Bestandssignatur

5-12-3010

Laufzeit

1838 - 1859

Umfang

0,1 lfm Akten und Amtsbücher (7 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Grafen und Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt erwarben selbst kaum Besitzanteile an den Frankenhäuser Salzwerken. Sie verstanden es jedoch, hohe Einnahmen über die Salzproduktion zu erzielen.
Am 19. Februar 1834 erließ Fürst Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (* 1793, reg. 1814-1867) das „Gesetz die Versorgung des Fürstenthums mit Salz und die Controlle des Salzverbrauchs betreffend“. Darin wurden Festlegungen zur Reglementierung und Kontrolle des Salzhandels und der Salzpreise getroffen. Mit der Durchsetzung des Salzmonopols beauftragte der Fürst Beamte der Salinenkontrolle Frankenhausen.
Das den Salzhandel zwischen den deutschen Ländern erschwerende Monopol hob der Norddeutsche Bund mit Gesetz vom 12. Oktober 1867 auf.

Inhalt

Instruktion für den Salinenkontolleur als Vorsteher der Salzniederlage.- Soda-Fabrik.- Abgabe von Mutterlauge.- Düngersalz.