Bestandssignatur

5-14-2620

Laufzeit

1844 - 1892

Umfang

0,1 lfm Akten (6 AE)

Findmittel

Findkartei

Inhalt

1822 wurde das Unterkonsistorium Gehren zugunsten des Konsistoriums Arnstadt aufgelöst. Viele in der Oberherrschaft Arnstadt bestehende Oberbehörden wurden zum 1. April 1847 abgeschafft und ihre Befugnisse der Regierung Sondershausen übertragen. 1850 erfolgte schließlich die Einführung der Ministerialverfassung. Als Organe des Ministeriums in kirchlichen Angelegenheiten dienten die vorhandenen Superintendenturen. Der Superintendent von Arnstadt führte die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten im Bezirk Gehren. In der zum 1. Juli 1850 erlassenen neuen Kirchenverfassung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen wurden die Sprengel der Superintendenturen entsprechend den Grenzen der Bezirke festgelegt. Dadurch wurde eine Superintendentur Gehren geschaffen.
Vornehmste Aufgabe der Superintendenten war die Kirchen- und Schulinspektion in ihren Sprengeln, deren rechtliche Grundlagen 1865 und 1866 für das gesamte Fürstentum einheitlich geregelt wurden. In der sich 1918 bis 1920 konstituierenden Thüringer evangelischen Kirche wurde statt der herkömmlichen Bezeichnungg „Superintendentur“ der Begriff „Oberpfarramt“ verwendete. Bei der Neuordnung von 1925 wurden dem Oberpfarramtsbezirk Gehren auch die Kirchgemeinden Böhlen, Goldisthal und Oelze aus dem ehemaligen Amt Schwarzburg (bis 1920 Schwarzburg-Rudolstadt) zugewiesen. Mit dem Kirchengesetz über die Einteilung des Gebiets der Thüringer evangelischen Kirche in Superintendenturen vom 31. März 1944 wurden wieder Superintendenturen gebildet. Die Gemeinden des Oberpfarramts Gehren wurden (mit Ausnahme von Goldisthal und Oelze) sämtlich der Superintendentur Ilmenau zugewiesen.
Im Landeskirchlichen Archiv in Eisenach werden unter der Bezeichnung „Superintendentur Gehren“ weitere Unterlagen zur Kirchen- und Schulgeschichte im Amt Gehren aufbewahrt.

Inhalt

Anregung zur Einrichtung von Fortbildungs-, Näh- und Strickschulen.- Zensurtabellen.- Handarbeitsunterricht.