Bestandssignatur

5-11-1090

Laufzeit

1346 - 1681

Umfang

71 Urkunden - bedingt erschlossen

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Königsee, erstmals zu Beginn des 13. Jahrhunderts in der Namensform "Kunigesee" als Pfarrort erwähnt, wurde von den Grafen von Schwarzburg wohl noch in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zur Stadt erhoben. Zu 1257 werden nämlich erstmals "cives", also Bürger, genannt. Das Stadtrecht von Königsee aus dem Jahre 1365 ähnelte den 1350 gegebenen Stadtilmer Statuten. Die Stadt gehörte bis auf die Jahre 1448 bis 1453 (in denen König Friedrich III. die Belehnung herauszögerte) zum Territorium der Grafen von Schwarzburg, seit 1584 zur Linie Schwarzburg Rudolstadt, bei der sie bis 1918 verblieb.

Seit 1342 ist der Rat bezeugt. Drei Ratskollegien (Ratsmittel) lenkten im jährlichen Wechsel die Geschicke der Stadt. Der regierende Rat bestand aus vier Personen (Ratsmeister bzw. Ratsleute). 1436 setzte sich der regierende Rat aus je zwei Ratsmeistern (seit 1504 mit der Bezeichnung Bürgermeister) und zwei Kämmerern zusammen. Seit Anfang des 16. Jahrhunderts vertraten zudem vier Ratsmannen oder Vierleute die Gemeinde gegenüber dem Rat. Dieser übte die niedere Gerichtsbarkeit aus.

Inhalt

Steuerfreiheit.- Kauf und Verkauf.- Schenkung.- Besitzbestätigungen.- Zinsen.- Schuldverschreibungen.- Polizeiverordnungen.- Seelgerätstiftung.- Freiheiten und Privilegien.- Statuten.- Malzgerechtigkeit.- Wochenmarkt.- Viehmärkte.