(ohne Titel)

  • Archivalien-Signatur: 470 nicht besetzt
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: Sine

(ohne Titel)

  • Archivalien-Signatur: 472 nicht besetzt
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: Sine

Heinrich der Junge von Frankenstein und seine Frau Lukardis schenken der hl. Jungfrau in der Kapelle bei Frankenstein den dortigen Berg genannt Hohenberg (altus mons), einen Platz für ein Fischwasser, das früher Johann dem Langen von Ebenhausen (Hebenhusen) gehörende Fischwasser sowie neu angelegte Äcker, die man rot nennt. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Berthold von Grumbach, Dietrich (Th.) von Neuendorf (Nuwen-), Ruprecht von Wildprechtroda (Willibrechrode), Gerlach vonTaft (Thafta), Hartung von Borsch (Borsa), Heinrich von Eberhausen (Ebrehusen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 1
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1265 August 30.

UB Allendorf Nr. 2

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt, braun, schildförmig, 6,5 x 5,8 cm, stark beschädigt. Im Siegelfeld ein gekrönter Löwe. U.: +SIG[ILLVM. HEINR(I)CI. DE.] FRANKENSTEIN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 3).


Werner Erzbischof von Mainz (Maguntin.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet: ihm wurde von glaubwürdigen geistlichen und anderen Personen mitgeteilt, daß in einer der Jungfrau Maria geweihten, bei Frankenstein in seiner Diözese gelegenen Kapelle Wunder geschehen sind. Die Kapelle wurde vor Zeiten zerstört und bedarf deshalb der Reparatur. Der Erzbischof möchte daher die Gläubigen zu Werken der Nächstenliebe anregen und sichert allen, die sich um die Kapelle durch Almosen und andere fromme Werke verdient machen, beim Besuch jeweils einen Ablaß von 40 Tagen zu, sofern sie wirklich bereuen und gebeichtet haben. Er wird darüber hinaus Ablässe ratifizieren, die seine Suffragane der Kapelle erteilen.

  • Archivalien-Signatur: 2
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1265 Juli 27.

UB Allendorf Nr. 1; Regest fehlt bei Böhmer-Will.

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt, rot, oval, 8,6 x 7 cm, leicht beschädigt. Im Siegelfeld thronender Erzbischof, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: WER[NHE]RVS. [DEI. GR(ACI)A.]. S(AN)C(T)E. [MA]GUNTI[NE. SEDIS.] ARCHIEP(ISCOPV)[S]. Im Feld: IMP(ER)II.P(ER). GERMAN(IAM).-ARCHICANCELL(ARIVS). (Abbildung: Posse, Mainz Tafel 7 Nr. 4 oder Nr. 5; falls Nr. 5, ist der letzte, nicht erhaltene Buchstaben der Umschrift als C - statt S - zu lesen).

Wunnenthal


Gerhard Bischof von Münster (Monasterien.) gewährt, da es zu seinen Amtspflichten gehört, die Gläubigen zu frommen Werken anzuhalten, allen, die sich an der Errichtung der Klosterneugründung (plantationis novelle) an der Marienkapelle bei Frankenstein (Franckenstene), Diözese Mainz (Maguntine), beteiligen, einen Ablaß von 40 Tagen vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs.

  • Archivalien-Signatur: 4
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1266 Februar 16.

UB Allendorf Nr. 3

Siegel abhängend, braun, ca. 5,5 x 4,2 cm, Rest. Im Siegelfeld thronender Bischof. U.: [+S. G]ERARDVS. D[....... MO]NAST(ERIENSI)S. ECC[..]E[....]. Rücksiegel rund, 2,4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (in drei Reihen geschachter Balken, oben wachsender Löwe). U.: SECRETV(M). MONASTH(ERIENSIS). EP(ISCOP)I.


Simon Bischof von Paderborn (-bornen.) erteilt den Gläubigen, die wahrhaft bereuen, gebeichtet haben und zur Vollendung des zu Frankenstein (Vrankenstene), Diözese Mainz (Maguntine), gelegenen, der hl. Jungfrau geweihten Klosters (cenobii) beitragen, in dem schon zahlreiche Wunder geschehen sind, einen Ablaß von einem Jahr und eine Karene an den zeitlichen Sündenstrafen vorbehaltlich der Zustimmung des Erzbischofs von Mainz.

  • Archivalien-Signatur: 3
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1266 Oktober 16.

UB Allendorf Nr. 4

Siegel abhängend, hellbraun, spitzoval, ca. 6,5 x 3 cm, zwei Reststücke. Im Siegelfeld thronender Bischof. U. fast völlig zerstört: +SI[..........]ERBV[.....]IS.

Paderborn


Volrad (Vol.) Bischof von Halberstadt (Halb.) gewährt im Bewußtsein, einmal vor dem jüngsten Gericht zu stehen, für alle, die ihre Sünden bereuen, gebeichtet haben und zur Kirchenfabrik und zum Bau in Frankenstein (Vranken-), Diözese Mainz (Magunt.), beitragen, einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene an zeitlichen Sündenstrafen.

  • Archivalien-Signatur: 5
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1267 September 12.

UB Allendorf Nr. 5

Siegel abhängend, braunes Reststück, wohl thronender Bischof. U. zerstört.

Langenstein


Ablaß des Erzbischofs von Mainz (Mogunt.) 40 Tage auferlegter Buße; ein Jahr für läßliche Sünden; vergessene Sünden; gebrochene Gelübde, sofern man zu ihnen zurückkehrt; Verstöße gegen das Fastengebot, die von Herzen bereut werden; Sünden gegen Vater und Mutter ohne große Kränkungen für alle, die Almosen zum Bau des Klosters Georgenthal (vallis sancti Georgii) geben. Desgleichen vom Bischof von Würzburg (Erbipolen.) und Bischof H. von Preußen (Prucie); Ablaß des Generalkapitels und Teilnahme an allen guten Werken des Ordens. Diese Ablässe sind urkundlich im Kloster hinterlegt. Siegel der Aussteller.

  • Archivalien-Signatur: 11
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [um 1270/1275]

UB Allendorf Nr. 7

Siegel abhängend, braun, spitzoval, 3,9 x 2,3 cm. Im Siegelfeld stehender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: +SIGILLVM. ABBATIE. DE. VALLE. S(AN)C(T)I. GEORGII.


Heinrich von Frankenstein bekundet, daß mit seiner Zustimmung Bruder Gerhard eine Hufe zu Leydentail von seinem Kapellan und Schreiber Berthold gekauft hat; diese Hufe gehörte früher zur Kapelle des Ausstellers. Berthold hat als Ersatz dafür eine bessere Hufe zu Ettmarshausen (Attimarshusen) gestellt; Bruder Gerhard kann über die gekaufte Hufe künftig frei verfügen. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Dietrich von Neuendorf (Nuwen-), Ritter, Dietrich von Behringen (Beringen), Berthold von Bernshausen (Bernoldishusen), Albrecht und Hermann von Wildprechtroda (Willibrectirode), Gerlach von Taft (Thafta) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 6
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1273 März 9.

UB Allendorf Nr. 6

Siegel abhängend, ab.

Frankenstein


Heinrich der Ältere von Frankenstein (Vrankensteyn) bekundet: Heinrich, Propst des Stifts St. Nikolaus zu Eisenach (Ysnache), hat eine Hufe zu Salzungen (Salzungin), die er vom Abt von Hersfeld (-veldensi) gegen Zins innehatte, in Heinrichs Anwesenheit für zwei Jahre, beginnend am Fest Johannes des Täufers [24. Juni], dem Simon von der Tann (Tanna) übertragen; die anliegenden Grundstücke sind ausgenommen. Simon soll dafür einen Malter Korn Salzunger Maß und 12 Maß Salz genannt sogh jährlich an Michaelis [29. Sept.] zahlen. Ist er dabei säumig, haben seine Bürgen Albrecht von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und Berthold von Herpf (Herphe) gegenüber dem Propst in dessen Haus zu Eisenach dafür einzustehen. Nach den beiden Jahren fällt die Hufe an den Propst zurück. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Konrad von Greußen (Gruzin), Heinrich von Erfurt (Erphordia), Dietrich von Stedtfeld (Stetevelt), Sigewin und andere.

  • Archivalien-Signatur: 7
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1285 Juli 1.

UB Allendorf Nr. 8

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 2, dunkelbraun, l. besch.

Eisenach (?)


Bonifaz Bischof von Knin (Tynnensis) gewährt allen, die bereuen, gebeichtet haben und die Kirche St. Maria zu Allendorf (Alden-) unter der Burg Frankenstein zum Gebet aufsuchen, einen Ablaß von 40 Tagen für schwere und einem Jahr für läßliche Sünden vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs.

  • Archivalien-Signatur: 8
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1288

UB Allendorf Nr. 9

Siegel abhängend, ab.

Friedelshausen


Die Erzbischöfe Gerhard von Mainz (Moguntin.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, (2) Peter von Arborea (Arboren.), (3) Theoctist von Adrianopel (Adrianopolen.) und (5) Johannicius von Mocesus (Mokicen.) sowie die Bischöfe (1) Duimus von Lesina (Pharen.), (4) Konrad von Toul (Tullen.), (6) Maurus von Amelia (Amelien.), (7) Marcellinus von Tortiboli (Turtibulen.), (8) Wilhelm von Cagli (Callen.), (9) Bonifaz von Parenzo (Parentin.), (10) Bartholomäus von Gaeta (Gaietanus), (11) Philipp von Fiesole (Phesulanus), (12) Perronius von Larino (Larinen.), (13) Leotherius von Veroli (Verulanus), (14) Romanus von Croja (Crohen.) und (15) Waldebrun von Avlona und Glawinitza (Avellonen. et Glavinicen.) bekunden: Jesus hat im Evangelium gesagt: seid barmherzig, wie Euer Vater barmherzig ist, denn die Werke, die Ihr tut, werden Folgen für Euch haben. Dies bestätigt der Apostel: alle werden wirvor Christi Gericht stehen, um zu empfangen, was wir zu Lebzeiten an Gutem und Schlechtem getan haben. Aus diesen Motiven gewähren die Aussteller allen, die bereuen, gebeichtet haben und das Nonnenkloster St. Maria zu Allendorf (Aldendorfh), Diözese Mainz, bei Bau und Bauerhalt, durch Gerät, Bücher und Beleuchtung fördern oder auf dem Totenbett mit ihrem Vermögen bedenken, Almosen geben oder an den Festen Weihnachten, Beschneidung [1. Jan.], Erscheinung [6. Jan.], Tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu Christi, an Pfingsten, den Marienfesten, Michaelis [29. Sept.], Johann Baptist [24. Juni], Peter und Paul [29. Juni] und anderen Apostelfesten, an Maria Magdalena [22. Juli], Nikolaus [6. Dez.], Martini [11. Nov.], Katharina [25. Nov.], Allerheiligen [1. Nov.], am dritten Sonntag nach Ostern, am Sonntag vor Michaelis, an den Weihe- und Patronatsfesten der Kirche und der Altäre aufsuchen, jeweils einen Ablaß von 40 Tagen vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs. Die Aussteller siegeln (1-15).

  • Archivalien-Signatur: 9
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1289 [nach Februar 22].

UB Allendorf Nr. 10

Siegel angehängt, rot, spitzoval, an goldenen oder blau-goldenen Seidenfäden. Auf dem Umbug jeweils die Namen der Siegler. 1) 5,5 x 3,6 cm, zerbrochen, Rest. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Linken, Rute in der Rechten. U.: S. DVIMI. D(E)I. G[.....]. PHARENS(IS). (ET). BRACIENS(IS). 2) 5,5 x 3,6 cm, leicht beschädigt. Im Siegelfeld thronender Bischof, Stab in der Linken, die Rechte lehrend erhoben. U.: [......]. PETRI. [ARCHI]EP(ISCOP)I. ARBORENSIS. 3) ca. 6 x 4,2 cm, Rest. In der erhaltenen unteren Hälfte unter einer Architektur stehender Bischof, Stab in der Linken, Kugel mit Kreuz in der Rechten. U.: [.....]ARCHIE[......] ADRIANOP(O)LE[....]. Rücksiegel ca. 3,8 x 2,9 cm. In gotischer Architektur zwei Heilige, darunter kniender Bischof. U.: [.....]ARCH[...] KOP[......]. [in griechischen Buchstaben] 4) ab, Rest der Pressel. 5) 5,3 x 2,7 cm, leicht besch. Im Siegelfeld oben Madonna mit Kind, unten kniender Bischof mit Stab. U.: [S.I]OHANNICII. DEI. GR(ACI)A.[.........]. Rücksiegel gleiches Bild. U. [......]O[..]. EPISKOPOU. [in griech. Buchstaben]. 6) ab. 7) 5,2 x 3,1 cm, leicht beschädigt. Im Siegelfeld oben Madonna mit Kind, unten kniender Bischof. U.: +S. MARCELLINI. DEI.GR(ACI)A. [...]TIPVLEN(SIS). EP(ISCOP)I. 8) 5,5 x 3,5 cm. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Linken, die Rechte lehrend erhoben. U.: S. GVILL(ELM)I. DEI.-GR(ACI)A. CALLEN(SIS). EP(ISCOP)I. Rücksiegel rund, 2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld springender Hund. U.: +SIGILLVM. MASTINI. 9) 5,2 x3,4 cm, Siegelfeld wie 8. U.: S. BONIFACII. DEI. GR(ACI)A. EP(ISCOP)I. PARENTINI. 10) 6,3 x 3,5 cm. Im Siegelfeld unter Architektur Madonna mit Kind, darunter zwei Heilige (davon rechts der hl. Georg zu Pferd), unten kniender Bischof. U.: +S. BARTHOLOMEI. D(E)I. GR(ACI)A. EP(ISCOP)I. CAIETANI. 11) 5,4 x 3,4 cm, leicht besch. Siegelfeld wie 8. U.: +S. FRATRIS. PHYLIPPI. D[EI]. GRATIA. EP(ISCOP)I. FESVLANI. 12) 5,4 x 3,4 cm, leicht besch. Im Siegelfeld oben Madonna mit Kind, unten stehender Bischof. U.: +S. PERRONII. LE-RINENSIS. EP(ISCOP)I. Rücksiegel rund, 2,4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Lamm mit Fahnenlanze. U.: +SECRETV(M). PERON(II). LIREN(ENSIS). EP(ISCOP)I. 13) 4,8 x 3,4 cm, leicht besch. Im Siegelfeld Kreuzigung mit Inschrift S.-AN-DR-EI, darunter kniender Bischof. U.: +S. L-EOTHERII. DEI.-GR(ACI)A. EP(ISCOP)I. VERVL-AN[I]. Rücksiegel rund, 1,6 cm Durchmesser, Bild nicht zu erkennen. U.: SECR[...]. EP(ISCOP)I. VERVL[..]. 14) 5,2 x 3,1 cm, besch. Siegelfeld wie 8. U.: S. FR(ATR)IS. ROMANI. DEI. GR(ATI)A. CROHEN(SIS). EP(ISCOP)I. 15) ca. 5,5 x 3,4 cm, Rest. Siegelfeld wie 8. U.: [..WAL]DEBRVNI. EP(ISCOP)I. AVELLONEN(SIS). ET. GLAV[...].

Rom


Konrad Erzpriester von Hausen (Husen) bekundet, eine von 16 Erzbischöfen und Bischöfen ausgestellte, unbeschädigte Urkunde aus dem Jahr 1289 gesehen zu haben; diese ist inseriert [Reg. Nr. 10]. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 10
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1289 August 14.

UB Allendorf Nr. 11

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt, hellbraun, spitzoval, 4,2 x 2,8 cm, beschädigt. Im Siegelfeld stehender Geistlicher, Buch in der Rechten, Rute in der Linken. U.: +S. [CVN]RADI. PL(E)BA(N)I. DE. LE(N)GESVELT. Zweites, nicht angekündigtes Siegel an rot-grünen Seidenfäden, hellbraun, spitzoval, 7 x 5 cm, leicht besch. Im Siegelfeld thronende Madonna mit Kind. U.: +SIGILLVM. CONVENTVS. DE. ALDENDO(R)F.


(1) Peter Erzbischof von Arborea (Arboren.), (2) Roger Erzbischof von Santa Severina (Sancte Severine) sowie die Bischöfe (3) Stephan von Oppido Mamertina (Opiden.), (4) Cyprian von Bova (Boven.), (5) Romanus von Croja (Croensis) und (6) Perronius von Larino (Larinensis), die die Frömmigkeit der Gläubigen durch Verleihung von Ablässen fördern und zugleich sicherstellen wollen, daß das Kloster St. Marien zu Allendorf (Alden-) unter der Burg Frankenstein (Framkensteyn), Diözese Mainz (Maguntinen.), häufiger aufgesucht wird, gewähren allen, die diese Kirche aus Frömmigkeit oder auf einer Pilgerfahrt an Weihnachten, am Karfreitag, an den Festen der Auferstehung und der Himmelfahrt des Herrn, an Pfingsten, an allen Marienfesten, an Michaelis [29. Sept.], an Johann Baptist [24. Juni], Johann Evangelist [27. Dez.], an allen anderen Apostelfesten, an den Festen der Heiligen Nikolaus [6. Dez.], Martin [11. Nov.], Maria Magdalena [22. Juli], Katharina [25. Nov.], Cäcilia [22. Nov.], an Allerheiligen [1. Nov.], am Kirchweihfest oder in den Oktaven aller dieser Feste, soweitsie Oktaven haben, aufsuchen, an Gottesdiensten und Predigten teilnehmen, zum Bau, zur Beleuchtung, zu Büchern, Kleidung, Kelchen, Glocken und zum Schmuck der Altäre beitragen oder auf dem Totenbett Legate stiften, jeder jeweils einen Ablaß von 40 Tagen vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs. Die Aussteller siegeln (1-6).

  • Archivalien-Signatur: 15
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1295 [vor Dezember 24].

UB Allendorf Nr. 15

Siegel an gelben Seidenfäden angehängt, rot, spitzoval. 1) wie Reg. Nr. 10, Siegel 2, besch. 2) 5,7 x 3,4 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben. U.: S. ROGERII. DEI. GR(ACI)A. ARCHIEP(ISCOP)I. S(ANCTE). SEVERINE. 3) 5,3 x 3,2 cm. Im Siegelfeld in gotischer Architektur oben Heilige, unten kniender Bischof. U.: +STEFANOU. [....]OPO[.. ..]PIKOU [in griechischen Buchstaben]. 4) ca. 5,5 x 3,3 cm, Rest. Im Siegelfeld oben Madonna mit Kind, unten kniender Bischof. U.: S. CIPRIANI. [.....]PI. BOVENSIS. 5) wie Reg. Nr. 10, Siegel 14, leicht besch. 6) wie Reg. Nr. 10, Siegel 12, leicht besch.

Rom


[Gerhard Erzbischof von Mainz] an alle Äbte, Pröpste, Archidiakone, Erzpriester, Dekane, Plebane, Vizeplebane und Rektoren von Kapellen und an den Konvent der Nonnen von St. Marien zu Allendorf (Alden-): Jesus hat im Evangelium gesagt: seid barmherzig, wie Euer Vater barmherzig ist. Jeder sollte sich auf den Tag des jüngsten Gerichts durch gute Werke vorbereiten. Wer gute Werke säht, wird dadurch das ewige Leben ernten. Daher werden die Empfänger gebeten, den Priester Bruno genannt von Naumburg (Nuwe-), Überbringer dieser Urkunde und erzbischöflichen Prokurator, zu fördern. Das Nonnenkloster St. Marien zu Allendorf, Diözese Mainz (Mogunt.), hat, wie allgemein bekannt ist, an Gebäuden, Schmuck, Büchern, Kelchen, Leuchten, Glocken und Nebengebäuden durch die Truppen des Königs [Adolf] großen Schaden erlitten, ja ist zu Funken und Asche geworden. Die dortigen Nonnen können sich nur durch Almosen der Gläubigen erhalten; andernfalls müßten sie zur Schande des Ordens und der Kirche in der Welt umherirren. Insgesamt sind der Kirche zu Allendorf von 26 Erzbischöfen und Bischöfen Ablässe verliehen und vom Heiligen Stuhl bestätigt worden; diese belaufen sich für alle, die die Kirche unterstützen, auf dem Totenbett Legate machen oder die Kirche persönlich aufsuchen, auf sieben Jahre für läßliche Sünden, sechs vierzigtägige Bußzeiten (karene) und 1380 Tage. Siegel des Ausstellers zum Zeichen der Bestätigung.

  • Archivalien-Signatur: 18
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1295 September 29.

UB Allendorf Nr. 12

Siegel ab, Reste der angehängten grün-roten Seidenfäden.

Allendorf


Gerhard Erzbischof von Mainz (Mogunt.), des Heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet: die Pflichten seines Amtes erfordern es, die Gläubigen zu Werken der Frömmigkeit zu ermuntern. Das Nonnenkloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorfh), Benediktinerordens, Diözese Mainz, ist durch Brand, Räubereien und andere Bedrückungen so heruntergekommen, daß die dort wirkenden Nonnen es nur mit Hilfe von Almosen aufrechterhalten können und ansonsten gezwungen wären, in der Welt umherzuirren. Daher werden alle aufgefordert, zu Wiederherstellung und Wiederaufbau des Klosters beizutragen. Der Erzbischof gewährt denen, die dem Kloster helfen, die bereut und gebeichtet haben, sowie denen, die es auf dem Totenbett oder testamentarisch bedenken, einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene.

  • Archivalien-Signatur: 14
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1295

Regest: Vogt Nr. 423 (zu Aug./ Sept. eingeordnet); UB Allendorf Nr. 16

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 10 x 7,4 cm., leicht besch. Im Siegelfeld thronender Erzbischof, Stab in der Linken, die Rechte lehrend erhoben. U.: [+S.] GERARDI. D(E)I. GR(ACI)A. S(AN)C(T)E. MOG(V)N(TINE). SED(IS). AR[CHIE(ISCOP)]I. SAC(RI). I(M)P(ER)II. P(ER). GERMANIA(M). ARCHICANCELL(ARII). Rücksiegel rund, 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld achtspeichiges Rad. U.: +SECRETV(M). G(ERARDI). ARCHIEP(ISCOP)I. MOG(V)N(TINI). (Abbildungen: Posse, Mainz, Tafel 8 Nr. 1 u. 2 - Siegel bzw. Sekret).

Kloster St. Marien zu Allendorf


Heinrich der Ältere von Frankenstein überträgt mit Zustimmung seiner Söhne Heinrich und Ludwig sowie seiner übrigen Erben das ihm bisher zustehende Patronat der Pfarrkirche zu Salzungen an das Kloster St. Marien zu Allendorf (Alden-). Dies tritt in Kraft, sobald der jetzige Pastor Berthold, Propst zu Rohr (Rore), verstorben ist. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Konrad von Allendorf, Ritter, Simon von der Tann (de Abiete), Erbo von Geisa (Geysa), Albrecht von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Berthold von Bernshausen (Bernoldeshusen), Heinrich von Breitungen (-ingen), Konrad von Weilar (Wiler) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 12
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1295 Dezember 22.

UB Allendorf Nr. 13

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt, wie Reg. Nr. 2, braun, zerbrochen.

Salzungen


Identische Urkunde wie Nr. 12 (Reg. Nr. 13). Siegel des Ausstellers. Zeugen: Abt und Kustos zu Breitungen (Breytingin), der Propst der Nonnen zu Frauenbreitungen (Vrowenbreytingin), der Pleban zu Lengsfeld (Lengiswelt), der Pleban zu Krayenberg (Creyenberc) sowie Nikolaus, Ewigvikar zu Salzungen und Propst des Klosters Allendorf; die Laien wie vor.

  • Archivalien-Signatur: 13
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1295 Dezember 22.

UB Allendorf Nr. 14

Siegel an rot-grünen Seidenfäden angehängt, wie vor, braun, Rest.

Salzungen


Die Brüder Heinrich und Ludwig von Frankenstein (Franchen-) übertragen mit Zustimmung ihrer Erben ihre bisher zu Eigen besessene Mühle im Dorf Allendorf (Aldendrof) zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil an das dortige Kloster St. Marien; sie siegeln mit ihrem Siegel. Zeugen: Abt und Kustos des Klosters Breitungen (Breitingin), der Propst der Nonnen zu Frauenbreitungen (Vrowenbreitingin), der Pleban zu Lengsfeld (Lengiswelt), der Pleban zu Krayenberg (Creienbrec), sowie Nikolaus, Ewigvikar zu Salzungen und Propst des Klosters Allendorf; Laien: Konrad von Allendorf, Ritter, Simon von der Tann (deAbiete), Erbo von Geisa (Geysa), Albrecht von Wildprechtroda (Wilbretterode), Berthold von Bernshausen (Bernoldeshusen), Heinrich von Breitungen, Konrad von Weilar (Willere) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 16
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1296 Februar 4.

UB Allendorf Nr. 17

Siegel an grün-roten Seidenfäden angehängt, braun, wie Reg. Nr. 2. Heinrich benutzt das Siegel seines Vaters weiter! (Vgl. Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 8).

Salzungen


Heinrich der Ältere, Sohn des Heinrich Herrn von Frankenstein, bekundet: er hat nach dem Tod des Vaters der Margarete, Ehefrau des Eberhard von Lengsfeld (Lengisvelt), einige Güter - zwei Hufen in Ettmarshausen (Hatmarshusen), von Eberhard für 20 Mark, sowie die Güter Eberhards in Bernshausen (Berlishusen), der Margarete für 10 Mark zu Wittum verschrieben - im Volksmund neun Güter genannt - nach Lehnsrecht übertragen, dazu zwei Hufen zu Malkes (Malchos), die Eberhard seiner Frau als Morgengabe geschenkt, und drei Hufen zu Lauterbach (Luter-), die des Ausstellers Vater an Margarete gegeben hat. Der Vater hat sich und seinen nächsten Erben an den drei Hufen ein Lösungsrecht mit 10 Mark und an den zwei Hufen zu Ettmarshausen mit 20 Mark vorbehalten. Ebenso hat der Aussteller der Margarete eine Hufe zu Alba, eine zu Wiesenthal (Wisenta) und eine halbe zu Urnshausen (Orenshusen) übertragen, die diese mit Rat seines Vaters von der väterlichen Erbschaft gekauft hatte. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 17
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1296 Mai 23.

UB Allendorf Nr. 18

Siegel ab, Rest des angehängten Textilbandes.


Eberhard Pleban zu Suhl (Sula) bekundet, seine Eigengüter zu Urnshausen (Orneshusen), von denen ein Drittel der Erträge der Kirche in Langenfeld (Langenvelden) gehört, für die Zeit nach seinem Tod zu seinem und seiner Schwester Seelenheil den Nonnen zu Allendorf (Alden-) gegeben zu haben. Die im Kloster lebenden Töchter dieser Schwester, Kunigunde, Adelheid, Elisabeth und Katharina, sollen den Zins auf Lebenszeit für ihre Schuhe, Kleider und sonstige Notwendigkeiten erhalten. Davon soll ein Jahrtag für Eberhard gehalten werden; die Güter sollen auf Dauer beim Kloster bleiben. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 19
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1297 Februar 13.

UB Allendorf Nr. 19

Siegel abhängend, braun, spitzoval, 3 x 2 cm, Rest. Im Siegelfeld stehender Geistlicher. U.: [....] HARDI. PLEBA(N)I. I(N). SVL[..].


Papst Bonifaz VIII. an Propst, Äbtissin und Konvent des Benediktinerklosters Allendorf, Diözese Mainz (Maguntin.), das gewöhnlich von Propst und Äbtissin geleitet wird: ihm wurde mitgeteilt, daß die Brüder Heinrich und Ludwig von Frankenstein dem Kloster aus frommen Motiven das Patronatsrecht zu Salzungen (Salzum), DiözeseMainz, übertragen haben, wie dies aus einer von beiden besiegelten Urkunde [1295 Dez. 22] hervorgeht. Auf Bitten des Klosters bestätigt der Papst diese Übertragung.

  • Archivalien-Signatur: 24
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1299 März 18.

UB Allendorf Nr. 20

Bleibulle an rot-goldenen Seidenfäden angehängt. Vorderseite Häupter der Apostel Petrus und Paulus; Inschrift: S.PA(VLVS).-S.PE(TRVS). Rückseite: BONI-FATIVS-P(A)P(A).VIII.

Rom (Lateran)


(1) Lukarde, (2) Heinrich und (3) Ludwig von Frankenstein bekunden, einmütig dem Kloster und dem Konvent zu Allendorf (Alden-) eine Hufe zu Immelborn (Memelburnen) mit allem Nutzen übereignet zu haben wegen des von ihnen geliebten Mädchens (puellam) Johanna, das sie zum Dienst für Jesus Christus und seine Mutter Maria im Kloster untergebracht haben. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 43
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1300 Juni 21.

UB Allendorf Nr. 21

Siegel angehängt, braun, leicht besch. 1) rund, 4,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld sechsstrahliger Stern. U.: [+S.]IGILLVM. LVKAR[DIS. DE]. FRA[NK]INST[EIN]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 4). 2) wie Reg. Nr. 2. 3) rund, 5,7 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld ein gekrönter Löwe. U.: +SIGILLVM. LODEWICI. [DE]. FRA(N)KENSTEIN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 5).


Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) verleihen der Jutta von Bernshausen (Bernoldeshusen), Witwe des Berthold, eine Präbende. Jutta hat mit Zustimmung ihrer Söhne fünf Mark und sieben Acker Gehölz zu Diethaus (Dithoes) gestiftet.

  • Archivalien-Signatur: 20
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1300

UB Allendorf Nr. 22

Siegel abhängend, braun, spitzoval. 1) 3,6 x 2,4 cm, stark besch. Im Siegelfeld oben unter einer Architektur Brustbild der Madonna mit Kind, unten kniender Geistlicher. U.: +S. P(RE)PO(S)[ITI. CEN]OBII. I(N). [ALDEND]ORF. 2) 5,5 x 3,5 cm, Rest. Im Siegelfeld unter einem Baldachin stehende Madonna mit Kind. U.: +S. CONVENTVS. SA(N)[CT(I)MON(I)AL(I)VM. CENOBI(I).]. IN. ALDENDORF.

Allendorf


Ludwig Herr von Frankenstein bekundet, dem Dietrich von Pferdsdorf (Perdes-) und seinen Erben das halbe Eigen zu Dorndorf, Vorwerk (-werch) genannt, für 22 Pfund Fuldischer (Fulden.) Pfennige von Michaelis [29. Sept.] auf zwei Jahre verpfändet zu haben. Erfolgt binnen dieser Zeit keine Auslösung, wird diese Summe nach Schätzung durch Johann von Beenhausen (Benehusin), Ritter, Albrecht von Wildprechtroda (Wilbracherade), Simon von der Tann (Thanne), Konrad von Lichtenberg (Lichen-), Heinrich von der Tann, Hermann von Pferdsdorf, Konrad von Rieneck (Rinecken) und Sigewin erhöht; das Gut soll danach dem Dietrich und seinen Erben gehören.

  • Archivalien-Signatur: 21
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1301 Juli 14.

UB Allendorf Nr. 23

Zwei Siegel abhängend, braun. 1) wie Reg. Nr. 2, Rest [Siegel von Ludwigs Vater!]. 2) Reststück eines runden Siegels, im Siegelfeld gekrönter Löwe [Vgl. Reg. Nr. 21].


Die Brüder Heinrich und Ludwig von Frankenstein (Frankyn-) bekunden, mit Rat ihrer Burgmannen und auf Bitten des Burgmanns Heinrich von Breitungen (-tingin) einige Güter, die sie und ihre Vorfahren von der Fuldaer (Fulden.) Kirche zu Lehen hatten - eine Hufe im Dorf Ettmarshausen (Athmarshusin) unterhalb des Brunnens und eine Hofreite zu Allendorf (Aldin-), an die untere Mühle angrenzend - dem Propst Eberhard und dem Konvent des Klosters Allendorf mit allen Rechten übereignet zu haben. (1) Heinrich und (2) Ludwig siegeln. Zeugen: Albrecht von Wildprechtroda (Wilbrechtirode), Sigewin, Hermann vonPferdsdorf (Pherdistorf), Giselher, Berthold Pleban zu Salzungen (-gin), Eckhard Pleban zu Eckardtshausen (Okershusen), Konrad von Weilar (Wiler) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 22
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1302 Januar 28.

UB Allendorf Nr. 24

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 2, Rest. 2) wie Reg. Nr. 21, besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) inkorporiert mit Rats des Dekans Marquard und des Konventes die dem hl. Johannes Baptist geweihte Kapelle zu Frankenstein (Frankin-) dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs. Zu ihrem und ihrer Vorgänger Seelenheil schenken sie darüber hinaus einen Berg mit einem jetzt unbebauten Talkessel, der einerseits an den Weg nach Witzelroda (Wezelnrode), andererseits an den alten Karrenweg angrenzt, bei der Burg Frankenstein gelegen, mit der Quelle Hoinbergerburn. Dafür soll eine Memorie für die Aussteller und ihre Vorgänger gehalten werden. Es siegeln (1) Abt Heinrich und (2) der Dekan Marquard und der Konvent zum Zeichen der Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 23
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1302 Juli 11.

UB Allendorf Nr. 25

Siegel angehängt. 1) braun, spitzoval, 7 x 4,8 cm, leicht besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: [+H]EINRICVS. DEI. GR(ACI)A. FVLDEN(SIS) ECCL(ES)IE. ABBAS. (Weth S. 64). 2) ab.


Gerhard Erzbischof von Mainz (Magunt.), des Heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet: auf Bitten von Äbtissin und Konvent des Benediktinerklosters Allendorf (Alden-) bei Frankenstein (-steyn), Diözese Mainz, sowie seines Verwandten (consanguinei) Heinrich Herrn von Frankenstein hat er dem Kloster die Pfarrkirche zu Salzungen, Diözese Mainz, mit Zustimmung aller Mitpatrone kraft seiner Amtsgewalt inkorporiert; Rechte Dritter bleiben davon unberührt. Die Kirche soll von einem geeigneten Weltpriester versehen werden, den das Kloster dem zuständigen Archidiakon zu präsentieren hat; dieser nimmt die Investitur vor. Der Priester soll einen angemessenen Anteil an den Einkünften der Kirche erhalten, aus dem er Unterhalt, Gastfreundschaft und die Abgaben an den Bischof bestreiten kann.

  • Archivalien-Signatur: 25
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1303 Juni 30.

UB Allendorf Nr. 27; Regest: Vogt Nr. 794.

Siegel abhängend, ab.

Mühlberg


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) erteilt mit Billigung des Dekans Marquard und des Konvents seine Zustimmung zur Übertragung des Patronats der [Pfarr-] Kirche zu Salzungen (-gin) und der davon anhängigen Kirchen, die ursprünglich vom Kloster Fulda zu Lehen rührten, an das Nonnenkloster Allendorf (Aldin-) bei Frankenstein (Frankin-). Die Schenkung hat Heinrich Herr von Frankenstein mit Willen seiner Söhne Heinrich und Ludwig vorgenommen; er hatte das Patronat von den Ausstellern zu Lehen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 26
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1303 Juni 8.

UB Allendorf Nr. 26

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 25, stark besch. 2) Rund, 8,2 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld unter Architektur sitzender hl. Bonifatius, dem sich ehrfürchtig 5 Mönche nähern. U. weitgehend zerstört. [+SIGILLVM. CONVENTVS. MAIORIS. ECCLE]SIE. [FVLDENSIS]. Auf Schriftband in der Architektur: S(AN)C(TV)S. BONIF(ACIVS). ARCHIEP(ISCOPV)S. ET. M(ARTI)R.(Weth S.77).


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) erteilt mit Billigung des Dekans Marquard und des Konvents seine Zustimmung zur Übertragung des Patronats der [Pfarr-] Kirche zu Salzungen (-gin) und der davon anhängigen Kirchen, die ursprünglich vom Kloster Fulda zu Lehen rührten, an das Nonnenkloster Allendorf (Aldin-) bei Frankenstein (Frankin-). Die Schenkung hat Heinrich Herr von Frankenstein mit Willen seiner Söhne Heinrich und Ludwig vorgenommen; er hatte das Patronat von den Ausstellern zu Lehen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 27
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1303 Juni 8.

UB Allendorf Nr. 26


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) erteilt mit Billigung des Dekans Marquard und des Konvents seine Zustimmung zur Übertragung des Patronats der [Pfarr-] Kirche zu Salzungen (-gin) und der davon anhängigen Kirchen, die ursprünglich vom Kloster Fulda zu Lehen rührten, an das Nonnenkloster Allendorf (Aldin-) bei Frankenstein (Frankin-). Die Schenkung hat Heinrich Herr von Frankenstein mit Willen seiner Söhne Heinrich und Ludwig vorgenommen; er hatte das Patronat von den Ausstellern zu Lehen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 28
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1303 Juni 8.

UB Allendorf Nr. 26

Siegel angehängt, wie vor, braun, Reste.


Die Brüder Heinrich und Ludwig von Frankenstein (Frankyn-) verkaufen mit Zustimmung ihrer Ehefrauen Elisabeth und Adelheid sowie ihrer Erben das Dorf Schneckenhausen (Sneckinhusin) mit allem Zubehör, Weiden, bebauten und unbebauten Äckern und Wäldern, das Lehnsrecht an den dortigen Gütern des Albrecht von Wildprechtroda (Wilbrechtiroda), das zu ihrer Herrschaft gehörte, die obere Mühle zu Allendorf (Aldin-) mit Zubehör sowie einige Wiesen und Büsche genannt karre, die die Werra unterhalb Salzungen (-gin) umfließt, an den Propst Eberhard, die Äbtissin Lukarde, dessen Schwester, und den Konvent zu Allendorf für 67 Pfund Fuldaer (Fulden.) Pfennige. Sie verzichten auf diese Güter, die sie seit alters zu Lehen hatten, zugunsten der Fuldaer Kirche. (1) Heinrich und (2) Ludwig siegeln. Zeugen: Berthold Pleban zu Salzungen, Eckhard Pleban zu Eckardtshausen (Okirshusin), Heinrich von Allendorf und Sintram von Weilar (Wiler), beide Ritter, Berthold, Heinrich und Gerlach von Kranlucken (Crawinlucke), Berthold, Albrecht und Hermann von Wildprechtroda (Wilbrecthiroda), Berthold von Leimbach, Hermann von Pferdsdorf (Pherdistorf), Konrad von Lichtenberg (Lichtinberc), Heinrich von der Tann(de Abiete), Heinrich von Breitungen (-ingin) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 29
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1304 April 5.

UB Allendorf Nr. 28

Siegel abhängend. 1) ab, Rest der Pressel. 2) wie Reg. Nr. 21, braun, leicht besch.


Eberhard, Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) bei Frankenstein, bekundet: auf Güter zu Schneckenhausen (Sneckenhusen) waren 10 Mark Silber angewiesen worden, die der Priester Nikolaus genannt von Greußen (Gruzen) für das Seelenheil seiner verstorbenen Eltern Konrad und Gertrud dem Kloster testamentarisch vermacht hatte. Darüber war eine Urkunde ausgestellt worden, in der dies vollständig enthalten ist. Eberhard verspricht, an Stelle dieser Gülte den Nonnen jährlich eine Mark Silber aus seinen Einkünften anzuweisen, je zur Hälfte am Freitag nach Michaelis (sexta feria post communes) [29. Sept.] und am Mittwoch nach Jubilate, nach Wunsch im Refektorium oder im Krankenhaus des Klosters. An diesen Tagen begehen die Nonnen die Jahrtage für die Eltern des Nikolaus; die Summe ist von Eberhard und seinen Nachfolgern an die jeweils anwesenden Nonnen auszuzahlen. Siegel des Ausstellers (1). Heinrich von Frankenstein, Herr zu Salzungen, siegelt als Zeuge. Weitere Zeugen: Albrecht, Propst des Stifts St. Nikolaus, Th., Pleban von St. Georg, Magister Werner, Kanoniker an St. Marien zu Eisenach (Ysen.), Heinrich von Frankenstein sowie die Priester Diethard und Bruno.

  • Archivalien-Signatur: 30
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1304 August 13.

UB Allendorf Nr. 29

Siegel abhängend. 1) wie Reg. Nr. 22, lose, hellbraun. 2) ab.


Heinrich (H.) Abt, Prior und Konvent zu Homburg (Hoin-) nehmen die Nonnen zu Allendorf (Aldin-) in ihre Gebetsbruderschaft und die Teilnahme an allen guten Werken, Messen, Vigilien und anderen Gebeten auf. Siegel der Aussteller. Darüber hinaus nehmen sie auch den dortigen Propst in die Gebetsbruderschaft auf.

  • Archivalien-Signatur: 31
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1305 Oktober 28.

UB Allendorf Nr. 30

Siegel abhängend, braun, spitzoval, 6,2 x 4,3 cm, leicht besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: +S(I)G(IL)L(V)M. HE[..]RICI. ABBATIS. IN. HOENBVRG.

Homburg


Heinrich von Langenfeld (-felt) und seine Frau Katharina bekunden, Güter die Dorndorf, die Berthold Herr von Völkershausen (Volcrigeshusen) von der Hersfelder (Hersvelden.) Kirche hat, von diesem zu Lehen zu tragen. Sie verkaufen diese jetzt an Dietrich Pleban zu Dorndorf für 11 Pfund Fuldischer (Fulden.) Pfennige; ihre Erben, der genannte Berthold und dessen Sohn Eberhard haben zugestimmt. Letztere werden Simon Abt von Hersfeld bitten, die Güter dem Pleban zu übereignen. Berthold von Völkershausen kündigt sein Siegel an. Zeugen: Dietrich von Behringen (Berringen), Ritter, Heinrich Kaplan zu Krayenburg (Creynberg), Albrecht von Krayenburg und sein Sohn Ludwig, Heinrich von Bimbach (Byen-), Simon von der Tann (de Abiete) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 32
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1306 Mai 2.

UB Allendorf Nr. 31

Siegel abhängend, schildförmig, 4,8 x 4,2 cm, leicht besch. Siegelfeld sechsfach geständert. U.: +S. BERTOLDI. DE. FVLCRISHVSEN.

Krayenburg


Heinrich von Frankenstein bekundet, Güter in einigen wüsten Dörfern (villulis desertis) beim Berg byger dem Dietrich von Pferdsdorf (Pherdistorf) für 16 Pfund Fuldischer (Fulden.) Pfennige verkauft zu haben; er und seine Erben können diese in den an Walpurgis [1. Mai] beginnenden vier Jahren für dieselbe Summe zurückkaufen. Geschieht dies nicht, sollen Dietrich und seine Erben sie zu Lehen innehaben. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Albrecht von Krayenburg (Creimberc), Eberhard von Völkershausen (Volkershusen), Hermann und Konrad von Rieneck (Rinecke) und von Pferdsdorf.

  • Archivalien-Signatur: 33
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1307 Februar 22.

UB Allendorf Nr. 32

Siegel anhängend, wie Reg. Nr. 2, braun, stark besch.


Adelheid, Witwe des Heinrich von Völkershausen (Volkershusen), bekundet, Gülten von 8 Schilling Fuldischer (Fuldensium) Pfennige auf die Mühle zu Weilar (inferiori Wiler) und 4 Schilling Heller zu Breitenbach (Bretten-) für 5 Pfund Fuldischer Pfennige vom Kloster Allendorf (Alden-) gekauft zu haben. Diese fallen nach ihrem Tod an das Kloster zurück; die Kämmererin soll sie nach ihrem Gutdünken zum Nutzen der Nonnen verwenden. Da Adelheid kein Siegel hat, ist das des Dietrich von Völkershausen angehängt. Zeugen: Berthold Pleban zu Völkershausen, Herting von Buttlar (Butteler) und Dietrich von Pferdsdorf (Pherdistorf),Ritter, sowie Hartung von Borsch (Borsa).

  • Archivalien-Signatur: 35
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1308 Februar 20.

UB Allendorf Nr. 34

Siegel abhängend, jetzt lose, schildförmig, ca. 4,6 x 3,6 cm, Rest. Siegelfeld achtfach geständert. U.: [+S.] THE[.......]. DE. V[........]ERSHVSE[..].


Heinrich Herr von Frankenstein (Franckensten) verkauft mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth an Propst Eberhard und das Kloster Allendorf (Alden-) sieben Güter zu Dermbach (Theyren-), eines zu Brunnhardtshausen (Brumanshusen), eines zu Glattbach (Glathe-), zwei zu Unter- und eines zu Oberalba (inferiori, superiori Alba), Lehen von der Fuldaer (Fuldensi) Kirche, für 30 Pfund Fuldaer Pfennige. Zeugen: Berthold Pleban zu Salzungen, Berthold von Wildprechtroda (Willebrehterode) und Konrad von Lichtenberg (Lichthen-), beide Ritter, Berthold von Kranlucken (Cralucke), seine Söhne Gerlach und Berthold, Konrad von Weilar (Wyler), Hermann Thamme und andere. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 36
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1308 April 27.

UB Allendorf Nr. 35


Heinrich Herr von Frankenstein (Franckensten) verkauft mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth an Propst Eberhard und das Kloster Allendorf (Alden-) sieben Güter zu Dermbach (Theyren-), eines zu Brunnhardtshausen (Brumanshusen), eines zu Glattbach (Glathe-), zwei zu Unter- und eines zu Oberalba (inferiori, superiori Alba), Lehen von der Fuldaer (Fuldensi) Kirche, für 30 Pfund Fuldaer Pfennige. Zeugen: Berthold Pleban zu Salzungen, Berthold von Wildprechtroda (Willebrehterode) und Konrad von Lichtenberg (Lichthen-), beide Ritter, Berthold von Kranlucken (Cralucke), seine Söhne Gerlach und Berthold, Konrad von Weilar (Wyler), Hermann Thamme und andere. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 37
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1308 April 27.

UB Allendorf Nr. 35

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 2, braun, leicht besch.


Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) bekunden: Adelheid, Witwe des Heinrich von Völkershausen (Volkershusen), hat von ihnen für 5 Pfund Fuldischer (Fuldensium) Pfennige 10 Schilling Gülte gekauft: 8 Schilling an Epiphanie [6. Jan.] aus der Mühle zu Weilar (inferiori Wiler) sowie vier Schilling Heller an Walpurgis [1. Mai] im Dorf Breitenbach (Bretten-). Nach Adelsheids Tod fällt die Gülte an das Kloster zurück; davon soll eine Memorie für sie und den Ehemann gefeiert werden. Die Aussteller siegeln. Zeugen: Herting von Buttlar (Butteler), Dietrich von Pferdsdorf (Pherdistorf) und Heinrich von Roßdorf (Rastorf), Ritter, Dietrich von Völkershausen, Berthold Pleban zu Völkershausen und andere.

  • Archivalien-Signatur: 34
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1308 Februar 20.

UB Allendorf Nr. 33

Siegel 1) ab, Einschnitt am unteren Rand der Urk. 2) abhängend, wie Reg. Nr. 22, hellbraun, Rest.


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) bekundet: Erbo von Geisa hat vor ihm seine Güter in Malkes (Melchers), Unter- und Oberroth [-hof] (ambobus Rode) bei Geisa, in Geismar und Zitters (Citers), die von der Fuldaer Kirche zu Lehen rühren und Einkünfte von 8 Pfund fuldisch erbringen, für sein Seelenheil an das dem Abt unterworfene (pleno iure subiecto) Nonnenkloster Allendorf (Alden-) überstellt. Der Abt gibt dazu seine Zustimmung und übereignet die Güter dem Kloster. Zeugen: Marquard Dekan zu Fulda, die Pröpste Hermann von Frauenberg (S. Marie), Berthold von Johannesberg (S. Iohannis) und Albrecht von Neuenberg (Novi montis) bei Fulda, Gottfried (Got.), Propst des Nonnenklosters zu Rohr (Rore), Heinrich von Pferdsdorf (Pherdis-) und andere. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 38
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1309 Oktober 4.

UB Allendorf Nr. 36; Regest: Pusch, Kloster Rohr Nr. 49.

Siegel abhängend, ab.


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) bekundet: Erbo von Geisa hat vor ihm seine Güter in Malkes (Melchers), Unter- und Oberroth [-hof] (ambobus Rode) bei Geisa, in Geismar und Zitters (Citers), die von der Fuldaer Kirche zu Lehen rühren und Einkünfte von 8 Pfund fuldisch erbringen, für sein Seelenheil an das dem Abt unterworfene (pleno iure subiecto) Nonnenkloster Allendorf (Alden-) überstellt. Der Abt gibt dazu seine Zustimmung und übereignet die Güter dem Kloster. Zeugen: Marquard Dekan zu Fulda, die Pröpste Hermann von Frauenberg (S. Marie), Berthold von Johannesberg (S. Iohannis) und Albrecht von Neuenberg (Novi montis) bei Fulda, Gottfried (Got.), Propst des Nonnenklosters zu Rohr (Rore), Heinrich von Pferdsdorf (Pherdis-) und andere. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 39
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1309 Oktober 4.

UB Allendorf Nr. 36; Regest: Pusch, Kloster Rohr Nr. 49.

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 25, braun, leicht besch.


Günther der Ältere Herr von Salza bekundet, mit Zustimmung seiner Söhne zwei Güter zu Erlenbach (Herle-), die er von der Fuldaer (Fuldensi) Kirche zu Lehen hat, auf Bitten seines Burgmannes Berngoz zur Unterbringung von dessen Tochter dem Nonnenkloster in Allendorf (Alden-) übergeben zu haben. Günther verzichtet auf den Besitz und überträgt ihn der Fuldaer Kirche. Siegel des Ausstellers. Zeugen: der Pleban Ludwig, Ludwig von Döllstedt (Thullestete), Berngoz, Wenzo, Hermann von Sohnstedt (Sonrestete), Dietrich von Gumpelstadt (Gunpoldestat) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 40
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1311 Januar 20.

UB Allendorf Nr. 37

Siegel abhängend, braun, schildförmig, ca. 6 x 5 cm, Rest. Im Siegelfeld ein Widderhorn. U.: +S. [GVNTHERI.] ADVOCATI. DE. S[ALZA]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 41 Nr. 13).


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) übergibt der Äbtissin und dem Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldendorff) mit Zustimmung des Dekans Marquard, der Pröpste, der Prälaten und des Konvents von Fulda den Busch genannt gemeinhultze bei ihrer Burg Frankenstein. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 41
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1311 Mai 3.

UB Allendorf Nr. 38

Siegel angehängt, braun, stark besch. 1) wie Reg. Nr. 25. 2) wie Reg. Nr. 26.

Fulda


Heinrich von Frankenstein bekundet, daß sein verstorbener Vater mit seines Bruders Ludwig und seiner Zustimmung das Patronat der Pfarrkirche zu Salzungen für sein Seelenheil dem Propst, der Äbtissin und dem Konvent des Nonnenklosters St. Marien in Allendorf (Alden-) unter der Burg Frankenstein geschenkt hat. Da er in der Zwischenzeitgegen diese Schenkung vorgegangen ist, bestätigt Heinrich sie jetzt in aller Form noch einmal und stellt dem Kloster diese besiegelte Urkunde darüber aus. Zeugen: Berthold Offizial zu Dorla (Dorlonen.), Eckhard Propst der Nonnen zu [Frauen-] Breitungen (Breytingen), Berthold von Roßdorf (Rostorf) und Reinhard, Kapläne im Kloster Allendorf, der Ritter Konrad von Lichtenberg, Sigewin Amtmann zu Salzungen, Gerlach von Kranlucken (Cralucke), Konrad von Allendorf, Heinrich von Breitungen, Volknand von Roßdorf und Berthold von Bernshausen (Berlahusen).

  • Archivalien-Signatur: 42
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1311 Mai 28.

UB Allendorf Nr. 39

Siegel ab, Rest der angehängten Pressel.


Heinrich von Frankenstein bekundet: mit seiner, seiner Frau Elisabeth und seiner Erben Zustimmung hat Eberhard, Propst zu Allendorf (Alden-), für sein Kloster folgende Güter gekauft: drei Güter zu Nitzendorf (Nyscen-), benannt nach Ritter Schlitzberg (Sleytis-), die Ludwig, Schwiegersohn des Heinrich von Breitungen (Breytingen), vom Aussteller und dieser von der Fuldaer (Fulden.) Kirche zu Lehen hatte, sowie eine Hufe zu Möhra (More) genannt Richstir mit Zubehör an Äckern, Gehölzen und Wiesen, Lehen von der Hersfelder (Hersvelden.) Kirche. Der Aussteller läßt diese Güter den Kirchen von Fulda und Hersfeld auf und bittet, sie dem Kloster zu übertragen. Er siegelt. Zeugen: Heinrich (H.) von Breitungen, sein Sohn Günther, sein Schwiegersohn Ludwig, der Priester Berthold von Langenfeld (-velde), Berthold von Bernshausen (Bernoldeshusen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 46
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1311 Dezember 25.

UB Allendorf Nr. 46 (zu 1312)

Siegel abhängend, ab.


Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) geben ihre Zustimmung, daß der Ritter Erbo von Geisa (Geysa) und seine Frau nach ihrem Tod ihren Töchtern Euphemia, Jutta (Guthe) und Clara folgende Einkünfte aus ihren Gütern verschrieben haben: zu Oberroth (Rode superiori) 28 Schilling Fuldaer (Fulden.) Pfennige und ein Lamm oder einen Schilling, 2 Viertel Korn und 1 Fuldaer Malter Hafer; zu Unterroth (inferiori Rode) 7 Viertel Korn, 7 Viertel Hafer, 11 Schilling Fuldaer Pfennige und jedes zweite Jahr einen halben Malter Käse; zu Geismar (Geysmar) 6 Schilling Fuldaer Pfennige, jeweils auf Lebzeiten der Töchter für Bekleidung und Schuhe; nach deren Tod sollen sie für das Krankenhaus und andere Notwendigkeiten der Nonnen aufgewendet werden; außerdem sind davon Jahrtage mit Vigilien und Messen zu feiern. (2) Propst und (1) Konvent siegeln. Zeugen: der Priester Berthold von Roßdorf (Rostorf), Reinhard, Kaplan der Aussteller, Berthold Ritter von Wildprechtroda (Wyllebrechterode), Berthold von Bernshausen (Bernoldeshusen), dessen Bruder Heinrich (H.) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 44
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1311 Oktober 27.

UB Allendorf Nr. 40

Siegel abhängend, braun. 1) wie Reg. Nr. 11, leicht besch. 2) wie Reg. Nr. 22.


Dekan Otto und das Kapitel der Mainzer (Mogunt.) Kirche bekunden: sie wollen dem Beispiel des verstorbenen Erzbischofs Gerhard folgen, der dem Benediktiner-Nonnenkloster Allendorf (Alden-), Diözese Mainz, wohlgesonnen war und diesem das bereits besessene Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Salzungen (Salczungen) inkorporiert hat. Deshalb stimmen die Aussteller dieser Inkorporation in aller Form zu und siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 50
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312 November 15.

UB Allendorf Nr. 42; Regest: Vogt Nr. 794 (Anm.).

Siegel an Hanffaden angehängt, braun, Siegelfläche rot, spitzoval, ca. 8,3 x 6,6 cm, Rest. Im Siegelfeld thronender hl. Bischof (Martin), Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U. weitgehend zerstört: [S(AN)C(TV)S. MARTINVS. S(AN)C(T)E. MAGVNTINE. SEDI]S. PATRONVS.

Ingelheim


Ernst, Propst des Stifts St. Severus zu Erfurt (Erforden.), an Äbte, Pröpste, Dekane, Erzpriester, Rektoren und Vikare von Kirchen und Kapellen in seinem Propsteibezirk: das Nonnenkloster zu Allendorf (Alden-) bei Frankenstein ist eine junge Gründung (plantatio novella); zur Zeit wird dort eine Kirche (basilica) zu Ehren der Jungfrau Maria errichtet, wo in größter Armut 28 Jungfrauen Tag und Nacht Gott dienen; täglich ereignen sich dort Wunder. Wegen der geringen Einkünfte kann die Kirche aus eigenen Mitteln nicht fertiggestellt werden. Deshalb werden die Empfänger aufgefordert, das Anliegen des Klosters bzw. dessen Bitten um Almosen bevorzugt zu behandeln und dem Volk öffentlich ans Herz zu legen, damit dieses zu seinem Seelenheil den Bau der Kirche fördert.

  • Archivalien-Signatur: 47
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312 März 27.

UB Allendorf Nr. 41

Siegel angehängt, grün, spitzoval, 5,3 x 3,2 cm, leicht besch. Im Siegelfeld oben Brustbild eines Bischofs (Severus), Stab in der Rechten, Buch in der Linken, unten kniender Beter mit Wappenschild (unkenntlich). U.: +S. ERNESTI. P(RE)P(OSI)TI. ECC(LESI)E. S(AN)C(T)I. SEVERI. ERFORD(E)N(SIS).


Peter Erzbischof von Mainz (Mogunt.), des Heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet: das Benediktiner-Nonnenkloster St. Marien zu Allendorf (Alden-), Diözese Mainz, ist durch Brand, Raub und andere Bedrückungen zerstört und verwüstet; die dort Gott dienenden Nonnen können sich nur durch die Almosen der Gläubigen erhalten, andernfalls müßten sie zurSchande des Ordens und des Glaubens in der Welt umherirren. Deshalb werden alle Gläubigen aufgefordert, zur Wiederherstellung und zum Wiederaufbau des Klosters beizutragen. Der Erzbischof gewährt allen, die dem Kloster helfen oder auf dem Totenbett Legate aussetzen, einen Ablaß von 40 Tagen und eine 40-tägige Bußzeit (carenam); dies gilt auf drei Jahre.

  • Archivalien-Signatur: 51
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312 November 17.

UB Allendorf Nr. 43; Regest: Vogt Nr. 1528.

Siegel abhängend, spitzovbal, 9,5 x 6,8 cm, braun, Rest. Im Siegelfeld thronender Erzbischof. U. weitgehend zerstört: [+S. PETRI. D(E)I. GR(ACI)A. S(AN)C(T)E. MOGVNT(INE). SED(IS). ARCHI]HIEP(ISCOP)I. [SACRI.] IMP(ER)II. [P(ER). GERMAN(IAM). ARCHICANCELL(ARII)]. (Abbildung: Posse, Mainz Tafel 8 Nr. 3).

Mainz


Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) bekunden, der Bertrade, Futtersacks (Vutersachs) Ehefrau, zwei Pfund Heller Gülte auf die von Truse und Ludwig besessenen Hofreiten in Allendorf, zu Langenfeld (-velde) und Hohleborn (Hollenburn) auf Lebenszeit für 20 Pfund Heller verkauft zu haben. Diese Gülten erhebt die Meisterin des Krankenhauses; sie soll sie der Bertrade auszahlen. Zeugen: Berthold von Langenfeld (-veilde), Kaplan zu Allendorf, der dortige Priester Konrad, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bernoldishusen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 49
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312 Dezember 1.

UB Allendorf Nr. 45

Siegel abhängend, hellbraun, Reste. 1) wie Reg. Nr. 11. 2) wie Reg. Nr. 22.


Propst Eberhard, Äbtissin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) bekunden: aus Armut heraus haben sie drei Pfund Heller - einen an Schwester Lukarde, zwei an Berthold genannt Futtersack (Vutersac) und seine Tochter Adelheid für Kleider, jeweils auf Lebenszeit - aus ihren Einkünften zu Neuendorf (Nuwen-) und Witzelroda (Wezilnrode) verkauft. Nach deren Tod sollen die Gülten in jedem Fall dem Krankenhaus des Klosters verbleiben. Darüber hinaus haben Propst Eberhard ein Schwein im Wert von zwei Pfund aus der oberen Mühle zu Allendorf, Sigewin, Freund des Klosters, ein Pfund Fuldaer (Fuldensium) Pfennige zu Soisdorf (Sorstorph) verschrieben; diese sollen ebenfalls für das Seelenheil der Aussteller beim Krankenhaus verbleiben (1) Propst und (2) Konvent siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 45
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312

UB Allendorf Nr. 47

Siegel abhängend, braun, leicht beschädigt. 1) wie Reg. Nr. 22. 2) wie Reg. Nr. 11.


Propst Eberhard, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen (Salczungen), Benediktiner-Ordens, Diözese Mainz (Maguntin.), bekunden: Dekan und Kapitel der Mainzer [Dom-] Kirche haben der zugunsten ihres Klosters vorgenommenen Inkorporation der Pfarrkirche zu Salzungen zugestimmt. Sie wollen sich dafür dankbar erweisen und versprechen Dekan und Kapitel, künftig jährlich am Fest des hl. Martin, Patrons der Mainzer Kirche [11. Nov.], zwei Pfund Wachs zu liefern. Es siegeln Propst und Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 48
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1312 November 24.

UB Allendorf Nr. 44


Berthold von Kranlucken (Craweluken) der Ältere stiftet mit Zustimmung seiner Söhne Gerlach und Berthold dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) 10 Schilling Fuldaer (Fulden.) Pfennige Gülte aus einer Hufe in der Mark von Geismar (Geysmar), die jetzt einer namens Wizbach innehat, zahlbar für Bertholds, seiner verstorbenen FrauElisabeth und seiner Söhne Seelenheil an das Kelleramt des Klosters; eine Ablösung der Gülte ist mit 5 Pfund Fuldaer Pfennige möglich; diese müssen dann zum Nutzen der Kellerei angelegt werden. Siegel Gerlachs, dessen sich die übrigen bedienen. Zeugen: Sigewin Vogt zu Salzungen (Saltzungen), Heinrich von Breitungen (Breytingen), Konrad von Allendorf und Hertnid von Leimbach (Leymbach).

  • Archivalien-Signatur: 53
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1313 Juli 26.

UB Allendorf Nr. 49

Siegel abhängend, ab.


Konrad, Scholaster, und Berthold von Mellingen (Milingen), Offizial des Stifts Dorla (Dorlon.), bekunden als von den Richtern des Mainzer (Mogunt.) Stuhls eingesetzte Richter im Streit zwischen Eberhard, Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph), einerseits und Dietrich von Tüngeda (Tungede), Kleriker und Pleban der Kirche zu Salzungen, andererseits: sie haben die Parteien über die Ursache des Streites angehört; diese sind mit Zustimmung der Aussteller durch Vermittlung Dritter gütlich übereingekommen. Der Propst, die Äbtissin Lukarde und der Konvent des Klosters werden Dietrich in seinen Rechten an der Pfarrkirche belassen; sie haben ihn nach Ausweis früher darüber ausgestellter Urkunden als Ewigvikar präsentiert. Die bei der Stadt Salzungen gelegenen Güter des Klosters - Leydental, Schneckenhausen (Snekkenhusen) und Immelborn (Milm-) - aus denen bisheran die Kirche zu Salzungen Zehnt gezahlt wurde, sind künftig davon ausgenommen. Dietrich ist gehalten, jährlich 14 Pfund Heller Pension an Propst und Konvent zu zahlen, davon je vier an Michaelis [29. Sept.] und Weihnachten, je drei an Ostern und Pfingsten; er hat sich in aller Form zur Zahlung verpflichtet. (1) Konrad und (2) Berthold siegeln. Zeugen: Reinhard, Propst der Nonnen zu [Frauen-] Breitungen (Breythingen), Werner, Pleban an St. Georg zu Eisenach (Isenacen.), beide Priester, Heinrich Sigewins Sohn, Amtmann zu Salzungen, Berthold von Kranlucken (Kralukke), dessen Sohn Gerlach, Heinrich von Breitungen, alle Burgmannen zu Salzungen, und andere.

  • Archivalien-Signatur: 52
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1313 Februar 9.

UB Allendorf Nr. 48

Siegel abhängend, braun, spitzoval. 1) ca. 4 x 3 cm, Rest. Im Siegelfeld stehender Heiliger, davor kniender Beter. U.: [.......]ICI. DORLON(ENSIS). 2) 4,4 x 2,9 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Rechten, davor kniender Beter. U.: [+S.] OFFIC[IA]LIS. P(RE)POSIT(VR)E. DVRLONENSIS.


Eberhard Abt von Fulda (Fulden.) überträgt mit Zustimmung des Dekans Heinrich und des Konvents dem Propst, der Äbtissin und dem Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) auf deren Bitten den Berg, auf dem einst die Burg Frankenstein stand, mit den an dessen Fuß liegenden, den Ausstellern gehörenden Grundstücken und dem, was das Kloster Allendorf dort noch erwirbt, sowie dem Busch genannt burgholz. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 55
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1314 Juni 23.

UB Allendorf Nr. 51

Siegel angehängt, braun, leicht besch. 1) spitzoval, 6,7 x 4,5 cm. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Linken, die Rechte lehrend erhoben. U.: +S.EBERHARDI. DEI. GR(ACI)A. ABB(AT)IS. EC(C)L(ES)IE. FVLDENSIS. (Weth S. 65 nach Fragment). 2) wie Reg. Nr. 26.


Heinrich von Frankenstein (Frankinsteyn) überträgt wegen der geleisteten Dienste Berthold von Kranlucken (Craweluken) dem Älteren, seinen Söhnen Gerlach und Berthold, Burgmannen zu Salzungen (Salczungen), zu Lehnsrecht die Güter, die ihm durch den Tod des Berthold Pleban zu Hämbach (Hemebach) genannt von Heringen heimgefallen sind: eine Salzpfanne (nappam) und eine Hofstatt zu Salzungen, eine Hufe in der Mark dieser Stadt sowie ein Fischwasser mit einer Mühlstatt zu Borgoldisbach. Heinrich siegelt (1). Zeugen: Ludwig, Bruder des Ausstellers, Hermann von Pferdsdorf (Pherdistorph), Heinrich von Weilar (Wiler) und andere. Ludwig kündigt zum Zeichen der Zustimmung sein Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 56
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1314 Dezember 8.

UB Allendorf Nr. 52

Siegel abhängend. 1) wie Reg. Nr. 2, braun, Rest. 2) ab.

Waldenburg


Siegfried Bischof von Chur (Curien.) bekundet, in Vertretung des Erzbischofs Peter von Mainz (Magunt.) a.d. 1314 secunda die mensis Iunii die Kirche und den Altar St. Maria Magdalena und St. Jobst in der Benediktiner-Nonnenkirche zu Allendorf (Aldin-) geweiht zu haben. Er gewährt allen, die am Kirchweihtag oder in dessen Oktav aus Frömmigkeit die Kirche aufsuchen oder der Kirchenfabrik zu ihrem Seelenheil Stiftungen aussetzen, einen Ablaß von 40 Tagen bei schweren und 100 Tagen bei läßlichen Sünden.

  • Archivalien-Signatur: 54
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1314 Juni 2.

UB Allendorf Nr. 50; Regest nicht bei Vogt.

Siegel angehängt, spitzoval, 5,5 x 3,4 cm, Rest. Im Siegelfeld stehender Bischof. U. weitgehend zerstört.[..........]RIEN[SIS].


Eberhard Abt von Fulda (Fulden.) bekundet, mit Zustimmung des Dekans Heinrich und des Konvents ihr oberes Fischwasser in der Werra unter der Burg Frankenstein, früher zu dieser Burg gehörig, an Propst, Äbtissin und Konvent zu Allendorf (Aldendorff) zur Behebung von deren Armut und für einen ewigen Jahrtag übertragen zu haben. Bei Anwesenheit des Abtes in Salzungen oder in dessen Umgebung hat dieses Fischwasser wie die übrigen dort seine Küche zu beliefern. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 58
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1315 Februar 28.

UB Allendorf Nr. 53

Siegel angehängt. 1) ab. 2) wie Reg. Nr. 26, braun, leicht besch.


Propst Eberhard, Äbtissin Katharina und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) bekunden, daß Berthold genannt Futtersack (Vutersac) und seine Frau Bertrade eine Hufe zu Almars (Malmars) bei Heinrich von Pferdsdorf (Pherdesdorph) für 24 Pfund Heller gekauft haben; dem Kloster stand daran ein Rückkaufrecht zu. Die Aussteller verschreiben den Eheleuten für diese Hufe auf Lebenszeit zwei Pfund Heller zu Witzelroda (Wezzelnrode) aus den Gütern des Heinrich Nuwemann. (1) Propst und (2) Konvent siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 57
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1315

UB Allendorf Nr. 54

Siegel abhängend, braun. 1) wie Reg. 22. 2) wie Reg. 11.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet, daß Sigewin, Amtmann zu Salzungen (Salczungen), den von ihm dort bewohnten Hof mit allen Rechten an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) geschenkt hat. Dies ist mit Zustimmung des Abtes geschehen; er überträgt daher den Hof an das Kloster und siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 59
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1317 April 4.

UB Allendorf Nr. 55

Siegel abhängend, dunkelbraun, spitzoval, 8 x 4,7 cm, Rest. Im Siegelfeld unter einem gotischen Baldachin thronender Abt, Stab in der Rechten, zwischen zwei Wappenschilden (rechts Kreuz; links leer, im Schildhaupt drei Rauten). U.: +HEINRICVS. DEI. G(RAC)[IA. FVLDENSI]S. ECC(LESI)E. ABBAS. (Weth S. 65).

Fulda


Heinrich von Frankenstein verleiht dem Ritter Dietrich (Th.) von Pferdsdorf (Pherdistorf) erblich die Güter, die Heinrich Rucknit in Dorndorf von ihm besaß. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 60
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1317 Mai 10.

UB Allendorf Nr. 56

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 2, braun, Reststücke.


Gottfried Bischof von Würzburg (Herbipolen.) verspricht dem Ritter Dietrich von Pferdsdorf (Pherdes-), der sein Burgmann zu Landswehr (Landeswer) geworden ist, die Zahlung von 60 Pfund Hellern und weist bis dahin 6 Pfund Heller jährlicher Gülte aus der Bürgerbede in Meiningen (Meyningen) an. Nach Ablösung ist die Summe für andere Güter im Umkreis von einer Meile um Landswehr zu verwenden, wo der Burgmann und seine Erben zu persönlicher Residenz verpflichtet sind; diese Güter sind vom Bischof als Burglehen zu empfangen. Der Bischof wird Dietrich und seine Erben als seine Burgmannen und Diener gegen jedermannverteidigen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 62
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1318 August 14.

UB Allendorf Nr. 58

Siegel angehängt, kleine Reststücke eines braunen Thronsiegels.

Würzburg


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) überträgt wegen der seiner Kirche geleisteten Dienste dem Berthold von Borsch (Bursa) und seinen Erben eine Gülte von drei Pfund Fuldischer Pfennige aus der jährlich an Michaelis [29. Sept.] fälligen Bede zu [Ober-/ Unter-] Ufhausen (Ufhusen) als erbliches Burglehen mit Residenzverpflichtung auf Fürsteneck (Fursteneke); die Gülte ist so lange zu erheben, bis sie mit 30 Pfund Fuldischer Pfennige abgelöst wird. Dann sind dafür Güter zu erwerben oder Einkünfte aus Eigen in Höhe von drei Pfund jährlich anzuweisen und von der Fuldaer Kirche als Burglehen zu empfangen. Bei Säumnis in Leistung der Residenzpflicht wird der jeweilige Amtmann die Einkünfte an sich ziehen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 61
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1318 Januar 16.

UB Allendorf Nr. 57

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 55, braun, besch.


Abt Andreas, Dekan Berthold und der Konvent des Klosters Hersfeld (Hersfelden.) übereignen auf deren Bitten Propst Eberhard, Äbtissin Katharina und dem Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) drei Hufen zu Möhra (More), eine zu Lauterbach (Luter-), viereinhalb zu Ettmarshausen (Hattemarshusen) und zwei zu Immelborn (Memelnburn), jeweils mit Zubehör. Als Anerkennung dafür hat das Kloster Allendorf jährlich an Lichtmeß [2. Febr.] jeweils zwei Pfund Wachs an den Abt zu Hersfeld und den dortigen Kustos für den Wiperti-Altar zu liefern. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 66
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1319 März 17.

UB Allendorf Nr. 59

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 7,5 x 5 cm, besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Linken, Buch in der Rechten. U. [+S.] ANDREE. DEI. GR(ACI)A. [ABBA]TIS. EC[.....] HERSFELD[..]. 2) unkenntliches Reststück. U. weitgehend zerstört: [..........]S(ANCTI). WIGB[...].


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet: Eberhard, Propst des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-), hat die Wüstung (heremum wlgariter wstenunge) Neuendorf (Nuwen-) mit Zubehör und einige andere Güter für sein Seelenheil erworben und zugunsten der kranken Nonnen dem Krankenhaus seines Klosters gestiftet. Mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents übereignet der Abt diese Güter hiermit dem Krankenhaus. Der Abt siegelt (1); der Dekan Dietrich und der Konvent kündigen zum Zeichen der Zustimmung ihr Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 64
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1319 Juni 7.

UB Allendorf Nr. 61

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 55, braun, leicht besch. 2) wie Reg. Nr. 26, besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) stellt nach Beratung mit Dekan und Konvent seiner Kirche fest, daß die Anzahl der Nonnen, die in dem ihm unterworfenen Kloster Allendorf (Alden-) Gott dienen, wegen der Armut des Klosters und dem Mangel an Lebensmitteln für das Bestehen des Klosters schädlich ist. Er ordnet daher an, daß dort nicht mehr als 45 Pfründnerinnen angenommen werden und niemandem eine Pfründe über diese Zahl hinaus angewiesen wird. Der Abt siegelt (1); der Dekan Dietrich und der Konvent kündigen zum Zeichen der Zustimmung ihr Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 63
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1319 Juni 7.

UB Allendorf Nr. 60

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 55, braun, leicht besch. 2) ab.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) übereignet mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents an Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien [zu Allendorf] die Mühle an der Werra unter der Burg Frankenstein und das Haus des verstorbenen Bäckers Berthold zu Salzungen als Ersatz für den Hof des Sigewin, ihres verstorbenen dortigen Amtmanns, den Propst und Konvent, wie sie sagen, von diesem erhalten hatten. Der Abt überträgt dem Kloster darüber hinaus einen Busch genannt awe an der Werra; er siegelt (1). Dekan und Konvent kündigen zum Zeichen der Zustimmung ihr Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 65
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1319 Juni 7.

UB Allendorf Nr. 62

Siegel angehängt, braun, stark besch. 1) wie Reg. Nr. 55. 2) wie Reg. Nr. 26.


(1) Berthold Abt zu Breitungen (Breytingin), (2) Reinhard Propst zu Frauenbreitungen (Wrowen Breytingin), (3) Albrecht von Krayenberg (Creyen-), (5) Berthold von Wildprechtroda (Wylbrechterode), beide Ritter, und (4) Gerlach von Kranlucken (Kralucke) bekunden, daß Berthold von Bernshausen (Bernhusin) für 70 Pfund Heller auf Lebenszeit von Propst Eberhard, der Äbtissin Katharina, der Priorin Kunigunde und dem Konvent des Klosters Allendorf (Aldyndorff) eine Salzpfanne (nappin) mit zugehöriger Sole zwischen Herrn Konrad Wernhers Pfanne und Konrad Bolzis mit allen Rechten gekauft hat, die bisher das Kloster daran hatte. Der Betrag ist für den Kauf einer Korngülte zu Westhausen (-husin) aus den Händen des Ludwig von Krayenberg und seiner Erben verwendet worden. Nach Bertholds Tod soll die Äbtissin jährlich zwei Pfund aus der Pfanne für seinen Jahrtag zu verwenden, ohne vom Propst dabei behindert zu werden. Die Aussteller siegeln (1-5); weitere Zeugen: die Brüder Ludwig und Albrecht von Krayenberg, Gottfried von Wildprechtroda (Wylbrechterode), Hertnid von Leimbach (Leyn-), Berthold von Kranlucken (Kralucke) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 68
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1320 August 15.

UB Allendorf Nr. 65

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 6,5 x 5 cm, besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, Buch (?) in der Linken. U.: +SIGILLVM. BERTOLDI. ABBATIS. IN. [BR]ETINGEN. 2) spitzoval, 6 x 5 cm, Rest. Im Siegelfeld stehender Propst, Rute in der Rechten, Buch in der Linken. U.: +S. PR[...........]TINGEN. 3) schildförmig, 4 x 4 cm, stark besch. Im Siegelfeld geteilt, oben ein wachsender Löwe, unten drei Sparren. U.: +S. [A]LBERTI. [DE. CR]EIGINBERG. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 55 Nr. 14). 4) schildförmig, 3,8 x 3 cm, stark besch. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: +S. GERLACI. DE.KRAWELVK. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 7). 5) schildförmig, 3,2 x 2,8 cm, besch. Siegelfeld schräggeteilt. U.: +S. GOTFRIDI. D(E). WILB(RE)TERODE. [sic!]


Papst Johannes [XXII.] an den Dekan des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenach), Diözese Mainz (Maguntin.): Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldendorph), Benediktinerordens, Diözese Mainz, das gewöhnlich von Propst und Äbtissin geleitet wird, haben sich beklagt, daß die Brüder Eberhard und Otto von Völkershausen (Wolkershusen), Ritter bzw. Knappe, und der Laie Heinrich genannt Sachse (Saxo) aus derselben Diözese sich wegen einer Geldsumme an den Besitzungen des Klosters vergriffen haben. Der Adressat wird aufgefordert, die Parteien zusammenzurufen, anzuhören und die Sache unter Androhung von Kirchenstrafen zu entscheiden; Appellation wird ausgeschlossen. Zeugen, die sich aus Gunst, Haß oder Furcht entziehen, sind in gleicher Weise zur Aussage zu zwingen.

  • Archivalien-Signatur: 386
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1320 Januar 7.

UB Allendorf Nr. 63

Bulle ab, Reste des Hanffadens.

Avignon


Propst Eberhard, Äbtissin Katharina, Priorin Kunigunde und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) verkaufen Berthold von Bernshausen (Bernhusin) auf dessen Lebenszeit eine Salzpfanne (nappin) und eine zugehörige Sole (suln) zwischen Konrad Wernhers Pfanne und Konrad Bolzis für erhaltene 70 Pfund Heller, die sie für den Kauf der Korngülte zu Westhausen (-husin) bei Ludwig von Krayenberg (Creyen-) aufgewendet haben. Nach dem Tod Bertholds soll die Äbtissin ohne Behinderung durch den Propst jährlich aus der Salzpfanne zwei Pfund einnehmen, von denen ein Jahrtag für Berthold zu bestreiten ist. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Albrecht von Krayenberg und Berthold von Wildprechtroda (Wylbrechterode), beide Ritter, die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Ludwig von Krayenberg und sein Bruder Apel, Gottfried von Wildprechtroda, Hertnid von Leimbach (Lein-) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 67
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1320 August 15.

UB Allendorf Nr. 64

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun, stark besch..


Propst Eberhard, Äbtissin Kunigunde und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorph) bekunden, dem Heinrich Ruserf und seinen Erben eine Hofstatt zu Langenfeld (Langinvelde) mit sechs zugehörigen Äckern, gehörig zu einer halben Hufe in Hohleborn (Holburn), erblich überlassen zu haben. Er hat davon jährlich je einen Malter Korn und Hafer, 8 Schilling Heller, 3 Hühner und ein halbes Schock Eier zu liefern. (1) Propst und (2) Konvent siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 69
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1321

UB Allendorf Nr. 66

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun. 1) besch.


Propst Eberhard, Äbtissin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) bekunden, für zwei Pfund Heller, die Berthold Futtersack (Futersac) aus zwei Hufen in Neuendorf (Nuwendorph) hatte, als Ersatz seiner Tochter Adelheid, ihrer Mitschwester, zwei Pfund Heller aus den Gütern Glinde in Witzelroda (Wezelnrode) auf Lebenszeit verschrieben zu haben. Nach deren Tod fallen sie an die Propstei zurück. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 70
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1322

UB Allendorf Nr. 68

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun. 1) stark, 2) leicht besch.


Propst Eberhard, Äbtissin Katharina, Priorin Kunigunde und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) bekunden: Berthold der Bäcker (pistor) zu Salzungen (Salzung) und seine Frau Adelheid haben auf dem Totenbett beinahe ihren gesamten Besitz zu ihrem Seelenheil dem Kloster vermacht als Präbende für ihre Tochter Katharina, Mitschwester der Aussteller. Die Aussteller übertragen dieser auf Lebenszeit Zinse, Haus und Hof der Eltern zu Salzungen, die der Abt von Fulda (Fulden.) dem Kloster übereignet hat; Katharina kann darüber frei verfügen; nach ihrem Tod fallen die Zinse an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 71
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1322 Juni 5.

UB Allendorf Nr. 67

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun, leicht besch.


Propst Eberhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Kunigunde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) übertragen die Güter des Konrad Trabotos Sohn (Trabotonis) und des Konrad Virdeling zu Unteralba (inferiori Alba) an Konrad Trabaten und seine Erben. Aus Virdelings Gut sind je 6 Maß (limeta) Korn und Hafer, 3 Hühner und 30 Eier, aus dem anderen Gut jeweils zwei Jahre 3 Maß Weizen (tritici), im dritten Jahr Korn, 3 Maß Hafer, 30 Pfennige fuldisch (Fulden.), eine Gans, 3 Hühner, ein Lamm zu Ostern, 30 Eier und 15 Käse im Wert von je einem Pfennig zu liefern. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 72
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1322

UB Allendorf Nr. 69

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun. 1) leicht besch.


Adelheid von Weilnau (Wilnowe), Ehefrau des Ludwig von Frankenstein (Frankinsteyn), verzichtet auf das Gut in Dorf und Mark Immelborn (Memilburn), das ihre Morgengabe war. Sie hat die Hand auf die Reliquien gelegt und einen gestabten Eid gesprochen, daß mit ihrer Zustimmung der Ehemann das Gut an Propst und Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorph) verkauft hat. Zum Zeichen dessen siegelt sie. Zeugen: Albrecht von Krayenberg (Creygin-), Ritter, Gerlach von Kranlucken (Craweluken), Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Bertholdvon Bernshausen (-husen), Burgmannen zu Salzungen (Salczungen), und andere.

  • Archivalien-Signatur: 75
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 September 24.

UB Allendorf Nr. 77

Siegel abhängend, braun, rund, 3,8 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (2 übereinander schreitende Leoparden). U.: +S. DOMINE. ALHEIDIS. DE. FRANKINSTEYN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 7).


Die Erzbischöfe (1) Andreas von Antivari (Antibaren.) und (2) Wilhelm von Soltania (Soltonien.) sowie die Bischöfe (3) Gilbert von Annaghdown (Enardinensis), (4) Nikolaus von Drivost (Derivasten.), (5) Venutus von Catanzaro (Cathacen.), (6) Hieronimus Casen., (7) Franz von Ceneda (Ceneten.) und (8) Robert vonFeltre (Feltinen.) und Belluno (Belonien.) bekunden ihren Wunsch, daß die der hl. Jungfrau Maria geweihte Kirche in Allendorf (Alden-) bei Frankenstein (Vranken-) mit angemessenen Ehren aufgesucht wird. Deshalb gewähren sie allen, die bereut und gebeichtet haben und die Kirche am Geburtstag des Herrn [25. Dez.], an Beschneidung [1. Jan.], Epiphanie [6. Jan.], Karfreitag, Auferstehung, Himmelfahrt und Pfingsten, an allen Marienfesten, am Fest Peter und Paul [29. Juni], an den Festen aller Apostel und Evangelisten, an Kreuzfindung [3. Mai] und -erhöhung [14. Sept.], an Michaelis [29. Sept.],Johann Baptist [24. Juni], Laurentii [10. Aug.], Georgii [23. April], Martini [11. Nov.], Nicolai [6. Dez.], Lamberti [17. Sept.], Servatii [13. Mai], Allerheiligen [1. Nov.], Marie Magdalene [22. Juli], Katharine [25. Nov.], Agnetis [21. Jan.], Agathe [5. Febr.], Margarete [13. Juli], am Sonntag Jubilate, am Sonntag vor Michaelis sowie an Samstagen, an denen die Messe gelesen wird, schließlich am Kirchweihfest sowie an den Oktaven dieser Feste, sofern sie solche haben, zu Messen oder Predigten aufsuchen, zu Wallfahrten und Gebeten kommen oder für den Bau, die Beleuchtung, Ausschmückung und andere Notwendigkeiten der Kirche spenden oder auf dem Totenbett Legate aussetzen, den Leib Christi oder das heilige Öl auf dem Weg zu Kranken begleiten, beim abendlichen Glockenläuten mit gebeugten Knien drei Ave Maria oder auf dem Weg zum Friedhof drei sonntägliche Gebete für den Verstorbenen beten, an Exequien oder Predigten dort teilnehmen, jeder für jedes Mal einen Ablaß von 40 Tagen an auferlegten Sündenstrafen, vorbehaltlich der Zustimmung des Diözesanbischofs. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 73
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 September 20.

Regest: Vogt Nr. 2595 (Anm.); UB Allendorf Nr. 76 sowie 82 u. 93 (Transfixe).

