Bestandssignatur

5-14-2610

Laufzeit

1682 - 1818

Umfang

9,3 lfm Akten (668 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das durch Teilung des Amtes Schwarzburg 1564 entstandene Reichslehnamt Gehren nahm unter den schwarzburgischen Ämtern als kaiserliches Lehen eine Sonderstellung ein, die durch den Titel des Schössers als "Rat und Amtmann zum Gehren" deutlich hervortrat. Außer der Gerichtsbarkeit und Finanzhoheit erhielt der Amtmann die Aufsicht über die Gemeinden sowie über die Kirchen und Schulen. Etwa seit Mitte des 17. Jahrhunderts bildete der Amtmann zusammen mit dem Pfarrer in Gehren für die Kirchen- und Schulangelegenheiten ein geistiges Untergericht, das die Bezeichnung Unterkonsistorium Gehren führte, aber dem Konsistorium in Arnstadt unterstand. Das Unterkonsistorium Gehren wurde erst 1822 aufgehoben bzw. durch eine Konsistorialkommission ersetzt, die 1847 mit der Übernahme der Kirchen- und Schulangelegenheiten durch die in Sondershauusen neu gebildete Landesregierung zusammen mit dem Konsistorium Arnstadt aufgehoben wurde.

Inhalt

1 Visitationen, Statistik.- 2 Kirchen- und Schulstellen, Bestallungen.- 3 Kirchen- und Schulvermögen, Grundbesitz, Rechnungssachen.- 4 Kirchen- und Schulbauten, Friedhöfe, Glocken.- 5 Liturgie, Kirchenfeste und Sonntagsruhe, Landestrauer.- 6 Stiftungen und Legate, Kollekten, Hospitäler.- 7 Seelsorge und kirchliche Gerichtsbarkeit (Kirchenstände, Unterricht und Erziehung, Kirchenzucht).- 8 Verordnungen der Regierung und des Konsistoriums Arnstadt.