Siegel an grünen bzw. gelben Seidenschnüren angehängt. 1) rot, spitzoval, 6,2 x 3,8 cm, besch. Im Siegelfeld in gotischer Architektur hl. Georg zu Pferd, den Drachen tötend, unten kniender Bischof. U.: S. FR(ATR)IS. ANDREE. DEI. GR(ACI)-A. ANTIBAREN(SIS). ARCHIEP(ISCOP)I. Von 2 und 4 rote Reststücke, von 7und 8 Reste der Presseln, die übrigen fehlen ganz.

Avignon


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) bekundet: Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-) haben eine jährliche Gülte von 14 Maltern Korn Erfurter (Erforden.) Maß aus Hufen und Gütern zu Westhausen (-husen), seit alters Lehen der Fuldaer Kirche, vom Knappen Ludwig von Krayenberg (Creigen-) und seiner Ehefrau Sophie gekauft. Diese haben die Gülten in die Hand des Abtes resigniert und gebeten, sie den Nonnen zu übertragen. Mit Zustimmung des Dekans Dietrich und seines Konventes kommt der Abt dem gerne nach und überträgt die Gülten in aller Form an die Nonnen und ihr Kloster. Diese haben dafür jährlich an Martini [11. Nov.] vier Pfund Wachs an die Kammer des Klosters Fulda zu liefern. Anstelle dieser Gülte haben die Eheleute den von ihnen bewohnten Hof zu Salzungen, eine halbe dortige Salzpfanne, 14 Maß (gesoch) Salz jährlich, 40 Acker Feld vor der Stadt und eine Hufe im Dorf Kaltenborn (Kaltenburnen) der Fuldaer Kirche aufgetragen und zu Lehen empfangen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent; Dekan Dietrich und der Konvent bekunden ihre ausdrückliche Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 81
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 März 21.

UB Allendorf Nr. 72

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 55, braun, stark besch. 2) ab.


Heinrich von Frankenstein bekundet: Jutta genannt Voylhin hat ein Pfund Heller jährlicher Gülte im Dorf Allendorf (Aldendorph), die ihr vom verstorbenen Berthold genannt Voylhin als Morgengabe verschrieben waren, zu ihrem Seelenheil dem Kloster Allendorf übertragen. Heinrich bestätigt auf Juttas Bitten diese Schenkung.

  • Archivalien-Signatur: 79
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 Februar 16.

UB Allendorf Nr. 70

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 2, braun, stark besch.


Ludwig von Frankenstein (Frankinsteyn) bekundet, mit Zustimmung seiner Frau Adelheid und seiner Erben dem Propst Dietrich und dem Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorph) bei Frankenstein alles Gut in Dorf und Feld Immelborn (Memylnburn) für erhaltene 240 Pfund Heller verkauft zu haben; für je ein Pfund [Ertrag] sind nach Landesgewohnheit zehn Pfund gegeben worden. Ein Rückkauf ist bis Walpurgis [1. Mai] über zwei Jahre mit der Summe in barem Geld aus eigener Hand möglich. Es siegeln (1) Ludwig und (2) Adelheid. Zeugen: Albrechtvon Krayenberg (Creygin-), Ritter, Gerlach von Kranlucken (Craweluken), Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Berthold von Bernshausen (-husen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 76
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 September 25.

UB Allendorf Nr. 78

Siegel angehängt. 1) ab, Rest der Pressel. 2) wie Reg. Nr. 77, braun, besch.


Ludwig von Frankenstein (Frankyin-) verkauft den Brüdern Gerlach und Berthold von Kranlucken (Kralucke), Burgmannen zu Salzungen (-gin), die Äcker und Wiesen, die Heinrich von Weilar (Wyler) von ihm hatte: eine Wiese unter der Hunynburg, eine bi dem Harte, genannt daz eldere, einen Garten bei des Pfarrers Hof vor dem oberen Tor sowie drei Äcker Land bei dem steinernen Kreuz für erhaltene 44 Pfund Heller; ein Rückkaufrecht bleibt vorbehalten. Falls Ludwig dies nicht selbst wahrnehmen kann, soll er es nicht Dritten einräumen. Die Brüder und ihre Erben sollen in ruhigem Besitz belassen und nicht vor geistlichen oder weltlichen Gerichten darin angefochten werden. Zeugen: der Ritter Albrecht von Krayenberg (Kreyen-), seine Söhne Ludwig und Albrecht, Gottfried (Gozze) von Wildprechtroda (Wylbrechterode) und sein Bruder Hermann (H.), Konrad Schweinrüde (Swynrode), Heilmann von Frankfurt (Frankynvord), Konrad Mestecoph, Eckhard von Salzungen, Dietrich Lange und andere. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 77
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 August 3.

UB Allendorf Nr. 74

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 21, braun, Rest.


Propst Dietrich, Äbtissin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldendorph) bekunden: ihr Pfründner und Diener (famulus) Christian von Sättelstädt (Setenstete) hat von ihnen eine Gülte von viereinhalb Maltern Korn für 30 Pfund 10 Schillinge Heller erworben, die ihm und seiner Ehefrau Adelheidauf Lebenszeit zu liefern sind. Nach dem Tod einer Person fällt eine Hälfte, nach dem Tod des Überlebenden auch die andere an die Aussteller zurück. Christian besitzt darüber hinaus auf Lebenszeit einen Acker beim See genannt buchense mit zwei Äckern Wiese dabei im Talkessel (convallio) uffe deme Hade als Ersatz für die drei Acker in der Mark von Ettmarshausen (Atmarshusen), die er bei Konrad von Allendorf und seinen Erben gekauft hatte; nach Christians Tod fallen diese dem Kloster zu. (1) Propst und (2) Konvent siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 78
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 April 16.

UB Allendorf Nr. 73

Siegel ab, zwei angehängte Presseln.


Propst Dietrich, Äbtissin Katharina, Priorin Kunigunde und der Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldendorph) bekunden: Eberhard, verstorbener Propst ihres Klosters, hatte ihnen zu seinem Seelenheil Güter in Mark und Feld des Dorfes Urnshausen (Oernshusen) vermacht, die 20 Schillinge und 8 Pfennige fuldischer (Fulden.) jährlicher Gülte erbringen und die Heinrich genannt Zoberselle, Scheffel und Bone zur Zeit innehaben und behalten werden, solange sie die Gülten zahlen. Eberhard hatte die Einkünfte daraus aber sich selbst auf Lebenszeit und nach seinem Tod den Töchtern seiner Schwester Jutta - Kunigunde, Adelheid und Elisabeth genannt von Bernshausen (-husen), Nonnen im genannten Kloster - vorbehalten; nach dem Tod einer oder zweier Schwestern sollte die Überlebenden oder Überlebende die Gülten zu freier Verfügung erhalten. Die Aussteller bestätigen diese Regelung hiermit ausdrücklich und sichern den genannten Nonnen den ruhigen Besitz zu. Zeugen: der Priester Albrecht, Pleban zu Mehler (Melre), der Ritter Albrecht von Krayenberg (Creyen-), Gerlach von Kranlucken (Kralukke), die Brüder Günther und Heinrich von Breitungen (Breytingen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 74
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 September 17.

UB Allendorf Nr. 75

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, rot, Reste.


Propst Dietrich, Äbtissin Katharina, Priorin Kunigunde und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) gestatten, daß ihrer-Mitschwester Johanna von Westfalen (Westfalia) wegen deren Mangel an notwendigen Dingen durch die Gnade des edlen Herrn Heinrich von Waldeck (-ekke), jetzt Mönch des Zisterzienserklosters Hardehausen (Herdehusen), und der verstorbenen Frau Elisabeth von Steinfurt (Steynvordia) zwei Pfund jährlicher Gülte aus einer Salzpfanne (casa salis) in Salzungen, genannt Christian des Zöllners Pfanne (nappe), erworben und auf Lebenszeit verschrieben worden sind; sie kanndarüber frei verfügen wie andere Mitschwestern über ihre Präbenden. Nach deren Tod soll davon am Jahrtag des Herrn Heinrich eine Pitanz von einem Pfund an den Konvent gezahlt werden; das zweite Pfund wird am Jahrtag der Elisabeth, d.h. am Tag nach Allerheiligen [2. Nov.], in gleicher Weise ausgezahlt. Zeugen: Eberhard, ehemaliger Propst des Klosters, Hermann von Mecklar (Mekkkelar), Propst der Nonnen zu Blankenheim, der Ritter Albrecht von Krayenberg (Creyen-) und sein Sohn Ludwig, Berthold von Kranlucken (Cralukke) der Ältere und seine Söhne Gerlach und Berthold, Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Amtmann des Abts von Fulda (Fulden.) in Salzungen, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen und andere.

  • Archivalien-Signatur: 80
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1323 März 17.

UB Allendorf Nr. 71

Siegel angehängt, beide wie Reg. 22, braun, leicht besch.


Gottfried (Goze) von Wildprechtroda (Wilbrecterode) und seine Frau Elisabeth schenken zu ihrem Seelenheil dem Kloster Allendorf (Aldindorph) das wüste Dorf Hermannsroda (Hermansrode) mit Holz, Weide, Wiesen und Äckern; Gottfrieds Brüder Hermann und Albrecht sowie Heinrich Herr von Frankenstein (-steyn), von dem das Gut zu Lehen rührt, haben zugestimmt. Propst und Äbtissin sollen davon den Eheleuten jährlich an Michaelis [29. Sept.] je 40 Viertel Korn und Hafer liefern; nach dem Tod eines Partners ist die Hälfte fällig; nach dem Tod des zweiten Partners fällt die Gülte dem Kloster heim; davon soll ein Jahrtag für die Eheleute gehalten werden, an dem 23 Schilling Heller Pitanz an den Konvent gezahlt werden sollen. Es siegeln (1) Gottfried, (2) der Ritter Albrecht von Krayenberg (Creyn-) und (3) Gerlach von Kranlucken (Crawelucke), Burgmannen zu Salzungen. Zeugen: Ludwig und Apel von Krayenberg, Berthold von Kranlucken, Berthold und Heinrich von Bernshausen (-husen), Konrad von Allendorf und Hertnid von Leimbach (Leyn-), Burgmannen zu Salzungen, sowie Heilmann von Frankfurt (Frankinvord), Heinrich Schenkel, Ludwig (Lutze) Zagast, Konrad Mestecoph, Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 85
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1324 November 11.

UB Allendorf Nr. 80

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 65, braun, leicht besch.


Heinrich von Frankenstein (Frankesteyn) bekundet: Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und seine Frau Elisabeth haben die Güter zu Hermannsroda (Hermansrode), die von ihm zu Lehen gehen, mit seiner Zustimmung an Äbtissin und Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldindorph), Benediktinerordens, übertragen; Heinrich siegelt. Zeugen: Albrecht von Krayenberg (Creyn-), Ritter, die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Crewe-), die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (-husen), Konrad von Allendorf und Hertnid von Leimbach (Leyn-), Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 88
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1324 November 11.

UB Allendorf Nr. 81

Siegel abhängend, ab.


Heinrich von Frankenstein (Vrankensteyn) bestätigt aus Zuneigung zum Nonnenkloster Allendorf (Aldendorph) alle dem Kloster durch die Fürsorge seiner Pröpste bis zu diesem Tag erworbenen, bebauten und unbebauten Güter, deren Übertragung oder Übereignung ihm zusteht. Er stimmt diesen Erwerbungen ausdrücklich zu, überträgt die Güter zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Kloster und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Heinrich, Pleban zu Salzungen, Gottfried [von Wildprechtroda] Vogt [zu Salzungen], Gerlach von Kranlucken (Cranluc) und sein Bruder Berthold, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bernolshusen).

  • Archivalien-Signatur: 82
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1324 Juni 1.

UB Allendorf Nr. 79

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 2, braun.


Heinrich von Frankenstein (Vrankensteyn) bestätigt aus Zuneigung zum Nonnenkloster Allendorf (Aldendorph) alle dem Kloster durch die Fürsorge seiner Pröpste bis zu diesem Tag erworbenen, bebauten und unbebauten Güter, deren Übertragung oder Übereignung ihm zusteht. Er stimmt diesen Erwerbungen ausdrücklich zu, überträgt die Güter zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Kloster und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Heinrich, Pleban zu Salzungen, Gottfried [von Wildprechtroda] Vogt [zu Salzungen], Gerlach von Kranlucken (Cranluc) und sein Bruder Berthold, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bernolshusen).

  • Archivalien-Signatur: 86
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1324 Juni 1.

UB Allendorf Nr. 79

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 2, braun, besch.


Heinrich von Frankenstein (Vrankensteyn) bestätigt aus Zuneigung zum Nonnenkloster Allendorf (Aldendorph) alle dem Kloster durch die Fürsorge seiner Pröpste bis zu diesem Tag erworbenen, bebauten und unbebauten Güter, deren Übertragung oder Übereignung ihm zusteht. Er stimmt diesen Erwerbungen ausdrücklich zu, überträgt die Güter zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Kloster und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Heinrich, Pleban zu Salzungen, Gottfried [von Wildprechtroda] Vogt [zu Salzungen], Gerlach von Kranlucken (Cranluc) und sein Bruder Berthold, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bernolshusen).

  • Archivalien-Signatur: 87
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1324 Juni 1.

UB Allendorf Nr. 79

Siegel abhängend, ab.


Den Heinrich Herrn von Frankenstein bitten Johann Losse, seine Frau Mechtild, der Ritter Berthold von Harstall (-tal) und sein Sohn Hermann, daß er die Güter zu Wolfsburg (Wolfelsberg), Unkeroda (Unckenrode), Nenzelsdorf (Nenczels-), zwei Güter zu Strofurt (-furth) und das gehegte Holz (geheite holcz) mit Zubehör an Wasser, Wiesen, Feld, Holz und Gericht, wie sie es von ihm zu Lehen hatten, wieder an sich nehmen und dem Kloster Allendorf (Alden-) übereignen möge, dem sie es für ein Seelgerät übertragen haben. Johann Losse siegelt. Zeugen: Gottfried (Gocze) von Wildprechtroda (Willebrechterode), sein Bruder Apel, Berthold von Kranlucken (Kralucke), Berthold von Bernshausen (-husen) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 91
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 März 13.

UB Allendorf Nr. 86

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 84, braun, leicht besch.


Der Ritter Berthold von Harstall (-tal) und sein Sohn Hermann bekunden, die Güter zu Unkeroda (Hunckinrade), Nenzelsdorf (Nencylz-), Wolfsburg (Wolwisberg) und zwei Güter zu Strofurt (-forte) mit allem Recht dem Heinrich Herrn von Frankenstein (Frankinsteyn) aufgesagt zu haben mit der Bitte, damit das Kloster und die Nonnen in Allendorf (Aldin-) zu begnaden.

  • Archivalien-Signatur: 92
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 März 13.

UB Allendorf Nr. 85

Siegel abhängend, ab


Der Zisterzienser Bruder Dietmar, Bischof von Gabala (Gabulen.), Generalvikar des Erzbischofs Matthias von Mainz (Mogunt.) in Weihesachen (pontificalibus), fügt weitere 40 Tage Ablaß hinzu. Er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: Transfix (2) an 73
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1325]

Regest: Vogt Nr. 2595 (Anm.); UB Allendorf Nr. 93

Rest der angehängten, grünen Schnur.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet: der Knappe Johann genannt Losse (Luhs) hat Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) die Dörfer Unkeroda (Unkenrode), Wolfsburg (Wolvesberg) und Nenzelsdorf (Nenczels-), zwei Güter zu Strofurt (-furthe) und daz gehegete holcz zwischen Eckardtshausen (Okershusen) und Nenzelsdorf mit allem Zubehör, Weiden, Wiesen, Wäldern, Feldern, bebauten und unbebauten Äckern, stehenden und fließenden Gewässern sowie Gerichten für eine bestimmte Summe verkauft und Heinrich Herrn von Frankenstein, von dem er sie zu Lehen trug, resigniert. Dieser, der die Güter unmittelbar vom Abt zu Lehen hatte, hat in gleicher Weise diesem gegenüber darauf verzichtet und gebeten, sie dem Kloster zu übertragen. Der Abt kommt dem mit Zustimmung des Dekans Dietrich und seines Konvents gerne nach und überträgt die Güter in aller Form an Propst, Äbtissin und Konvent zu Allendorf. Diese haben darüber hinaus eine jährliche Gülte von 14 Maltern Hafer Erfurter (Erforden.) Maß im Dorf Westhausen (-husen) vom Knappen Ludwig von Krayenberg (Creigen-) gekauft, die dieser dem Abt resigniert hat; der überträgt auch diese in gleicher Weise an das Kloster Allendorf. Als Zeichen der Anerkennung hat dieses jährlich an Martini [11. Nov.] 4 Pfund Wachs an die Kämmerei des Abtes zu liefern. Abt Heinrich siegelt (1); Dekan Dietrich und der Konvent kündigen zum Zeichen der Zustimmung ihr Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 96
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 April 9.

UB Allendorf Nr. 89

Siegel angehängt. 1) braun, spitzoval, 7,7 x 5,2 cm, besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, erhobenes Buch in der Linken, unter dem Thron Wappenschild (Leer, im Schildhaupt drei Rauten). U.: +S. HEINRICI. DEI. GRAC[IA. ABB]ATIS. ECC(LESI)E. FVLDEN(SIS). (Weth S. 65). 2) ab.


Ihrem Herrn Ludwig Abt von Hersfeld (-felde) lassen Ludwig von Frankenstein (-steyn) und seine Ehefrau Adelheid sieben Hufen in Dorf und Feld Immelborn (Memelnburn) auf, die sie von ihm zu Lehen hatten, und bitten, diese dem Kloster Allendorf (Aldindorph) zu übereignen, dem sie sie verkauft haben. (1) Ludwig und (2) Adelheid siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 95
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 Dezember 12.

UB Allendorf Nr. 92

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 91, besch. 2) wie Reg. Nr. 77, leicht besch.


Johann Losse, seine Frau Mechtild und deren Bruder Berthold, Pfarrer zu Wundersleben (Wunrsleiben), bekunden, daß sie eine Korngülte zu Westhausen (-husen) vom Kloster Allendorf (Alden-) auf Lebenszeit innehaben. Nach dem Tod von Johann oder Mechtild fallen zwei Erfurter (Erforthe) Malter Korn für ein Seelgerät an das Kloster; der Rest steht Berthold zu, solange er lebt. Johann Losse siegelt. Zeugen: Heinrich (Heyne) Borckeln, Heinrich der Kustos (Kuster) und Hermann von Zimmern (Zeymern), Kanoniker am Stift St. Marien zu Eisenach (Isenache), Gottfried von Wildprechtroda (Willebrechterode) und sein Bruder Apel, Berthold von Kranlucken (Kralocke) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 93
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 März 13.

UB Allendorf Nr. 87

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 84, braun, leicht besch.


Johann Losse, seine Frau Mechtild, der Ritter Berthold von Harstall (-tal) und sein Sohn Hermann verkaufen an Propst Dietrich und den Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) das Gut zu Wolfsberg (Wolfes-), Unkeroda (Unkenrode) und Nenzelsdorf (Nenczels-), zwei Güter zu Strofurt (-furth) sowie das gehegte Holz (geheyte holcz) mit allem Zubehör an Wiesen, Wasser, Feld, Holz und Gericht, wie sie es besessen haben. Johann Losse siegelt. Zeugen: Heinrich (Heyne) Borckeln, Heinrich der Kustos (Kuster) und Hermann von Zimmern (Zeymern), Kanoniker des Stifts St.Marien zu Eisenach (Isenache), Gottfried (Gocze) von Wildprechtroda (Willebrechterode) und sein Bruder Apel, Berthold von Kranlucken (Kralucke), Berthold von Bernshausen (Bershusen), Hertnid von Leimbach und andere.

  • Archivalien-Signatur: 94
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 März 13.

UB Allendorf Nr. 84

Siegel abhängend, braun. schildförmig, 3,2 x 3,8 cm, leicht besch. Im Siegelfeld ein Adler. U.: +SIGIL(LVM). IOHANNIS. LVSSEN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 49 Nr. 3).


Ludwig von Frankenstein (-steyn), seine Frau Adelheid und beider Tochter Elisabeth verkaufen Propst Dietrich, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldindorph) bei Frankenstein ihr gesamtes Gut in Dorf und Feld zu Immelborn (Memilnburn) - Hofstätten, Äcker, Wiesen, Holz und Feld mit allen Rechten und Freiheiten - für bereits gezahlte 276 Pfund Heller. Sie werden gegen den Kauf nicht vorgehen; (1) Ludwig und (2) Adelheid siegeln zum Zeichen dessen; Elisabeth, die kein eigenes Siegel hat, bedient sich des Siegels ihrer Mutter, die daher ein zweites Mal siegelt (3). Zeugen: Gottfried von Exdorf (Eckesdorph) und Lupelin, Ritter, Dietrich von Exdorf, Heinrich von Fladungen (Vl-), Berthold der Zentgraf von Meiningen sowie zu Salzungen der Ritter Albrecht von Krayenberg (Crein-), seine Söhne Ludwig und Apel, Gottfried (Gocze) von Wildprechtroda (Wilbrechte) [sic], der Vogt, sein Bruder Hermann, Gerlach von Kranlucken (Crawelucke) und sein Bruder Berthold, Hertnid von Leimbach, Berthold von Bernshausen (Berlhusen) und sein Bruder Heinrich.

  • Archivalien-Signatur: 97
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 Dezember 12.

UB Allendorf Nr. 91

Siegel an rot-grünen Seidenfäden angehängt, braun. 1) schildförmig, 5,3 x 5,6 cm, leicht besch. Im Siegelfeld ein gekrönter Löwe. U.: +S. D(OMI)NI. LVDEWICI. [DE. F]RANKENSTEIN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 6). 2) und 3) identisch, wie Reg. Nr. 77, besch.


Matthias Erzbischof von Mainz (Mogunt.), des Heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, ratifiziert die von Erzbischöfen und Bischöfen dem Kloster Allendorf (Alden-) bei Frankenstein, Diözese Mainz, ausgestellte Ablaßurkunde [vom 20. Sept. 1323], der die vorliegende Urkunde transfigiert ist. Er selbst fügt einen Ablaß von weiteren 40 Tagen hinzu, vorausgesetzt, diese Ablässe werden nicht für öffentliche Geschäfte ausgenutzt.

  • Archivalien-Signatur: Transfix (1) an 73
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 Februar 11.

Regest: Vogt Nr. 2595; UB Allendorf Nr. 82

Siegel an grüner Schnur angehängt, braun, spitzoval, 9,6 x 6,4 cm, stark besch., zerbrochen. Im Siegelfeld thronender Erzbischof, Stab in der Linken, die Rechte lehrend erhoben. U.: +S.MATHY-E. DEI. GR(ACI)A. S(AN)C(T)E. MOGVNT(INE). SED(IS). ARCHIEP(ISCOP)I. SAC(RI). IMP(ER)II. P(ER). GER[MAN(IAM). AR]CHICANCELL(ARII). (Abbildung: Posse, Mainz Tafel 8 Nr. 10).

Aschaffenburg


Poppo vom Stein (Steine) bekundet: Konrad Cierevaz hat zwei Güter zu Hain (Grosen Hayne) von Offe, der zu [Kalten-] Nordheim (Nort-) wohnt, erblich gepachtet für jährlich 6 Achtel Korn und 2 Hühner; darüber hinaus soll er nicht zu Bede, Diensten oder Abgaben gedrungen werden. Weil Offe die Güter vom Aussteller zu Lehen hat, hat Konrad ihn um Zustimmung gebeten; er kündigt zum Zeichen dessen sein Siegel an. Zeugen: Heinrich (Heine) Schultheiß zu Schmalkalden (Smalkaldin), Ludwig von Rosa und Werner (Wenke) vom Stein.

  • Archivalien-Signatur: 90
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 Februar 15.

UB Allendorf Nr. 83

Siegel abhängend, schildförmig, 5 x 5,8 cm, leicht besch. Im Siegelfeld zwei Schrägbalken. U.: [+S]IG[IL]LVM. BOPP[O]NIS. DE. LAPIDE.


Propst Dietrich und die Äbtissin Katharina des Klosters Allendorf (Aldindorph) bekunden, von Johann Losse und seiner Frau Mechtild die drei Dörfer Unkeroda (Unkenrode), Wolfsburg (Wolvisberg) und Nenzelsdorf (Nencilsdorph) gekauft zu haben; sie sollen deswegen deren Jahrtage getrennt begehen an den Tagen, auf die sie fallen, sobald sie von deren Tod erfahren; jede Nonne soll dabei 6 Heller erhalten. Die Jahrtage sollen begangen werden, als ob die Leichname gegenwärtig seien. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Johann Losse kündigt sein Siegel an (3).

  • Archivalien-Signatur: 89
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 April 25.

UB Allendorf Nr. 90

Siegel angehängt. 1) ab, Rest der Pressel. 2) wie Reg. Nr. 22, braun, leicht besch. 3) wie Reg. Nr. 84, braun, besch.


Seinem Herrn Abt Heinrich von Fulda (Fulde) läßt Heinrich Herr von Frankenstein entsprechend dessen schriftlicher Aufforderung das Gut auf, das Propst und Konvent zu Allendorf (Alden-) von Johann Losse (Luchzen) gekauft haben: die Dörfer Unkeroda (Unkenrode), Wolfsburg (Wolversberge) und Nenzelsdorf (Nenczels-), zwei Güter zu Strofurt (-furthe) und das gehegte Holz (heicholcz) zwischen Eckardtshausen (Okershusen) und Nenzelsdorf mit allem Zubehör an Holz, Wasser, Weide, Feld, Wiese und Gericht, wie es Johann Losse von ihm zu Lehen hatte. Er bittet, diese Güter dem Kloster Allendorf zu übereignen, verzichtet auf alle Rechte an den Gütern und kündigtsein Siegel an. Zeugen: Albrecht von Krayenberg (Kreyenbrecht), seine Söhne Ludwig und Apel, Gottfried (Gocze) von Wildprechtroda (Willebrechterode), Vogt zu Salzungen, Gerlach und Berthold von Kranlucken (Kralocke), Berthold von Bernshausen (Berlshusen) und Hertnid von Leimbach (Leym-).

  • Archivalien-Signatur: 98
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1325 März 31.

UB Allendorf Nr. 88

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 2, braun, besch.

Salzungen


Dem Abt von Hersfeld (-felden.) überträgt Heinrich Herr von Frankenstein (Vranken-) auf Bitten des Propstes Dietrich und des Konvents der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) das wüste Dorf (desolatam villulam) Hermannsroda (Hermansrode), das er bisher von ihm zu Lehen hatte, und ersucht, dies an Propst und Konvent zu übereignen. Er siegelt zum Zeichen seines Verzichts.

  • Archivalien-Signatur: 100
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1326 März 28.

UB Allendorf Nr. 94

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 2, braun, Rest.


Propst Dietrich, Äbtissin Kunigunde, Priorin Lukarde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldendorph) bekunden: die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bertoldishusen) haben zu ihren Gunsten ein Pfund Heller jährlicher Gülte mit Zubehör - eine Gans, ein halbes Schock Eier und 6 Semmeln im Wert von6 Hellern - aus Gütern in Dorf und Mark Diethaus (Dythos), früher in Händen des Heinrich Schalbir, aus Geldern ihres verstorbenen Bruders Eberhard zu einer Memorie für diesen gekauft. Die Gülten sollen den Schwestern Kunigunde, Adelheid und Elisabeth von Bernshausen sowie den Schwestern Jutta und Kunigunde von Solz (Sulza), Mitschwestern der Aussteller, bzw. den Überlebenden, wenn einzelne davon sterben, auf Lebenszeit zustehen. (1) Propst und (2) Konvent siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 99
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1326 August 21.

UB Allendorf Nr. 95

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun, Reststücke.


Abt Ludwig, Dekan Engelbert und der Konvent des Klosters Hersfeld (-felden.), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Mogunt.), übertragen an Propst Dietrich, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Alden-) bei Frankenstein sieben Hufen Ackerland in der Mark des Dorfes Immelborn (Memel-), gekauft bei Ludwig von Frankenstein und seiner Frau Adelheid, die diese von den Ausstellern zu Lehen hatten; vier Hufen Ackerland in der Mark von Ettmarshausen (Atmarshusen), vier Hufen Ackerland in der Wüstung Lauterbach (solitudine Luterbach), erworben vom verstorbenen Heinrich von Lengsfeld (Lenges-), Burgmann zu Salzungen (Salczungen); das Dorf Hermannsroda (Hermansrode), erworben von Gottfried (Gotzone) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und seinen Brüdern. Die Aussteller übertragen diese mit allen Rechten und Zubehör dem Kloster Allendorf und verzichten auf das Eigentum daran; Privilegien und Urkunden des apostolischen Stuhls sollen dagegen nicht helfen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 101
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 September 5.

UB Allendorf Nr. 103

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt. 1) braun, ca. 5,3 x 7,5 stark besch. Im Siegelfeld stehender Abt, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben. U.: [+S. LV]DOWICI. DEI. GR(ACI)A. H[ERS]FELDEN(SIS). ECCL(ESI)E. ABBA[TIS.]. 2) ab. An den vorhandenen Seidenfäden wurde nachträglich ein anderes, ursprünglich mit gelben Wollfäden an einer anderen Urkunde hängendes Siegel befestigt: rot, spitzoval, 4 x 6,3 cm, besch. Im Siegelfeld in gotischer Architektur oben Brustbild einer Madonna mit Kind, darunter stehender Bischof, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben. U. S.FR(ATR)IS. MAVRI. DEI-GR(ACI)A. EP(ISCOP)I. AMELLEN(SIS).


Abt Ludwig, Dekan Engelbert und der Konvent des Klosters Hersfeld (-felden.), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Mogunt.), übertragen an Propst Dietrich, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Alden-) bei Frankenstein sieben Hufen Ackerland in der Mark des Dorfes Immelborn (Memel-), gekauft bei Ludwig von Frankenstein und seiner Frau Adelheid, die diese von den Ausstellern zu Lehen hatten; vier Hufen Ackerland in der Mark von Ettmarshausen (Atmarshusen), vier Hufen Ackerland in der Wüstung Lauterbach (solitudine Luterbach), erworben vom verstorbenen Heinrich von Lengsfeld (Lenges-), Burgmann zu Salzungen (Salczungen); das Dorf Hermannsroda (Hermanserode), erworben von Gottfried (Gotzone) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und seinen Brüdern. Die Aussteller übertragen diese mit allen Rechten und Zubehör dem Kloster Allendorf und verzichten auf das Eigentum daran; Privilegien und Urkunden des apostolischen Stuhls sollen dagegen nicht helfen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 105
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 September 5.

UB Allendorf Nr. 103

Siegel an rot-goldenen Seidenfäden angehängt, braun. 1) wie vor, stark besch. 2) oval, ca. 9 x 7,4 cm, Rest.Im Siegelfeld zwei einander zugewandte Heilige auf Sitzbank, zwischen unten Haupt eines weiteren Heiligen. U.: +SIGILL(VM). HE[...........]DEN[.......]E. (ET). S(ANCTI). WIG[B(ER)T]I. C(ON)F(ESSORIS).


Apel Herr zu Wangenheim (Wangeheym) bekundet: sein Mann Johann Heycht hat Währschaft gelobt wegen des Gutes zu Ettmarshausen (Atmarshusen) vor der Stadt Salzungen (Salczungen), das Propst Dietrich (Thyle) und der Konvent zu Allendorf (Alden-) von dem Priester Eberhard von Lengsfeld (Lengesvelt) und Frau Elisabeth, Witwe des Heinrich von Lengsfeld und Schwester des Johann Heycht, gekauft hatten. Sobald das Kind, mit dem Elisabeth jetzt schwanger ist, volljährig ist, soll Johann es zum Verzicht veranlassen. Auf dessen Bitten hat der Aussteller diese Urkunde ausgefertigt; er kündigt sein Siegel an. Zeugen: Konrad Pfarrer zu Sonneborn (Sunneburn) und sein Kaplan Brun,beide Priester, Apel von Uetteroda (Uten-), Dietrich (Tyzel) Schaf, Hermann Phaichz und andere.

  • Archivalien-Signatur: 102
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 Mai 6.

UB Allendorf Nr. 97

Siegel angehängt, braun, rund, 4,5 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, rechts springender Windspiel, links drei Zwillingsbalken). U.: [+S]IG[ILLV]M. ALBE(R)TI. DE. WANGEHEI[M].


Der Zisterzienser Dietmar Bischof von Gabala (Gabulen.), Stellvertreter in Weihesachen des Erzbischofs Matthias von Mainz (Mogunt.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, absolviert den Propst Dietrich, die Äbtissin und den Konvent zu Allendorf (Aldendorf) von einem unüberlegt wegen der Aufnahme etlicher Personen geleisteten Eid. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 106
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 Juni 23.

UB Allendorf Nr. 99

Siegel ab, Rest der hängenden Pressel.


Dietrich, Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph), bekundet, daß Elisabeth, Witwe des Sigewin, vormaligen Amtmanns zu Salzungen, dem Kloster eine Salzpfanne (nappam) übereignet hat. Auf deren Bitten verschreibt der Propst den Nonnen Barbara und Katharina, Töchtern der Elisabeth, bzw. der Überlebenden auf Lebenszeit einen Zins von einem Pfund Hellern, den Siegfried genannt Frenkelin schuldet. Er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 107
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 August 17.

UB Allendorf Nr. 102

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 22, braun, Rest.


Gegenüber seinem Herrn, dem Abt [Ludwig] von Hersfeld (-felden.), verzichtet Heinrich von Frankenstein (Vranken-) auf Ersuchen des Propstes Dietrich und des Nonnenkonvents zu Allendorf (Aldindorph) auf vier Hufen zu Ettmarshausen (Atmarshusen) und vier Güter zu Lauterbach (Luter-), die er bisher vom Abt zu Lehen hatte; er bittet, sie an Propst und Konvent zu übertragen, und siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 103
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 August 13.

UB Allendorf Nr. 101

Siegel ab, Rest der abhängenden Pressel.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) gewinnt den Knappen Heinrich von Reckerode zu seinem und seiner Kirche erblichem Burgmann und verschreibt diesem und seinen Erben das Eigen in Leibolz (Leibolts) als Burglehen zu Fürsteneck (Furstenecke), bis er es mit 30 Pfund Fuldischer Pfennige ablöst; dann sind Gülten von drei Pfund jährlich zu erwerben oder auf Eigen anzuweisen und vom Abt zu Burglehen zu empfangen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 109
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 Juni 9.

UB Allendorf Nr. 98

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 89, braun, besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) verkauft an Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) bei seiner Stadt Salzungen eine Hofreite in der Stadt, die er von Ludwig von Frankenstein erworben hatte, für bereits gezahlte 80 Pfund Heller. Er setzt daher das Kloster in deren Besitz zu allen Rechten und Freiheiten, die früher der vonFrankenstein deswegen hatte. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 108
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 April 19.

UB Allendorf Nr. 96

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 89, braun, stark besch.


Ludwig Herr von Frankenstein (-kin-) verkauft den Brüdern Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), gesessen zu Salzungen (Salzingin), einen Garten beim See zu Salzungen und 5 Acker Wiese bei dem Nappinvorte mit allem Zubehör und verspricht Währschaft über Jahr und Tag. Er siegelt; Zeugen: Albrecht von Krayenberg (Creyen-), seine Söhne Ludwig und Apel, die Brüder Hermann und Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Heilmann von Frankfurt (Frankinvord) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 104
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1327 Juni 24.

UB Allendorf Nr. 100

Siegel abhängend, unkenntlicher Rest.


Der Edle Ludwig von Frankenstein (Frankin-) übereignet eine von Gerink bebaute Hufe zu Immelborn (Memelnburn) und das dortige, von Rumbote bebaute Lehen - beide lange Zeit Lehen des Knappen Eberhard von Lengsfeld (Lengesvelt) und seiner Vorfahren von Ludwig und seinen Vorfahren - wegen der geleisteten Dienste an Eberhards Sohn, den Priester Eberhard, indem er diesen mit Zustimmung seiner Miterben gleichsam als Sohn in seine Kammer aufnimmt. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Günther genannt von Salza und Konrad genannt Lupelin, Ritter, Hartmud von Exdorf (Eckes-), Rudolf von Habsberg (Habisperg), Konrad genannt During und Friedrich genannt Schutze, Burgmannen daselbst [zu Stein].

  • Archivalien-Signatur: 111
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1328 August 19.

UB Allendorf Nr. 107

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 21, braun, Rest.

[Lieben-] Stein


Dietrich (Th.), Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph), bekundet: die Brüder Hermann und Gottfried von Wildprechtroda hatten eine Hufe in der Mark von Walprechtsrode (Wolpotenrode), die Reinhard Pleban zu Gumpelstadt (Gunpoldestat) unter dem Pflug hat und die zwei Pfund Heller jährlich erbringt, zu ihrem, ihres verstorbenen Bruders Berthold und ihrer Vorfahren Seelenheil an Kloster und Konvent übertragen. Die genannten Einkünfte sollten den vier Mädchen Katharina und Elisabeth, Töchtern Bertholds, sowie Elisabeth und Gertrud, Töchtern Hermanns, gezahlt werden, solange eine von ihnen lebt; danach sollten sie an Kloster und Konvent fallen. Der Propst weist diese Gülte nunmehr tauschweise auf eine Hufe in der Mark von Möhra (Moer) an, die Konrad genannt Schmied (faber) seit langen Jahren vom Kloster hat; der Konvent hat dem zugestimmt. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Reinhard Pleban zu Gumpelstadt, Albrecht genannt Slune, Pleban zu Mehler (Melre) und Hartung von Nazza (Nezze), Priester, Eckhard genannt Münzmeister (Muncemester) und Hermann von Suhl (Sula).

  • Archivalien-Signatur: 110
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1328 August 17.

UB Allendorf Nr. 106

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, braun, besch.


Ludwig Herr von Frankenstein (Frankinsteyn), seine Brudersöhne Siboto, Dietrich und Heinrich verzichten gegenüber dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) auf alle Güter, die diese besitzen und die von der Herrschaft Frankenstein und von ihnen zu Lehen gehen oder gegangen sind, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil, da Letztere das Kloster gestiftet haben. Sie werden dem Kloster, seinen Vorwerken, Leuten und Gütern nicht schaden, sondern sie beschützen und schirmen. (1/3) Ludwig und (2/4) Siboto siegeln; Dietrich und Heinrich, die keine Siegel haben, bitten Onkel (vetern) und Bruder, die Siegel ihretwegen ein zweites Mal anzuhängen.

  • Archivalien-Signatur: 113
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1328 Juli 28.

UB Allendorf Nr. 105

Siegel angehängt, braun, leicht besch. 1 und 3 wie Reg. Nr. 21. 2 und 4 wie Reg. Nr. 104.


Ludwig Herr von Frankenstein (Frankinsteyn), seine Brudersöhne Siboto, Dietrich und Heinrich verzichten gegenüber dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) auf alle Güter, die diese besitzen und die von der Herrschaft Frankenstein und von ihnen zu Lehen gehen oder gegangen sind, zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil, da Letztere das Kloster gestiftet haben. Sie werden dem Kloster, seinen Vorwerken, Leuten und Gütern nicht schaden, sondern sie beschützen und schirmen. (1/3) Ludwig und (2/4) Siboto siegeln; Dietrich und Heinrich, die keine Siegel haben, bitten Onkel (vetern) und Bruder, die Siegel ihretwegen ein zweites Mal anzuhängen.

  • Archivalien-Signatur: 114
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1328 Juli 28.

UB Allendorf Nr. 105

Siegel angehängt, braun. 1 und 3 wie Reg. Nr. 21, besch. bzw. Rest. 2 und 4 wie Reg. Nr. 104, besch.


Ludwig von Frankenstein (-steyn), Siboto, Dietrich und Heinrich, seine Brudersöhne, versprechen Propst und Konvent zu Allendorf (Aldindorph): falls diese Güter zu Immelborn (Memilnburn), Ettmarshausen (Atmarshusen), Gräfendorf (Grevindorph) und Grumbach (Crummelbach) gewinnen, die von ihnen zu Lehen gehen, werden sie die dem Kloster gerne übertragen, soweit es an ihnen liegt, und die Äbte von Fulda (Fulde) und Hersfeld (-velde), von denen sie und ihre Vorfahren diese zu Lehen haben, davon informieren. Es siegeln (1) Ludwig und (2) Siboto; Dietrich und Heinrich, die keine Siegel haben, bedienen sich dieser beiden Siegel. Zeugen: Johann Graz, Berthold Zentgraf der Alte, Konrad Pure und sein Sohn Heinrich.

  • Archivalien-Signatur: 112
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1328 Juli 28.

UB Allendorf Nr. 104

Siegel abhängend. 1) ab. 2) braun, rund 3,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld zwei Wappenschilde (rechts gekrönter Löwe, links sechszackiger Stern). U.: +S. SYBODI. DE. FRANCKENSTEYN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 10, U. dort fehlerhaft).


Ihrem Herrn, dem Abt von Hersfeld (-felden.), resignieren Ludwig und Siboto Herren von Frankenstein (Frankeensteyn) auf Bitten der Brüder Günther und Heinrich von Breitungen (Breytingen) eine Hufe in der Mark von Immelborn (Memelnburn), die der verstorbene Ludwig genannt Zier, Burgmann zu Salzungen, und seine Erben hatten und die die Brüder von den Ausstellern trugen. Die Aussteller bitten, diese Hufe mit Zubehör dem Propst Dietrich und dem Konvent des Klosters St. Marien in Allendorf (Aldendorph) zu übereignen, und kündigen ihre Siegel an (1, 2).

  • Archivalien-Signatur: 115
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1329 April 6.

UB Allendorf Nr. 108

Siegel angehängt. 1) ab, Rest der Pressel. 2) wie Reg. Nr. 104, braun.


Der Priester Reinhard, Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldestat), schenkt für sein Seelenheil dem Kloster und den Nonnen zu Allendorf (Aldedorph) seinen gesamten gegenwärtigen und künftigen Besitz zur freien Verfügung; er siegelt. Zeugen: Albrecht Pleban zu Mehler (Melre), Ludwig, Kaplan des Ausstellers, beide Priester, der Kleriker Hartung genannt von Nazza (Nezze), Diakon, die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralukke), Berthold von Bernshausen (Bernshusen), Hertnid von Leimbach (Leyn-), Laien, Burgmannen und Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 117
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1330 April 10.

UB Allendorf Nr. 109

Siegel abhängend, hellbraun, spitzoval, 2,7 x 3,9 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehender, die Hostie erhebender Priester vor einem Altar, auf dem ein Kelch steht. U.: +S. REINHARDI. PL(EBAN)I. I(N). GV(M)POLDIST(AT).


Friedrich Landgraf zu Thüringen (Duringen), Markgraf zu Meißen (Misne) und im Osterland, Herr des Pleißenlandes (Plisne), gestattet dem Kloster und den Nonnen von St. Marien zu Allendorf (Aldin-) bei Frankenstein (Frankin-) im Bistum Mainz (Menze), zum Gedächtnis seiner Vorfahren (elderin) und wegen der Teilhabe an denguten Werken des Klosters, Brennholz und grünes (greyne) Holz, aus dem man Reifen und Wagengeschirre macht, aus seinem Holz genannt Roteberg zu holen. Er hängt sein großes Siegel an. Zeugen: Berthold Vitztum von Eckstedt (Eckestete), Otto von Kottwitz (Kothe-), Marschall, Dietrich (Thietze) von der Groeben (Gruebin), alle Ritter, Gottfried (Gotze) Schindekoph, Hofmeister, Otto von Kottwitz, Apel (Apetz) von Trages (Dragus), Dietzmann (Thitzeman) von Oßmannstedt (Azsmistete), Hugo von Furra (Fuore) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 116
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1330 Oktober 9.

UB Allendorf Nr. 110

Siegel ab, Rest der angehängten Pressel.

Wartburg


Konrad von Allendorf (Aldendorph), Burgmann zu Salzungen, bekundet: Dietrich, Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf, hat in seinem und des Klosters Namen von ihm eineinhalb Acker Land hinter dem Klosterhof (grangiam) Ettmarshausen (Athmarshusen), eine früher bebaute, jetzt wüste Hofstatt sowie eine Wiese genannt Richolveswese von fünf Acker weniger einem Viertel für bereits gezahlte 20 Pfund 14 Schilling Heller gekauft; Konrads Ehefrau Elisabeth sowie seine Kinder Ludwig, Isentrud, Christine und Margarete haben zugestimmt und gemeinsam mit ihm darauf verzichtet. Elisabeth soll die Hofstatt noch auf Lebenszeit besitzen; wird diese von ihr wieder bebaut, geht sie nach ihrem Tod mit den Gebäuden an das Kloster über. Bis dies der Fall sein wird, soll das Kloster eine Wiese genannt dorrewese innehaben, in Länge und Breite der Hofstatt gleich und drei Viertel Acker groß. Da der Aussteller kein Siegel hat, bittet er (1) Gerlach von Kranlucken (Cralukke) und (2) Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode) um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Hermann von Wildprechtroda, Berthold von Kranlucken, Hertnid von Leimbach (Lein-) und Berthold von Bernshausen (-husen), Burgmannen, Konrad genannt von Allmenhausen (Almehusen), Konrad genannt Mestecoph und Heinrich genannt Schenkel, Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 118
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1331 März 25.

UB Allendorf Nr. 112

Siegel angehängt, braun, beide wie Reg. Nr. 65, besch.


Propst Dietrich, Äbtissin Kunigunde, Priorin Lukarde und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldyn-) verkaufen für bereits erhaltene 12 Pfund Heller an Konrad, früheren Pleban zu Rosa, jetzt Vikar der Kirche St. Simplicii zu Salzungen, eine halbe Hufe in der Mark von Hohleborn (Holn-), die Heinrich genannt Ruscherf erblich innehat; dieser hat davon je einen Malter Korn und Hafer Salzunger Maß und acht Schilling Heller an Michaelis [29. Sept.], ein Huhn zu Fastnacht und ein halbes Schock Eier an Ostern zu liefern. Heinrich und seine Erben schulden diesen Zins nun Konrad, solange der lebt; nachdessen Tod stehen die Abgaben wieder dem Kloster zu. Wird die Hufe aufgrund von Kriegsereignissen verlassen und liegt wüst, hat das Kloster die Abgaben aus seinem Kornspeicher zu liefern. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Eberhard von Lengsfeld (Lengisveld), Kaplan des Abtes von Fulda(Fulden.), Magister Albrecht zu Rasdorf (Rastorf), Friedrich vom Bimbach (Byen-), Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Berthold von Bernshausen (-husen), Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 119
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1331 März 24.

UB Allendorf Nr. 111

Siegel angehängt, hellbraun, beide wie Reg. Nr. 22, 1) Rest. 2) stark besch.


Die Brüder (2) Konrad und (3) Hermann (H.) von Ammern (Amera) und (1) Heinrich von Mechterstädt (-stete) bekunden, daß ihr Streit mit Propst Dietrich und den Nonnen des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) nunmehr beigelegt ist. Sie haben an Martini [11. Nov.] 5 Mark Silber und 10 Malter Käsezu zahlen und eine Verzichturkunde auszustellen. Sie versprechen, das Kloster, seine Leute und Güter künftig zu schützen und zu schirmen sowie alle, die ihnen verbunden sind, ebenfalls dazu anzuhalten. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 124
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 September 3.

UB Allendorf Nr. 117

Siegel angehängt, braun. 1) schildförmig, 3,5 x 4,4 cm, stark besch. Siegelfeld zweimal geteilt, oben und in der Mitte je zwei Spitzen nebeneinander. U.:+SIG[.. H]ENRICI. DE. MECHTERSTETE. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 53 Nr. 4). 2) rund, ca. 3,2 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Schrägbalken, darauf drei Rauten). U.: [...]A[...]DE. AM[....].(Abbildung: Posse, Adel Bd. 1 Tafel 41 Nr. 6). 3) rund, ca. 2 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Schrägbalken, darauf drei Rauten). U.: +S. HERM[...]N[...].(Abbildung: ebenda Nr. 7).


Die Witwe Margarete von Lengsfeld (Lenges-) schenkt zu ihrem Seelenheil ihre Güter in Dorf und Mark Malkes (Malkoz), die Heinrich genannt vom Hedwigs (Hedewiges), wohnhaft in Malkes, und der Gerber Heinrich genannt vom Hedwigs, wohnhaft in Vacha (Vache), für einen jährlichen Zins von je 10 Schilling Hellern und zwei Hühnern an Michaelis [29. Sept.] sowie sechs Semmeln undsechs Fuldaer (Fulden.) Pfennigen an Weihnachten bebauen, an Kloster und Konvent St. Marien zu Allendorf (Aldindorph). Dafür soll eine Memorie für ihren verstorbenen Ehemann Eberhard, ihre Vorfahren, Verwandten und Erben gehalten werden; ihr Sohn und Erbe, der Priester Eberhard, hat dem zugestimmt. Güter und Zinse sollen jedoch auf Lebenszeit ihrer Tochter Adelheid, Nonne im Kloster, danach dem Sohn, sofern er überlebt, zustehen. Margarete, die kein Siegel hat, bittet Ludwig Abt von Breitungen (Bretingin) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an (1); der Priester Eberhard von Lengsfeld siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung (2). Zeugen: die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Berthold von Bernshausen (-husen), Laien, Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 123
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 August 17.

UB Allendorf Nr. 116

Siegel abhängend. 1) ab, Rest der Pressel. 2) hellbraun, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Orgelpositiv. U.: +S. EBE(R)HARDI. D(E). LE(N)GESVELT. CAP(E)LL(AN)I.


Ludwig von Krayenberg (Creyen-), Burgmann zu Salzungen, bekundet, gegenüber Elisabeth, Witwe des Sigewin, Amtmanns zu Salzungen, Schulden zu haben, die Sigewin dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) testamentarisch vermacht hatte. Auf Bitten der Elisabeth überträgt Ludwig daher seine Güter in Dorf und Feld Witzelroda (Wezelnrode), die Johann der Schäfer (opilio) zu Neuendorf (Nuwendorph) für12 Schilling Heller weniger vier Heller und drei Hühner Zins, Heinrich genannt Werdeman der Ältere für zwei Schilling Heller und Heinrich Werdeman der Jüngere für 13 Schilling 6 Heller, jeweils an festgesetzten Terminen, innehaben, erblich an das genannte Kloster und zahlt damit seine Schuld von 14 Pfund Hellern; er verzichtet zu seinem, seiner Ehefrau Sophie und seiner Vorfahren Seelenheil in aller Form auf diese Güter. Barbara und Katharina, Töchter der genannten Elisabeth und Nonnen im Kloster, sollen die genannten Zinse, die durch Zahlung von 14 Pfund Hellern abgelöst werden können, auf ihre Lebtage erhalten; nach beider Tod fallen sie an das Kloster. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 120
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 März 21.

UB Allendorf Nr. 113

Siegel abhängend, hellbraun, rund, 3,1 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, oben wachsender Löwe, unten drei Sparren). U.: +S. LVDEWICI. DE. CREBERG. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 55 Nr. 16).


Propst Dietrich, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent von St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) verkaufen Lukarde de Salutaria sowie den Schwestern Kunigunde und Irmentrud von Stein (Steyna), ihren Mitschwestern, für zehn Pfund Heller eine jährliche Gülte von einem Pfund auf die Mühle im Dorf Weilar (Wiler) und erlauben diesen, diese Gülte für sich einzunehmen, wie es üblich ist. Sterben eine oder zwei, steht die Gülte ganz den Überlebenden zu; nach dem Tod der Letzten fällt er an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 125
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 November 22.

UB Allendorf Nr. 118

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, braun. 1) besch. 2) Rest.


Seinem Herrn, dem Abt Heinrich (H.) von Fulda (Fulden.), teilt Gerlach von Pferdsdorf (Pherdisdorph) mit, daß Propst Dietrich und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) von ihm 312 Acker Wald und Busch beim Dörfchen Grumbach (Crumel-) am Fronberg (Vroneberc) erworben haben, die er bisher zu Lehen hatte. Er verzichtet darauf und bittet, sie dem Kloster zu übereignen.

  • Archivalien-Signatur: 121
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 April 5.

UB Allendorf Nr. 114

Siegel abhängend, braun, schildförmig, 3,2 x 3,6 cm, stark besch. Im Siegelfeld ein gezäumtes Pferd. U.: +S. GERLACI. D(E). PHERS[DO..]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 12 Nr. 20).


Seinen Herrn Heinrich (H.) Abt von Fulda (Fulden.) teilt Ludwig von Frankenstein (Frankin-) mit: die Brüder Volknand und Apel von Roßdorf (Rosdorph) haben ihre Güter in Dorf und Mark Gräfendorf (Grevindorph) mit einem Mädchen (puellula) an das Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) übergeben und sie Ludwig durch den verstorbenen Hermann von Wildprechtroda (Wilbrehterode) bereits vor zwei Jahren resigniert. Ludwig verzichtet gegenüber dem Abt, von dem er die Güter zu Lehen trug, darauf und bittet, sie dem Kloster Allendorf zu übereignen.

  • Archivalien-Signatur: 122
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1332 April 28.

UB Allendorf Nr. 115

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 21, braun, besch.


Ludwig von Krayenberg (Creyen-), Burgmann daselbst, und seine Frau Sophie verkaufen mit Zustimmung ihrer Söhne und Erben Hermann, Gottfried (Gotzin) und Ludwig (Lutzin) an Propst Dietrich und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldyn-) viereinhalb Hufen Land zu Hohleborn (Nydirn Holnborn) mit allen Rechten und Zubehör; mit deren Einkünften soll eine Vikarie ausgestattet werden. Die Eheleute lassen das Gut hiermit dem Abt Heinrich von Fulda (Fulde) auf. Zeugen: Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wylbrechterode), die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Berthold von Bernshausen (-husen), Hertnid von Leimbach (Leyn-), Burgmannen zu Salzungen. Es siegeln (1) Ludwig von Krayenberg und (2) sein Sohn Hermann.

  • Archivalien-Signatur: 126
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1333 Februar 23.

UB Allendorf Nr. 119

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 113, leicht besch. 2) rund, 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, oben wachsender Löwe, unten drei Sparren). U.: [+S. HERMA]NNI. DE. CREINBERC. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 55 Nr. 17).


Abt Heinrich, Dekan Dietrich und der Konvent des Benediktinerklosters Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herb.), bestätigen, dem Beispiel ihrer Vorgänger folgend und auf Bitten des Propstes Dietrich, der Äbtissin und des Konvents des Benediktiner-Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-), Diözese Mainz (Mogunt.), ihrer Töchter im Herrn, deren Besitzungen - bewohnte und verlassene Dörfer, Güter, Renten, Zinse, Einkünfte, mit Hopfen bestandene Berge (montibus humulatis), Wiesen, Weiden, Fischwasser, stehende und fließende Gewässer, Büsche, Wälder und Weidichte, die sie von der Fuldaer Kirche besitzen und einzeln oder gemeinsam übertragen bekommen haben: den gesamten jetzigen Besitz in Dorf und Mark Witzelroda (Weczelnrode); die Eigengüter (allodium) zu Grumbach (Cruemmel-) und Leidenthal (Leydintal) mit allem Zubehör, den Besitz in Dorf und Mark Wüst-Erlenbach (Erlebach deserta), in den wüsten Dörfen Waldfisch (deserta Waltfischa) und Gräfendorf (Grevendorf desolata), in Soisdorf (Sosdorf), das Eigen zu Nitzendorf (Nizen-), den Busch genannt daz Erlech mit der Hälfte des Gewässers Erlensee (Erlechsse), den Besitz in Dorf und Mark Allendorf, in Stadt, Mark und Salzpfannen zu Salzungen, die Eigengüter zu Schneckenhausen (Sneckenhusen) und Immelborn (Millembrun), den von Gerlach von Pferdsdorf (Pherdis-) erworbenen Busch von 320 Acker, den Besitz in Dörfern und Marken Urnshausen (Ornshusen), Almars, Bernshausen (Bernshusen), Dermbach (Teirn-), Glattbach (Glate-) und Brunnhardtshausen (Brummanshusen), die von den Herren von Frankenstein erworbenen Güter und den sonstigen Besitz zu Ober- und Unteralba (Alba superiori et inferiori), den Besitz in den Dörfern und Marken Wiesenthal (Wisental) und Steinfeld (-velt), die Mühle zu Weilar (Willer inferiori), die Güter in den Dörfern und Marken Malkes (Malkozzes), Geismar (Gesmar), Ober- und Unterroth (superiori et inferiori Rode), Heringen und Walprechtsrode (Wolpotin-); schließlich bestätigen sie die zur Mehrung des Gottesdienstes vom Propst Dietrich für sein und seiner Vorfahren Seelenheil und zur Ehre der hl. Maria Magdalena gestiftete Vikarie und die zugehörigen Zinse undEinkünfte; deren Verleihung Äbtissin und Konvent zusteht und die nur an einen Priester erfolgen darf: viereinhalb Hufen in der Mark von Hohleborn (Holenbrun), erworben von Ludwig von Krayenberg (Creigenberch), sechs Äcker in der Mark von Salzungen und vier Pfund Heller jährlichen Zins aus der Salzpfanne, die Wenzel von Stolzenberg (-berch) innehat; dem Kloster selbst eineinhalb Hufen in der Mark von Hohleborn, einen Malter Getreide und zwei Hühner im Dorf Hain (Hayn). Diese inkorporieren und übereignen die Aussteller noch einmal in aller Form dem Kloster Allendorf. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 128
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 Juni 3.

UB Allendorf Nr. 123

Siegel an rot-gelb-grünen, geflochtenen Seidenbändern angehängt, in Wachsschüsseln. 1) wie Reg. Nr. 89, rot. Rücksiegel rot, rund, 2,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld thronender hl. Bonifatius, den Stab einem vor ihm knienden Abt überreichend. U.: +S. SYGEL(LV)M. ARCHID(IACONI). SEDIS. FVLD(ENSIS).(Fehlt bei Weth). 2) wie Reg. Nr. 26, grün, stark besch.


Abt Heinrich, Dekan Dietrich und der Konvent des Benediktinerklosters Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herb.), bestätigen, dem Beispiel ihrer Vorgänger folgend und auf Bitten des Propstes Dietrich, der Äbtissin und des Konvents des Benediktiner-Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-), Diözese Mainz (Mogunt.), ihrer Töchter im Herrn, deren Besitzungen - bewohnte und verlassene Dörfer, Güter, Renten, Zinse, Einkünfte, mit Hopfen bestandene Berge (montibus humulatis), Wiesen, Weiden, Fischwasser, stehende und fließende Gewässer, Büsche, Wälder und Weidichte, die sie von der Fuldaer Kirche besitzen und einzeln oder gemeinsam übertragen bekommen haben: den gesamten jetzigen Besitz in Dorf und Mark Witzelroda (Weczelnrode); die Eigengüter (allodium) zu Grumbach (Cruemmel-) und Leidenthal (Leydintal) mit allem Zubehör, den Besitz in Dorf und Mark Wüst-Erlenbach (Erlebach deserta), in den wüsten Dörfen Waldfisch (deserta Waltfischa) und Gräfendorf (Grevendorf desolata), in Soisdorf (Sosdorf), das Eigen zu Nitzendorf (Nizen-), den Busch genannt daz Erlech mit der Hälfte des Gewässers Erlensee (Erlechsse), den Besitz in Dorf und Mark Allendorf, in Stadt, Mark und Salzpfannen zu Salzungen, die Eigengüter zu Schneckenhausen (Sneckenhusen) und Immelborn (Millembrun), den von Gerlach von Pferdsdorf (Pherdis-) erworbenen Busch von 320 Acker, den Besitz in Dörfern und Marken Urnshausen (Ornshusen), Almars, Bernshausen (Bernshusen), Dermbach (Teirn-), Glattbach (Glate-) und Brunnhardtshausen (Brummanshusen), die von den Herren von Frankenstein erworbenen Güter und den sonstigen Besitz zu Ober- und Unteralba (Alba superiori et inferiori), den Besitz in den Dörfern und Marken Wiesenthal (Wisental) und Steinfeld (-velt), die Mühle zu Weilar (Willer inferiori), die Güter in den Dörfern und Marken Malkes (Malkozzes), Geismar (Gesmar), Ober- und Unterroth (superiori et inferiori Rode), Heringen und Walprechtsrode (Wolpotin-); schließlich bestätigen sie die zur Mehrung des Gottesdienstes vom Propst Dietrich für sein und seiner Vorfahren Seelenheil und zur Ehre der hl. Maria Magdalena gestiftete Vikarie und die zugehörigen Zinse undEinkünfte; deren Verleihung Äbtissin und Konvent zusteht und die nur an einen Priester erfolgen darf: viereinhalb Hufen in der Mark von Hohleborn (Holenbrun), erworben von Ludwig von Krayenberg (Creigenberch), sechs Äcker in der Mark von Salzungen und vier Pfund Heller jährlichen Zins aus der Salzpfanne, die Wenzel von Stolzenberg (-berch) innehat; dem Kloster selbst eineinhalb Hufen in der Mark von Hohleborn, einen Malter Getreide und zwei Hühner im Dorf Hain (Hayn). Diese inkorporieren und übereignen die Aussteller noch einmal in aller Form dem Kloster Allendorf. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 129
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 Juni 3.

UB Allendorf Nr. 123

Spuren zweier auf der Rückseite aufgedrückter, runder, grüner Siegel.


Der Priester Berthold von Buttlar (Butheler), Rektor der Pfarrkirche zu Dermbach (Teren-), bekundet: er hatte auf Information durch seine Pfarrkinder und mit Rat kluger Leute, Kleriker und Laien, gegen Propst Dietrich, Äbtissin und Konvent des Benediktinerinnenklosters Allendorf (Aldendorph) einen Rechtsstreit begonnen wegen jährlicher Zinse aus Gütern in den Dörfern Dermbach, Glattbach (Glate-) und Brunnhardtshausen (Brumanshusen) in Höhe von je siebeneinhalb Vierteln Weizen und Hafer Fuldaer (Fulden.) Maß und 21 Hühnern, davon 14 an Michaelis [29. Sept.] und sieben an Fastnacht; er hatte behauptet, diese Zinse stünden seiner Kirche zu. Nun hat er, vollständig unterrichtet durch die im folgenden genannten Männer, feststellen müssen, daß diese Zinse mit vollem Recht dem Kloster Allendorf zustehen, und deshalb seine Klage zurückgezogen. Damit dies allen Betroffenen, insbesondere seinen Nachfolgern im Amt, bekannt wird, hat er diese Urkunde darüber ausgestellt. Zeugen: Konrad Pleban zu Sonneborn (Sunne-), Albrecht Pleban zu Mehler (Melre maiori), Ludwig Vikar zu Allendorf, Reinhard Pleban zu Gumpelstadt (Gumboldestat), alle Priester, die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Gottfried von Wildprechtroda (Wylbrechterode), Vogt zu Salzungen, Berthold von Bernshausen (Berlhusen), Hermann von Günthers (Gunthers), Rudolf von Gerstungen, Konrad von Rieneck (Ryneke) und Heinrich von Fulda (Fulde), Knappe.

  • Archivalien-Signatur: 127
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 April 1.

UB Allendorf Nr. 121

Siegel abhängend, braun, rund, 2,9 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Butten 2:1). U.: +S. B(ER)TOLDI. DE. BVTTELER. CL(ER)ICI. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2, Tafel 40 Nr. 21; U. dort unvollständig aufgelöst).

Allendorf


Der Priester Berthold von Buttlar (Butler), Rektor der Pfarrkirche zu Dermbach (Tern-), bekundet: er bebaut zur Zeit Güter in der Mark von Dermbach, Glattbach (Glate-) und Brunnhardtshausen (Brunmanshusen), aus denen Propst Dietrich (Th.) und dem Kloster Allendorf (Alden-) ein jährlicher Zins zusteht; er darf diese künftig an Leute verpachten, die sich deswegen zur pünktlichen Zahlung des Zinses jeweils vor Kathedra Petri [22. Febr.] verpflichten. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 83
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 April 1.

UB Allendorf Nr. 122

Siegel abhängend, hellbraun, wie Reg. Nr. 121.

Allendorf


Ihrem Herrn, Abt Heinrich von Fulda (Fulden.), teilen Ludwig von Krayenberg (Creyen-) und sein Sohn Hermann mit, daß sie auf eine halbe Hufe zu Hohleborn (Nidirn Holn-) verzichten, die sie von ihm zu Lehen tragen und die jetzt Heinrich genannt Ruscherf innehat; sie bitten, diese dem Kloster St. Marien in Allendorf (Alden-) zu übertragen. (1) Ludwig und (2) Hermann siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 134
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 August 16.

UB Allendorf Nr. 126

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 113, leicht besch. 2) wie Reg. Nr. 119, besch.


Ludwig von Frankenstein bekundet: die zum Kloster St. Marien in Allendorf (Aldendorph) gehörige Nonne Johanna von Waldeck (-ecke) hat von ihm einen jährlichen, an Michaelis [29. Sept.] fälligen Zins von einem Malter Getreide und zwei Hühnern aus Gütern in der Mark des Dorfes Wenigenhain (Minoris Hayn), die Heinrich von Sickendorf (Sikkendorph), wohnhaft zu Immelborn (Memeln-) von ihm innehat, gekauft mit den 5 Pfund Hellern, die des Ausstellers verstorbene Ehefrau Adelheid zu ihrem und ihres Mannes Seelenheil der Johanna und dem Kloster testamentarisch vermacht hatte; Johanna soll die Gülte auf Lebenszeit innehaben. Ludwig überträgt sie in aller Form auf das Kloster; er kündigt sein Siegel und das des Siboto, Sohnes seines verstorbenen (bone memorie) Bruders Heinrich, an. Zeugen des Kaufs: Gottfried (Gozzo) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Vogt zu Salzungen, Gerlach von Kranlucken (Crawe-), Berthold von Bernshausen (-husen), Burgmannen, sowie Konrad Mestecoph, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 84
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 März 16.

UB Allendorf Nr. 120

Siegel angehängt, ab, Reste der Presseln.


Propst Dietrich (Thylo), Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) verkaufen Berthold genannt von Lichtenberg (Lychten-), Pleban zu Wechmar, für gezahlte 23 Pfund Heller dem Kloster gehörende jährliche Gülten von einem Pfund Heller sowie je einem Malter Korn und Hafer Salzunger Maß an Michaelis [29. Sept.] aus den Gütern in Möhra (More), die Ludwig (Lutzo) genannt Rime bebaut; das Geld ist für den Rückkauf der Güter zu Kaltenborn (Kaldenburn) bei Ludwig von Krayenberg (Kreyn-) verwendet worden. Die jeweilige Äbtissin hat die verkaufte Gülte zu erheben und an Margarete, Bertholds Schwester, und Euphemia, Tochter seines Bruders Heinrich von Lichtenberg, beide Konventualinnen des Klosters, bzw. die Überlebende zur Besserung der Präbenden auszuzahlen. Nach beider Tod fällt die Gülte für das Seelenheil Bertholds und seiner Vorfahren an das Krankenhaus des Klosters. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Heilmann von Pferdsdorf (Pherdes-), Gottfried von Wildprechtroda (Willebrechterode), die Brüder Volknand und Albrecht von Roßdorf (Rostorf) und Johann Schenk.

  • Archivalien-Signatur: 133
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 November 12.

UB Allendorf Nr. 127

Siegel angehängt, 1) ab. 2) wie Reg. Nr. 22, besch.


Propst Dietrich (Thylo), Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldindorph) verkaufen Heinrich genannt von Sterbfritz (Sterphers) Zinsen von 25 Schilling Heller aus einer Wiese, gibt Siegfried genannt Frenkelin, und 6 Schilling Heller, gibt Berthold Hirte im Teich (Tiche) ausGütern zu Witzelroda (Wezelnrode); beide wohnen dort und liefern an Michaelis [29. Sept.]. Den Kaufpreis von 15 Pfund 10 Schilling Hellern haben sie bereits erhalten; dafür sind Güter zu Kaltenborn (Kaldinburn) von Ludwig von Krayenberg (Kreyn-) gekauft worden. Die Zinse stehen künftig ihrer Mitschwester Agnes, Tochter des Käufers, auf Lebenszeit zu; nach deren Tod fallen sie für das Seelenheil Heinrichs und seiner Ehefrau Agnes an das Krankenhaus des Klosters. (1) Propst und (2) Konvent siegeln. Zeugen: Albrecht genannt Slune von Schlotheim (Slath.), Priester, die Brüder Berthold und Heinrich von Bernshausen (Bernoldesh.), Burgmannen zu Salzungen, Eckhard genannt Münzer (Munczer), Pfründner des Klosters, und andere.

  • Archivalien-Signatur: 130
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 Juni 5.

UB Allendorf Nr. 124

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun. 1) stark besch. 2) leicht besch.


Propst Dietrich (Tylo), Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldendorph) bekunden: der verstorbene Hermann von Wildprechtroda (Wilbrechterode) hatte ihnen vier Pfund Heller jährlicher Gülte aus seinen Gütern zu Möhra (More) verschrieben unter der Bedingung, daß seine Töchter Elisabeth und Gertrud sowie die Töchter seines vor ihm verstorbenen Bruders Berthold, Katharina und Elisabeth, ihre Mitschwestern, zwei Pfund davon auf Lebenszeit erhielten. Die Aussteller haben wegen der Nöte des Klosters diese Gülte mit Zustimmung des Gottfried von Wildprechtroda, Bruders von Hermann und Berthold, für 40 Pfund Heller an Johann genannt von Tonna (Tunna) verkauft; den vier jungen Nonnen (puellis sanctimonialibus) weisen sie ihre zwei Pfund stattdessen auf die Güter zu Kranlucken (Crawelucke) an, die Heinrich von Pferdsdorf (Pherdesdorph) dem Kloster als Präbendefür seine Tochter Katharina unter Vorbehalt des Rückkaufs übertragen hat; daraus erhält auch der Konvent ein Pfund. das vierte Pfund wird vom Propst für den gemeinen Nutzen des Klosters einbehalten. Wenn Heinrich von Pferdsdorf oder seine Erben die Gülte zu Kranlucken auslösen, soll die Äbtissin die 30 Pfund für den Kauf neuer Gülten verwenden. Nach dem Tod der vier genannten Nonnen fallen die Gülten an das Krankenhaus des Klosters. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Albrecht genannt Slune von Schlotheim (Slathn.), Reinhard Pleban zu Gumpelstadt (Gumpoldestat), Eckhard genannt Münzer (Munczer) und Hermann von Suhl (Sula), Pfründner des Klosters.

  • Archivalien-Signatur: 131
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1334 Juni 5.

UB Allendorf Nr. 125

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, beide braun, stark besch.


Die Brüder Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmannen zu Salzungen (-gin), verkaufen mit Zustimmung ihrer Ehefrauen und Erben zwei Pfund jährlicher Gülte - je zur Hälfte an Walpurgis [1. Mai] und Michaelis [29. Sept.] fällig aus ihrer Pfanne am oberen Salzborn zu Salzungen - an Berthold Pfarrer zu Urnshausen (Ornshn.) für bereits erhaltene 19 Pfund Heller. Ein Rückkauf der halben Gülte ist mit Hälfte des Betrages möglich. Falls Berthold die Gülte nicht erhält, kann er an an die niedere Salzpfanne greifen; eine Weiterverpfändung an Dritte ist erlaubt. Siegel der Aussteller. Zeugen: Reinhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldistat), Johann von Frankfurt (Frankinvord), Hertnid von Leimbach und andere.

  • Archivalien-Signatur: 135
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1335 Januar 21.

UB Allendorf Nr. 128


Propst Siegfried und der Konvent des Klosters St. Michael zu Fulda übertragen im Tausch dem Knappen Dietrich (Diezeloni) von Pferdsdorf, seiner Frau Elisabeth und ihren Erben für drei Güter in Lutters [-hof] (inferiori Lutter), von denen zwei Hermann Volkolt, das dritte Heinrich, Sohn des Konrad Kircher, innehaben, ihre gesamten Rechte und Güter im Dorf Bayershof (Bigersdorf). Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 132
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1335 November 8.

UB Allendorf Nr. 129

Siegel angehängt, hellbraun, spitzoval. 1) ca. 3,5 x 5,2 cm, Reststücke. Siegelfeld zerstört, unten ein Drache. U.: S.[.......]TI. S(AN)C(T)I. MICHAHE[.. F]VLDA. 2) 4,3 x 2,7 cm. Im Siegelfeld Erzengel Michael, auf den Drachen tretend. U.: +SIG[...] ECCL(ES)IE[...] MICHAHELIS.


A.d. 1336 feria quinta proxima post diem beati Bonifacii, quod fuit VIII Idus Iuniii, in der dritten Stunde, im vierten Jahr der Indiktion und im [zweiten] Pontifikatsjahr des Papstes Benedikt XII., erschien vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen der Knappe Johann Losse, ein Greis, aber geistig und körperlich gesund, Gott vor Augen, von seinem Gewissen bedrängt und bekundete zur Vermeidung von Streitigkeiten: er hat seine Güter in den Dörfern und Marken Unkeroda (Unkenrode), Wolfsburg (Wolfesberg), Nenzelsdorf (Nencels-) und Strofurt (-furthe), die ihm von Vater, Großvater und Urgroßvaterseit unvordenklicher Zeit zugekommen und Lehen von Heinrich Herrn von Frankenstein (Franckensteyn) waren, an Propst Dietrich, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Mogunt.), für eine bestimmte, widerrechtlich und irregulär gezahlte Summe verkauft; Johann, seine Frau Mechtild, deren Wittum auf die Güter verschrieben war, sowie der Ritter Berthold von Harstall (-tal) und sein Sohn Hermann, die wegen der Erbenlosigkeit Johanns vom Herrn von Frankenstein mitbelehnt worden waren, haben gegenüber dem Lehnsherrn in aller Form verzichtet und den Abt von Fulda (Fulden.) um Zustimmung gebeten, die das Kloster in einer unverdächtigen Urkunde, die dem Notar vorlag, auch erhalten hat. Johann und die übrigen beteiligten Personen haben den Verkauf nun noch einmal gebilligt. Johann Losse bekundet, er habe diese und andere Lehen nicht mit seinen Verwandten Gerwig und Albrecht Losse gemeinsam, denn ihre Vorfahren hätten vor unvordenklicher Zeit ihre Güter geteilt (gemuschart), so daß diese an den genannten Gütern und Dörfern keinen Teil hätten. Die dazu befragten, älteren Bauern Berthold Langrave, Berthold Eckebrecht, Konrad und sein Sohn Berthold Hornig und Husman der Ältere bekundeten, es habe seinerzeit eine Verpfändung für 20 Mark auf sechs Jahre durch den Herrn von Frankenstein stattgefunden, wie es in den darüber ausgestellten Urkunden enthalten sei. Demnach sollten Johann die Güter und Rechte in Nenzelsdorf und den genannten Dörfern, Gerwig und Albrecht Losse die im Dorf Epichnellen (Appchenelnde) getrennt genießen; keines der genannten Lehen hätten sie gemeinsam. Zum Zeugnis dessen hat Johann Losse sein Siegel angehängt (1). Geschehen im Wohnhaus des Johann Losse in der Stadt Eisenach (Isenache) am genannten Termin. Zeugen: (2) Dekan Wilhelm, (3) Kustos Heinrich und (4) Heinrich genannt von Zimmern (Zcimmern), Kanoniker des Stifts St. Marien zu Eisenach, sowie (5) Konrad von Weißensee (Wizsense), Pleban zu Sonneborn (Sunneborn); diese kündigen ihre Siegel an. Weitere Zeugen: Johann genannt Stolcze, Vikar an Liebrauen, und Konrad genannt Nikel, Priester, Magister Heidenreich, Schulmeister (rector scolarum) daselbst. Günther genannt Ziegenfleisch (Zeygenfleys), Mainzer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet, daß er und die Zeugen hierbei anwesend waren; er hat alles aufgeschrieben, in die Form eines Instruments gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 138
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1336 Juni 6.

UB Allendorf Nr. 132

Signet: Form einer Monstranz auf dreistufigem Sockel, oben im Kreis GVNTHERVS in Einzelbuchstaben, auf der untersten Stufe des Sockels die Buchstaben C.E.S. Siegel an braun-grünen Seidenfäden angehängt. 1) wie Reg. Nr. 84, hellbraun. 2-5) spitzoval, braun, Siegelfläche grün. 2) 2,9 x 4,3 cm, besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind. U.: [S. W]ILHELMI. DECANI. [..] S(ANCTE). MARIE. I(N). ISE(N)AH. 3) 2,4 x 3,6 cm, leicht besch. Im Siegelfeld Priester am Altar. U.: +S. CVSTODIS. [....]IE. ISEN(ACENSIS). 4) ca. 1,9 x 3 cm, Rest. Siegelfeld unkenntlich. U.: +S. HEINR[......]ERN. 5) ca. 2,9 x 4,5 cm, stark besch. Im Siegelfeld stehende Figur, wohl ein Heiliger. U.: [+S. C]VNRADI. PL[... EC]CL(ESIE). SVN[....].

Eisenach


Dietrich (Tyzelo) von Pferdsdorf (Pherdistorf) verkauft mit Zustimmung seiner Erben sein erbliches Recht an einer Hufe zu Dorndorf neben der Wolfsgrube mit dem seit alters hergebrachten Zubehör - Äcker, Wiesen, Wälder, Weiden und Feldern - an die Brüder Dietrich und Heinrich genannt Kristan für bereits gezahlte 22 Pfund Heller. Die Käufer sollen den bisher aus der Hufe gezahlten Zins auch weiterhin liefern: an Walpurgis [1. Mai] 5 Schilling Fuldaer (Fulden.) Pfennige, an Pfingsten5 Malter Käse im Wert von 5 Schillingen, an Michaelis [29. Sept.] 5 Schillinge, 10 Scheffel (limodia) Korn Fuldaer Maß, eine Gans, zwei Hühner, 10 Käse im Wert von 15 Fuldaer Pfennigen und 20 Bündel (riscas) Lein, an Weihnachten eine Semmel (cuneum) für 6 Pfennige, an Ostern 30 Eier und ein Lamm sowie an Fastnacht ein Huhn. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 137
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1336 April 20.

UB Allendorf Nr. 131

Siegel abhängend, braun, rund, 3,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (gezäumtes Pferd). U.: +S. TEODRICI. DE. PHERDESDORF. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 12 Nr. 21).


Heinrich Erzbischof von Mainz (Magunt.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet, daß zu seinen Aufgaben die Mehrung des Gottesdienstes gehört. Der Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) in seiner Diözese hat ihn gebeten, den von ihm im Kloster gestifteten und ausreichend dotierten Altar St. Maria Magdalena zu bestätigen. Dem kommt der Erzbischof hiermit gerne nach.

  • Archivalien-Signatur: 139
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1336 November 2.

Regest: Otto Nr. 4027; UB Allendorf Nr. 133

Siegel abhängend, ab.

Köln


Ludwig von Krayenberg (Creyen-) schenkt dem Nonnenkloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) ein Häuschen (domunculam) am Fuß des Berges Frankenstein (Vranken-) mit Hofstatt und Grundstück zu seinem, seiner Ehefrau Sophie, seiner Söhne Hermann, Ludwig und Gottfried und seiner Vorfahren Seelenheil; Ehefrau und Söhne haben zugestimmt. (1) Ludwig siegelt; Hermann hängt sein Siegel zum Zeichender Zustimmung dazu (2); Ludwig und Gottfried, die keine Siegel haben, bedienen sich dieser Siegel.

  • Archivalien-Signatur: 136
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1336 April 6.

UB Allendorf Nr. 130

Siegel abhängend, braun, besch. 1) wie Reg. Nr. 113. 2) wie Reg. Nr. 119.


Die Brüder Konrad und Gopil genannt die Schweinrüden (Swinrode) verkaufen mit Zustimmung von Gopils Ehefrau Mechtild (Mezzin) und ihrer Erben 11 Acker Wiesen, unter Vockenrode (Vockin-) gelegen, die Hertnid von Leimbach (Leyn-) innehatte, für bereits gezahlte 40 Pfund Heller an den Knappen Eckhard Hezzebold; ein Rückkauf ist jährlich vor Walpurgis [1. Mai] mit derselben Summe möglich; danach steht der Ertrag der Wiesen jeweils Eckhard zu. Nach dessen Tod treten Berthold Hezzebold von Sonneborn (Sunnenburn) und dessen Erben an die Rechte ein; Verkauf oder Abtretung der Wiese an Dritte ist möglich. Die Aussteller werden dagegen nicht vor geistlichen oder weltlichen Gerichten vorgehen; sie stellen Gottfried (Gozzin) von Wildprechtroda (Willebrechterode) als Bürgen; dieser übernimmt seine Verpflichtungen und kündigt sein Siegel an (3). Die Aussteller siegeln (1, 2). Zeugen: Berthold von Bernshausen (Bernshusin), Berthold von Kranlucken (Cralucke), Hertnid von Leimbach und Ludwig (Luzze) von Allendorf (Aldin-), Burgmannen zu Salzungen (-gin), Reinhard von Erfurt (-forte), Heilmann von Frankfurt (Frankinfort), Konrad von Allmenhausen (-husin) und Heinrich Schenkel, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 140
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1337 Juli 20.

UB Allendorf Nr. 134

Siegel angehängt, braun. 1) rund, 3,1 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (springender Jagdhund - Schweinrüde). U.: +S. CONRADI. SWINRODES. 2) unkenntliches Reststück.. 3) wie Reg. Nr. 65, besch.


Ludwig von Krayenberg (Creyn-), seine Frau Sophie sowie die Söhne Hermann und Ludwig verkaufen Kloster und Konvent von St. Marien (unsir vrowen von hymelriche) zu Allendorf (Aldindorph) beim Berge Frankenstein (Frankinsteyn) drei Pfund und einen Schilling Heller Gülte aus ihrem Eigen zu Witzelroda (Weizilnrode) im Dorf und im Fischerholz; davon geben Heinrich Werdeman 8 Schilling, eine Gans und 2 Hühner an Michaelis [29. Sept.] vier Heller Abgabe (wisunge) an Weihnachten, an Fastnacht ein Huhn und zu Ostern ein halbes Schock Eier; Tutehorn gibt vom Rodeland ein Pfund Heller an Michaelis und an Fastnacht 2 Hühner; Ludwig (Lucze) Schefer 12 Schilling Heller an Michaelis - diese fallen an die Jungfer Jutta von Merxleben (Merksleyben), die jetzt im Kloster ist, ihre Schwester und Schwesterkinder, sofern diese in das Kloster Allendorf kommen; Johann Hovemann 6 Schilling 2 Heller; Berthold Zviseler 5 Schilling 3 Heller; Johann Rusche dreieinhalb Schilling und 2 Michaelshühner; Nikolaus (Claus) von Witzelroda 32 Heller; Konrad Friderich 2 Schilling; der genannte Tutehorn einen Schilling an Michaelis und ein Huhn an Fastnacht - diese 21 Schilling und drei Hühner sollen an die Nonnen Elisabeth und Gertrud, Töchter des Hermann von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Katharina und Elisabeth, Töchter des Berthold von Wildprechtroda, und ihre Nichten, die nach ihnen in das Kloster kommen, fallen; nach dem Tod aller dieser Nonnen fällt die Gülte an das Krankenhaus (sichhus) des Klosters. Den Kaufpreis von 30 Pfund 10 Schilling Hellern haben die Verkäufer bereits erhalten. (3) Ludwig und (4) Hermann siegeln und bitten (1) Propst Reinhard und (2) den Konvent zu Allendorf um Mitbesiegelung. Zeugen: Dietrich (Tyle) von Tüngeda (Tungede), Pfarrer zu Salzungen, Albrecht Slune, Pfarrer zu Allendorf bei Sooden (den Soden), Heinrich Pfarrer zuNeuhausen (Nihusen), Berthold von Kranlucken (Crawelucke), Berthold und sein Bruder Heinrich von Bernshausen (Berlshn.), Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 141
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1338 Juni 29.

UB Allendorf Nr. 135

Siegel angehängt, braun. 1 und 2) wie Reg. Nr. 22, beide leicht besch. 3) wie Reg Nr. 113, besch. 4) wie Reg. Nr. 119, leicht besch.


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Nonnenkonvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) bekunden: der Priester Eberhard genannt von Lengsfeld (Lengisvelt) hat zwei Malter Korn, die er vom Kloster auf seine und seiner Schwester Adelheid, ihrer Mitschwester, Lebenszeit erworben hatte, mit Wissen der Aussteller an den Priester Johann genannt Barchvelt für 20 Pfund Heller verkauft; die Gülte ist diesem jährlich an Michaelis [29. Sept.] aus dem Kornspeicher des Klosters zu liefern. Nach dem Tod Johanns fällt sie an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 142
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1338 Dezember 13.

UB Allendorf Nr. 136

Siegel angehängt. 1) ab. 2) wie Reg. Nr. 22, braun, stark besch.


Christian genannt Voyt bekundet: Propst Reinhard und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) haben von ihm eine Wiese von zwei Ackern, im Louchfeld gelegen, für 5 Pfund 5 Schilling Heller gekauft; Christians Kinder und Erben - Elisabeth, Adelheid, Sophie, Konrad, Heinrich und Jutta - haben zugestimmt; er verzichtet auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf. Da er kein Siegel hat, siegelt auf seine Bitte Heinrich Herr von Salza, in dessen Herrschaft die Wieseliegt; dieser kündigt sein Siegel an. Zeugen: Johann genannt von Illeben (Illeyben), Heinrich von Breitungen (Breytingen), Heinrich genannt Steinbach, Ludwig genannt Berngoz und andere.

  • Archivalien-Signatur: 144
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1339 April 14.

UB Allendorf Nr. 138

Siegel angehängt, braun, rund, 4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Widderhorn. U. +S. HENRICI. DE. SALTZA. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 42 Nr. 6). Rücksiegel 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Widderhorn). U. +S. GVNTHERI. DE. SALZA. (Abbildung: ebenda Nr. 5).


Die Brüder Konrad und Gopil genannt Schweinrüden (Swinrode) verkaufen mit Zustimmung von Gopils Ehefrau Mechtild (Mezzin) und ihrer Erben dem Knappen Dietrich (Thizil) von Pferdsdorf (Pherdis-) und seinen Erben 11 Acker Wieswachs zu Vockenrode (Vockyn-), die Eckhard Hezzebold von ihnen hatte. Die Aussteller siegeln (1, 2). Zeugen: Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wylbrechterode), Berthold von Kranlucken (Cralucke) und Hertnid von Leimbach (Leyn-), Burgmannen zu Salzungen (-gin), Heinrich Kraft (C-), Heilmann von Frankfurt (Frankinvord) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 145
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1339 Juni 23.

UB Allendorf Nr. 139

Siegel abhängend, braun. 1) wie Reg. Nr. 134, leicht besch. 2) rund, 3,2 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (springender Jagdhund). U.: +S. GOP[PI]L. SWINRODE.


Gerlach von Pferdsdorf (Pherdisdorph), seine Söhne Heinrich, Pfarrer zu Friedelshausen (Fritoldeshn.), Berthold (Betze), Dietrich (Dicel), Konrad und Mangold verzichten auf alle Ansprüche gegen Propst und Konvent zu Allendorf (Alden-) wegen des Gehölzes am Fronberg (Vronenberge) von 324 Acker, das der Propst für 80 Pfund Heller von ihnen gekauft hatte; dieser hat ihnen für den Verzicht 10 Pfund Heller gezahlt. Sie verzichten zudem auf das Eigengut zu Almars, das das Kloster vom verstorbenen Hermann von Pferdsdorf, ihrem Vetter, gekauft hatte. Es siegeln (1) der Ritter Herting von Buttlar (Butteler) und (2) Dietrich (Dicel) von Pferdsdorf; diese kündigen auf Bitten der Aussteller ihre Siegel an. Zeugen: Dietrich (Tile), Pfarrer zu Salzungen, ehemaliger Propst zu Allendorf, Berthold Pfarrer zu Urnshausen (Orenshusen), Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechrode), Ludwig von Allendorf, Vogt zu Salzungen, Berthold von Kranlucken (Cralucke), Berthold von Bernshausen (Berlshn.), Burgmannen zu Salzungen, Friedrich (Frithze) Stock (-g), Dietrich (Dicel) von Merxleben (Merkesleyben), Vogt zu Schmalkalden (Smalcalden), Konrad von Pferdsdorf und Heinrich von Breitungen (Breytingen).

  • Archivalien-Signatur: 146
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1339 Juli 13.

UB Allendorf Nr. 140

Siegel abhängend, braun, rund. 1) 3,7 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Butte). U.: +S. HERTI(N)GI. DE. BVTILER. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 40 Nr. 30). 2) wie Reg. Nr. 131.


Konrad von Allendorf (Aldyn-), Burgmann zu Salzungen (-gin), seine Frau Elisabeth, beider Sohn Ludwig, der Schwiegersohn Eberwin, dessen Frau Christine (Cyne), deren Kinder und Erben verkaufen für gezahlte 15 Pfund Heller an Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmann zu Salzungen, drei Acker Wieswachs zu Ettmarshausen (Etmarshn.) in der Aue, gegenüber dem Steingraben auf die Werra stoßend. Da die Aussteller keine Siegel haben, bitten sie (1) Gottfried (Gotzin) von Wildprechtroda (Wylbrechterode) und (2) Berthold von Bernshausen (-hn.) um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Reinhard von Erfurt (-forde), Heinrich Schenkel, Konrad Mestecoph, Nikolaus (Claus) von Fulda (Fulde) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 143
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1339 April 14.

UB Allendorf Nr. 137

Siegel angehängt, hellbraun. 1) rund, 3,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: +S. GOTFRIDI. D(E). WILB(RE)TRODE. 2) schildförmig, 3,2 x 3,6 cm. Im Siegelfeld drei Räder (2:1), belegt mit je einem Mühleisen. U. +S. B. DE. BERTOLDESHVSEN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 16 Nr.2).


Berthold Pleban zu Urnshausen (Ornshusen) bekundet, die zwei Güter zu Almars, die Konrad genannt Huwener, die Witwe des Konrad Huwener beim Bach (ripam) und Konrad Margward, Dörfler zu Urnshausen, innehaben, für 50 Pfund Heller und 30 Schillinge auf Lebenszeit gekauft zu haben. Nach seinem Tod fallen diese an das genannte Kloster [sic!] zurück. Zur Sicherheit hat er Propst und Konvent diese Urkunde ausgestellt. Da er kein Siegel hat, siegelt Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmann zu Salzungen; dieser kündigt sein Siegel an. Zeugen: Dietrich, ehemaliger Propst, Konrad genannt von Rosa, Vikar, und Eckhard, Kaplan des Klosters, Berthold von Kranlucken, Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Berthold von Bernshausen (Bershusen), Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 161
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1340 Januar 10.

UB Allendorf Nr. 141

Siegel abhängend, braun rund, 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Krähe). U.: +S. B(ER)TOLDI. D(E). KRAVLVCKE. SENIORIS. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 8, U. dort unvollständig).


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Nonnenkonvent von St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) verleihen dem Berthold genannt Müller (molendinario) von Vockenrode erblich ihre Hofstatt zu Salzungen, die zuvor dem verstorbenen Berthold dem Bäcker (pistoris) gehörte; dafür sind dem Kloster jährlich ein Pfund Heller - je 10 Schilling an Walpurgis [1. Mai] und Michaelis [29. Sept.] -, ein halbes Schock Eier an Ostern und ein Brot im Wert von einem Schilling an Weihnachten zu zahlen. Zeugen: Gottfried (Gozo) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Vogt zu Salzungen, und Berthold von Bernshausen (Bernold.), Burgmannen, sowie Heilmann von Frankfurt (Frankenvort) und Albrecht Stichling, Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 149
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1340 Juni 29.

UB Allendorf Nr. 143

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun, leicht besch.


Seinem Herrn Abt Heinrich von Fulda (Fulde) sendet Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) den Hof auf, den er von ihm zu Lehen hatte und der vor dem neuen Tor zu Salzungen liegt. Er bittet, diesem dem fuldischen Kellner Heinrich zu Lehen zu geben, und kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 147
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1340 April 23.

UB Allendorf Nr. 142


Seinem Herrn Abt Heinrich von Fulda (Fulde) sendet Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) den Hof auf, den er von ihm zu Lehen hatte und der vor dem neuen Tor zu Salzungen liegt. Er bittet, diesem dem fuldischen Kellner Heinrich zu Lehen zu geben, und kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 148
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1340 April 23.

UB Allendorf Nr. 142

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 137, braun, Rest.


Der Mönch Dietrich, Propst zu Holzkirchen (Holzc-), stimmt dem Verkauf zwischen dem Propst und dem Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alden-) und seinem Bruder Gottfried von Wildprechtroda (Wylbrecterade) in aller Form zu; er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 156
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 März 12.

UB Allendorf Nr. 149

Siegel abhängend, braun, spitzoval, 3,8 x 5,7 cm, leicht besch. Im Siegelfeld oben thronender Heiliger, unten kniender Mönch. U.: +S. DIETRICI. PREPOSITI. IN. HOLTZKIRCHE[N.] (Weth S. 104, U. dort anders gelesen).


Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und seine Frau Elisabeth bekunden, mit Zustimmung von Gottfrieds Bruder Konrad und seiner Brudersöhne (fratruelum) Hermann und Berthold die Güter genannt zu der Horst und das Vorwerk (allodium) zu Langenfeld (-feylde) mit allem Zubehör - Gebäuden, Hofreiten, bebauten und unbebauten Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Büschen, Weidichten, stehenden und fließenden Gewässern, Rechten und Freiheiten - an Propst, Äbtissin und Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldin-) für erhaltene 40 Mark Silber und 160 Pfund Heller verkauft zu haben; sie haben daher die Güter übertragen, versprechen, gegen den Verkauf nicht vorzugehen, sichern Währschaft nach Landesgewohnheit zu und verzichten auf aufgezählte Rechtsmittel. Es siegeln (1) Gottfried, seine Brudersöhne, die Zeugen und die Stadt Salzungen: (2) Hermann und (3) Berthold von Wildprechtroda, (4) Ludwig von Krayenberg (Creyn-), (5) Bertold von Kranlucken (Kralucke), (6) Berthold von Bernshausen (Berlshusen) und (7) Ludwig von Allendorf, Burgmannen zu Salzungen, sowie Rat und Schöffen der Stadt Salzungen (8) bekunden, daß sie als Zeugen anwesend waren, und kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 153
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 März 7.

UB Allendorf Nr. 146

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 137, leicht besch. 2) rund, 3,2 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U. +S. HERMAN(N)I. DE. WILBRECHTRODE. 3) rund, 3 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: +S. BERTOLDI. WILB(RE)TRODE. 4) wie Reg. Nr. 113, leicht besch. 5) wie Reg. Nr. 141, stark besch. 6) wie Reg. Nr. 137, stark besch. 7) rund, 3 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schrägrechte Faßleiter). U.: +S. LVDEWICI. DE. ALDENDORF. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 1 Tafel 32 Nr. 5). 8) rund, 5,4 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld heiliger Bischof, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: [+SI]GILLVM. CI[VITAT]IS. IN. SALZVNGEN.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet: Äbtissin und Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) haben zwei von seiner Kirche zu Lehen rührende Güter - eines genannt die Horst, das andere im Dorf Langenfeld (-felde), das Erbe bebaut - beim Knappen Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechtrode) dem Älteren, Burgmann des Abtes, gekauft und gebeten, diese dem Kloster zu übereignen. Da er das Kloster, das ihm unterstellt ist, fördern möchte, kommt der Abt dem gerne nach und übereignet die Güter mit Zustimmung des Dekans und des Konventes seines Klosters in aller Form dem Kloster Allendorf; dieses hat dafür jährlich an Michaelis [29. Sept.] vier Pfund Wachs zusätzlich zu den bisherigen Verpflichtungen an die Kammer des Abtes zu liefern. Der Abt siegelt; der Dekan Gottfried und der Konvent kündigen ihr Siegel zum Zeichen der Zustimmung an (2).

  • Archivalien-Signatur: 152
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 März 7.

UB Allendorf Nr. 148

Siegel angehängt. 1) ab. 2) wie Reg Nr. 26, braun, Rest.

Fulda


Ihrem Herrn Abt Heinrich von Fulda (Fulde) teilen Gottfried (Gotze), Vogt zu Salzungen, Gottfried, Hermann und Berthold von Wildprechtroda (Wilbrechterode) mit: sie haben an Propst Reinhard und den Konvent des Klosters zu Allendorf (Aldindorph) den Hof genannt zu der Horst mit allem Zubehör für gezahlte 50 Mark lötigen Silbers sowie ein Vorwerk im Dorf Langenfeld (Langinvelde) mit den zugehörigen Feldern, wie der genannte Gottfried es besessen hatte, für 160 Pfund Heller verkauft. Sie verzichten in aller Form auf beide Güter, lassen dem Abt die Lehen auf und bitten, sie dem Kloster zu übertragen. Gottfried siegelt, da Gottfried der Junge, Hermann und Berthold keine Siegel haben.

  • Archivalien-Signatur: 150
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 Februar 24.

UB Allendorf Nr. 145

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 137, grün, zerbrochen.


Konrad Schweinrüde (Swinrude), sein Bruder Gopil und dessen Ehefrau Mechtild (Metze) verkaufen Dietrich (Dytzil) von Pferdsdorf (Pherdistorf) alles in Feld, Dorf, Wasser, Wiese, Holz und Weide, was Dietrich Gugke und seine Kinder von ihnen in Dorndorf zu Lehen hatten; Gugke, seine Kinder und Schwiegersöhne sollen es von Dietrich von Pfersdorf zu Lehen empfangen. (1) Konrad und (2) Gopil siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 158
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 Juli 8.

UB Allendorf Nr. 154

Siegel angehängt, hellbraun, wie Reg. Nr. 153. 1) leicht besch. 2) Rest.


Konrad Schweinrüde (Swinrude), sein Bruder Gopil und dessen Ehefrau Mechtild (Metze) verkaufen Dietrich (Dytzile) von Pferdsdorf (Pherdistorf) und seinen Erben für 15 Pfund Heller 30 Schilling Heller jährlicher Gülte und 30 Hühner an Michaelis [29. Sept.]; ein Rückkauf ist binnen sechs Jahren, beginnend an Jacobi [25. Juli], möglich. Zur Gülte liefern Heinrich Grinzenbach von Eschenbrück (Esschenbrugken) 8 Schilling und 8 Hühner, Dietrich Kristan (Kirstan) und sein Bruder Heinrich je 10, Heilmann von Dorndorf je 4, Heinrich Reynhart je 2, Gerwig Schroter von Kieselbach (Kysel-) 3 1/2 [!] und 3, Berthold Schade von Kieselbach je 2 sowie Andreas Steynberg einen Schilling und ein Huhn. Es siegeln (1) Konrad und (2) Gopil die Schweinrüden.

  • Archivalien-Signatur: 157
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 Juli 8.

UB Allendorf Nr. 153

Siegel angehängt, hellbraun, Reste. 1) wie Reg. Nr. 134. 2) wie Reg. Nr. 139.


Konrad von Allendorf (Aldin-), Burgmann zu Salzungen (-gin), verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth, ihres Sohnes Ludwig (Lutzin) und ihrer Erben Propst Reinhard und dem Konvent des Klosters Allendorf (Aldyn-) 13 Acker Land und vier Acker Wiesen zu Ettmarshausen (Etmarshn.) für bereits erhaltene 43 Pfund Heller. Er verzichtet auf die Güter und verspricht, gegen den Verkauf nicht vorzugehen. Da Konrad kein Siegel hat, bittet er (1) Gottfried (Gotzin) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Vogt zu Salzungen, (2) Ludwig von Krayenberg (Creyen-), (3) Berthold von Kranlucken(Cralucke) und (4) Hertnid von Leimbach (Leyn-) um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Weitere Zeugen: Berthold von Bernshausen (-husen), Ludwig von Nordheim (Northeym) genannt von Allendorf, Berthold Wintermeister (Wy-), die Brüder Hermann und Berthold von Wildprechtroda und andere.

  • Archivalien-Signatur: 154
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 Juni 11.

UB Allendorf Nr. 151

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 137. 2) wie Reg. Nr. 113, leicht besch. 3) wie Reg. Nr. 141, leicht besch. 4) rund, 3,2 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schrägrechts geteilt). U.: +S. HERTNIDI. DE. LEIMBAH. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 38 Nr. 14).


Konrad von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Kleriker, gibt seine Zustimmung zum Verkauf der Güter genannt zu der Horst und des Vorwerks (allodii) zu Langenfeld (Langinfeylde) durch seinen Bruder Gottfried und dessen Frau Elisabeth an Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Aldin-). Er verzichtet auf zahlreiche, aufgezählte Rechtsmittel geistlichen und weltlichen Rechts. Auf seine Bitte siegelt Hertnid Abt zu Breitungen (Breytingen); er kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 151
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 März 7.

UB Allendorf Nr. 147

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 5,3 x 7,2 cm, besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: [+]SIGILLVM. HERTNIDI. ABBATIS. IN. BREITINGEN.


Ludwig von Krayenberg (Creyen-) verkauft aus besonderer Gunst zum Nonnenkloster Allendorf (Aldindorph) seinen Anteil an einer Salzquelle, eine halbe sole genannt, außerhalb der Mauern von Salzungen, die jährlich 6 Pfund Heller erbringt und die er seit alters erblich innehatte, an Propst Reinhard und den Konvent des Klosters; seine Ehefrau Sophie und seine Söhne Hermann und Ludwig haben dem zugestimmt; den Kaufpreis von 30 Pfund Hellern hat er bereits erhalten. Er verzichtet auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf. (1) Ludwig und (2) Hermann siegeln; Sophie und der Sohn Ludwig bedienen sich dieser Siegel. Zeugen: Dietrich (Th.), ehemaliger Propst, Konrad von Rosa, Johann Pleban zu Wolferschwenda, alle Priester, Heinrich Kellner zu Salzungen und Kunemann von Lengsfeld (Lengisveld), Laien.

  • Archivalien-Signatur: 155
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 September 7.

UB Allendorf Nr. 155

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 113, besch. 2) wie Reg. Nr. 119, stark besch.


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) verleihen erblich dem Bäcker Berthold genannt Puner ihre Hofstatt zu Salzungen, die sie früher dem verstorbenen Bäcker Berthold verliehen hatten; Berthold und seine Erben schulden dem Kloster davon jährlich ein Pfund Heller - je 10 Schilling an Walpurgis [1. Mai] und Michaelis [29. Sept.] - ein Schock Eier an Ostern und ein Brot im Wert von einem Schilling an Weihnachten. Zeugen: Gottfried (Gozo) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Vogt zu Salzungen, Berthold von Bernshausen (Bernnolderhn.), Burgmannen, Heilmann von Frankfurt (Frankenvort) und Albrecht Stichling, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 159
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 März 18.

UB Allendorf Nr. 150

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, braun. 1) Rest. 2) leicht besch.


Seinen Herrn Heinrich Grafen von Henneberg (Hennyn-) bittet Konrad von Allendorf (Aldin-), Burgmann zu Salzungen (-gin), dem Kloster St. Marien zu Allendorf und dem dortigen Konvent 13 Acker Land und 4 Acker Wiesen in Ettmarshausen (Etmarshn.) zu übereignen, die er bisher von ihm zu Lehen hatte. Er läßt diese mit Zustimmung seines Sohnes Ludwig (Lutzin) und seiner übrigen Erben dem Grafen auf. Weil er kein Siegel hat, bittet er Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wylbrechterode) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 471
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1341 Juni 11].

UB Allendorf Nr. 152

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 151, braun, Rest.


Walter von Nesselröden (-ridin) kauft auf seine Lebenszeit die Gerichte zu Unkeroda (Unkinrode), Nenzelsdorf (Nencels-), Strofurt (Strovorte) und Wolfsburg (Wolfisberg) für 110 Pfund Heller von Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorph), so wie diese sie bisher besessen haben; dazu gehört auch das Besetzungsrecht. Er erhält daraus an Zins jährlich vier Malter Hafer Eisenacher (Ysenechs) Maß, 32 Hühner an Michaelis [29. Sept.], 24 Hühner an Fastnacht, die Wiese genannt vronwese, das halbe Wasser mit Fischweide zu Unkeroda, Besthaupt und Dienste. Nach Walters Tod fällt alles, wie es sich gerade befindet, an das Kloster zurück. Walter soll mit Rat des Klosters einen Schultheißen einsetzen, der in Unkeroda wohnt; der soll dem Kloster zu seinen Rechten helfen. Es siegeln (1) Walter und (2) die Stadt Eisenach; die Ratsmeister Konrad Ziegenfleisch (Ciginfleysch) und Dieter Mutzchin und die übrigen Ratsleute bezeugen auf Bitten Walters den Kauf von Gericht und Gülten und kündigen ihr Siegel an. Zeugen: Dietrich Pfarrer zu Salzungen (-gin) und Johann von Wolferschwenda (Wolfirswendin), Priester, Hermann von Zimmern (Cymmern) und Heinrich von Neuhausen (Nihusin), Domherren zu Eisenach, Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilprechterode), Berthold von Kranlucken (Cralucke) der Alte, Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Berthold von Bernshausen (-husin), Burgmannen zu Salzungen, Heinrich von Mechterstädt (Mechtirstete), Johann (Jan) von Tonna (Tunna) und Giselher von Bösa (Besa).

  • Archivalien-Signatur: 160
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1341 Januar 7.

UB Allendorf Nr. 144

Siegel angehängt. 1) braun, rund, 3,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Nesselstaude mit Wurzeln). U.: +S. WALTERI. DE. NEZZELRIDEN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 2 Nr. 17). 2) ab, Rest der Pressel.


Die Ratsmeister Heinrich genannt Schenkel und Heinrich genannt Apt sowie die übrigen Ratsleute zu Salzungen bekunden: zwischen Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) sowie Dietrich (Th.), ehemaligem Propst, jetzt Pfarrer zu Salzungen, einerseits, Berthold von Bernshausen (-hn.), Burgmann und Gründer der neuerrichteten Herberge (xenodochii) oder des Hospitals in der Stadt, und seinem Vikar, der dort den Kranken die Messe liest, andererseits haben sie mit Rat kluger Männer und etlicher Burgmannen die folgende Ordnung getroffen, damit dem Kloster durch die Neuerungen kein Schade geschieht: das Kollationsrecht des Altars im Spital steht Propst und Äbtissin zu; sie sollen neben diesem Priester im Hospital einen umsichtigen, geeigneten Mann als Provisor einsetzen. Verschleudert einer der beiden die Einkünfte und erwirbt einen üblen Leumund, sollen Propst und Äbtissin ihn ab-und einen besseren an seine Stelle setzen. Der Provisor hat jährlich zwischen Allerheiligen [1. Nov.] und Martini [11. Nov.] in Anwesenheit von Propst und Konvent Rechnung zu legen. Der Priester oder Kaplan im Hospital soll nicht mit der Glocke zu seiner Messe rufen, bevor nicht bei der Frühmessein der Pfarrkirche das Sakrament erhoben worden ist, und darf dazu die Glocke nur einmal anschlagen; ihm ist nicht gestattet, Salz und Wasser zu weihen, Beichte zu hören, Sakramente zu reichen, Stationen zu halten, an Sonn- und Feiertagen, insbesondere an Hochfesten, Messe zu lesen, bevor im Hochamt in der Pfarrkirche die Hostie erhoben worden ist, auch nicht, während in der Pfarrkirche ein Begräbnis stattfindet, sofern ihn nicht der Pleban von der Anwesenheit entbunden hat; er darf auch keinen neuen Friedhof anlegen, sofern es nicht dem Pleban angemessen erscheint. Was ihm täglich während der Vorbereitung und der Messe als Opfergabe gereicht wird, hat er dem Pleban zu geben; was ihm sonst gespendet wird, darf er behalten. Die Opfergaben am Fest des Patrons Johannes Baptist [24. Juni], gleichzeitig Weihetag, sollen Vikar und Provisor unter sich aufteilen. Anstelle dieser Opfergabenhat Berthold, der Stifter, der Pfarrkirche ein Pfund Heller jährlicher Gülte aus einer Saline, die sole genannt wird, angewiesen. Es siegeln (1) die Ratsmeister mit dem Siegel der Stadt Salzungen, (2) Propst, Äbtissin und (3) Konvent, (4) der Pfarrer Dietrich sowie (5) der Stifter Berthold von Bernshausen, beide zum Zeichen der Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 162
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1342 April 15.

UB Allendorf Nr. 156

Siegel angehängt, grün. 1 und 2) ab, Presseln vorhanden. 3) wie Reg. Nr. 22, Rest. 4) spitzoval, ca. 2,4 x 3 cm, Rest. Im Siegelfeld Priester am Altar. U.: [+S.] TH. PLEBAN[I.] DE. SALZUNG[..]. 5) ab.


Die Ratsmeister Heinrich genannt Schenkel und Heinrich genannt Apt sowie die übrigen Ratsleute zu Salzungen bekunden: zwischen Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) sowie Dietrich (Th.), ehemaligem Propst, jetzt Pfarrer zu Salzungen, einerseits, Berthold von Bernshausen (-hn.), Burgmann und Gründer der neuerrichteten Herberge (xenodochii) oder des Hospitals in der Stadt, und seinem Vikar, der dort den Kranken die Messe liest, andererseits haben sie mit Rat kluger Männer und etlicher Burgmannen die folgende Ordnung getroffen, damit dem Kloster durch die Neuerungen kein Schade geschieht: das Kollationsrecht des Altars im Spital steht Propst und Äbtissin zu; sie sollen neben diesem Priester im Hospital einen umsichtigen, geeigneten Mann als Provisor einsetzen. Verschleudert einer der beiden die Einkünfte und erwirbt einen üblen Leumund, sollen Propst und Äbtissin ihn ab-und einen besseren an seine Stelle setzen. Der Provisor hat jährlich zwischen Allerheiligen [1. Nov.] und Martini [11. Nov.] in Anwesenheit von Propst und Konvent Rechnung zu legen. Der Priester oder Kaplan im Hospital soll nicht mit der Glocke zu seiner Messe rufen, bevor nicht bei der Frühmessein der Pfarrkirche das Sakrament erhoben worden ist, und darf dazu die Glocke nur einmal anschlagen; ihm ist nicht gestattet, Salz und Wasser zu weihen, Beichte zu hören, Sakramente zu reichen, Stationen zu halten, an Sonn- und Feiertagen, insbesondere an Hochfesten, Messe zu lesen, bevor im Hochamt in der Pfarrkirche die Hostie erhoben worden ist, auch nicht, während in der Pfarrkirche ein Begräbnis stattfindet, sofern ihn nicht der Pleban von der Anwesenheit entbunden hat; er darf auch keinen neuen Friedhof anlegen, sofern es nicht dem Pleban angemessen erscheint. Was ihm täglich während der Vorbereitung und der Messe als Opfergabe gereicht wird, hat er dem Pleban zu geben; was ihm sonst gespendet wird, darf er behalten. Die Opfergaben am Fest des Patrons Johannes Baptist [24. Juni], gleichzeitig Weihetag, sollen Vikar und Provisor unter sich aufteilen. Anstelle dieser Opfergabenhat Berthold, der Stifter, der Pfarrkirche ein Pfund Heller jährlicher Gülte aus einer Saline, die sole genannt wird, angewiesen. Es siegeln (1) die Ratsmeister mit dem Siegel der Stadt Salzungen, (2) Propst, Äbtissin und (3) Konvent, (4) der Pfarrer Dietrich sowie (5) der Stifter Berthold von Bernshausen, beide zum Zeichen der Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 163
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1342 April 15.

UB Allendorf Nr. 156


Heinrich Schenkel, Bürger zu Salzungen, verspricht mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorph), daß er und seine Erben jährlich an Michaelis [29. Sept.] je 10 Achtel Korn und Hafer Salzunger Maß aus 10 Acker Pflugland beim Stadtgraben von Salzungen nach Allendorf hin liefern werden. Angehängt ist das Siegel der Bürger von Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 165
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1342 Dezember 16.

UB Allendorf Nr. 159

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 146, braun, besch.


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldin-) übertragen Heinrich Schenkel, Bürger zu Salzungen (Salzc-), und seinen Erben 10 Acker Pflugland beim dortigen Stadtgraben nach Allendorf hin; diese haben davon jährlich an Michaelis [29. Sept.] je 10 Achtel Korn und Hafer Salzunger Maß zu liefern. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 164
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1342 Dezember 16.

UB Allendorf Nr. 158

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, hellbraun, Reste.


Rudolf Losse, Kanoniker des Stiftes Karden (Cardonen.), und sein Bruder Hermann, Knappe, verzichten für sich und ihre Erben zum Lobe Gottes und der Gottesmutter Maria, der das Nonnenkloster zu Allendorf (Alden-) geweiht ist, auf alle Klagen und Forderungen auf Güter und Gerichte der Dörfer Unkeroda (Unkenrode), Nenzelsdorf (Nentzels-), Strofurt (-forte) und Wolfsburg (Wolfes-); sie wollen damit Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters fördern. (1) Rudolf und (2) Hermann siegeln. Zeugen: Magister Berthold von Frauensee (de Lacu), der Ritter Gottfried genannt Schindekoph, Ratmann (cons.) der Aussteller, Lutger genannt Hopfensack (Hopphensag), Hartung genannt Pinkernal und Johann von Warza, Bürger zu Eisenach.

  • Archivalien-Signatur: 166
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1342 April 29.

UB Allendorf Nr. 157

Siegel angehängt, grüne Reststücke mit Helmen.

Eisenach


Dietrich (Dycelo) von Pferdsdorf (Pherdistorph) verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth (Elsen) und seiner Erben an Bruder Heinrich von Haina (Haynowe), seinen Bruder, auf dessen Lebenszeit für sechs Pfund Heller zehn Schilling Heller Gülte, ein Fastnachthuhn und zwei Michaelshühner aus dem Gut zu Weilar (Nidirn Wiler), in dem jetzt Christian (Kirstan) von Masselbach (Massil-) und sein Sohn sitzen; bei Säumnis kann der Bruder den Inhaber der Güter pfänden; ein Rückkauf mit derselben Summe in Landwährung oder Turnosen ist jederzeit möglich. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 168
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 März 17.

UB Allendorf Nr. 161

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Dietrich (Tyzel) von Pferdsdorf (Pherdisdorph) verkauft der Äbtissin und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Allindorph) 11 Acker Wiesen bei Vockenrode (Vokin-) für eine bereits gezahlte Summe; seine Frau Elisabeth und seine Erben haben zugestimmt. Dietrich gelobt Währschaft und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Berthold Slich, Priester, OffeKonrad von Pferdsdorf, Burgmann zu Lengsfeld (Lengiswelth), und Heinrich von Rotenburg (Rotinberg), Burgmann zu Krayenberg (Creyn-).

  • Archivalien-Signatur: 175
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 November 30.

UB Allendorf Nr. 166

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 131, braun, leicht besch.


Dietrich (Tyzel) von Pferdsdorf (Pherdisdorph) verkauft der Äbtissin und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Allindorph) 11 Acker Wiesen bei Vockenrode (Vokin-) für eine bereits gezahlte Summe; seine Frau Elisabeth und seine Erben haben zugestimmt. Dietrich gelobt Währschaft und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Berthold Slich, Priester, OffeKonrad von Pferdsdorf, Burgmann zu Lengsfeld (Lengiswelth), und Heinrich von Rotenburg (Rotinberg), Burgmann zu Krayenberg (Creyn-).

  • Archivalien-Signatur: 176
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 November 30.

UB Allendorf Nr. 166


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: Propst und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) besitzen Höfe, die sie für die Hälfte des Ertrages oder eine feste Gülte verliehen haben oder noch verleihen. Diese Höfe sollen die Amtleute und Diener des Abtes nicht über das hinaus belasten, was seit alters hergekommen ist. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 170
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 Juli 29.

UB Allendorf Nr. 163

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 89, braun, besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: Propst und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) besitzen Höfe, die sie für die Hälfte des Ertrages oder eine feste Gülte verliehen haben oder noch verleihen. Diese Höfe sollen die Amtleute und Diener des Abtes nicht über das hinaus belasten, was seit alters hergekommen ist. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 171
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 Juli 29.

UB Allendorf Nr. 163

Auf der Rückseite Spuren von zwei aufgedrückten, runden, grünen Siegeln.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet, daß vor ihm Dietrich Pfarrer zu Salzungen, vormals Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-), für sich und das Kloster darum gebeten hat, eine von ihm ausgestellte Schenkungsurkunde zu bestätigen; diese lautet: Dietrich, Rektor der Pfarrkirche zu Salzungen, vormals Propst des Nonnenklosters Allendorf, bekundet: die Nonnen des Klosters können oft nicht die nötigen Kleider und Schuhe erhalten, da ihnen der Propst wegen der Armut des Klosters kein Geld zur Verfügung stellen kann; deswegen hat es Streit gegeben. Damit dem Kloster künftig daraus kein Schaden entsteht und der jeweilige Propst sich darum nicht mehr sorgen muß, stiftet der Aussteller den Nonnen und ihrem Krankenhaus für sein Seelenheil ein mit eigenem Geld von Eberhard von Lengsfeld (Lengis-), Kaplan des Abtes von Fulda, erworbenes Gut (predium) zwischen Allendorf und der Stadt Salzungen mit allem Zubehör, Früchten, Mobilien, Kühen und anderen Tieren, die nach seinem Tod im Gut und seinem Zubehör vorgefunden werden, sowie seine Güter im Dorf Lauterbach (Luter-) und außerhalb als Schenkung unter Lebenden zugunsten des Krankenhauses und zur Beschaffung von Kleidern und Schuhen. Diese Güter bleiben aber, solange er lebt, in seiner Verfügung. Nach seinem Tod dürfen die Nonnen den jeweiligen Propst nicht mehr wegen der genannten Dinge behelligen. Der Abt, der geistlichen Institutionen, insbesondere solchen, die ihm unterworfen sind, stets gewogen ist, kommt den Bitten Dietrichs gerne nach und bestätigtdie Schenkung unter Zustimmung von Dekan und Konvent seines Klosters in aller Form; die Güter sind künftig frei von der Viehbede (precariis pecorum); die übrigen Rechte aber bleiben dem Abt und seinen Nachfolgern vorbehalten. Wenn Güter den Nichten Dietrichs im Kloster oder Verwandten außerhalb auf Lebenszeit verschrieben sind, fallen sie nach deren Tod an das Krankenhaus des Klosters. Alle durch die Nonnen von Dritten erworbenen Güter sollen ebenfalls dem Krankenhaus zugute kommen außer denen, die durch einzelne Nonnen aus den Händen des Propstes auf Lebenszeit gekauft worden sind; diese fallen nach dem Tod der Begünstigten an die Propstei zurück. Elf Acker Wiese, die die Nonnen bei dem Knappen Dietrich (Tyczelone) von Pfersdorf (Pherdis-) als Weide für die Schafe ihres Krankenhauses erworben haben, werden diesem hiermit übereignet. Der Abt siegelt (1); Dekan Gottfried und der Konvent hängen ihr Siegel zum Zeichen der Zustimmung an (2).

  • Archivalien-Signatur: 169
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 November 18.

UB Allendorf Nr. 165

Siegel an rot-gelb-grünen, geflochtenen Seidenschnüren angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 89, in Wachsschüssel. Rücksiegel grün, rund, 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Brustbild eines Abtes, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: +SECRET(VM). HENR(ICI). DEI. GR(ACI)A. FVLDEN(SIS). ABB(AT)IS. (Weth S. 65). 2)wie Reg. Nr. 26, leicht besch.


Heinrich Kraft [von Buttlar] verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud und seiner Erben dem Dietrich (Dycelon) von Pferdsdorf (Pherdistorf), seiner Ehefrau und deren Erben für 4 1/2 Pfund Heller seine gesamten Rechte am Garten zu Völkershausen (Volkershusen) auf zwei Jahre, beginnend am vergangenen Peterstag [22. Febr.]; ein Rückkauf innerhalb dieser Frist ist möglich. Die Käufer dürfen den Garten nicht in fremde Hand geben. Wird das Rückkaufrecht nicht wahrgenommen, geht der Garten nach Ablauf der Frist auf Dauer an den Käufer über. Zeugen: Konrad von Rieneck (Rinecke), Heinrich Junchre und andere. Heinrich Kraft siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 173
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 Februar 26.

UB Allendorf Nr. 160

Siegel angehängt, braun, rund, 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Butte). U.: +S. HEINRICI. DE. BVTLIR. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 30 Nr. 20).


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) bekunden, ihrer jungen Mitschwester (puelle consorori) Irmentrud genannt Schindekoph einen jährlichen Zins von 22 Schilling Heller aus den Gütern, die Heinrich Hartuch im Dorf Witzelroda (Wecilnrode) bebaut, für 11 Pfund Heller auf Lebenszeit verkauft zu haben, wie es üblich ist; der Bauer und seine Erben haben an Michaelis und an Walpurgis je 11 Schilling zu zahlen; bei Säumnis können sie gepfändet werden. Nach dem Tod der Irmentrud fällt der Zins an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechrode), Berthold von Kranlucken (Craluce), Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Berthold von Bernshausen (Bernthsusen).

  • Archivalien-Signatur: 172
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 Juni 26.

UB Allendorf Nr. 162

Siegel angehängt, beide wie Reg. 22, braun, leicht besch.


Seinem Herrn Ludwig von Frankenstein (Frankin-) teilt Dietrich (Dyzil) von Pferdsdorf (Pherdisdorph) mit, daß er Äbtissin und Konvent von St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) eine Wiese von 11 Acker bei Vockenrode (Vokin-) verkauft hat; er läßt diese hiermit auf und bittet, sie dem Kloster zu übereignen.

  • Archivalien-Signatur: 174
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 November 30.

UB Allendorf Nr. 167

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 131, braun, leicht besch.


Seinem Herrn, dem Abt von Fulda (Fulden.), resigniert Dietrich (Diczelo) von Pferdsdorf (Pherdesdorph), Burgmann zu Lengsfeld (Lengiswelth), 11 Acker Wiesen bei Vockenrode (Vackenrod), die er dem Nonnenkonvent zu Allendorf (Aldindorph) verkauft hat, und bittet, diese dem Konvent zu übereignen.

  • Archivalien-Signatur: 167
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1343 November 13.

UB Allendorf Nr. 164

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 131, hellbraun.


Apel von Roßdorf (Rost-) und seine Frau Hedwig verkaufen Berthold, ehemaligem Pfarrer zu Urnshausen (Orsnhusen), Vikar zu Schmalkalden (Smal-), einen Hof in der Mark des Dorfes Sickendorf (Sycken-), aus dem jährlich je drei Viertel Korn und Hafer Fuldaer (Fulder) Maß, 10 Schilling Heller und zugehörige Abgaben (wisunge) anfallen, für bereits gezahlte 24 Pfund Heller; ein Rückkauf ist mit derselben Summe ist jeweils vor Walpurgis [1. Mai] möglich; erfolgt er danach, steht die an Michaelis [29. Sept.] fällige Gülte noch Berthold zu. Dieser kann den Hof an Dritte verkaufen oder versetzen. Die Aussteller geloben Währschaft nach Landesgewohnheit und stellen dafür als Bürgen Otto von Schafhausen (-husen) und Hermann von Schmalkalden; diese sind, wenn die Aussteller ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, nach Mahnung zum Einlager in einem offenen Wirtshaus zu Schmalkalden verpflichtet, bis Hindernisse oder Verstöße abgestellt sind. Otto und Hermann übernehmen ihre Verpflichtungen; da Otto kein Siegel hat, bedient er sich der Siegel Apels (1) und Hermanns (2). Zeugen: Heinrich Rex und Heinrich von Belrieth (-ryth), beide Kanoniker (thumherren) zu Schmalkalden.

  • Archivalien-Signatur: 183
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Mai 19.

UB Allendorf Nr. 174

Siegel angehängt, hellbraun. 1) schildförmig, 3,3 x 4 cm, stark besch. Siegelfeld schräggeteilt. U.: +S. APLON[IS. DE. ROS]TORF. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 37 Nr. 14). 2) rund, 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei gekreuzte Lilienstäbe). U. +S. HERMAN(N)I. DE. SMALKALDEN.


Die Brüder Konrad, Dietrich (Tylo) und Johann genannt Lupelin bekunden, daß sie dem Johann von Wiedersbach (Widerbeche) und seinen Erben auf Ansinnen jederzeit bestimmte, von ihnen zu Lehen gehende Güter zu lösen geben müssen für die acht Pfund Heller, für die sie diese jetzt gekauft haben. Es siegeln (1) Konrad und (2) Dietrich.

  • Archivalien-Signatur: 188
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Juli 16.

UB Allendorf Nr. 177

Siegel abhängend, braun, rund. 1) 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Gotisches Doppelfenster). U.: +S. CONRADI. LVPPLIN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 48 Nr. 30). 2) 2,7 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U.: [+S. T]HEODERICI. LVPPL[IN]. (Abbildung: ebenda Nr. 31).


Gerlach von Pferdsdorf (Pherdistorf), sein Sohn Berthold und dessen übrige Geschwister verkaufen Dietrich von Pferdsdorf, seiner Frau Elisabeth und ihren Erben für erhaltene 30 Schilling Turnosen 7 1/2 Viertel Korngülte aus ihrem Vorwerk zu Weilar (Wiler); eine Ablösung ist mit derselben Summe jeweils vor St. Peters Tag vor Fastnacht [22. Febr.] möglich. Erfolgt die Ablösung danach, steht die Gülte dieses Jahres noch Dietrich zu. Sollen die Güter, aus denen die Gülte anfällt, verkauft oder versetzt werden, sind sie zunächst Dietrich und seinen Erben anzubieten. Zeugen: Herting von Buttlar (Butler), Konrad von Rieneck (-ek), Konrad von Pferdsdorf zu Roßdorf (Roistorf), und Berthold Schramme. Gerlach von Pferdsdorf siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 181
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 April 24.

UB Allendorf Nr. 172

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 114, hellbraun, Rest.


Gerlach von Pferdsdorf (Pherdistorff), sein Sohn Berthold und dessen übrige Geschwister verkaufen ihrem Verwandten (vetirn) Dietrich (Dicelen) von Pferdsdorf, seiner Frau Elisabeth und ihren Erben ihre Rechte an anderthalb Hufen zu Weilar (Wiler), früher der Hünerin Gut. Bis Walpurgis [1. Mai] ist ein Rückkauf mit einem Schilling Turnosen und zwei Turnosen möglich; danach steht das Gut Dietrich auf ewig zu. Zeugen: Konrad von Rieneck (-ek), Konrad von Pferdsdorf zu Roßdorf (Roistorf), Heinrich von Pferdsdorf und Berthold Schramme. Gerlach von Pferdsdorf siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 180
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Oktober 19.

UB Allendorf Nr. 178

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 114, hellbraun, stark besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: vor ihm ist Apel von Roßdorf (Rostorf) erschienen und hat mitgeteilt, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Hedwig und seiner Erben dem Berthold, Pfarrer zu Urnshausen (Ornshn.), eine Hufe in der Mark zu Sickendorf für 24 Pfund Heller verkauft hat. Er hat den Abt um Zustimmung gebeten, da die Hufe von diesem zu Lehen rührt. Apel und seine Erben haben daran ein Rückkaufrecht. Falls diese es nicht wahrnehmen, geht das Recht an den Abt über. Der Rückkauf soll vor Walpurgis [1. Mai] erfolgen, ansonsten fällt die Gülte des Jahres an den Käufer. Der Abt gibt dazu seine Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 189
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 November 1.

UB Allendorf Nr. 179

Siegel abhängend, herausgerissen.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) an Hartung, Propst der Nonnen zu Allendorf (Alden-): er hat erfahren, daß Äbtissin und Konvent ohne Rat und ohne seine Zustimmung in diesem, ihm in geistlichen und weltlichen Dingen unterworfenen Kloster wegen Nichtaufnahme von Jungfrauen als Nonnen über eine bestimmte Anzahl von Präbenden hinaus eine Regelung getroffen und diese eidlich bekräftigt hatten aus Gründen, die damals vielleicht zu billigen waren. Was aber zum Heil gerichtet ist, wendet sich oft zum Schaden. Zur Behebung der Not des Klosters gestattet er deshalb die Aufnahme einiger Jungfrauen, die Gott dienen wollen und deren Anzahl er dem Urteil von Propst und Konvent überläßt. Diese sollen weltliche Güter mitbringen, die für ihren Lebensunterhalt ausreichen, denn ohne weltlichen Besitz können geistliche Güter keinen Bestand haben. Er befiehlt dem Propst, alle Nonnen und die übrigen Betroffenen zusammenzurufen und ihnen zu verkünden, daß der Abt die erwähnte Ordnung nicht bestätigt hat, diese deshalb ungültig ist und die darauf geleisteten Eide hinfällig sind. Der Abt entbindet den Propst und die Nonnen in aller Form davon. Der Propst soll die Nonnen künftig von derart unüberlegten Handlungen zurückhalten und besonders denen, die seinerzeit maßgeblich beteiligt waren, angemessene Strafen auferlegen. Der Abt drückt sein Siegel auf der Rückseite auf.

  • Archivalien-Signatur: 184
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Dezember 20.

UB Allendorf Nr. 180

Auf der Rückseite Spuren eines grünen, runden, aufgedrückten Siegels, 3,1 cm Durchmesser.

Fulda


Johann Vizepleban zu Sömmerda (Sumerde), genannt von Frankfurt (Frankinfort), bekundet, bei Propst Reinhard und dem Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldin-) eine Saline, in der Volkssprache sole genannt, in der oberen Salzquelle bei Salzungen auf Lebenszeit für 100 Pfund Heller gekauft zu haben. Nach seinem Tod fällt sie an das Kloster zurück. Er bittet um Besiegelung mit dem Siegel der Stadt Salzungen; die Ratsmeister Nikolaus und Konrad genannt von Fulda (Fuld) kündigen das Stadtsiegel an. Zeugen: Dietrich, ehemaliger Propst zu Allendorf, die [geistlichen] Herren Konrad von Rosa und Eckhard, Kaplan, Bertholdvon Kranlucken (Cralucke), Berthold von Bernshausen (-hn.), Hertnid von Leimbach (Lein-), Heinrich Schenkel, Albrecht Stichling, Heinrich Mestecoph und andere.

  • Archivalien-Signatur: 177
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Januar 13.

UB Allendorf Nr. 168

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 146, braun, stark besch.


Konrad Sne, Bürger zu Salzungen (Salzcungen), verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Euphemia (Venie) und seiner Erben dem Priester Ludwig von Fischbach (Vischpach), seinem Schwager, drei Pfund jährlicher Gülte für gezahlte 30 Pfund Heller. Davon sind je 30 Schilling Gülte an Michaelis [29. Sept.] und an Walpurgis [1. Mai] fällig, erstmals am Fest des hl. Michael über ein Jahr; bei Säumnis kann der Käufer nach Mahnung Pfänder nehmen. Bei beabsichtigtem Verkauf der Gülte hat der Aussteller ein Vorkaufrecht. Auf seine Bitten kündigen Albrecht Stichling und Dietrich (Dieczel) Schrimph, Bürgermeister zu Salzungen, das Stadtsiegel an. Zeugen: Heinrich Schenkel, Ludwig (Lutz) Reinhard, Konrad von Waltershausen (Waltirshn.), Nikolaus von Fulda (Fulde), Heinrich Mestekoph (Mes-) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 185
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Juni 8.

UB Allendorf Nr. 176

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 146, braun, stark besch.


Ludwig von Krayenberg (Crein-), Burgmann zu Salzungen (Salczc-), einigt sich mit Zustimmung seiner Ehefrau Sophie sowie seiner Söhne Hermann und Ludwig mit dem Kloster Allendorf (Aldin-) dahin, 8 Acker Busch (studechis) vor dem Erleche an Dietrich (Thiln) von Tüngeda (Tungede), ehemaligen Propst zu Allendorf, und Dritte, denen dieser sie übertragen würde, für 16 Pfund Heller zu verkaufen. Diesen Betrag hat der Aussteller erhalten; er verspricht dafür Währschaft. Zeugen: Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Berthold von Kranlucken (Cralocke), Berthold von Bernshausen (-hn.) und Hertnid von Leimbach, Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 186
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Februar 19.

UB Allendorf Nr. 170

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 113, Rest. 2) wie Reg. Nr. 119, leicht besch.


Ludwig von Krayenberg (Crein-), Burgmann zu Salzungen (Salczcungen), verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Sophie sowie seiner Söhne Hermann und Ludwig dem Knappen Dietrich (Dietzel) von Pferdsdorf (Pherdistorf), Burgmann zu Lengsfeld (Lengisvelt), eine Hofstatt zu Dorndorf, die Adelheid in dem Hove und ihre Kinder innehaben, und eine Leite (litin) genannt Hopfenberg (Hoph-), wie er sie bisher besaß, für erhaltene vier Pfund Heller. Es siegeln (1) Ludwig und (2) sein Sohn Hermann; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 187
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Juni 6.

UB Allendorf Nr. 175

Siegel angehängt, braun, besch. 1) wie Reg. Nr. 113. 2) wie Reg. Nr. 119.


Ludwig von Krayenberg (Crein-), Burgmann zu Salzungen (Saltzcungen), setzt mit Zustimmung seiner Ehefrau Sophie sowie seiner Söhne Hermann und Ludwig seinen gesamten Besitz in Dorndorf seinem Verwandten (mage) Dietrich (Dietzel) von Pferdsdorf (Pherdistorf) zu Unterpfand, bis er diesem 36 Schillinge Gülte im Dorf mit Zustimmung des Abtes von Hersfeld (-velde) anweisen kann. Danach ist das Gut ledig; die Urkunde ist zurückzugeben. Es siegeln (1) Ludwig und (2) sein Sohn Hermann.

  • Archivalien-Signatur: 178
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Februar 5.

UB Allendorf Nr. 169

Siegel ab, beide Presseln hängen an.


Propst Reinhard, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Nonnenkonvent von St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) verkaufen 20 Schilling Heller Gülte, die ihr Bauer Apel der Blinde im Dorf Allendorf jährlich schuldet, ihrem Krankenhaus für 10 Pfund Heller. Der jeweilige Propst hat die Gülte an die Meisterindes Krankenhauses zu liefern; ein Rückkauf ist möglich. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrecterode), Hertnid von Leimbach (Leynb.), Berthold von Bernshausen (Bernhn.) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 182
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Mai 12.

UB Allendorf Nr. 173

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, hellbraun, leicht besch.


Seinem Herrn Abt Heinrich von Fulda (Fulden.) resigniert Ludwig von Krayenberg (Crein-), Burgmann zu Salzungen (Saltzcungen), acht Acker Weidicht (salicti), vor dem Erlech gelegen, die er bisher zu Lehen trug. Er hat sie dem Kloster Allendorf (Aldin-) für 16 Pfund Heller verkauft und bittet den Abt, sie diesem zu übereignen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 179
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1344 Februar 26.

UB Allendorf Nr. 171

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 113, braun, leicht besch.


Äbtissin Adelheid und der Konvent des Klosters Frauensee (zcu me Se) überlassen Gertrud (Geln) Cruchlin und ihren Erben erblich ein Gut zu Allendorf (Aldindorph) mit allen Rechten, wie sie es von dem von Krayenberg (Creyn-) hatten; davon sind jährlich an Michaelis [29. Sept.] 10 Schilling Heller zu liefern; wird der Zins nicht binnen 14 Tagen nach diesem Termin gezahlt, kann das Kloster das Gut mit Dritten besetzen, die den Zins zahlen. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 192
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 Mai 1.

UB Allendorf Nr. 183

Siegel abhängend, braun, spitzoval, 5,3 x 3,6 cm. Im Siegelfeld thronende Madonna mit Kind. U.: +S. CONVENTVS. IN. LACV. (Abbildung: Küther nach S. 612 Abb. 2).


Berthold und Gerlach von Kranlucken (Cralocke), Burgmannen zu Salzungen (Salczcungen), bekunden, von ihrem Mann Johann von Wiedersbach (Wider-) das Gut zu Wiedersbach, das dieser zu zwei Dritteln von ihnen und zu einem von Dietrich (Thiln) Lupelin zu Lehen hatte, für 30 Pfund Heller gekauft zu haben; ein Rückkaufrecht bleibt vorbehalten. Auf Zureden der Aussteller hat auch Dietrich Lupelin dem Johann von Wiedersbach ein Rückkaufrecht für das dritte Drittel mit acht Pfund Hellern eingeräumt. Es siegeln (1) Berthold und (2) Gerlach.

  • Archivalien-Signatur: 197
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 Juni 8.

UB Allendorf Nr. 184

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 141, braun, besch. 2) ab, Rest der Pressel.


Berthold von Kranlucken (Cralock), Burgmann zu Salzungen (Salczcungen), seine Frau Adelheid, sein Sohn Berthold und die übrigen Erben sichern dem Knappen Gerlach von Kranlucken, seiner Frau Adelheid, seinem Bruder Gottfried und ihren Erben ein Rückkaufrecht an einer Sole (suln) am oberen Salzbrunnen in Salzungen zu für die 100 Pfund Heller, mit denen sie diese jetzt gekauft haben. Berthold siegelt (1); Berthold der Jüngere stimmt zu und bittet, da er kein Siegel hat, (2) Gottfried (Gotz) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und (3) Friedrich Stock, Vogt zu Salzungen, um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Weitere Zeugen: Ludwig von Allendorf zu [Kalten-] Nordheim (Nort-), Hertnid von Leimbach undBerthold Wintermeister, Burgmannen zu Salzungen, Heinrich Schenkel, Albrecht Stichling, Ludwig (Lutz) Reinhard und andere.

  • Archivalien-Signatur: 194
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 Oktober 24.

UB Allendorf Nr. 186

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr.141, besch. 2) wie Reg. Nr. 137, Reststück. 3) ab.


Heinrich (Heince) von Boyneburg (Boune-) und seine Ehefrau Kunigunde (Kunne) bekunden: Dietrich (Dicelo) von Pferdsdorf (Pherdistorf) und seine Frau Elisabeth (Else) haben denen von Neuendorf (Nuwen-) 34 Acker Holz in der strud gegen einen jährlichen Zins von 34 Schilling Heller an Michaelis [29. Sept.] erblich überlassen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 193
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 August 27.

UB Allendorf Nr. 185

Siegel ab, Pressel hängt ab.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet, daß Heinrich, Kellner zu Salzungen, ein Gut zu Nenchendorf (Nenichen-), das Heinrich genannt Sterimberg bebaut, für sein Seelenheil dem Kloster Allendorf (Alden-) geschenkt hat. Der Abt gibt dazu seine Zustimmung und übereignet das Gut dem Kloster; er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 196
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 Dezember 11.

UB Allendorf Nr. 187

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 89, braun, besch.


Heinrich von Breitungen (Bretingen), Burgmann zu [Lieben-] Stein (Steyne), verkauft mit Zustimmung seines Bruders Günther und seiner Ehefrau Mechtild (Metzen) der Äbtissin und dem Konvent zu Allendorf (Aldendorph) bei Frankenstein (Frankynsten) eine Hufe in der Flur von Gräfendorf (Grevendorph) mit den zugehörigen Wiesen für bereits erhaltene 25 Pfund Heller; es soll Konrad von Gräfendorf an seinen Rechtennicht schaden. Der Verkäufer verspricht Währschaft und stellt als Bürgen Hertnid von Leimbach (Leyn-) und Günther von Breitungen (Breytingen), Burgmannen zu Salzungen; bei Klagen seitens des Lehnsherrn oder Dritter haben diese einen Knecht und ein Pferd so lange in ein Wirtshaus in Salzungen zum Einlager zu schicken, bis das Gut dem Käufer überantwortet wird; sie übernehmen ihre Verpflichtungen. (2) Hertnid von Leimbach siegelt. Da Günther von Breitungen kein Siegel hat, bittet er Friedrich Stock, Vogt zu Salzungen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an (3).

  • Archivalien-Signatur: 190
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 März 6.

UB Allendorf Nr. 181

Siegel angehängt. 1) ab; wohl Siegel des Ausstellers. 2 und 3) braun, rund. 2) wie Reg. Nr. 151, leicht besch. 3) 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeviert). U.: +S. FRIDERICI. STOCK.


Seinem Herrn, Abt Heinrich von Fulda (Fulde), läßt Heinrich von Breitungen (Bretingen), Burgmann zu [Lieben-] Stein (Steyne), eine Hufe Land in der Mark von Gräfendorf (Grevendorph) auf, die er von der Herrschaft Frankenstein (Frankynsteyn) zu Lehen hatte, die ein fuldisches Lehen ist. Wenn ein Dritter sich gegenüber dem Abt mit der Ansicht durchsetzt, er habe dieses Lehen von Rechts wegen zu verleihen, will der Aussteller hiermit nicht gegen dessen Rechte verstoßen haben. Er bittet, das Gut dem Kloster Allendorf (Aldindorph) zu übertragen, dessen Äbtissin und Konvent es von ihm gekauft haben.

  • Archivalien-Signatur: 191
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1345 März 6.

UB Allendorf Nr. 182

Siegel angehängt, braun, rund, ca. 3 cm Durchmesser, unkenntliche Reststücke.


A.d. 1346, im 14. Jahr der Indiktion, im fünften Pontifikatsjahr des Papstes Clemens VI. die vicesimaoctava mensis Septembris zur Zeit der Terz haben in der Stadt Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herbipolen.), im Hause des Eberhard [von Lengsfeld], Kaplans des Abtes von Fulda, vor dem unterzeichneten Notar die Ritter Friedrich von Hutten (Hoten) und Friedrich genannt Moris, der genannte Kaplan Eberhard und Heinrich genannt Haupt (Heupt), Schöffe und Bürger zu Fulda, im Auftrag des Abtes Heinrich von Fulda die Zeugen in der vor diesem anhängigen Sache zwischen Hartung, Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-), als Vertreterseines Klosters einerseits, den Brüdern Heinrich, Konrad und Volpert genannt Windolt andererseits wegen einiger Güter zu Ober- und Unterroth (superiori et inferiori Rode) verhört.

  • Archivalien-Signatur: 201
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 September 28.

UB Allendorf Nr. 193

Signet in Kreuzform, im Zentrum Initiale F.

Fulda


Abt Hertnid, Prior Eberhard und der Konvent des Benediktinerklosters Breitungen (Breytingen) verkaufen an Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) ihre Rechte an der Mühle im Dorf Vockenrode (Vuckin-) für erhaltene 10 Pfund Heller; sie verzichten darauf in aller Form. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 198
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Februar 10.

UB Allendorf Nr. 189

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 147, stark besch. 2) rund, ca. 5,8 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld thronende Madonna mit Kind zwischen zwei Kirchtürmen. U.: +S. [CO(N)VEN......LE. S(ANCTE). MARIE. I(N). BVRCBREITI]NGIN.


Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) verschreiben ihren Mitschwestern Katharina von Salzungen (Salzcung) und Kunigunde von Lupnitz (Lupeze) auf deren Lebenszeit ein Pfund Heller jährlichen Zins aus der Saline genannt Kuching,das die Schulmeisterin (magistra) Johanna mit Geld für sie gekauft hatte, das aus Kühen erlöst worden war, die durch den Tod von Verwandten ihnen zugefallen waren. Nach dem Tod der beiden Mädchen (puellis) fällt der Zins am Tag vor Mariä Himmelfahrt oder am Fest selbst dem Konvent zu. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 200
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 August 14.

UB Allendorf Nr. 192

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, braun, Rest.


Dietrich (Dyczil) von Pferdsdorf (Pherdistorf) und seine Frau Elisabeth versetzen Volknand von Buttlar (Buttiler), seiner Frau Agnes und deren Erben für bereits erhaltene 65 Schillinge Turnosen ihr Gut in Feld und Dorf Völkershausen (Volker-, Volkershusen) ausgenommen einen Garten, den Heinrich Müller hat, und das Haus, unter dem der gewölbte Keller steht; eine Auslösung ist mit Frist von einem Vierteljahr möglich. Was zu diesem Zeitpunkt eingesäht ist, steht den Pfandinhabern noch zu. Benötigen diese ihr Geld, haben sie es ein halbes Jahr vorher den Ausstellern anzukündigen. Zeugen: Gerhard, Pfarrer zu Völkershausen, Apel von Buttlar und Friedrich von Völkershausen, Ritter, Berthold von Buttlar, Heinrich Sintram, Vogt zu Lengsfeld (Lengesf.), und Heinrich von Pferdsdorf. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 203
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Juli 29.

UB Allendorf Nr. 191

Siegel ab, Rest der abhängenden Pressel.


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, daß vor ihm Hartung, Propst des Klosters Allendorf (Alden-), in seinem und des Klosters Namen einerseits, die Brüder Volpert, Heinrich und Konrad Windolt andererseits erschienen sind und Zeugenaussagen in der für diesen Tag vor ihn beschiedenen Sache haben machen lassen wegen der Güter zu Ober- und Unterroth (Obern Rode, Nidernrode) unter Rockenstuhl (-stul), auf die beide Seiten Anspruch erhoben hatten. Als ersten verhörte der Abt den Priester Berthold Gyer. Dieser sagte auf seine Priesterschaft aus, von seinem verstorbenen Vater und seiner noch lebenden Mutter, die ihn zur Aussage auch inihrem Namen ermächtigt hatte, gehört zu haben, sie seien Diener des verstorbenen Erbo von Geisa (Geysa) und seiner Ehefrau gewesen und hätten auf deren Geheiß jährlich die Abgaben, die diesen wegen der beiden Roth zugestanden hätten, den Nonnen zu Allendorf, ihren Töchtern, geliefert. Seine Mutter habe von der Frau gehört, sie hätte von keinen ihrer ererbten Güter so großen Trost wie von diesem, das ewig beim Kloster Allendorf bleiben solle für ihr, ihres Ehemannes und ihrer Eltern Seelenheil. Gumpelman von Roth, der auf einem der Güter sitzt, sagte auf seinen Eid, die gesamte von ihm wegen des Gutes jährlich geschuldete Gülte stehe den Töchtern des Erbo von Geisa, Nonnen in Allendorf, und niemandem sonst zu. Ruzse vom anderen Roth, der auf dem anderen Gut sitzt, das Erbo von Geisa seinen Töchtern in Allendorf mitgab, sagte, er sei seines Bruders wegen auf das Gut gekommen, der habe es ihm aufgelassen. Er habe daher Heinrich (Heintzen) von Pferdsdorf (Phers-), Schwager der Nonnen in Allendorf, gebeten, ihm das Gut in deren Namen zu leihen, er wolle den hantkouf dazu geben. Dies habe Heinrich abgelehnt, es sei denn, Ruzse wolle ihm dafür ein Viertel Hafer geben; er habe ihn stattdessen an das Kloster und die dortigen Nonnen gewiesen, die ihm das Gut verliehen hätten, wie sein Bruder es gehabt habe. Katharina, die auch auf einem dieser Güter sitzt, sagte aus, nach dem Tod des Ehemannes sei sie zu Propst, Äbtissin und den genannten Nonnen in Allendorf, Töchtern Erbos, gegangen, habe das Besthaupt wegen ihres Ehemannes gegeben und wegen der Überlassung des Gutes verhandelt; sie habe ihre Geschenke gegeben und von da an jährlich ihre Gülten nach Allendorf geliefert und nirgends sonst.Zeugen dieser Aussagen: der Propst von Neuenberg (Nuwenberge), Eberhard, Kaplan [des Abtes], Heinrich von der Tann (Tanne) von Bischofsheim (Bischofh.) und Friedrich Moris, Ritter, Heinrich der Schreiber und Friedrich (Fricze) Sparwazzer, Diener [des Abtes]. Sekretsiegel auf der Rückseite aufgedrückt.

  • Archivalien-Signatur: Insert 06
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Oktober 12.

UB Allendorf Nr. 194 (Insert in Urk. Nr. 205 - Reg. Nr. 197).


Heinrich von Hessel (Hasela), Bürger zu Salzungen (Saltz-), seine Frau Kunigunde, Kunigundes Kinder Johann Kuchin und Elisabeth Wentzelin, der Schüler Johann Wentzel und deren Erben verkaufen an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) für erhaltene 10 Pfund Heller ein Pfund Heller jährlichen Zins auf ein Vierteleiner Sole im oberen Salzbrunnen zu Salzungen, das jetzt Dietrich (Dietzel) Schrimph ihretwegen innehat. Schrimph oder der Inhaber sollen in dem an Weihnachten beginnenden Jahr dem Kloster den Zins noch nicht zahlen, danach aber je 10 Schillinge an Walpurgis [1. Mai] und an Michaelis [29. Sept.]. Die Aussteller geloben Währschaft nach Landesrecht und bitten um Besiegelung mit dem Stadtsiegel. Die Bürgermeister Konrad von Waltershausen (Waltirshn.) und Konrad Kelre bekunden, dieses Siegel mit Wissen der Schöffen angehangen zu haben. Zeugen: Berthold von Kranlucken (Cralock) und Hertnid von Leimbach (Leym-), Burgmannen zu Salzungen, Heinrich Schenkel, Albrecht Stichling, Nikolaus von Fulda (Fuld), Ludwig (Lutz) Reinhard und andere.

  • Archivalien-Signatur: 199
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Juni 16.

UB Allendorf Nr. 190

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 146, braun, leicht besch.


Propst Hartung, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) verkaufen für erhaltene 100 Pfund Heller den Priestern Konrad von Rosa, Vikar an ihrer Kirche, und Hermann von Allmenhausen (Albinhusen) eine Saline, zu deutsch Sole (sule) genannt, am oberen Salzbrunnen bei Salzungen (Salczc-) auf deren Lebenszeit; sie haben damit Schulden ihres Klosters abgetragen. Nach dem Tod eines der beiden steht die Saline dem Überlebenden zu. Die Aussteller versprechen Währschaft und verzichten auf alle Rechtsmittel; die Saline ist frei von der Salzabgabe, die erdingelt heißt; es ist daraus lediglich an Weihnachten ein Topf (hove) gesottenes Salz an den Abt von Fulda (Fulden.) zu liefern. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Dietrich, ehemaliger Propst, Herr Eckhard von Salza (Saltza), Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterod), Friedrich Stock, Vogt, Berthold von Kranlucken (Craluck), Ludwig von Allendorf und Hertnid von Leimbach, Burgmannen, Heinrich Schenkel, Nikolaus von Fulda, Albrecht Stichling und Ludwig Reinhard, Bürger.

  • Archivalien-Signatur: 204
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Januar 16.

UB Allendorf Nr. 188

Siegel angehängt, hellbraun, Reste. 1) spitzoval, 2,7 x 4,1 cm. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind. U.: [+S. HARTVNGI.] PREPOSITI. IN. ALD[ENDORF]. 2) wie Reg. Nr. 22.


Propst Hartung, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Nonnenkonvent von St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) verschreiben die zwei Pfund Heller jährlichen Zins, die ihre Mitschwester Elisabeth von Bernshausen (-husin) bisher in Urnshausen (Ornshusin) auf Lebenszeit innehatte, auf Elisabeths Bitten den Töchtern ihrer Schwester, Jutta und Kunigunde von Solz (Sulza), bzw. denen ihres Bruders, Euphemia und Jutta von Bernshausen, jeweils auf Lebenzeit. Elisabeth hat dem Kloster dafür 12 Pfund Heller übergeben, die ihr durch den Tod von Verwandten zugefallen waren. Es siegeln (1) Äbtissin und (2) Konvent. Zeugen: Dietrich (Thilo) Pleban zu Salzungen und Reinhard Pleban zu Gumpelstadt (Gumpoldistat), ehemalige Pröpste des Klosters, Eberhard von Lengsfeld, Kaplan des Abtes von Fulda (Fulden.), Eckhard, Pfründner des Klosters, und der Vikar Konrad.

  • Archivalien-Signatur: 202
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346 Dezember 21.

UB Allendorf Nr. 195

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 22, hellbraun. 1) leicht besch. 2) besch.


Vergleich zwischen dem Kloster Allendorf und den Brüdern Heinrich, Volpert und Konrad Windolt wegen der Güter zu Ober- und Unterroth, die dem Kloster vor Zeiten durch Erbo von Geisa gestiftet worden waren.

  • Archivalien-Signatur: 195 (fehlend)
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1346

UB Allendorf Nr. 196


A.d. 1347, im 15. Jahr der Indiktion, im sechsten Pontifikatsjahr des Papstes Clemens VI. XV die mensis Aprilis zur Zeit der Vesper legte vor der Kanzlei (notoria) des Abtes von Fulda (Fulden.) vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Hartung, Propst der Nonnen zu Allendorf (Alden-), eine auf Papier in der Volkssprache geschriebene, unverdächtige und unversehrte, auf dem Rücken mit dem grünen Siegel des Abtes Heinrich von Fulda versehene Zeugenaussage vor und bat den Notar um eine Abschrift; die Urkunde vom 12. Okt. 1346 [Reg. Nr. 194] ist inseriert. Zeugen: Eberhard von Hohenberg, Domscholaster zu Bamberg (Babinbergen.), und Magister Albrecht von Eschwege (Eschen-), Protonotar des Herrn [Abtes]. Johann Wipotonis von Fulda, Kleriker der Diözese Würzburg (Herb.) und kaiserlicher Notar, war bei der Vorlage mit den genannten Zeugen anwesend, hat alles gesehen und gehört, die Urkunde durchgelesen, mit eigener Hand abgeschrieben, in Form eines Instruments gebracht und auf Bitten des Propstes Hartung mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 205
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 April 15.

UB Allendorf Nr. 194 (Insert) u. 197

Signet: Scheibe auf vierstufigem Sockel, im runden Feld eine Blume; Umschrift: Jo-han-ne-s.

Fulda


Berthold Wintermeister, seine Frau Mechtild (Meyte) und ihre Tochter Katharina verkaufen Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-), bei Salzungen (Salzc-) an der Werra gelegen, vier Acker Wiesen in dem Rimans vorte an der gemeyne für erhaltene 20 Pfund guter, alter Heller. Die Verkäufer sollen an nächsten Michaelis aus der Wiese zwei Pfund Gülte, künftig an Walpurgis und Michaelis je ein Pfund Gülte zahlen. Bei Säumnis von weniger als einem Monat ist die Gülte ohne Schaden fällig, bei längerer Säumnis soll die Wiese mit Wissen der Verkäufer Dritten überlassen werden, die die Gülte pünktlich zahlen. Wenn die Aussteller die Gülte auf andere, sichere Güter anweisen, soll das Kloster die Wiesen wieder ledig und los sagen. Es siegeln (1) Gottfried (Gozcen) von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und (2) Simon von der Tann (Thanne), Vogt zu Salzungen; diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Dietrich (Thile), ehemaliger Propst zu Allendorf, Reinhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldistat) und Eckhard von Salza (Salzca), Priester, Ludwig von Allendorf und Heinrich (Henze) Schrimpf, Burgmannen zu Salzungen, Heinrich Schenkel und Albrecht Stichling, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 214
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 November 9.

UB Allendorf Nr. 205

Siegel angehängt, braun, Reste. 1) wie Reg. Nr. 137. 2) 2,8 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (gekrümmter Fisch). U.: +S. S[IMO]NIS. DE. TANNA.


Der Priester Ludwig von Fischbach (Vis-) verkauft mit Zustimmung des Heinrich (Henzcen) Mestecoph, seiner Frau Kunigunde (Kunnen), des Konrad Sne (Sneys) und seiner Frau Euphemia (Fenigen) an die Äbtissin Kunigunde, die Priorin Katharina und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) an der Werra bei Salzungen (Salzc-) für erhaltene 30 Pfund Heller drei Pfund Heller ewiger Gülte aus einer Sole, die früher Heinrich Hellegraf, Bürger zu Eisenach (Ysenache), gehörte und ausder Dietrich (Thile), dem Pfarrer zu Salzungen, ein Pfund Heller Gülte zusteht. Davon sind an Konvent und Siechhaus je 30 Schilling an Michaelis und Walpurgis fällig. Ludwig bittet um Besiegelung mit dem Stadtsiegel. Die Bürgermeister Konrad Fromut und Heinrich (Heyle) Apt sowie die übrigen Schöffen der Stadt Salzungen bekunden, auf Bitten Ludwigs, Heinrichs, Konrads, Kunigundes und Euphemias ihre Siegel angehangen zu haben. Zeugen: Dietrich Pfarrer zu Salzungen, Reinhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldistat) und Hermann von Allmenhausen (-husen), Priester, Gottfried (Gozce) von Wildprechtroda (Wilbrechterode), Friedrich (Frizce) Stock, Vogt zu Salzungen, und Berthold von Kranlucken (Cralocke) der Ältere, Burgmannen daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 210
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Juli 5.

UB Allendorf Nr. 202

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 146, braun, Reststücke.


Der Ritter Berthold von Pferdsdorf (Pherdistorf) bekundet, daß sein Vater den See zu Bernshausen (Berltshusen) von denen von Bernshausen gekauft hat; dies nimmt er auf seinen Eid, den er dem Abt von Fulda (Wulde) getan hat. Der See gehört nun seinem Bruder Gerlach und den Brudersöhnen Heinrich (Heince) und Dietrich (Dycelo); Johann Schenk oder die von Frankenstein (Vranken-) haben damit nichts zu schaffen, da der See vom Abt von Fulda und seinem Stift zu Lehen geht. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 206
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Mai 27.

UB Allendorf Nr. 198

Siegel angehängt, hellbraun, schildförmig, 4 x 4,5 cm, zerbrochen. Im Siegelfeld Reiter auf Pferd. U. [+S.] B[ER]TOLDI. D(E). [PH]ERDISTORF. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 13 Nr. 1).


Der Ritter Volknand von Buttlar (Buteler), Burgmann zu Völkershausen (Volkershusen), bekundet, unter Zustimmung seiner Erben mit Dietrich (Tyzele) von Pferdsdorf (Pherdis-), Burgmann zu Lengsfeld (Lengisfelt), die bisher gemeinsamen Güter in Dorndorf geteilt zu haben. Swenhild und Kunigunde (Kunne), Dietrichs Schwestern, Nonnen zu Kreuzberg (Cruceberg), erhalten aus dem Gut jährlich 28 Käse, wie man sie seit alters gegeben hat, einen Kloben Flachs, ein Schock Eier und einen Lammbauch zu Ostern; davon geben Volknand und seine Erben sowie Dietrich und seine Erben je die Hälfte, solange die beiden Nonnen leben. Stirbt eine, steht die gesamte Güte der Überlebenden zu. Nach deren Tod fällt je eine Hälfte an die beiden Pflichtigen zurück. Zeugen: Kraft von Roßdorf (Rastorf), Pfarrer zu Vacha (Vache), Berthold von Buttlar, Offe Walrabe, Heinrich von Pferdsdorf und Heinrich Sintram. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 208
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Juni 20.

UB Allendorf Nr. 199

Siegel abhängend, braun, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (fünfstrahliger Stern). U.: [+S. VOL]CNANDI. D(E). BV[.......]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 41 Nr. 5).


Die Brüder Heinrich, Volpert und Konrad Windolt verzichten auf alle Rechte an einem Gut zu Oberroth (Obern Rode), auf dem Gumpelman sitzt, und zwei anderen zu Unterroth (Nedirn Rode), die Rusze und Katharina bebauen, gegenüber Propst Hartung, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-). Sie werden künftig darauf keine Ansprüche mehr zu erheben; dies haben sie ihrem Herrn, dem Abt von Fulda (Fulde), in die Hand gelobt. Es siegeln (1) Heinrich, (2) Volpert und (3) Konrad.

  • Archivalien-Signatur: 212
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 November 22.

UB Allendorf Nr. 206

Siegel angehängt, braun, rund. Im Siegelfeld jeweils Wappenschild (zwei Schrägbalken). 1) 2,6 cm Durchmesser. U.: +S. HENRICI. WINDOLT. 2) 2,4 cm Durchmesser. U.: +S. VOLPERTI. WINDOLT. 3) 2,2 cm Durchmesser. U.: +S. CONRADI. WINDOLT.


Hartung, Propst des Nonnenklosters Allendorf (Aldendorph), verkauft an Äbtissin und Konvent seines Klosters zwei Pfund Heller Gülte, die Elisabeth genannt Wollweberin (Vulnwebrin) zu Salzungen (Salzc-) aus einer Saline und Gerlindis zu Witzelroda (Wezelnrod) aus den von ihr bebauten Gütern jährlich liefern; die dafür erhaltenen 20 Pfund Heller hat er für die Güter zu Borsch (Borsa) verwendet. Ein Pfund Gülte fällt nach dem Tod der Hildegund genannt Golczin zu Eisenach (Ysnach), das andere nach dem Tod des Klerikers Berthold Guthman und seiner Schwester Adelheid in Eisenach an das Kloster zurück. Zeugen: Dietrich (Tilo), ehemaliger Propst, der PfründnerEckhard und der Hofmeister Kunemann (Cul-). Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 207
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Juli 1.

UB Allendorf Nr. 201

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 188, braun, leicht besch.


Johann von Worms (Wormartia), Fabrikmeister an der [Dom-] Kirche St. Martin zu Mainz (Mogunt.), quittiert Konrad von Bischofroda (Byschofe-) über am 19. Oktober (crastino Luce ewangeliste) im Namen von Propst und Konvent zu Allendorf (Alden-) gelieferte zwei Pfund Wachs, die am kommenden Martinsfest [11. Nov.] fällig waren. Er sagt das Kloster davon los.

  • Archivalien-Signatur: 211
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Oktober 18.

UB Allendorf Nr. 203

Siegel ab, Rest der abhängenden Pressel.


Konrad Fromut und Heinrich Apt, Bürgermeister, und die Schöffen der Stadt Salzungen bekunden: vor ihnen haben Ludwig genannt von Fischbach (Vis-), Priester, Heinrich Mestecoph (Mesticoph) und sein Schwager Konrad Sne, ihre Mitbürger, sowie deren Ehefrauen Kunigunde (Kunne) und Euphemia (Femige) dem Dietrich (Thilen), Pfarrer zu Salzungen, für erhaltene 10 Pfund Heller ein Pfund Heller ewiger Gülte aus einer halben sole verkauft, die früher Heinrich Hellegraf, Bürger zu Eisenach (Ysenache), gehörte; davon sind je 10 Schilling an Michaelis und Walpurgis fällig. Ferner hat Elisabeth (Elze), Tochter Werners von Stolzenberg (Stolzinberg), dem Pfarrer ein Pfund Heller ewiger Gülte, fällig an denselben Terminen, aus 9 Ackern Pflugland zu Cellinrode über der Teichstatt verkauft, die sie von Apel von Roßdorf (Ros-) gekauft hatte; bis dahin war dieses Gut nach Elisabeths Aussage nicht durch eine Gülte belastet. Diese Gülten und 5 Schilling Gülte aus der Hofstatt, in der Dietrich (Dizcil) Schmied (Smeit) unter den Salzpfannen (nappen) vor der Stadt Salzungen sitzt, hat der Pfarrer zu einer ewigen Memorie viermal im Jahr - jeweils an den Quatembern - mit Vigilie am Vorabend und Seelenmesse am Montagmorgen fürsein, seiner Eltern und aller derjenigen Seelenheil gestiftet, die auf dem Kirchhof zu Salzungen begraben sind. Der Priester, der montags die Messe liest, soll aus der Gülte einen Schilling, der Pfarrer 6 Heller mehr als die übrigen Priester, der Schulmeister ebensoviel wie ein Priester erhalten;wenn davon etwas übrig bleibt, soll man damit die Kerzen mehren, die bei der Memorie brennen. Vor den Ausstellern haben Adelheid, Dietmar Scherres Witwe, ihre Söhne Heinrich und Günther, ihre Töchter Thele und Kunigunde (Kunne) sowie deren Ehemänner mit Zustimmung ihrer Erben dem Pfarrer Dietrich alle vier Wochen ein Seelbad an der alten Badestube und an einem Garten am oberen Tor, der Dietmar Scherres gehörte, verkauft, allen armen Leuten zur Hilfe und denen, die es mit Gott nehmen wollen, mit warmem Bad, genügender Hitze und guter Lauge. Wer die Badestube innehat, soll zu jedem Seelbad dem Gesinde in der Stube und dem Scherer einen Schilling Heller geben. Dieses Seelbad hat Dietrich für 16 Pfund guter Heller gekauft. Wenn er gestorben ist, sollen die beiden Bürgermeister der Stadt mit Rat der übrigen Schöffen einen biederen Mann wählen, der die genannten Gülten zu erhebenund an die Priester auszuzahlen hat; er ist auch dafür verantwortlich, daß das Seelbad den armen Leuten zu Hilfe und Trost kommt. Die Aussteller hängen das Stadtsiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 209
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 Juni 27.

UB Allendorf Nr. 200

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 146, braun, leicht besch.


Propst Hartung, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) verkaufen dem Priester Heinrich Walrabe, Pfarrer zum [Lieben-] Stein (Steyne), die beiden Güter zu Oberalba (Obirn Alba), die jetzt Bitterolf und Johann Konig innehaben, für erhaltene 18 Pfund Heller. Heinrich oder ein künftiger Besitzer soll die Leute mit Herbergen, Gülten, Zinsen, Abgaben oder Diensten nicht stärker belasten, als diese bisher dem Kloster geleistet worden sind. Nach dem Tod des Priesters fällt die Gülte je zur Hälfte an Propst und Konvent zurück; der Konvent soll davon am Todestag Heinrichs dessen Jahrtag begehen. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Dietrich (Thile) Pfarrer zu Salzungen (Salzc-), ehemaliger Propst zu Allendorf, Reinhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldistat) und Eckhard von Salza (Salzca), Priester, Ludwig (Luzce) Reinhard und AlbrechtStichling, Bürger zu Salzungen, sowie Kunemann, Hofmeister des Klosters in Allendorf.

  • Archivalien-Signatur: 213
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1347 November 9.

UB Allendorf Nr. 204

Siegel ab, Presseln hängen an.


Apel von Roßdorf (Rostorf), seine Frau Hedwig und ihre Erben versetzen Hartung Schmied (Smeide), seiner Frau Kunigunde (Kunne), Konrad Helmbold, dessen Frau Kunigunde (Kunne) und ihren Erben für erhaltene 4 Pfund guter Heller zwei Acker Wiesen zu Leimbach (Lem-); eine Auslösung ist jeweils vor Walpurgis möglich. Solange die beiden Ehepaare und ihre Erben die Wiesen innehaben, sollen sie jährlich vier Schillinge an der Summe abschlagen. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Konrad von Waltershausen (-husen), Johann in dem Bach und andere.

  • Archivalien-Signatur: 217
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 Mai 17.

UB Allendorf Nr. 209

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 174, braun, besch.


Berthold Wintermeister, seine Ehefrau Mechtild (Methe) und ihre Tochter Margarete verkaufen Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) bei Salzungen an der Werra 5 Acker Wiese in der Vischs wisen für bereits erhaltene 20 Pfund alter Heller; an kommendem Michaelis sind zwei Pfund Heller, künftig an Walpurgis und Michaelis je ein Pfund aus den Wiesen an das Kloster zu liefern; bei Säumnis ist die Lieferung binnen eines Monats noch ohne Aufschlag (schaden) möglich, danach kann das Kloster die Wiesen mit Wissen der Aussteller Dritten überlassen, die die Gülte pünktlich zahlen. Kaufen die Aussteller für das Kloster Gülten von zwei Pfund auf andere Güter, werden die Wiesen wieder frei und ledig. Auf Bitten der Aussteller siegeln (1) Friedrich (Frizzen) Stock und (2) Simon von der Tann (Tanne); diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Dietrich (Tyle), ehemaliger Propst zu Allendorf, Konrad von Rosa, Vikar zu Allendorf, und Eckhard von Salza, Priester, Ludwig von Allendorf und Hermann von Leimbach (Leyn-), Burgmannen zu Salzungen, Heinrich Schenkel und Albrecht Stichling, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 221
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 Dezember 15.

UB Allendorf Nr. 213

Siegel angehängt, braun., stark besch. 1) wie Reg. Nr. 181. 2) wie Reg. Nr. 205.


Der Äbtissin und dem Konvent des Benediktinerinnenklosters zu Allendorf (Aldindorph) bei Frankenstein (-steyn) verleihen Äbtissin, Priorin und Konvent von St. Martin im Brühl außerhalb der Mauern von Erfurt (Erford.) Anteil an den bisher oder künftig in ihrem Kloster öffentlich oder privat verrichteten guten Werken aller Art. Die Ausstellerinnen siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 218
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 Juli 6.

UB Allendorf Nr. 210

Siegel abhängend, grün, rund, 4,6 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld ein Siebenpaß, darin hl. Martin zu Pferd, den Mantel teilend und dem Bettler reichend. U.: +S. CONVENTVS. S(AN)C(T)IMONIALIV[M .....] MARTINI. I(N). PLA[...].


Dietrich (Dizel) von Pferdsdorf (Pherstorf), seine Frau Elisabeth und ihre Erben verkaufen Heinrich (Henzen) Grinzenbach, seiner Frau Christine (Cise) und beider Erben ein Gut genannt Heilmans Gut bei der Wolfsgrube und anderthalb Güter genannt Strungut im Dorf Dorndorf mit allem Zubehör außer sechs Maß Korn, die davon abgehen. Dietrich siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 216
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 März 12.

UB Allendorf Nr. 208

Siegel angehängt, braun, rund 2,8 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (gezäumtes Pferd). U. [+S. THEOD]RICI. D(E). PHERD[ISDORF.] (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 13 Nr. 2).


Dietrich (Thile) von Tüngeda (Tungede), Pfarrer zu Salzungen (Salzc-), stiftet mit Zustimmung des Propstes Hartung, der Äbtissin Kunigunde, der Priorin Katharina und des Konventes von St. Marien zu Allendorf (Aldin-) für sein und seines verstorbenen Bruders Albrecht Seelenheil den dortigen Nonnen Adelheid und Thele von Tüngeda, Adelheid von Urnshausen (Ornshusen) und Agnes von Treffurt (Drivorte) eineinhalb Hufen mit allem Zubehör im Dorf Immelborn (Memilburn), von denen er eine ganze Hufe für 40 Pfund mit Rückkaufrecht vom Kloster gekauft hatte; diese bearbeiten Heinrich (Henzce) Luchard und sein Sohn; die halbe Hufe, die Konrad (Konzce) Zcelman innehat, hatte ihm der Herr von Frankenstein (Frankinsteyn) verliehen, bevor er auf die Propstei kam. Die vier Nonnen sollen die anderthalb Hufen auf Lebenszeit innehaben; diese sollen von einer der anderen zufallen. Nach dem Tod aller vier fällt die ganze Hufe dem Propst, die halbe dem Krankenhaus des Klosters zu. Der Aussteller siegelt (3); Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent bekunden, daß dies mit ihrer Zustimmung geschehen ist, und kündigen (1) Propst- und (2) Konventssiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 220
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 November 25.

UB Allendorf Nr. 212

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 188, leicht besch. 2) wie Reg. Nr. 22, Rest. 3) ab, Rest der Pressel.


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: ihm hat Apel von Roßdorf (Rostorff) mitgeteilt, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Hedwig und seiner Erben an Propst und Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorff) eine Hube in der Mark von Sickendorf für 24 Pfund Heller verkauft hat, und ihn um Zustimmung gebeten, da die Hufe vom Stift Fulda zu Lehen geht. Dem kommt der Abt nach unter der Bedingung, daß, wenn Apel und seine Frau ihr Rückkaufrecht an der Hufe nicht wahrnehmen können, dieses auf den Abt und sein Stift übergeht; der Rückkauf soll vor Walpurgis erfolgen, andernfalls steht der Nutzen dieses Jahres noch den Inhabern zu. Der Abt siegelt zumZeichen der Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 219
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 November 4.

UB Allendorf Nr. 211

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 89, braun, Rest.


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) bestätigt den Kaufvertrag, mit dem Propst, Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldin-) Gülten von zwei Pfund Hellern jährlich aus einer Wiese unterhalb der Stadt Salzungen (Salcungin) bei Berthold Wintermeister, seinem dortigen Burgmann, dessen Frau Mechtild (Metha) und deren Erbenerworben haben; er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 215
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1348 Januar 14.

UB Allendorf Nr. 207

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 89, braun, Rest.


Apel von Roßdorf (Rostorf), seine Frau Hedwig und ihre Erben verkaufen Propst Hartung, Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) für erhaltene 24 Pfund Heller eine Hufe in der Mark des Dorfes Sickendorf, aus der jährlich je drei Viertel Korn und Hafer Fuldaer (Fulder) Maß und 10 Schilling mit den Abgaben (wisungen) einkommen, wie sie sie zuvor dem Berthold von Urnshausen (Ornshn.), Pfarrer daselbst, urkundlich verkauft hatten. Das Kloster hat den Verkäufern ein Rückkaufrecht jährlich vor Walpurgis eingeräumt; erfolgt der Rückkauf nach Walpurgis, steht den Inhabern die an Michaelis fällige Gülte des Jahres noch zu. Siegel des Ausstellers. {Wollen die Verkäufer die genannten zwei [!] Hufen für sich selbst zurückkaufen, sind 24 Pfund Heller zu zahlen, erfolgt der Rückkauf für Fremde, sind 26 Pfund Heller fällig.}

  • Archivalien-Signatur: 223
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 März 25.

UB Allendorf Nr. 215

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 174, braun, Rest.


Berthold Wintermeister, seine Frau Mechtild (Mete) und ihre Erben verkaufen Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-) bei Salzungen (Saltzc-) an der Werra 5 Acker Wiesen in der Fischwiese und drei Acker Pflugland in dem roten Tal oberhalb des Weges nach Hämbach (Heym-) zur linken Hand für erhaltene 20 Pfund alter Heller. Sie sollen die Wiesen weiterhin innehaben und daraus jährlich zwei Pfund Gülte zahlen, je zur Hälfte an Michaelis und Walpurgis. Bei Säumnis sollen die Inhaber binnen eines Monats nicht zu einem Aufschlag (schaden) gedrungen werden; danach kann das Kloster die Wiesen an Dritte vergeben, die die Gülte pünktlich zahlen. Weisen die Verkäufer dem Kloster die Gülte auf andere Güter an, werden die Wiesen wieder los und ledig. Auf Bitten der Aussteller siegeln (1) Gottfried (Gotzcen) von Wildprechtroda (Willebrechtrode) und (2) Simon von der Tann (Thanne); diese kündigen ihre Siegelan. Zeugen: Eckhard von Salza (Saltzca), Priester, Ludwig von Allendorf und Heinrich (Henzce) Schrimpf, Burgmannen zu Salzungen, Heinrich Schenkel der Alte und Albrecht Stichling, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 225
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 November 22.

UB Allendorf Nr. 218

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 137, leicht besch. 2) wie Reg. Nr. 205, stark besch.


Die Ritter Bodo Trott (Trotte) und Werner von Felsberg (Vels-) bekunden, auf Bitten des Wigand von Buchenau (Buchinowe), seines Bruder Ludwig (Lozen) und derer, die mit ihnen im Krieg begriffen waren, einen Waffenstillstand (friden) verabredet zu haben. Dieser beginnt am Tag nach Simonis und Jude morgens, wenn der Tag angeht, d.h. am nächsten Dienstag, und dauert bis zum Sonntag nach Martini. Die Aussteller siegen (1, 2).

  • Archivalien-Signatur: 224
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 Oktober 28.

UB Allendorf Nr. 217

Siegel angehängt. 1) vermutlich schildförmig, braunes Reststück (geschachter Sparren). 2) ab, Rest der Pressel.


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) bestätigt den Kaufvertrag, den Äbtissin und Konvent des ihm unterworfenen Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) und Berthold Wintermeister, sein Burgmann zu Salzungen (Salcz-), wegen 5 Acker Wiesen in der Vischwisen geschlossen haben, die von seiner Kirche zu Lehen rühren; er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 222
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 Januar 26.

UB Allendorf Nr. 214

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 89, braun, leicht besch.


Propst Hartung, Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) bei Salzungen (Salcz-), Diözese Mainz (Moguntin.), bekunden: die Pfarrkirche zu Salzungen, deren Patronats- und Kollationsrecht ihnen gemeinsam zusteht, war seinerzeit vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz mit Zustimmung des Domdekans und des Domkapitels dem Kloster inkorporiert worden. Sie haben die Kirche ruhig besessen bis zum Tod des letzten Rektors Dietrich (Tylemanni), ihres ehemaligen Propstes. Die Kirche sollte von einem Weltgeistlichen geleitet werden, dem auch ein angemessener Teil der Einkünfte zuzuweisen war, damit er Gastfreundschaft gewähren und die Abgaben an den Bischof leisten konnte. Aus Einfältigkeit haben die Aussteller die Festlegung dieser Einkünfte bis zum Tod Dietrichs unterlassen. Daher haben sie bisher nur einen jährlichen Zins von 16 Schilling Hellern von den Vikaren der Kirche erhalten. Hartung, Ewigvikar der Pfarrkirche und zugleich Propst des Klosters, hat jetzt zum gemeinen Nutzen des Klosters die Aufmerksamkeit darauf gelenkt und die Festschreibung der Einkünfte entsprechend der Inkorporationsurkunde veranlaßt. Alle legen nun mit Rat ihres Propstessowie des Magisters Berthold von Friemar (Frymar), Kanonikers der Kirche St. Marien zu Eisenach (Isenacen.) und Offizials der Propstei zu [Ober-] Dorla (Dorlanen.), gemeinsam den Anteil des jeweiligen Vikars an den Einkünfte aus Zinsen, Pensionen, Einkünften, Gütern, Zehnten, Opfergaben und Vermächtnissen fest. Hartung und seine Nachfolger sollen dem Kloster künftig eine jährliche Pension von 24 Pfund Hellern zahlen, je sechs Pfund Heller an den vier Quatembern. Der Rechtssatz, daß alte Pensionen nicht vermehrt werden dürfen, wird dadurch nicht verletzt, da hier keine alte Pension vermehrt, sondern eine neue geschaffen wird. Zeugen: Eberhard von Lengsfeld (Lengis-), Kaplan des Abtes von Fulda (Fulden.), dessen Schreiber (notarii) Albrecht [von Eschwege] und Heinrich, Wigand genannt Horrewayn und Heinrich genannt Haupt (Houbt), Schöffen zu Fulda. Es siegeln (1) Propst, (2) Äbtissin und (3) Konvent. Der Offizial Magister Berthold stellt ausdrücklich fest, daß die dem Vikar verbleibenden Einkünfte angemessen sind, und bestätigt auf Bitten der Aussteller deshalb diese Verschreibung. Die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin, Priorin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben, sind von der Regelung nicht betroffen; der jeweilige Vikar hat daran keinerlei Rechte. Der Offizial kündigt sein Siegel an (4).

  • Archivalien-Signatur: 226
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 Juni 25.

UB Allendorf Nr. 216

Siegel an farbigen Seidenschnüren angehängt, in Wachsschüsseln. 1) wie Reg. Nr. 188, braun, leicht besch. 2) grün, spitzoval, 3,2 x 2 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind. U.: +S. ABBATISSE. IN. ALDINDORF. 3) wie Reg. Nr. 22, grün. 4) braun, spitzoval, 5 x 3 cm. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab inder Linken, vor ihm kniender Gläubiger. U.: +S. OFFICIALIS. P(RE)POSIT(VR)E. DVRLONENSIS.


Propst Hartung, Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) bei Salzungen (Salcz-), Diözese Mainz (Moguntin.), bekunden: die Pfarrkirche zu Salzungen, deren Patronats- und Kollationsrecht ihnen gemeinsam zusteht, war seinerzeit vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz mit Zustimmung des Domdekans und des Domkapitels dem Kloster inkorporiert worden. Sie haben die Kirche ruhig besessen bis zum Tod des letzten Rektors Dietrich (Tylemanni), ihres ehemaligen Propstes. Die Kirche sollte von einem Weltgeistlichen geleitet werden, dem auch ein angemessener Teil der Einkünfte zuzuweisen war, damit er Gastfreundschaft gewähren und die Abgaben an den Bischof leisten konnte. Aus Einfältigkeit haben die Aussteller die Festlegung dieser Einkünfte bis zum Tod Dietrichs unterlassen. Daher haben sie bisher nur einen jährlichen Zins von 16 Schilling Hellern von den Vikaren der Kirche erhalten. Hartung, Ewigvikar der Pfarrkirche und zugleich Propst des Klosters, hat jetzt zum gemeinen Nutzen des Klosters die Aufmerksamkeit darauf gelenkt und die Festschreibung der Einkünfte entsprechend der Inkorporationsurkundeveranlaßt. Alle legen nun mit Rat ihres Propstes sowie des Magisters Berthold von Friemar (Frymar), Kanonikers der Kirche St. Marien zu Eisenach (Isenacen.) und Offizials der Propstei zu [Ober-] Dorla (Dorlanen.), gemeinsam den Anteil des jeweiligen Vikars an den Einkünfte aus Zinsen, Pensionen, Einkünften, Gütern, Zehnten, Opfergaben und Vermächtnissen fest. Hartung und seine Nachfolger sollen dem Kloster künftig eine jährliche Pension von 24 Pfund Hellern zahlen, je sechs Pfund Heller an den vier Quatembern. Der Rechtssatz, daß alte Pensionen nicht vermehrt werden dürfen, wird dadurch nicht verletzt, da hier keine alte Pension vermehrt, sondern eine neue geschaffen wird. Zeugen: Eberhard von Lengsfeld (Lengis-), Kaplan des Abtes von Fulda (Fulden.), dessen Schreiber (notarii) Albrecht [von Eschwege] und Heinrich, Wigand genannt Horrewayn und Heinrich genannt Haupt (Houbt), Schöffen zu Fulda. Es siegeln (1) Propst, (2) Äbtissin und (3) Konvent. Der Offizial Magister Berthold stellt ausdrücklich fest, daß die dem Vikar verbleibenden Einkünfte angemessen sind, und bestätigt auf Bitten der Aussteller deshalb diese Verschreibung. Die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin, Priorin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben, sind von der Regelung nicht betroffen; der jeweilige Vikar hat daran keinerlei Rechte. Der Offizial kündigt sein Siegel an (4).

  • Archivalien-Signatur: 228
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1349 Juni 25.

UB Allendorf Nr. 216

Auf der Rückseite Abdruck des angekündigten Offizialatssiegels (wie Nr. 4 an der Ausf.).


Albrecht von Beichlingen (Bich.), Bischof von Hippo (Ippusens.) und Weihbischof (vicarius in pontificalibus) des Erzbischofs Gerlach von Mainz (Mogunt.), erteilt allen Gläubigen, die bereut und gebeichtet haben, das Nonnenkloster Allendorf (Aldin-) unterstützen, es an Festtagen - Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Marien-, Apostel-, Patronats- und Kirchweihfesten sowie an Allerheiligen - aus Gründen der Frömmigkeit aufsuchen, den Leib Christi oder dasheilige Öl zu Kranken begleiten, betend auf dem Friedhof umhergehen, dabei für die dort und überall verstorbenen Gläubigen ein Vaterunser oder beim abendlichen Glockenschlag in Verehrung Mariens mit gebeugten Knien drei Ave Maria beten, jedes Mal einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene.

  • Archivalien-Signatur: 237
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 November 30.

Regest: Otto Nr. 6363; UB Allendorf Nr. 226

Siegel abhängend, ca. 3,5 x 5 cm, Rest. Im Siegelfeld Brustbild eines Bischofs, unten Wappenschild (zerstört - dreimal geteilt) mit Helm. U.:[...FR(ATR)IS. ALB(ER)TI. DE. BICH(ELINGEN). DEI. GR(ATI)A.] YPPUS(E)N(SIS). [ECCL(LESI)E.....]. (Abbildung: Posse, Mainz Tafel 9 Nr. 3).


Gerlach Erzbischof von Mainz (Magunt.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, an den Abt von Breitungen (Breytingen) und den Pleban von Vacha (Vache): Die Pfarrkirche zu Salzungen (Salcz-) ist aus bestimmten Gründen von seinen Vorgängern der Meisterin und dem Nonnenkonvent zu Allendorf (Aldendorff) inkorporiert worden, wie aus der darüber ausgestellten Urkunde hervorgeht. Den dort die Gottesdienste feiernden Kaplänen - Welt- oder Ordenspriestern - sollte ein angemessener Teil der Einkünfte zufallen, der für Unterhalt, Gastfreundschaft und Abgaben an Bischof und Archidiakon ausreicht. Wegen der Höhe dieser Pensionen ist es zwischen Meisterin, Konvent und Kaplänen zu Streitigkeiten gekommen. Um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen, beauftragt der Erzbischof die Empfänger, die genannte Kirche aufzusuchen, ihre Früchte, Renten und Einkünfte schriftlich zu erfassen, den angemessenen Anteil für die dort tätigen Welt- oder Ordenspriester festzulegen und den Ewigvikar auf die Leistung der Pension zu verpflichten; die dabei für die Kommissare entstehenden Kosten sollen aus den Einkünften der Kirche in Salzungen bestritten werden; Meisterin, Konvent und Kapläne sollen sich auf diese Regelung verpflichten. Dem jetzigen Ewigvikar und seinen Nachfolgern soll die Seelsorge jeweils vom zuständigen Archidiakon übertragen werden. Bei der Festlegung sollen die Kommissare sich nicht von Gunst oder Haß leiten lassen; dem Ewigvikar soll durch die Regelung kein Nachteil entstehen. Sekretsiegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 234
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 September 19.

Regest: Otto Nr. 6356; UB Allendorf Nr. 222

Siegel angehängt, braun, rund, ca. 3,5 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Brustbild eines Bischofs, den Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, zwischen 2 Wappenschilden, rechts Mainzer Rad, links Nassauischer Löwe (zerstört). U.: [SECRETV(M). GERLA]CI. ARCHIEP(ISCOP)I. MA[GVNTIN(ENSIS)]. (Abbildung: Posse, Mainz Tafel 8 Nr. 15).

Gleiberg


Heinrich Abt von Fulda (Fuldensis) teilt Äbtissin und Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldin-) mit, daß er die Propstei des Klosters, die sein Kleriker Hartung von Schafhausen (Schafhusin), früherer Propst des Klosters, frei resigniert hatte, mit Zustimmung der Prälaten seiner Kirche dem Heinrich von Kranlucken (Kralucke), Konventualen der Fuldaer Kirche, übertragen hat. Er fordert daher die Adressatinnen zum Gehorsam gegen Heinrich von Kranlucken auf und kündigt sein auf der Rückseite aufgedrücktes Sekretsiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 235
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 November 8.

UB Allendorf Nr. 224

Auf der Rückseite brauner Abdruck eines runden Siegels, 3,2 cm Durchmesser (vgl. Weth S. 65).

Fulda


Heinrich von Buttlar (Buttiler), Konventsherr des Stiftes Fulda (Fulde), bevollmächtigt seinen Mitkonventualen Heinrich von Kranlucken (Cralog), ein Viertel alter Schafe zu verkaufen und damit ihm benannte Schulden des Ausstellers abzutragen; er bittet den Kustos um Besiegelung. Konrad von Bellersheim (Beldirs-), Kustos des Stiftes Fulda, drückt das Siegel der Küsterei auf.

  • Archivalien-Signatur: 230
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 März 29.

UB Allendorf Nr. 221

Auf der Rückseite Abdruck des Siegels, grün, rund, 4,3 cm Durchmesser. Zum Siegel vgl. Weth S. 83.


Hertnid Abt zu Herrenbreitungen (Hernbreytingen) und Ludwig Pleban zu Vacha (Vache) bekunden, von Gerlach Erzbischof von Mainz (Mogunt.) zu Kommissaren bestellt worden zu sein; die Urkunde vom 19. Sept. 1350 [Reg. Nr. 222] ist inseriert. Daher sind in dieser Sache vor ihnen die Äbtissin Katharina, die Priorin Elisabeth, der gesamte Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) sowie der dortige Propst Hartung, Pleban oder Ewigvikar der Pfarrkirche zu Salzungen (Salczc-), erschienen und haben sie über die vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz vollzogene Inkorporation dieser Pfarrkirche informiert. Dann haben die Aussteller die Höhe der Einkünfte, Renten, Pensionen, Opfergaben und anderer Rechte ermittelt. Schließlich haben Äbtissin, Konvent und Propst festgelegt, daß der von ihnen präsentierte Ewigvikar alle diese Einkünfte erheben soll, ausgenommen die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben; daran steht dem Vikar künftig kein Recht mehr zu. Der Ewigvikar hat dem Kloster künftig jährlich 24 Pfund Heller jährlicher Pension zu zahlen - je ein Viertel an den vier Quatembern. Aufgrund der ihnen vom Erzbischof erteilten Kommission erklären die Aussteller den Anteil des Ewigvikars für angemessen, um die Abgaben an den Bischof, die Diözese und den Archidiakon sowie Unterhalt und Gastfreundschaft zu bestreiten. Der Vikar und seine Nachfolger haben deshalb künftig jährlich24 Pfund Heller an das Kloster zu zahlen. Dadurch entsteht dem Vikar kein Nachteil, da man untereinander schon so übereingekommen war. Es siegeln (1) Hertnid und (2) Ludwig. Zeugen: Magister Berthold von Friemar (Frimaria), Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenac.), Eberhard von Lengsfeld (Lengisfelt), Pleban zu Schleid (Sleyta), Berthold genannt Gyer, Pleban zu Gumpelstadt (-stat), und Peter Kellner zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 231
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 Oktober 19.

UB Allendorf Nr. 223

Siegel an rot-weiß-grünen Seidenschnüren angehängt.1) wie Reg. Nr. 147, braun, Siegelfläche rot. 2) ab, Reste der Schnur.


Hertnid Abt zu Herrenbreitungen (Hernbreytingen) und Ludwig Pleban zu Vacha (Vache) bekunden, von Gerlach Erzbischof von Mainz (Mogunt.) zu Kommissaren bestellt worden zu sein; die Urkunde vom 19. Sept. 1350 [Reg. Nr. 222] ist inseriert. Daher sind in dieser Sache vor ihnen die Äbtissin Katharina, die Priorin Elisabeth, der gesamte Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) sowie der dortige Propst Hartung, Pleban oder Ewigvikar der Pfarrkirche zu Salzungen (Salczc-), erschienen und haben sie über die vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz vollzogene Inkorporation dieser Pfarrkirche informiert. Dann haben die Aussteller die Höhe der Einkünfte, Renten, Pensionen, Opfergaben und anderer Rechte ermittelt. Schließlich haben Äbtissin, Konvent und Propst festgelegt, daß der von ihnen präsentierte Ewigvikar alle diese Einkünfte erheben soll, ausgenommen die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben; daran steht dem Vikar künftig kein Recht mehr zu. Der Ewigvikar hat dem Kloster künftig jährlich 24 Pfund Heller jährlicher Pension zu zahlen - je ein Viertel an den vier Quatembern. Aufgrund der ihnen vom Erzbischof erteilten Kommission erklären die Aussteller den Anteil des Ewigvikars für angemessen, um die Abgaben an den Bischof, die Diözese und den Archidiakon sowie Unterhalt und Gastfreundschaft zu bestreiten. Der Vikar und seine Nachfolger haben deshalb künftig jährlich24 Pfund Heller an das Kloster zu zahlen. Dadurch entsteht dem Vikar kein Nachteil, da man untereinander schon so übereingekommen war. Es siegeln (1) Hertnid und (2) Ludwig. Zeugen: Magister Berthold von Friemar (Frimaria), Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenac.), Eberhard von Lengsfeld (Lengisfelt), Pleban zu Schleid (Sleyta), Berthold genannt Gyer, Pleban zu Gumpelstadt (-stat), und Peter Kellner zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 232
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 Oktober 19.

UB Allendorf Nr. 223

Siegel an rot-grünen Seidenschnüren angehängt. 1) ab, Reste der Schur. 2) braun, Siegelfläche rot, rund, 3,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Henne auf Dreiberg). U.: [+S. L]VDEWICI. [COMITIS. DE. HEN(N)E(N)B(ER)G.]. (Wohl das bei Posse, Adel Bd. 3, Tafel 49 Nr. 6 abgebildete, von Ludwig Grafen von Henneberg geführte Siegel).


Hertnid Abt zu Herrenbreitungen (Hernbreytingen) und Ludwig Pleban zu Vacha (Vache) bekunden, von Gerlach Erzbischof von Mainz (Mogunt.) zu Kommissaren bestellt worden zu sein; die Urkunde vom 19. Sept. 1350 [Reg. Nr. 222] ist inseriert. Daher sind in dieser Sache vor ihnen die Äbtissin Katharina, die Priorin Elisabeth, der gesamte Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) sowie der dortige Propst Hartung, Pleban oder Ewigvikar der Pfarrkirche zu Salzungen (Salczc-), erschienen und haben sie über die vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz vollzogene Inkorporation dieser Pfarrkirche informiert. Dann haben die Aussteller die Höhe der Einkünfte, Renten, Pensionen, Opfergaben und anderer Rechte ermittelt. Schließlich haben Äbtissin, Konvent und Propst festgelegt, daß der von ihnen präsentierte Ewigvikar alle diese Einkünfte erheben soll, ausgenommen die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben; daran steht dem Vikar künftig kein Recht mehr zu. Der Ewigvikar hat dem Kloster künftig jährlich 24 Pfund Heller jährlicher Pension zu zahlen - je ein Viertel an den vier Quatembern. Aufgrund der ihnen vom Erzbischof erteilten Kommission erklären die Aussteller den Anteil des Ewigvikars für angemessen, um die Abgaben an den Bischof, die Diözese und den Archidiakon sowie Unterhalt und Gastfreundschaft zu bestreiten. Der Vikar und seine Nachfolger haben deshalb künftig jährlich24 Pfund Heller an das Kloster zu zahlen. Dadurch entsteht dem Vikar kein Nachteil, da man untereinander schon so übereingekommen war. Es siegeln (1) Hertnid und (2) Ludwig. Zeugen: Magister Berthold von Friemar (Frimaria), Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenac.), Eberhard von Lengsfeld (Lengisfelt), Pleban zu Schleid (Sleyta), Berthold genannt Gyer, Pleban zu Gumpelstadt (-stat), und Peter Kellner zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 233
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 Oktober 19.

UB Allendorf Nr. 223


Johann von Bimbach (Byen-), Ritter, und Heinrich von Rotenburg (Rodinberg), Knappe, bekunden: die vier Maß (lymodia) Leinsamen, die Dietrich von Pferdsdorf (Pherdis-) aus seinen Gütern zu Dorndorf, d.h. der früher durch Dietrich (Thizcelo) Kristan bearbeiteten Hufe, der Kirche St. Peter zu Tiefenort (Tiffenhart) für ein ewiges Licht verschrieben hat, können Dietrich und seine Erben jederzeit mit 15 Pfund Hellern zurückkaufen; den Betrag soll der Fabrikmeister der Kirche für den Unterhalt des ewigen Lichtes verwenden. Die Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 227
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 Februar 24.

UB Allendorf Nr. 220

Siegel abhängend, ab.


Johann von Worms (Worm.), Fabrikmeister der [Dom-] Kirche zu Mainz (Mogunt.), quittiert Konrad von Bischofroda (Bischoferade) im Namen des Klosters und des Propstes zu Allendorf (Alden-) über zwei Pfund Wachs, er sagt Kloster und Propst davon los und siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 236
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 November 10.

UB Allendorf Nr. 225

Siegel ab, Rest der abhängenden Pressel.

Mainz


Propst Hartung, Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorp) verkaufen an Johann von Ettmarshausen (Atmarshn.) und seine Ehefrau Lucia drei Malter jährlicher Korngülte und zwei Acker Wiese in der vorderawe für erhaltene 40 Pfund Heller. Nach eines Partners Tod fällt die Gülte halb, nach dem Tod des zweiten ganz für das Seelenheil der Eheleute an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 229
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1350 Februar 22.

UB Allendorf Nr. 219

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 188, braun, leicht besch. 2) ab, Rest der Pressel.


Äbtissin Katharina, Priorin Kunigunde und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorph) nehmen wegen der ihnen von ihr erwiesenen Verehrung Hedwig von Herbstadt (Herbilst.), ihren Sohn und ihren schon lange verstorbenen Ehemann Heinrich in die Gebetsbruderschaft auf und verleihen die Teilhabe an allen im Kloster verrichteten guten Werken. Wenn Hedwigs Tod dem Konvent bekannt wird, soll das Übliche veranlaßt werden. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 243
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 September 23.

UB Allendorf Nr. 230

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 22, braun, leicht besch.


Die Brüder Dietrich (Dyzel) und Albrecht von Frankenstein (-steyn) kommen mit Propst Heinrich von Kranlucken (Cralucke) und dem Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) überein wegen der bisher von ihnen erhobenen Ansprüche auf die Güter zu Dermbach (Theren-), Glattbach (Glathe-), Alba (Alleba), Brunnhardtshausen (Brumentshusen), Unkeroda (Unckenrode), Nenzelsdorf und Strofurt (-furte). Sie werden diese künftig nicht mehr erheben; alle gegenüber dem Kloster zuvor ausgestellten Urkunden bleiben gültig. Falls sie Urkunden haben, die ihnen gegen das Kloster helfen könnten, sollen sie künftig darauf nicht mehr zurückgreifen. Es siegeln (2) Dietrich und (1) Albrecht. Zeugen: Hermann von Allmenhausen (Alnhusen), Priester, Konrad am Berge und Heinrich (Henze) von Rotenburg (-berg), Amtleute zu Salzungen (Salczc-), Friedrich (Fritsche) Stock, Simon von der Tann (Thanne), die Vettern Gerlach und Berthold von Kranlucken (Cralucke) sowie Hermann von Leimbach (Leym-), Burgleute, Heinrich Schenkel, Albrecht Stichling, Konrad von Waltershausen (-husen) und Ludwig (Lutze) Reinhard.

  • Archivalien-Signatur: 240
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 Oktober 20.

UB Allendorf Nr. 231

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 3,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Löwe. U.: +S. ALBERTI. DE. FRANKENSTEIN. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 3 Tafel 20 Nr. 13). 2) 3,1 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Löwe). U.: +S. DITRICI. DE. F[RANKINS]TEIN. (Abbildung: ebenda Nr. 12).


Die Brüder Konrad von Immelborn (Memelnburn), Kanoniker (thumeher) zu Schmalkalden (Smalchad.), und Apel, St. Wilhelms-Orden zu Sinnershausen (Sindeleshusen), bekunden die Sole (sule) beim oberen Salzbrunnen zu Salzungen vom Kloster Allendorf (Aldendorph) auf Lebenszeit gekauft zu haben. Nach beider Tod fällt sie mit allen Rechten an das Kloster zurück. Konrad siegelt; Apel, der kein Siegel hat, bedient sich dieses Siegels.

  • Archivalien-Signatur: 244
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 Dezember 12.

UB Allendorf Nr. 232

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 3,3 x 2,2 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehende Heilige, Schwert in der Rechten, Rad in der Linken. U.: +S. CO(N)RADI. D(E). MI[M]EL(N)BRVN. SACERDOTIS.


Gottfried (Gotze) von Wildprechtroda (Willebrechtrode) und seine Frau Elisabeth verleihen mit Zustimmung ihrer Ganerben Hermann und Berthold von Wildprechtroda, Heinrich (Hentzen) Schrimpf, Konrad von Leimbach (Leym-), deren Ehefrauen und Erben dem Apel Tute von Fahner (Vanre) und seiner Ehefrau Agnes von Langenfeld (Langefelde) einen Hof mit allem Zubehör in Dorf und Feld; dieser soll aus dem Vorwerk zu Langenfeld angewiesen werden für den Hof, der Agnes' Vater Heinrich von Langenfeld gehörte und den die Aussteller dem Kloster Allendorf (Alden-) übereignet haben. Der neue Hof soll so gut sein wie der alte. Gottfried siegelt; Zeugen: Ludwig vonAllendorf zu [Kalten-] Nordheim (Northeym), Friedrich (Fritsche) Stock, Berthold Wernher und andere.

  • Archivalien-Signatur: 245
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 Dezember 23.

UB Allendorf Nr. 233

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 137, braun, stark besch.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) an Äbtissin und Konvent des ihm vollständig (pleno iure) unterworfenen Nonnenklosters Allendorf (Aldin-): zu seiner Freude blüht im Kloster seit der Gründung die Verehrung Gottes, die Beachtung der Regel und die klösterliche Disziplin. Zu deren künftiger Sicherstellung überträgt der Abt dem Kloster hierrmit die Einkünfte, die Ludwig (Lutzo) Reinhardi, Bürger zu Salzungen (Salczungin), aus den Wiesen in .. rubelande unterhalb der Mühle des Klosters in Vockenrode (Vocke-) hatte, und 12 Acker Wiese in dem more beim Dorf Möhra (More), die ihm zugefallen sind. Der jeweilige Propst soll dieEinkünfte und die Erträge aus den Wiesen erheben, nach seinem Ermessen an Äbtissin, Konvent und Kapläne reichen und so weltliche Gaben in geistliche wandeln. Äbtissin und Konvent sollen dafür jährlich am Tag nach der Oktav des hl. Michael eine Messe für Verstorbene mit Vigilien und Gebeten halten als Jahrtag für den Aussteller und seine Vorgänger als Äbte von Fulda; daran haben auch die Kapläne teilzunehmen; wer dies nicht tut, erhält keinen Anteil an den genannten Einkünften. Nach dem Tod des Ausstellers soll die Messe für sein und seiner Vorgänger Seelenheil an seinem Jahrtag gehalten werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 246
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 März 27.

UB Allendorf Nr. 234

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 89, braun, leicht besch.


Heinrich von Reckerode (Rech-), Burgmann zu Fürsteneck (Furstenecke), verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Jutta und seiner Erben dem Ritter Hermann von Feuchtenborn (Fuchtenburne) und seinen Erben zwei Güter, eines gelegen im Dorf Ottersbach (Obirn Otisbach), auf dem Windolt sitzt, das andere im Dorf Reckerode, das Loche innehatte, für erhaltene 50 Pfund Heller weniger 10 Schilling; der Käufer hat ihm ein Rückkaufrecht bis St. Peter [22. Febr. 1352] über ein Jahr eingeräumt. Danach gehören die Güter Hermann und seinen Erben. Der Aussteller gelbot Währschaft und stellt zu Bürgen die Ritter (2) Berthold von Wiesenfeld (Wysentfelt) und (3) Bertold Blaufuß (Blafuz). Heinrich von Reckerode siegelt (1); die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an (2, 3).

  • Archivalien-Signatur: 239
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 227

Siegel angehängt, braun. 1) rund, ca. 2,6 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Flügel). U.: +S.HEINR[........]. 2) schildförmig, 3,3 x 3,6 cm, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, rechts ein Löwe, links zwei Balken). U.: +S. B(ER)TOLDI. D(E). WISENTFELT. MILIT(IS). 3) rund, 3cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Adlerklaue). U.: +S. BERTOLDI. BLAFVZ. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 24 Nr. 1).


Propst Eckbrecht, Äbtissin Adelheid und der Konvent des Klosters Frauensee (zcu dem Se) bekunden, Konrad von Leimbach (Leym-) und Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmannen zu Salzungen (Salczc-), gegen Heinrich (Henzen) in dem Bach, Siegfried Soroter oder den Inhaber der von ihnen ausgestellten Schuldurkunde für 45 an Weinhachten fällige Pfund Heller als Bürgen gestellt zu haben, und versprechen, sie schadlos zu halten; gegebenfalls können diese Pfänder nehmen, wo sie sie finden, ohne den Zorn der Aussteller zu erregen. Diese kündigen (1) Propstei- und (2) Konventssiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 238
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 August 16.

UB Allendorf Nr. 229

Siegel angehängt, braun, Reste. 1) rund, 3,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Madonna mit Kind zwischen knienden Betern. U.:[ +S. PR]EPOSITI. DE. [LACV.] (Abbildung: Küther Abb. 13). 2) wie Reg. Nr. 183.


Ulrich von Borsch (Borsa) und seine Frau Agnes, Dietrich (Dieczel) und seine Frau Irmgard überlassen H. Blaufuß (Blafuz) zu Lengsfeld (Lengisfelt) auf Lebenszeit ihr dortiges Gut, Wiesen und Acker, wie es bereits dessen Vater L. Blaufuß innegehabt hat; er hat davon jährlich 5 Schilling Pfennige fuldischer Währung an Michaelis zu zahlen. Wenn die Aussteller selbst zu Lengsfeld sitzenund das Gut bearbeiten wollen, hat Blaufuß es ihnen zum nächsten Peterstag in der Fastenzeit [22. Febr.] zu übergeben; die Erträge dessen, was zu diesem Tag bereits mit dem Pflug bearbeitet ist, stehen ihm noch zu. Wollen sie das Gut wieder aufgeben, haben sie es Blaufuß wieder zu überlassen.Ulrich und Dietrich von Borsch siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 242 (fehlend)
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1351 Juli 24.

UB Allendorf Nr. 228

Posse, Adel Bd. 2 Tafel 32 Nr. 18 bildet ein an dieser Urk. hängendes Siegel des Dietrich von Borsch ab.


Berthold von Weyhers (Wihers), Amtmann zu Krayenberg (Kregin-), stellt Dietrich (Tizeln) von Pferdsdorf (Pherdestorf) und Rieneck (Rynekken) gegenüber Heinrich (Hentzen) Sintram, Vogt zu Lengsfeld (Lengisfelt), als Bürgen für 20 Pfund Heller, die am nächsten Walpurgistag [1. Mai] fällig sind. Er verspricht den Bürgen, sie schadlos zu halten, und siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 248
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1352 Dezember 12.

UB Allendorf Nr. 237

Siegel angehängt, braun, rund, 2,8 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Lilie). U.: [+S.] BERTOLDI. DE. W[.....].


Berthold Wintermeister, seine Frau Mechtild (Mete) und beider Tochter Katharina verkaufen ein Pfund Heller Salzunger Währung jährlicher Gülte an Walpurgis aus Hof, Haus und Hofstatt in der Bauerngasse (geburgazze) zu Salzungen zwischen dem Hof des Klosters Allendorf (Aldin-) und Berthold Wezelnrodis Hof für erhaltene 10 Pfund Heller an Propst Heinrich von Kranlucken (Cralucke), Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und den Konvent zu Allendorf. Bei Säumnis können Propst und Konvent Hof, Haus und Hofstatt pfänden; ein Rückkauf ist jährlich vier Wochen vor Walpurgis möglich; erfolgt er später, ist der Jahreszins verfallen. Es siegeln (1) Konrad am Berge, Vogt zu Salzungen, und (2) Berthold von Kranlucken, Burgmann daselbst; diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 250
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1352 Dezember 4.

UB Allendorf Nr. 236

Siegel angehängt. 1) braun, rund, ca. 3 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Jagdhorn). U. zerstört. (wohl das bei Posse, Adel Bd. 2 Tafel 12 Nr. 17 abgebildete Siegel. 2) ab, Rest der Pressel.


Dietrich (Dycel) von Pferdsdorf (Pherstorf), Burgmann zu Lengsfeld (Lengisfelt), seine Frau und ihre Erben bekunden, Heinrich Schuler, Bürger zu Vacha (Vache), dessen Frau Elisabeth (Elzen) und ihren Erben mit diesem Tag 54 Pfund Heller guter Vachaer (Vescher) Währung schuldig zu sein für 30 Kluden Wolle, die am kommenden Michaelstag [29. Sept.] bezahlt werden sollen; dafür werden die Ritter Volknand von Buttlar (Butheler) und Dietrich (Dycen) von Hornsberg (-perg) als Bürgen gestellt. Bei Säumnis haben diese auf Mahnung unverzüglich jeder mit einem Pferd und einem Knecht in Vacha Einlager zu leisten so lange, bis die Zahlung erfolgt ist. Wer zuerst gemahnt wird, soll als erster zur Leistung kommen. Stirbt ein Bürge, ist binnen vier Wochen ein neuer zu stellen; anderenfalls ist der andere Bürge auf Mahnung zum Einlager verpflichtet. Dietrich von Pferdsdorf siegelt (1). Die Bürgen Volknand (3) und Dietrich (2) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 251
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1352 Dezember 28.

UB Allendorf Nr. 240

Siegel angehängt, braun, rund. 1) wie Reg. Nr. 208, leicht besch. 2) 2,8 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Widderhorn). U.: [+S.] DIT(RI)CH. DE. HORNESPE[RG.]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 11 Nr. 9). 3) 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (fünfstrahliger Stern): U.: +S. [VOLC]NANDI. DE. BVTTILER. MILITIS. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 2 Tafel 41 Nr. 6).


Friedrich (Fritsche) Stock der Alte, sein Bruder Rabenold und ihre Erben bekunden, Propst Konrad, Meisterin Katharina und dem Konvent zu Frauenbreitungen (Frowinbreitingin) alle ihre Gülten im Dorf Nieder-Wallbach (Nydernwalpach), die laut darüber aufgestelltem Register auf 5 Pfund und 32 Heller berechnet werden, für erhaltene 50 Pfund alter Heller verkauft zu haben. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich; da die Gülte dem Konvent gehört, steht die Rückkaufsumme dem Konvent allein zu; der Propst hat damit nichts zu schaffen. Wenn die Aussteller den Käufern keine Zustimmungsurkunde des Herrn von Henneberg (Hennen-) beschaffen, von dem die Gülten zu Lehen rühren, und dieser die Gülten sperrt, haben die Aussteller den Käufern die Summe ohne Verzug und Schaden zuzuschicken. Siegel des Friedrich Stock.

  • Archivalien-Signatur: 249
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1352 Dezember 13.

UB Allendorf Nr. 238

Siegel ab, Rest der angehängten Pressel.


Heinrich von Kranlucken (Cralucke), Propst zu Allendorf, hatte Schulden in Höhe von 483 1/2 Pfund vorgefunden und von diesen bekanntermaßen 237 1/2 Pfund und 18 Heller beglichen. Folgende Schulden sind noch nicht bezahlt: Siegfried von Schafhausen (-husen) 17 Pfund; dem Hospital zu Salzungen 33 Pfund; Herwiger 11 1/2 Pfund; Johann von Ettmarshausen (Ethmarshusen) 12 Pfund; Eckhard Zagast 26 Schilling; Heinrich, Diener des Klosters, 30 Schilling; dem Wirt in Eisenach (I-) 18 Pfund; Heinrich Wingertener 6 1/2 Schilling; Heinrich von Ettmarshausen 30 Schilling; Heinrich Frude 1 Pfund; Hermann von Allmenhausen (-husen) 4 Pfund; Heinrich dem Fischer 3 1/2 Pfund 2 Schilling; Herrn Konrad von Rosa 16 Schilling; dem Schäfer zu Ettmarshausen 2 1/2 Pfund; Heinrich Nickel 8 Schilling; Dieter Gotschalk 4 Schilling; Heinrich Wingertener 7 1/2 Schilling; Hoffener 30 Schilling. Dem Abt von Fulda (Fulden.) schuldet man 91 Viertel Hafer und 2 Pfund Heller; Heinrich Wingertener 7 2 Schilling [gestrichen]; alte Schulden insgesamt 132 2 Pfund. Neue Schulden: 40 Pfund dem Hospital zu Münnerstadt (Munerstat); 9 Pfund dem Johann Hofeman für zwei Pferde; eine halbe Mark für Malz; dem Propst Heinrich 24 Pfund 9 Schilling. Summe 75 1/2 Pfund 18 Heller.

  • Archivalien-Signatur: 469
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [um 1352 / 1353]

UB Allendorf Nr. 241


Ludwig (Lutze) Reinhard, Bürger zu Salzungen, seine Ehefrau Ymel und ihre Erben übergeben Propst Heinrich von Kranlucken (Kralueke), Äbtissin Katharina und dem Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) 8 bisher ihnen gehörende Acker Wiesen unterhalb Vockenrode (Vackenrod) in dem rubelande; das Kloster soll davon ein Seelgerät mit Vigilie und Seelenmesse für die Aussteller und andere Seelen begehen, die sich in die Bruderschaft des Klosters befohlen haben. Bürgermeister, Schöffen und Bürger kündigen auf Bitten der Eheleute das große Siegel der Stadt Salzungen an.

  • Archivalien-Signatur: 247
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1352 Mai 16.

UB Allendorf Nr. 235

Siegel abhängend, ab.


Register der Gülten zu Nieder-Wallbach (Nydern Waltpach), gekauft von Friedrich (Frizen) Stock und seinem Bruder Rabenold: an Walpurgis [1. Mai] Apel Grelle der Ältere aus einer halben Hufe 9 Schilling Heller, an Michaelis [29. Sept.] 12 Schilling, drei Viertel Korn Meininger (Mey-) Maß, drei Viertel Hafer Wasunger Maß und vier Erntekäse; Apel Hartman ebensoviel von einer halben Hufe. Beide geben ein halbes Viertel Erbsen Meininger Maß. Wildener von einer ganzen Hufe an Walpurgis 5 Schilling Heller, an Michaelis 9 Schilling, 6 Viertel Korn Meininger und 6 Viertel Hafer Wasunger Maß, ein halbes Viertel Erbsen Meininger Maß, acht Erntekäse. Alle drei geben je zwei Hühner an Michaelis, 2 Fastnachtshühner, ein Schock Eier und ein Schönbrot für einen Schilling. Kalart von einer ganzen Hufe drei Viertel Korn Meininger Maß.

  • Archivalien-Signatur: Anlage zu 249
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1352 Dezember 13].

UB Allendorf Nr. 239


Abt Hertnid und der Konvent des Benediktinerklosters Herrenbreitungen (Hernbreytingen) bekunden: Heinrich von Kranlucken (Cralucke), damals Propst, und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Aldin-) haben durch Zahlung von 10 Pfund Hellern ein Pfund Heller jährlicher Gülte von den Ausstellern zurückgekauft, das Berthold von Wildprechtroda (Wilbrechterode) diesen für sein und seiner Erben Seelenheil aus den Gütern des Dorfes Hermannsroda (Hermansrode) verschrieben hatte; diese Güter waren dem Nonnenkloster zugefallen. Die Aussteller werden dieses künftig wegen der Gülte nicht mehr behelligen. Es siegeln (1) Abt und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 254
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1353 April 28.

UB Allendorf Nr. 242

Siegel angehängt. 1), wie Reg. Nr. 147, hellbraun, besch. 2) wie Reg. Nr. 189, braun, zerbrochen, Rest.


Berthold von Wildprechtroda (Wilbrecterode), Burgmann zu Salzungen (Salzc-), seine Frau Agnes und ihre Erben verkaufen Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) für erhaltene 20 Pfund Heller zwei Pfund jährlicher Gülte zu Uebelroda (Ubalderode), je eines von Johann Derich aus einer Hofstatt und von Kunigunde (Kunne), Heinrich Fincken Witwe, aus einer Hufe; diese zahlen an Walpurgis und Michaelis je zehn Schillinge, dazu vier Michaelshühner. Wenn die Aussteller andere, aus fremder Hand gekaufte Gülten anweisen, werden die genannten Gülten wieder ledig. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Heinrich Schrimpf und Hermann von Wildprechtroda.

  • Archivalien-Signatur: 256 (fehlend)
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1353 Oktober 18.

UB Allendorf Nr. 246


Die Brüder Dietmar, Berthold, Apel und Johann von Borsch (Borsa) bekunden, für ihren Bruder Simon Bürgen geworden zu sein wegen Währschaft über Jahr und Tag gegenüber Heinrich von Reckerode (-rod), als dieser Simons gesamten Besitz zu Reckerode gekauft hatte. Sie versprechen, ihren Verpflichtungen als Bürgen nachzukommen und stellen fest, daß der Verkauf mit ihrer Zustimmung geschehen ist. Sie werden Heinrich wegen des Gutes zu Reckerode und auch wegen des Gutes zu Sassen (zun Sassen) nicht behelligen. Es siegeln (1) Dietmar und (2) Berthold; Apel und Johann, die keine Siegel haben, bedienensich der Siegel Dietmars bzw. Bertholds.

  • Archivalien-Signatur: 255
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1353 August 19.

UB Allendorf Nr. 244

Siegel angehängt, braun, rund, besch. 1) 2,4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Wolfsangeln 2:1). U.: +S. DITMARI. D(E). BO[...]. 2) 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U.: +S. BERTOLDI. D(E). BORSA. Siegel fehlen bei Posse; dort anhand der Siegel anderer Familienangehöriger Gegenstände im Wappen als Schindeln bezeichnet.


Friedrich Landgraf von Thüringen (Duringen), Markgraf von Meißen (Myszne), im Osterland (Osterlande) und zu Landsberg (Landesperg), Graf zu Orlamünde (-mund) und Herr des Landes Pleißen (Plyszne), bekundet. seine Großmutter (eldermuter) Elisabeth Landgräfin zu Thüringen hatte ein Vorwerk mit Zubehör, genannt zu der horst, gekauft, das vom Abt von Fulda (Fulde) zu Lehen ging; der hatte es auf ihre Bitte hin dem Kloster Allendorf (Alden-) übereignet. Das Kloster sollte dafür jährlich 5 Mark Silber an die Dominikaner (prediger) zu Eisenach (Ysenach) zahlen, die deshalb für ihr, ihrer Nachkommen und Vorfahren Seelenheil beten sollten. Der Landgraf befiehlt hiermit seinem Vogt zu Liebenstein (Steyne) und den übrigen Vögten, das Kloster nicht zu schädigen und zu bedrängen. Das genannte Gut darf jedoch seiner Herrschaft nicht entfremdet werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 253
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1353 September 12.

UB Allendorf Nr. 245

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Gotha


Papst Innocenz VI. an den Propst des von einem Propst geleiteten Klosters Petersberg (montis sancti Petri) bei Fulda (Fuldam), Diözese Würzburg (Herbipolen.): er hat erfahren, daß Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Alden-), Zisterzienserordens, Diözese Mainz (Maguntin.), wie auch deren Vorgängerinnen Zehnten, Ländereien, Häuser, Besitzungen, Weingärten, Wiesen, Weiden, Mühlen und andere Rechte, die dem Kloster durch Urkunden oder öffentliche Instrumente übertragen worden waren, zu dessen großem Nachteil an Kleriker und Laien auf längere Zeit oder auf Dauer gegen einen jährlichen Zins übertragen haben; in einigen Fällen sind dazu sogar Bestätigungsurkunden des heiligen Stuhls erlangt worden. Da es zu den Aufgaben des Papstes gehört, dem abzuhelfen, befiehlt er dem Empfänger, die so entfremdeten Güter des Klosters zu ermitteln und ungeachtet der einschlägigen Verleihungsurkunden und -instrumente in den Besitz des Klosters zurückzuführen. Gegen Widerstand ist mit Kirchenstrafen vorzugehen, ebenso gegen Zeugen, die sich aus Gunst oder Angst eine Aussage entziehen. Eine Appellation ist ausgeschlossen.

  • Archivalien-Signatur: 252
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1353 Juli 5.

UB Allendorf Nr. 243

Bleibulle an Hanffaden angehängt, rund, 3,2 cm Durchmesser. Vorderseite Häupter der Apostel. Inschrift: S(ANCTVS). PA(VLVS). S(ANCTVS). PE(TRVS). Rückseite: INNO-CE(N)TIVS.-P(A)P(A).VI.

Avignon


Die Schwäger Heinrich Schrimpf, Konrad (Cunze) von Leimbach (Leym-), Hermann und Berthold von Wildprechtroda (Wilbret.), Burgmannen zu Salzungen, überantworten mit Zustimmung ihrer Ehefrauen und Erben der Äbtissin und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph) ein Pfund jährlicher Gülte, das Leynhart Steynmezze zu Salzungen zahlt wegen Schulden, die ihr verstorbener Vetter Gottfried (Gozze) von Wildprechtroda lange gegenüber Bun von Fulda (Fulde) und seiner Ehefrau hatte. Ein Rückkauf ist mit 10 Pfund Hellern möglich; die Summe soll dann anderweitig für das Seelenheil beider Seiten verwendet werden. Es siegeln (1) Heinrich Schrimpf sowie die Brüder (2) Hermann und (3) Berthold von Wildprechtroda; Konrad von Leimbach, der kein Siegel hat, bedient sich dieser Siegel.

  • Archivalien-Signatur: 259
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1354 Oktober 31.

UB Allendorf Nr. 249

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,6 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (in zwei Reihen geschachter Balken). U.: +S. H[EN]RICI. SC[HRIMPHIN.]. 2) 3,1 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: [+S. H]ERMAN(N)I. DE. WIL[B]RECH[TRODE]. 3) 2,8 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: +S. BERT[O]LDI. DE. WILBRECH(TERODE).


Hermann von Wildprechtroda (Wilbret.) bekundet, mit Wissen seines Bruders Berthold sowie seiner Schwäger Heinrich (Heynzen) Schrimpf und Konrad (Conze) von Leimbach (Leym-) die Äbtissin und den Konvent zu Allendorf (Aldendorph) viereinhalb Pfund Heller jährlicher Gülte für erhaltene 45 Pfund Heller verkauft zu haben. Davon geben Heinrich (Heyn.) Cirkebach zu Allendorf 24, Hepeler 9, Konrad (Cunze) Nitekape 12, Gertrud (Gele) Hofpheuern 5 Schillinge an Michaelis und 4 Hühner; hinzu kommen 2 Pfund von seinem Vorwerk zu Möhra (More), je eines an Walpurgis und an Michaelis. Wenn Hermann anderes, ebenso gutes Gut erwirbt und die Gülte darauf anweist, soll das Kloster die genannten Güter wieder freigeben. Hermann siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 260
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1354 November 11.

UB Allendorf Nr. 250

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 249, braun, leicht besch.


Konrad von Immelborn (Meimil-), Kanoniker des Stifts St. Ägidien zu Schmalkalden (Smal-), bekundet, daß die Güter in der Mark von Immelborn, die er auf Lebenszeit von den Nonnen zu Allendorf (Alden-) gekauft hatte, nach seinem Tod an das Kloster zurückfallen. Er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 257
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1354 Mai 12.

UB Allendorf Nr. 248

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 232, hellbraun, leicht besch.


Ludwig von Allendorf (Aldendorph) genannt von [Kalten-] Nordheim (Northeym) verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Kunigunde und seiner Erben zwei Äcker im Dorf Allendorf am Arnbach an Äbtissin und Konvent von St. Marien zu Allendorf für erhaltene achteinhalb Pfund Heller. Zeugen: Konrad von Rosa, Vikar, und Hermann von Leimbach (Leyn-), Burgmann zu Salzungen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 258
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1354 Mai 2.

UB Allendorf Nr. 247

Siegel angehängt, braun, rund, 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Schrägleiter). U.: +S. LVDEWICI. DE. ALDENDORF. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 1 Tafel 32 Nr. 5).


Heinrich Abt zu Fulda (Fulde) stimmt zu, daß Dietrich (Dyczel) von Pferdsdorf (Pherdesdorff) seine Ehefrau Elisabeth (Elsen) mit 1000 Pfund Hellern - 400 Pfund Morgengabe und 600 Pfund Leibgedinge - bewittumt und diese auf seinen Besitz in den Dörfern Weilar (Nidern Wyler), Bayershof (Bygersdorff) und Gehaus (zum Gehaws) mit allem Zubehörin Holz und Feld angewiesen hat, die von ihm und seinem Stift zu Lehen rühren. Großes Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 263
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1355 Mai 13.

UB Allendorf Nr. 251

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 4,5 x 7 cm, leicht besch. Im Siegelfeld thronender Abt, Stab in der Rechten, rechts neben ihm und unten Wappenschilde (Kreuz; Krähe). U.: +S. HEINRICI. DEI. GRACIA. ABB-ATIS. ECC(LESI)E. FVLDENSIS. (Weth S. 66).


Ludwig (Lutze) Reinhard und Johann in dem Bach, Ratsmeister zu Salzungen (Salcz-), sowie die übrigen Schöffen bekunden, daß ihr Mitbürger Hermann Trecz, seine Frau Elisabeth (Else) und ihre Erben ihnen gegenüber auf vier Acker Land hinter der Warte in dem ungehurntal verzichtet und diese dem Konvent zu Allendorf (Alden-) übereignet haben wegen einer Verpflichtung Hermanns, aus seiner Mühle zu Allendorf, genannt obere Mühle, an das Siechhaus des Klosters jährlich ein Schwein von zwei Pfund Hellern zu liefern; diese Verpflichtung ist dadurch abgelöst. Künftig sind lediglich noch an Weihnachten an den Propst des Klosters ein Brot im Wert von zwei Schillingen und ein Fastnachtshuhn zu liefern. Auf Bitten Hermanns hängen die Aussteller das große Siegel der Stadt Salzungen an.

  • Archivalien-Signatur: 261
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1355 Mai 28.

UB Allendorf Nr. 252

Siegel ab, Rest der abhängenden Pressel.


Tuto vom Stein (Steyne), seine Frau Agnes und beider Sohn Gottfried (Goczen) verkaufen der Äbtissin und dem Konvent zu Allendorf (Aldendorph) ein Gut zu Hain (Heyn) für erhaltene 10 Pfund Heller Salzunger Währung; ein Rückkauf ist den Verkäufern und ihren Erben jährlich vor Michaelis mit derselben Summe möglich. Zeugen: Wipot Mulich, Propst, Johann Pfarrer zu Salzungen, Eckhard Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldstat), Kunemann und Johann von Ettmarshausen (Atmars.), Brüder im Kloster. Es siegeln (1) Tuto und (2) Gottfried.

  • Archivalien-Signatur: 241
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1355] August 10.

UB Allendorf Nr. 254

Siegel angehängt, braun, rund, Reste. 1) 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Schrägbalken).U.: [+S. TVTO]NIS. DE. LAPIDE. 2) 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U.+S. GO[ZONIS. DE. LA(PI)D(E).].


Wipot Mulich, Propst zu Allendorf (Aldendorph), übergibt mit Rat seiner Brüder der Äbtissin und dem Konvent seines Klosters das alte Haus des ehemaligen Propstes Reinhard zur freien Nutzung mit Vieh und Getreide. Diese haben jetzt acht Pfund daran verbaut und dürfen das Haus weiter bessern. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 262
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1355 Juli 25.

UB Allendorf Nr. 253

Siegel abhängend, hellbraun, spitzoval, 3,9 x 3 cm, leicht besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind. U.: +S. W[YPOTO(N)IS.]. D(I)C(T)I. MVL[IC. P(RE)P]O(S)IT(I). DE. ALDINDORF.


Apel Sintram und seine Frau Elisabeth bekunden, dem Priester Konrad von Weilar (Wylere), ihrem Verwandten (gefateren), 10 Pfund Pfennige schuldig zu sein, die dieser ihnen geliehen hat; sie haben diese an Walpurgis [1. Mai] zurückzuzahlen. Tun sie das nicht, haben sie einen Knecht und ein Pferd in einen offenes Wirtshaus in Vacha (Fache) in Einlager zu legen, bis das Geld bezahlt ist. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 264
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1356 Februar 18.

UB Allendorf Nr. 255

Siegel angehängt, braun, rund, 2,7 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld ein Widderhorn. U.: [......]ONIS. SINTRA[....].


Heinrich (Heyne) Lower, Bürger zu Schmalkalden (Smalkaldin), und seine Frau Adelheid übertragen das Pfund Heller Gülte, das sie nach Ausweis von Urkunden auf die halbe Sole (suel) gekauft haben, die Christian Plazzeschuhe gehörte, zu einem Seelgerät für Berthold Lower und seine Frau Elisabeth (Elsyn) an Äbtissin und Konvent zu Allendorf (Aldin-); das Seelgerät ist am Freitag nach dem Kreuztag im Herbst [14. Sept.], wenn man ihre Bruderschaft begeht, mit Singen, Lesen und Vigil zu feiern. Es siegelt Konrad von Immelborn (Meymelnborn), Kanoniker (thumhere) zu Schmalkalden; dieser kündigt auf Bitten der Eheleutesein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 267
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1356 Dezember 28.

UB Allendorf Nr. 257

Siegel ab.


Heinrich (Heynze) von Pferdsdorf (Pherdistorf), Burgmann zu Lengsfeld (Lengisfelt), und Konrad von Sünna (Sunde), Bürger daselbst, werden Bürgen für ihre Nachbarn zu Lengsfeld über 22 Pfund Heller, die am kommenden Jakobstag [25. Juli] gegenüber dem Priester Konrad von Weilar (Wiler) fällig werden. Bei Säumnis haben die Aussteller in einem offenen Wirtshaus zu Salzungen Einlager zu leisten. Wenn Konrad stirbt oder die Urkunde Dritten überträgt, ist an deren Inhaber zu zahlen wie an ihn selbst. Heinrich von Pferdsdorf siegelt auch für Konrad, der kein Siegel hat.

  • Archivalien-Signatur: 265
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1356 Juni 15.

UB Allendorf Nr. 256

Siegel abhängend, braun, rund, 3 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (gezäumtes Pferd). U. nicht lesbar.


Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet: Rudolf Herzog zu Sachsen (Saxonie) ist in der Stadt Metz (Meten.) zu ihm gekommen und hat mitgeteilt, daß nach Ausweis von Urkunden sein verstorbener Vater Rudolf das Land Westermark (-marcke), die Stadt Allendorf (Aldin-) und die Burg Westerburg (-berg) mit Zubehör von der Fuldaer Kirche zu Lehen hatte. Auf Bitten Rudolfs hat der Abt ihn daraufhin mit diesen Gütern belehnt zu den üblichen Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 266
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1356 November 22.

Siegel ab, Rest der angehängten Pressel.


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, daß seine Stiefmutter Adelheid von Kranlucken (Cralucke) mit Zustimmung ihres Stiefsohnes Berthold und ihrer Söhne Gerlach und Friedrich (Fritschen) an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) drei Pfund jährlichen Zins - je 30 Schilling an Michaelis und an Walpurgis - aus ihrer Sole, die jetzt Heinrich (Heincze) Stichling aus dem oberen Brunnen siedet, für erhaltene 30 Pfund Heller Salzunger Währung verkauft hat. Der Zins kann auch auf andere, eigens dafür erworbene und dem Kloster günstig gelegene Güter angewiesen werden. Da die Sole vom Stift Fulda zu Lehen geht, gibt derAbt auf Bitten seiner Stiefmutter und aus Zuneigung zum Kloster seine Zustimmung und kündigt sein großes Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 269
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1357 September 17.

UB Allendorf Nr. 259

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 251, braun, stark besch.


Propst Wipot, Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorph) verkaufen ihren Mitschwestern Adelheid von Lengsfeld (Lengisfelt) und Katharina von Breitungen (Bretingin) ein Pfund Gülte zu Gräfendorf (Grevendorph), zu dem Johann Winter und seine Frau Agnes jährlich an Michaelis 15 Schilling aus Hofstatt und Garten sowie 5 Schilling aus zwei Äckern zahlen sollen, die Helman Grozhoubt innehatte. Nach dem Tod beider Nonnen fällt die Gülte an die Propstei zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 270
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1357 November 11.

UB Allendorf Nr. 260

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 253, Rest. 2) wie Reg. Nr. 22, besch.


Wipot Mulich, Propst des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-), verkauft mit Rat seiner Freunde Johann von Drewitz (Drewicz), Pfarrer zu Salzungen, Friedrich (Frizzen) Stock, Vogt zu Barchfeld (-felt, -feilt), und Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen, an Äbtissin Katharina, Priorin Elisabeth und den Konvent seines Klosters eine Sole zu Salzungen unter den Salzpfannen (nappen) am oberen Brunnen, in der Hermann von Leimbach (Leym-) gesotten hat, für erhaltene 150 Pfund Heller Salzunger Währung. Äbtissin, Priorin und Konvent sichern Wipot und seinen Nachfolgern ein Rückkaufrecht zu; die Sole darf nur mit Wissen und Zustimmung des Propstes an Dritte verkauft werden. Zeugen: Johann von Drewitz, Pfarrer zu Salzungen, Johann von Schlitzberg (Sleyz-), Wilhelmit, und Jakob von Salzungen, beide Kapläne zu Allendorf, Friedrich Stock, Vogt zu Barchfeld, Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen, Kunemann (Cul-) und Friedrich, beide Hofmeister zu Allendorf. Es siegeln (1) Wipot Mulich sowie auf dessen Bitten (2) Johann von Drewitz, Pfarrer zu Salzungen, (3) Konrad von Weilar (Wiler), Kellner zu Salzungen, (4) Friedrich Stock, Vogt zu Barchfeld, und (5) Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 268
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1357 September 8.

UB Allendorf Nr. 258

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 253, leicht besch. 2) spitzoval, 2,8 x 3,7 cm, leicht besch. Im Siegelfeld Erzengel Michael, den Drachen tötend. U.: +S. IOH(ANN)IS. PL(EBAN)I. D(E). WALTORF. 3) 4 x 2,6 cm, stark besch. Im mit Kreuzchen übersähten Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Linken. U.: +S. CONRADI. [.....] I(N). WILERE. 4) rund, 3,2 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeviert, Feld oben und unten geschacht). U.: +S. [FRID]ERICI. STOK. SENIORIS. 5) wie Reg. Nr. 249, Rest.


Der Ritter Hermann Losse bekundet, von Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) die Gerichte der Dörfer Unkeroda (Unkinrode), Nenzelsdorf (Nenzils-) und Strofurt (-furte), 12 Malter Hafergülte Eisenacher (iseneschis) Maß sowie je 12 Hühner an Michaelis und an Fastnacht mit allem Zubehör in Dörfern und Feldern für 45 Pfund guter alter Heller gekauft zu haben. Ein Rückkauf ist am selben Tag in drei Jahren möglich entsprechend der Urkunde, die ihm das Kloster darüber ausgestellt hat. Siegel des Ausstellers. Zeugen: der Ritter Hermann von Ershausen (Erershusin), Schwiegersohn (eydim) des Ausstellers, dieBrüder Johann und Dietrich (Tizil) Losse, seine Vettern, sowie die Brüder Heinrich (Henze) und Bernhard (Petze) von Nesselröden (Nezzilridin), seine Schwäger.

  • Archivalien-Signatur: 272
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1358 Oktober 7.

UB Allendorf Nr. 262

Siegel angehängt, braun, rund, 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier (Menschenkopf). U.: +S. HERMAN(N)I. LOSSE. MILITIS. DE. SA[XE]B(VR)G. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 49 Nr. 4, U. dort falsch gelesen).


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, daß mit seiner Zustimmung der Knappe Hermann von Wildprechtroda (Wilbrechterode) dreieinhalb Äcker und 32 Acker Wiesen in Flur und Mark des Dorfes Allendorf (Aldindorff) für 110 1/2 Pfund Heller Fuldischer Währung sowie Heinrich und Eckhard von Breitungen (Breytingen) sieben Acker Wiesen bei der Brücke zu Allendorf und einen Garten bie den stedin für 36 Pfund Heller an Äbtissin, Siechenmeisterin und Konvent des Klosters Allendorf, insbesondere das Siechhaus, verkauft haben. Da Äcker, Wiesen und Garten vom Abt und seinem Stift zu Lehen rühren, gibt er auf Bitten der Verkäufer seine Zustimmung und übereignet die Güter dem Siechhaus des Klosters. Dieses hat ihm und seinen Nachfolgern jährlich an Michaelis deswegen zwei Pfund Wachs zu liefern. Der Aussteller siegelt mit dem großen Siegel.

  • Archivalien-Signatur: 271
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1358 September 22.

UB Allendorf Nr. 261

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 251, hellbraun, besch.


A.d. 1359, im 12. Jahr der Indiktion und im 7. Pontifikatsjahr des Papstes Innocenz VI. decima die Novembris zur Zeit der Vesper legte in seinem eigenen Hof Hertnid, Propst zu Neuenberg bei Fulda (Novi montis prope Fuldam), dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen eine Urkunde mit spitzovalem (oblongo) Siegel vor; diese, vom 1. April 1359 [Reg. Nr. 263], ist inseriert. Dies sind die Namen der betroffenen Klöster der Konvention von Fulda: St. Michael zu Fulda, Frauenberg, Petersberg (moncium beate Marie, sancti Petri), Neuenberg, Johannesberg bei Fulda und Holzkirchen (Holczkirchin), die Nonnenklöster Thulba (Tulbhe), Blankenau (Blankenouwe), Höchst (Hoeste) und Solnhofen (Sulenhove) sowie die Kollegiatkirchen Rasdorf (Rastorff) und Burschla (Borsla), Diözesen Würzburg (Herb.), Mainz (Mogunt.) und Eichstätt (Eysteten.). Datum wie vor; Zeugen Konrad vom Löwen (de Leone) und Günther, Schüler des Propstes von Neuenberg. Wigand genannt Greve, Kleriker der Diözese Würzburg und kaiserlicher Notar, war bei der Vorlage der Urkunde gemeinsam mit den Zeugen anwesend, hat alles gesehen und gehört, das Instrument geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 273
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1359 November 10.

UB Allendorf Nr. 263 (Insert) u. 264

Signet in Form einer Monstranz, in einem von geflochtenen Bändern umgebenen Achteck der Buchstabe C.

Neuenberg bei Fulda


Philipp Bischof von Cavaillon (Cavallicen.), Nuntius des apostolischen Stuhls, bekundet: Hertnid, Propst des Benediktinerklosters Frauenberg (montis b. Marie) bei Fulda (Fuldam), Diözese Würzburg (Herb.), und Johann genannt Stock, Kanoniker des Stiftes St. Paulin außerhalb der Mauern von Trier (Treveren.), hatten ihm als Prokuratoren des Abtes Heinrich (H.) von Fulda im Namen des Abtes und für die diesem pleno iure unterworfenen Klöster wegen des zweijährigen Subsidiums für das erste Jahr seiner beiden Prokurationen wegen des Papstes und der päpstlichen Kammer zum vergangenen Sonntag Letare [31. März] die Zahlung von 250 Goldgulden und 10 Groschen zugesagt, den Gulden zu je 12 Groschen gerechnet. Für den Fall, daß die Kollektoren des Ausstellers von diesen Klöstern schon etwas erhoben hätten, sollte dies abgezogen werden; einer der Kollektoren für die Diözese Würzburg hat in der Tat von Dekan und Kapitel des Stiftes Hl. Kreuz zu Hünfeld (Hunfelt) 21 Gulden und 8 Groschen erhoben; diese waren daher abzuziehen. Der Aussteller quittiert hiermit über die verbleibenden 229 Gulden 2 Groschen, die er vom genannten Propst in Anwesenheit des Jakob Bysschoff, Bürgers zu Mainz (Mogunt.), erhalten hat. Darüber hinaus wurden wegen der dem Abt unterworfenen Klöster St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) und Nonnenkloster Rohr (Rore), Diözesen Mainz und Würzburg, 28 Gulden 10 Groschen und 12 alte Heller gezahlt. Der Aussteller quittiert daher über das gesamte Subsidium des ersten Jahres für die genannten Klöster und spricht diese von eventuell in dieser Sache ausgesprochenen Strafen seiner Kollektoren los. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: Insert 05
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1359 April 1.

UB Allendorf Nr. 263 (Insert in Urk. Nr. 273 - Reg. Nr. 264).

Mainz


Heinrich, Abt des der Römischen Kirche direkt unterworfenen Benediktinerklosters Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herbipolen.), schenkt mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konventes zu Fulda wegen seines, seiner Vorgänger und Vorfahren Seelenheil dem der Jungfrau Maria geweihten Hauptaltar des ihm unmittelbarunterworfenen Nonnenklosters Allendorf (Aldindorff), Zisterzienserordens, Diözese Mainz (Maguntin.), dessen Patronat, Provision, Kollation und Investitur ihm und seiner Kirche zusteht, zwei Hufen in der Mark des Dorfes Allendorf beim Buchensee (-sehe) und 10 Acker Wiesen in der Mark desselben Dorfes, davon zwei in der ouwe und acht uff dem echbul; eine Hufe und 2 Acker Wiese hat er von Heinrich Schrimpf, die größere und die übrigen 8 Acker Wiesen hat er von Berthold von Bernshausen (Berldishusen), seinen Lehnsleuten, für sich und seine Kirche erworben; diese hatten sie bis dahin zu Lehen. Er überträgt sie hiermit in aller Form dem Altar zur Besserung von dessen Ausstattung. Der jeweilige Vikar soll am Altar täglich persönlich eine Messe lesen oder lesen lassen, sonntags eine zur hl. Dreifaltigkeit, montags eine für Verstorbene, dann abwechselnd über die gesamte Woche eine solche und eine zur Hl. Jungfrau; an Festtagen ist dies mit angemessener Feierlichkeit durchzuführen. Diese Messe soll unmittelbar nach der Frühmesse gelesen werden; der Vikar hat im Kloster persönliche Residenz zu leisten und an Sonn- und Feiertagen dem Hochamt im Kloster beizuwohnen; er ist Propstund Konvent des Klosters in allem, was deren Nutzen betrifft, zu Gehorsam verpflichtet. Siegel des Ausstellers; Dekan Dietrich und der Konvent kündigen ihr Siegel zum Zeichen der Zustimmung an.

  • Archivalien-Signatur: 274
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1360 März 31.

UB Allendorf Nr. 265

Siegel ab, angehängte Pressel von 1.

Rockenstuhl


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: sein Getreuer Ludwig (Lutze) von Allendorf (Aldindorff) und seine Schwester Christine (Czine) Eberwin haben mit Wissen und Rat von Christines Kindern Johann, Konrad, Priester, Wilhelm und Elisabeth (Elsin) an Apel Hirdeler, Hofmeister des Abtes, Haus und Hof in der Neustadt Salzungen (Salczungin) verkauft, die zu einer Seite an das Haus der Brüder Johann und Friedrich (Friczen) Stock, zur anderen an Wintermeisters Hof stoßen und die Ludwig und Christine von ihren Eltern hergebracht haben; den Kaufpreis von 70 Pfund Hellern Salzunger Währung haben sie bereits erhalten. Da Haus und Hof vom Stift Fulda zu Lehen rührten, setzt der Abt den Apel Hirdeler nach der Gewohnheit des Stiftes in deren Besitz. Der Abt siegelt (1). Ludwig, Christine, Johann, Konrad, Wilhelm und Elisabeth bekunden, daß dies so geschehen ist; Ludwig kündigt sein Siegel an (2); Johann siegelt für Mutter, Brüder und Schwester, die keine Siegel haben (3).

  • Archivalien-Signatur: 275
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1362 September 27.

UB Allendorf Nr. 266

Siegel angehängt. 1) und 3) Reste der Presseln. 2) braun, rund, 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Hirschgeweih). U.: [+S.] LVDOVICI. D(E). ALDEN[...]. (Fehlt bei Posse, Adel).


Heinrich Schrimpf, Berthold von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und Konrad von Leimbach (Leym-), Burgmannen zu Salzungen (Salcz-), bekunden, daß der Knecht Heinrich Koch mit ihrer Zustimmung und der seiner Ehefrau Kunigunde an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Alden-), insbesondere an das Siechhaus, eine jährlich an Michaelis [29. Sept.] fällige Gülte von 12 Schilling Salzunger Währung und ein halbes Schock Eier an Ostern verkauft hat aus 6 Acker um den Buchensee sowie aus Haus und Garten im Dorf Allendorf bei der Hofstatt des Rüdiger von Reckenzell (-czelle) oberhalb des Weges, die er von den Ausstellern in Lehen hat; den Kaufpreis von 6 Pfund guten Hellern hat das Kloster bereits bezahlt. Bei Säumnis kann das Kloster die Güter angreifen, auf die die Gülte verschrieben ist. Das Kloster hat Heinrich Koch die Möglichkeit eingeräumt, die Gülte auf andere, dazu erworbene Güter anzuweisen; die genannten Güter werden dann ledig. Heinrich Koch und seine Frau Kunigunde übernehmen ihre Verpflichtungen und bitten um Besiegelung durch ihre Lehnsherren. Da Konrad von Leimbach kein Siegel hat, bedient sich der Siegel seiner Verwandten (frunde) (1) Heinrich Schrimpf und (2) Berthold von Wildprechtroda.

  • Archivalien-Signatur: 278
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1363 November 1.

UB Allendorf Nr. 268

Siegel angehängt, beide wie Reg. Nr. 249, braun, besch.


Heinrich, Abt des dem hl. Stuhl unmittelbar unterworfenen Benediktinerklosters Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herbn.), bekundet: a.d. 1363, im ersten Jahr der Indiktion, im ersten. Pontifikatsjahr des Papstes Urban VI., decimaseptima die mensis Octobris zur Zeit der Vesper erschien in der kleinen Winterstube (hyemali aula minori) der neuen Burg Fulda vor ihm, den genannten Zeugen und dem unterzeichneten Notar Karl von Bibra (Bybera), Propst des ihm direkt unterworfenen Nonnenklosters Allendorf (Aldendorff), Diözese Mainz (Magunt.), legte einige offene, besiegelte Urkunden vor, bekundete, er benötige Abschriften zur Verwendung an der Kurie und bat wegen der Gefahr des Verlustes der Originale, damit dem Kloster daraus kein Schade entstehe, um Anfertigung von Transsumten. Der Abt möge festhalten, daß Urkunden und Siegel unversehrt seien, sie in eine öffentliche Form bringen und besiegeln. Der Abt hat daher dem Johann Stock, Kanoniker der Kirche St. Paulin außerhalb der Mauern von Trier (Treveren.), seinem Schreiber, und den unterzeichneten Notaren einen entsprechenden Auftrag erteilt; folgende Urkunden sind inseriert: 1. Erzbischof G. von Mainz, 1303 Juni 30 [Reg. Nr. 27]; Urkunde auf Pergament, ein ovales Siegel von naturfarbenem (glivia) Wachs an Pergamentpressel. Umschrift: S. GERARDI. D(E)I. GR(ACI)A. S(AN)C(T)E. MAGVN(TINE). SED(IS). ARCHIE(PISCO)PI. SAC(RI). I(M)P(ER)II. P(ER). GERMAN(IAM). ARCHICANCELL(ARII). Im Bild der thronende Erzbischof, die Rechte erhoben, Daumen, Zeige- und Mittelfinger ausgestreckt, in der Linken den Bischofsstab. 2. Otto, Domdekan und Domkapitel von Mainz, 1312 Nov. 15 [Reg. Nr. 43]; ebenfalls auf Pergament, mit ovalem, in der Siegelfläche rotem, sonst naturfarbenem Siegel an Seidenfäden, Umschrift in Großbuchstaben geschrieben: S(AN)C(TV)S. MARTINVS. S(AN)C(T)E. MAGVNTINE. SEDIS. PATRONVS. Im Bild thronender Bischof im Pontifikalgewand, in der Rechten den Stab, in der Linken ein Buch; zu Seiten des Thrones Hundeköpfe, daneben Engel. 3. Erzbischof Gerlach von Mainz, 1350 Sept. 19 [Reg. Nr.222]; Pergament, rundes Siegel an Pergamentpressel. Umschrift: SECRETV(M). GERLACI. ARCHIEP(ISCOP)I. MAGVNTIN(ENSIS). Im Bild ein Bischof im Pontifikalgewand mit erhobener Rechter, Daumen, Zeige- und Mittelfinger gestreckt, in der Linken den Hirtenstab, rechts ein Wappenschild mit einem Rad, links einer mit einem Löwen. 4. Abt Hertnid von Breitungen und Ludwig Pleban zu Vacha, 1350 Okt. 19 [Reg. Nr. 223]; Pergament, Siegel an rot-grünen Seidenschnüren angehängt. Das erste Siegel oval; Umschrift: SIGILLVM. HERTNIDI. ABBATIS. IN. BREITINGEN. Im Bild der thronende Abt im Pontifikalgewand, in der Rechten den Stab, in der Linken ein Buch. Das zweite Siegel aus rotem Wachs. Umschrift: +S. LVDEWICI.C[......]S. DE. HEN(N)E(N)B(ER)G; die übrigen Buchstaben sind nicht lesbar. Im Siegelfeld ein Wappenschild, darauf eine Henne mit erhobenem Schwanz. Datum wie vor. Zeugen: Dietrich von Neuenstein (Nuwen-), Dekan der Fuldaer Kirche, Konrad von Bellersheim (Belders-), Propst zu Michelsberg, Hertnid von Leimbach, Propst zu Neuenberg bei Fulda, Mönche der Diözesen Mainz und Würzburg, und der erwähnte Johann Stock. Letzterer bekundet, die Urkunden auf Befehl des Abtes durchgelesen, überprüft und unverdächtig befunden zu haben Er hat daher sein Siegel (2) nach dem des Abtes (1) angehängt. Johann von Reckerode, Kleriker der Diözese Würzburg und kaiserlicher Notar (1), war zusammen mit den Zeugen bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, zusammen mit Johann Stock und dem unterzeichneten Notar Dietrich (2) die Überprüfung vorgenommen, die Urkunden abgeschrieben, den Text nochmals mit den Originalen verglichen, in die Form gebracht, unterschrieben und zu den Siegeln des Abtes und des Johann Stock mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 276
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1363 Oktober 27.

UB Allendorf Nr. 267

Siegel an grünen Textilschnüren angehängt. 1) ab, Rest der Schnur. 2) braun, rund, 2,9 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeviert, oberes und unteres Feld geschacht), daraus wachsend Brustbild eines Schreibers (?), Buch in der Rechten, Schreibgerät (?) in der Linken. U.: +S. IOHANN-IS. STOCK. Signet 1 wie vor. Signet 2: auf zweistufigem Sockel ein Dreipaß, darin gekrönter Großbuchstabe M.

Fulda


Bertha von Bernshausen (Bertoldishusin), ihre Söhne Berthold und Kraft verkaufen Lutrud von Ershausen (Erershusin), Klosterjungfrau zu Allendorf (Aldindorff), ein Pfund 6 Heller Salzunger (Salcz-) Währung, fällig je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, 2 Hühner an Michaelis, eine Abgabe (wisunge) im Wert von einem Schilling zu Weihnachtenund ein halbes Schock Eier zu Ostern aus einem Gut zu Allendorf, das jetzt Johann (Hans) von Biegen (Bigen) innehat, sowie 7 Schilling Heller, fällig an den genannten Terminen, 2 Hühner zu Michaelis, ein Schilling zu Weihnachten, ein Huhn zu Fastnacht, eine Lammkeule oder 3 Schilling sowie ein halbes Schock Eier zu Ostern aus einer Hofstatt und einem Garten zu Allendorf, in denen Elisabeth (Else) Brunyn sitzt. Lutrud hat dafür 15 Pfund Heller gezahlt; sie soll die Gülten auf Lebenszeit innehaben; nach ihrem Tod erhält sie die Person, der Lutrud diese Urkunde auf Lebenszeit überantwortet. Nach dem zweiten Todesfall stehen sie dem Konvent des Klosters zu für das Seelenheil derer von Ershausen und von Bernshausen. Berthold von Bernshausen siegelt (1); er, seine Mutter und sein Bruder bitten den Knappen Hermann von Leimbach (Leym-), Burgmann zu Salzungen, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 281
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1364 September 22.

UB Allendorf Nr. 271

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 137, Rest. 2) rund, 2,6 cm, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: +S. HERMANNI. DE. LEIMBACH. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 38 Nr. 18).


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) gibt seine Zustimmung, daß sein Getreuer Heinrich Schrimpf, seine Frau Richza und ihr Sohn Gottfried (Gotze) an Äbtissin, Küsterin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorff) 6 Pfund Heller Gülte fuldischer Währung, je zur Hälfte fällig an Michaelis und Walpurgis, aus einer halben Sole (suln) zu Salzungen (Salcz-), wie sie diese hergebracht haben, für bereits erhaltene 60 Pfund Heller verkauft haben; ein Rückkauf ist jederzeit möglich. Es siegeln (1) der Abt, (2) Heinrich und (3) Gottfried Schrimpf. Diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 279
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1364 Juni 18.

UB Allendorf Nr. 270

Siegel angehängt, hellbraun, rund. 1) 3,1 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Brustbild eines Abtes, Stab in der Rechten, Buch in der an die Brust gedrückten Linken. U: +SECRET(VM). HEINR(ICI). DEI. GR(ACI)A. ABB(AT)IS. FVLD(ENSIS). (Weth S. 66). 2) wie Reg. Nr. 249. 3) 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (in zwei Reihen geschachter Balken). U.: +S. GOTFRIDI. SCRIMPH.


Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen, und sein Sohn Gottfried (Gotze) bekunden, daß Heinrich Mulner an der Armbach, sein Sohn Christoph und ihre Erben an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) jährlich an Michaelis fällige vier Achtel Korn Salzunger Maß aus ihrer Mühle an der Armbach oberhalb Wildprechtroda (Wylbrechterode) verkauft haben, die von den Ausstellern zu Lehen geht; den Kaufpreis von 5 Pfund Hellern hat das Kloster bereits gezahlt; weisen die Verkäufer die Gülte auf andere Güter an, wird die Gülte auf die Mühle ledig. Es siegeln (1) Heinrich Schrimpf und (2) sein Sohn Gottfried zum Zeichen der lehnsherrlichen Zustimmung.

  • Archivalien-Signatur: 280
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1364 Februar 10.

UB Allendorf Nr. 269

Siegel abhängend. 1) wie Reg. Nr. 249, braun, Siegelfläche grün, leicht besch. 2) ab.


Berthold von Wildprechtroda (Wylbrechterode), Burgmann zu Salzungen (Salczungin), verkauft für sich, seinen Sohn Dietrich (Dyczel) und seine Erben dem Apel Hirdeler, seiner Frau Agnes (Nesen) und ihren Erben eine Hufe Land zu Allendorf (Aldin-) vor der Stadt Salzungen beim Buchensee, wie sie diese bisher besessen haben, für bereits erhaltene 70 Pfund Heller fuldischer Währung. Ein Rückkauf ist jederzeit bis vier Wochen vor Kathedra Petri [22. Febr.] möglich; danach bleibt die Hufe für dieses Jahr den Käufern. (1) Berthold siegelt für sich und seinen Sohn. Hermann von Weberstedt (Webirstete), Amtmann zu Salzungen, bekundet, die Hufe von Berthold übernommen und Apel verliehen zu haben wegen seines Herrn von Meißen (Missen); er siegelt auf Bitten des Verkäufers (2). Zeugen: Berthold von Kranlucken (Kralucke), Ritter, Heinrich Schrimpf, Hermann von Leimbach (Leym-) und Berthold Wintermeister, Burgmannen zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 282
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1367 April 5.

UB Allendorf Nr. 272

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 249, braun, leicht besch. 2) ab.


Der Ritter Hermann Losse bekundet, daß Karl von Bibra (Bibera), Propst zu Allendorf (Aldin-), ihm wegen des Klosters die Gerichte Unkeroda (Unkinrode), Nenzelsdorf (Nenzils-) und Strofurt (-vorte) sowie 12 Malter Hafer und 12 Hühner jährlicher Gülte mit 45 Pfund Hellern wieder abgekauft hat; er sagt den Propst und das Kloster davonlos. Da er die von Propst und Kloster ausgestellten Urkunden über den Kauf von Gerichten und Gülten verloren hat, stellt er ihnen diese Urkunde aus, versehen mit seinem Siegel (1) und dem seines Schwiegersohnes Albrecht und verspricht, die erwähnten Urkunden zurückzugeben, falls er sie wiederfindet. Albrecht Hofmeister kündigt sein Siegel auf Bitten seines Schwiegervaters an (2).

  • Archivalien-Signatur: 284
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1367 September 21.

UB Allendorf Nr. 273

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 262, leicht besch. 2) rund, 2,8 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: +S. ALBERTI. D(I)C(T)I. HOVEMEIST(ER). (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 5 Nr. 2).


Heinrich Schrimpf der Große, Burgmann zu Salzungen (Salcz-), und seine Frau Richza verkaufen ihrer Tochter Katharina, Klosterjungfrau zu Allendorf (Alndorff), und ihren Leibeserben, die noch in das Kloster kommen, danach dem Konvent des Klosters Allendorf ihre gesamten Güter in der Wüstung Erdbrück (Ertbrucke) und in deren Mark, wie sie sie hergebracht haben; davon fallen an Michaelis 25 Malter Hafer an. Dafür haben die Aussteller 100 Pfund Heller Salzunger Währung erhalten. Nach dem Tod der Katharina und ihrer Schwestern, sofern sie in das Kloster kommen, soll die Gülte halb auf Lebenszeit an Richza und Gertrud (Gelin) von Wildprechtroda (Wilberechterode), dann an den Konvent fallen. Dafür soll jährlich am Frauentag in der Fasten [25. März] ein Jahrtag für Heinrich, Richza, Katharina und ihre Erben mit Vigil am Vorabend und Messe am Morgen gehalten werden. Die Äbtissin, die die Gülte einnehmen soll, hat den anwesenden Nonnen eine Pitanz in Wecken und Wein zu geben, soweit die Gülte reicht. Es siegeln (1) Heinrich Schrimpf und (2) der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke). Zeugen: Karl von Bibra (Bibera), Propst zu Allendorf, Berthold Schenkel, Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldst.), Heinrich von Oechsen (Ussin), Vikar zu Allendorf, Hermann von Leimbach (Leinbach), sein Bruder Heinrich (Heintze) und Berthold von Bernshausen (Berlczhusin).

  • Archivalien-Signatur: 283
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1367 November 11.

UB Allendorf Nr. 274

Siegel angehängt, hellbraun. 1) wie Reg. Nr. 249, Rest. 2) rund, 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: [+S. BERTHOLDI.] DE. [CR]-ALVK. MILITIS. (Abbildung. Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 10; dort einem Bernhard von K. zugewiesen, U. entsprechend gelesen).


Heinrich Abt von Fulda (Fulde) verspricht seinem Getreuen, dem Ritter Gottfried von Kranlucken (Kralugke), die Urkunden zurückzuschicken, die Liederbach (Lydir-), Friedrich (Frycze) Stock und ihre Gesellen über 150 Gulden Schatzung innehaben. Er hat ihn von dieser Verpflichtung gelöst durch die Sühne, die er mit Liederbach, Stock und ihren Gesellen vormals geschlossen hat. Der Abt soll Gottfried auch der Bürgschaftgegen Frowin von Hutten (Huten) den Jüngeren ohne Schaden entheben, zu der er ihn in der Schlichtung mit denen von Hutten herangezogen hatte. Kleines Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 285
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1368 Juli 9.

UB Allendorf Nr. 276

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 270, braun, leicht besch.


Johann (Hans) Gotschalk, Bürger zu Eisenach (Ysenache), und seine Frau Elisabeth (Elze) beweisen Agnes von Sterbfritz (Sterfers), Klosterjungfrau zu Allendorf (Alden-) bei Salzungen (Saltz-), für 2 Mark Silber Eisenacher Währung 10 Schilling Pfennige Eisenacher Währung jährlicher Gülte, je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, bis sie die Gülte mit zwei Mark wieder zurückkaufen. Diese ist zu zahlen von einer Mark Gülte aus einem Hof außerhalb der Stadt Eisenach bei der Pforte genannt dy nalde nach den 10 Schilling Pfennigen und dem Schock Eier zu Ostern, die das Kloster St. Katharinen bei Eisenach an Erbzins daraus hat. Stirbt Agnes vor dem Rückkauf, fällt die Gülte an das Siechhaus des Klosters Allendorf für ein Seelgerät des verstorbenen Heinrich Sparnowe; davon soll dessen Jahrtag mit Vigil und Messe gehalten werden. Ein Rückkaufrecht bleibt den Verkäufern auch dann vorbehalten. Das Geld istdann der Nonne Agnes bzw. dem Siechhaus zu übergeben und mit Rat der Verkäufer für andere Gülten anzulegen. Johann Gotschalk siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 287
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1368 März 12.

UB Allendorf Nr. 275

Siegel ab, Rest der angehängten Pressel.


Berthold Vasold, seine Söhne Johann (Hans) und Hermann verkaufen Heinrich (Henczen) Meycze, seiner Frau Kunigunde (Kunne) oder wem sie es im Leben oder im Tod übergeben, Haus und Hof in der nappe beim Haus des Ritters Berthold von Kranlucken (Cralugke) mit allem Zubehör, wie bisher besessen, für erhaltene 7 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Siegel Hermanns, auf die Rückseite gedrückt, dessen sich Vater und Bruder mit bedienen. Zeugen: Berthold von Kranlucken, Ritter, Heinrich Schrimpf und der Kellner zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 288
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1369 März 6.

UB Allendorf Nr. 277

Siegel auf der Rückseite aufgedrückt, rund, 2,4 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Schrägleiter). U.: +HERMANNI. WASOLT.H.

Papier


Heinrich (Heintz) Schrimpf, Burgmann zu Salzungen (Salcz-), und seine Frau Richza verkaufen 4 Pfund 5 Schilling Gülte und 2 Hühner jährlich für bereits erhaltene 42 Pfund Heller Salzunger Währung an das Kloster Allendorf (Alden-); davon geben Heinrich Helmbold drei Pfund Heller von drei Acker Wiesen an dem sande und zwei Ackern Wiesen uf der hutweide, der Kirchherr zu Hausen (Husin) 25 Schilling und 2 Hühner aus einer Wiese yn der urfalsbach. Die Gülte fällt ihrer Tochter Katharina und Richza von Wildprechtroda (Wilbrechtrode) gemeinsam zu; mit Zahlung der Summe kann sie beim Kloster ausgelöst werden. Heinrich Schrimpf siegelt für sich, seine Frau und seine Erben (1); Dietrich Tzuckinphul, Kellner zu Salzungen, kündigt auf Bitten Heinrichs sein Siegel an, da er beim Verkauf anwesend war (2); weitere Zeugen: Berthold von Kranlucken (Kralucke), Ritter, Hermann von Leimbach (Leym-) und Berthold Wintermeister, Burgmannen daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 286
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1369 Juli 13.

UB Allendorf Nr. 278

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 249, leicht besch. 2) rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Löwe?). U.: +S.[.....] ZVCKENPHVL.


Berthold von Wildprechtroda (Wulbrechterode) verkauft Apel Hirdeler, seiner Frau Agnes (Nesen) und ihren Erben eine Hufe Land in der Flur von Allendorf (Aldindorff) um den Buchensee mit allem Zubehör, wie er die Hufe bisher besessen hat, für erhaltene 90 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Siegel des Ausstellers (1). Der Ritter Tilmann (Tile) von Beenhausen (Benhusen), Amtmann zu Salzungen, bekundet, die Hufe von Berthold von Wildrechtroda aufgenommen und dem Apel Hirdeler übertragenzu haben, er kündigt sein Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 292
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1371 Februar 13.

UB Allendorf Nr. 279

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 249, leicht besch. 2) rund, 3 cm Durchmesser, Siegelfläche z.T. abgeplatzt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (zerstört - zwei abgewendete Halbmonde) mit Helm. U.: [.....]NIS. DE. BENHV[...]. (wohl das bei Posse, Adel Bd. 2 Tafel 11 Nr. 3 abgebildete Siegel).


Der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke), seine Frau Adelheid und ihre Erben beurkunden einen Tausch mit dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldin-); sie erhalten die Wiesen yn der urvalsbach, die die Risin zu Leimbach (Leym-) und ihre Kinder innegehabt haben, und geben dem Kloster die Wiesen an der Leimbach, die Apel von Roßdorf (Ros-) gehörten. Man sichert sich gegenseitig Währschaft zu. Besitzen die Aussteller Urkunden des Apel von Roßdorf oder seiner Erben über die Wiesen, so sind diese künftig kraftlos. Ergibt sich für den Tausch ein Hindernis, sollen der Risin und ihren Kindern 6 Pfund Heller zurückgegeben werden; jeder soll sich dann an seine Wiesen halten. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 293
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1371 November 19.

UB Allendorf Nr. 282

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 274, braun, leicht besch.


Propst Karl von Bibra (Bybra), Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) verkaufen auf Wiederkauf der Siechenmeisterin ihres Klosters ein Malter Hafer, ein Pfund Heller, zwei Michaelshühner, ein Schönbrot von vier Schilling zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn und ein Schock Eier zu Ostern jährlicher Gülte aus dem Gut, das jetzt Dietrich (Dytzel) Phoste innehat, sowie ein Malter Hafer aus dem Gut, in dem Heinrich (Heintz) Nefe der Junge sitzt, gelegen im Dorf Allendorf; die Gülte ist der Siechenmeisterin an den genannten Terminen zu zahlen. Dafür hat Jutta von Bernshausen (Berldishusen) ihnen 30 Pfund Heller Salzunger (Saltz-) Währung gezahlt. Ein Rückkauf ist jederzeit vor Walpurgis möglich; danach ist die Gülte für das jeweilige Jahr verfallen. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 290
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1371 Oktober 31.

UB Allendorf Nr. 281

Siegel angehängt, hellbraun. 1) spitzoval, 5,2 x 3,3 cm, besch. Im Siegelfeld unter gotischem Baldachin thronende Madonna mit Kind, darunter Wappenschild (Biber). U.: +S. KAROLI. PREPOS-ITI. IN. ALDINDORF. 2) wie Reg. Nr. 22, besch.


Propst Karl von Bibra (Bybra), Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent von St. Marien zu Allendorf (Aldin-) verkaufen ihren Mitschwestern Jutta von Bernshausen (Berldishusen) und Katharina Syfridin auf Lebenszeit 18 Schilling jährlicher Gülte, vier Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und 20 Eier zu Ostern von dem Gut, das Apel Oeme in Immelborn (Memeln-) innehat; nach beider Tod fällt die Gülte wieder an die Propstei. Die Aussteller haben dafür 12 Pfund Heller Salzunger (Saltz-) Währung erhalten. Es siegeln Propst und Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 291
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1371 Oktober 28.

UB Allendorf Nr. 280

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.


Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen (Salcz-), schenkt seiner Tochter Katharina im Kloster Allendorf (Aldin-) drei Pfund Heller Salzunger Währung ewiger Gülte, fällig an Michaelis, und ein Fastnachtshuhn, gibt jetzt Heinrich Helmbold von viereinhalb Acker Wiesen uf dem sande und uf der hutweyde. Katharina kann für die Zeit nach ihrem Tod über die Gülte frei verfügen. Stirbt sie vor dem Vater, fällt die Gülte an diesen zurück.Heinrich Schrimpf siegelt (1); Zeugen: (2) der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke), Burgmann zu Salzungen, und (3) Heinrich Stichling, Bürger daselbst; diese kündigen auf Bitten des Ausstellers ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 295
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1372 Oktober 18.

UB Allendorf Nr. 284

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 249, besch. 2) wie Reg. Nr. 274, leicht besch. 3) rund, 2,7 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Stichling). U.: +S. HEINRICI. STICHELING.


Tuto vom Stein (Steyn) und sein Sohn Gottfried (Gotze) stiften Äbtissin und Konvent zu Allendorf (Alndorff) zu einem Seelgerät für sich und ihre Altvorderen im Dorf Steinbach (Seynbach) von Berthold Hertwig ein Viertel Hafer, vier Schillinge Heller und zwei Hühner sowie von Gickeler ein Viertel Hafer, sechs Schilling Heller und zwei Hühner. Tuto siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 294
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1372 Juni 23.

UB Allendorf Nr. 283

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 254, braun, besch.


Simon von der Tann (Tanne) und seine Frau Jutta verkaufen ein Malter Korn Salzunger (Salcz-) Maß aus ihrem Vorwerk zu Salzungen an ihre Töchter Adelheid und Katharina, Klosterjungfrauen zu Allendorf (Aldin-), für erhaltene 10 Pfund Heller Salzunger Währung. Sie verpflichten sich, die Gülte an Michaelis pünktlich zu liefern. Diese fällt nach dem Tod der Töchter an die Eheleute und ihreErben zurück; diese haben dann dem Konvent des Klosters die erhaltenen 10 Pfund Heller zu zahlen. Simon von der Tann siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 296
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1373 Oktober 27.

UB Allendorf Nr. 285

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 205, braun, leicht besch.


Friedrich von Kranlucken (Cralucke), Pfarrer zu Fulda (Fulde), der Ritter Berthold von Kranlucken, seine Frau Adelheid sowie beider Söhne Wolf, Karl und Johann (Hans) verkaufen ohne Rückkaufrecht ihre ganze Sole (suln), die Berthold Heyne innehatte und die sechs Töpfe gesottenes (hovegesach) Salz - vier nach Völkershausen (Volkershusin) und zwei nach Landswehr (Landiswer) - gibt, an Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) für erhaltene 450 Pfund Heller guter Landeswährung. Das Kloster soll für die Aussteller beten, weil sie ihm den Kauf vor allen anderen Leuten gegönnt haben. Zeugen: Berthold Schenkel, Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldst.), Hermann von Leimbach (Leym-) und Berthold von Bernshausen (Berlthusin), Burgmannen, sowie Johann Happe und Henkel Swap, Ratsmeister zu Salzungen. Es siegeln die Brüder (1) Friedrich und (2) Berthold.

  • Archivalien-Signatur: 298
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1374 November 11.

UB Allendorf Nr. 287

Siegel angehängt. 1) braun, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: +S. FRIDERIC-I. DE. KRALVK. (Fehlt bei Posse, Adel). 2) ab, Pressel hängt an.


Heinrich Schrimpf, Burgmann zu Salzungen (Salcz-), verkauft vier Pfund Heller weniger acht Schillinge Salzunger Währung jährlicher Gülte auf seine Äcker und Wiesen zu Allendorf (Aldendorff), die Berthold Farnbach, gesessen zu Allendorf, innehat, an Propst Konrad am Berge, Jutta von Bernshausen (Berltshusen) und Elisabeth (Elsen) Hofmeister, Klosterfrauen zu Allendorf, für erhaltene 35 Pfund Heller Salzunger Währung. Farnbach soll die Gülte an Michaelis ohne Verzug an den Propst liefern; andernfalls ist der Aussteller selbst zur Zahlung verpflichtet; eine Ablösung ist jeweils am Michaelsabend mit derselben Summe möglich; die Gülte ist dann ledig. Es siegeln (1) Heinrich Schrimpf und (2) Konrad (Concze) von Leimbach (Leym-), Burgmann zu Salzungen; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 300
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1374 April 5.

UB Allendorf Nr. 286

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 249, stark besch. 2) rund, 2,4 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: +S. CO(N)RADI. DE. LEY(M)BACH. (Fehlt bei Posse, Adel).


Katharina Schramm (Schremmin), ihre Söhne Giso und Johann (Hans) verkaufen ihre Hofstatt zu Leimbach (Leym-), die jetzt Konrad (Conze) Risen Ehefrau innehat, an Hermann von Leimbach, seinen Bruder Heinrich (Heynczen) und deren Erben für erhaltene 10 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung; ein Rückkauf ist innerhalb der nächsten vier Jahre jeweils vor Kathedra Petri [22. Febr.] möglich; danach steht die Hofstatt auf Dauer denen von Leimbach zu. Wenn Hermann und seine Erben Geld benötigen und die Urkunde an Dritte geben, gehen die genannten Rechte und Pflichten an diese über. Zeugen: Apel von Leimbach, Propst zu Zella (Czelle), sein Kaplan Johann, Berthold von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und Berthold von Bernshausen (Berdishusen). Auf Bitten der Katharina Schramme siegeln (1) Hertnid von Roßdorf (Rostdorff) und (2) Apel von Rieneck (Rinecke); diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 299
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1374 November 22.

UB Allendorf Nr. 288

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,7 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt, oben geschacht). U.: +S. HERTNIT. VON. ROSTORF. 2) 2,3 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Pferd). U.: [+S. ALBERTI. DE. RI]NECK[E.] (Fehlen bei Posse, Adel).


Propst Konrad am Berge, Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) verkaufen ihre halbe Sole (suln), die Konrad Schenkel innehat und die dem Konvent gehört, auf Lebenszeit an den Priester Berthold Schenkel für erhaltene 50 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung; nach dessen Tod fällt diese an sie zurück. Zeugen: Heinrich vom Lande, Frühmesser zu Allendorf, Berthold Bulstercz, Kaplan zu Allendorf, sowie der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke) und Berthold von Bernshausen (Berlczhusen), Burgmannen zu Salzungen. Es siegeln (1) Propst, (2) Äbtissin und (3) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 297
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1374 November 25.

UB Allendorf Nr. 289

Siegel angehängt. 1) und 3) Reste der Presseln. 2) wie Reg. Nr. 216, dunkelbraun.


Hertnid Schrimpf, seine Frau Adelheid und beider Sohn Wolfram übertragen der Klosterjungfrau Katharina Schrimpf zu Allendorf (Aldindorph), Tochter ihres verstorbenen Vetters Heinrich Schrimpf, auf Lebenszeit die Mühle zu Arnbach mit allem Zubehör, wie der Vater sie hatte. Darüber hinaus gibt Hertnid ihr auf Lebenszeit die Gülten vor dem oberen Tor [zu Salzungen], die Gertrud (Gelen) Hebekorn und Heinrich gemeinsam von dem Gut geben, das sie von ihm innehaben: 9 Schilling Heller, zwei Michaelshühner, eine Beweisung von einem Schilling Wert zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn, ein halbes Schock Eier und drei Pfund Heller von viereinhalb Acker Wiesen, die jetzt Elisabeth (Else) Helmbold innehat, gelegen uff deme sande und uff der huteweyde; davon hatte sie schon zuvor drei Pfund Heller jährlich. Nach Katharinas Tod fallen alle Gülten an den Aussteller und seine Erben zurück. Die erwähnten drei Pfund aus den Wiesen, über die sie Urkunden hat,kann Katharina nach Belieben verwenden. Zeugen: Berthold von Kranlucken (Kralucke), Ritter, und Hermann von Leimbach (Leym-) der Ältere, Burgmannen zu Salzungen, Heinrich vom Lande, Frühmesser zu Allendorf, und Berthold Bulstercz, Kaplan daselbst. Hertnid siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 302
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1375 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 290

Siegel ab, angehängte Pressel.


Hertnid, Heinrich und Andreas von Roßdorf (Rosdorff) verleihen Konrad Tilin, seiner Frau Christine (Cise) und ihren Erben zwei Hofstätten zu Allendorf (Aldendorff), zwei Acker Wiesen und 10 Acker Land in der Mark von Allendorf; davon sollen diese jährlich je 2 Pfund an Walpurgis und Michaelis, drei Michaels- und zwei Fastnachtshühner, drei Schilling Wert Abgaben zu Weihnachten, eineinhalb Schock Eier zu Ostern liefern, alles Salzunger Währung und Maß. Hertnid siegelt für sich und seine Brüder.

  • Archivalien-Signatur: 303
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1375 Juli 21.

UB Allendorf Nr. 293

Siegel anhängend, braun, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt, oben geschacht). U.: +S. HERTNID. VON. ROSD(OR)F. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 37 Nr. 15).


Katharina von Pferdsdorf (Phersdorff), ihre Söhne Giso und Johann verkaufen 4 Pfund Heller an Michaelis, je 6 Maß Korn und Hafer, 15 Käse oder 30 Schilling Heller, zwei Gänse, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn, einen Vachaer (Vechsin) Kloben Flachs, 6 Pfennige Abgaben zu Weihnachten, ein Schock Eier zu Ostern und 10 Schilling Helleran Walpurgis jährlicher Gülte in Gottstedt (Gotyn-, Getynstad), zu zahlen durch Heinrich Dytmar von Gottstedt, an Euphemia von Lichtenberg (Lichtin-), ihre Schwester Elisabeth (Elzen), Margarete (Grete) und Felice von Pferdsdorf, Klosterjungfrauen zu Allendorf, und danach an den Konvent dieses Klosters für bereits erhaltene 100 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Die Aussteller werden die Nonnen an der Gülte nicht behindern. Eine Ablösung ist jeweils acht Tage vor Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summe möglich; die Gülte ist dann ledig. Auf Bitten der Aussteller siegeln die Knappen (1) Hermann von Pferdsdorf und (2) Apel von Rieneck (Rynecke); diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Konrad am Berge, Propst zu Allendorf, Heinrich vom Lande, Frühmesser zu Allendorf, Berthold Schenkel, Pfarrer zu Gumpelstadt (Gumpoldst.), und Berthold Bulstercz, Kaplan zu Allendorf, alle Priester.

  • Archivalien-Signatur: 301
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1375 Juni 15.

UB Allendorf Nr. 291

Siegel angehängt, braun, leicht besch. !) rund, 3 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (gezäumtes Pferd). U. nicht lesbar. 2) wie Reg. Nr. 288 (Fehlen bei Posse, Adel).


Konrad Abt des der römischen Kirche unmittelbar unterstellten Benediktinerklosters Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herb.), teilt Äbtissin und Konvent seines ihm pleno iure unterworfenen Klosters zu Allendorf (Aldendorff), Diözese Mainz (Mogunt.), mit, daß er Verwaltung und Propstei ihres Klosters dem letzten Propst Konrad am Berge (de Monte) aus mit dem kanonischen Recht vereinbaren Gründen entzogen hat. Da die Verleihung der Propstei ihm zusteht, überträgt er sie in Christi Namen dem Konrad von Waltershausen (Waldratehusen), Konventualen seines Klosters Fulda, verleiht ihm die Einkünfte, investiert ihn in aller Form und befiehlt den Adressatinnen, diesen als ihren Propst anzunehmen und ihm den schuldigen Gehorsam zu erweisen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 304
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1375 Juni 30.

UB Allendorf Nr. 292

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 8 x 5,2 cm, Rest. Unter gotischem Baldachin thronender hl. Bonifatius, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, zwischen zwei Wappenschilden (links Kreuz, rechts drei gekreuzte Lilienstäbe). Unten kniender Abt zwischen zwei Wappenschilden (rechts drei Sparren, links zwei schreitende Leoparden übereinander). U.: +S. CO[NRADI. ABBATIS. ECCLESIE. FVLDEN]SIS. (Weth S. 66).


Berthold von Wildprechtroda (Wilberechterode) und seine Frau Barbara verkaufen ein halbes Achtel Mohn jährlichen Zins auf Haus und Hofstatt zu Allendorf (Alndorff), auf denen Johann (Hans) Nutekamp sitzt, ein Fastnachtshuhn und 6 Schilling Heller mit dem gewöhnlichen Frondienst ohne Rückkaufrecht an die Klosterjungfrauen Katharina von Fulda (Fulde), Gertrud (Gele) und Anna Pilgerzell (Pilgirzellin), Petrissa (Petze) von Heringen und danach dem Siechhaus [im Kloster Allendorf] zu einem ewigen Licht für erhaltene 12 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Es siegeln (1) Berthold von Wildprechtroda und auf seine Bitten (2) der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke); dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 310
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1376 März 2.

UB Allendorf Nr. 294

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 249, Rest. 2) wie Reg. Nr. 274, leicht besch.


Elisabeth (Elze) von Frankfurt (Frankenfortin), Bürgerin zu Salzungen (Salcz-), schenkt zu einem Seelgerät ein Pfund ewiger Gülte, nach ihrem Tod zu zahlen an die Klosterjungfrauen Kunigunde (Kunne) Stichling, ihre Schwester Katharina oder Heinrich (Hentzen) Stichlings Kinder, sofern die in das Kloster kommen, danach dem Konvent des Klosters zuAllendorf (Alndorff); dazu zahlen Apel Hebestrit 10 Schilling von einem Garten, Johann (Hans) Meys 5 Schilling, Elisabeth (Elze) Spenczin 5 Schilling, ein halbes Schock Eier und ein halbes Fastnachtshuhn. Auf Bitte der Ausstellerin siegelt Hermann von Leimbach (Leym-) der Alte; dieser kündigt seinSiegel an. Zeugen: Berthold Schenkel, Johann Happe und Konrad Mestecoph (Mescoph).

  • Archivalien-Signatur: 305
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1376 März 27.

UB Allendorf Nr. 296

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 271, braun, besch., schlecht ausgeprägt.


Friedrich Landgraf in Thüringen (Dur-), Markgraf zu Meißen (Mißen), verschreibt Margarete (Greten), Ehefrau des Eckhard von Breitungen (-ingen), ein Leibgeding von 50 Pfund Hellern auf das Gut, das Eckhard und seine Erben in Dorf und Feld Möhra (More) haben. Wenn Eckhards Kinder dieses auslösen wollen, hat Margarete es ohne weiteres herauszugeben. Der Aussteller verleiht ihr darüber hinaus eine Wiese in der Flur zu Möhra, die sie mit eigenem Geld gekauft hatte; daraus fallen seiner Kellerei in Salzungen (Salcz-) jährlich 5 Hühner und 8 Schilling Zins an. Zu Vormund über Leibgeding und Wiese bestellt der Landgraf seinen Getreuen Heinrich von Heringen, der Margarete darin schützen und verteidigen soll. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 306
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1376 Juli 6.

UB Allendorf Nr. 298

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Heinrich Stichling der Alte, seine Söhne Johann und Heinrich (Hentze) schenken zu einem Seelgerät für sich und ihre Vorfahren der Frühmesse zu Salzungen (Salcz-) die Wiese genannt die rote elder, die dem verstorbenen Hermann Trecz gehörte. Der jeweilige Vikar der Frühmesse soll dienstags eine Messe halten, wie es üblich ist. Wird diese nach Erkenntnis des Propstes zu Allendorf (Alndorff), des Pfarrers zu Salzungen, eines Burgmannes und eines Bürgers nicht gehalten, fällt die Wiese wieder an die Erben des Ausstellers, die sie nach Rat des Propstes und des Pfarrers und mit Wissen der Burgmannen und Bürger anderweitig für ein Seelgerät verwenden sollen. Heinrich Stichling läßt das Siegel des Konvents von Allendorf anhängen. Hermann Hesseberg, zur Zeit Vikar der Frühmesse, verspricht unter diesem und seinem Siegel, die Messe in der beschriebenen Weise zu halten. Zeugen: Berthold von Kranlucken (Cralucke), Ritter, Berthold Wintermeister, Hermann von Leimbach (Leym-), Henkel Nordhausen (Northusin) und andere.

  • Archivalien-Signatur: 309
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1376 Mai 25.

UB Allendorf Nr. 297

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) braunes Reststück, unkenntlich.


Propst Konrad von Waltershausen (Waltrathusen), Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) verkaufen folgende Gülten im Dorf Oberalba (Obirn Alba) - je zwei Fuldaer (fulder) Viertel Weizen und Hafer, 24 Schillinge Heller, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und ein Schock Eier auf Stegers Gut, je ein Viertel Weizen und Hafer, 10 Schillinge, je ein Michaels- und ein Fastnachtshuhn und ein halbes Schock Eier auf Johann (Hans) Kummen Gut - an die Klosterjungfrauen Euphemia von Lichtenberg, Äbtissin, ihre Schwester Elisabeth (Elzen) sowie Margarete (Greten) und Felice Schramm (Schremyn) für erhaltene 60 Pfund Salzunger (Salcz-) Währung. Stirbt eine Nonne, fällt die gesamte Gülte an die Überlebenden oder Überlebende. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 308
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1376 März 12.

UB Allendorf Nr. 295

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 4,9 x 2,8 cm, zerbrochen. Im Siegelfeld oben stehende Madonna mit Kind, unten Wappenschild (Löwe). U.: +S. CONR[ADI.] PREPO(S)ITI. IN. ALDENDO[RF]. 2) wie Reg. Nr. 22, besch.


Der Ritter Gottfried von Kranlucken (Kralucke) und sein Bruder Gerlach verkaufen zwei Acker Wiesen oberhalb der Brücke zu Allendorf (Aldendorff) für gezahlte 2 Schock Groschen und 5 Groschen genannt Kreuzgroschen (kruczegrasschen) an Heinrich Meyge, Bürger zu Salzungen (Salcz-), seine Frau Kunigunde (Kunne), ihre Erben oder den Inhaber dieser Urkunde; ein Rückkauf ist jeweils vor Walpurgis möglich; danach ist der jeweilige Ertrag der Wiese für die Aussteller verfallen. Zeugen: Hermann von Hesseberg (-burg), Frühmesser zu Salzungen, der Ritter Berthold von Kranlucken, Berthold von Bernshausen (Berlshusen) und Johann (Hans) Hesse. (1) Gottfried und (2) Gerlach siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 312
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1377 August 23.

UB Allendorf Nr. 300

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 3,5 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: +S. GOTFRIDI.-DE. [C]RALVCKE. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 11). 2) 3 cm Durchmesser. Siegelfeld wie vor. U.: +S. GERLACI. D-E. KRALVCKE. (Abbildung: ebenda Nr. 12).


Hertnid Schrimpf, seine Frau Adelheid sowie die Söhne Wolfram und Peter verkaufen die Mühle genannt Armbachsmühle mit allem Zubehör in Feld und Dorf an Katharina Schrimpf, Klosterjungfrau zu Allendorf (Alndorff), und nach ihrem Tod der Äbtissin und dem Konvent zu Allendorf. Der Hofmeister des Klosters in Allendorf soll die Gülten der Mühle einnehmen, sie teilen und dem Konvent am Freitag vor Pfingsten reichen. Dafür soll an diesem Tag eine Jahrzeit mit Vigil und Messe für Katharina Schrimpf, ihren Vater Heinrich, ihre Mutter Richza, ihren Bruder Gottfried (Gotzen) und ihre Vorfahren gehalten werden. Katharina hat den Ausstellern für die Mühle 20 Gulden gezahlt zusätzlich zu dem Betrag, den sie für den Verkauf der Mühle auf ihre Lebenszeit gegeben hatte. Hertnid Schrimpf siegelt (1); Wolfram und Peter bitten den Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an (2).

  • Archivalien-Signatur: 311
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1377 Mai 6.

UB Allendorf Nr. 299

Siegel angehängt, braun. 1) rund, 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (in zwei Reihen geschachter Balken). U.: +S. HERTNIT. SCHRINPH. 2) wie Reg. Nr. 274, leicht besch.


Hertnid Stock, sein Bruder Konrad (Contze) und ihre Erben verkaufen mit Rat ihrer Brüder Berthold und Kraft ihre bisher besessenen Gülten zu Nieder-Wallbach (Nydern Walpach) - Heinrich Crumpach je 6 Viertel Korn und Hafer Meininger (Meninger) Maß, ein halbes Achtel Erbsen, 9 Schilling Heller an Walpurgis und 12 Schilling an Michaelis, 8 Erntekäse, je ein Fastnachts- und Michaelshuhn, eine halbe Gans, ein halbes Schock Eier, den gewöhnlichen Frondienst und ein Besthaupt; Konrad Hartman je drei Viertel Korn und Hafer Meininger Maß, 9 Schilling an Walpurgis und 12 an Michaelis, je ein Michaels- und ein Fastnachtshuhn, ein halbes Viertel Erbsen, 15 Eier, 4 Erntekäse und eine halbe Gans; Heinrich (Hentze) Kornman ebensoviel; alle drei ein Weihnachtsbrot - an die Klosterjungfrauen Jutta von Bernshausen (Berlczhn.), ihre Schwester, Elisabeth (Elzen) Losse (Luszin) und danach dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) für gezahlte 50 Pfund Heller Salzunger Währung; ein Rückkauf ist jeweils vier Wochen vor Michaelis möglich. Nach dem Tod der beiden Nonnen soll die Siechmeisterin des Klosters Gülten oder Ablösungssume einnehmen und dem Konvent jeweils an Mariä Verkündigung [25. März] eine Präsenz davon geben. Wird auf die Güter ein Anspruch von Seiten des Herrn [Grafen] von Henneberg (Henbg.) erhoben, sollen die Aussteller dem Genüge tun. Zeugen: Apel von Leimbach (Leym-), Pfarrer zu Salzungen, der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke), der Spitalmeister Berthold Schenkel und der Frühmesser Hermann Hesseberg. Konrad Stock siegelt (1); sein Bruder Hertnid bedient sich dieses Siegels mit. Beide bitten ihren Bruder Berthold von Bernshausen (Berlthn.) um Mitbesiegelung (2); dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 314
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1378 September 28.

UB Allendorf Nr. 302

Siegel angehängt, braun. 1) rund, 2,7 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (in drei Reihen geschachter Balken). U.: +S. CO[.....]TOC[K].. 2) wie Reg. Nr. 301, leicht besch.


Hertnid Stock, sein Bruder Konrad (Contze) und ihre Erben verkaufen mit Rat ihrer Brüder Berthold und Kraft ihre bisher besessenen Gülten zu Nieder-Wallbach (Nydern Walpach) - Heinrich Crumpach je 6 Viertel Korn und Hafer Meininger (Meninger) Maß, ein halbes Achtel Erbsen, 9 Schilling Heller an Walpurgis und 12 Schilling an Michaelis, 8 Erntekäse, je ein Fastnachts- und Michaelshuhn, eine halbe Gans, ein halbes Schock Eier, den gewöhnlichen Frondienst und ein Besthaupt; Konrad Hartman je drei Viertel Korn und Hafer Meininger Maß,9 Schilling an Walpurgis und 12 an Michaelis, je ein Michaels- und ein Fastnachtshuhn, ein halbes Viertel Erbsen, 15 Eier, 4 Erntekäse und eine halbe Gans; Heinrich (Hentze) Kornman ebensoviel; alle drei ein Weihnachtsbrot - an die Klosterjungfrauen Jutta von Bernshausen (Berlczhn.), ihre Schwester, Elisabeth (Elzen) Losse (Luszin) und danach dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) für gezahlte 50 Pfund Heller Salzunger Währung; ein Rückkauf ist jeweils vier Wochen vor Michaelis möglich. Nach dem Tod der beiden Nonnen soll die Siechmeisterin des Klosters Gülten oder Ablösungssume einnehmen und dem Konvent jeweils an Mariä Verkündigung [25. März] eine Präsenz davon geben. Wird auf die Güter ein Anspruch von Seiten des Herrn [Grafen] von Henneberg (Henbg.) erhoben, sollen die Aussteller dem Genüge tun. Zeugen: Apel von Leimbach (Leym-), Pfarrer zu Salzungen, der Ritter Berthold von Kranlucken (Cralucke), der Spitalmeister Berthold Schenkel und der Frühmesser Hermann Hesseberg. Konrad Stock siegelt (1); sein Bruder Hertnid bedient sich dieses Siegels mit. Beide bitten ihren Bruder Berthold von Bernshausen (Berlthn.) um Mitbesiegelung (2); dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 315
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1378 September 28.

UB Allendorf Nr. 302

Siegel ab, zwei angehängte Presseln.


Werner (Wencke) Nordhausen (Northn.), Bürger zu Salzungen (Salcz-), seine Frau Barbara und sein Bruder Gottfried verkaufen drei Acker Wiesen bei Ettmarshausen (Etmarshn.), die auf die zum Hof Allendorf (Alndorff) gehörenden Klosterwiesen stoßen, an die Klosterjungfrauen Petrissa (Petze) von Rosenthal (Rosintal), Anna von Schafhausen (Schaffhusin), Elisabeth (Elzen) von Buttlar (Butteler) und danach den Konvent von St. Marien zu Allendorf für erhaltene 40 Pfund Heller Salzunger Währung; ein Rückkauf ist binnen der nächsten zwei Jahre an Walpurgis [1. Mai] möglich. Benötigen die Käuferinnen danach ihr Geld, haben sie die Wiese - jeweils vier Wochen vor Walpurgis - zuerst den Verkäufern anzubieten. Nehmen diese das Angebot bis Walpurgis nicht wahr, darf die Wiese für 40 Pfund an Dritte verkauft oder versetzt werden; den Verkäufern bleibt auch dann ein Rückkaufrecht vorbehalten. Nach dem Tod der drei Nonnen soll derKlosterhofmeister im Dorf Allendorf die Abgaben aus der Wiese einnehmen und sie an Fronleichnam an die Nonnen auszahlen. Wird die Wiese zurückgekauft, hat der Hofmeister das Geld anderweitig anzulegen. Die Verkäufer stellen als Bürgen Berthold Wintermeister, Burgmann, und Berthold Schenkel, Spitalmeister zu Salzungen; wird wegen der Wiese von Dritten geklagt, haben diese in einer öffentlichen Herberge in Salzungen so lange Einlager zu leisten, bis die Wiese ledig ist. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, ist binnen eines Monats ein gleichguter neuer zu stellen; andernfalls ist der zweite Bürge zum Einlager verpflichtet. Die Aussteller versprechen, die Bürgen schadlos zu halten; da sie keine Siegel haben, bitten sie (1) Berthold von Bernshausen (Berlczhn.) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. Die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen und hängen ihre Siegel (2, 3) zu dem des Berthold von Bernshausen.

  • Archivalien-Signatur: 313
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1378 April 30.

UB Allendorf Nr. 301

Siegel angehängt, braun. 1) rund, 2,2 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (drei Scheiben 2:1, darauf drei Mühleisen). U.: +S. B. BERLSHVSEN. 2) rund, 2,5 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Hirschgeweih). U.: [....]OLDI. WINTERM[....]. 3) spitzoval, 3,9 x 2,7 cm, stark besch. Im Siegelfeld stehender Bischof, Stab in der Rechten, Buch in der Linken, zu seinen Füßen Wappenschild (Schenkel). U.: [+S.] BERTOLDI. SCE(N)KEL-PL(E)B(AN)I. I(N). GV(M)POLD(STAT).


Günther und Johann (Hans) Grafen zu Schwarzburg (Swarczpurg), Herren daselbst, verleihen auf Bitten der Brüder Berthold von Greußen (Grußin), Pfarrer zu Allendorf (Alden-), Otto, Heinrich und Dietrich von Greußen, gesessen zu Allendorf, dem Ludwig von Enzenberg (Entzinburg) und seinen Erben zu rechtem Lehen vier Pfund Pfenniggülte an Münze und Stadt Königsee (Konigiszee), die die dortigen Bürger jährlich von der Stadt wegen in die Münze zahlen sollen - je zur Hälfte an Pfingsten und Michaelis - sowie 6 Pfund Pfenniggülte zu Allendorf; dazu geben Katharina Hertwigs Weib 2 Pfund Pfennige und 2 Hühner von einer halben Hufe, Berthold Stolle 12 Schillinge und 3 Hühner von einer halben Hufe, Heinrich Murer von einer Viertelhufe und einer Hofstatt 30 Schilling und 2 Hühner sowie Apel Ebirhartz von einer Viertelhufe 8 Schilling. Diese Zinse und Güter haben die von Greußen den Ausstellern aufgelassen; die sie angenommen und Ludwig von Enzenberg und seinen Erben übertragen und zu Lehen gegeben haben so lange, bis die von Greußen sie wieder ablösen. Die Grafen versprechen Ludwig, daß sie niemanden eine Klage vor Gericht oder eine Sperre gestatten werden; bei Säumnis darfer in Allendorf und Königsee pfänden oder gerichtlich gegen die Pflichtigen vorgehen. Die Grafen Günther (1) und Johann (2) siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 307
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1379 Januar 10.

Siegel angehängt. 1) braun, rund, 3,4 cm Durchmesser, stark beschädigt, schlecht ausgeprägt. Im damaszierten Siegelfeld Helm mit Helmzier (Löwe), begleitet von den Buchstaben S und N. U.: [.......]ITIS. IN. SWARTZ[...]. (Siegel nicht bei Posse). 2) ab.


Albrecht von Leimbach (Leym-), Pfarrer zu Salzungen (Salcz-), der Spitalmeister Berthold Schenkel, der Frühmesser Hermann Hesseberg, die Ratsmeister Heinrich (Hencze) Diczel, Konrad Swap, Konrad Husse und Dietrich (Diczel) Lower sowie Konrad Mestecoph (Mescoph) und Berthold Schrimpf, Baumeister der Pfarrkirche zu Salzungen, die zu Ehren des hl. Märtyrers Simplicius und seiner Gefährten, der 10.000 Ritter, des hl. Nothelfers Nikolaus, der hl. Katharina, des hl. Kreuzes, der hl. Jungfrau Barbara, des hl. Nothelfers Erhard und der hl. Maria Magdalena geweiht ist, bekunden, daß ihre Kirche zum Teil eingefallen war und sie sie jetzt niedergebrochen haben, um sie von neuem zu errichten. Sie bitten daher alle Priester, Pfarrer, Burgmannen, Bürger, Frauen und Männer, im Gedanken an das Wort Gottes "Date ut dabitur vobis - gebit mir daz furgencliche gut, darumme wil ich uch geben eyn eweges lon" ihre milden Almosen für den Bau der Kirche mit diesem Boten zu übersenden, damit ihnen Gott als Lohn das ewige Leben dafür geben möge. Zum Nachweis, daß diese Boten von der Stadt Salzungen ausgesandt sind, ist die Urkunde vom Spitalmeister (1), dem Frühmesser (2) und der Stadt mit ihrem Sekretsiegel (3) besiegelt; die übrigen Aussteller bedienen sich dieser Siegel.

  • Archivalien-Signatur: 317
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1380 Juni 1.

UB Allendorf Nr. 305

Siegel angehängt, braun. 1) wie Reg. Nr. 301, Rest. 2) rund, 2,4 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Helm mit Helmzier - Hörner). U.: +S. HE[.....]. D(E). HESSEB(VR)G. 3) rund, 2,6 cm Durchmesser, leicht besch., lose. Im Siegelfeld Brustbild eines Bischofs, Stab in der Rechten, die Linke segnend erhoben. U.: +SECRET(VM). CIVITATIS. SAL[...]EN.


Der Priester Gottfried Nordhausen (Northusen) verkauft mit Rat seiner Bruders Werner (Wenken), seiner Schwester Margarete (Greten) und seiner Erben seiner Schwester Elisabeth (Elsen) von Nordhausen, Klosterjungfrau zu Allendorf (Aldin-), ein Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung ewiger Gülte aus einem Viertel einer Sole (suln), die sein Vater von Berthold Ochin gekauft hatte und die beim oberen Salzbrunnen zu Salzungen liegt; das Viertel ist ihm vom Vater als rechtes Erbteil zugefallen. Elisabeth soll die Gülte auf Lebenszeit innehaben; nach ihrem Tod soll sie an das Siechhaus zu Allendorf fallen als Seelgerät für den Vater, die Vorfahren und die Erben. Gottfried, Werner und Margarete bitten (1) Johann, Propst zu [Frauen-] Breitungen (Breytingen) und Pfarrer zu Tiefenort (Tiffenhard), und (2) Berthold Schenkel, Spitalmeister zu Salzungen, um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. Die Gülte ist aus dem erwähnten Viertel jeweils an Michaelis fällig.

  • Archivalien-Signatur: 321
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1380 Juni 15.

UB Allendorf Nr. 306

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 4 x 2,4 cm, besch. Im Siegelfeld unter gotischem Baldachin stehender hl. Michael, den Drachen tötend, auf seinem Schild ein Kreuz. U.: +S. [...]IS. P[....].HVSIN. 2) wie Reg. Nr. 301, besch.


Heinrich von Oechsen (Uszen), Frühmesser zu Allendorf (Alndorff), und Berthold Bulstercz, Kaplan daselbst, gewählte Ratleute von Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf einerseits, Hermann Hesseberg, Frühmesser zu Salzungen (Salcz-) und Berthold Schenkel, Spitalmeister, gewählte Ratleute der Jutta Widelbechin andererseits, schlichten zwischen den beiden Parteien dahingehend, daß jede Äbtissin der Jutta aus dem Haus zu Neuendorf (Nuwendorff) die an Michaelis fällige Korngülte auf ihre Lebtage liefern soll entsprechend den Urkunden, die sie darüber hat; auch den übrigen darin genannten Verpflichtungen soll das Kloster nachkommen. Den Ratleuten ist bekannt, daß Jutta vom Kloster 30 Pfund Heller Salzunger Währung für Haus, Scheune, Garten, Holz, Bier und Schinken erhalten hat; ihr Vieh sollte mit des Klosters Hirten gehen; Jutta kann, wenn sie will, bis zum nächsten Fest Mariä Würzweihe [15. Aug.] im Haus wohnen bleiben. Sie hat das Kloster und seine Angehörigen zu schützen und zu fördern. Dies haben die vier Ratleute gemeinsam festgelegt. Es siegeln (1) Hermann Hesseberg und (2) Berthold Schenkel; Heinrich von Oechsen und Berthold Bulstercz bedienen sich dieser Siegel mit.

  • Archivalien-Signatur: 319
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1380 Juli 6.

UB Allendorf Nr. 307

Siegel ab, Presseln hängen an.


Konrad von Waltershausen (Waltrathn.), Propst des Klosters Allendorf (Alndorff), übergibt den Teich unter dem Dorf Allendorf, den er mit 32 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung eigenen Geldes von Dietrich (Ditzel) Mullen und dessen Erben erworben hat, an Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf. Das Kloster soll an vier Terminen im Jahr - am Vorabend von Pfingsten, Ostern, Mariä Würzweihe [15. Aug.] und Mariä Geburt [8. Sept.] - je einen Dienstfisch aus dem Teich entnehmen und im übrigen den Teich nach Belieben besetzen; der jeweilige Propst hat damit nichts zu schaffen. Zeugen: Berthold Schenkel, Spitalmeister, Berthold Bulstercz, Kaplan zu Allendorf, Heinrich von Tann (Tanne), Hofmeister, und Heinrich Schiding. Der Propst siegelt (1) und bittet (3) Berthold von Kranlucken (Cralucke), Ritter, und (2) Berthold Wintermeister um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 320
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1380 Februar 1.

UB Allendorf Nr. 303

Siegel angehängt, braun. 1) rund, 2,7 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Löwe). U.: [........]ATHVSEN. 2) wie Reg. Nr. 301, leicht besch., schlecht ausgeprägt. 3) ab, Pressel hängt an.


Tilmann von Völkershausen (Volkershn.), Berthold, Johann (Hans) und Friedrich (Fricze) von Völkershausen, Gebrüder, verkaufen vier Töpfe (hove) gesottenes Salz jährlichen Zins aus einer ganzen Sole (sulen), die dem Kloster Allendorf (Alndorff) gehört, an Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf für erhaltene 24 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung; sie versprechen Währschaft. Es siegeln (1) Tilmann und (2) Berthold, da Johann und Friedrich ihre Siegel nicht bei sich haben. Zeugen: Berthold Schenkel, Spitalmeister zu Salzungen, Hermann von Leimbach (Leym-) der Alte, Johann (Hans) Hesse und Heinrich (Hentze) Meyge.

  • Archivalien-Signatur: 318
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1380 Februar 18.

UB Allendorf Nr. 304

Siegel angehängt, braun, rund, besch. 1) 3,1 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (geständert). U.: +S. THILONIS. D(E). FOLKERSHVSE(N). 2) 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U.: +S. BERTOLDI. D(E). FOLKER(SHUVSEN).


Adelheid von Kranlucken (Craluc), ihre Söhne Wolf, Karl, Johann (Hans) und Georg verkaufen vier Acker und ein Viertel Wiesen uff dem ubirsten hade sowie drei Acker Wiesen unter dem Hof zu Ettmarshausen (Etmarshusen) bie dem bornfloße an die Klosterjungfrauen Kunigunde (Kunnen) Stichling, deren Schwester Katharina Stichling, Gertrud (Gelen) von Breitungen (Breitingen) und Agnes (Nesen) Junge für bereits erhaltene 147 Pfund 5 Schilling Heller Salzunger (Salcz-) Währung; sie verzichten in aller Form auf diese Wiesen. Die Nonnen sollen diese auf ihre Lebtage innehaben; nach deren Tod fallen sie an den Klosterhof im Dorf Allendorf und den jeweiligen Hofmeister des Klosters; der soll jeder Nonne davon jährlich 6 Pfennige Präsenzgeld geben. Die Aussteller bitten (2) den Ritter Tilmann von Beenhausen (Benhusen), Amtmann [zu Salzungen], und (3) Berthold von Bernshausen (Berlshusen) um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. Karl von Kranlucken siegelt (1); Mutter und Brüder bedienen sich dieses Siegels.

  • Archivalien-Signatur: 322
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1382 November 27.

UB Allendorf Nr. 310

Siegel angehängt. 1) braun, wie Reg. Nr. 309, stark besch. 2 und 3) ab, Reste der Presseln.


Adelheid von Kranlucken (Cralucke), ihre Söhne Wolf, Karl, Johann (Hans) und Georg (Jurge) verkaufen eineinhalb Acker Wiesen oberhalb der Brücke zu Allendorf (Alndorff), die früher Konrad (Concze) Rehkitz (Rekis) innehatte, an Friedrich (Friczen) von Rohn (Rona), seine Frau Kunigunde (Kunnen) und ihre Erben für bereits erhaltene 20 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Ein Rückkauf ist im folgenden Jahr acht Tage vor Walpurgis möglich; benötigen die Käufer Geld, sollen sie den Verkäufern die Wiese jeweils acht Tage vor Walpurgis zum Rückkauf anbieten; kaufen diese nicht, ist ein Verkauf an Dritte möglich. Ein Rückkaufrecht bleibt den Ausstellern jeweils zum genannten Termin vorbehalten. Zeugen: Berthold Schenkel, Spitalmeister, Heinrich im Bach und andere. Karl von Kranlucken siegelt für Mutter und Brüder.

  • Archivalien-Signatur: 323
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1382 Februar 13.

UB Allendorf Nr. 308

Siegel angehängt. rund, 2,4 cm Durchmesser, Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: +S. KAROLI. DE.-CRALVC. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 13; U. dort unvollständig).


Johann (Hans) von Breitungen (Bretingen), seine Frau Margarete (Grete) und ihre Erben bekunden: Propst Heinrich Sparnouge, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters Allendorf (Alndorff) haben ihnen befohlen, die Gülte aus dem Gut zu Möhra (More), auf dem sie sitzen - anderthalb Acker Wiesen an dem more - sowie je ein Viertel Weizen und Hafer auf einem Gut zu Dermbach (Tern-), auf dem Kunigunde (Kunne) Andrewesin sitzt, für das Kloster an den Priester Heinrich von Stedtfeld (Stetefelt), Pfarrer zu Eisenach (Ysnache), zu zahlen, solange dieser lebt. Diese Gülte ist auch dann ohne Schaden für das Kloster zu entrichten, wenn sie leichter oder schwerer wird, steigt oder fällt. Nach Heinrichs Tod fallen die beiden Viertel Weizen und Hafer und die Wiese an das Kloster zurück; die Gülte ist an das Kloster zu zahlen entsprechend den alten Urkunden, die die Eheleute haben. Verkaufen diese ihre Güter, wird die Zahlung der Gülte hinfällig; die Wiese soll dem Gut folgen. Solange Heinrich noch lebt, hat der Käufer die Gülte ohne Schaden des Klosters zu entrichten. Gehen die Eheleute von dem Gut, soll das Kloster dieses an sich ziehen und wieder besetzen wie seine übrigen Güter. Zeugen: Heinrich von Rotenburg (Rotinbg.), Berthold Wintermeister, Günther von Breitungen und Berthold Bulstercz. Auf Bitten der Aussteller siegeln (1) Heinrich von Rotenburg und (2) Heinrich von Leimbach (Leym-); diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 324
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1382 März 8.

UB Allendorf Nr. 309

Siegel ab, beide Presseln hängen an.


Der Offizial der Propstei zu Dorla (Dorlan.) teilt dem Pleban zu Waldstedt (Walderstete) mit: zur Vikarie in der Kirche in Zimmern (Zcymern sancti Martini), vakant durch die Resignation des letzten Vikars Johann Swencke, ist durch Günther und Hermann Herren von Salza (Salcza) Heinrich Swencke präsentiert worden. Auf dem von ihm dazu angesetzten Termin am Freitag nach Ostern [27. März] ist niemand erschienen, der dem widersprochen hätte. Er investiert daher den Heinrich Swencke mit der Vikarie und befiehlt dem Adressaten, Heinrich oder seinen Prokurator unter den nötigen Feierlichkeiten in den Besitz der Vikarie, ihrer Einkünfte und Rechte zu setzen und die Betroffenen zum Gehorsam gegen ihn aufzufordern.

  • Archivalien-Signatur: 327
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1383 März 27.

UB Allendorf Nr. 313

Siegel abhängend, wie Reg. Nr. 48, braun, Rest.


Kraft von Bernshausen (Berldishusen) und seine Frau Elisabeth (Elze) verkaufen ihr Gut im Dorf Allendorf (Aldendorff), auf dem jetzt Johann (Hans) Kesseler sitzt, mit den daraus fälligen Zinsen - je 10 Schilling an Walpurgis und Michaelis, ein halbes Schock Eier an Ostern, zwei Michaelshühner, Abgaben (wysunge) im Wert von 6 Pfennigen an Weihnachten, ein Fastnachtshuhn und die üblichen Dienste - an die Küsterin zu Allendorf, die damit das hl. Kreuz auf dem Chor beleuchten soll. Dafür haben sie 10 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung erhalten. Ein Rückkauf ist jeweils am Elisabethabend [18. Nov.] möglich; die 10 Pfund sind dann anderweitig für Beleuchtung des hl. Kreuzes anzulegen. Es siegeln (1) Kraft und (2) auf dessen Bitten sein Bruder Berthold von Bernshausen; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 328
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1383 November 18.

UB Allendorf Nr. 315

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) wie Reg. Nr. 301, braun, leicht besch.


Propst Heinrich Sparnouge, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) verkaufen vier Acker Wiesen yn deme nidern karne mit allem Zubehör, wie sie Friedrich (Fricze) von Rohn (Rona) innehatte, an die Klosterjungfrauen Katharina von Fulda (Fulde), Gertrud (Gelen) und Anna Pilgerzell (Bilgirczeln) und Petrissa (Peczen) von Heringen für erhaltene 56 Pfund Salzunger (Salczungir) Währung; ein Rückkauf ist jeweils vier Wochen vor Kathedra Petri [22. Febr.] möglich. Nach dem Tod der vier Nonnen fallen die Wiesen an Äbtissin und Konvent; die Äbtissin soll dem Konvent von Heu und Gras, die darauf gewachsen sind, eine Präsenz geben; sie hat dem Konvent ein Rückkaufrecht einzuräumen. Zeugen: Berthold Bulstercz, Spitalmeister zu Salzungen, Heinrich Gemeylich und Heinrich (Hencze) von Tann (Tan). Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 326
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1383 März 10.

UB Allendorf Nr. 312

Siegel ab, Pressel von 1 hängt an.


Propst Heinrich, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) verkaufen den Klosterjungfrauen Anna von Schafhausen (-husen), Gertrud (Gelen) von Hesseberg (-burg), und Elisabeth (Elsen) Löwenfuß (Leyfuzzen), ihren Mitschwestern, eine halbe Sole im Salzbrunnen für erhaltene20 Gulden; ein Rückkauf ist mit 20 Gulden oder deren jeweiligen Wert möglich; die Nonnen haben das Geld dann mit Rat von Äbtissin und Konvent für andere Gülten anzulegen. Der Nutzen steht ihnen auf Lebenszeit zu. Nach dem Tod der letzten fallen Sole oder Gülte an den Konvent zu einem Seelgerät für diejenigen, von denen es hergekommen ist. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 325
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1383 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 311

Siegel angehängt, braun, Reste. 1) spitzoval, ca. 3,5 x 2,2 cm. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind, zu ihren Füßen Wappenschild (unkenntlich). U. nicht lesbar. 2) wie Reg. Nr. 22.


Propst Konrad von Waltershausen (Waltherthusin), Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen eine Sole (suln) im oberen Salzbrunnen zu Salzungen (Salczungin), die dem Herrn Salz, Wacht und Bede gibt, auf Lebenszeit an den Priester Matthias Apt für erhaltene 100 Pfund Heller Salzunger Währung. Nach dessen Tod fällt diese wieder an die Propstei. Vermittelt hat den Kauf Berthold Bulstercz, Spitalmeister zu Salzungen. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 329
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1383 Oktober 13.

UB Allendorf Nr. 314

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 4,4 x 2,8 cm, besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind, unten Wappenschild (Löwe). U.: [+S.] CONRADI. WALTERTEHVS(EN). P(RE)P(OSI)T(I). I(N). ALDI(N)DO[RF.]. 2) wie Reg. Nr. 22, besch.


Gottfried (Gocze) vom Stein (Steine) verkauft jährliche Gülten von je einem Malter Weizen und Hafer, 15 Schilling Eisenacher (Ysenisschir) Pfennige an Michaelis, eine Gans, drei Michaelshühner, eine Abgabe (wisunge) an Weihnachten, zwei Fastnachtshühner, eine Lammkeule und ein halbes Schock Eier zu Ostern sowie die Rechte und Freiheiten, diesein Vater und seine Vorfahren auf ihn gebracht haben an dem Gut in Dorf und Flur Gumpelstadt (Gumpelstat) zwischen der alten Musbechin und Konrad (Contzen) Rumhart an der Hufe, die der alten Jenin gehörte und die jetzt ihre Tochter Agnes Jenin und ihr Ehemann Werner innehaben, an die Äbtissin und deren [geistliche] Kinder Kunigunde (Kunnen) und Katharina Stichling und Gertrud (Gele) von Breitungen (-tingin), Klosterjungfrauen zu Allendorf (Aldindorff), für erhaltene 100 Pfund Heller Salzunger Währung. Er verspricht, diese in Gülten, Abgaben und Frondiensten nicht zu behindern. Wenn die Äbtissin, die Schwestern Stichling und Gertrud von Breitungen nicht mehr leben, fallen die Gülten an den Konvent des Klosters nach Landesgewohnheit. Gottfried wird dagegen nicht vorgehen. Er siegelt (1) und bittet Hermann von Leimbach den Älteren um Mitbesiegelung (2); dieser kündigt sein Siegelan. Zeugen: Berthold Bulstercz, Spitalmeister zu Salzungen, Matthias Apt, Frühmesser zu Allendorf, und Johann Helmbold, Priester.

  • Archivalien-Signatur: 330
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1384 April 6.

UB Allendorf Nr. 316

Siegel angehängt, dunkelbraun. 1) wie Reg. Nr. 254, leicht besch. 2) rund, 2 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.:+S. HERMANNI. DE. LEY(M)BACH.


Propst Reinhard Ruzve, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) bekunden, dem Knecht Ludwig (Luczin) von Leidenthal (Leydintal), seiner Frau Kunigunde (Kunne) und ihren Erben 45 Gulden schuldig zu sein. Solange die Eheleute beim Kloster sitzen, soll man ihnen jährlich vier Acker Land überlassen, die sie auf eigene Kosten bearbeiten, ohne davon etwas zu schulden. Wenden sie sich ab und wollen nicht mehr beim Kloster bleiben, sollen ihnen jährlich [über der Zeile: drei Jahre] viereinhalb Gulden gezahlt werden. Wollen die Eheleute ihr Geld zurück, haben sie es vier Wochen vor Michaelis anzumahnen; die Summe und eventuelle Außenstände hat das Kloster dann ohne Widerrede zu zahlen; andernfalls können Ludwig und seine Erben es pfänden. Damit erklärt Ludwig seine bisher gegen das Kloster erhobenenen Ansprüche für hinfällig. Zeugen: Konrad von Heringen, (-gin), Berthold Bulstercz, Spitalmeister zu Salzungen (Salcz-), und Heinrich von Tann (Tanne), Hofmeister des Klosters in Allendorf. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 333
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1384 Juni 5.

UB Allendorf Nr. 317

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.


Heinrich von Leimbach (Leym-), Burgmann zu Salzungen (Salcz-), übereignet seiner Brudertochter Elisabeth (Bethin), Katharina Königsee (Kunigissehen) und deren Schwester Kunigunde (Kunne), Klosterjungfrauen an St. Marien zu Allendorf (Aldindorff), zur Besserung ihrer Pfründen das Gut zu Leimbach, das jetzt Johann (Hans) Hoveman innehat; nach dem Tod einer Nonne fällt es an die Überlebenden, nach dem Tod der Letzten an das Siechhaus des Klosters. Deswegen soll für das Seelenheil des Ausstellers und seiner Vorfahren gebetet werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 332
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1385 November 30.

UB Allendorf Nr. 319

Siegel angehängt, braun, rund, 2,3 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: [+S. HEIN]RICI. DE. LEIMBAC[H]. (Fehlt bei Posse, Adel).


Hermann von Leimbach (Leym-) der Junge, seine Frau Agnes (Nese) und ihre Erben verkaufen Katharina Schrimpf, Richza von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und Elisabeth (Elsin) von Altenburg (Aldin-), Klosterjungfrauen zu Allendorf (Aldindorff), drei Pfund Heller 2 Schilling Pfennige Salzunger (Salcz-) Währung jährlicher Gülte für erhaltene 34 Pfund Heller; davon fallen von Konrad Kugeler zu Allendorf oder seinen Nachfolgern 12 Schilling an Walpurgis von einer Wiese, die auf eine Wiese stößt, die jetzt Johann (Hans) Farch innehat, sowie 5 Schillinge an Michaelis von Bernhard (Petze) Ussener vor dem Obertor, gesessen zu Salzungen, von dem Gut, in dem er sitzt. Eine Ablösung der Gülten ist jeweils zum Fälligkeitstag mit der genannten Summe und den Außenständen möglich. (1) Hermann der Junge siegelt für sich und seine Ehefrau; beide bitten (2) Hermann von Leimbach den Alten um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 331
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1385 August 8.

UB Allendorf Nr. 318

Siegel angehängt. 1) hellbraun, rund, 2,3 cm Durchmesser, leicht besch., schlecht ausgeprägt Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: [ +S. HERMANNI. D(E). LEY(M)B(ACH).] (Abbdildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 38 Nr. 19). 2) wie Reg. Nr. 316, braun, stark besch.


Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde und der Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Magunt.), ernennen für ihre Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen, delegierten oder subdelegierten Richtern gegen geistliche und weltliche Personen den Gerlach von Roßdorf (Rostorf), Priester der Diözese Würzburg (Herbipolen.), Vorzeiger dieser Urkunde, zu ihrem Prokurator und Syndicus, erteilen ihm die dazu nötigen, aufgezählten Vollmachten, auch zur Bestellung von weiteren Prokuratoren oder Subprokuratoren, und versprechen, ihn wegen aller in ihrem Namen eingegangener Verpflichtungen schadlos zu halten. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 334
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1386 Oktober 14.

UB Allendorf Nr. 320

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Der Ritter Apel und Tolde von Reckerode (Reke-) quittieren Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) über 250 Gulden und die Gülte in der Stadt Salzungen (Salcz-), sagen diese von Geld und Gülte los und erklären die Urkunde, aufgrund deren die Zahlung erfolgt ist und den sie verloren haben, für ungültig. Zeugen: Berthold Bulstercz, Konrad (Kurt) Hesseberg (-burg), Johann (Hans) Hesse, Heinrich beim Bach, Meister Philipp der Goldschmied, Konrad Rehkitz (Rekez) und Gerlach von Roßdorf (Rostorf), Kaplan zu Allendorf. Die Brüder (1) Apel und (2) Tolde hängen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 335
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1388 Oktober 25.

UB Allendorf Nr. 321

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,6 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Flügel). U.: +S. [.....].RE[....]DE. (wohl das bei Posse, Adel Bd. 5 Tafel 26 Nr. 15 abgebildete Siegel). 2) 2 cm Durchmesser, besch., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U. nicht lesbar.


Ihren jetzigen und künftigen Helfern teilen Apel, Heinrich und Johann (Hans) von Haun (Hune) mit, daß sie drei Höfen des Klosters Allendorf (Al-), die in das Siechhaus gehören - je einen im Klosterhof, im Dorf Allendorf und zu Neuendorf (Nuwen-) - Sicherheit zugesagt haben um Gottes willen. Sie bitten ihre Helfer -Herren, Ritter und Knechte - diese Höfe zu schützen und zu schirmen. Apel von Haun siegelt; Heinrich und Johann bedienen sich dieses Siegels.

  • Archivalien-Signatur: 316
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1388 November 30.

UB Allendorf Nr. 322

Oblatensiegel aufgedrückt, rund, 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Widder) mit Helm. U.: S. APEL. VO-N. HUNE.

Papier


Äbtissin Euphemia und der Konvent zu Allendorf (Aldindorph) bekunden, daß ihnen Apel Zise und seine Kinder auf ewig zwei Grundfische (kraslen) zu einem Seelgerät für Hessen Fust und Kunigunde (Cunne) Suzzen Seele gegeben haben.

  • Archivalien-Signatur: 468
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1390 / 1395

UB Allendorf Nr. 340

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 336, hellbraun, besch.


Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) bekunden, daß vor ihnen und mit ihrer Zustimmung Dietmar Fischer, Spitalherr zu Salzungen (Salcz-) und Vormund des Spitals, den Günther Scherre, Bürger zu Salzungen, an seiner Stelle auf drei Jahre, beginnend Kathedra Petri [22. Febr.], zum Vormund des Spitals eingesetzt hat. Nach Ablauf der Frist tritt Fischer wieder in seine Vormundschaft ein. Scherre hat jährlich vier Pfund Pfennige für die zugehörigen Wiesen, fünf Pfund für das zugehörige Gesott, ein halbes Achtel Mohn für die Siechen und ein Faß Kraut aus dem zugehörigen Garten zu geben, der auf den houbschen Graben stößt. Er hat Stiftungen, Gülten und Zinse einzunehmen, daraus Baumaßnahmen an der Kirche und an dem zur Vormundschaft gehörigen Haus zu bestreiten und ist jährlich zwischen Allerheiligen [1. Nov.] und Martini [11. Nov.] zur Rechenschaft vor Äbtissin, Priorin und Konvent verpflichtet. Er hat sich darauf ausdrücklich verpflichtet. Die Ausstellerinnen siegeln mit dem Konventssiegel. Zeugen: Konrad von Heringen, Kraft von Bernshausen (Berldeshusen), Johann Schregk, [Heinrich] Schiding und Johann (Hans) Scherre, Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 338
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1390 Februar 24.

UB Allendorf Nr. 324

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, braun, besch.


Die Brüder Heinrich und Andreas von Roßdorf (Rostorff) verkaufen ihrer Mutter Gertrud (Gelen) von Roßdorf auf Lebenszeit vier Acker Wiese unterhalb der Brücke zu Barchfeld (Barffelt) und das Gut, das jetzt Konrad Tile, Bürger zu Salzungen (Salcz-), bearbeitet, mit den Rechten und Freiheiten, zu denensie es bisher besessen haben. (1) Heinrich und (2) Andreas siegeln und bitten (3) Konrad von Hesseberg (Hessebg.), jetzt Untervogt des Gottschalk von Buchenau (-auwe), um Mitbesiegelung; dieser kündigt als Zeuge sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 336
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1390 Januar 20.

UB Allendorf Nr. 323

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,8 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt, oben gerautet). U.: +S. HENRICI. DE. ROSDO(R)F. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 37 Nr. 16). 2) ab, Pressel hängt an. 3) 2,1 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: +S. CONRAT. DE. [.....]CH.


Adelheid Schafferoden, ihre Kinder Henning, Konrad (Cuncel), Barbara und Margarete verzichten vor Albrecht Kelner, Propst zu Allendorf (Alden-), Herrn Nikolaus, Herrn Gerlach von Roßdorf (Rostorf) sowie den Nachbarn von Eckardtshausen (Okkershusen) auf etliche in ihrem Besitz befindliche alte Urkunden, die das Kloster Allendorf betreffen und die dem Kloster schaden könnten. Sie erklären die Urkunden für ungültig, werden sich ihrer künftig nicht mehr bedienen und versprechen, ihre Gülten an das Kloster künftig ohne allen Eintrag zu zahlen. Zeugen: die Kanoniker (tumhern) Konrad Schenkel und Heinrich von Stedtfeld (Stetefelt) [an St. Marien zu Eisenach] und andere Priester. Der von den Ausstellern darum ersuchte Nikolaus Bekk, Vikar an St. Marien zu Eisenach, und Adelheid Schafferoden bitten (1) Heinrich von Holzhausen (Holczhusen), Amtmann zu Wartburg (Warperg), und (2) Reinhard Pinkernal (-nayl) um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Zeugen: Hermann Pinkernal, Peter Hesse, Bernhard (Pecze) Fachedorf und andere.

  • Archivalien-Signatur: 341
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1391 Mai 8.

UB Allendorf Nr. 327

Auf der Rückseite Spuren von zwei aufgedrückten, runden, grünen Siegeln, 2,9 bzw. 2,3 cm Durchmesser.


Apel Hirdeler und seine Frau Agnes (Nese) verkaufen eine Hufe Land beim Buchensee mit allem Zubehör, wie sie es bisher besaßen, für erhaltene 100 Pfund Heller an den Hof im Dorf Allendorf, an die geistliche Jungfrau Kunigunde (Kunnen) Stichling, Hofmeisterin, und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf. Sie haben nach Landesgewohnheit auf die Hufe verzichtet und werden gegen den Verkauf nicht vorgehen. Zeugen: Ulrich Rotensteyner, Zentgraf zu Salzungen (Salcz-), Heinrich Schiding, Ratsmeister, Johann (Hans) Hesse und Simon Kremer, Bürger daselbst. Die Aussteller, die keine eigenen Siegel haben, bitten Ulrich Rotensteyner um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 342
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1391 April 24.

UB Allendorf Nr. 326

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,2 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken). U.: +S. ULRICH. ROTENSTEINER.


Barbara von Roßdorf (Rostorf), Ehefrau des Kraft von Bernshausen (Berlthusen), bekundet, daß ihr Bruder Gerlach von Roßdorf bei ihr viereinhalb Acker Wiesen unterhalb Hausen (Husen) ausgelöst hat mit Wissen der Katharina Schrimpf, Priorin zu Allendorf (Alden-) und Leibeserbin von Heinrich und Richza Schrimpf,die ein Lösungsrecht daran hatte. Die Ausstellerin, die mehr als 20 Jahren in den Gütern gesessen hatte, hat dafür 33 Pfund Heller erhalten. Künftig soll der Vikar des Hochaltars von St. Marien zu Allendorf, der diese Vikarie nach Gerlach von Roßdorf innehat, der Katharina Schrimpf und ihren Erben die Lösung für 33 Pfund Salzunger Währung jeweils vier Wochen vor Walpurgis einräumen. Die Ausstellerin bittet um Besiegelung ihren Ehemann (2), und Katharina Schrimpf mit dem Konventssiegel (1); diese kündigen die Siegel an. Katharina behält sich und ihren Ganerben das Lösungsrecht an ihrem väterlichen Erbe vor.

  • Archivalien-Signatur: 340
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1391 April 2-8.

UB Allendorf Nr. 325

Siegel angehängt, braun, Siegelfläche grün. 1) wie Reg. Nr. 22. 2) rund, 2,5 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Scheiben 2:1, darauf Mühleisen). U. nicht lesbar.


Heinrich von Frankfurt (Franckevort), seine Schwestern Katharina und Elisabeth (Else) verkaufen mit Zustimmung ihrer Mutter Christine (Kerstinen) dem Priester Konrad Tunczebach, Kapitular am Stift St. Marien zu Eisenach (Ysenach), die Güter und Zinsen auf Güter, Wiesen und Äcker zu Kothera bei Möhra (More), freies Eigen, früher im Besitz des Johann (Hans) von Friemar (Frymars) des Älteren, durch Heinrich von Hillartshausen (Hyldenshusen) diesem abgekauft und um Gottes willen den Ausstellern übertragen. Auf den Gütern sitzen Konrad Nolnberg und Heinrich Muspach; Konrad gibt jährlich 6 Schilling Eisenacher Pfennige, zwei Schock Eier zu Ostern und vier Michaelshühner, Heinrich Muspach 4 Schillinge, ein Schock Eier und zwei Michaelshühner. Beide sind von den Ausstellern an Konrad gewiesen worden. Dieser hat dafür 5 Schock guter Freiberger (Fryberscher) Groschen gezahlt. Die Aussteller sagen ihn davon los und bitten den Priester Hermann von Treffurt (Dreford), Richter des geistlichen Gerichts von Dorla zu Eisenach, um Besiegelung mit dem Gerichtssiegel; dieser kündigt das Siegel an. Zeugen: Konrad von Hillartshausen, Priester, Apel von Reckerode (Reke-), Ritter, sein Sohn Johann (Hans), Heinrich von Reckerode und andere.

  • Archivalien-Signatur: 339
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1391 November 11.

UB Allendorf Nr. 328

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 48, braun, stark besch.


Bernhard (Pecze) Nucze und seine Frau Katharina verzichten für sich, ihre Erben und die ihres Schwiegervaters (swehirs) Kuneman auf alle Ansprüche gegenüber dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) wegen des verstorbenen Kuneman, der Bruder im Kloster war. Sie werden gegen das Kloster weder vor geistlichen noch weltlichen Gerichten vorgehen. Zeugen: Karl von Bibra, Dekan des Stifts Fulda (Fulde), Junker Simon [von Steinau genannt] Steinrück, Friedrich (Fritsche) Lutermunde und Heinrich Binge. Die Aussteller, die keine Siegel haben, bitten Simon Steinrück um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 344
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1392 Mai 29.

UB Allendorf Nr. 329

Auf der Rückseite Spuren eines grünen, runden Siegels, 2,5 cm Durchmesser.

Papier


Ludwig (Locze) Phannesmyt, Bürger zu Salzungen (Salcz-), und seine Frau Elisabeth (Else) verkaufen Agnes (Nesin) Burghart und ihrer Schwester Elisabeth (Else), Klosterjungfrauen zu Allendorf (Aldindorff), zwei Pfund Heller Gülte Salzunger Währung auf Haus und Hof zwischen Bruckeners und Johann (Hans) Hutteners Häusern auf dem Salzwerk daselbst sowie dem Garten an Rotensteyners Teich vor dem Borntor, fällig je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis. Die Käuferinnen haben dafür 20 Pfund Heller gezahlt; eine Auslösung ist mit derselben Summe und den Rückständen jederzeit möglich. Wenn sie ihr Geld wieder benötigen, sollen sie es mit Frist von vier Wochen ankündigen. Nehmen die Eheleute dies nicht wahr, sind Verkauf oder Versetzung an Dritte möglich; ein Rückkaufrecht bleibt den Eheleuten und ihren Erben auch dann vorbehalten. Bei Säumnis können die Inhaber Pfänder nehmen. Die Aussteller versprechen, dagegen nicht vorzugehen, geloben Währschaft und bitten Henkel Swap, Wenke Steynmetz, Hermann Hartleib und Bernhard (Peczen) Slode, Ratsmeister zu Salzungen, um Besiegelung mit dem Sekretsiegel der Stadt; diese kündigen mit Wissen der Schöffen das Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 345
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1392 Oktober 14.

UB Allendorf Nr. 330

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 305, Siegelfläche grün, schlecht ausgeprägt.


Heinrich Sparnouge (-awe), Dekan auf dem Frauenberg bei Fulda (Fulde), bekundet: Berthold, jetzt Pfarrer zu Salzungen (Salcz-), hatte, als die Äbtissin von Allendorf (Aldendorff) und er selbst von der Propstei wegen ihm die Pfarrei verliehen haben, auf die Evangelien geschworen, dem Konvent jährlich 24 Pfund Heller an Pension zu zahlen, da die Pfarrei dem Konvent inkorporiert ist. Er werde das Kloster mit seinem Dienst ehren und fördern, sein Bestes werben, seinen Schaden warnen und nichts gegen es unternehmen. Diesen Eid hat ihm Herr Johann von Tiefenort (Tyffenhart) vorgesprochen, wie es gewöhnlich ist; dieser bekundet das. Der Aussteller nimmt auf seinen Eid, daß dies wahr ist, und drückt das Dekaneisiegel auf.

  • Archivalien-Signatur: 346
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1393 Januar 22.

UB Allendorf Nr. 332

Siegel auf der Rückseite aufgedrückt, grüner Abdruck, spitzoval, 4,6 x 2,8 cm (vgl. Weth S. 94).

Fulda


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen den Klosterjungfrauen Kunigunde (Kunnen) Stichling, ihrer Schwester Katharina, ihrer Brudertochter Elisabeth (Elsin), Gertrud (Geln) von Breitungen (Breytingen) und Gertrud (Geln) Kneuffin auf deren Lebenszeit fünf Acker Wiesen in der auwe unter Johann (Hansin) Scherff für erhaltene 100 Pfund Heller; nach deren Tod fallen die Wiesen wieder an das Kloster. Zeugen: Gerlach von Roßdorf (Rostdorff) und Matthias Apt, Vikare, sowie Heinrich (Heincze) von Tann (Tanne) und Dietrich (Ditzel) Koerber, Brüder des Klosters. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 347
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1393 Juni 12.

UB Allendorf Nr. 333

Siegel angehängt. 1) braun, spitzoval, 4,1 x 3,2 cm, besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind, darunter Wappenschild (unkenntlich). U.: +S. ALB(ER)TI. CELLERARII.-[....]AL[...]DORF. 2) ab.


Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) bekunden: der Abt von Fulda (Fulde) hatte ihnen Herrn Albrecht (Apeln) Kelner als Propst geschickt; das Kloster sollte diesem alle Schulden und Schäden beschreiben. Die Ausstellerinnen schulden den Kanonikern (tumherren) zu Eisenach (Isenache) 150 Gulden [.......] 2500 Pfund fuldischer Währung und mehr, die sie nicht zurückzahlen können; jeden Tag kommen Kosten für Einlager und Schaden hinzu. Sie konnten ihre Äcker nicht bearbeiten und mußten alle Jahre große [....] für Acker [....]Korn. Sie überantworten daher zur Abtragung ihrer Schulden dem Propst auf dem Kloster acht Wagenpferde, sieben Kühe, drei Kälber, alle Lehnsgefälle, ihre Höfe zu Leidenthal (-tal), Nitzendorf (Nytzendorff), Gräfendorf (Grefindorff), zu Horst, acht Pferde zu Ettmarshausen (Etmarshusen), zu Schneckenhausen (Sneckenhusen), zu Kaltenborn (Kalden-), zu Hermannsroda (Hermansrode) acht Pferde und drei Viertel Schafe, 150 Viertel Korn, 5 Schinken (bachen), 8 Brühschweine (bruweswyn), 5 Hühner und einen Hahn; keine Gerste oder Hafer und keinerlei [...], denn die waren zuvor beraubt und verdorben. Daran wollen sie dem Propst nach wie vor keine Schuld geben. Zu verteilen sind noch Fronfahrten und -dienste, die sie erbringen müssen. Sie bitten den Propst, um Gottes willen und zu Ehren Mariens zu bleiben, denn sie haben erfahren, daß er fort will. Sie wissen nicht anders von ihm zu sagen, als daß er ehrbar und fromm ist. Es siegeln Äbtissin und Konvent; Hermann von Leimbach (Leym-) bekundet, auf Bitten der Äbtissin und der Priorin sein Siegel dazu gehängt zu haben. Zeugen: Ulrich Rotensteyn, [Heinrich] Schiding (Schy-) und die Brüder auf dem Hof daselbst [zu Allendorf].

  • Archivalien-Signatur: Insert 04
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1394 Februar 5.

UB Allendorf Nr. 334 (Insert in Urk. Nr. 350 - Reg. Nr. 360).


Papst Bonifaz IX. befiehlt dem Domdekan zu Bamberg (Bambergen.) auf Bitten des an der Kurie erschienenen Matthias genannt Apt, Rektors des Altars St. Maria Magdalena im Kloster Allendorf (Aldendorff), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Maguntin.), in dem gewöhnlich etliche Pfründen Weltgeistlichen übertragen sind: wenn er feststellt, daß, nachdem Matthias zu einer Pilgerfahrt und zur Förderung gewisser Angelegenheiten zum heiligen Stuhl aufgebrochen war, dort unüberlegterweise Dinge zu dessen Nachteil in Gang gesetzt worden sind, so hat er den früheren Zustand wiederherzustellen. Widerspruch ist mit Kirchenstrafen zu begegnen; eine Appellation ist nicht zugelassen.

  • Archivalien-Signatur: 353
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1394 Dezember 19.

UB Allendorf Nr. 337

Bleibulle an Hanffaden, 3,3 cm Durchmesser. Vorderseite Häupter der Apostel, Inschrift: S(ANCTVS). PA(VLVS). S(ANCTVS). PE(TRVS). Rückseite: BONI-FATIUS.-P(A)P(A).VIIII.

Rom


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen auf Wiederkauf ihrem Küsteramt sechs Pfund jährlicher Gülte Salzunger (Salcz-) Währung aus ihrem freien Gut in der Stadt Salzungen in der Bauerngasse (gebur gazzen); Dietrich (Dyczel) Rise (Ryse), seine Erben und die Inhaber des Gutes sollen die Gülte je zur Hälfte an Michaelis und Walpurgis nach Allendorf an die Küsterin liefern. Geschieht dies nicht, hat die Lieferung durch die Propstei zu erfolgen; mit 60 Pfund kann die Gülte abgelöst werden. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 349
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1394 Juni 15.

UB Allendorf Nr. 335

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 332, braun, Rest. 2) ab, Pressel hängt an.


Richza von Wildprechtroda (Wolbrechterode), Küsterin des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff), bekundet, daß die Küsterei zu Allendorf bisher ein Pfund Wachs ewiger Gülte hatte auf Johann (Hans) Weißen Haus, gelegen zwischen Hessebergs und Elisabeth (Elsin) Libolds Haus, das jetzt Konrad Schoneman, seine Frau Adelheid und ihre Erben gekauft haben und bewohnen. Johann Weiße hat die Gülte zuvor abgelöst und stattdessen auf Elisabeth (Elsin) Wentzeln Haus angewiesen, gelegen außerhalb des neuen Tores nach Salzungen (Salcz-) hin. Die Ausstellerin sagt daher das von Konrad Schoneman bewohnte Haus von der Verpflichtung los. Die Küsterin bitte ihre Äbtissin Euphemia um Besiegelung; diese kündigt ihr Siegel an, da dies mit ihrer und des Konventes Zustimmung geschehen ist.

  • Archivalien-Signatur: 348
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1394 November 5.

UB Allendorf Nr. 336

Siegel angehängt, braun, spitzoval, 4,5 x 2,6 cm, besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind. U.: +S. ABBATISSE. IN. ALDENDORF.


Otto Graz verkauft auf ewig zweineinhalb Acker Pflugland zwischen Allendorf (Aldindorff) und der Stadt Salzungen (Salcz-) an Nikolaus (Clausen) Rusche, seine Frau Elisabeth (Elsin) und ihre Erben für bereits erhaltene 5 1/ 2 Schock gute Kreuzgroschen und verzichtet auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf. Werden von dritter Seite Klagen dagegen erhoben, hat Otto die abzutun. Otto Graz siegelt und bittet den Ritter Apel von Reckerode (Regkerode), Amtmann zu Salzungen, der das Gut wegen seines Herrn, des Landgrafen von Thüringen (Doringen), aufgenommen und den Käufern übertragen hat, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. Zeugen: Johann (Hans) Lindensmyt, Ratsmeister der Stadt Salzungen, Johann (Hans) Heyne und Johann (Hans) Scherre der Lange, Bürger daselbst.

  • Archivalien-Signatur: 352 (fehlend)
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1395 Juni 4.

UB Allendorf Nr. 339


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden, dem Johann (Hansen) Heyne, Bürger zu Salzungen (Salcz-), seiner Frau Elisabeth (Elsin) und ihren Erben 5 Schock guter Kreuzgroschen, genannt Meißener (Missenere) schuldig zu sein, die diese ihnen gezahlt hatten, fällig am nächsten Sonntag Invocavit nach Ausstellung der Urkunde [19. Febr. 1396]. Die Aussteller räumen den Eheleuten die Möglichkeit ein, in der Salzpfanne (nappen) des Klosters zu sieden, wenn sie selbst es nicht können; wenn das Kloster aber sieden will, sollen die Eheleute es nicht hindern. Falls sie in der Pfanne des Klosters sieden, sollen sie für jedes Werk, das sie dieses Jahr sieden, von der Schuldsumme 10 Schilling Salzunger Währung abziehen. Eine Zahlung durch das Kloster oder eine Rückforderung durch die Eheleute ist vier Wochen vor dem genannten Sonntag Invocavit anzukündigen. Erfolgt die Zahlung dann nicht und ist die Summe nicht durch Sieden erbracht, so können die Eheleute Pfänder nehmen. In beiderseitigem Einvernehmen kann die Frist auch über das Jahr hinaus verlängert werden. (1) Propst und (2) Konvent drücken ihre Siegel auf.

  • Archivalien-Signatur: 351
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1395 März 10.

UB Allendorf Nr. 338

Spuren von zwei aufgedrückten, grünen, spitzovalen Siegeln.

Papier


A.d. 1396, im vierten Jahr der Indiktion, im siebten Pontifikatsjahr des Papstes Bonifaz IX., die vero decimanona mensis Iulii erschien zur Vesperzeit in Eisenach (Isenacen.), Diözese Mainz (Maguntin.), im Wohnhaus des Johann Offterding, Kanonikers am Stift St. Marien zu Eisenach, vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Heinrich genannt Swencke, Kleriker der Diözese Mainz, und bestimmte zu seinen Prokuratoren den Kanoniker Johann Offterding, sowie Johann Teufel (Teuwel) von Eschwege (Esche-) und Peter Dehain, Vikare an der Kirche St. Marien zu Eisenach, alle anwesend, zwecks Inbesitznahme der dem Heinrich Swencke durch Papst Bonifaz IX. verliehenen Pfründe mit oder ohne Seelsorgeverpflichtung, frei oder frei werdend, die der Kollation, Provision oder dem Patronat des Abtes und des Konventes von Fulda (Fulden.) bzw. der Äbtissin, der Priorin und des Konventes des Klosters Allendorf (Aldendorf) bei Salzungen (Salcz-), Diözesen Mainz und Würzburg (Herbipolen.), unterliegt. Die drei sollen gemeinsam oder einzeln von dieser Pfründe körperlich Besitz ergreifen, die Rechte und Einkünfte an sich nehmen und alles Nötige veranlassen. Heinrich Swencke behält sich das Recht vor, eine andere, derselben Verfügung unterliegende Pfründe anzunehmen. Die Prokuratoren erhalten alle für die Durchsetzung der päpstlichen Verleihung vor dem zuständigen Richter notwendigen, aufgezählten Vollmachten; sie können zudem Subprokuratoren bestellen. Swencke sichert gegenüber dem Notar als öffentlicher Person in aller Form zu, seine Prokuratoren von allen Schäden freizustellen. Zeugen: Werner von Marburg (Martpurg), Priester, Cyriacus genannt Marburg und Heinrich genannt Bremen, Kleriker der Diözese Mainz. Konrad, Sohn des Werner Dayspach, Kleriker der Diözese Mainz und kaiserlicher Notar, war dabei anwesend, hat mit den Zeugen alles gesehen und gehört, das Instrument geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 354
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Juli 19.

UB Allendorf Nr. 346

Eisenach


Konrad Erzbischof von Mainz (Maguntin.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland bekundert, daß ihm zwei mit Bleibulle nach Art der römischen Kurie besiegelte, unversehrte und unverdächtige Urkunden des Papstes Bonifaz IX. vorgelegt worden sind; eine Gratialurkunde mit Bulle an Seidenfäden, die andere eine Exekutorialurkunde mit Bulle an Hanffaden. Er hat Anfang und Ende dieser Urkunden transkribieren lassen; Beginn und Ende der Gratial- und der Exekutorialurkunde vom 28. Jan. 1396 [Nr. 340, 341] sind inseriert. Zum Zeichen dessen, daß er die Urkunden gesehen und die Abschrift veranlaßt hat, hängt der Erzbischof sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 356
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Mai 19.

UB Allendorf Nr.341, 342 (Inserte) u. 345

Siegel angehängt, braun, rund, 4 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld stehender Erzbischof, Stab in der Rechten, zwischen zwei Wappenschilden (rechts Rad, links unkenntlich - drei Schilde 2 : 1). U. zerstört. (Abbildung: Posse, Mainz, Tafel 10 Nr. 7, 8 oder 9).

Mainz


Konrad Erzbischof von Mainz (Maguntin.), des heiligen Reiches Erzkanzler für Deutschland, bekundet, daß ihm eine mit Bleibulle an Hanffaden nach Art der römischen Kurie besiegelte, unversehrte und unverdächtige Urkunde des Papsters Bonifaz IX. vorgelegen hat; Anfang und Ende dieser Urkunde vom 28. Febr. 1396 [Nr. 342] sind inseriert. Zum Zeichen dessen, daß er sie gesehen und die Abschrift veranlaßt hat, hängt der Erzbischof sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 355
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Mai 19.

UB Allendorf Nr. 343 (Insert) u. 344

Siegel angehängt, grünes, rundes Siegel, 3 cm Durchmesser, geschmolzen und mit Stroh vermischt.

Mainz


Konrad Graz und sein Sohn Dietrich Graz verkaufen den Klosterjungfrauen Kunigunde (Kunnen) Stichling, Elisabeth (Elsin) Frankfurt (Frankinfortin) und Katharina Stichling, Schwestern, ihrer Brudertochter Elisabeth (Elsin) sowie Gertrud (Gelen) von Breitungen (Breytingen) und Gertrud Kneuffin aus dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) 5 Acker pflügbares Land zwischen der Stadt Salzungen (Salcz-) und dem Dorf Allendorf hinten am Klosterhof, wie sie sie bisher besessen haben, für bereits erhaltene 2 Schock und 25 Groschen Meißener (Missenere) Kreuzgroschen. Die Aussteller haben daher in aller Form nach Landesgewohnheit auf die Ländereien verzichtet; sie werden dagegen nicht vorgehen und versprechen Währschaft. Nach dem Tod der Klosterjungfrauen und der Elisabeth Frankfurt fallen die Güter an den im Dorf Allendorf gelegenen Hof des Konventes. Zeugen: Heinrich Stichling der Junge, der Hofmeister Heinrich von Tann (Tannen), Konrad Mestecoph und Nikolaus (Claus) Ebirhart. Konrad Graz siegelt (2); sein Sohn bedient sich dieses Siegels. Beide bitten (1) Apel von Reckerode, Amtmann zu Salzungen, der die Äcker aufgenommen und den Klosterjungfrauen übertragen hat, um Mitbesiegelung. Dieser bekundet, daß er die Güter wegen des Lehnsherrn, des Landgrafen Balthasar von Thüringen (Doringen), an die Klosterjungfrauen, Elisabeth Frankfurt und den Konvent übertragen hat; er kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 357
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 November 29.

UB Allendorf Nr. 347

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Flügel) mit Helm. U.: +S. APEL. DE.-RECKEROD. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 26 Nr. 16). 2) 2,6 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Balken). U.: +S. CONRADI. [...]SZ.


Papst Bonifaz IX. [verleiht] Heinrich Swencke, Ewigvikar in der Pfarrkirche zu Zimmern (Czimbiern), Diözese Mainz (Maguntin.), wegen seiner Verdienste, von denen er sichere Kunde hat, eine Pfründe, die der Kollation, Provision oder Präsentation des Abtes und des Konventes des Benediktinerklosters Fulda (Fulden.) bzw. der Äbtissin, der Priorin und des Konvents des Benediktinerklosters Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen (Saltz-), das gewöhnlich von Äbtissin und Priorin geleitet wird, Diözesen Würzburg (Herbipolen.) und Mainz, gemeinsam oder einzeln unterliegt. [....]

  • Archivalien-Signatur: Insert 03
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Januar 28.

UB Allendorf Nr. 341 (Insert in Urk. Nr. 356 - Reg. Nr. 345).

Rom


Papst Bonifaz IX. an den Bischof von Fermo (Firman.) sowie Dekan und Kantor der Kirche St. Marien zu Eisenach (Ysenacen.), Diözese Mainz (Maguntinen.). [....]

  • Archivalien-Signatur: Insert 02
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Januar 28.

UB Allendorf Nr. 342 (Insert in Urk. Nr. 356 - Reg. Nr. 345).

Rom


Papst Bonifaz IX. beauftragt den Abt des Schottenklosters zu Erfurt (Erffurden.), Diözese Mainz (Maguntinen.), auf Bitten des Heinrich Swencke, Ewigvikars an der Pfarrkirche St. Martin zu Zimmern (Czimmern), Diözese Mainz, die zu dieser Ewigvikarie gehörigen, entfremdeten Güter zu ermitteln und in den Besitz der Vikarie zurückzuführen. [...]

  • Archivalien-Signatur: Insert 01
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1396 Februar 28.

UB Allendorf Nr. 343 (Insert in Urk. Nr. 355 - Reg. Nr. 344)

Rom


Die Brüder Berthold, Hertnid, Priester, Eckhard und Heinrich von Taft (Taffta) sowie ihr Oheim Hermann Schlitzberg (Sleyts-) bekunden, 40 Pfund fuldischer Währung der Äbtissin und dem Konvent zu Allendorf (Aldendorff) schuldig zu sein, für die diese ihnen auf ewig ihre Güter zu Ober- und Unterroth (Obirn, Nydern Rode) verkauft haben. Die Aussteller versprechen, die Summe am kommenden Osterfest [22. April 1397] zu zahlen. Als Bürgen stellen sie den Priester Konrad Mushard, Pfarrer zu Buttlar (Butteler). Bei Säumnis hat dieser auf Mahnung persönlich mit einem Pferd in ein ihm genanntes Haus inSalzungen (Salcz-) zum Einlager zu kommen und zu bleiben, bis der Betrag, Botenlohn und Schaden gezahlt sind. Der Bürge übernimmt diese Verpflichtungen; die Aussteller versprechen, ihn schadlos zu halten. Stirbt er, haben sie einen neuen, ebenso guten Bürgen zu stellen. Kosten gegenüber dem Lehnsherrn, dem Abt von Fulda (Fulde), und seinen Schreibern tragen die Aussteller. Hertnid und Heinrich von Taft siegeln; die übrigen Brüder und der Oheim bedienen sich dieser Siegel. Der Bürge Konrad Mushard drückt sein Siegel dazu.

  • Archivalien-Signatur: 358
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1397 Februar 24.

UB Allendorf Nr. 348

Papier


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Richza von Wildprechtroda (Wuelbrechterode), Priorin Adelheid von der Tann (Tanne) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen der Petrissa (Petzin) von Rosental (Rosin-), Klosterjungfrau zu Allendorf, auf Lebenszeit zwei Acker Wiesen in der Aue, die Scherffinnehatte, für erhaltene 36 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung. Nach deren Tod fallen die Wiesen wieder an das Kloster. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 359
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1397 Mai 1.

UB Allendorf Nr. 349

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, Pressel von 2 hängt an.


Johann Abt zu Fulda (Ffulde) bekundet, daß mit seiner Zustimmung sein Getreuer Johann (Hans) von der Aue (Auwe) für sein, seiner Eltern, seines Bruders Hermann und aller Gläubigen Seelenheil an Propst Albrecht (Apel), Äbtissin Euphemia (Fenien) und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) für ein Seelgerät zwei Güter im Dorf Borsch (Borsa) mit Häusern, Scheunen, Gaden, Hofstätten, Gärten, Äckern, Wiesen, Holz, Wasser und Weide, Gülten, Zinsen und Gefällen gestiftet hat, die zur Zeit Konrad (Contze) Brulle bearbeitet und die vom verstorbenen Bruder Hermann auf ihn gekommen sind. Elisabeth (Else) und Kunigunde (Kunne), Klosterjungfrauen zu Allendorf und Töchter des Hermann von der Aue, sollen die Güter auf Lebenszeit genießen; nach beider Tod fallen sie für das Seelgerät an den Konvent. Der Abt erklärt gegenüber Propst, Äbtissin, Konvent und den beiden Nonnen seine Zustimmung und kündigtsein Siegel an; gleiches tut Johann von der Aue für sich und seine Erben.

  • Archivalien-Signatur: 361
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1398 Februar 4.

UB Allendorf Nr. 350

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, in 2 angehängte Pressel.


Konrad Hesseberg, Bürger zu Salzungen (Salcz-), bekundet, die inserierte Urkunde vom 4. Juni 1395 [Nr. 339] gehört, gelesen und gesehen zu haben; deshalb drückt er auf Bitten der Witwe des Nikolaus (Claus) Rusche sein Siegel auf.

  • Archivalien-Signatur: 362
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1398 August 6.

UB Allendorf Nr. 351

Spuren eines grünen, runden, aufgedrückten Siegels, 2,3 cm Durchmesser.

Papier


Richza von Kohlhausen (Kolhusen), ihre Söhne Ortolf und Johann (Hans) verkaufen auf Dauer ihren Anteil an zweieinhalb Acker Land zwischen der Stadt Salzungen (Salcz-) und dem Dorf Allendorf (Aldin-) an die fromme Frau Elisabeth (Elsen) Kneuffin und ihre Erben für erhaltene 2 Schock Kreuzgroschen weniger 10 Groschen; sie versprechen Währschaft. Die Äcker waren zuvor von Otto Graz, Brudersohn der Richza und Vetter ihrer Söhne, verkauft und vor dem Ritter Apel von Reckerode (Regkerode) aufgelassen worden; darüber hat die Käuferin eine Urkunde Ottos. Die Aussteller werden keine Ansprüche mehr darauf erheben. Wenn Elisabeth Otto das Geld für ihren Anteil, den er mitverkauft hatte, abgewinnen kann, so gönnen sie ihr dieses Geld. Richza und Ortolf bitten (2) den Junker Friedrich (Friczen) von der Tann (Thannen), sein Siegel zu dem Ortolfs (1) zu hängen; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 360
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1398 September 3.

UB Allendorf Nr. 352

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei abgewendete Bischofsstäbe). U.: +S. ORTOLF. [...]. KO[....]. 2) 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (gekrümmter Fisch). U.: +S. FRITZE. VON. DER. TANNE.


A.d. 1399, im 7. Jahr der Indiktion und im 10. Pontifikatsjahr des Papstes Bonifaz IX. die quartadecima mensis Augusti zur Zeit der Vesper erschienen in der Stadt Eisenach (Isenacen.), Diözese Mainz (Maguntin.), im Wohnhaus des Matthias von Herbstein (Herbisteyn), bepfründeten Kanonikers am Stift St. Marien zu Eisenach, vor dem Dekan Konrad genannt Tunczebach, dem erwähnten Kanoniker Matthias, dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Heinrich genannt Swencke, Ewigvikar der Pfarrkirche in der Stadt Salzungen (Salcz-), einerseits, Albrecht, Propst des Klosters Allendorf (Aldindorff), Benediktinerordens, in seinem, der Äbtissin und des Konventes Namen andererseits, beide aus der Diözese Mainz. Zwischen diesen Parteien hatten bis zu diesem Tag wegen der Pfarrkirche zu Salzungen Streitigkeiten und Prozesse an der römischen Kurie und außerhalb der Kurie bestanden. Sie haben nun in aller Form auch gegenüber den Richtern des apostolischen Palastes, den Auditoren, anderen delegierten und subdelegierten Richtern bekundet, daß sie sich geeinigt und einen Kompromiß gefunden haben, und verzichten daher gegenüber dem Dekan und dem Kanoniker in aller Form auf jedes gerichtliche Vorgehen innerhalb und außerhalb der Kurie. Diese beiden von ihnen gewählten Schiedsrichter haben nach Anhörung der Parteien und anhand der ihnen vorgelegten Privilegien und Instrumente einmütig einen Spruch gefunden, den Matthias in Anwesenheit des Dekans den Parteien vorgetragen hat, die ihm zugestimmt haben. Propst, Äbtissin und Konvent, denen das Patronatsrecht der Vikarie an der Pfarrkirche in Salzungen zusteht, werden den HeinrichSwencke in den körperlichen Besitz dieser Vikarie einsetzen entsprechend den Urkunden des apostolischen Stuhls. Heinrich hat ihnen dafür jährlich die Pension zu zahlen, die seine Vorgänger in der Vikarie wegen der Inkorporation der Pfarrkirche in das Kloster geleistet haben, entsprechend den seinerzeit darüber ausgestellten Urkunden, und als Ewigvikar Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf in ihren Freiheiten und Nutzungen zu belassen wie seine Vorgänger. Er darf diese Vikarie ohne vorherige Zustimmung des Klosters nicht eintauschen. Beide Parteien haben sich auch gegenüber dem Notar ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Kompromisses verpflichtet bei Strafe von 40 Goldgulden, die je zur Hälfte an die vertragstreue Partei und an die Kirchenfabrik des Stifts St. Marien zu Eisenach fallen sollen. Die Schiedsrichter und die Parteien haben daher den Notar um Anfertigung eines öffentlichen Instruments gebeten. Zeugen: Johann Offterding, Offizial der Propstei zu Dorla (Dorln.), und Johann Teufel (Towil) von Eschwege (Eschin-), Vikar am Stift St. Marien zu Eisenach. Herwig Herwici von Eisenach, Kleriker Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, dieses Instrument geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 365
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1399 August 14.

UB Allendorf Nr. 356

Signet in Form einer Monstranz auf dreistufigem Sockel. Oben in gekröntem Ring sechszackiger, schwarzer Stern, darin der Buchstabe K. Auf dem Sockel inschrift: H-erw-icus.-Caute.

Eisenach


Der Ritter Heinrich von Laucha (Loucha) und sein Sohn Johann (Hans) verkaufen Bernhard von Spangenberg, Marschall des Landgrafen Balthasar von Thüringen (Duringen), seinen Erben und Christian Scharfensteyn zu treuer Hand je neuneinhalb Malter Korn und Hafer Gothaer (gotisches) Maß, bisher Eigen, für gezahlte 26 Schock unverschlagener Meißener (Miessener) Groschen. Die Pflichtigen sind angewiesen worden, die Gülte dem Bernhard von nun anam Michaelstag nach Gotha zu liefern. Es sind dies: Günther Frinstete, gesessen zu Fröttstedt (Frutinstete), je 2 Malter Korn und Hafer von einer Hufe Pflugland; Gerhard Grunenberg, gesessen zu Hörselgau (Horsilgauw), je ein Scheffel Korn und Hafer von einem Viertel Land; Welmilch, gesessen zu Bossenborn (Boszin-), ein Malter Hafer von einer halben Hufe; Nikolaus (Clauws) Phellel zu Hörselgau je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe; Heinrich Finke zu Hörselgau je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe, Hermann Beschorn ein Malter Korn von einer halben Hufe; Johann (Hans) Wil von Bossenborn je zwei Malter Korn und Hafer von einer Hufe; Johann (Hans) Kune zu Trügleben (Trugeleiben) je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe. Diese Leute und ihre Erben sagen die Verkäufer von der Verpflichtung ihnen gegenüber ledig und weisen sie an die Käufer. Ein Rückkauf ist jeweils Michaelis mit derselben Summe möglich; der Zins des Jahres ist dann noch fällig; der Rückkauf ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie dies mit Frist von einem Vierteljahr den Verkäufern mitzuteilen; zahlen diese dann nicht, kann die Summe bei Christen oder Juden geliehen werden; Kosten und Schäden haben die Verkäufer den Käufern dann zu ersetzen. Krieg, Mißwachs, Brand und Raub machen diese Punkte nicht hinfällig. Heinrich von Laucha siegelt; sein Sohn bedient sich dieses Siegels mit, da er kein eigenes Siegel hat.

  • Archivalien-Signatur: 366
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1399 April 5.

UB Allendorf Nr. 354

Siegel ab, Pressel hängt an.


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Adelheid, Priorin Petrissa (Petze) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) verkaufen Elisabeth (Elschen) von Saaleck (Sal-), Klosterjungfrau zu Zella (Zelle), je ein Viertel Weizen und Hafer, 7 Schilling Pfennige und 2 Michaelshühner und ein halbes Schock Eier zuOstern auf Johann (Hans) Schulers Gut zu Oberalba (Obirn Alba) sowie je ein Viertel Weizen und Hafer auf Heinrich Falkimars Gut auf ihre Lebtage für bereits gezahlte 20 Gulden, die für Ackerpferde auf den Klosterhöfen verwendet worden sind. Nach dem Tod Elisabeths fällt die erste Gülte dorthin, wo sie es bestimmt. Danach ist die Verpflichtung hinfällig; Gülte und Gut fällt an das Kloster Allendorf zurück. Es siegeln Propst und Konvent. Zeugen: Heinrich Thenner, Kaplan zu Allendorf, Heinrich von Tann (Thanne), Hofmeister, Dietrich (Dyczel) Koerber, Kellner und Bruder.

  • Archivalien-Signatur: 363
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1399 Mai 23.

UB Allendorf Nr. 355

Siegel ab, zwei Einschnitte am unteren Rand.


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Adelheid, Priorin Petrissa (Petze) und der Konvent zu Allendorf (Aldindorff) versetzen auf Wiederkauf Heinrich (Heintzen) und Eberhard Hesseberg (Hesburgin), Konrads Söhnen, für erhaltene 18 Gulden und 12 Viertel Korn, für die sie Pferde gekauft haben, sieben Äcker Wiesen by deme rubelande zu Vockenrode (Facken-) an deme forte. Eine Auslösung ist dem Propst oder Vormund des Klosters jederzeit mit derselben Summe möglich, sofern die Wiesen noch nicht gemäht sind. Wenn die Wiesen gerodet oder gefegt werden müssen, ist der Aufwand den Käufern bei der Auslösung zu erstatten; diesen Aufwand haben sie den Verkäufern jährlich mitzuteilen. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie es dem Kloster mit Frist von zwei Monaten anzukündigen. Wollen Propst oder Vormund dies nicht wahrnehmen, ist eine Versetzung an Dritte für dieselbe Summe und den Aufwand möglich; das Lösungsrecht des Klosters bleibt davon unberührt. Es siegeln Propst und Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 364
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1399 März 18.

UB Allendorf Nr. 353

Spuren von zwei aufgedrückten, grünen, spitzovalen Siegeln.

Papier


Hertnid von Roßdorf (Rostroff), seine Frau Kunigunde (Kunne) sowie die Söhne Johann (Hans) und Hermann verkaufen den Schwestern Margarete (Grethen) und Felice von Pferdsdorf (Pherdisdorff), den Schwestern Elisabeth (Elsen) und Kunigunde (Kunne) von der Aue (Auwe), Klosterjungfrauen zu Allendorf (Alndorff), sowie den Kindern, die sie hinzunehmen, und den Inhabern der Urkunde ihr Gütchen im Dorf Leimbach (Leym-) mit Hofstatt, Garten und allem Zubehör, das die Ohem vor Zeiten von ihnen hatten, sowie 8 Pfund Unschlitt Salzunger (Salcz-) Gewicht erblichen Zins an Michaelis von Katharina Schrimpf, Bürgerin zu Salzungen, und ihren Erben aus 6 Acker Pflugland an der lytin zu Czelnrode. Für das Gütchen sind 60 Pfund Heller Salzunger Währung, für den Zins 6 gute, rheinische Gulden gezahlt worden. Der Verkäufer haben daher nach Landesgewohnheit darauf verzichtet; sie versprechen Währschaft. Den Verkauf haben vermittelt Albrecht, Propst zu Allendorf, sowie die dortigen Vikare Matthias und Johann Munck. Hertnid von Roßdorf siegelt auch für Frau und Söhne, die keine Siegel haben.

  • Archivalien-Signatur: 368
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1400 November 17.

UB Allendorf Nr. 357

Siegel angehängt, braun, rund, 2,4 cm Durchmesser, besch., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt). U.: [.........]. DE. ROSZD[...]..


Propst Albrecht, Äbtissin Adelheid, Priorin Petrissa (Pecze) und der Konvent des Klosters Allendorf (Alndindorff) verkaufen Konrad Tunczebach, Dekan des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenache), auf Lebenszeit zwei Hufen Land zu Witzelroda (Weczinlnrode); eine bearbeiten Heinrich Zviseler (Zcw-), Bernhard (Becze) Zchuchart und Elisabeth (Else) Tilin (Tyln), sie geben Walpurgis und Michaelis 20 Schilling Pfennige oder dafür 13 Kreuzgroschen und 3 Schwarzburger, ein Fastnachtshuhn, zwei Michaelshühner, ein Schock Eier zu Ostern, eine Gans und 6 Heller wisunge; die andere Hufe bearbeiten Johann (Hans) Kesselerund Heinrich Bertram für dieselbe Gülte, die Johann Kesseler liefert. Der Dekan hat den Ausstellern dafür 8 Schock Kreuzgroschen bezahlt, mit denen diese Korn gekauft haben. Nach dessen Tod fallen die Gülten an das Kloster zurück; ein Rückkauf ist auch zuvor schon jederzeit möglich. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 367
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1400 Dezember 26.

UB Allendorf Nr. 358

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 4,2 x 2,8 cm, stark besch. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind, zu ihren Füßen Wappenschild (unkenntlich). U.: +S. ALB[..........]DORF. 2) wie Reg. Nr. 22, Rest.


1402, im elften Jahr der Indiktion und im 13. Pontifikatsjahr des Papstes Bonifaz IX. an dem nunden tage des mandes den man nennet den Brachmand zur Zeit der Sext erschien in der Stadt Fulda (Fulde), Würzburger (Wirtze-) Bistums, in Heinrich (Heintzen) Kelners Haus vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Dietrich von Ettenhausen (-husen), Vikar zu Allendorf (Alden-), der Albrecht (Apeln), Propst zu Allendorf, nach Mainz (Mentze) vor die [geistlichen] Richter geladen hatte wegen etlicher von Seiten des Propstes an seiner Vikarie erlittener Beeinträchtigungen. Nachdem man dort einige Zeit verhandelt hatte, lud Johann Abt zu Fulda den Dietrich von Ettenhausen vor Dietrich von Bleidenstadt (Blidenstat), Archidiakon und Pfarrer zu Fulda, als Richter, weil Dietrich von Ettenhausen gegen Propst und Kloster Allendorf, die ihm zu verantworten stünden, ein fremdes Gericht angerufen habe, obwohl er selbst sich der Sache hätte annehmen wollen und können, wenn er darum gebeten worden wäre. Der Richter Dietrich von Bleidenstadt hat die Parteien dazu gebracht, ihm die Sache zu übertragen und seinen Spruch zu akzeptieren. Nach Anhörung beider Seiten hat er nun mit Wissen des Abtes die Streitigkeiten so entschieden, daß Dietrich von Ettenhausen seine Vikarie zu Allendorf, die dortige Behausung und die darauf bezüglichen Urkunden Propst und Kloster übergeben sollte. Dietrich hat diese daraufhin in die Hand des Richters anstelle des Abtes von Fulda übergeben und in aller Form auf seine Rechte verzichtet; er hat auf Amt und Priesterschaft versprochen, dagegen in keiner Weise vorzugehen. Propst und Kloster haben ihm auf Lebenszeit jährlich 6 Maß Korn an Michaelis zuliefern für die Baumaßnahmen, die er an einem Haus begonnen hatte. Zeugen: Balthasar Zcumer, Frühmesser zu Kreyenfels, Heinrich Kelner, Bürger zu Fulda, und Konrad (Contze) Kleyne. Wigand Greve, Kleriker Würzburger Bistums und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, auf Bitten des Propstes das Instrument mit eigener Hand geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 369
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1402 Juni 9.

UB Allendorf Nr. 359

Signet wie Reg. Nr. 264.

Fulda


1403, im 11. Jahr der Indiktion und im 14. Pontifikatsjahr des Papstes Bonifaz IX. an dem eyn und zwenzigisten tage des mandes den man nennet den Mey zur Vesperzeit erschien zu Fulda (Fulde) in Heinrich (Heintzen) Kelners Haus, Würzburger (Wirtze-) Bistums, vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Albrecht (Apel) Kelner, Propst zu Allendorf (Aldendorff), legte eine an Schrift und Siegeln unversehrte Urkunde vor und bat um eine Abschrift in Form eines Instruments; die Urkunde vom 5. Febr. 1394 [Nr. 333], geschrieben auf Papier und mit drei Siegeln in grünem Wachs innen unterhalb der Schrift versehen, ist inseriert. Zeugen: Heinrich Kelner, Michael Backe und Heinrich (Heintze) Best. Wigand genannt Greve, Kleriker Würzburger Bistums und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, auf Bitten des Albrecht Kelner dieses Instrument geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 350
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1403 Mai 21.

UB Allendorf Nr. 334 (Insert) u. 360

Signet wie Reg. Nr. 264.

Fulda


Johann Abt zu Fulda (Fuldensis) bekundet: die Äbtissin und einige ältere Schwestern aus dem Konvent des ihm pleno iure unterworfenen Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) haben ihn gebeten, einen Zins von 14 Maltern Korn Erfurter (Erfforden.) Maß jährlich aus einigen Hufen im Dorf Westhausen (-husen), Lehen von von ihm und seiner Kirche, einst vom Knappen Ludwig von Krayenberg (Creyen-) gekauft und vom Vorgänger des Abtes ihnen übereignet, an Prior und Brüder des Predigerklosters in Eisenach (Isenacen.) verkaufen zu dürfen. Mit Zustimmung des Dekans Giso und seines Konventes hat der Abt den ihm von Äbtissin und Konvent resignierten Zins an Prior und Konvent zu Eisenach übertragen. Die Prediger haben deswegen jährlich an Martini ein Pfund Wachs an die Kammer des Abtes als Ersatz für den Verzicht des Klosters Allendorf zu liefern. Sie haben dafür auf einen jährlichen Zins von 5 Mark Silber verzichtet, den ihnen das Kloster Allendorf aus dem Hof zu der Horst schuldete. Der Abt siegelt; Dekan Giso und der Konvent bekunden ihre Zustimmung und kündigen zum Zeichen dessen das Konventssiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 370
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1403 September 21.

UB Allendorf Nr. 510

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.


Äbtissin Richza, Priorin Petrissa (Pecze) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-) bekunden einen Tausch mit Prior, Lektor, Subprior und Konvent des Predigerordens zu Eisenach (Ysenache). Für 5 Mark Silber jährlichen Zins aus dem Hof zu der Horst, den sie Elisabeth Markgräfin zu Meißen (Myssen), Landgräfin zu Thüringen (Düringen) und danach Frau zu Gotha, für 60 Mark Silber Eisenacher Gewicht verkauft hatten, geben sie als Tauschobjekt 14 Erfurter Malter Korngülte aus Feld und Flur des Dorfes Westhausen (-husen). Die Prediger sollen diesen Zins ruhig besitzen. Die Ausstellerinnen werden sie darin nicht anfechten. Siegel des Klosters.

  • Archivalien-Signatur: 372
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1404 Juli 14.

UB Allendorf Nr. 511

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 22, braun, besch.


Heinrich von Roßdorf (Rostdorff) verkauft Petrissa (Petzen) von Rosenthal (-tal), Anna Gebin [Klosterjungfrauen zu Allendorf] und den Nachfolgerinnen, die diese zu sich nehmen, zwei Hofstätten und zwei Acker Wiesen zu Allendorf (Aldendorff) und ebensoviel Acker in der Mark. Nach dem Tod einer Jungfrau fallen dieGüter an die Überlebenden, danach an den [Kloster-] Hof zu Allendorf; die Einkünfte an Korn soll der Hofmeister den Klosterjungfrauen geben, Gerste und Hafer soll er verkaufen und davon als Präsenz an Mariä Verkündigung [25. März] dem Kaplan einen, der Küsterin zwei Groschen geben und den Rest unter dem Konvent verteilen. Zeugen: Heinrich Knauff, Vormund, Herr Johann Munck (Monke) und der Hofmeister Dietrich (Tyczel) Körber. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 371
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1404 September 30.

UB Allendorf Nr. 362

Siegel angehängt, braun, Siegelfläche grün, rund, 2,3 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (schräggeteilt, oben geschacht). U.: [......].VON. ROSZ[...].


Johann Abt von Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herbipolen.), bekundet: Dietrich, Propst des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen, Diözese Mainz (Maguntin.), hatte für sein Seelenheil mit Zustimmung seines verstorbenen Vorgängers Heinrich, der Äbtissin und des Konventes zu Allendorf eine Vikarie oder ewige Messe am dortigen Altar St. Maria Magdalena zur Mehrung des Gottesdienstes gestiftet und mit Zinsen und Einkünften ausgestattet. Diese Güter reichten damals für einen angemessenen Unterhalt des Vikars aus. Inzwischen aber sind durch feindliche Einfälle, Plünderungen, Brand und Verwüstung der Güter und wegen des schlechten, von Tag zu Tag schlimmer werdenden Zustandes der Vaterlandes die Einkünfte des Altars so sehr gemindert, daß sie für den Unterhalt eines Vikars nicht mehr ausreichen; die Vikarie ist deshalb schon länger nicht besetzt. Eine Mehrung der Ausstattung war der Äbtissin und dem Kloster bisher nicht möglich; es besteht auch keine Hoffnung, daß die Einkünfte wieder ihre alte Höhe erreichen. Die Äbtissin hat mit Zustimmung des Konvents nun einen Mann gefunden, Konrad Tunczebach, Dekan des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenacen.), Diözese Mainz, der für sein, seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil zu Ehren der Jungfrau Maria und der hl. Maria Magdalena der genannten Vikarie sechs Schock Meißener (Misnen.) Groschen jährlichen Zins verschrieben hat. Das Recht, bei Vakanz dem zuständigen Archidiakon einen Vikar oder eine geeignete Person auf die Vikarie zu präsentieren, geht daher auf Lebenszeit an Konrad über; nach dessen Tod fällt es an Äbtissin und Kloster zurück, wie es der Stifter, Propst Dietrich, seinerzeit bestimmt hatte. Es siegeln (1) der Abt von Fulda, (2) Äbtissin und (3) Konvent zu Allendorf.

  • Archivalien-Signatur: 373
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1404 November 5.

UB Allendorf Nr. 363

Siegel angehängt, braun. 1) spitzoval, 7,7 x 4,7 cm, stark besch. Im Siegelfeld in gotischer Architektur thronender Abt, Stab in der Linken, Buch in der Rechten, unten Wappenschild (gekrönter Löwenadler). U.: [+S.] IOHANNIS. DEI. GRA[CIA. ABBATIS.] ECC(LES)IE. FUL[DENSIS]. (Weth S. 67). 2) wie Reg. Nr. 335, besch. 3) wie Reg. Nr. 22, stark besch.


Konrad (Contze) Specht, seine Brüder Johann (Hans) und Tolde bekunden: ihr verstorbener Bruder Apel hatte dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) 10 Gulden zur Erwerbung von Gülten zu einem Seelgerät vermacht, das jeweils an den Quatembern mit Vigil und Messen gehalten werden sollte. Unter anderem hat Apel den Ausstellern vier Acker Wiesen oberhalb Allendorf geyn den thorechten furte hinterlassen, die ihn 5 Schock Meißener (missener) Kreuzgroschen gekostet hatten, von denen 15 einen Gulden ausmachen. Diese Wiesen und die daraus fallenden Gülten mit allen Rechten, wie sie Apel hatte, übertragen die Aussteller nunmehr den Klosterjungfrauen, die diese Einkünfte unter sich aufteilen sollen; sie haben dafür wie beschrieben des verstorbenen Bruders zu gedenken. Werden von Dritten bessere Rechte auf diese Wiesen geltend gemacht, soll das Kloster sie den Ausstellern für 10 Gulden wieder zu lösen geben; die Summe ist dann anderweitig zu Gülten für ein Seelgerät anzulegen. Konrad Specht siegelt (1); seine Brüder, die keine Siegel haben, bedienen sich dieses Siegels. Alle drei bitten den Ritter Apel von Reckerode (Regke-), Amtmann zu Salzungen (Salcz-), um Mitbesiegelung. Dieser überträgt dem Kloster im Namen seines Herrn, des Landgrafen von Thüringen (Doringen), die Wiesen und Gülten und kündigt sein Siegel an (2). Zeugen: Heinrich Mulin, Pfarrer zu Hausen (Husen), und Konrad (Contze) Schoneman, Bürger zu Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 374
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1404 Mai 9.

UB Allendorf Nr. 361

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,6 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Hausmarke). U.: +S. CONRAT. SPECHT. 2) 2,3 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (2 Flügel). U.: +S. APEL. DE. REK[ENRODE]. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 26 Nr. 15).


Johann (Hans) von Breitungen (Brytingen) und sein Bruder Gerlach übergeben ihrer Schwester Elisabeth (Elßin), Klosterjungfrau zu Allendorf (Aldin-), eine Wiese von viereinhalb Acker zu Möhra (Mor) mit allen Rechten, wie sie die bisher besessen haben. Nach ihrem Tod fällt die Wiese dem Kloster für ein Seelgerät zu. (1) Johann und (2) Gerlach siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 375
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1405 April 15.

UB Allendorf Nr. 364

Siegel angehängt. 1) braun, rund, 2,6 cm Durchmesser. Im Siegelfeld ein Helm. U.: +S. HANS. VON. BREITINGIN. 2) ab.


Dietrich von Eisenbach, Archidiakon der Würzburger (Herbn.) Kirche und Pleban zu Fulda, von der römischen Kurie bestellter Richter und Konservator der Rechte, Privilegien, Freiheiten, Rechtssachen und Exemptionen von Abt, Dekan und Konvent des der römischen Kirche unmittelbar unterworfenen Benediktinerklosters Fulda, Diözese Würzburg,und der von diesem abhängigen Klöster, befiehlt dem Pleban zu Salzungen (Salcz-) und den übrigen Priestern mit und ohne Seelsorgeverpflichtung, Diözesen Mainz und Würzburg, unter Strafe der Suspension, Johann Holczschuer, Friedrich (Friczonem) Schiding, Konrad Mestecoph (Miskopf) und Heinrich Müller (molitorem), wohnhaft zu Allendorf (Aldendorff), peremptorisch auf den Mittwoch nach dem Fest der Jungfrau Lucia [15. Dez.] nach Fulda in sein Wohnhaus zu laden, um auf die Klagen des Propstes der Nonnen in Allendorf zu antworten. Die Urkunde soll zum Zeichen der Durchführung des Auftrags besiegelt zurückgegeben werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 378
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1406 Dezember 6.

UB Allendorf Nr. 368

Siegel ab, zwei anhängende Presseln. Demnach wurde der Auftrag ausgeführt.


Heinrich Swencke, Pfarrer zu Salzungen (Salcz-), bekundet, daß Matthias von Herbstein (Herbesteyn), Propst zu Dorla, Konrad Tunczebach, Dekan, und Dietrich Langeleben, Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenach), ihn mit dem Propst Albrecht Kelner, der Äbtissin Petrissa von Heringen, der Priorin Felice und dem Konvent des Benediktinerinnenklosters Allendorf (Aldendorff) geschlichtet haben wegen der Streitigkeiten, die zwischen ihnen wegen der Inkorporation der Pfarrei bestanden. Solange Heinrich Swencke diese Pfarrei innehat, soll er wegen der Inkorporation jährlich 6 rheinische Gulden Zins zahlen - an jedem Quatember anderthalb Gulden -, dazu vier Pfund Wachs, die das Kloster auf eigene Kosten und Risiko der Kirchenfabrik zu Mainz (Mentze) wegen der Inkorporation der Pfarrei zu liefern hat. Alle Brüder und Schwestern im Kloster und deren Hofgesinde sollen künftig kein Pfarrecht mehr an den Pfarrer entrichten. Diesen Schiedsspruch verspricht Heinrich Swencke zu halten. Es siegeln (4) Heinrich Swencke, (1) Matthias von Herbstein, (2) Konrad Tunczebach und (3) Dietrich Langeleben; letztere kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 376
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1406 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 365

Siegel angehängt, braun. 1) Rund, in Wachsschüssel, 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Dreipaß, darin Wappenschild (Sparren unter leerem Schildhaupt). U.: SIGILLUM. MATHIE. HERBSTEIN. 2) wohl spitzoval, im vorhandenen Reststück (unterer Teil) Beter unter einem Torbogen. 3) ab, anhängende Pressel. 4) rund, 2,5 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld stehender Heiliger, Lanze in der Rechten, mit der Linken auf Wappenschild (Kreuz) gestützt. U.: [+S.] HEINRICI.-SWENKE.


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Petrissa (Petze), Priorin Felice und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden: sie hatten dem Priester Johann Munck, Vikar ihres Klosters, eine Gülte von 6 Achtel Korn Salzunger (Salcz-) Maß an Michaelis auf Lebenszeit verliehen. Diese Gülte hat er jetzt mit ihrer Zustimmung der Klosterjungfrau Katharina Syfrid (Syveriden) auf deren Lebenszeit übertragen und für sich darauf verzichtet. Die Aussteller versprechen, die Gülte künftig an Katharina zu zahlen; nach deren Tod wird die Gülte ledig, diese Urkunde ungültig. Es siegeln Propst und Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 377
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1406 April 2.

UB Allendorf Nr. 367

Siegel ab, zwei Einschnitte am unteren Rand.


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Petrissa von Heringen, Priorin Felice und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff), Benediktinerordens, bekunden, daß Matthias von Herbstein (Herbesteyn), Propst zu Dorla, Konrad Tunczebach, Dekan, und Dietrich Langeleben, Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenache), ihr Kloster gütlich mit Heinrich Swencke, Pfarrer zu Salzungen (Saltzungen), verglichen haben wegen der Streitigkeiten, die sie wegen der Inkorporation der Pfarrei miteinander hatten. Swencke soll, solange er die Pfarrei Salzungen innehat, dem Kloster jährlich 6 rheinische Gulden Zins - jeweils an den Quatembern eineinhalb Gulden - sowie vier Pfund Wachs zahlen, die dieses auf seine Kosten und Risiko an die Kirchenfabrik zu Mainz (Mentze) wegen der Inkorporation der Pfarrei zu liefern hat. Darüber hinaus sollen keine Forderungen gegeneinander erhoben werden nach Ausweis des darüber ausgestellten Instrumentes. Die Aussteller haben daher Heinrich Swencke aus ihren Höfen und Gütern, die sie jährlich bearbeiten lassen, den Zehnten zu entrichten; davon sind die beiden Höfe in Allendorf und Neuendorf (Nuwendorff) ausgenommen, die dem Kloster seit alters inkorporiert sind. Eine Zustimmungzum Tausch der Pfarrei sollte das Kloster dem Heinrich Swencke nicht versagen. Diese von den Schiedsrichtern festgelegten Punkte versprechen die Aussteller in aller Form zu halten. Es siegeln Propst und Konvent sowie die drei Schiedsrichter; Matthias, Konrad und Dietrich kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 379
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1406 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 366

Siegel ab, 5 Einschnitte im Umbug, jedoch keinerlei Anzeichen dafür, daß die Siegel jemals angebracht waren.


Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Petrissa (Petze), Priorin Felice und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) verkaufen eine Gülte von 15 Groschen Gülte, von denen 54 einen Gulden ausmachen, auf die sogenannte gezäunte (geczunete) Wiese bei Gumpelstadt (Gumpelstat), fällig an Michaelis von Heinrich Hartmut und seinen Erben zu Gumpelstadt, die den Ausstellern jährlich ein halbes Schock Groschen davon geben, an Katharina Königsee (Kungissehen), Küsterin des Klosters, und deren Nachfolgerinnen im Amt für bereits gezahlte zweieinhalb Schock. Ein Rückkauf ist jederzeit mit derselben Summe und der Gülte des jeweiligen Jahres möglich. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 381
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1407 Juli 20.

UB Allendorf Nr. 369

Siegel angehängt, braun, Reste. 1) wie Reg. Nr. 356. 2) wie Reg. Nr. 22.


Heinrich Stichling, Bürger zu Salzungen (Salczungin), verkauft Friedrich, Pfarrer der St. Georgs-Kirche zu Eisenach (Isenache), ein Schock Groschen und 10 Groschen jährlicher Gülte, fällig von Bernhard (Petze) Slode aus einer halben Sole, die der verstorbenen Ottilie (Teylen) Hesseberg, Stichlings Ehefrau, gehörte.Bernhard ist angewiesen, jährlich an Gründonnerstag ein halbes Schock und an Michaelis 40 Groschen an Friedrich zu zahlen. Wird die Summe nicht gezahlt oder erbringt die Sole diesen Ertrag nicht mehr, hat der Aussteller die Gülte zum fälligen Termin zu liefern bzw. die jetzt erhaltene Kaufsummevon 12 1/2 Gulden binnen sechs Wochen nach Mahnung zurückzuzahlen. Geschieht das nicht, hat er den entstehenden Schaden zu ersetzen. Ein Rückkauf ist jeweils an Michaelis nach Zahlung der Gülte und der Rückstände möglich. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 382
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1409 Januar 11.

UB Allendorf Nr. 370

Siegel angehängt, grün, oval, 2,4 x 2cm, leicht besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Stichling) mit Helm. U., schlecht ausgeprägt: +S. HEYNRICI.-STICHELINGK.


Kunigunde (Konne) von der Aue (Auwe), Klosterjungfrau zu Allendorf (Aldindorff), überträgt dem Knecht Johann (Hansse) Cruesse, seiner Frau Petrissa (Petzin) und ihren Erben eineinhalb Güter in dem brule zu Borsch (Borssa), wie dies Hermann von der Aue auf seine Tochter, die Ausstellerin, vererbt hatte; auch der Acker im Feld zu Borsch, den Hermann herausgezogen hatte, soll dazu gehören. Die Inhaber schulden davon jährlich je vier Viertel Weizen und Korn, acht Viertel Hafer, ein Maß Erbsen, eine Gans an Michaelis, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und eine Abgabe (wisunge) zu Weihnachten. Nach dem Tod der Kunigunde steht dieser Zins Äbtissin und Konvent zu Allendorf für ein Seelgerät der Kunigunde zu; der Abt von Fulda (Fulde) hat dem gegenüber Kunigunde und dem Konvent zugestimmt. Sterben Johann und Petrissa ohne Erben, ist das Gut an Kunigunde oder das Kloster Allendorf herauszugeben; sonst hat nach dem Tod er Eheleute der älteste Erbe das Gut zu empfangen. Verarmt Johann so, daß er das Gut nicht mehr halten kann, soll ihm dessen Versetzung oder Verkauf gestattet werden. Es siegeln (1) Propst Karl von Odensachsen (Uttinss.) und (2) der Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 383
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1413 März 26.

UB Allendorf Nr. 371

Siegel angehängt. 1) braun, Siegelfläche grün, oval, 3,2 x 2,7 cm, besch. Im Siegelfeld thronende Madonna mit Kind. U. nicht lesbar. 2) ab, Pressel hängt an.


Propst Karl, Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (-tal), Priorin Clementia und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) verkaufen Elisabeth (Elsin) von Saaleck (Salecken) und ihrer Nichte (nyfteln) Elisabeth (Elsin) Rußwurm, Klosterjungfrauen zu Zella (Czelle), je viereinhalb Maß Weizen und Hafer, fünf Groschen, je ein Michaels- und ein Fastnachtshuhn, eine Gans, ein Schock Eier, einen Zickleinsbauch und 11 Käse auf beider Lebenszeit aus dem Gut zu Unteralba (Nydernalba), in dem Heinrich Eckard sitzt; die beiden Nonnen haben ihnen dafür 20 Gulden gezahlt. Nach dem Tod einer der beiden fällt die Gülte ganz an die andere, nach beider Tod steht sie wieder der Propstei zu Allendorf zu. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 384
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1413 Dezember 17.

UB Allendorf Nr. 372

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.


Johann Bischof von Citrum (Citren.), Weihbischof des Erzbischofs Johann von Mainz (Mogunt.), der die Verehrung Mariens, deren Prädikate aufgezählt werden (stella maris, lucida mater miserorum, spes desolatorum, dulcis consolacio afflictorum, via errantium, ....) fördern will, verleiht Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff), Benediktinerordens, Diözese Mainz, sofern sie die Marien-Antiphon Virgo mater, dum steteris in conspectu Dei, ut loquaris pro nobis bona et ut avertas indignationem suam a nobis .... mit dem Kehrvers Ora pro nobis, beatissima virgo Maria ... in ihrer Kirche öffentlich singen oder vor der täglichen Messe verlesen lassen, und den dabei anwesenden Gläubigen für jeden Kehrversder Antiphon einen Ablaß von 40 Tagen Sündenstrafen und eine Karene. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 289
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1414 September 9.

UB Allendorf Nr. 373

Siegel angehängt, spitzoval, geschmolzen, daher unkenntlich.


Konrad Schoneman, Bürger zu Salzungen (-gin), sein Schwiegervater (swer) Walter, dessen Söhne Heinrich, Nikolaus (Clas) und Johann (Hans) bekunden, daß ihre Streitigkeiten mit Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) wegen der Äcker zu Langenfeld (-felde) und Nenchendorf (-dorff) durch Schiedsrichter beigelegt worden sind. Konrad, sein Schwiegervater und seine Schwäger haben gegen das Kloster keinerlei Forderungen mehr. Vermittler waren der Priester Johann Munck (Mungke) sowie die Junker (1) Erhard von Reckenzell (-czelle) und (2) Johann (Hans) von Hausen (Husen). Konradund Walter bitten die beiden Junker um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 385
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1414 September 14.

UB Allendorf Nr. 374

Siegel angehängt, braun, rund. 1) 2,5 cm Durchmesser, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Hund oder Fuchs). +S. ERH[.....]CKE(N)ZELL. 2) 2,1 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Wolfsangeln 2:1) mit Helm. U.: HANS. VO(N).-HUSEN.


Heinrich von Roßdorf (Rostorff) stiftet beim Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) ein ewiges Seelgerät mit Vigil und Seelenmesse für sein, seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil an vier Terminen im Jahr. Dazu schenkt er aus Eigen und Erbe, das seine Eltern auf ihn gebracht haben, zwei Hofstätten und zwei Acker Wiesen im Dorf Allendorf, die gesamten Äcker in der dortigen Mark, um das Dorf gelegen, freies Eigen, das seine Eltern wegen derer von Frankenstein (Franckensteyn) auf ihn gebracht haben. Er verzichtet darauf in aller Form. Das Kloster hat wegen dieser Güter Dritten gegenüber keine Verpflichtungen wegen Bede oder Steuer. Die Klosterjungfrauen Petrissa (Petze) von Rosenthal (-tal), Anna Gebin, deren Schwester Elisabeth (Lysen) sowie Margarete (Grete) von Brend (Brende), deren Kinder und Nachkommen, die sie zu sich nehmen, sollen Hofstätten, Wiesen und Äcker innehaben. Nach deren aller Tod fallen die Güter auf Dauer an den Konvent des Klosters Allendorf bzw. an dessen im Dorf gelegenen Hof; davon ist das Seelgerät zu halten. Der Hofmeister hat die Erträge an Korn unter dem Konvent aufzuteilen; die Ernte an Gerste und Hafer soll er verkaufen und die Summe für Präsenzgelder am Tage Mariä Verkündigung verwenden; davon erhält der Kaplan einen Groschen und die Küsterin zwei; der Rest ist zu gleichen Teilen an den Konvent zu verteilen. (1) Der Aussteller siegelt und bittet (2) Georg (Jorgen) von Kranlucken (Kraluck) um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 387
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1415 Mai 16.

UB Allendorf Nr. 375

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) braun, rund, 2,2 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß, darin gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: [S. JOR]GE. DE.-CRALUGE. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 14).


Peter von Naumburg (Nuenbg.), Provinzialprior der Brüder St. Marien vom Orden des hl. Augustinus für Deutschland (Alamanias), nimmt wegen der erwiesenen Zuneigung zu seinem Orden die Äbtissin des Klosters Allendorf (Aldendorff), Benediktinerordens, und die dortige Klosterjungfrau Anna Gebin in die Bruderschaft seines Ordens auf. Er verleiht diesenim Leben wie im Tod sowie den Seelen ihrer Eltern und Vorfahren beiderlei Geschlechts Anteil an Messen, Vigilien, Gebeten, Fasten, Kasteiungen, Abstinenzen, Predigten und anderen guten Werken. Wenn deren Tod bekannt wird, wird man beider wie üblich in Messen und Vigilien gedenken.

  • Archivalien-Signatur: 388
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1416 April 26.

UB Allendorf Nr. 376

Siegel angehängt, braun, oval, 5 x 3,6 cm, Rest. Im Siegelfeld in gotischer Architektur thronende Madonna mit Kind, sich einem vor ihr knienden Mönch zuneigend. U.: S. P(RI)ORIS. P(RO)VINCIAL[...] ALAMA(N)IA.

Halberstadt


Propst Karl von Odensachsen (Otinssassen), Äbtissin Petrissa (Petze), Priorin Margarete (Grete) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen ihren Mitschwestern, den Klosterjungfrauen Petrissa von Rosenthal, Anna Gebin und Margarete (Gretin) von Brend (Brendin), auf Lebenszeit sechs Acker Wiesen in dem karren unterhalb der neuen Brücke für erhaltene 20 Gulden. Nach dem Tod einer Nonne fallen die Wiesen an die Überlebenden; nach dem Tod der Letzten stehen sie wieder der Propstei zu. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 389
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1416 Juli 29.

UB Allendorf Nr. 377

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, im rechten Rest der Pressel.


Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (-tayl), Priorin Clementia von Pferdsdorf (Phersdorff) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) verleihen das Gut, das Berthold Hertwig und sein Sohn Johann (Hans) von ihnen hatten und das sie nun in fremder Hand finden, an Berthold Kragkouwe, seine Ehefrau Katharina und deren Erben, die dafür dem Konvent jährlich an Michaelis ein Viertel (einen ort) eines Guldens, ein Malter Hafer und zwei Michaelshühner zu zahlen haben. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 390
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1417 März 28.

UB Allendorf Nr. 378

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Der Vormund Johann Mulfelt, Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (-tal), Priorin Clementia und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) verkaufen ihre Kemenate im Klosterhof, zwei Gärten - einer gelegen an demselben Haus, jetzt unbebaut, der andere außerhalb der Mauern hinter dem heiligen Haus -, zwei Flecke Wiesen oberhalb der breytin wysin bzw. darunter sowie Hirdelers Sand (griß) neben der langen Wiese dem Knecht Bernhard (Petzin) Keyser und seiner Ehefrau Gertrud (Geln) auf beider Lebenszeit für erhaltene 30 rheinische Gulden. Die Aussteller geloben Währschaft. Am Haus soll nach Bedarf gebaut werden; das nötige Holz gibt das Kloster. Wasser, Weide, Holz und Feld können die Eheleute nutzen wir die übrigen Hintersassen des Klosters; Holz für Fuhrwerke dürfen sie wie diese aus dem Wald nehmen; ihr Vieh ist dem Hirten zuzutreiben. Das Kloster wird sie schützen und schirmen wie die übrigen Hintersassen, sie aber in keiner Weise beschweren und bedrängen. Nach dem Tod beider Eheleute fallen die Güter an das Kloster zurück. Wenn ein Ehepartner stirbt, ist ein Viertel Roggen an den Konvent zu gaben, beim Tod des zweiten ebenfalls. Über den hinterlassenen Rest können die Eheleute nach Belieben verfügen. (1) Johann Mulfelt siegelt mit seinem, Äbtissin und Priorin mit dem Konventssiegel (2).

  • Archivalien-Signatur: 391
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1417 Mai 4.

UB Allendorf Nr. 379

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) wie Reg. Nr. 22, braun, besch.


Hermann von Reckerode (Regke-), Amtmann zu Salzungen (Salcz-), tauscht eine Wiese, genannt Kranluckens (craluckes) Wiese, gelegen bei Neuendorf (Nuwendorff) an dem mor, mit der Äbtissin Petrissa (Peczen) von Rosenthal (Rosintal), der Priorin Clementia und dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) gegen deren Wiese zu Vockenrode (Fackin-). Er soll künftig diese, das Kloster die Kranluckenwiese solange innehaben, bis eine Seite den Tausch wieder rückgängig machen will; die andere soll dem dann nachkommen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 392
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1418 Juli 15.

UB Allendorf Nr. 380

Siegel ab, Pressel hängt an.


Priorin Clementia von Pfersdorf (Pherstorff) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden, ihrer Äbtissin Petrissa (Petzen) von Rosenthal (-tal) und ihren Kindern 30 Gulden schuldig zu sein, diese ihnen geliehen und an Konrad Voyt, Bürger zu Salzungen (Salcz-) und dessen Ehefrau Adelheid (Aythe) ausgezahlt hat. 20 Gulden standen für ein Sechstel einer Salzpfanne (nappen), 10 Gulden hatten die Eheleute für Pfanne und Körbe in der Salzpfanne und an Bargeld geliehen. Die Aussteller haben dafür künftig drei Gulden Gülte zu zahlen, je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, dazu ein Gesott Salz aus der Pfanne; diese wird zu Unterpfand gesetzt. Benötigt die Äbtissin das Geld, hat sie es vier Wochen vor einem der beiden Zinstermine anzukündigen. Können die Ausstellerinnen dann die Summe und die fällige Gülte nicht zahlen, kann die Pfanne an Dritte versetzt werden. Kommt eine Verpfändung nicht zustande, kann die Äbtissin an andere Güter des Klosters greifen, sie als Pfand nehmen, versetzen und verkaufen; für Gülte und Schuldsumme kann auch Salz gegeben werden. Sterben die Äbtissin und ihre Kinder, bevor die Summe zurückgezahlt ist, fällt die Gülte für ein Seelgerät an den Konvent. Zeugen: Hermann von Reckerode (Regke-), Amtmann zu Salzungen (Salcz-), der Pfarrer Heinrich Swencke, der Spitalmeister Dietmar [Fischer], Heinrich Happe, Vikar zu Eisenach (Ysenache), Heinrich, Pfarrer zu Hausen (Husen), Georg von Kranlucken (Cralucke) und Hermann Kemnater, Burgmannen. Es siegeln (1) Äbtissin, (2) Konvent, (3) Hermann von Reckerode und (4) Georg von Kranlucken; letztere kündigen ihre Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 393
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1419 März 17.

UB Allendorf Nr. 381

Siegel angehängt, braun. 1) ab, Pressel hängt an. 2) wie Reg. Nr. 22, stark besch. 3) rund, 2,1 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Flügel). U.: +S. HERMAN. VON. RE[...]. 4) wie Reg. Nr. 374, stark besch.


Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (Rosintayl), Priorin Huse und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen Bernhard (Petzen) Keyser, seiner Ehefrau Gertrud (Gelen) und ihren Erben die Wiese genannt daz geslinge, gelegen unter dem Berg zwischen der Mühle und Passants Wiese, für bereits erhaltene 20 Gulden. Die Wiese soll bei dem zum Hof gehörigen Acker bleiben und nicht in fremde Hände kommen. Die Summe ist zur Abwendung von großem Schaden für das Kloster an Karl [von] Odensachen (Othinsassen) gezahlt worden, der Propst des Klosters war und dem dieses 16 Gulden und aufgelaufenen Schaden schuldete. Karl hatte Johann (Hansen) Gemeyte, Hofmeister des Klosters, der ihm gegenüber Bürge war, und dessen Ehefrau Gisela mit dem höchsten Bann belegt, so daß man sechs Tage lang keine Messe singen konnte; den zweiten Bürgen Apel Brettinbach hatte er ebenfalls gebannt und die gesamte Stadt Salzungen wegen Gemeinschaft mit diesen vorgeladen; diesen Schaden hatte das Kloster wiedergutzumachen. Ein weiterer Teil des Geldes hat Herthe Junker zu Fulda erhalten für ein von Propst Karl gekauftes Pferd; der hatte auch diesen gebannt. Die Wiese kann durch Propst oder Konvent jeweils an Lichtmeß mit 20 Gulden zurückgekauft werden; sie ist dann wieder zu dem Hof zu schlagen; ein Verkauf an Dritte für einen höheren Preis ist nicht zulässig. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie es den Ausstellerinnen vier Wochen vor Lichtmeß anzukündigen; können diese nicht zahlen, ist ein Verkauf an Dritte gestattet; das Rückkaufrecht des Klosters bleibt auch dann vorbehalten. Ist ein Verkauf nicht möglich, können andere Pfänder aus dem Besitz des Klosters genommen werden; ausgenommen sind Neuendorf (Nuwendorff) und der Hof im Dorf Allendorf; eventuell dabei entstehender Schaden ist vom Kloster zu ersetzen; die Verpflichtungen gelten auch gegenüber Dritten, die diese Urkunde mit Zustimmung der Käufer innehaben. Wenn das Kloster einen Propst erhält, ist auch dieser an die Zusagen gebunden; er hat dies schriftlich zuzusagen. Es siegeln (1) Äbtissin und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 394
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1421 Februar 7.

UB Allendorf Nr. 382 u. 386 (Transfix)

Siegel angehängt. 1) wie Reg. Nr. 335, braun, stark besch. 2) ab.
Transfix: Siegel angehängt, braun, spitzoval, ca. 4 x 2,8 cm, Rest. Im Siegelfeld stehende Madonna mit Kind, darunter Wappenschild (Ochsenkopf). U.: +S. HE[INRICI.HE....G.] - P(RE)POSITI.I(N).ALD[ENDORF].


Ratsmeister, Rat und Gemeinde der Stadt Salzungen bekunden, auf Wiederkauf anderthalb Gulden jährlicher Gülte, fällig an Gründonnerstag, an den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) verkauft zu haben; dafür soll man den Klosterjungfrauen Wecken und Wein kaufen. Gekauft haben diese Gülte die Brüder Heinrich der Junge und Johann (Hans) von Hundelshausen (-husen); dafür soll nach ihrem Tod an den vier Quatembern ein Seelgerät mit Vigil und Messen für sie und ihre Eltern gehalten werden; die Brüder haben an die Stadt dafür 15 Gulden gezahlt. Die Aussteller versprechen, die Gülte zum genannten Termin an das Kloster zu liefern. Ein Rückkauf ist jederzeit an Gründonnerstag oder innerhalb der nächsten 14 Tage möglich. Die Summe soll dann mit Rat der von den Käufern dazu bestellten Junker Hermann von Reckerode (Regkerod) und Georg von Kranlucken (Kralugke) wieder angelegt werden; die Urkunde ist bei einer solchen Ablösung zurückzugeben. Die Ausstellersiegeln mit dem Sekretsiegel.

  • Archivalien-Signatur: 395
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1422 April 15.

UB Allendorf Nr. 383

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 305, braun, Siegelfläche grün, leicht besch.


Heinrich vom Stein und seine Frau Elisabeth (Else) übertragen einen Acker Wiese in dem nuwen rodde den Klosterjungfrauen Petrissa (Betzen) Ebstein und Huse Porschem sowie dem Konvent zu Allendorf (Alden-), die sie nach ihrem Belieben nutzen können. Sie werden dagegen in keiner Weise vorgehen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 396
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1423 Juni 15.

UB Allendorf Nr. 384

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Schrägbalken). U.: +S. HINZ. VON. STEN.


Der Vormund Heinrich Hesseberg, Äbtissin Petrissa (Petze), Priorin Huse und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden: Bernhard (Petze) Keyser, seine Ehefrau Gertrud (Gele) und ihre Erben hatten ihnen 20 Gulden auf die Wiese in dem geslinge geliehen nach Ausweis der Haupturkunde. Jetzt haben sie noch drei Gulden darauf geschlagen, die die Juden erhalten haben. Ein Rückkauf ist nunmehr mit 23 Gulden möglich zu den in der Haupturkunde genannten Bedingungen. Der Vormund hängt das Propsteisiegel an, dessen sich auch Äbtissin Priorin und Konvent bedienen.

  • Archivalien-Signatur: Transfix an 394
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1424 November 2.

UB Allendorf Nr. 386


Propst Friedrich Berwig, Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (Rosintayl), Priorin Huse und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen den Klosterjungfrauen Margarete (Grethen) Schramm (Schremmen), Margarete (Gretin) von Kranlucken (Cralucke) und deren Schwester Adelheid von Kranlucken auf deren Lebenszeit drei Viertel Korn Salzunger (Salcz-) Maß jährlich auf ihr Gut zwischen dem Bruch und den Wegen, genannt Heinrich (Heintzen) Kochs Haus zu Allendorf. Dieses haben jetzt Kunigunde (Kunne) Bygern zu Salzungen und ihre Erben inne, die davon jährlich an Michaelis die genannte Gülte, dazu neun Schillinge, je zur Hälfte an Michaelis und an Walpurgis, zwei Michaelshühner und ein Fastnachtshuhn zu liefern haben aus dem Haus, das Heinrich Koch gehörte, der der Läufer des Klosters war. Diese Gülten sind dem Kloster jetzt von der verstorbenen Clementia von Pferdsdorf (Phersdorff) zugefallen, die sie auch auf Lebenszeit gekauft hatte. Die Käuferinnen haben dafür 11 Gulden gezahlt. Stirbt eine von diesen, fallen die Gülten den übrigen zu; nach aller Tod tritt das Kloster wieder in die Rechte ein. Zeugen: Matthias Apt, Apel Brettinbach und Konrad (Contze) Passant, alle Priester. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 397
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1424 Februar 9.

UB Allendorf Nr. 385

Siegel angehängt. 1) braun, spitzoval, 3 x 2 cm, leicht besch. Im Siegelfeld in gotischer Architektur stehende Madonna mit Kind, darunter Wappenschild (unkenntlich). U.: S. FRID(ER)ICI.-BERWIGES. 2) ab, Rest der Pressel.


Kurt Schildknecht, gesessen zu Alterstedt (Aldinstede), und seine Frau Petrissa (Peczin) verkaufen zwei Gulden jährlicher Gülte aus einem Sedelhof im Dorf Alterstedt (Aldestete) zwischen den Höfen des Wetzel Becke und des Kurt Gebuyre, aus einer dazu gehörigen halben Hufe pflügbaren Landes in den dortigen Feldern und einer weiteren halben Hufe daselbst, genannt widenhawe huffe, die sie von Junker HermannGoltacker erblich innehaben; vom Hof und der halben Hufe erhalten dieser und seine Erben jährlich 4 Schilling Landpfennige an Michaelis, eine Oblei (abeley), ein Fastnachtshuhn und 23 Mahlpfennige (molsephennige), von der anderen halben Hufe erhält das Kapitel von St. Marien zu Eisenach (Isennache) 7 1/2 Schillinge, Hermann Goltacker eine Oblei und ein Zehntmaß (teczemos). Die Verkäufer versprechen, die zwei Gulden Zins jährlich an Michaelis an Johann Schoybing, Vikar des St. Maria-Magdalena-Altars im Kloster Allendorf (Aldindorff) bei Salzungen (Salcz-), zu liefern; dieser hat dafür 20rheinische Gulden gezahlt; ein Rückkauf der gesamten oder der halben Gülte ist möglich. Die Eheleute bitten Hermann Goltacker, Erbherrn der Güter, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 398
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1425 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 387

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, oben wachsender Ziegenbock, unten gespalten). U.: +S. HEYRMAN. GOYLDACKIR.


Johann Abt der Fuldaer (Fulden.) Kirche, Diözese Würzburg (Herbipolen.), und sein Koadjutor Hermann von Buchenau (-awe) bekunden: der verstorbene Dietrich, Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen (Salcz-), Diözese Mainz (Maguntin.), hatte zu seinem Seelenheil mit Zustimmung von des Ausstellers Vorgänger Heinrich, der Äbtissin und des Konventes eine Vikarie oder ewige Messe am Altar St. Maria Magdalena in diesem Kloster gestiftet und sie mit gewissen Einkünften für den Unterhalt des Vikars ausgestattet; Schenkungen anderer Gläubiger sollten hinzukommen. Diese Ausstattung hatte damals für denangemessenen Unterhalt des Vikars ausgereicht. Im Laufe der Zeit ist sie aber durch Einfälle der Feinde, Plünderungen, Brände und Verwüstungen so vermindert worden, daß die Reste für den Unterhalt des Vikars nicht mehr ausreichten; die Vikarie war deshalb lange Jahre nicht besetzt. Eine Verbesserung der Ausstattung war dem Kloster wegen der eigenen Armut nicht möglich; eine Aussicht, daß die Einkünfte ihren früheren Stand wieder erreichen würden, bestand nicht. Daher hat die Äbtissin mit Zustimmung der Aussteller und ihres Konventes anderweitig nach Besserung gesucht. Konrad Tunczebach, Dekan des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenacen.), Diözese Mainz, hat der Vikarie für sein, seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil, zu Ehren Gottes, der Gottesmutter und der hl. Maria Magdalena 30 rheinische Gulden jährlichen Zins zur Verbesserung der Ausstattung gestiftet. Das Patronatsrecht für die Vikarie ist daher auf Lebenszeit an ihn übergegangen; er hat gegenüber dem zuständigen Archidiakon oder seinem Offizial die Präsentation vorzunehmen; der Vikar soll einmal täglich die Messe lesen. Nach dem Tod des Dekans geht das Patronats- und Präsentationsrecht auf Hermann vonReckerode (Regke-) und seine männlichen Erben von der jetzigen Ehefrau über, nach deren Tod auf den Propst des Klosters Allendorf; Propst und Äbtissin können bei Säumnis den Vikar absetzen und einen anderen bestellen, sofern nicht Krankheit oder ein anderer, legitimer Hinderungsgrund vorliegt.Der Vikar hat im Hof des Klosters bei Propst, Äbtissin und Konvent zu wohnen, diesen zu gehorchen und nichts gegen sie zu unternehmen; Propst und Äbtissin hat er dies in die Hand zu geloben. Er darf je zwei Kühe, Kälber und Schweine halten; wenn er weitere halten will, hat er die Zustimmung desKonvents einzuholen. Abt Johann und Koadjutor Hermann von Buchenau stimmen dieser Regelung zu. Es siegeln (1) Abt, (2) Koadjutor, (3) Äbtissin und (4) Konvent zu Allendorf.

  • Archivalien-Signatur: 399
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1426 Oktober 29.

UB Allendorf Nr. 388

Siegel angehängt, braun, spitzoval, Reste. 1) spitzoval, 7,8 x 4,7 cm. Im Siegelfeld unter gotischem Baldachin thronender Abt, Stab in der Linken, Buch in der Rechten. Unten Wappenschild (Löwenadler). U.: [S. IOHANNIS. DEI]. GRACIA.-AB[BATIS. ECCL(ESI)E. FULDENSIS]. (Weth S. 67). 2) spitzoval, 7,4 x 4,7 cm. Siegelfeld wie vor, beiderseits Wappenschilde (rechts Kreuz, links Krähe). U.zerstört [S. HERMANNI. COADIUTORIS. DEI. GRACIA. IOHANNIS. ABBATIS. FULDEN(SIS)]. (Weth S. 68). 3) wie Reg. Nr. 335. 4) wie Reg. Nr. 22.


Hermann von Reckerode (Regke-) und seine Frau Jutta (Gute) bekunden: Hermanns verstorbener Vater, der Ritter Apel von Reckerode, hatte dem Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff) jährlich zwei Mark Gülte auf das Dorf Gumpelstadt (-stad) gegeben. Dorf und Zinse sind jetzt verwüstet. Die Eheleute übertragen dem Konvent daher zwei Acker Wiesen bei dessen Hof zu Ettmarshausen (Etmarshusen) by der bornwisen. Davon soll für Apel von Reckerode und seine Eltern jeweils an den Quatembern eine Memorie mit Vigil und Messe gehalten werden. Die Aussteller werden dagegen nicht vorgehen; sie übertragen die Wiesen in aller Form und versprechen Währschaft. Hermann siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 400
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1427 September 7.

UB Allendorf Nr. 389

Siegel angehängt, grün, rund, 2,6 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß, darin gelehnter Wappenschild (2 Flügel) mit Helm. U.: +S. HERMAN.-VO(N). [...]KROD.


Propst Johann Huffnal, Äbtissin Anna, Priorin Margarete (Gretha) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden, daß der Junker Heinrich (Heintze) vom Stein (Steyne) ihnen wegen der Nachbarn von Barchfeld (Barffelt) 30 Gulden zu einem Seelgerät für den Junker Friedrich von Hundelshausen (Hondelshusen), seine Eltern und alle von Hundelshausen gezahlt hat; dieses soll an den vier Quatembern mit Vigil und Messe gehalten werden. Die Aussteller versprechen Heinrich vom Stein, Johann (Henne) von Hundelshausen und allen von Hundelshausen, die Seelgeräte wie beschrieben zu halten. Sie bittenden Junker vom Stein, das Kloster zu schützen und zu schirmen, das sie Hoffnung und Trost an ihm haben. Es siegeln (1) Propst, (2) Äbtissin und (3) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 401
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1429 Juli 30.

UB Allendorf Nr. 390

Siegel angehängt. 1) braun, rund, 2,8 cm Durchmesser. Im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß, darin Madonna mit Kind. Unten Wappenschild (geteilt, oben drei Hufnägel, unten leer). U.: S. IOH(ANN)IS. P(RE)PO-SITI. I(N). ALDE(N)DORF. 2 und 3) ab.


Antwort und Gegenrede des Johann Huffnal, Propstes zu Allendorf (Aldindorff), auf die Beschuldigungen des Heinrich Tichmoller. Dieser fordert vom Kloster Allendorf wegen einer Urkunde über 150 Pfund Heller Salzunger (Salcz-) Währung plus aufgelaufene Zinsen, die er von Propst und Kloster zu Allendorf hat, Währschaft nach Landesgewohnheit, andernfalls rechtlichen Austrag vor dem zuständigen Gericht. Wilhelm Graf und Herr zu Henneberg hatte Urkunde und Schuld bei Kloster und Propst gefordert (vorbotin) wegen seines armen Mannes Friedrich (Fritsch) Storg, der wegen seiner Ehefrau einen Rechtsanspruch darauf zu haben meint; diesem sind die Umstände, unter denen die Schuld entstanden ist, noch heute gewärtig; er behauptet, Urkunden zu haben, die die angeführte Urkunde unwirksam machen (tode), und hat deshalb gegen Urkunde und Schuld vor dem geistlichen Gericht eine Beschlagnahmung erlangt. Konrad Tzorman, der ebenfalls ein Erbe der Schuld ist, hat vor dem Klostergericht zu Allendorf Schuld und Urkunde gefordert. Er behauptet, er habe seinem Bruder bei der Wiedererlangung der Urkunde geholfen, als sie in Schmalkalden (Smal-) verloren war. Konrad hat auch zugesagt, daß die Urkunde nach seinem und seines Bruders Tod dem Kloster Allendorf zufallen solle und niemandem sonst. Sollte dies als Recht erkannt werden, fordert Heinrich Währschaft. Antwort: die genanntenTzormänner haben für Geld und Urkunde 11 Acker Wiesen zu roriche bei Gräfendorf (Graffindorff) jetzt schon mehr als 40 Jahre inne; sie haben daraus mehr erhalten als Schuldsumme und die Zinsen von 5 Groschen, die davon jährlich abgehen sollten; dieses ist ihnen hoffentlich noch bewußt. Mithin hat der Propst sie in keiner Weise behindert; er schuldet ihnen nichts mehr, da sie genug Pfänder für ihr Geld erhalten haben und noch besitzen. Heinrich hat ihn nun des Klosters wegen vor das geistliche Gericht nach Erfurt (Erffurt) geladen; dort sind Anklage und Antwort vorgetragen worden. Der Richter hat die Parteien daraufhin an den Abt von Fulda (Ffulde) gewiesen entsprechend den Privilegien des Klosters. Dort ist Heinrich nicht erschienen; die Sache hat sich somit erledigt. Ungeachtet dieser Verweisung vor den Abt von Fulda hat Heinrich den Propst vor den Freistuhl geladen, wohin man Geistliche nicht laden kann. Der Propst hat ihn darauf hingewiesen. Heinrich aber behauptet, er habe das gleiche getan wie bei der Ladung vor das geistliche Gericht; damals hätte der Propst Antwort gestanden. Johann legt einen Erlaß (remissien) bei, nach der der Rechtsbruch bei Heinrich liegt. Er fordert Wiedergutmachung und Buße entsprechend den beiliegenden Privilegien des Klosters. Der erlittene Schaden beläuft sich auf 26 Gulden. Aufgrund dieser Tatbestände istHeinrich in des Kaisers Acht und in der Ungnade des Papstes. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 402
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1437 Juli 4.

UB Allendorf Nr. 392

Auf der Rückseite Spuren eines runden, aufgedrückten Siegels, 2,7 cm Durchmesser.

Papier


Uffe dy nestin mittewochin nach Reminiscere a.d. 1437 sind Propst, Äbtissin und Amtfrau zu Allendorf (Alndorff) mit Heinrich Huffnal, Bruder des Propstes, übereingekommen und haben ihm ihre Salzpfanne (nappen) und den Hof zu Allendorf im Klosterhof überlassen. Er hat im nächsten Jahr dem Propst die ihm zustehende Kost und den Klosterjungfrauen das Holz in das Kloster zu fahren. Von der Salzpfanne soll Heinrich dem Propst und den Klosterjungfrauen für das an Kathedra Petri [22. Febr.] begonnene Jahr 40 Gulden zahlen; er hat Pfanne und Näpfe schadlos zu halten. Abzuziehen ist, was er an Pfanne, Näpfen und Becken verbaut, und vier Körbe Salz, die wegen des Propstes an die Nonnen zu liefern sind. Die Baumaßnahmen sind Aufgabe des Propstes; hat der nicht die nötigen Mittel, soll Heinrich ihm ein Schock Groschen für jeden Gulden geben; der Propst hat auch die Körbe zu bezahlen. Den Hof soll Heinrich für die Hälfte des Ertrages bearbeiten zusammen mit seinem eigenen Hof; dazu soll man ihm die Hälfte des Samengetreides geben. Er hat den Nonnen Holz zu liefern, daß sie nicht darben; dafür erhält er 13 Schock, die von der dem Kloster zustehenden Hälfte des Ertrages abgezogen werden. Heinrich hat den Propst in seiner Kost zu halten; dafürhat der ihm 6 Viertel Korn, sein Fleisch, Milch von den Schafen und einer Kuh sowie einen Anteil an den Weihnachtsbroten, Hühnern, Gänsen und Lammbäuchen zu geben, die für ihn gekocht werden sollen. Heinrich soll zur Kirchweihe die Kost geben, der Propst den Trank. Wenn die Klosterjungfrauen ihren eigenen Tag haben, soll Heinrich die Kost, der Propst den Trank geben. Zeugen: Heinrich von Hausen (Husen) und Apel Brettinbach, Priester, Georg von Kranlucken (Kralugke), Hermann Kemnater, Heinrich von Bimbach (Byn-), Johann Kolbach, Heinrich Fygke und Johann (Hans) Gemeyte.

  • Archivalien-Signatur: 380
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1437 Februar 27.

UB Allendorf Nr. 391

Unterer Rand des Blattes im Zackenschnitt.

Papier


Hermann Kemnater anstatt eines Propstes zu Allendorf (Aldindorff), Äbtissin Elisabeth (Else) von Breitungen (Breitingen), Priorin Anna Beenhausen (Benhusen) und der Konvent verleihen ein Haus und eine davor gelegene Hofstatt im Klosterhof zu Allendorf an Gottfried (Gotzen) Zymerman und seine Frau Katharina auf beider Lebenszeit; diese haben das Haus und Hofstatt in gutem Zustand zu halten, der Äbtissin davon jährlich 6 Groschen bewisunge zu Weihnachten, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und von der Hofstatt dem Propst ein Fastnachtshuhn geben; die Eheleute können Wasser, Weide, Holz und Feld nutzen wie andere Untersassen und arme Leute des Klosters. Nach beider Tod fallen Haus und Hofstatt an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Hermann Kemnater mit seinem, Äbtissin und Priorin mit dem Konventssiegel (2).

  • Archivalien-Signatur: 404
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1441 März 12.

UB Allendorf Nr. 393

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.


Heinrich vom Stein (Steyn) bekundet: sein verstorbener Vater hatte vor Zeiten eine Fischweide in der Werra bei Allendorf (Aldendorff), die in die dortige Propstei gehörte, von Propst und Konvent des Klosters für 50 Gulden auf Wiederkauf gekauft nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Vater, Onkel und Bruder Heinrichs, alle verstorben, und er selbst haben diese Fischweide etliche Zeit innegehabt. Er hat sie jetzt zu seinem Seelenheil dem Konvent überlassen. Die einschlägige Urkunde ist verlegt und kann nicht gefunden werden. Damit künftig, sofern sie gefunden wird, deswegen kein Streit zwischen ihm, seinen Erben und dem Kloster entsteht, überträgt er in aller Form die 50 Gulden und die Fischweide, wie Vater und Onkel sie gekauft und innegehabt haben, an den Konvent. Wird die Urkunde künftig gefunden, soll sie diesem übergeben werden. Will der Propst die Fischweide künftig zurückkaufen, hat er es dem Konvent 14 Tage vorher anzukündigen; danach kann er sie mit 50 Gulden zurückkaufen. Die Summe soll mit Rat des Ausstellers und seiner Erben für den Ankauf von Zinsen verwendet werden; die Fischweide darf ohne Wissen und Willen des Ausstellers und seiner Erben nicht an Dritte verkauft oder versetzt werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 405
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1442 März 11.

UB Allendorf Nr. 394

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Schrägbalken). U.: [SI]GILL. HE[.......]N. STEIN.


Johann (Hans) von Leimbach (Leym-), Amtmann des Grafen Georg von Henneberg (Hennen-) zu Salzungen (Salcz-), bekundet: Johann (Hans) Schriber, Bürger zu Salzungen, und seine Frau Margarete haben vor ihm zweieinhalb Gulden Landwährung jährlicher Gülte auf sieben Acker Land beim Gutleutehaus vor der Stadt Salzungen, zu einer Seite auf Bernhard (Petzen) Geylmans Äcker stoßend, an Dietrich Koningeßwald, Vikar des Altars St. Maria Magdalena zu Allendorf (Aldindorff) bei Salzungen, und dessen Nachfolger in der Vikarie verkauft. Der Zins ist fällig in der Stadt Eisenach (Isenache), je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis; der Vikar hat ihnen dafür 25 Gulden gezahlt. Die Verkäufer haben ihm Währschaft gelobt; bei Säumnis haben sie und ihre Erben aufgelaufene Schäden zu erstatten. Eine Ablösung der Gülte ist jederzeit durch Zahlung der Summe und der Rückstände möglich. Johann Schriber und seine Ehefrau haben in aller Form ihre Verpflichtungen übernommen. Johann von Leimbach kündigt auf deren Bitten und von Amts wegen sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 406
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1443 Oktober 23.

UB Allendorf Nr. 395

Siegel angehängt, grün, rund, 2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (schräggeteilt) mit Helm. U.: +S. HANS.-VO(N). LEIMBAC. (Abbildung: Posse, Adel Bd. 4 Tafel 38 Nr. 20; U. dort unvollständig).


Die Brüder Ludwig und Kurt Hake verkaufen ihren Verwandten (frunden) Heinrich Losse (Loissche) und Reinhard von Holbach (-bache) Schilfa (Schilfey) und Tuschendorf (-dorff) mit allem Zubehör, Zinsen, Renten, Freiheiten, Gericht und Rechten, wie sie diese bisher besessen haben, für erhaltene 1000 rheinische Gulden für eine Frist von neun Jahren, beginnend an vergangenem Michaelis; in dieser Zeit dürfen die Aussteller und ihre Erben sie darin nicht behelligen. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückkauf mit 500 Gulden möglich. Nehmen die Aussteller dies nicht wahr, haben sie nach drei Jahren erneut die Möglichkeit dazu; dies ist jeweils ein halbes Jahr vorher anzukündigen. Das Geld ist an Michaelis zu zahlen, das Gut an Walpurgis zu räumen in dem Zustand, in dem es sich befunden hat nach Ausweis der besiegelten Zettel, die man einander übergeben hat. Es siegeln (1) Ludwig und (2) Kurt Hake.

  • Archivalien-Signatur: 403
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1447 Dezember 31.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei gekreuzte Schlüssel). U.: S. LODEWIG. HAKE. 2) 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (wie vor) mit Helm. U. schlecht ausgeprägt, nicht lesbar.


ohann Giselen, Vikar der Kirche St. Severi, und Hugo der Langhe der Ältere, Bürger zu Erfurt (Erffurd), bekunden, dem Nikolaus Swartzpach, Vikar der genannten Kirche, und Nikolaus Czellis, Vormündern des Heinrich von Buch, mit Wissen von dessen Mutter Walpurg von Buch ein Haus und einen Hof in der Neustadt zu Erfurt, genannt zum roten Hirsch (rothen Herße), abgekauft zu haben. Dieses Haus haben Abt und Konvent zu Reinhardsbrunn (Reynhardesborn) den beiden Ausstellern auf Lebenszeit überlassen nach Ausweis einer darüber ausgestellten Urkunde. Beide versprechen deshalb, das Haus bezüglich Schwellen, Dach und anderen Baulichkeiten in gutem Zustand zu halten. Nach beider Tod fallen Haus und Hof an die genannten Herren zurück, die nach Nutzen und Frommen ihres Klosters frei darüber verfügen können. (1) Johann und (2) Hugo siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 407
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1447 August 21.

Siegel angehängt. 1) braun, Siegelfläche grün, rund, 2 cm Durchmesser, besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (ein Vogel, in den oberen Ecken Blumen) mit Helm. U.: [....]S-GISELER. 2) ab, Pressel hängt an.


Hermann Lorber, Pfarrer von St. Gotthard zu Eschwege (Esschin-), und sein Vater Johann (Hans) Lorber erlassen in Anbetracht der großen Schulden, von denen das Kloster Reinhardsbrunn (Reinherßborn) bedrückt wird, diesem einen Zins von 30 Gulden, den es ihnen nach Ausweis der Haupturkunde jährlich schuldet. Sie erhalten stattdessen auf Lebenszeit je 30 [Langen-] Salzaer (Salczar) Malter Getreide, je zur Hälfte Korn und Hafer, die das Kloster auf seinen Zinsmann im Dorf Uelleben (Illeiben) angewiesen hat. Nach beider Tod steht die Gülte Hermanns Stiefmutter auf Lebenszeit zu; nach deren Tod fällt er dem Kloster heim. Die Haupturkunde ist kraftlos. Es siegeln (1) Hermann und (2) Johann.

  • Archivalien-Signatur: 408
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1448 Juni 15.

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) grün in Wachsschüssel, rund, 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Lorbeerstrauch). U.: S. HANS.-LORBER.


Propst Philipp von Herda (Herde), Äbtissin Margarete von Brend (Brende), Priorin Anna [von] Beenhausen (Benhusen) und der Konvent des Klosters verkaufen auf Wiederkauf eine Wiese in der Mark von Salzungen (Salcz-) in dem nydernkarn, die bisher die Äbtissin und Anna Gebin innegehabt haben, an den Priester Johann Giseler oder den Inhaber der Urkunde für bereits erhaltene 25 rheinische Gulden. Die Inhaber können die Wiese nach Belieben nutzen. Ein Rückkauf ist vier Wochen vor Walpurgis anzukündigen; das Geld ist an Walpurgis fällig; die Wiese ist dann ohne weiteres herauszugeben. Benötigen Johann oder die Inhaber der Wiese ihr Geld, haben sie dies zum gleichen Termin anzukündigen; kann das Kloster die Summe nicht zahlen, ist ein Verkauf an Dritte gestattet vorbehaltlich des Rückkaufrechtes der Aussteller. Diese geloben Währschaft. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 409
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1449 Februar 21.

UB Allendorf Nr. 396

Siegel angehängt. 1) grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß, darin gelehnter Wappenschild (Rumpf mit spitzen Ohren) mit Helm. U.: S. HANS.VO-N: HERE.[demnach nicht Siegel des Propstes!]. 2) ab, Pressel hängt an.


Katharina von Leimbach, Klosterjungfrau im Kloster Allendorf (-dorff) bei Salzungen (Salcz-), stiftet zu einem ewigen Seelgerät für sich und ihre Eltern der Vikarie St. Marien zu Allendorf alle ihr von Eltern und Brüdern übergebenen Güter und Zinse aus dem väterlichen Erbe entsprechend der darüber ausgestellten Urkunde. Davon soll der jeweilige Vikar wöchentlich eine zusätzliche Messe am Liebfrauenaltar lesen undan den vier Quatembern abends eine Vigil und morgens eine Seelenmesse für die von Leimbach und alle Gläubigen halten. Damit soll bereits zu Lebzeiten der Ausstellerin begonnen werden. Sie bittet Äbtissin und Konvent um Anhängen des Konventssiegels; diese kündigen das Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 410
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1451 Februar 14.

UB Allendorf Nr. 397

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Konrad Ruße, Pfarrer zu Salzungen (Salcz-), legt in Anwesenheit von Philipp von Herda, Propst zu Allendorf (-dorff), Heinrich von Hausen (Husen), Pfarrer daselbst, Heinrich Konig, Spitalmeister, und Eberhard Foyle, Vikar zu Salzungen, seinen Streit mit Äbtissin Margarete von Brend (Brenden), Priorin Anna von Beenhausen (Beinhusen) und dem Konvent des Klosters Allendorf bei Salzungen wegen der Inkorporation seiner Pfarrei bei, über die das Kloster Urkunden des Stuhls zu Rom (Rome), des Erzbischofs von Mainz (Mentze) und des dortigen Domkapitels hat. Demnach hat der jeweilige Pfarrer dem Kloster jährlich vier Schock Groschen Salzunger Währung und vier Pfund Wachs zahlen, das Geld zu je einem Viertel an Ostern, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt [15. Aug.] und Weihnachten, das Wachs an Lichtmeß [2. Febr.]. Konrad Ruße soll die Pfarrei in dieser Weise innehaben und die zugehörige Einkünfte einnehmen, ausgenommen die Zehnten zu Neuendorf (Nuwendorff) und Allendorf, die das Kloster sich vorbehalten hat. Der Pfarrer hat das Subsidium sowie die Abgaben an Papst, Bischof und König zu zahlen. Das Kloster soll ihn bei Bewahrung der Rechte seiner Pfarrkirche mit seinen Urkunden unterstützen. Konrad verpflichtet sich und seine Kapläne darauf; er siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 411
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1455 März 3.

UB Allendorf Nr. 398

Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld stehender Geistlicher, Buch in der Rechten. U. [S. CON]RAD. RUSE.

Papier


Wilhelm Herzog zu Sachsen (-enn), Landgraf in Thüringen (Do-) und Markgraf zu Meißen (Miessen) bekundet: vor Zeiten hatte sein verstorbener Vetter Friedrich Landgraf in Thüringen das Nonnenkloster Allendorf (Aldendorff) im Gericht Salzungen (Salcz-), das zuvor durch Dienste und Fronen in Mangel und Not (unrad) gekommen war, zur Förderung des Gottesdienstes von Diensten, Fronen und anderen Belastungen befreit, die Amt und Vogt zu Salzungen bis dahin daraus hatten. Jetzt hat das Kloster demütig um Erneuerung dieser Befreiung gebeten. In Ansehung von Not und Armut des Klosters kommt der Aussteller diesen Bitten nach. Er fordert Amtleute, Mannen und Untertanen auf, das Kloster, seine Güter und Habe zu schirmen und zu schützen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 412
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1457 August 19.

UB Allendorf Nr. 399

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Vierpaß, darin vier Wappenschilde (Rautenkranz, mehrfach geteilter Löwe, Löwe in mit Herzen bestreutem Feld, 2 Pfähle). U.: +S. WILHELMI. DUCIS. SAXONIE. LANTG(RA)VII. THURINGIE. MARCH(IONIS). MISNIE.

Gotha


Wilhelm Herzog zu Sachsen (-enn), Landgraf in Thüringen (Do-) und Markgraf zu Meißen (Miessen) bekundet: vor Zeiten hatte sein verstorbener Vetter Friedrich Landgraf in Thüringen das Nonnenkloster Allendorf (Aldendorff) im Gericht Salzungen (Salcz-), das zuvor durch Dienste und Fronen in Mangel und Not (unrad) gekommen war, zur Förderung des Gottesdienstes von Diensten, Fronen und anderen Belastungen befreit, die Amt und Vogt zu Salzungen bis dahin daraus hatten. Jetzt hat das Kloster demütig um Erneuerung dieser Befreiung gebeten. In Ansehung von Not und Armut des Klosters kommt der Aussteller diesen Bitten nach. Er fordert Amtleute, Mannen und Untertanen auf, das Kloster, seine Güter und Habe zu schirmen und zu schützen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 413
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1457 August 19.

UB Allendorf Nr. 399

Papier

Gotha


Heinrich (Heintze) Smid, Bürger zu Salzungen (Salcz-), und seine Frau Katharina (Kete) verkaufen ein halbes Schock Groschen Salzunger Währung jährlicher Gülte, fällig an Michaelis aus einem Garten vor dem Obertor in der steden gaße hinter dem Hof des Junkers Heinrich von Reckerode, an den Priester Johann Karbel und seine Nachfolger in der Vikarie St. Maria Magdalena zu Allendorf (Aln-). Bei Säumnis haben die Verkäufer die Kosten für geistliche oder weltliche Mahnung sowie den Schaden zu ersetzen. Ein Rückkauf ist durch Zahlung von 5 Schock Groschen und den Rückständen möglich. Die Aussteller bitten Albrecht von Herda (Herde), Amtmann zu Salzungen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 416
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1458 Juli 13.

UB Allendorf Nr. 400

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld langgesterckter Vierpaß, darin gelehnter Wappenschild (Rumpf mit langen Ohren) mit Helm. U.: S. ALBERTI. [......].


Heinrich Bottelstete, Dekan [des Stiftes St. Marien], Berthold von Uetteroda (Utenrode), Vogt zu Wartburg (-perg), und Friedrich (Ffritsch) Konigissen, Schultheiß zu Eisenach (Isennache), bekunden als von Wilhelm Herzog zu Sachsen (Sachsin) etc. eingesetzte Schiedsrichter zwischen den Amtleuten zu Altenstein (Aldensteyn) einerseits, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) andererseits: auf ein Gut zu Erlenbach, das Johann (Hanns) Schambach von der Äbtissin gegen Zins innehat, hatte jemand namens Johann (Hanns) Czelchk vor dem Gericht Altenstein geklagt. Nach Ansicht der Äbtissin gehört das Gut weder vor das Gericht zu Altenstein noch überhaupt vor ein weltliches Gericht, da es ihr und dem Kloster gehört und vom geistlichen Oberlehnsherrn, dem Abt von Fulda, gefreit ist; dies hat sie durch Vorlage von besiegelten Urkunden und Privilegien bewiesen. Die Amtleute haben Aussagen von Schöffen und Gericht vorgelegt, nach denen Erlenbach stets in das Gericht Altenstein gehört hat. Der Herzog hatte daraufhin den Ausstellern befohlen, die Sache nach Anhörung der Parteien zu entscheiden. Sie stellen nun fest, daß Erlenbach nicht in das Gericht zum Stein gehört und das Kloster deswegen dort auch nicht erscheinen muß. Den Amtleuten steht es frei, innerhalb von dreimal 14 Tagen und drei Tagen das Gegenteil mit besseren Urkunden zu belegen. Sonst soll Johann Schambach das Gut ungehindert innehaben und genießen. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des auseinandergeschnittenen Zettels.

  • Archivalien-Signatur: 417
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1460 März 18.

UB Allendorf Nr. 401

Beglaubigt durch H.C. am 7. Juli 1488.


Heinrich Bottelstete, Dekan [des Stiftes St. Marien], Berthold von Uetteroda (Utenrode), Vogt zu Wartburg (-perg), und Friedrich (Ffritsch) Konigissen, Schultheiß zu Eisenach (Isennache), bekunden als von Wilhelm Herzog zu Sachsen (Sachsin) etc. eingesetzte Schiedsrichter zwischen den Amtleuten zu Altenstein (Aldensteyn) einerseits, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff) andererseits: auf ein Gut zu Erlenbach, das Johann (Hanns) Schambach von der Äbtissin gegen Zins innehat, hatte jemand namens Johann (Hanns) Czelchk vor dem Gericht Altenstein geklagt. Nach Ansicht der Äbtissin gehört das Gut weder vor das Gericht zu Altenstein noch überhaupt vor ein weltliches Gericht, da es ihr und dem Kloster gehört und vom geistlichen Oberlehnsherrn, dem Abt von Fulda, gefreit ist; dies hat sie durch Vorlage von besiegelten Urkunden und Privilegien bewiesen. Die Amtleute haben Aussagen von Schöffen und Gericht vorgelegt, nach denen Erlenbach stets in das Gericht Altenstein gehört hat. Der Herzog hatte daraufhin den Ausstellern befohlen, die Sache nach Anhörung der Parteien zu entscheiden. Sie stellen nun fest, daß Erlenbach nicht in das Gericht zum Stein gehört und das Kloster deswegen dort auch nicht erscheinen muß. Den Amtleuten steht es frei, innerhalb von dreimal 14 Tagen und drei Tagen das Gegenteil mit besseren Urkunden zu belegen. Sonst soll Johann Schambach das Gut ungehindert innehaben und genießen. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des auseinandergeschnittenen Zettels.

  • Archivalien-Signatur: 418
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1460 März 18.

UB Allendorf Nr. 401

Oben Wellenschnitt.

Papier


A.d. 1461 uff sente Sebastianus tag des heiligen merteres sind die Klosterjungfrauen zu Allendorf (-dorff) einträchtig übereingekommen, eine Äbtissin zu wählen. Die Gewählte soll mit den Zinsen zufrieden sein, die der Äbtissin nach altem Herkommen alleine gehören. Der Konvent soll ihr je ein Malter Gerste und Hafer, einen Hammel an Michaelis, ein Lamm zu Ostern, ein Schafflies (schepper) Wolle bei der Schur, einen Schöffenkäse und ein Brot von 15 Groschen zu Weihnachten, je ein halbes Achtel Linsen und Mohn sowie zehn Maß Sauermilch hinzugeben; die Pension von der Pfarrei zu Salzungen (Salcz-) soll sie mit dem Konvent teilen. An dem, was innerhalb und außerhalb des Klosters diesem zugesprochen wird, hat niemand ein Vorrecht. Von dem Wollengeld erhält sie 5 Groschen zuvor. Wenn die Äbtissin von des Klosters wegen auszieht, soll man ihr Zehrung geben. Äbtissin und Konvent haben gemeinsam einen Hofmeister für die beiden Höfe Allendorf und Neuendorf (Nuendorff) zu wählen. Die Urkundendes Klosters sollen mit drei Schlössern verschlossen werden, von denen je einer in Händen der Äbtissin, der Priorin und der Küsterin ist. Jede Äbtissin soll mit den genannten Gütern zufrieden sein und das Kloster darüber hinaus nicht bedrängen. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 419
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1461 Januar 20.

UB Allendorf Nr. 402

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Philipp von Herda (Herde), Propst zu Allendorf (-dorff), verleiht das Gut zu Witzelroda (Wetzelnrode), das früher der verstorbene Heinrich der Alte von Born (Bornne) innehatte, an dessen Sohn Heinrich von Born und dessen Erben, wie es früher der Vater hatte. Davon sind jährlich 35 alte Groschen, eine Gans, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und ein Schock Eier zu Ostern in die Propstei zu liefern.Die Inhaber können das Gut an Dritte versetzen, verkaufen oder überlassen, sofern Philipps Rechte davon unberührt bleiben; dieser siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 420
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1467 August 19.

UB Allendorf Nr. 403

Siegel ab, Pressel hängt an.


Anna von Beenhausen (Benhusen), Äbtissin des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alndorff), bekundet: ihr ist nicht bekannt, daß Heinrich Schugk, gesessen zu Barchfeld (Barffeilt), ein Gut zu Immelborn (Ymel-), das er wegen der Kinder seiner Tochter innehat, von ihr wegen des Klosters Allendorf erblich gepachtet oder dem Kloster übertragen hätte. Dies nimmt sie auf ihren Gehorsam gegenüber Gott und ihren Oberen. Siegel der Äbtissin.

  • Archivalien-Signatur: 421
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1468 November 29.

UB Allendorf Nr. 405

Oblatensiegel auf der Rückseite aufgedrückt, schlecht ausgeprägt. Entspricht von der Größe her Siegel an Reg. Nr. 336.


Friedrich Gemeyte, Propst zu Frauenbreitungen (Konigesbreitingen), und Konrad Torwant, Vikar zu Schmalkalden (Smal-), bekunden, daß vormals in ihrer Anwesenheit Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) ihren Hof Neuendorf (Nowendorff) dem Kurt Strantze auf etliche Jahre überlassen haben; diese Frist sollte an Lichtmeß beginnen und enden. Schon früher sind die Höfe Neuendorf und Allendorf in dieser Weise verpachtet worden. Diese Aussage nehmen sie auf ihr Amt; sie sind bereit, sie, wenn nötig, weiter zu ergänzen. Friedrich siegelt; Konrad bedient sich dieses Siegels.

  • Archivalien-Signatur: 422
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1468 Juni 18.

UB Allendorf Nr. 404

Oblatensiegel aufgedrückt, rund, 2,6 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld stehender Heiliger, einen Drachen tötend. U.: FRIDERICUS.-[....].

Papier


Propst Philipp von Herda (-de), Äbtissin Anna von Beenhausen (Benhusen), Amtfrauen und Konvent des Klosters zu Allendorf (-dorff) verkaufen eine Leibzucht auf ihre Zinsen aus anderthalb Gütern in dem brule zu Borsch (Borssa) und dem Zubehör in Dorf und Feld, wie sie von der verstorbenen Klosterjungfrau Kunigunde (Kunnen) von der Aue (Auwe) hergekommen sind - je drei Viertel Weizen und Korn, sechs Viertel Hafer, ein Maß Erbsen, eine Gans, zwei Michaelshühner, eine Beweisung zu Weihnachten und ein Fastnachtshuhn - und wie sie jetzt Johann (Hans) vom Gaden innehat, für erhaltene 50 Schock alter Groschen auf Lebenszeit an ihren Kaplan Michael Weisse. Der Inhaber des Gutes wird zu pünktlicher Lieferung aufgefordert. Werden die Güter gebrannt oder verwüstet, sind Michael die Zinse von anderen Gütern zu zahlen. Bei Säumnis soll er mahnen; die Aussteller haben ihm ggf. den Zins aus anderen Gütern zu zahlen. Nach seinem Tod fallen die Zinse an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 423
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1471 Juli 25.

UB Allendorf Nr. 407

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, im linken Rest der Pressel. Urkunde durch Einschnitte umgültig gemacht.


Johann Abt zu Fulda (Fulde) bekundet: Propst und Konvent seines Klosters Allendorf (Aldendorff) haben Michael Weisse ihren Hof zu Borsch (Borse) für 50 Schock Groschen auf dessen Lebenszeit verschrieben. Der Abt gibt seine ausdrückliche Zustimmung, daß Michael die Erträge dieses Hofes auf Lebenszeit einnimmt. Er siegelt mit dem Sekretsiegel.

  • Archivalien-Signatur: 424
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1472 Juni 7.

UB Allendorf Nr. 408

Siegel ab, Pressel hängt an. Urkunde durch Einschnitte umgültig gemacht.


Äbtissin Anna von Beenhausen (Ben-), Priorin Katharina [von] Kohlhausen (Kolhusen) und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) überlassen ein Drittel ihres Hofes zu Neuendorf (Nundorff) mit allem Zubehör an Haus, Hof, Scheunen, Äckern, Wiesen, Reisig, Strauch, Feld, Wasser, Wunne und Weide entsprechend dem Herkommen dieses Hofes dem Johann (Hansen) Clase genannt Pachenhans und seinen Erben zur freien Verfügung, auch zur Haltung von Schafen. Die Inhaber haben für dieses Drittel jährlich 24 Fuldaer Malter Frucht, je zur Hälfte Korn und Hafer, ein Achtel Erbsen und zwei Gulden an Michaelis, ein Brot im Wert von zwei alten Groschen Thüringer Währung und jedes dritte Jahr ein Fuder Holz an Zins zu liefern. Die Aussteller versprechen, die Inhaber wie andere arme Leute des Klosters zu schirmen. Diese dürfen den Anteil Dritten überlassen oder versetzen vorbehaltlich der Rechte des Klosters. Geschehen mit Zustimmung des Propstes Philipp von Herda (Herde); dieser kündigt sein Siegel zu dem des Konventes an.

  • Archivalien-Signatur: 426
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1480

UB Allendorf Nr. 409

Papier


Äbten, Pröpsten, Prioren, Dekanen, Rektoren, Plebanen, Vizeplebanen, Kaplänen und Altaristen in der römischen Kirche teilt Ulrich, Abt des Klosters Engelberg (Montis Angelorum), Benediktinerordens, Diözese Konstanz (Constantien.), mit: sein Kloster ist leider durch die Last der Schulden so verarmt, daß dort nicht mehr alle Mönche unterhalten werden können. Deshalb hat der den Bruder Johann Schumacher (cerdonem), Profeßmönch seines Klosters und Priester, ausgesandt mit der Erlaubnis, außerhalb des Klosters Seelsorge zu treiben und andere kirchliche Aufgaben wahrzunehmen. Er bittet die Adressaten, diesen aus Liebe zu Christus bei sich aufzunehmen, bis er ihn zurückruft, und überträgt ihnen für diese Zeit die dem geistlichen Vorgesetzten verliehenen Vollmachten. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 427
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1482 Juni 7.

UB Allendorf Nr. 410

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Engelberg


Der Offizial der Propstei zu [Langen-] Salza (Saltzen.) an die Plebane in Gumpelstadt (-stat) und Schweina (Sweina): der dortige Schäfer Peter Nachsell war vor längerer Zeit von ihm gemahnt worden wegen lange ausstehender Schulden gegenüber Kloster und Konvent zu Allendorf (Aldindorff); auf Ladung ist er nicht erschienen, gezahlt hat er nicht. Den Adressaten wird daher befohlen, den Schäfer und seine Ehefrau dahin zu bringen, sich binnen sechs Tagen nach Durchführung des Auftrags mit dem Kloster zu vergleichen oder die Schuld zurückzuzahlen. Andernfalls werden diese hiermit exkommuniziert; ein weiteres Mandat wird in der Sache nicht ergehen. Dies soll an Sonn- und Feiertagen bei entzündeten Kerzen und nach Läuten der Glocken öffentlich verkündet werden. Das Mandat ist zum Zeichen der Durchführung besiegelt zurückzugeben. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 435
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1486 September 21.

UB Allendorf Nr. 412

Papier


Philipp von Herda (Herde), Propst zu Allendorf (-dorff), verleiht erblich Konrad Lindener, Bürger zu Salzungen (Saltz-), seiner Frau Elisabeth (Elßen) und ihren Erben das Gut zu Witzelroda (Witzelnrode), das zuvor das verstorbene Heinrich (Hentz) der Alte von Born (Bornn), danach dessen verstorbener Sohn Heinrich der Junge von Born innehatten, von dem Konrad Lindener es gekauft hat. Daraus sind der Propstei jährlich an Michaelis 35 Schock alte Groschen, eine Gans, zwei Michaelshühner, ein Fastnachtshuhn und ein Schock Eier an Ostern zu liefern. Der Zins soll in dieser Höhe belassen, die Inhaber darüber hinaus nicht bedrängt werden; sie stehen dafür in Schutz und Schirm des Klosters. Die Güter dürfen vorbehaltlich der Rechte des Klosters an Dritte versetzt oder verkauft werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 429
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1486 Juli 21.

UB Allendorf Nr. 411

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Philipp von Herda (Herde), Propst zu Allendorf (Alndorff), verleiht erblich die Wüstung Lauterbach (Lutter-) und Koetten jenseits Möhra (More) mit allem Zubehör an Acker, Wiesen, Rodungen und Hofstätten mit Ausnahme des zugehörigen Holzes an Heinrich (Hentzen) Schambach, seine Frau Ursula und ihre Erben; diese haben dafür jährlich an Michaelis sechs Malter Hafer Salzunger(Salcz-) Maß, zwei Michaelshühner und ein Fastnachtshuhn in die Propstei nach Allendorf zu liefern. Das Kloster verspricht ihnen dafür Schutz und Schirm; der Zins soll nicht gesteigert werden, sondern in dieser Höhe bleiben. Die aufgewandte Besserung kann vorbehaltlich der Rechte des Propstes an Dritte versetzt oder verkauft werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 428
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1486 Dezember 21.

UB Allendorf Nr. 413

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorff) bekunden: ihr Propst Philipp von Herda (Herde) hat den Hof zu Kaltenborn (Kalden-) und den Grund Bolsenbach nach Ausweis einer darüber ausgestellten Urkunde erblich an Friedrich (Fritzschen) Anacker, Hofmann und wohnhaft zu Kaltenborn, verliehen, so wie diese zuvor schon erblich verliehen waren. Friedrich soll den Hof und den Grund Bolsenbach in Bau und Besserung bringen, so daß dem Kloster davon besser Zins gegeben werden kann. Nun hat er die Ausstellerinnen, die oberste Lehnsfrauen sind, um Zustimmung dazu gebeten. Die kommen dem gerne nach und verleihen die Güter an Friedrich in aller Form. Siegel des Konvents.

  • Archivalien-Signatur: 430
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1487 Juli 22.

UB Allendorf Nr. 414

Papier


Die Räte zu Weimar (Wymar) an Äbtissin, Priorin und Konvent von Kloster Allendorf (Alden-): den an Kurfürst Friedrich und seinen Bruder Johann, Herzöge zu Sachsen, gerichteten Brief haben sie in deren Abwesenheit geöffnet. Demnach beabsichtigt der Propst eine Änderung bezüglich Verschluß der Privilegien. Er hat in dieser Sache auch selbst an die Fürsten geschrieben. Die Aussteller glauben, daß die Fürsten nicht geneigt sind, eine solche Neuerung zu gestatten, werden jedoch nichtsdestoweniger beide Schreiben möglichst bald den Fürsten vorlegen. In gleichem Sinne haben sie auch dem Propst geschrieben. Sie siegeln mit ihren Petschaften.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 01
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1487 September 12.

UB Allendorf Nr. 461

Papier

Weimar


Die Räte zu Weimar an Wilhelm (Wilken) Küchenmeister, Propst zu Allendorf (Aldendorff): er hat an Kurfürst Friedrich und seinen Bruder Johann, Herzöge zu Sachsen, geschrieben wegen einer Änderung beim Verschluß der Privilegien des Klosters. In dieser Sache haben auch Äbtissin, Priorin und Konvent an die Fürsten geschrieben. Die Aussteller glauben, daß die Fürsten als Landesfürsten und Stifter nicht geneigt sein werden, eine solche Neuerung zu gestatten. Sie werden beide Schreiben sobald wie möglich diesen vorlegen. In gleichem Sinne haben sie an Äbtissin, Priorin und Konvent geschrieben. Die Aussteller siegeln mit ihren Petschaften.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 02
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1487 September 12.

UB Allendorf Nr. 462

Papier

Weimar


A.d. 1488, im 6. Jahr der Indiktion, die vero lune vicesimasecunda mensis Septembris, im fünften Pontifikatsjahr des Papstes Innocenz VIII. erschien im Augustiner-Chorherren-Kloster Triefenstein (Petrestillant.), Diözese Würzburg (Herbn.), morgens zur achten Stunde vor Mittag vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen die Witwe Katharina Reiprecht (Reitprecht), Bürgerin zu Gelnhausen (Geiln-), Diözese Mainz (Maguntin.), gesund an Geist und Körper, ernannte in der Überlegung, daß nichts sicherer ist als der Tod, aber nichts unsicherer als die Stunde des Todes, zu ihren Testamentsvollstreckern Friedrich Burckardi, Propst des Klosters Triefenstein, Philipp von Karsbach, Profeßmönch des Klosters Neuenberg (Novi montis) bei Fulda, Diözese Mainz, Johann von Karsbach (-pach), Bürger zu Erfurt (Erffurden.), und Konrad Steytz, Bürger zu Butzbach (Butzsch-), Laien aus der Diözese Mainz, zum Teil anwesend, und erteilte diesen Vollmacht, ihre hinterlassenenen Mobilien und Immobilien zu frommen Zwecken entsprechend ihrem letzten Willen zu verteilen; diese haben darüber vor dem jüngsten Gericht Rechenschaft zu geben. Katharina bat den Notar, darüber die notwendige Anzahl an Instrumenten anzufertigen. Zeugen: die geistlichen Herren Andreas Borse, Prokurator, und Johann Wortwein, Dekan des Klosters Triefenstein, sowie die Dorfleute Johann Gersitz von Zellingen (Cz-) und Georg Koreman von Lengfurt (Lendfurt). Johann Sebern von Lohr (Laer), Kleriker Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, das Instrument mit eigener Hand geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 431
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1488 September 22.

UB Allendorf Nr. 415

Signet zweiteilig, durch ein Doppelkreuz verbunden; unten in Form eines Pferdesattels, oben in der Art zweier Hörner, deren Spitzen durch Schnur, an der eine Blume hängt, verbunden. Unten die Buchstaben Jo.-Se.

Triefenstein


Wilhelm (Wilkin) Küchenmeister, Propst zu Allendorf, an Friedrich, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürst, und seinen Bruder Johann, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen zu Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen: die Fürsten werden sich erinnern, daß das Kloster Allendorf bei Salzungen (Saltz-) an Gottesdienst, Gebäuden und anderem Mangel litt, verfallen und verwüstet war, in unziemliches und unordentliches Wesen gekommen ist. Er hofft, es unter dem Schirm der Empfänger in ordentlichen Bestand und Bau zu bringen. Da er von den Urkunden und Privilegien des Klosters keine Kenntnis besaß,hatte er die Klosterjungfrauen gebeten, ihm davon Kopien anfertigen zu lassen, die er für Gehölze, Reisig und andere Gerechtigkeiten des Klosters benötigte; dies ist ihm abgelehnt worden. Er weiß, daß vormals große Irrungen und Streitigkeiten vorgefallen sind, da Propst und Klosterjungfrauen sich bei der Leitung des Klosters nicht einig waren. Man hatte daher die Güter geteilt und sich dies vom Abt von Fulda (Fulde) bestätigen lassen; dadurch ist dem Kloster an Privilegien und Freiheiten Abbruch geschehen. Um einen ordentlichen Zustand wiederherzustellen, hatte er einen wohlbeschlagenen Kasten mit drei Schlössern und drei Schlüsseln anfertigen und in der Kirche zum Besten des Klosters aufstellen lassen; er wollte darin alle Urkunden und Privilegien des Klosters, dazu Kloster- und Propsteisiegel hinterlegen; die Jungfrauen sollten zwei, er den dritten Schlüssel haben. Keiner sollte ohne Kenntnis des anderen den Kasten öffnen können, Verfügungen zugunsten des Klosters sollten nur im Einvernehmen möglich sein. Als die Jungfrauen dies nicht tun wollten, hat er ein Mandat des Abtes von Fulda erwirkt; auch dieses haben sie verachtet. Er bittet deshalb die Fürsten, ihre Räte nach Allendorf zu schicken, die seinen Vorschlag und die Antwort der Jungfrauen hören und dann nach Billigkeit entscheiden sollen. Bitte um Antwort mit dem Überbringer dieses Briefes.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 03
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1488 August 29.

UB Allendorf Nr. 463

Oblatensiegel als Verschlußsiegel aufgedrückt, rund, 2,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (vierfach geteilt). Aufschrift auf Schriftband unkenntlich.


Kaspar von Büdingen (Bu-) genannt Reiprecht, Propst des Klosters Allendorf (Aldendorff) unter dem Frankenstein, Äbtissin Katharina von Kohlhausen (Kolhusen), Priorin Gertrud Hesseberg (Hespergyn) und der Konvent des Klosters bekunden: ihre Vorgängerinnen hatten vor etlichen Jahren in einer Notsituation Korn-, Hafer- und Pfenniggülten, Obleien, Fischweide, Holz, Acker, Wiesen und Gericht über Hals und Hand zu Wolfsburg (Wolffesberg) sowie die wüsten Dörfern Unkeroda (Unkenrode), Nenzelsdorf (Nentzelsdorff) und Strofurt (Stroffurt) mit dem gehegten Holz zwischen Eckardtshausen (Ockershusen) und Nenzelsdorf sowie die Fronwiesen und das Wasser zu Unkeroda nach Ausweis der einschlägigen Urkunden an Dekan und Kapitel des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenach) verkauft. Diese haben jetzt die Rückgabe angekündigt. Da die Aussteller aber den Rückkauf nicht tätigen können, gestatten sie Hermann von Reckerode und seine Frau Margarete, jetzt zum Neuenhof (Nowenhoff) wohnhaft, die Auslösung mit 450 Gulden entsprechend der Verkaufsurkunde; ihr Rückkaufrecht bleibt vorbehalten. Den Inhabern steht es offen, zugehörige Äcker und Wiesen bei Dritten zu lösen; die Rückkaufsumme wird entsprechend erhöht. Vermittler und Zeugen: Heinrich Lippolt, Pfarrer zu Gumpelstadt (-stat) und Kaplan der Aussteller, der Schultheiß Berthold Clein und Johann Zinck, beide Ratsgenossen und Bürger zu Salzungen (Saltz-). Es siegeln Propst und Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 433
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1490 März 2.

UB Allendorf Nr. 416

Papier


Kilian Bassawer, Vikar im Kloster Allendorf (-dorff), teilt Äbtissin und Konvenz mit: die Junker Wilhelm und Giso von Haun (Hune), Burgmannen zu Salzungen (Saltz-), die ihm vormals schon geschrieben hatten, haben jetzt schriftlich von den dortigen Amtleuten etliche seiner Vikarie zugehörige Güter und Erbschaften gefordert. Diese Briefe hat man ihm zugeschickt; eine Kopie legt er bei [Reg. Nr. 419]. Ihm ist nicht bewußt, daß diese zinspflichtigen Güter auf Wiederkauf stehen, möglicherweise aber haben die Adressatinnen Urkunden, die dazu Aufschluß geben. Er bittet um schriftliche oder mündliche Weisungen, wie er sich verhalten soll, und erklärt seine Bereitschaft, dazu vor der Äbtissin zu erscheinen. Bitte um schriftliche Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 337
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1490 Mai 25.

UB Allendorf Nr. 420

Spuren des auf der Rückseite angebrachten, erbrochenen Verschlußsiegels, grün, rund, 2,6 cm Durchmesser.

Papier


Kurt Voyl der Jüngere, Bürger zu Salzungen (Saltz-), und seine Frau Margarete verkaufen drei Gulden jährlicher Gülte auf fünf Acker Wiesen ym kaner, neben denen Johann Zinck, Stiefschwager bzw. Vater, und der Schwager Johann (Hans) Specht auch fünf Acker haben, sowie auf drei Acker Land uf den greden zwischen und neben den Äckern von Schwager und Vater und Osanna Fuldas Garten, seit alters freies Bürger- und geschoßpflichtiges Gut, an die geistlichen Jungfrauen Gertrud (Gelen) und Katharina Hesseberg, beide Klosterjungfrauen zu Allendorf (Alten-) unter dem Frankenstein (Francken-), oder die Inhaber dieser Urkunde. Die Verkäufer versprechen, die Gülte jährlich an Walpurgis ohne Säumen zu zahlen. Bei Säumnis sollen die Käufer mahnen; dabei entstehender Schaden ist ihnen zu ersetzen; die Verkäufer geloben Währschaft. Sie quittieren über dafür erhaltene 50 unverschlagene, gewichtige Gulden rheinischer und Frankfurter (Franckfurtter) Währung. Ein Rückkauf ist jederzeit nach Erstattung von Rückständen und Schaden möglich. Die Aussteller bitten (1) Heinrich von Herda (Herde), Amtmann des Herzogs von Sachsen in Salzungen, und (2) Heinrich von Kranlucken (Kralugk), dortigen Amtmanndes Grafen von Henneberg, um Besiegelung; diese kündigen von Amts wegen ihre Siegel an, vorbehaltlich der Rechte ihrer Herren und der Stadt Salzungen an den Gütern.
[Rückvermerk: gegenüber Propst Johann Loher und Äbtissin Elisabeth hat Dietrich Zinck, Bürger zu Salzungern, die halbe Gülte durch Zahlung von 25 Gulden an die Propstei abgelöst; Geschehen Freitag nach Dionisii - 12. Okt. - 1515. Zeugen: der Junker Tham von Herda, Schultheiß Philipp Tile, Heinrich Narbe und Hermann Königs, Mitbürger zu Salzungen.]

  • Archivalien-Signatur: 432
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1490 Mai 3.

UB Allendorf Nr. 418

Siegel angehängt, rund, braun in Wachsschüsseln. 1) 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rumpf mit langen Ohren) mit Helm. U.: HEIN[...].-VON. HERDE. 2) 2,4 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: HEY[.......].-KRA[....].


Wilhelm und Giso von Haun (Hune), Burgmannen zu Salzungen (Saltz-), teilen den Amtleuten ihres gnädigen Herrn mit, daß sie vor einiger Zeit bei Magister Kilian Bassawer die Ablösung etlicher zu seiner Vikarie in Allendorf (-dorff) gehöriger Gülten angekündigt haben, die von ihren Eltern auf Wiederkauf verkauft worden waren und die zu ihrem Burggut gehören. Da sie keine Antwort darauf erhalten heben, bitten sie die Adressaten, ihnen von Amts wegen zu gestatten, diese zu ihrem rittermäßigen Burggut gehörenden Güter wieder in ihre Hand zu bringen. Da sie die Ablösung fristgerecht angekündigt haben, wollen sie die Lösungssumme beim Rat hinterlegen und die Güter unbeschwert zurückerhalten. Beide Aussteller siegeln.

  • Archivalien-Signatur: 425
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1490 Mai 21.

UB Allendorf Nr. 419


Eberhard von Weyhers (Weyers), Stiftsherr zu Fulda (Fulde), Benediktinerordens, und bestätigter Propst zu Zella (Czelle) unter Fischberg (Visch-), und der dortige Konvent desselben Ordens bekunden: Prior und Konvent der Augustinereremiten zu Schmalkalden (Smal-) hatten gegen sie Forderungen erhoben wegen etlicher Schulden, die ihnen von Seiten des verstorbenen Heinrich Hache, Lesemeisters des Ordens und vor Zeiten Propstes zu Zella unter Fischberg, zugefallen waren. Dieser hatte mit Geld seines Ordens etliche versetzte Höfe und Güter des Klosters Zella ausgelöst und zurückgekauft, die daher ihm zustanden; Äbtissin, Priorin und Konvent hatten sie ihm urkundlich verschrieben.Prior und Konvent hatten deshalb Klage vor dem geistlichen Gericht des Kilian von Bibra, Dr. des geistlichen Rechts, Domproptes zu Würzburg (Wirtzpurg) und Generalvikars in geistlichen Sachen, erhoben. Der hatte die Parteien zur Anhörung der Rechnungen vor Franz Boler (Poler), Dekan des Stiftes Schmalkalden, beschieden. Aus besiegelten Urkunden und Rechnungen hat sich dabei ergeben, daß das Kloster Zella gegenüber den Augustinern zu Schmalkalden beträchtliche Schulden hat. Derentwegen sind jetzt beide Parteien mit Rat ihrer Freunde gütlich übereingekommen; dies ist in zwei gleichlautenden, den Parteien übergebenen Urkunden festgehalten. Der Aussteller verspricht für sich, Äbtissin, Priorin und Konvent sowie die jeweiligen Amtsnachfolger, den Augustinern zu Schmalkalden wegen der beurkundeten, berechneten und verbauten Schulden die nächsten 20 Jahre lang jährlich je 7 1/2 Malter Weizen und Hafer Kaufmannsgut auf seine Kosten aus dem Hof Glattbach (Glat-) durch den jeweiligen Hofmann an Martini [11. Nov.] oder innerhalb der folgenden acht Tage nach Schmalkalden in das Kloster liefern zu lassen. Der Hofmann wird aufgefordert, deswegen dem Kloster in Schmalkalden gehorsam zu sein; seine Verpflichtungen gegenüber dem Kloster Zella werden entsprechend reduziert. Wenn der Hof durch Brand oder Heereszug geschädigt oder verwüstet wird, ist die Menge aus anderen Gülten oder vom Speicherboden des Klosters Zella zu liefern. Nach Ablauf der 20 Jahre können Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent Hof und Gülte an Martini mit 60 Gulden ablösen; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen; Rückstände und möglicher Schaden sind dann abzugelten. Nehmen sie diese Möglichkeit nicht wahr, sind die 15 Malter weiterhin jährlich fällig. Die Aussteller versprechen Währschaft; sie werden den Hof Glattbach vor einer Auslösung nicht versetzen und über die Gülte hinaus nicht belasten. Sie verzichten auf alle Privilegien und Freiheiten, die dem entgegenstehen könnten. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent mit dem Klostersiegel; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 437
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1492 Oktober 5.

Reg. Frauenklöster Z 19

Siegel angehängt. 1) braun in Wachsschüssel, rund, 2,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Wappenschild (Lilie). U.: S. EBIRHARDI. DE. W[..]ERS. 2) ab, Pressel hängt an.


Katharina von Kohlhausen (Koelhusin), Äbtissin des Klosters St. Marien zu Allendorf (-dorff), verleiht erblich ein Gut zu Immelborn (Ymeln-) mit Zubehör an Äckern, Wiesen und Feld, wie es Johann (Hans) Bule innehatte, Kaspar Reiprecht von Büdingen (Bo-), Propst des Klosters, verleiht sechs Acker Land unter dem Borngraben zwischen den Wegen an einem Stück, aus denen der Propstei jährlich drei Malter Frucht - je zur Hälfte Hafer und Korn - anfallen, an Peter Rostworm, seine Frau Margarete (Greten) und ihre Erben, die dafür jährlich an Michaelis 5 Achtel Korn Erbzins zu liefern haben. Propst und Äbtissin gestatten den Eheleuten, die Güter vorbehaltlich ihrer Rechte an Dritte zu versetzen oder zu verkaufen. Die Zinse sollen in dieser Höhe belassen und nicht gesteigert werden. Es siegeln Propst und Äbtissin.

  • Archivalien-Signatur: 434
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1492 Juli 19.

UB Allendorf Nr. 421

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.


Philipp von Herda, Propst des Klosters St. Petersberg bei Fulda (Fulde), bekundet: Kaspar Reiprecht genannt von Büdingen (Bu-), Propst im Kloster Allendorf (Aldendorff), hat sich beklagt, daß Johann (Hanns) Schriber, zu Nitzendorf (-dorff) gesessen, im Holz des Klosters unter Riseche rode, welches ihm und seinen Nachkommen kaum Nutzen bringe. Er berufe sich auf seinen Erbkauf, da ihm Philipp das Holz Risecheunter Nitzendorf mit dem Hof verschrieben habe. Der hält daher fest: er hat Johann Schriber und seinen Erben den Hof Nitzendorf mit allem Zubehör - Haus, Hof, Acker, Feld, Wasser, Wiesen und Weide - so verliehen, wie ihn Heinrich (Heintz) Kistener innehatte nach Ausweis der darüber ausgestelltenUrkunde. Die Hölzer Riseche und Struth aber hat er dem Kloster und dem jeweiligen Propst vorbehalten; lediglich vier Acker im Struth hat er Schriber zu roden bewilligt; dafür sollte kein Zins gezahlt werden. Falls Schriber oder seine Erben nicht roden wollten, hatte der Aussteller sich die Erhebung des Zinses vorbehalten. Zeugen: Heinrich Lippolt, Pfarrer zu Gumpelstadt, Johann Heymbrecht (-macht), Vikar zu St. Jakob, der alte Buchen Johann (Hans), Konrad Lingener und Konrad Seuffer. Dies nimmt Philipp von Herda auf sein Gehorsamsversprechen, das er Abt und Stift von Fulda geleistet hat. Ererklärt sich, wenn nötig, zu weiteren Aussagen bereit, und siegelt.

  • Archivalien-Signatur: 343
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1492 Oktober 25.

UB Allendorf Nr. 422

Oblatensiegel aufgedrückt. Abdruck braun, rund, 2,8 cm durchmesser. Siegelbild unkenntlich.

Papier


Vor Dr. Kilian von Bibra, Dompropst und geistlichem Richter zu Würzburg (Würtzpurg), hatte zwischen Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Schmalkalden (Smal-) als Kläger, Eberhard von Weyhers, Stiftsherrn zu Fulda und Propst zu Zella (Czelle) unter Fischberg (Fischperg), Äbtissin, Priorin und Konvent daselbst als Beklagten lange Zeit ein Streit geschwebt wegen etlicher Gelder und Schulden, die der verstorbene Heinrich Hache, Lesemeister des Ordens und vor Zeiten auch Propst zu Zella, dorthin gewendet und nach Ausweis der Rechnungen verbaut hatte. Der vom Dompropst zur Anhörung der Rechnungen als Kommissar eingesetzte Dekan von Schmalkalden hat in seinem Rezeß eine gütliche Einigung der Parteien vorgeschlagen. Dementsprechend haben der Dekan Franz Boler und Otto Voit von Salzburg (Saltzpurg), Amtmann zu Schmalkalden, die ihnen von den Beauftragten der Parteien - Peter von Weyhers und Johann Koch, Amtmann zu Fischberg (-perg), wegen Propstund Konvent zu Zella, Leonhard Nun, Chorherr und Rentmeister, Heinrich Rumer, Bedemeister, und Peter am Schlage, beide Ratsgenossen, wegen des Klosters Schmalkalden - vorgeschlagene Einigung angehört und die Parteien hiermit wie folgt geschlichtet: der Propst Eberhard von Weyhers, Äbtissin, Priorin und Konvent zu Zella sollen Johann vom Rain (Reyn), Prior und Konvent des Klosters Schmalkalden, und ihren Nachfolgern für verbriefte, verrechnete und verbaute Schulden und alle anderen Forderungen bis zu diesem Tag 20 Jahre lang jährlich je 7 1/2 Malter Weizen und Hafer Kaufmannsgut aus dem Hof Glattbach (Glat-) durch den jeweiligen Hofmann an Martini [11. Nov.] oder innerhalb der folgenden acht Tage in das Kloster in Schmalkalden liefern. Wenn der Hof Glattbach durch Brand oder Heereszug Schaden nimmt oder verwüstet wird, ist die Gülte aus anderen Erträgen des Klosters Zella nach Schmalkalden zu liefern. Nach Ablauf der 20 Jahre kann der Propst zu Zella den Hof Glattbach und die 15 Malter Gülte mit 60 Gulden auslösen; nimmt er dies nicht wahr, ist die Gülte weiterhin fällig. Schuld-, Kauf- und andere Urkunden sowie die Zella zustehenden Register hat das Kloster Schmalkaldenan den Propst gegen Quittung herauszugeben. Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent von Zella haben dem Kloster Schmalkalden unverzüglich eine Schuldurkunde über 60 Gulden und 15 Malter Gülte auszustellen und eine Zustimmungsurkunde des Bischofs von Würzburg als Oberherrn zu beschaffen. Prior und Konvent haben in gleicher Weise die Zustimmung ihres Provinzials zu Quittung und Verzichtsurkunden einzuholen. Die entstandenen Kosten sind von den Parteien je zur Hälfte zu übernehmen. Beide erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. Es siegeln (1) Dekan Franz Boler und (2) Otto Voit von Salzburg.

  • Archivalien-Signatur: 436
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1492 Oktober 6.

Reg. Frauenklöster Z 20

Siegel angehängt. 1) ab, Rest der Pressel hängt an. 2) grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Zickzackbalken) mit Helm. Auf Schriftband: OTT.-VOIT.


Der Propst zu Blankenau (-aw) hat sich mit Johann Wais [von Fauerbach] und dem Marschall Simon von Schlitz (Slits) genannt von Görtz (Gortz) für sich und andere Vorsteher der Simplicius-Gesellschaft geeinigt und ihnen das Haus, das er hinter der Burg hatte, für 35 Gulden verkauft; es soll mit dem zugehörigen Garten stets zum Simplicius-Altar im Stift gehören. Die Vorsteher haben an Kathedra Petri [22. Febr.] und Bonifacii [5. Juni] je 10 Gulden zu zahlen, die übrigen 15 Gulden sind an Kathedra Petri 1495 fällig. Folgende Schulden ihm gegenüber wegen des Einschreibens in die Bruderschaft hat der Propst auf das Haus übertragen: Konrad von Mansbach (-pach) zwei Viertel Korn; Werner von Weyhers (Weyers); zwei Gulden und 14 Böhmische; Anton von Weyhers drei Gulden; Johann (Hanns) von Weyhers zweieinhalb Schock. Zwei gleichlautende, auseinandergeschnittene Zettel, für jede Partei einen.

  • Archivalien-Signatur: 438
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1493 Oktober 7.

UB Allendorf Nr. 423

Wellenschnitt oben.

Papier


Hermann von Reckerode (Reckenrodt) und seine Frau Margarete verkaufen zwei Malter Hafer Eisenacher (Isennecher) Maß auf ihr Zinsgut zu Unkeroda (Unckenrode), das jetzt Hermann Snyder und seine Erben innehaben, an Äbtissin Katharina von Kohlhausen (Kolhusen), Priorin Gertrud Hesseberg (Hespergin) und den Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Allindorff) unter dem Frankenstein (Franckensteyn) an der Werra vor Salzungen (Saltzungin) für erhaltene 20 rheinische Gulden. Der Zins ist fällig an Michaelis; Hermann Snyder und seine Ehefrau haben die Lieferung gelobt, die Aussteller haben sie von der entsprechenden Verpflichtung ihnen gegenüber losgesagt. Bei Säumnis kann das Kloster gerichtlich gegensie vorgehen; dabei entstehender Schaden ist zu ersetzen. Die Aussteller versprechen Währschaft. (1) Hermann von Reckerode siegelt für sich, seine Frau und seine Erben. Margarete bittet ihren Schwager (2) Werner von Reckerode, Burgmann zu Salzungen, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 439
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1494 April 13.

UB Allendorf Nr. 424

Siegel angehängt, braun, rund in Wachsschüsseln, schlecht ausgeprägt. 1) 2,2 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 Flügel) mit Helm. U.: HERMA(N). V(ON).-RECK[...]. 2) 2,1 cm Durchmesser. Siegelfeld wie vor. U.: WERNER. [VO(N). REC]HER(ODE). (Abbildung: Posse, Adel Bd. 5 Tafel 26 Nr. 17).


[Die Brüder Kurfürst] Friedrich und Johann, [Herzöge zu Sachsen etc.], bekunden: ihre Vettern und Vorfahren Friedrich Landgraf zu Thüringen (Do-) und danach Wilhelm Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgraf zu Thüringen und Markgraf zu Meißen, hatten das arme Nonnenkloster Allendorf (Alden-) im Gericht Salzungen (Saltz-), das durch Dienste und Fronen in eine Notsituation gekommen war, zur Förderung des Gottesdienstes von allen Diensten, Fronen und Lasten gegenüber Amt und Vogt zu Salzungen befreit. Auf Bitten der Klosterjungfrauen erneuern die Aussteller nach dem Vorbild ihrer Vettern hiermit dieseBefreiung. Amtleute, Mannen und Untertanen werden aufgefordert, das Kloster, seine Güter und Habe zu schirmen und zu schützen. Friedrich siegelt für beide Aussteller.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 06/07
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1496 August 11.

UB Allendorf Nr. 465

Weimar


Äbtissin Katharina von Kohlhausen (Kolhusen), Priorin Gertrud (Gele) Hesseberg (Hespergin) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Allindorff) vor Salzungen (Saltz-) an der Werra unter dem Frankenstein (Franckensteyn) verleihen erblich ihren freien Hof im Dorf Allendorf mit Äckern, Wiesen, Sträuchern, anderem Zubehör und der Schäferei an Heinrich (Heintzen) Griffe, seine Frau Anna und ihre Erben gegen einen jährlichen, an Michaelis in das Kloster fälligen Erbzins von 32 1/2 Maltern Korn, 19 1/2 Maltern Hafer, sieben Maltern Gerste, einem halbem Malter Erbsen und zwei Gulden für Schweine; dieser Zins soll nicht erhöht werden. Griffe hat diese Bedingungen für sich und seine Erben beschworen; sie dürfen Hof und Güter in einer Notsituation vorbehaltlich der Rechte des Klosters an Dritte versetzen oder verkaufen. Die Ausstellerinnen siegeln mit dem Konventssiegel.

  • Archivalien-Signatur: 441
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1496 Oktober 11.

UB Allendorf Nr. 425

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (Alndorff) an die Räte der gnädigsten und gnädigen Herren [Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen]: ihre Hofleute zu Neuendorf (Newen-) werden von den Holzförstern und anderen Bediensteten der gnädigen Herren aufs heftigste bedrängt. Diese haben verboten, Schafe oder Kühe auf die dem Kloster gehörigen Ländereien zu treiben. Dadurch geschieht dem Kloster eine große Beeinträchtigung; dergleichen ist nie zuvor geschehen, da das Kloster in dieser Sache Privilegien und Freiheiten hat. Die Ausstellerinnen bitten deshalb um Abstellung dieser Mißstände, da die Bediensteten sich haben hören lassen, wenn die Hofleute aus dem Hof heraus kämen, wollten sie ihnen Kühe und Schafe wegnehmen. Dadurch würden den Klosterjungfrauen Hof und Zinse wüst gelegt. Bitte um Antwort. Sekretsiegel der Ausstellerinnen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 08
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1497 Dezember 5.

UB Allendorf Nr. 466

Auf der Rückseite Spuren eines grünen Verschlußsiegels.

Papier


Johann (Hans) Smidt und seine Frau Gertrud (Gele) verkaufen einen halben Gulden jährlichen Zins aus Haus, Scheune und Garten vor dem Obertor zwischen den Häusern des Heinrich (Heintzen) Syvertz und des Junkers Werner [von Reckerode] an Johann Heymbrecht, Vikar zu St. Jakob im Dorf Allendorf (Allindorff) vor Salzungen (Saltz-), und dessen Nachfolger in der Vikarie. Die Aussteller geloben Währschaft; der Zins ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Inhaber die Verkäufer und ihre Erben vor geistlichen oder weltlichen Gerichten mahnen; entstandener Schaden ist ihnen zu ersetzen. Auf die Güter soll keine weitere Verschreibung erfolgen. Heymbrecht hat dafür 7 1/2 unverschlagene rheinische Gulden gezahlt. Eine Ablösung ist jederzeit mit derselben Summe möglich; Rückstände und Schäden sind zuvor zu begleichen. Die Aussteller bitten den Junker Werner von Reckerode (Reckenrodt) als Lehnsherrn des Gutes um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an; er behält sich seine Rechte vor.

  • Archivalien-Signatur: 440
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1497 Oktober 26.

UB Allendorf Nr. 427

Oblatensiegel aufgedrückt, wie Reg. Nr. 424.

Papier


Matthias Donnerhack, Bürger zu Salzungen (Saltz-), verkauft eine jährliche Gülte von 10 böhmischen Salzunger Währung, von denen 21 einen rheinischen Gulden ausmachen, aus Haus, Scheune und Hofreite zwischen Margarete (Grethen) Niderlanden (Nyder-) Haus und dem niederen Tor, wo man zur Wassermühle geht, geschoßpflichtig (schoßbar), frei und Bürgergut, an Johann Heymbrecht, Vikar der St. Jakobs-Kapelle im Dorf Allendorf (Allindorff) vor Salzungen, und seine Nachfolger in der Vikarie; der Zins ist je zur Hälfte an Weihnachten und an Johannis [24. Juni] fällig. Bei Säumnis können die Inhaber die Pflichtigen vor geistlichen und weltlichen Gerichten mahnen; anfallender Schaden ist zu ersetzen. Auf die Gürter sollen keine weiteren Zinse verschrieben werden; es soll dort nichts veranlaßt werden, was den Inhabern der Gülte schadet. Donnerhack verspricht Währschaft und quittiert dem Käufer über gezahlte sechs Gulden. Eine Ablösung mit derselben Summe, Rückständen und Schaden ist jederzeit möglich; die Urkunde wird dann ungültig. Donnerhack bittet die Ratsmeister Johann (Hanßen) Tichmoller, Kurt Thilman, Georg Hesse (Jorgen Heßenn) und Johann (Hanßen) Ortolff sowie die Gemeinde um Besiegelung mit dem Sekretsiegel der Stadt Salzungen; diese kündigen das Sekretsiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 442
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1497 Juli 19.

UB Allendorf Nr. 426

Oblatensiegel, wie Reg. Nr. 305.


A.d. 1498, im ersten Jahr der Indiktion, die vero Mercurii nona mensis Maii, im 6. Pontifikatsjahr des Papstes Alexander VI. ernannte vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Johann Ruck, Ewigvikar der Pfarrkirche in Melbach, Diözese Mainz (Maguntin.), die geistlichen Herren und Magister Johann Fabri von Fulda, Johann von Buern und Hieronimus Wolff, Prokuratoren an der römischen Kurie, in aller Form, gemeinsam oder einzeln, zu seinen Prokuratoren und bevollmächtigte sie, in seinem Namen der Union bzw. Inkorporation der von ihm besessenen Ewigvikarie an der Pfarrkirche zu Melbach in den Konventsstisch von Dekan und Konvent des Klosters Petersberg (Montis sancti Petri) bei Fulda, Benediktinerordens, Diözese Würzburg (Herbipolen.), zuzustimmen und so die Sache beim Papst, seinem Vizekanzler oder einem anderen Zuständigen voranzutreiben vorbehaltlich einer jährlichen Pension von 40 Gulden, die Dekan und Konvent dem Johann Ruck auf Lebenszeit aus den Erträgen der Pfarrei zahlen sollen. Er erteilte ihnen die dazu nötigen, aufgezählten Vollmachten und versprach, für alle ihnen entstehenden Kosten aufzukommen; dafür setzte er seine gesamten Mobilien und Immobilien zu Unterpfand. Ruck bat den Notar, darüber eines oder mehrere öffentliche Instrumente auszufertigen. Geschehen zu Mainz (Maguntie) im Hof des Andreas Erler, Doktors der Rechte und Domvikars zu Mainz. Zeugen: Andreas Erler und Anton Ban, Kleriker der Diözese Würzburg. Gelffricus Swinde, Kleriker der Diözese Mainz, kaiserlicher Notar und Gerichtsschreiber des Mainzer Stuhls, war bei allen anwesend, hat alles gesehen und gehört, das von anderer Hand geschriebene Instrument vorgelesen, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 443
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1498 Mai 9.

UB Allendorf Nr. 428

Signet: Pflanzenbündel von einer Blume mit fünfblättriger Blüte und zwei Eicheln an langen Stengeln auf zweistufigem Sockel, obere Stufe in zwei Reihen geschacht, auf der unteren: S. G.

Mainz


In Anwesenheit von Lorenz Ditmar (Dyth-), Michael Donnerhack (Thanner-) und Heinrich (Heintzenn) Bayer (Beyer) hat Johann (Hannßenn) Eberhielt Häuser, Höfe und Hofreiten zwischen seinen beiden Schwiegersöhnen und deren Kindern geteilt. Das alte Haus erhalten Martin Anacker und seine beiden Kinder; die Hofreite zinst dem Propst zu Allendorf (-dorffe). Das neue Haus daneben fällt an Michael Gotze, seine Frau Margarete und ihre Erben; Haus und Hofreite zinsen dem Konvent zu Allendorf. Anacker und seine Kinder sollen vom alten Haus dem Gotze und seinen Erben drei Gulden geben. Damit sollen alle Streitigkeiten und Schuldforderungen zwischen den beiden Schwiegersöhnen beigelegt sein. Wegen der unter dem Krayenberg (Kreyen-) gelegenen Güter hat Michael Gotze mit seinem Schwager vor dem Propst abgerechnet; Anacker schuldet Gotze vier Böhmische (bhes.). Der Garten bei dem Pfad, wo man nach Salzungen (Saltzungenn) geht, steht insgesamt Gotze zu, solange man die Güter miteinander hat. Diese Regelung ist von beidenSeiten einzuhalten. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, auseinandergeschnitten.

  • Archivalien-Signatur: 444
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1500

UB Allendorf Nr. 429

Papier


Johann (Hans) Frye, wohnhaft zu Dorf Allendorf (-dorff), und seine Frau Katharina verkaufen eine Gülte von drei Maltern Getreide Schmalkalder (Smal-) Maß, je zur Hälfte Korn und Hafer, aus Erbe und Gut zu Allendorf, wie sie es der Mutter bzw. Schwiegermutter Katharina Frye abgekauft haben, an Andreas Moller, wohnhaft zu Frauenbreitungen (Frawen-), seine Erben und die Inhaber der Urkunde; die Gülte ist an Michaelis fällig und auf Kosten und Risiko der Verkäufer nach Frauenbreitungen oder eine Meile von Barchfeld (Parchfelt) in eine Stadt oder ein Dorf zu liefern. Bei Säumnis können die Inhaber gerichtlich gegen die Verkäufer und ihre Erben vorgehen; entstandener Schaden ist ihnen zu ersetzen. Die Verkäufer versprechen Währschaft; sie haben von den Käufern 20 unverschlagene Gulden rheinischer Währung erhalten, die sie zur Bezahlung gegenüber Mutter und Schwiegermutter verwendet haben. Ein Rückkauf ist jeweils vier Wochen vor Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summesowie Rückständen und Schäden möglich. Die Verkäufer bitten Kaspar Reiprecht von Büdingen (Bu-), Propst zu Allendorf (-dorff), von dessen Propstei die Güter zu Lehen rühren, um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung. Dieser kündigt vorbehaltlich seiner Rechte an den Gütern sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 445
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1501 März 23.

UB Allendorf Nr. 430

Papier


Johann Bischof von Sidon (Sidonien.), Professor der Theologie (sacre pagine) und Weihbischof des Erzbischofs Berthold von Mainz (Magintin.), bekundet, mit den nötigen Feierlichkeiten in der Kirche des Nonnenklosters Allendorf (-dorff) zwei Altäre geweiht zu haben, einen in der Sakristei zu Ehren Gottes und aller Heiligen, insbesondere der Hl. Wolfgang, Bonifatius, Benedikt, Antonius des Bekenners, Sturm, Eucharius, Simplicius, Faustinus und der 10.000 Märtyrer, den anderen mitten in der Kirche vor dem Chor zu Ehren Gottes, des hl. Kreuzes und der Heiligen Anna, Mutter Mariens, Katharina, Margarete, Dorothea, Barbara, Ottilia, Ursula und ihrer Gefährtinnen; auch Kirche, Kloster und Friedhof hat er vorsichtshalber geweiht. Er bestätigt alle von seinen Vorgängern verliehenen Ablässe und fügt für alle Gläubigen, die aus Gründen der Frömmigkeit die Kirche und die Altäre an Weihnachten, Beschneidung des Herrn [1. Jan.], Drei Könige [6. Jan.], Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Michaelis [29. Sept.], Kreuzfindung und -erhöhung [3. Mai, 14. Sept.], Allerheiligen und Allerseelen [1. u. 2. Nov.], an den Festen der Apostel, der Patrone, der hl. Maria und des hl. Johannes oder am Kirchweihfest, das am Sonntag Cantate und am Sonntag vor Michaelis gefeiert wird, oder an den Tagen der Altarweihen - des Altars in der Sakristei am Tag des hl. Wolfgang [31. Okt.], des mittleren Altars am Tag der hl. Anna [26. Juli]- oder an den Oktaven dieser Feste aufsuchen, für die Erlösung der Gläubigen auf dem Friedhof umhergehen und je fünf Vater Unser und Ave Maria beten, beim abendlichen Glockengeläut für den Frieden der Kirche den englischen Gruß mit gebeugten Knien beten oder zur Mehrung des Gottesdienstes im Kloster und an den Altären spenden, jedesmal einen Ablaß von 40 Tagen und eine Karene an den auferlegten Sündenstrafen. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 446
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1504 September 18.

UB Allendorf Nr. 431

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug, darin Reste der angehängten Pressel.


Der Offizial des erlauchten Fürsten, Propstes von St. Marien ad Gradus zu Mainz (Maguntin.), teilt den Rektoren in seiner Jurisdiktion mit: Johann Trabot, Profeßmönch des Klosters St. Peter außerhalb Fulda (Fulden.), Benediktinerordens, Diözese Würzburg (Herbipolen.), ist ihm auf die Pfarrkirche des Dorfes Melbach (Melpach), Diözese Mainz, zur Zeit vakant durch Resignation ihres letzten Inhabers Johann Ruck, durch den Dekan Johann und den Konvent des Klosters St. Peter, Patrone der Pfarrei, mit der Bitte um Investitur präsentiert worden. Der Aussteller fordert die Adressaten auf, sich an die nötigen Orte zu begeben, die Präsentation bekanntzumachen und alle, die es betrifft, auf den Freitag nach dem Sonntag Quasimodo Geniti [5. Mai] zur gewohnten Stunde vor ihn nach Mainz in den Kreuzgang seiner Kirche zu laden, um dort ihre Einwände vorzubringen. Wenn dies erfolgt, wird sich der Offizial dazu informieren, andernfalls die Sache fortführen. Siegel des Offizialats.

  • Archivalien-Signatur: 414
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1508 April 27.

UB Allendorf Nr. 432

Durch zwei Einschnitte ungültig gemacht. Siegel angehängt, grün, wohl spitzoval, ca. 4 x 2,8 cm, Rest, stark berieben. Im Siegelfeld Heiligenfigur. U. nicht lesbar.

Mainz


Der Offizial des Propstes von St. Marien ad Gradus zu Mainz (Maguntin.), an die seiner Jurisdiktion unterworfenen Rektoren: der Priester Johann Trabot, Profeßmönch des Klosters St. Peter außerhalb der Mauern von Fulda (Fulden.), Benediktinerordens, Diözese Würzburg (Herbipolen.), war ihm für die Pfarrkirche des Dorfes Melbach (Melpach), Diözese Mainz, vakant durch die Resignation des letzten Inhabers Johann Ruck, durch Dekan und Konvent seines Klosters, aufgrund einer Inkorporation Patrone dieser Kirche, mit der Bitte um Investitur präsentiert worden. Der Offizial hatte diese Präsentation öffentlich bekanntgemacht und alle Betroffenen zu einem peremptorischen Termin vorgeladen, um sich ggf. über deren Rechte informieren zu lassen. Dazu ist niemand erschienen; ein Widerspruch wurde nicht erhoben. Er hält daher den Johann Trabot für auf die Kirche zu Melbach rechtmäßig präsentiert und fordert die Adressaten auf, ihn mit den angemessenen Feierlichkeiten einzusetzen, zu investieren und in den körperlichen Besitz der Kirche und ihrer Einkünfte zu setzen. Siegel des Offizialats.

  • Archivalien-Signatur: 415
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1508 Mai 6.

UB Allendorf Nr. 433

Durch Einschnitt ungültig gemacht. Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 432, grün, Rest.

Mainz


Konrad (Cordt) Falckart zu Dorf Allendorf (-dorff) und seine Frau Katharina verkaufen ein Schock Salzunger (Saltz-) Währung jährlichen Zins aus Haus, Scheune, Hofreite und Garten zu Allendorf zwischen Johann (Hanssen) Frye und Dietrich Moller sowie aus ihrem Hof genannt Kachs Hof an Pfarrer und Vikar der Pfarrkirche St. Simplicius zu Salzungen bzw. deren Amtsnachfolger zu deren Präsenz auf dem Chor; der Zins ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Käufer gerichtlich gegen die Pflichtigen vorgehen.; entstehender Schaden ist ihnen zu ersetzen. Der Kaufpreis von 12 Gulden zu je 21 Böhmischen (bemsch) ist bereits bezahlt. Ein Rückkauf kann mit derselben Summe, Rückständen und Schaden jederzeit erfolgen. Die Verkäufer bitten Johann Löher (Loeber) von Orb (Orbe), Propst des Nonnenklosters Allendorf, um Besiegelung zum Zeichen seiner Zustimmung. Diese kündigt sein Siegel an vorbehaltlich seiner und seiner Nachfolger Rechte an den Gütern.

  • Archivalien-Signatur: 447
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1508 August 28.

UB Allendorf Nr. 434

Oblatensiegel, rund, 4,4 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Madonna mit Leichnam Christi. U. nicht lesbar. [S.] P(RE)POSITI. IN. ALLENDO-RFF. [UNNDER. FR]ANCKE(N)[STEI(N)].

Papier


Vor den Amtleuten der Herren von Sachsen (-ssen) und Henneberg, Heinrich (Hentzin) von Herda (Herd) und Erasmus (Asmus) von Kranlucken (Kralocken) nimmt Johann Löher, Propst zu Allendorf (-dorff), wegen seines Konvents Stellung zu den Klagen des Junkers Giso von Haun (Hun). Der hatte vor den Amtleuten als Richtern behauptet, er habe etliche Wiesen und Güter hergebracht, die von den beiden Herren zu Lehen rührten; dies wollte er durch seine Lehnsurkunden beweisen. Da Johann Löher nur Administrator (ergeben und verordentter man) sei, könne er zudem gegenüber Giso nicht Recht stehen. 1. Johann Löher bestreitet, daß er Giso Eintrag tut an Wiesen und Gütern, die unzweifelhaft dessen Besitz seien und von den beiden Herren zu Lehen rührten. Es ist bekannt, daß Johann (Hans) Donnerhack (Tonnerhacker) und seine Mitgemeiner die von Giso beanspruchtenWiesen zu Lehen und Zins länger als rechtlich nötig vom Kloster zu ruhigem Besitz gehabt hat. Von einer Lehnseigenschaft der Güter weiß Johann nichts. Den Beweis dafür muß Giso erst erbringen. 2. Der Feststellung, er sei nur Administrator, entgegnet Johann Löher, es sei landkundig, daß er vom Abt von Fulda (Fuld) nach der Gewohnheit des Stifts auf die Propstei Allendorf präsentiert worden sei; Äbtissin und Konvent hätten ihm Gehorsam geleistet, die armen Leute ihm gehuldigt. Vom Abt und allen Nachbarn werde er als Propst bezeichnet. Zudem trete er nicht für seine Person, sondern für das Kloster auf. Wenn Giso sich durchsetze, habe das Kloster ihm gegenüber Verpflichtungen. 3. Die Klosterjungfrau Anna von Leimbach (Leyn-) hat mit den Gütern am Marienaltar zu Allendorf eine ewige Messe für ihre Eltern gestiftet; dies geschah öffentlich. Ihr leiblicher Bruder Johann (Hans)von Leimbach, der nach Anna gestorben ist, hat im Lande gewohnt und war damals Amtmann zu Salzungen. Wenn die Güter Lehen von den Herren von Sachsen und Henneberg gewesen wären, hätte er seiner Schwester die Stiftung nicht gestattet, sondern widersprochen und die Lehnsherren unterrichtet. Er undseine Erben hätten Herrn Michael Brun und anderen Vikaren nicht gestattet, die gestifteten Güter für mehr als 50 Jahre zu verleihen. Die Beweislast für die Lehnseigenschaft liegt ausschließlich bei Giso von Haun. 4. Diejenigen, die um Gottes willen gute Werke getan und Güter zum Seelenheil der Vorfahren gestiftet haben, können diese nicht nach Belieben wieder zurückfordern. Wenn dies so wäre, so würden die Kirchen und Klöster nur wenig behalten und der Gottesdienst läge darnieder. Dies kann nicht sein und nicht für Recht befunden werden. 5. Johann Löher gesteht Giso von Haun auch keine Auslösung der Güter zu; auch dafür hat der die Beweise zu erbringen. 6. Der Schiedsspruch, auf den Giso sich beruft und mit dem er die Lehnseigenschaft der Güter begründet, besagt, daß Giso und seine Erben die Güter zu Lehen und der Vikar und seine Nachfolger die Zinse daraus haben sollen; dasselbe besagt der Schied, der den Konvent betrifft. Würden weitere Güter derer von Leimbach gefunden, die Lehen von den Herren von Sachsen und Henneberg wären, sollte es damit ebenso gehalten werden. An diesen Schied hat Giso sich nicht gehalten, da er der Vikarie und dem Lehen unmittelbar nach dem Schied die Fastnachtshühner, d.h. Zinse, mit Gewalt abgenommen hat. Die Behauptung, wenn man weitere Güter finde, stünden die ihm zu, denn gestiftet worden seien nur die damals vor Augen stehenden Zinse, ist den beiden Schiedssprüchen nicht gemäß und widerspricht der Stiftung. 7. Esist offenbar, daß Giso von Haun sich an die Schiedssprüche nicht gehalten hat. Löher hält diese zudem für ungültig, Der Vikar des Lehnsherrn, Kilian Bassawer, der seine Pfründe vom Abt von Fulda hatte, die frühere Priorin und der Konvent zu Allendorf haben dem Schied zugestimmt ohne Wissen und Willen des Abtes von Fulda, Erbherrn und obersten Herrn des Klosters. Dies kann nicht rechtens sein.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 36/37
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [nach 1508]

UB Allendorf Nr. 435


Johann (Hanns) Hapffe, Bürger zu Salzungen (Saltz-), und seine Frau Elisabeth (Elsse) verkaufen zwei Gulden jährlichen Zins aus Haus und Hofreite zwischen Matthias Meder und Johann (Hanssen) Moller in der Bauerngasse (geburs gassen), die zuvor dem verstorbenen Johann Luder gehörten und Bürgergut sind, sowie aus ihrem Garten bye den stegen zwischen Heinrich (Heintzenn) Kauffman und Johann (Hanßen) Haltze, Lehen vom Amt des Heinrich von Herda (Herde) und kein Bürgergut, an Johann Heymbrecht, Vikar zu St. Jakob im Dorf Allendorf (-dorff) und seine Nachfolger in der Vikarie; der Zins ist je zur Hälfte an Walpurgisund Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Inhaber gerichtlich gegen die Pflichtigen vorgehen; entstehender Schaden ist ihnen zu ersetzen. Die Verkäufer versprechen Währschaft; die Güter sollen nicht weiter belastet werden. Die Käufer haben den Kaufpreis von 30 unverschlagenen rheinischen Gulden bereits bezahlt. Ein Rückkauf ist jederzeit mit dieser Summe, Rückständen und Schäden möglich. Die Verkäufer bitten (1) Heinrich von Herda und (2) Georg von Kranlucken (Kralock), Amtleute der Herren von Sachsen (Sachssen) bzw. Henneberg (-bergk) in Salzungen, um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung. Diese kündigen ihre Siegel an vorbehaltlich der Rechte ihrer Herren und der Stadt Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 448
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1510 August 19.

UB Allendorf Nr. 436

Zwei aufgedrückte Oblatensiegel, rund, schlecht ausgeprägt. 1) wie Reg. Nr. 418. 2) 2,3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: [S. JO]RGE. V-O(N). CRAL[...]. (anders als Posse, Adel Bd. 4 Tafel 31 Nr. 14).

Papier


Propst Georg (Jorge), Äbtissin Gertrud, Priorin Anna und der Konvent des Nonnenklosters Frauensee (zcum Sehe) verkaufen einen Gulden jährlichen Zins aus ihrer Wiese das katzeloch, die jetzt Heinrich (Heintz) Barffelt innehat, am neuen Tor zu Salzungen (Saltz-) auf den Salzpfannen (nappen) gelegen, an Propst Johann Löher (Lawer), Äbtissin Elisabeth Nithart und den Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alndorff) oder die Inhaber dieser Urkunde; die Aussteller quittieren über 20 rheinische Gulden, je 21 böhmische pro Gulden Eisenacher (Isennacher) Währung. Auch wenn Barffelt die Wiese nicht mehr innehat, sollendie Käufer dennoch ihren Zins erhalten. Ein Rückkauf ist jederzeit mit derselben Summe, Rückständen und Schäden möglich; diese Urkunde ist danach kraftlos. Es siegeln (1) Propst und (2) Äbtissin mit Propstei- bzw. Konventssiegel.

  • Archivalien-Signatur: 449
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1510 September 14.

UB Allendorf Nr. 437

Siegel angehängt. 1) Ab, Pressel hängt an. 2) braunes, unkenntliches Reststück, wohl wie Reg. Nr. 183.


Propst Johann Löher (Le-), Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Allendorf unter dem Frankenstein (Francken-), Mainzer (Mentzer) Bistum, bekunden, im Tausch von Kurt Callenbach und seiner Ehefrau Elisabeth (Elsin) den Weiher zu Neuendorf (Newndorff) erhalten und dafür die Wiese abgegeben zu haben, dieSwart Gertrud (Gele) zuvor hatte und von der dem Kloster jährlich ein halber Gulden anfällt. Da der Weiher, wie die Eheleute glauben, besser ist als die Wiese, hat das Kloster ihnen gestattet, im Wald zu roden und einen Wiesflecken zu machen; davon sind der Äbtissin jährlich an Michaelis 5 böhmische und 2 Sommerhühner fällig. Die Inhaber der Wiese sollen dem Propst geloben, des Klosters Schaden zu warnen und ihm gehorsam zu sein; Lehngeld und Handlohn bleiben vorbehalten. Propstei- und Konventssiegel.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 09
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1510 September 29.

UB Allendorf Nr. 438

Papier


Äbtissin Elisabeth, Priorin Dorothea und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) bei Salzungen (Saltz-), Mainzer (Mentzer) Bistums, Benediktinerordens, bekunden ihre Zustimmung dazu, daß Rothe Heinrich (Heintz) bei ihnen Haus und Scheune gebaut hat. Darüber hinaus übertragen sie erblich einen Garten im borngrunde oben am Weg, stößt auf des Propstes Wiese, sowie eine Wiese von dreieinhalb Acker an der stygelshegken, die lange wüst gelegen hatte und die davor der junge Strutter hatte, erblich mit Zustimmung ihres Propstes Johann Löher an Rothe, seine Frau Elisabeth (Elßen) und ihre Erben. Diese können diese Güter nach Erbrecht und Landesgewohnheit nutzen, wie es ihnen richtig erscheint. An Erbzins sind jeweils an Michaelis ein Gulden Landwährung, zwei Sommerhühner, ein Fastnachtshuhn und eine Gans - mit der die Weidegans als bezahlt gilt - und ein Schönbrot zu Weihnachtenim Wert von zwei Böhmischen fällig; dazu sind dem Propst die auch von den übrigen Nachbarn geschuldeten Frondienste zu leisten. Die Inhaber sollen, solange sie das Gut innehaben, keinen anderen Herrn neben dem Propst annehmen. Obrigkeit, Lehnschaft, Handlohn und andere Gerechtigkeiten behalten sich die Ausstellerinnen vor. Sie hängen ihr Konventssiegel zu dem des Propstes. Dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 450
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1512 Juli 25.

UB Allendorf Nr. 439

Siegel angehängt. 1) ab. 2) wie Reg. Nr. 22, grün in Wachsschüssel.


Hartmann, Abt und Herr der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), an Johann Löher (Le-), Propst zu Allendorf (-dorff): hat den Brief Löhers betreffend den Kanzler und Rat Mag. Anton Albrecht von St. Goar (Sant Gewer) wegen der Urkunde über das Bergwerk mit angehefteter Bitte sich vorlesen lassen. Der Kanzler hat mit Wissen des Abtes die Gebühr für diese Urkunde auf 10 Gulden festgesetzt und bestreitet, mit dem Angebot Löhers von fünf Gulden zufrieden gewesen zu sein. Deshalb wird Löher befohlen, die festgesetzte Gebühr in die Kanzlei zu entrichten. Die Anteile seiner Mitgewerken soll Löher selbst bei diesen eintreiben; dabei will ihn der Abt unterstützen. Wenn Löher nicht zahlt, wird dies zu weiteren Beschwernissen führen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 10
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1513 November 4.

UB Allendorf Nr. 442

Auf der Rückseite Spuren eines grünen Verschlußsiegels.

Fulda


Johann (Hans) vom Stein vom Liebenstein (Libenn-) und seine Frau Margarete verleihen erblich ihren Hof zu Grumbach unter dem Liebenstein mit Acker, Wasser, Trift, Wunne und Weide sowie zwei Hölzer (struch) beim Auenborn (awe born) bei der Landwehr an Johann (Henßenn) Bappenhäußer, seine Ehefrau Anna und ihre Erben gegen einen jährlich an Michaelis fälligen Erbzins von 24 Maltern hartem Getreide - je sechs Malter Korn, Weizen, Gerste und Hafer - zu fahren an einen beliebigen Ort, einem Frontag mit dem Pflug, zwei Michaelshähnen, zwei Fastnachhühnern, einer Gans oder stattdessen drei Gnacken, einer Beweisung an Weihnachten von vier Gnacken und einem Schock Eier zu Ostern, zu liefern in die Behausung des Ausstellers in Barchfeld (-felt) oder Wenigenschweina (Weninge Sweyna); Bappenhäußer und seine Erben können für ihr Haus umb die kopff Holz und Reisig holen wie Paul Wilsowe, der den Hof zuvor innehatte; sie können über den Hof frei verfügen, ihn nötigenfalls auch verkaufen oder versetzen ohne Widerspruch des Ausstellers und seiner Erben. Deren Rechte bleiben vorbehalten; sie versprechen, die Inhaber im Gut zu schützen und zu schirmen wie andere Untersassen, solange sie Zins und Dienste leisten; diese dürfen nicht erhöht werden. Johann vom Stein siegelt für sich und seine Erben.

  • Archivalien-Signatur: 451
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1513 Juni 23.

UB Allendorf Nr. 440

Siegel ab, Pressel hängt an.


Propst Johann Löher, Äbtissin Elisabeth Nithart, Priorin Dorothea Pfansteyn und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Frangkennsteynn) verleihen Michael Gotze (Gutzenn), seiner Frau Margarete und beider Sohn Sebastian (Bastigenn) auf deren Lebenszeit eine Wiese vor der Aue neben derWiese des Andreas von Kranlucken (Cralunges), vier Acker weniger ein Viertel Acker groß. Davon sind jährlich an Michaelis an den Konvent in das Kloster zwei Gulden zu zahlen; die Wiese kann, wenn nötig, verkauft oder versetzt werden, jedoch nicht länger als auf die Lebtage der drei genannten Personen. Nach deren Tod fällt sie frei an das Kloster zurück. Es siegeln (1) Propst bzw. (2) Äbtissin und Priorin mit dem Propstei- bzw. Konventssiegel.

  • Archivalien-Signatur: 452
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1513 Oktober 4.

UB Allendorf Nr. 441

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, leicht besch. 1) wie Reg. Nr. 434. 2) wie Reg. Nr. 22.


Der Rat zu Salzungen (Saltzunngenn) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssenn), Landgrafen zu Thüringen (Toringenn) und Markgrafen zu Meißen (Meyssenn): der Herzog hatte ihnen neulich geschrieben wegen der Neubesetzung der Propstei zu Allendorf (Allenndorff), die er nicht hinnehmen wollte. Neben dem Amtmann Heinrich von Herda (Herd) sollte der Rat darauf sehen, daß der Propst im Amt bliebe. Im Namen des Herzogs und seines Bruders war ihnen befohlen worden, den Amtmann dabei zu unterstützen. Die Aussteller befürchten, sie könnten dadurch in den Bann und andere geistliche Beschwernisse geraten, zumal sich vor wenigen Jahren wegen etlicher geistlicher Lehen Vorfälle zu Allendorf ereignet haben, bei denen ein Mitbürger zu Allendorf vor der Türe der Klosterkirche zum Leben zum Tode gebracht und erschlagen wurde. Da es sich nun nach ihrem Ermessen um geistliche Sachen handelt, bitten die Aussteller ihren Herrn, sie aus dieser Sache herauszulassen. Wenn über geistliche Dinge hinaus gegen den Herzog gehandelt wird, wollen sie ihn bei Tag und Nacht mit Leib und Gut unterstützen. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 13/14
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1514 November 27.

UB Allendorf Nr. 468

Auf der Rückseite Spuren eines grünen Verschlußsiegels.

Salzungen


Hartmann, Abt der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), Erzkanzler der römischen Kaiserin, kommt mit Propst Johann Löher, Äbtissin Elisabeth und dem Konvent seines Klosters Allendorf (Aldendorff) überein wegen der Kollation der Altäre bzw. Vikarien St. Marien im Chor der Klosterkirche zu Allendorf und St. Ursula in der Pfarrkirche zu Salzungen (Saltz-), die vom Abtbzw. von Propst, Äbtissin und Konvent verliehen wurden. Die Verleihung des Altars in der Pfarrkirche steht künftig dem Abt und seinen Nachfolgern, die des Altars im Kloster Propst, Äbtissin und Konvent zu. Mithin hat man einen Tausch vorgenommen. Der Abt hängt sein Sekretsiegel an (1). Propst Johann Löher, Äbtissin Elisabeth und der Konvent stimmen dem zu und kündigen (2) Propstei- und (3) Konventssekretsiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 455
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1514 Juni 26.

UB Allendorf Nr. 444

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln. 1) rund, 3 cm Durchmesser. Im Siegelfeld Engel, einen Wappenschild (geviert, 1/4 Kreuz, 2 Löwe, 3 drei Pfähle) haltend. Auf Schriftband: S. HAR(T)M(ANNI).-DEI. GRACIA.-[......]-FULD(ENSIS).-[.......]. (nicht identisch mit Weth S. 72). 2) kleines Reststück eines runden Siegels. 3) spitzoval, 4 x 2,6 cm, stark besch., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld in gotischer Architektur thronende Madonna mit Kind. U. nicht lesbar.


Im Namen der Äbtissin Elisabeth, der Priorin und des Konvents des Benediktiner-Nonnenklosters Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen (Saltz-), Diözese Mainz (Maguntin.), wird folgende Supplik eingereicht: dieses Kloster war an Gebäuden bereits so weit verfallen, daß die Nonnen dort nicht mehr leben konnten unddas Regenwasser überall herablief, und zudem mit Schulden so beladen, daß in seiner Kirche kein Gottesdienst und im Kloster keine Beachtung der Regel mehr stattfand, da fast alle Nonnen aus dem Kloster weggegangen waren. Dies ist geschehen, weil die jeweiligen Äbte des Benediktinerklosters Fulda, Diözese Würzburg (Herbipolen.), die die Kollation der Propstei dieses Nonnenklosters beanspruchen, in dem neben Äbtissin, Priorin und Nonnen ein Propst zu leben pflegt, diese Propstei nach alter Gewohnheit einem der Mönche ihres Klosters übertragen, die adliger Abkunft sind und mehr an weltlichem Pomp und der Jagd als am guten Ruf des Nonnenklosters, Gottesdienst, Seelsorge und Regelbeachtung interessiert sind. Seit sieben Jahren sind durch Johann Löher, den jetzigen Propst, die Gebäude des Klosters wiederhergerichtet und die Schulden getilgt worden, es leben dort 20 von ihm eingeführte Nonnen in Beachtung der Regel zum nicht geringen Trost des Volkes. Bei einer Vakanz aber wird der jetzige Abt von Fulda die Propstei einem der Mönche seines Klosters übertragen, die alle adlig sind und ohne Beachtung der Regel ein gleichsam weltliches Leben führen. Dieser wird das Kloster in geistlichen und weltlichen Dingen verwalten; innerhalb kurzer Zeit wird dieses in den früheren Zustand zurückfallen. Wenn Äbtissin, Priorin und Konvent das Recht erhielten, für die nach Weggang oder Tod Johann Löhers oder seiner Nachfolger vakante Propstei einen geeigneten Mönch aus den Klöstern Frauenberg, Petersberg, Andreasberg oder Johannesberg, die beim Kloster Fulda liegen, in Beachtung der Regel blühen und von Fulda abhängig sind, bzw., falls dort kein geeigneter Mönch zu finden ist, einen Mönch aus anderen Klöstern des Ordens zu wählen oder zu postulieren, dann wäre für das Weiterbestehen des jetzigen Zustandes gesorgt. Deshalb wird der Papst ersucht, Äbtissin, Prioin und Konvent dieses Recht einzuräumen. Schließlich wird darum ersucht, daß der jeweilige Abt von Fulda oder bei seiner Weigerung der Erzbischof von Mainz eine so erfolgte Wahl oder Postulation bestätigen und die Propstei dem Betroffenen übertragen sollen. Der Papst möge für den Notfall auch andere Exekutoren bestimmen, die dies unter Androhung von Kirchenstrafen, ggf. auch mit Hilfe des weltlichen Armes durchsetzen. Die dem Kloster Fulda vom heiligen Stuhl gewährten Konstitutionen, Statuten und Privilegien sollen dem nicht entgegenstehen; dies und die übrigen, notwendigen Klauseln sollen in der Bulle ausführlich enthalten sein. Concessum, ut petitur, in presencia domini nostri Pape, L. Car. Agennen. Mit Absolution von Kirchenstrafen für alle Betroffenen; mit Erwähnung der genannten Statuten; in Form eines Gnadenerweises und auf Dauer (ad perpetuam rei memoriam); mit Bestimmung eines Exekutors und mit Androhung von Kirchenstrafen; unter Aussetzung der päpstlichen Statuten und Privilegien [für das Kloster Fulda] sowie anderer Bestimmungen, sofern die dieser Bulle entgegenstehen; alle diese Dinge, auch das neue Gesuch der Priorin und der Nonnen zwecks Bestellung von Richtern zur Feststellung ihrer Unschuld soll in der Urkunde ausführlich und wahrheitsgemäß dargestellt werden; unter Fortbestand einer eventuell vorhandenen Jurisdiktion des Abtes [von Fulda] über das Kloster [Allendorf]. Soll dem zuständigen Ortsbischof zugesandt werden, der nach seinem Gutdünken zu verfahren hat. Concessum L. Car. Agennen.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 22 oben
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1514 November 13.

UB Allendorf Nr. 467

Rom, St. Peter


Johann Herzog zu Sachsen (Sachssenn), Landgraf in Thüringen (Du-) und Markgraf zu Meißen (Meyssen) bekundet für sich und seinen Bruder Friedrich, Herzog zu Sachsen und Kurfürsten: ihre Vorfahren hatten zur Ehre Gottes das Nonnenkloster Allendorf (Alndorff), Benediktinerordens, in ihrem Gericht Salzungen (Saltz-) gelegen, aus bestimmten Gründen von Fronden und anderen Diensten befreit und Propst, Konvent und Untertanen in ihren Schutz und Schirm genommen. Die Äbtissin Elisabeth, der Propst Johann Löher (Loer) und der gesamte Konvent haben ihm jetzt vorgetragen, daß sie zur höheren Ehre Gottes das Kloster reformiert (die heilig reformacion an sich genumen) haben. Da der Aussteller und sein Bruder dieser Reform des Benediktinerordens besonders zugeneigt sind, befreit Herzog Johann für sich, seinen Bruder und ihre Erben das Kloster Allendorf auf Dauer von allen Frondiensten und anderen Belastungen und nimmt es in seinen besonderen Schutz und Schirm; Amtleute und andere Untertanen werden angewiesen, sich dementsprechend zu verhalten. Zur Rechnungslegung des Propstes ist künftig neben den Visitatoren der jeweilige Amtmann zu laden, der, sofern Mißstände festgestellt werden, darauf zu achten hat, daß künftig die Einkünfte des Klosters nur zu dessen Nutzen verwendet werden. Siegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 454
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1514 Mai 22.

UB Allendorf Nr. 443

Siegel abgeschnitten, Rest der Pressel hängt an.

Gotha


Papst Leo [X.] bekundet: Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Nonnenklosters Allendorf (Alendorff) bei Salzungen (Saltz-), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Maguntin.), hatten ihm vorgetragen, daß die Früchte und Einkünfte mehrerer üblicherweise von Weltgeistlichen bedienter Altäre - je eines zu Ehren der JungfrauMaria und der Maria Magdalena in der Klosterkirche, eines in der Kapelle St. Jakob beim Kloster und eines zu Ehren des hl. Johannes des Täufers im Hospital zu Salzungen, alle Diözese Mainz, einfacher Pfründen, die bei Vakanz durch die jeweilige Äbtissin und den Konvent verliehen werden - so gering geworden sind, daß die Inhaber sich daraus nicht erhalten, daher dort nicht persönlich residieren und die bei Grüdung der Pfründen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen können; sie begeben sich an andere Orte; die Pfründen bleiben verlassen zurück. Wenn die Pfründen aber dem Kloster uniert, Äbtissin und Konvent durch andere, ihrem Orden angehörige, ihnen als Beichtväter und Kapläne zugeordnete Priester betreut würden, die im Kloster residieren, so würde ihrem eigenen Unterhalt dadurch aufgeholfen. Nach ihrer Aussage erbringen diese Pfründen weniger als 15 Goldgulden de camera. Obwohl der Papst früher in solchen Fällen als Voraussetzung für die Gültigkeit der Union von den Antragstellern Angaben zum Wert aller Pfründen, auch derer, in die die betroffenen Pfründen inkorporiert werden sollten, sowie eine Anhörung aller Betroffenen verlangt hat, kommt er nun den Bitten von Äbtissin und Konvent nach, absolviert diese und einzelne Konventsmitglieder von eventuellen Kirchenstrafen, akzeptiert ohne weiteres deren Angaben zum Wert der jährlichen Einkünfte, uniert und inkorporiert die genannten Pfründen dem Kloster. Auch wenn diese durch Verzicht vor der römischen Kurie oder vor öffentlichen Notaren vakant sind oder in einer Weise vakant werden, daß ihre Übertragung gemäß den Statuten des Laterankonzils dem apostolischen Stuhl zufällt und dieser sich die Verleihung der Pfründen vorbehalten hat, oder wenn wegen der Pfründen ein noch nicht entschiedener Rechtsstreit anhängig ist, so haben bei Verzicht, Tod oder Aufgabe der gegenwärtigen Inhaber Äbtissin und Konvent das Recht, von diesen Pfründen körperlichen Besitz zu ergreifen und deren Früchte und Einkünfte zu ihrem und ihres Klosters Nutzen zu verwenden. Die entsprechenden Pflichten sollen durch andere, ihrem Orden angehörige, jederzeit absetzbare Priester versehen werden; dazu ist die Zustimmung des Diözesanbischofs einzuholen. Frühere Festlegungen des apostolischen Stuhls stehen dem nicht entgegen; aufgezählte Formen künftiger Verleihungen durch Päpste, deren Legaten und Dritte sind ungültig, sofern nicht diese Urkunde von Wort zu Wort der entsprechenden Verleihung inseriert und in aller Form aufgehoben wird. Union und Inkorporation werden hiermit in aller Form in Kraft gesetzt.

  • Archivalien-Signatur: 453
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1514 Dezember 1.

UB Allendorf Nr. 445

Bulle ab, Reste der rot-goldenen Seidenschnur.

Rom


[Johann Herzog zu Sachsen] an Wilhelm Grafen von Henneberg (-bergk): hat dessen Schreiben wegen des Propstes zu Allendorf (-dorff) erhalten, diesem in seinen und seines Bruders Landen freies Geleit gewährt und den Amtleuten und Untertanen befohlen, Propst und Kloster zu schützen und zu schirmen. Dies möchte er dem Grafen nicht uneröffnet lassen.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 13v.
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Juni 17.

UB Allendorf Nr. 479

Weimar


[Johann Löher an Johann Herzog zu Sachsen]: Schickt eine Kopie der Wahlbulle für die Propstei [zu Allendorf], dazu eine Kopie der Supplik, die in Gegenwart des Papstes signiert und vom Erzbischof von Mainz (Maguntino) quittiert worden ist. Ein mächtiger Mann in der Umgebung des Papstes, ein Spanier namensAntonio de Burgos, hat, nachdem er erfahren hatte, daß der Adressat der Reform zuneigt, geraten, dieser solle an den Kardinal Tit. Quattri Coronati über den Zustand des Klosters schreiben. Wenn Löher ihm ein Pferd und 15 oder 16 Gulden brächte, werde er die Sache beim Papst fördern, damit das Kloster exemt oder dem unreformierten Abt von Fulda (Fuld) entzogen, ihm ein reformierter Abt gegeben oder es dem Provinzialkapitel unterstellt werde. Über weitere Dinge wird er berichten, wenn er vor dem Herzog persönlich erscheint. Ihm kommt es schwer an, daß ein vom Herzog eingesetzter Propst sein Holz an das Kloster verkauft und dem Kloster Schaden bringt. Er bittet daher den Herzog, ihn als rechtmäßigen Propst anzusehen, weil er die Propstei vom verstorbenen Abt von Fulda und jetzt auch aufgrund päpstlicher Bestätigung innehat, und ihm zu gestatten, unnütze Kosten abzustellen, diese Beträge einzusparen und davon seinen Krieg in Rom weiterzuführen, damit er nicht in die Lage kommt, dem Kloster zu schaden. Er ist willens, der armen Kinder wegen wieder nach Rom zu ziehen und sie mit Hilfe des Herzogs vor Schaden zu schützen, denn wenn die Reform hinfällig wird (es umb fielle), wäre es schlimmer als zu Beginn. Damals waren es drei Nonnen, die hatten awß gebulet, jetzt wären es 20. Der Herzog wird abschätzen können, welche Sünde und welcher Schaden daraus kommen kann. Daher möge er Löher gestatten, seine Propstei so zu bestellen, daß er mit dem Überschuß in Rom Widerstand leisten kann. Der Herzog möge dieses Schreiben bei sich behalten.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 19
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Mai - Juni

UB Allendorf Nr. 480


Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Dhu-) und Markgrafen zu Meißen: auf ihre Klagen und auf Ersuchen des Abtes Hartmann von Fulda (Fuldt) und seiner Stiftsverwandten hatte der Herzog am vergangenen Mittwoch nach Quasimodo Geniti [April 18] zu Gotha (Gota) die Streitpunkte durch seine Räte verhandeln lassen. Demnach sollte bis zu einem gütlichen oder rechtlichen Austrag ihr Propst nicht abgesetzt und dem Kloster kein Unrecht aufgenötigt werden. Dafür bedanken sich die Ausstellerinnen. Man hatte auf dem Tag, dessen Ergebnis ihnen schriftlich vorliegt, vereinbart, daß für das Verhör Obleute und ein Tagungsort vorgeschlagen werden; dies sollte bis zum kommenden Fest Trinitatis [Juni 3] erfolgen. Das Kloster sollte des rechtlichen Austrags vor dem Abt von St. Peter zu Erfurt (Erffurt) als päpstlichem Richter gewärtig sein. Sie werden dem Herzog oder seinen Bevollmächtigten alle Gebrechen offenlegen, da ohne deren Hilfe gegen ihre Gegner nicht aufzukommen ist, die mit der durch den päpstlichen Richter verkündeten Absolution nach Mutwillen verfahren. Apollo von Vilbel hat zur Wallfahrt auf dem vergangenen St. Markus-Tag [April 25] und zur Kirchweihe zu Jubilate [29. April], die seit unvordenklicher Zeit aus der Stadt Salzungen besucht wird, allen Priestern, Schulmeistern und Schulen den Besuch verboten, da das Kloster gebannt sei; über den Anstand hinaus werden ihnen Beleidigungen, Hohn und Schimpf zugemessen. Mit dem vorgeschlagenen Abschied sind sie einverstanden. Sie ersuchen den Herzog, ihre einzige Zuflucht, gegenüber den grimmigen Mönchen ihr Recht zu verteidigen, sie bei der Reform zu belassen und nicht in die Hände und Gewalt ihrer Widersacher zu geben, die nur nach Verderben und Verschwendung der Klostergüter trachten. Sie zweifeln nicht, daß ihr Propst, dessen Rückkehr sie in acht Tagen erwarten, den Herzog persönlich aufsuchen und seine Sache darstellen wird. Sie bitten um Nennung des Termins, an dem sie zum Verhör erscheinen sollen.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 17/18
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Mai

UB Allendorf Nr. 476

Spuren eines grünen, aufgedrückten Oblaten-Verschlußsiegels.


Äbtissin Elisabeth und der Konvent zu Allendorf (-dorff) (wir armen elenden kinder) beklagen sich bei Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Markgrafen zu Meißen (Meyssen) und Landgrafen in Thüringen (To-) über die Frevel und Gewalttaten, die ihnen von den in Abwesenheit des Propstes [Johann Löher] zu ihnen gesandten fuldischen Stiftsherren an Leib und Seele zugefügt worden sind. Der Propst hatte ihnen ein großes Bündel Urkunde (gebund bryff) aus Rom zugesandt. Junker Matthäus von Hochkirchen (Hochenkirgen) hat am Johannistag [27. Dez.] früh, als die Ausstellerinnen ihr Gebet im Refektorium hielten, Leute vor das Kloster geschickt, die, als sie den Boten gesehen haben, hinzugelaufen sind, ihm die Urkunden mit Gewalt genommen und ihn mit bloßen Messern weggejagt haben. Dies ist vor dem Tor des Klosters im Lande des Herzogs geschehen. Herr Frank [von Mörlau] hat zugeschrien; der andere Stiftsherr, Herr Apollo [von Vilbel], ist mit seinem Knecht aus der Propstei gelaufen; sie haben den Boten mit Gewalt bezwungen und ihm das große Bündel römischer Urkunden abgenommen. Es ist zu erwarten, daß sich darunter auch Urkunden für den Herzog, für Graf Wilhelm von Henneberg (Henenberck) wegen des Klosters Zella (Zell), für den Bischof von Würzburg (Wurzburck) sowie die zuständigen Amtleute befinden. Die Ausstellerinnen haben in der Sache ein gutes Gewissen. Als diese Notlage nach Dionisii [9. Okt.] begann, haben sie ihren Propst, einen Liebhaber der Gerechtigkeit und Urheber der Reform des Klosters, um Trost und Hilfe angeschrieben; diese haben sie mit Gottes Hilfe erhalten. Die die ritterliche Lebensweise führenden Mönche (reutterischen monch), denen die Reform zu beschwerlich ist und die stets den Verlust des Seelenheils der Ausstellerinnen suchten, haben diese jämmerlich beraubt. Die haben das erst bemerkt, als die Urkunden nach Fulda weggeführt worden sind. Herr Frank ist weggezogen und hat den freventlichen Mönch, Herrn Apollo, an seiner Statt hier gelassen. Die Ausstellerinen bitten den Herzog, sie zu beschirmen, von dem grausamen Tyrannen (-ranen) Apollo zu erlösen und keinen Stiftsherrn mehr in das Kloster zu lassen. Mit dem Befehl des Herzogs sind sie zufrieden; wäre man dem nachgekommen, wäre dieser Übermut nicht geschehen. Sie hoffen noch auf eine Antwort von ihrem Propst, der in Rom ist und in dessen Gehorsam sie noch stehen. Da ihnentäglich mit Öffnung des Klosters und mit Gewalt gedroht wird, bitten sie den Herzog, dem zuvorzukommen und ihnen darüber hinaus wieder zu ihren Urkunden zu verhelfen. Er möge auch wie bisher zu ihrem Propst stehen, dem man in seiner Abwesenheit zu Unrecht viel Übel angetan hat, denn er hat dieses und andere Klöster reformiert bzw. die begonnene Reform entsprechend der Regel befestigt. Würde er dagegen ein Leben führen wie die übrigen fuldischen Mönche, so würde er von diesen in Frieden gelassen. Sie aber haben ihn gehaßt, weil er vom verstorbenen Herrn [Abt Johann] von Henneberg diese und andere Propsteien und Klöster erhalten hatte, und ihm stets mit Absetzung nach dem Tod dieses Herrn von Fulda gedroht; dann würde die Reform und der Gesang der Ausstellerinnen wieder geändert. Die Ausstellerinnen bitten den Herzog nochmals, den bösen Menschen Apollo, der die römischen Urkunden als Dieb an sich gebracht hat, zu vertreiben; andernfalls müssen sie selbst weggehen, wenn sie nach der Regel leben wollen. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 15/16
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Januar 1.

UB Allendorf Nr. 469

Auf der Rückseite grünes, rundes Oblaten-Verschlußsiegel, 2,5 cm Durchmesser. Siegelfeld unkenntlich, U. nicht lesbar.


Die Räte Dr. Wilhelm von Pitschütz (Betzschitz), Domherr [zu Naumburg und Meißen], Philipp von Feilitzsch (Feyltzsch), Ritter, und Dr. Johann von der Sachsen (Sachssa) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Dho-) und Markgrafen zu Meißen (Meyysen): die Antwort des Abtes von Fulda auf den am Mittwoch nach dem Sonntag Quasimodo Geniti [April 18] zu Gotha ergangenen Abschied [1515 April 25] war nach der Abreise des Herzogs aus Weida (Weyda) bei ihnen eingegangen; entsprechend seinem Befehl hatten sie darauf geantwortet. Daraufhin hat der Abt erneut geschrieben; dieses Schreiben liegt ebenso bei wie eine Kopie der ihm darauf erteilten Antwort. Eine gütliche Verhandlung wird demnach abgelehnt. Die Nonnen zu Allendorf (-dorff) sind, da als gebannt betrachtet, in der Osterzeit und auch an den vergangenen Feiertagen nicht mit dem Leib Christi versehen worden. Der Abt wirdnicht unterlassen, die Propstei nach seinem Gefallen neu zu besetzen. Johann Löher hat sich zwischenzeitlich an den Herzog und dessen Bruder gewendet; dieser Brief [1515 Mai 17], auf den noch keine Antwort ergangen ist, liegt bei, da die Rückkehr des Herzogs nach Weida sich verzögert hat. Die Nonnen besitzen ein Breve des Papstes an den Abt von St. Peter zu Erfurt, durch das sie vor Unrecht geschützt werden und ihnen der Empfang der Sakramente wieder ermöglicht wird. Die Ablehnung dieses Breves durch den Abt von Fulda sollte nachMeinung der Räte den Nonnen mitgeteilt und diese aufgefordert werden, die Sache gegen ihren Abt vor dem Abt von St. Peter nach dem Rat verständiger Leute zu betreiben mit dem Hinweis, daß der Herzog ihnen Schutz und Schirm nicht versagen werde. Johann Löher hat mitgeteilt, er habe von Würzburgein monitorium poenale ausgehen lassen und vom Papst eine Bulle darüber erwirkt, wie künftig ein Propst zu Allendorf gewählt werden solle, und den Herzog um den Schutz der Reform gebeten. Daher schlagen sie vor, Löher vor den Herzog zu laden, um Vorlage der päpstlichen Bulle zu ersuchen und ihn zu bitten, den Herzog von seinem beabsichtigten Vorgehen zu informieren. Die Amtleute zu Salzungen und Hausbreitenbach sollten angewiesen werden, sich gegenüber Apollo [von] Vilbel (Vibell) ebenso zu verhalten wie zuvor gegen Johann [von] Mörle (Merle), genannt Frank Böhm (Behem), wodurch dieser veranlaßt worden war, aus dem Kloster Allendorf wieder abzuziehen. Sie sollen das Eindringen eines neuen Propstes nicht zulassen, denn wenn dies geschähe, erhielte der Abt seinen Willen, die armen Nonnen und ihr Propst würden im Stich gelassen. Dies würde dem Herzog und seinem Bruder zur Verachtung gereichen.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 10/11
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Mai 28.

UB Allendorf Nr. 475

Zwei aufgedrückte Oblaten-Verschlußsiegel, rund. 1) 1,3 cm Durchmesser. Wappenschild (Balken), darüber Initialen PH.V.F.R. 2) 1,1 cm Durchmesser. Wappenschild (siebenblättriger Baum), darüber Initialen W.V.B.D.

Weida


Dinstag nach dem sontag Quasimodogeniti, ist gewest der XIX tag des monats Aprilis 1515 verhandelten zu Gotha (Gotta) Dr. Wilhelm von Pitschütz (Betzschin), Domherr zu Meißen und Naumburg (Num-), Gerhard Marschalck, Dekan zu Gotha, Heinrich von Herda und Johann (Hans) Metzsch, Amtleute zu Salzungen (Saltz-) und Breitenbach, wegen des Herrn von Sachsen, der Dekan Philipp Schenck [zu Schweinsberg], Apollo von Vilbel (-bell), Propst auf St. Petersberg, und Rudolf von Waiblingen (Weblyngen), Marschall zu Fulda, wegen des Nonnenklosters Allendorf (-dorff) wie folgt: Die fuldischen Bevollmächtigten forderten, das Stift in Be- und Entsetzung der Propstei im Kloster Allendorf einzusetzen sowie Visitation und Ausübung anderer geistlicher Rechte ungehindert zuzulassen, nachdem die Amtleute zu Salzungen und Breitenbach den vom Abt von Fulda zum Propst eingesetzten Frank [von] Mörle (Morle) genannt Böhm (Behem) an der Besitzergreifung gehindert haben.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 01-06
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 April 17.

UB Allendorf Nr. 471

Gotha


Hartmann Abt der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), Erzkanzler der römischen Kaiserin, an Johann Herzog zu Sachsen (-senn), Landgrafen in Thüringen (Tho-) und Markgrafen zu Meißen: seine Bevollmächtigten auf dem Tag zu Gotha in Sachen Kloster Allendorf (-dorff) haben ihm nach ihrer Rückkehr Bericht erstattet. Obwohl es seinem Stift mißlich ist, über Brief, Siegel und hergebrachten Besitz mit seinen Mönchen und Nonnen zu disputieren, will er das Gezänk, wenn möglich, auf gütlichem Wege beilegen. Daher ist er damit einverstanden, daß mit dem Austrag der Streitigkeiten jede Seite einen ihrer Räte und einen gemeinsamen Obmann betraut. Dazu benennt er Dr. Valentin von Sundhausen (Sunthusen), oder, falls dieser dem Herzog nicht genehm ist, Dr. [Dietrich] Zobel [von Giebelstadt], Domherrn und Vikar in spiritualibus zu Mainz (Meintz) oder Dr. Jost Trautvetter (Trutfettern) von Eisenach (Isennach); wegen des Ortes überläßt er dem Herzog die Wahl zwischen Salzungen (Saltz-) und Eisenach. Im Abschied war festgelegt, der Abt solle in die vermeintlich durch den Abt von St. Peter zu Erfurt (-fort) den Nonnen ausgesprochene Absolution einwilligen und zwischenzeitlich in Allendorf keine Neuerungen vornehmen. Dazu wäre er gerne bereit. Da aber der erwähnte Abt aufgrund eines durch Verschweigen der Wahrheit und Vorwenden der Unwahrheit erlangten päpstlichen Breves, zudem ohne Wahrung der Form und daher ungültig gehandelt hat, muß der Aussteller feststellen, daß diese vermeintliche Absolution und das nichtige Vorgehen zum Seelenheil seinergeistlichen Kinder wenig beiträgt. Den Inhalt der Absolution kennt er nur aus einer Kopie, deren Abschrift beiliegt. Für die darin enthaltene Behauptung, er oder die Seinen hätten den erwähnten Abt dazu berufen und die Tatsachenbehauptungen seien zuvor überprüft worden, gibt es keine Belege, obwohl der Aussteller sich zur fraglichen Zeit in Erfurt aufhielt und der erwähnte Abt sehr wohl mit ihm hätte sprechen können. Wenn die Betroffenen, die ihm unmittelbar unterworfen sind, ihn entsprechend der Regel des hl. Benedikt um Gnade und Absolution bitten, wird er einen Bevollmächtigten zum Kloster abfertigen und die Nonnen unter angemessener Bestrafung bis zu dem vereinbarten Tag absolvieren lassen. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 07
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 April 25.

UB Allendorf Nr. 472

Grünes, aufgedrücktes Verschlußsiegel, jetzt lose, rund, 1,6 cm Durchmesser. Schild mit Helm, unkenntlich. Fehlt bei Weth.

Fulda


Hartmann, Abt der Stifte Fulda und Hersfeld (-felt), Erzkanzler der römischen Kaiserin, an seine nach Weida (Weyda) verordneten Räte: hat ihre Antwort auf sein Schreiben, das er Herzog Johann von Sachsen (-senn) wegen des von Räten beider Seiten jüngst zu Gotha errichteten Abschieds betr. Kloster Allendorf (-dorff) geschickt hatte, sich vorlesen lassen. Demnach ist sein Anerbieten unerwarteterweise nicht angenommen worden. Er muß es dabei bewenden lassen und hoffen, daß der Herzog zu Sachsen ihm bei der Besetzung seiner Propstei keinen Eintrag tut, da die Pfandverschreibung über Salzungen (Saltz-) ihm und seinen Nachfolgern dieses Recht ausdrücklich zuerkennt. Er bittet, den Herzog davon zu unterrichten. Werden gegenteilige Forderungen auch weiter erhoben, so soll Albrecht Erzbischof zu Mainz (Meintz) und Magdeburg, Kurfürst, Erzkanzler und Primas, dem Abt gegen jedermann zu seinem Recht verhelfen. Darum hatte der Abt diesen zuvor schon gebeten.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 08
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Mai 8.

UB Allendorf Nr. 473

Spuren eines grünen, aufgedrückten Verschlußsiegels.

Fulda


Johann [Herzog zu Sachsen] an seine und seines Bruders Friedrich, Herzogs zu Sachsen (-ssen) und Kurfürsten, Amtleute zu Creuzburg (Crewtz-), Wartburg (-bergk), Gerstungen, Salzungen (Saltz-), Gotha (Gota), Tenneberg und Hausbreitenbach sowie die jeweiligen Amtsstädte: Johann Löher, Propst des Nonnenklosters Allendorf (-dorff), war eine zeitlang in Geschäften des Klosters außer Landes. Nun wird er daran gehindert, die von ihm im Kloster durchgeführte Reform fortzusetzen. Der Aussteller und sein Bruder haben Löher daher in ihren Landen und besonders im Kloster Allendorf bis auf Widerruf Geleit und Sicherheit gegen jedermann gewährt. Den Empfängern wird befohlen, den Propst und das Kloster, falls diese angegriffen und geschädigt werden, gegen jedermann zu schützen, wenn sie darum ersucht werden oder sonst davon erfahren. Sekretsiegel des Ausstellers ist aufgedrückt.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 12v-13
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Juni 17.

UB Allendorf Nr. 478

Weimar


Johann [Herzog zu Sachsen] bekundet, auch für seinen Bruder Friedrich Herzog zu Sachsen (Sachssen) und Kurfürsten: Johann Löher, Propst zu Allendorf (-dorff), hat das Kloster von drei unreformierten Personen, die er bei Antritt der Propstei vorgefunden hat, bis jetzt auf 20 reformierte Personen gebracht; es hat unter seiner Leitung einen deutlichen Aufschwung genommen. Damit Löher in der Propstei, in der er vom vorigen Abt des Stiftes Fulda eingesetzt und bestätigt ist, unbehindert bleibt und die Reform weiterführen kann, gewähren der Aussteller und sein Bruder ihm in ihren Landen, besonders aber im Kloster Allendorf bis auf Widerruf sicheres Geleit. Sie gebieten allen Amtleuten und Untertanen, Propst und Kloster, wenn sie von Dritten behelligt werden, zu schützen, zu schirmen und zu handhaben. Sekretsiegel des Ausstellers.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 12
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Juni 17.

UB Allendorf Nr. 477

Weimar


Johann Löher, Propst zu Allendorf (-dorff) , euer fürstlichen Gnaden underteniger Capplan, an die Brüder Friedrich, Kurfürst, und Johann Herzöge zu Sachsen (-ssen), Markgrafen zu Meißen und Landgrafen zu Thüringen (Do-): Am Dienstag vor Vocem Iocunditatis [8. Mai] hat er abends von der Tagleistung zuGotha (Gotta) der fürstlichen Räte für ihn und seinen Konvent zu Allendorf erfahren. Wenn er kann und es notwendig ist, wird er persönlich zum Verhör erscheinen. Was die Fürsten und die von diesen bestellten Richter entscheiden, will er akzeptieren. Er wünscht, daß die Fürsten zu Richtern Geistliche bestellen, die den Orden kennen und ihm beim Abt von Fulda (Fuld) sicheres Geleit für den Besuch des Tages verschaffen. Bisher hat er von dieser Sache nichts gewußt. Er hat daher zu Würzburg (Wurtzpurg) ein monitorium poenale ausgehen lassen, das ihn, seinen Gehorsam und seine beiden Propsteien betrifft. Hätte er von den Verhandlungen gewußt, hätte er in Hinsicht auf Allendorf nichts unternommen. In Sachen Exkommunikation zu Allendorf wird er bis zu dem erwähnten Tag nichts mehr veranlassen. Er bittet die Fürsten dringend, nicht zuzulassen, daß Personen, die die Reform nicht angenommen haben (unreformirt person) und ihrer Seele Seligkeit nicht suchen, über die armen Kinder regieren, die noch ganz jung - 15, 16 und 18 Jahre alt - sind. Da es noch eine neue Pflanzung ist, steht sehr zu befürchten, daß sie so eher deformiert als reformiert werden. Es dünkt ihn ein seltsames Vorhaben, daß ein unreformierter Mönch reformierte Leute regieren soll. Sie wollen die Wunden anderer heilen und sind selbst verwundt bis in dot. Papst Leo selbst und der Referendarius Antonio de Burgos, ein Spanier, haben ihm gesagt, als letzterer Löhers Wahlprivileg vorlegte, das in Gegenwart des Papstes unterzeichnet worden ist: diese Mönche wollen Lehrer sein und sind doch nie Schüler gewesen (isti monachi volunt esse magistri, et nunquam fuerunt discipuli); dabei hat er sehr gelacht. Diese Unterschrift und andere Bullen will Löher den Adressaten gerne vorlegen. Diese mögen die jungen, frommen, keuschen Herzen beschirmen und gute Dinge nicht wieder verderben lassen.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 09
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Mai 17.

UB Allendorf Nr. 474

Spuren eines braunen Verschlußsiegels.


Papst Leo [X.] an den Erzbischof von Mainz (Maguntin.): im Namen von Äbtissin Elisabeth, Priorin und Konvent des üblicherweise von einem Propst geleiteten Benediktiner-Nonnenklosters Allendorf (Aldendorff) bei Salzungen (Saltz-), Diözese Mainz, ist ihm eine Supplik vorgetragen worden. Demnach steht dem Abt des dem heiligen Stuhl unmittelbar unterstellten Benediktinerklosters Fulda, Diözese Würzburg (Herbipolen.), bei Vakanz die Übertragung der Propstei des genannten Klosters zu. Aus alter Gewohnheit hat er sie meistens an Mönche seines Klosters übertragen, die adliger Herkunft und mehr an weltlichem Pomp und der Jagd als am guten Ruf des Nonnenklosters,an Gottesdienst und Regelbefolgung interessiert sind. Das Kloster war an seinen Gebäuden so verfallen, daß überall Regenwasser eindrang und die Nonnen darin nicht mehr wohnen konnten, zudem so mit Schulden beladen, daß Gottesdienst und Beachtung der Regel völlig aufhörten und fast alle Nonnenaus dem Kloster weggegangen sind. Seit sieben Jahren ist das Kloster durch den jetzigen Propst Johann Löher reformiert, an Gebäuden erneuert und von Schulden befreit worden. Löher hat 20 Nonnen neu eingeführt, die dort in Beachtung der Regel Gott dienen. Falls bei einer künftigen Vakanz der Abt von Fulda einem der Mönche seines Klosters, die allesamt Adlige sind und ohne Beachtung der Regel ein nahezu weltliches Leben führen, diese Propstei, d.h. die weltliche und geistliche Leitung, überträgt, wird binnen kurzem der vorige ruinöse Zustand wieder erreicht sein. Wenn aber bei einer durch Verzicht, Tod oder auf andere Weise entstandenen Vakanz die jeweilige Äbtissin, Priorin und Konvent einen anderen Profeßmönch ihres Ordens aus den reformierten Klöstern Frauenberg, Petersberg, Andreasberg oder Johannesberg, Diözesen Mainz und Würzburg, bei Fulda gelegen und diesem Kloster unterworfen, in denen die Beachtung der Regel blüht, oder - falls man dort niemanden findet - einen Mönch aus anderen reformierten Klöstern zum Propst wählen oder postulieren könnten, dann wäre für die weitere Beachtung der Regel im Nonnenkloster in geeigneter Weise gesorgt. Deshalb haben Äbtissin, Priorin und Konvent um die Erlaubnis ersucht, bei künftigen Vakanzen, wie auch immer sie entstanden sein mögen, einen geeigneten Profeßmönch aus den genannten Klöstern zu ihrem Propst wählen oder postulieren zu dürfen. Der jeweilige Abt von Fulda oder bei dessen Weigerung der Erzbischof von Mainz soll Wahl oder Postulation bestätigen und die Propstei dem Betroffenen übertragen; die geistliche Gerichtsbarkeit des Abtes von Fulda über das Kloster soll davon unberührt bleiben. Der Papst hat von diesen Verhältnissen keine eigene Kenntnis. Zwecks Fortführung der Sache befreit er zunächst Äbtissin, Priorin und Konvent von eventuellen Exkommunikationen, Suspensionen, Interdikten und anderen Kirchenstrafen, in die sie zur Zeit - aus welchen Gründen auch immer - verstrickt sind. Er beauftragt den Erzbischof, den Abt von Fulda und andere Betroffene vor sich zu laden, sie zu den aufgeführten Punkten anzuhören, und, wenn er sie für wahr befunden hat, nach seinem Gutdünken weiter zu verfahren. Die Anordnung des Papstes Bonifaz VIII., daß kein Bischof außerhalb seiner Stadt oder Diözese bzw. in besonderen Fällen nicht über eine Tagereise außerhalb der Grenzen seiner Jurisdiktion tätig werden darf, damit nicht vom heiligen Stuhl eingesetzte Richter außerhalb ihrer Zuständigkeit vorgehen, steht dem nicht entgegen; mehr als dreiTagereisen weit soll aber niemand vor Gericht gezogen werden. Die Eide der Mönche der fuldischen Klöster und ihres Ordens sowie die vom heiligen Stuhl erlangten Privilegien der Fuldaer Kirche und des Ordens bleiben davon unberührt, sofern sie nicht durch den Inhalt dieser Bulle ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 20/21
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Januar 8.

UB Allendorf Nr. 470


Propst Johann Löher, Äbtissin Elisabeth Nithart (Nitterten), Priorin Dorothea Pfansteyn und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff), Benediktinerordens, Mainzer (Mentzer) Bistums, bekunden: ihr Kellner und Knecht Heinrich (Heintz) Moller von Spielberg (Spylbergk) hat ihnen 25 Gulden geliehen, die sie zum Nutzen des Klosters verwendet haben. Dafür übertragen sie ihm die 25 Gulden, die Ursula Haupt (Hewbt/ Heuptin) wegen der Klosterjungfrau Gertrud (Gellen) Hesseberg (Hespergenn) schuldet und derentwegen sie jährlich an Walpurgis anderthalb Gulden Zins zahlt. Heinrich wird in aller Form in Gut und Zins eingesetzt, Ursula Haupt angewiesen, den Zins an diesen zu zahlen. Die Aussteller hängen Propstei- und Konventssiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 456
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1515 Oktober 11.

UB Allendorf Nr. 446

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug. Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.


Martin Wanns und Werner Tichmoller (Dich-), Spitalmeister des Hospitals St. Johann Baptist in der Stadt Salzungen (Saltzunngenn), verkaufen mit Zustimmung des Rates der Stadt, Vorstandes des Spitals, zwei Gulden jährlichen Zins, je zur Hälfte fällig an Walpurgis und Michaelis, an Propst Johann Löher, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Francken-); der Zins wird angewiesen auf Gefälle, Zinse, Güter und Einkünfte des Spitals. Die erhaltenen 30 Gulden thüringischer Währung zu je 21 böhmischen (be-), über die sie quittieren, haben die Aussteller Johann Trauttenvetter gezahlt, dem sie den Kaufpreis für dessen abgekaufte Behausung hinter dem Spital, in der früher Kilian Bassawer (Baßhawer) gesessen hatte, schuldig geblieben waren; sie versprechen Währschaft. Bei Säumnis entstehender Schaden ist den Käufern zu ersetzen. Eine Ablösung ist mit derselben Summe, Rückständen und Schaden möglich; die Käufer sollen sich dem nicht widersetzen. Hermann Tile (Tyl) und Konrad Fulda, Bürgermeister, Hermann Fulda und Acker Johann (Hanns) der Junge, Vormünder zu Salzungen, kündigen für den Rat und als Vorsteher des Spitals das Stadtsiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 457
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1517 September 30.

UB Allendorf Nr. 447

Siegel ab, Pressel hängt an.


Hartmann, Abt des unmittelbar dem hl. Stuhl unterworfenen Stifts Fulda, Benediktinerordens, bekundet mit Zustimmung des Dekans Philipp und des Kapitels zu Fulda sowie des Propstes Johann Löher, der Äbtissin Elisabeth und des Konventes zu Allendorf (Aldendorff) unter dem Frankenstein (Francken-) bei Salzungen (Saltz-), Mainzer (Mentzer) Bistums: nachdem er das Kloster Allendorf bereits vor Jahren reformiert und mit Propst, Äbtissin und Konvent geistlicher Frauen besetzt hatte, erläßt er nunmehr eine neue Ordnung, Reform und Separation zwecks Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Äbtissin [Bl. 2] und Konvent bzw. diesen und dem Propst.

  • Archivalien-Signatur: 458
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1518 April 22.

Druck: Schannat, Diocesis Nr. 151 (ohne Aufzählung der Zinse und Gülten); UB Allendorf Nr. 448

1) braun in Wachsschüssel, rund, 3 cm Durchmesser, Rest. Im Siegelfeld Engel, einen Wappenschild (geviert, 1/4 Kreuz, 3 Löwe, 4 drei Pfähle) haltend. Auf Schriftband: S. HAR(T)M(ANNI). DEI. GRACIA. [ABBA(TI)S. ECCLESI(E). FULD(ENSIS).] (Weth S. 72). 2) wie Nr. 449, braun, stark berieben, stark besch. 3) wie Nr. 434,grün in Wachsschüssel. 4) ab.


Identische Urkunde [wie Reg. Nr. 448]. Zinse von Äbtissin und Konvent:
[Bl. 5 v] Kloster Allendorf (-dorff): Johann (Hans) Moller unter dem Frankenstein 2 Gulden von der Mühle; je 5 Malter Korn und Hafer. Jost Murer 5 böhmische von einem Garten. {Ror Heinrich (Heintz) 1 Gulden, 2 Sommerhühner, 1 Fastnachtshuhn, 1 Gans und ein Schönbrot von 2 böhmischen für sein Haus und eine Wiese.}
Dorf Allendorf: Richard Schon und Stephan eine große Metze Mohn, 2 Michaelshühner und ein Fastnachtshuhn. Johann (Hans) Frye 2 Malter Korn, ein Malter Hafer und ein Schock Eier. Dietrich Moller je 2 Malter Korn und Hafer von seinem Gut; 2 Gulden vom Erbe. Der Lorentzen Haus ein Pfund Wachs. Hof im Dorf Allendorf: Heinrich (Heintz) Griffe (Gryff) 16 1/2 Malter Korn, 3 1/2 Malter Gerste, 10 Malter Hafer, 2 Maß Erbsen und 1 Schönbrot von 3 böhmischen; ein Beet Kraut oder Rüben, wie Äbtissin und Konvent es haben wollen, und ein Maß Lein zu sähen sowie von Ostern bis Michaelis eine Kuh zu halten und davon wöchentlich vier Maß Milch zu geben; [Bl. 6] 5 Gulden Zins von Hof und Schäferei, ein Schönbrot von 3 böhmischen wegen der Schäferei. Schlicher 16 1/2 Malter Korn, 3 1/2 Malter Gerste, 10 Malter Hafer, 2 Maß Erbsen, ein Schönbrot von 3 böhmischen, ein Beet Kraut oder Rüben und ein Maß Lein zu sähen, von Ostern bis Michaelis eine Kuh zu halten und davon wöchentlich vier Maß Milch zu geben; 5 Gulden Zins von Hof und Schäferei, ein Schönbrot von 3 böhmischen wegen der Schäferei, 2 Sommerhühner und ein Fastnachtshuhn von seinem Haus. 18 Acker Wiesen hat der alte Johann (Hans) Specht inne, hat sie gebessert mit 2 Acker Wiesen; nach seinem Tod sollen sie dem Konvent jährlich 10 Gulden Zins ertragen. Holz und Wälder soll der Konvent gebrauchen, wie es gewöhnlich ist, ohne Einrede durch den Propst. Michael Dolmar gibt von seinem Haus 7 böhmische, 2 Sommerhühner und 1 Fastnachtshuhn.
Gräfendorf (Grefendorff): Valentin Kelner je 7 Malter Korn und Hafer, 2 Michaelshühner und ein Fastnachtshuhn.

  • Archivalien-Signatur: 474
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1518 April 22.

UB Allendorf Nr. 449

Siegel angehängt wie vor, in Wachsschüsseln. 1) braun, stark besch. 2) grün, leicht besch. 3) grün, rund, 7 cm Durchmesser, leicht besch. Im Siegelfeld thronender hl. Bonifatius mit Mitra und Nimbus, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben. Neben ihm die hl. Simplicius und Faustinus, in den Rechten die Märtyrerpalme, in den Linken Wappenschild (drei Lilienstengel bzw. Kreuz). Unten unter einem Bogen vier kniende Mönche, die betenden Hände zu den Heiligen erhoben. U.: S. CO(N)VENTVS. MAIORIS.-ECC(LESI)E. [FVLD]EN(SIS). AD. CAVSAS. (Weth S. 77). 4) wie Reg. Nr. 22.


Philipp Schenck zu Schweinsberg (-perg), Dekan und Mitstatthalter des Stifts Fulda, Propst zu Allendorf (-dorff), an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen (Meyssen): vor wenigen Tagen hat er zu Allendorf Besitz von der Propstei ergriffen und mit Wissen des früheren Propstes Johann Löher den Gehorsam von Äbtissin und Konvent entgegengenommen, wie es hergebracht ist und dem Propst zusteht. Er hofft, die Propstei in geistlichen und weltlichen Dingen so zu verwalten, daß er vor Gott und der Welt damit bestehen kann, vor allem möchte er dem Herzog nicht mißfallen. Insbesondere bittet er diesen, ihn und das Kloster in seinen und seines Bruders Friedrich, Herzog zu Sachsen und Kurfürsten etc., Schutz und Schirm zu nehmen, die Amtleute zu Salzungen (Saltz-), Eisenach (Isennach) und Berka (Bercka) entsprechend anzuweisen und diese Schreiben durch den Überbringer dieses Briefes dem Aussteller zukommen zu lassen. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 15
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1518 Juli 21.

UB Allendorf Nr. 481

Oblaten-Verschlußsiegel aufgedrückt, oval, 1,9 x 1,5 cm. Wappenschild (geteilt, oben Löwe, unten vier Rauten 3:1), darüber Initialen P.S.Z.S.

Fulda


Äbtissin Elisabeth Nithart (Neitthartin), Priorin Dorothea Pfansteyn (-steinin) und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff), Benediktinerordens, Mainzer (Menzer) Bistums, bekunden, ihrem seinerzeitigen Beichtvater Johann Heylmann oder dem Inhaber der Urkunde 20 Gulden in harten böhmischen, vondenen 21 einen Gulden ausmachen, schuldig zu sein. Diese hatte Heylmann ihnen geliehen, als sie die Hälfte einer Gülte von 100 Gulden am Sonntag Judica 1520 [25. März] abgelöst haben. Sie versprechen, die Summe innerhalb der nächsten drei Jahre zurückzuzahlen; nichts soll sie daran hindern. Es siegeln (1) Äbtissin und (2) Konvent.

  • Archivalien-Signatur: 461
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1520 Mai 13.

UB Allendorf Nr. 451

Zwei aufgedrückte Oblatensiegel, schlecht ausgeprägt. 1) wie Reg. Nr. 336. 2) wie Reg. Nr. 22.

Papier


Heinrich (Heintz) Gatz zu Immelborn (Imelbornn) und seine Frau Kunigunde (Kunne) stiften dem Kloster Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Frangkennsteynn) zwei Gulden jährlichen Zins - einen Gulden aus zwei Hintersiedelgütern zu Immelborn, die Bartholomeus Hosselt bzw. Ottilia Wynters innehaben, den anderen aus dem Gut, in dem Gatz jetzt sitzt und das zuvor Apel Keysser innehatte; die 2 Gulden sind jeweils an Michaelis an Propst, Äbtissin und Konvent fällig. Die Aussteller übertragen den Zins in aller Form auf das Kloster und versprechen, dagegen in keiner Weise vorzugehen. Auf Bitten der Eheleute siegelt Erasmus (Asmus) von Kranlucken (Cralugk); dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 462
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1520 Mai 11.

UB Allendorf Nr. 450

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Durchmesser. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Krähe) mit Helm. U.: S. A. VON.-CRAENLOK.


Johann (Hans) Rubesame, Bürger zu Salzungen (Saltz-), und seine Frau Margarete verkaufen 15 böhmische zu je 12 Pfennigen jährlichen Zins aus Haus und Hofreite mit Zubehör vor dem Neuentor zwischen Lebesteyn und dem Schmied, freies Eigen und schoßbares Gut, an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorff). Der Zins ist an Martini [11. Nov.] fällig; bei Säumnis können die Inhaber gerichtlich gegen die Pflichtigen vorgehen; Schaden ist ihnen zu ersetzen. Die Verkäufer versprechen Währschaft; sie werden, solange der Zins fällig ist, Haus und Hofreite nicht zusätzlich belasten und auch sonst nichts unternehmen, was den Käuferinnen schaden könnte. Diese haben dafür 21 Gulden und 1 Ort unverschlagener rheinischer Gulden gezahlt. Der Zins ist jederzeit mit dieser Summe, Rückständen und Schäden ablösbar. Die Aussteller bitten Erasmus (Asmus) von Kranlucken (Krolach), Amtmann des Herrn von Henneberg (Hen-) zu Salzungen, um Besiegelung; dieser kündigt von Amts wegen sein Siegel an vorbehaltlich der Rechte seines Herrn und der Stadt Salzungen.

  • Archivalien-Signatur: 460
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1520 November 13.

UB Allendorf Nr. 452

Oblatensiegel aufgedrückt, wie Reg. Nr. 450, schlecht ausgeprägt.

Papier


[Johann Herzog zu Sachsen] an den Administrator zu Fulda (lieber ohem): hat die Nachricht erhalten, daß der Stiftsdekan Philipp Schenck [zu Schweinsberg], dem vom Administrator die Propstei St. Johannisberg bei Fulda anbefohlen worden ist, beabsichtigt, die Propstei Allendorf (-dorff) aufzugeben. Diese ist demnach neu zu besetzen, damit das Kloster und die dort lebenden Personen in geistlichen und weltlichen Dingen versorgt werden. Bittet um Anzeige, wen der Adressat nach Allendorf schicken möchte. Wenn er befindet, daß der zum Besten des Klosters ist, wird er es dem Administrator mitteilen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 39/40
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1521 / 1522]

UB Allendorf Nr. 483


Äbtissin Elisabeth und der Konvent zu Allendorf (-dorff) bei Salzungen (Salcz-) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen (Meyssen) zu eygen handen: vor kurzem ist im Stift Fulda ein neuer Abt gewählt worden, von dem sie erwarten, daß er von ihnen Gehorsam fordern wird. Der Herzog wird sich erinnern, wie man zuvor wegen des Propstes mit dem Kloster verfahren ist. Zudem sind die Ausstellerinnen vom Stift um Rechnungslegung ersucht und gemahnt worden. Sie bitten den Herzog, seinen Amtmann oder einen seiner Diener dazu zu entsenden, damit demKloster das Seine nicht entzogen wird. Der Herzog möge sie wie Kinder unterweisen; danach werden sie sich halten.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 17
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1521 Dezember 2.

UB Allendorf Nr. 482

Auf der Rückseite spitzovales Oblaten-Verschlußsiegel, 4 x 2,6 cm, schlecht ausgerägt. Im Siegelfeld Madonna mit Kind. U. nicht lesbar.


Philipp Schenck von Schweinsberg (Schweynsberck), Dekan des Stiftes Fulda (Fulde) und Propst zu Allendorf (-dorff) bekundet: nachdem er ein Haus mit Scheune im Propsteihof zu Allendorf, eine Wiese in der stigelshecken und einen Garten in dem korngrunde, die Kloster und Konvent zinsen, von Stephan Gleser für 18 Gulden gekauft hatte, hat man sich jetzt dieser Zinse wegen miteinander geeinigt. Er soll die Schwester Elisabeth, von Würzburg (Wirczburgk) gebürtig, die mit Leibesschwachheit beladen ist, auf Lebenszeit in dem Haus wohnen lassen; in dieser Zeit steht der Zins dem Propst zu. Nach deren Todsteht dem Kloster ein Zins von einem Gulden und einem Ort zu, wie sie ihn bisher aus der Stube erhalten haben. Der Aussteller soll ihnen innerhalb Jahresfrist einen solchen Zins auf Zinsen und Gefälle der Propstei anweisen. Tut er das nicht, soll ihnen stattdessen der Zins in dieser Höhe zufallen, den Heinrich (Heyncz) Griffe von zweieinhalb Acker Wiesen in der Aue gibt. Der jeweilige Propst hat nach dem Tod der erwähnten Schwester mit diesem Zins nichts mehr zu schaffen. Siegel der Propstei.

  • Archivalien-Signatur: 463
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1521 Juli 15.

UB Allendorf Nr. 454

Auf der Rückseite Spuren eines aufgedrückten Siegels, rund, 4,7 cm Durchmesser.

Papier


Philipp Schenck von Schweinsberg (Schwynsbergk), Dekan des Stiftes Fulda und Propst des Nonnenklosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Frangkensteynn) an der Werra, Mainzer (Mentzer) Bistums, Äbtissin Elisabeth Nithart, Priorin Dorothea Pfansteyn und der Konvent verleihen erblich viereinhalb Acker Wiesen vor der auwe an Heinrich (Heintzen) Griffe und seine Erben. Davon sind jährlich an Michaelis an die Propstei ein Gulden und ein Viertel (ort) eines Guldens wegen zweieinhalb Acker Wiesen, an den Konvent ein halber Gulden wegen der übrigen zwei Acker Wiesen fällig. Die Inhaber können die Wiesen versetzen oder verkaufen vorbehaltlich der Rechte der Aussteller. Diese hängen (1) Propstei- und (2) Konventssiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 459
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1521 Juni 20.

UB Allendorf Nr. 453

Siegel angehängt, braun in Wachsschüsseln. 1) wie Reg. Nr. 434, leicht besch., schlecht ausgeprägt. 2) wie Reg. Nr. 22, Reststücke.


Äbtissin Elisabeth Nithart (Neydtthartynn), Priorin Dorothea und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Francken-) an der Werra verkaufen als Leibgeding an Johann (Hannsen) Rudiger und seine Frau Katharina die St. Jakobs-Behausung im Dorf Allendorf auf dem Kirchhof mit Zubehör - dem Garten an der Straße zur Brücke hin, zwei Acker Pflugland in zwei Stücken, auf Dietrich Moller und Konrad (Cort) Folkert stoßend, ein Stück Land zu Ettmarshausen (-hawsen), auff das cleine außen am Dorf Allendorf stoßend, und einem Flecken nach dem Buchensee neben Heinrich (Heintzen) Griffe. Dafür sind 28 Gulden Landeswährung, 21 böhmische pro Gulden gerechnet, zu bezahlen, 20 Gulden an Michaelis, die übrigen acht an Weihnachten. Rudiger und seine Frau haben jährlich ein Fastnachtshuhn zu liefern. Sie dürfen in dem Konvent und Propst zustehenden Gehölz gewingertt den Bedarf für Zäune, Haus und Garten schlagen, auch Haus und Zubehör mit Zustimmung des Klosters an Dritte auf Lebenszeit versetzen oder verkaufen. Nach ihrem Tod fallen die Güter an das Kloster zurück. Zeugen: Johann (Hanns) Moller, Gemeindevormund zu Salzungen, Johann (Hanns) Luck und Tilmann(Til) Barffelt. Äbtissin und Priorin drücken das Konventssiegel am Ende der Urkunde auf.

  • Archivalien-Signatur: 465
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 Juli 8.

UB Allendorf Nr. 456

Papier


Äbtissin Elisabeth und der Konvent zu Allendorf (-dorff) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Doringenn) und Markgrafen zu Meißen (Meyssen): wir armen kinder haben gerüchtweise erfahren, daß ein neuer Propst für das Kloster vom Herzog bestätigt worden sein soll. Sie bitten, falls dies wahr ist, der Herzog möge auch weiterhin dem Kloster gewogen sein und darauf sehen, daß es bei seinen Rechten und insbesondere die Vermögensaufteilung (seperation) bestehen bleibt. Da nun ihre Zinse und Einkünfte von denen des Propstes getrennt sind, benötigen sie dringend einen Prokurator für deren Verwaltung. Sie bitten deshalb den Herzog darum, daß ihr jetziger Diener dazu angenommen und bestätigt werde, damit er nicht vom Propst oder seinem Statthalter, wie bisher geschehen, umb gestossen und darnider gelegt werde. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 14
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 Mai 15.

UB Allendorf Nr. 484

Oblaten-Verschlußsiegel aufgedrückt, wie Reg. Nr. 482.


Johann Herzog zu Sachsen (-ssen) etc. an Wilhelm von Herda, Amtmann zu Salzungen (Saltz-): Johann, Administrator des Stifts Fulda, hatte dem Herzog mitgeteilt, daß er vorhabe, Adolf von Biedenfeld (Bildenfelt) [als Propst] nach Allendorf zu schicken; der Amtmann wird dies aus früheren Schreiben wissen. Jetzt hat Adolf selbst den Herzog ersucht, ihn zur Propstei zuzulassen, mit dem Versprechen, dem Kloster so vorzustehen, wie sein Abt es zugesagt habe. Da er nicht weiß, ob Adolf der Äbtissin und den Nonnen genehm ist, fordert der Herzog den Amtmann in seinem Namen und in dem seines Bruders auf, sich bei den Damen deswegen zu erkundigen und vom Ergebnis zu berichten, damit er Adolf gebührend antworten kann.

  • Archivalien-Signatur: 473 Bl. 16
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 August 6.

UB Allendorf Nr. 485

Oblaten-Verschlußsiegel aufgedrückt, rund, 2,7 cm Durchmesser. Im Siegelfeld fünf Wappenschilde (unkenntlich). U. nicht lesbar.

Weimar


Johann, Koadjutor des Stifts Fulda (Fuld), an Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt), Propst zu Allendorf (-dorff): hat dessen Schreiben mit Übersendung herzoglichen (hertzigschen) Schrift erhalten und fordert ihn auf, nichts zu unternehmen, bis er von ihm Bescheid erhält. Er will zunächst Rat und Meinung des Grafen Wilhelm von Henneberg (-bergks), seines Vaters, dazu einholen und ihn dann seinen Willen wissen lassen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 18
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 August 11.

UB Allendorf Nr. 486


Philipp Schenck zu Schweinsberg (Sweins-), Dekan des Stifts Fulda, Propst etc., Eberhard von Büches (Buchis), Hofkämmerer des Stifts, und Apollo von Vilbel, Propst zu St. Petersberg bei Fulda, an Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf (-dorff): Johann, Koadjutor des Stiftes Fulda, hat vor kurzem Verwaltung und Regierung vollständig übernommen und sie in schlechtem Zustand vorgefunden. Deshalb hat er das Kapitel gebeten, aus ihren Seelgeräten, Propsteien und Ämtern zum Besten des Stiftes eine Steuer zu geben; dem haben sie sich nicht widersetzen können. Jeder hat seine Seelgeräte, Propsteien und Ämter taxiert; für das Kloster Allendorf sind 25 Gulden festgesetzt worden. Die Aussteller, die zu Kollektoren dieser Steuer bestimmt worden sind, bitten die Empfängerinnen, die Summe bis Bonifacii [5. Juni] abzuliefern, damit sie zum Besten des Abtes und des Stifts verwendet werden kann.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 20
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 Mai 3.

UB Allendorf Nr. 455

Auf der Rückseite drei auf einem als Verschluß dienenden Papierstreifen aufgedrückte Fingerringsiegel, oval, darin Wappenschilde. 1) 1,4 x 1,1 cm, geviert, auf demmKrezungspunkt eine Rose. 2) 1,6 x 1,3 cm. Wappenschild: vierfüßiger Feuerbock in Form eines Andreaskreuzes, darüber Initialen E.V.[..]. 3) 1,1 x 1 cm. Wappenschild geteilt, oben Löwe, unten vier Rauten (3:1), darüber Initialen P.S.Z.S

Papier


Propst Adolf von Biedenfeld (Bydennfelth), Äbtissin Elisabeth Neidhart (Neytharttyn), Priorin Dorothea, Kellnerin Maria und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Francken-) an der Werra verleihen erblich Johann (Hansen) Schuler, Bürger und wohnhaft zu Schmalkalden, seiner Frau Barbara und ihren Erben des Klosters großen Teich unter dem Hauenberg (Hawen-), der eine zeitlang wüst gestanden hatte. Die Inhaber haben dafür einen jährlichen Erbzins von einem Zentner Karpfen Kaufmannsgut auf ihre Kosten in das Kloster zu liefern, je zur Hälfte fällig an Kathadra Petri [22. Febr.] und Bartholomei [24. Aug.]; dieser soll nicht erhöht werden. Der Teich ist in gutem Zustand zu halten und darf ohne Zustimmung des Klosters nicht versetzt oder verkauft werden. Propst und Äbtissin sollen die Inhaber wie andere Untertanen des Klosters schützen und schirmen. Es siegeln Propst, Äbtissin und Konvent mit demPropstei- bzw. dem Konventssiegel.
Geben am tag conceptionis Marie a.d. 1522.

Johann Schuler, wohnhaft und Bürger zu Schmalkalden, und seine Frau Barbara übernehmen die in der Verleihungsurkunde aufgezählten Verpflichtungen und versprechen, den Zentner Karpfen jährlich nach Allendorf zu liefern. Als Unterpfand stellen sie zwei Teiche neben dem großen Teich unter dem Hauenberg, an die sich das Klosterbei Säumnis halten kann. Die Eheleute bitten Wilhelm von Herda, Amtmann zu Salzungen (Saltz-), um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.

  • Archivalien-Signatur: 464
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 Dezember 8.

UB Allendorf Nr. 457 u. 458

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Durchmesser, schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rumpf mit langen Ohren) mit Helm. U. auf Schriftband: [S. WIL]HELM. VON.-HER[DA].


Propst Adolf von Biedenfeld (Bydennfelth), Äbtissin Elisabeth Nithart (Neytharttynn), Priorin Dorothea, Kelnerin Maria und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Francken-) an der Werra verleihen erblich Johann (Hansen) Schuler, Bürger und wohnhaft zu Schmalkalden, seiner Frau Barbara und ihren Erben des Klosters großen Teich unter dem Hauenberg (Hawen-), der eine zeitlang wüst gestanden hatte. Die Inhaber haben dafür einen jährlichen Erbzins von einem Zentner Karpfen Kaufmannsgut auf ihre Kosten an das Kloster zu liefern, je zur Hälfte fällig an Kathedra Petri [22. Febr.] und Bartholomei [24. Aug.]; dieser soll nicht erhöht werden. Der Teich ist in gutem Zustand zu halten; er darf ohne Zustimmung des Klosters nicht versetzt oder verkauft werden. Propst und Äbtissin sollen die Inhaber wie andere Untersassen des Klosters schützen und schirmen. Es siegeln Propst, Äbtissin und Konvent mit demPropstei- bzw. dem Konventssiegel.

  • Archivalien-Signatur: Abschrift auf 464
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1522 Dezember 8.

UB Allendorf Nr. 457


Äbtissin Elisabeth Nithart (Neydhartin), Priorin Dorothea Pfansteyn (-steynyn), Kellnerin Maria Acker (-in) und der Konvent des Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Franckensteyn) an der Werra überlassen mit Zustimmung ihres Propstes Adolf von Biedenfeld (Bydenfelts) die ihnen gehörende Hälfte einer Salzpfanne (nappen) - Siede und Salzwerk - zu Salzungen (Salcz-), wegen der ihnen geleisteten, treuen Dienste an Johann (Hanßen) Luck, Bürger zu Salzungen, und seine Ehefrau Anna, die dort nach Herkommen, Statuten und Gewohnheiten des Salzwerks und der Pfännerei zehn Jahre lang sieden sollen. Die Eheleute haben zugesagt, die Salzpfanne nach bestem Vermögen zu befeuern und zu betreiben, wie es in anderen Salzpfannen üblich ist. Als Lohn sollen sie aus jedem Werk, das gesotten wird, einen Korb Salz für ihre Mühe erhalten. Wird die Pfanne baufällig, so daß das Feuerwerk aufschlägt, haben die Eheleute dies dem Kloster anzuzeigen, damit dies den Schaden abwenden kann. Die Bezahlung des Klosters erfolgt nach jedem Sieden. Sind die Eheleute säumig, zahlen für zweimaliges Sieden nicht und beginnen ohneZustimmung der Klosters ein drittes Sieden, so kann das Kloster sie beurlauben. Die Eheleute haben auf Pfanne und Geräte sorgfältig zu achten und sie, falls nötig, mit Knechten zu reparieren; die Kosten samt Bede und Zinsen sind vom Kloster zu erstatten. Nach Ablauf der zehn Jahre soll der Vertrag mit den Eheleuten, sofern sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, auf Wunsch verlängert werden. Äbtissin und Konvent hängen das Konventssiegel an und bitten den Propst um Mitbesiegelung; dieser kündigt das Propsteisiegel an.

  • Archivalien-Signatur: 466
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1523 Mai 1.

UB Allendorf Nr. 459

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.


Hartmann, Abt, und Johann, Koadjutor des Stifts Fulda (Fuld), an Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt), Propst ihres Klosters Allendorf (-dorff) unter dem Frankenstein (Frangken-) bei Salzungen (Saltz-): sie hatten ihn zuvor etliche Male ernsthaft aufgefordert, persönlich in Fulda vor ihnen zu erscheinen; aus ihnen unbekannten Gründen ist Adolf dem nicht nachgekommen. Nach der Regel und den Statuten des Stifts hätten sie ihn mit Fug und Recht als ungehorsam ansehen und entsprechend gegen ihn vorgehen können. Da sie aber eher mit Sanftmut als mit Schärfe regieren, senden sie ihm erneut dieses Mandat zu und fordern ihn in aller Form auf, am Montag nach Gereonis, den 12. Oktober, als erstem, zweiten und drittem, peremptorischen Termin in der Frühe zu Fulda im Beinhaus (Bin-) des Stifts zu erscheinen. In jedem Fall wird dann geschehen, was sich gebührt. Siegel der Aussteller.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 18/19
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1523 August 25.

UB Allendorf Nr. 487

Fulda


Adolf von Biedenfeld (Bidenfeldt), Propst zu Allendorf (-dorff), bekundet: Philipp Schenck von Schweinsberg (Swynßberck), Dekan des Stiftes Fulda und Propst zu Allendorf, hatte ein Haus mit Scheune im Propsteihof zu Allendorf, eine Wiese in der stigelßheckenn und einen Garten in dem korngronde, zinspflichtig gegenüber Kloster und Konvent und früher im Besitz von Rothe Heinrich (Heyntzen), von Stephan Gleser für 18 Gulden gekauft und sich wegen der Zinse mit dem Konvent geeinigt. Falls die Klosterjungfrau, die damals mit Leibeskrankheit beladen war, sterben oder nicht mehr in dem Haus wohnen sollte, hatte er dem Konvent die bis dahin aus dem Haus fälligen Zinse aus anderen Gütern der Propstei anzuweisen. Da dem Konvent früher daraus ein Gulden und ein Ort jährlich angefallen ist, übereignet der Aussteller diesen hiermit zweieinhalb Acker Wiesen in der auwe, aus denen Heinrich (Heyntz) Griffe jährlich der Propstei einen Gulden und ein Ort schuldet; diese hat er künftig an Äbtissin und Konvent zu zahlen. Der Aussteller siegelt mit dem Propsteisiegel.

  • Archivalien-Signatur: 467
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1524 Dezember 4.

UB Allendorf Nr. 460

Siegel angehängt, wie Reg. Nr. 432, grün in Wachsschüssel, Rest.


Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt), Propst zu Allendorf (-dorff), an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen: der Herzog hatte ihn zuvor auf Bitte des Koadjutors zu Fulda (Fuld) als Propst zu Allendorf bei Salzungen (Saltz-) angenommen und dem Amtmann zu Salzungen, Wilhelm von Herda, befohlen, sich seiner anzunehmen; Adolf hat sich über diesen nicht zu beklagen gehabt. Später ist er in den Verdacht geraten, zum Nachteil des Abtes von Fulda gehandelt zu haben, wie z.T. der beigelegten Abschrift zu entnehmen ist [Nr. 486]; etliche Mißgönner wollten den Abt weiter gegen ihn aufbringen. Wilhelm von Herda hat eine Klage vor diesem zunächst verhindert. Nun vermutet Adolf aber aufgrund der zweiten beiliegenden Abschrift [Nr. 487] ein weiteres Vorgehen des Abtes gegen ihn. Dem Mandat hat er nicht willfahren wollen, zumal dies gegen die Interessen des Herzogs gewesen wäre. Er möchte den Herzog aber davon informieren, daß seine Mißgönner, denen seine Nonnen zum Teil anhängen, weiter gegen ihn vorgehen; Wilhelm von Herda ist dies wohlbekannt. Er bittet daher weiterhin um Schutz und Schirm des Herzogs, insbesondere um die schriftliche Erlaubnis, sich eine zeitlang in Städten und Flecken des Herzogs aufhalten zu dürfen, so daß er den Schein den Amtleuten des Herzogs vorlegen kann. Er wird für diese Zeit mit Wissen des Herzogs einen Stellvertreter in der Propstei bestimmen. Wilhelm von Herda möge vom Herzog entsprechend angewiesen werden.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 21/22/23
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1525 April 5.

UB Allendorf Nr. 488

Auf der Rückseite Spuren eines grünen, aufgedrückten Verschlußsiegels.


Johann [Herzog zu Sachsen etc.] an den Propst zu Allendorf (-dorff): hat Brief des Klosters Allendorf erhalten und war geneigt, zu den früheren Schreiben des Propstes wegen seiner Bestellung seine Ansicht mitzuteilen. Dies war aber nicht möglich, weil er die zur Renterei verordneten Diener nicht bei sich hat. Sobald diese zu ihm kommen, in etwa drei Wochen, wird er auf das Ansinnen des Proptes antworten. Bis dahin bittet er um Geduld.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 24
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1525 Dezember 23.

UB Allendorf Nr. 493

Torgau


Adolf von Biedenfeld (Bedenfeltt), Verweser zu Allendorf (-dorff), an Dekan Apollo von Vilbel (-bell) und das Kapitel des Stifts Fulda (Fulde): das Schreiben mit der Forderung nach einer Pension aus der Propstei Allendorf für die gemeine Präsenz hat er erhalten. Nachdem er von den aufrührerischen Bauern beraubt, geschätzt und verjagt worden war, hatte er sich als verlassener, armer, elender Mensch in Salzungen (Saltzungenn) niedergelassen. Der Kurfürst hat das Kloster aus der Hand der Bauern erobert und ihn auf Fürbitte etlicher guter Freunde dort als Verweser gegen eine Besoldung eingesetzt. Die Verwaltung der Propstei ist ihm entzogen; zu dem Begehren der Empfänger kann er daher nichts sagen. Sie mögen sich an den Kurfürsten wenden, der ihnen gebührliche Antwort geben wird.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 26
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: [1527 nach Dezember 15].

UB Allendorf Nr. 497


Dekan Apollo von Vilbel (-bell) und das Kapitel des Stiftes Fulda an Adolf von Biedenfeld (Bidennfeltt), Propst zu Allendorf (-dorff): sie haben Herrn Blasius Bien, Seelgerät-Verwalter (selgereder) des Stifts Fulda, die hinterstellige, in die gemeine Präsenz fällige Pension aus der Propstei Allendorf anbefohlen und bitten den Empfänger, diesem die ausstehende Summe gegen Quittung, zu der Bien hiermit bevollmächtigt wird, zu übergeben.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 25
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1527 Dezember 15.

UB Allendorf Nr. 496

Fulda


Wilhelm von Herda, Amtmann zu Salzungen (Saltz-), an Johann Herzog von Sachsen (Sachssenn) und Kurfürst, Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen (Meyssenn): vor kurzer Zeit haben Dekan und Kapitel zu Fulda an des Herzogs und Kurfürsten Vorsteher zu Allendorf (-dorff), Adolf von Biedenfeld (Bidennfeltt), einen Brief ausgehen lassen [Nr. 496]. Der Amtmann hat Adolf befohlen, Dekan und Kapitel die beiliegende Antwort zu übersenden [Nr. 497]. Adolf hat dem Amtmann jetzt eröffnet, daß der Koadjutor des Stifts Fulda den Nikolaus Reckwil, wohnhaft zu Wasungen (-genn) hinter Graf Wilhelm von Henneberg, mit einem mündlichen Auftrag zu ihm geschickt hatte. Demnach hat der Koadjutor den Eindruck, daß der Kurfürst von Adolf Rechnungslegung fordert. Dies hat er ihm mittels eines angehefteten kaiserlichen Mandats ausdrücklich verbieten lassen und um Antwort gebeten, ob Adolf sich daran halten wolle oder nicht. Adolf hat dem Amtmann berichtet, er werde darauf die gleiche Antwort wie zuvor geben. Dies will der Amtmann dem Kurfürsten berichten, damit der ggf. weitere Anweisungen geben kann. Bereits kurz nach dem Bauernkrieg (buerisschem uffrore) hatte der Amtmann dem Kurfürsten berichtet, daß er etliche Kelche, Urkunden und anderes in Verwahrung genommen und darüberein Verzeichnis angelegt hat; er hatte damals um Anweisungen gebeten, wie er damit weiter verfahren solle; bisher hat er dazu keine Antwort erhalten. Er bittet deshalb erneut um Anweisungen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 27
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1528 Dezember 27.

UB Allendorf Nr. 499

Spuren eines braunen, aufgedrückten Verschlußsiegels.


Burkhard Hundt zum Altenstein und der Rat der Stadt Gotha bekunden, daß entsprechend dem kurfürstlichen Ausschreiben Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt) ihnen in Abwesenheit der übrigen Beauftragten 81 Gulden acht Groschen acht Pfennige Landwährung Landsteuer gegen den Türken wegen des Klosters [Allendorf] termingerecht gezahlt hat. Petschaft Burkhards und Stadtsekretsiegel von Gotha.

  • Archivalien-Signatur: 475 / 1 Rückseite
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1529 November 16.

UB Allendorf Nr. 500


Johann Herzog zu Sachsen (-senn) und Kurfürst an seinen Amtmann zu Salzungen (Saltz-), Wilhelm von Herda: Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt), Vorsteher des Klosters Allendorf (-dorff), hatte ihm geschrieben wegen der Steuer (anlag), mit der der Rat zu Salzungen das Kloster belegt hatte; eine Abschrift liegt bei [Nr. 488]. Das Ausschreiben des Kurfürsten stellt klar fest, daß die Räte der Städte Bürgergut je nach Wert besteuern sollen. Warum der Rat nun das Kloster und dessen Güter belastet hat, weiß der Kurfürst nicht, da es dem Rat so nicht befohlen war. Die Klöster im Lande sind in diese Steuer nicht einbezogen. Der Amtmann, der die Haltung des Grafen Hermann von Henneberg (-bergk) zu der Sache wissen wird, soll den Rat dahin bringen, das Kloster und seine Güter unbelastet zu lassen. Wenn der Kurfürst das Kloster in diese oder andere Steuern einbezogen wissen will, wird er entsprechend verfügen.

  • Archivalien-Signatur: 475 / 1 Vorderseite
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1529 November 26.

UB Allendorf Nr. 501

Weimar


Johann Herzog zu Sachsen (-senn) und Kurfürst an Philipp Schenck zu Schweinsberg (Sweins-), Dekan des Stifts Fulda und Propst auf St. Johannisberg: er hat das erneute Schreiben wegen Propstei und Kloster Allendorf (-dorff) erhalten und inzwischen in der Sache Erkundigungen eingezogen. Demnach hat Philipp, als er die Dekanei übernahm, diegenannte Propstei verlassen. Adolf von Biedenfeld (Bidenfelt), der jetzige Vorsteher, ist vom Stift Fulda darauf präsentiert und von ihm bestätigt worden. Da der Kurfürst nun auf Bitten seiner Landstände Bevollmächtigte zu Sequestration und Verwaltung dieser und anderer Kloster- und Kirchengüter verordnet hat, will er in dieser Sache keine Änderungen mehr vornehmen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 28
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1531 Mai 19.

UB Allendorf Nr. 503

Torgau


Johann Herzog zu Sachsen (-ssen) und Kurfürst an Wilhelm von Herda, seinen Amtmann zu Salzungen (Saltz-): Adolf [von] Biedenfeld (Bidenfelt), Vorsteher zu Allendorf (-dorff), hatte sich wegen der Steuer beschwert, mit der der Rat zu Salzungen (Saltz-) das Kloster belegt hatte; der frühere Befehl des Herzogs in dieser Sache liegt bei [fehlt]. Zu der zuletzt festgesetzten Türkensteuer hatten geistliche und Kirchengüter nichts zu zahlen. Sollte aber der Vorsteher selbst Güter besitzen, die unter dem Rat zu Salzungen oder anderswo in Landen des Kurfürsten liegen, so schuldete er davon die neue Steuer. Für Anteile an Salzpfannen, die nicht ihm, sondern dem Kloster gehören, konnte er nicht herangezogen werden. Von der jetzt neu angesetzten Steuer sind auch geistliche und Kirchengüter nicht ausgenommen. Die Steuer von Geistlichen, die Zinse und Einkommen in den Landen des Kurfürsten haben, soll von den zuständigen Amtleutenund Schössern erhoben werden. Da Vorsteher und Kloster unmittelbar dem Kurfürsten unterworfen sind, hat der Amtmann den Rat zu Salzungen davon zu informieren, daß der Vorsteher die Steuer für die Anteile an den Salzpfannen selbst erhebt und an den Amtmann als die zuständige Stelle weiterleitet. Dieses Verfahren gilt auch bei den Leuten des Klosters, die unter der Obrigkeit des Vorstehers sitzen.

  • Archivalien-Signatur: 475 / 2
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1531 Mai 19.

UB Allendorf Nr. 502

Oblaten-Verschlußsiegel aufgedrückt, oval, 1,7 x 1,5 cm. Wappenschild (vielfach gespalten und geteilt - unkenntlich) mit Herzbischild (gekreuzte Schwerter), darüber Initialen H.H.Z.[S.].

Torgau


Eberhard von der Tann (Thann), Amtmann zu Wartburg (-burgk), an Johann, erwählten Abt des Stifts Fulda: sein Schwager Philipp Schenck zu Schweinsberg (Sweinsperg), Dekan des Stifts Fulda und Propst zu St. Johannisberg, hatte seinem verstorbenen Herrn Johann, Herzog zu Sachsen (-senn) und Kurfürst, mitgeteilt, daß der Abt ihn erneut mit der Propstei Allendorf (-dorff) begnadet habe, und deshalb um Schutz und Schirm gebeten. Ihn selbst hatte er ersucht, sich als dessen Rat und Diener beim Kurfürsten für ihn zu verwenden. Bis jetzt hat Eberhard keine Antwort erlangen können. Der Kurfürst hat dem Abt das Präsentationrecht auf diese Propstei nicht mehr zugestanden; die Konfirmation und die damit verbundene Nutzung habe stets ihm und seinen Vorfahren gehört. Da er nun die Propstei neben anderen, in seinem Fürstentum gelegenen geistlichen Gütern der Ritterschaft und der Landschaft überstellt habe, könne er der Bitte des Dekans nicht mehr entgegenkommen. Demnach wird Philipp die Propstei wohl weder gütlich noch auf dem Rechtsweg erlangen können; es wird wohl auch nicht zugelassen werden, diese, wie bisher üblich, mit Ordensleuten zu besetzen und als Propstei und geistliches Gut zu nutzen. Er bittet daher um einen Bericht zu den Rechten, die das Stift Fulda an der Propstei hat. Seines Wissens haben nicht Abt und Stift, sondern die Ordensleute die Nutzung empfangen. Man solle daher einen Vergleich mit dem jetzt regierenden Kurfürsten von Sachsen anstreben. Möglicherweise wird der Kurfürst von der Propstei abstehen und sie Eberhard wegen dergeleisteten Dienste übertragen. Er will sich jedenfalls zugunsten des Stifts Fulda in der Sache verwenden. Bitte um Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 29/30
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1532 Dezember 17.

UB Allendorf Nr. 504

Tann


Eberhard von der Tann, Amtmann zu Wartburg (-burgk), an Johann Friedrich Herzog zu Sachsen, des heiligen römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürst, Landgrafen zu Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen (Meissenn) zw eigenn hannden: er hatte den kurfürstlichen Räten Johann (Hannsen) von Minkwitz (Mingk-), Ritter, und Dr. Gregor Brück neben den Dingen, die sein Unterkommen betreffen, auch von einem Ersuchen des Abtes von Fulda wegen des Klosters Allendorf (Allenndorff) berichtet. Er hatte dem Abt daraufhin mündlich und auf dessen Wunsch auch schriftlich geantwortet; eine Abschrift liegt bei [Nr. 504]. Der Abt hat angekündigt, ihm mit Wissen des Kapitels eine schriftliche Antwort zukommenzu lassen. Vermutlich wird man sich aber zuvor an den Kurfürsten wenden. Deshalb übersendet er in Abschrift das, was des Kurfürsten Vater in der Sache veranlaßt hat [Nr. 503], und seine eigene Antwort.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 31/32
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1532 Dezember 23.

UB Allendorf Nr. 505

Oblaten-Verschlußsiegel aufgedrückt, oval, 1,5 x 1,4 cm, lose. Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm, darüber Initialen E.V.-D.T.

Tann


Johann Friedrich Herzog zu Sachsen (-ssen) und Kurfürst an seinen Rat und Getreuen Anarg Herrn zu Wildenfels, Schönkirchen (Schonnkirchenn) und Ronneburg (-berg), Amtmann zu Altenburg (Alden-): sein Vetter Herzog Georg (Jorg) zu Sachsen hat ihm geschrieben, da Euphemia von Plaussig (Plausgk), Äbtissin des Klosters zu Weißenfels (Weissen-), wegeneines Erbfalls an ihn herangetreten ist; näheres ist dem beiliegenden Schreiben zu entnehmen. Der Kurfürst befiehlt Anarg, beide Seiten vor sich zu laden und zur Sache zu verhören. Wenn dabei nichts Gegenteiliges festgestellt wird, soll der von Liebenhain (Liben-) verpflichtet werden, die 400 Gulden zu entrichten und so die Äbtissin zufriedenzustellen. Ist deren Klage jedoch unbillig, sollen dies und die Bedenken des Amtmanns dem Kurfürsten berichtet werden, der daraufhin das Weitere veranlassen wird.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 33
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1534 Mai 23.

UB Allendorf Nr. 506

Altenburg


Philipp Schenck von Schweinsberg (-bergk), Dekan des Stifts Fulda, Propst [zu Allendorf], an Johann Friedrich Herzog zu Sachsen, des Heiligen Römischen Reichs Erzmarschall und Kurfürst, Landgrafen in Thüringen (Do-) und Markgrafen zu Meißen: der Kurfürst wird sich an die schriftliche Mitteilung Philipps erinnern, als dieser vom verstorbenen Abt Hartmann auf die Propstei Allendorf (-dorff) bei Salzungen präsentiert worden war und tatsächlich davon Besitz ergriffen hatte; des Kurfürsten verstorbener Vater hatte ihn - nach seiner Erinnerung in Anwesenheit des jetzigen Kurfürsten - in Schutz und Schirm genommen. Er hat die Propstei mit z.T. eigenen Mitteln merklich gebessert; Johann, erwählter und bestätigter Abt des Stifts Fulda, Erzkanzler der römischen Kaiserin, hat ihn in dieser Propstei bestätigt. Nun hat er erfahren, daß Dritte im Namen des Kurfürsten Propstei und Kloster an sich bringen wollen. Er bittet daher den Kurfürsten, ihn nach dem Herkommen im ungestörten Besitz der Propstei zu schützen und zu schirmen, solange niemand ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn vorlegen kann. Philipp Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen (Catzen-) etc., hat sich beim Kurfürsten schriftlich dafür verwendet. Der Aussteller hat aber weder darauf noch auf ein eigenes Schreiben Antwort vom Kurfürsten erlangt. Daer nicht zu dem Seinen hat kommen können, ist ihm daraus großer Schade entstanden. Er bittet den Kurfürsten daher nochmals, ihn gemäß dem alten Herkommen in der Propstei zu schützen und zu schirmen und die Amtleute in Salzungen und Eisenach (Ey-) entsprechend anzuweisen. Bitte um Antwort mit dem Überbringer des Briefes. Der Aussteller ist bereit, persönlich an einem beliebigen Ort und zu beliebiger Zeit vor dem Kurfürsten zu erscheinen.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 04/05
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1538 Oktober 1.

UB Allendorf Nr. 507

Oblaten-Verschußsiegel auf der Rückseite von Bl. 6 aufgedrückt. Oval, 1,7 x 1,4 cm, Wappenschild (geteilt, oben Löwe, unten 4 Rauten 3:1), darüber Initialen P.S.Z.S.

Papier

Fulda


Die Räte - Kanzler [Franz Burckhardt], Dr. [Kaspar von] Teutleben (Teyt-), J[ost] von Hain, Dr. [Heinrich] Schneidewein und Dr. C[hristian] Brück - an den Rentmeister zu Thüringen (Du-): Burkhard Hundt zum Altenstein hat an den Kurfürsten zu Sachsen (-ssen) und Burggrafen zu Magdeburg das beiliegendeSchreiben wegen der Güter gerichtet, die er dem Kloster Allendorf (Allenndorff) entzogen und bisher innegehabt hatte. Weil sie keine Kenntnis von Lage und Zustand dieser Güter haben, senden sie dem Rentmeister das Schreiben zu und fordern ihn auf, es zu beantworten und die Bitte Hundts abzuschlagen. Er soll mit den Gütern in gleicher Weise verfahren wie mit den übrigen Gütern des Klosters Allendorf.

  • Archivalien-Signatur: 476 Bl. 35
  • Bestandssignatur: 4-10-0110
  • Datierung: 1544 August 19.

UB Allendorf Nr. 509

Torgau