Bestandssignatur

5-15-2000

Laufzeit

(1714) 1814 - 1923 (1945)

Umfang

23,2 lfm Akten (ca. 1640 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

1848 legte Kammerassessor Wilhelm Hülsemann Vorschläge zur Neuordnung der Verwaltung des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen vor. Unter dem 17. März 1850 erschien dann das Gesetz über die "Reorganisation der Staatsverwaltung", das im Wesentlichen den Plan Hülsemanns verwirklichte. Vom 1. Juli 1850 an bildete das Ministerium, das aus höchstens fünf stimmführenden Mitgliedern bestand, die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung und wurde in fünf Abteilungen gegliedert:

1. für Angelegenheiten des fürstlichen Hauses (einschließlich Außenpolitik und Militärangelegenheiten),
2. für innere Verwaltung,
3. für Finanzen,
4. für Kirchen- und Schulsachen,
5. für Justiz.

Jeder Abteilung stand ein stimmführendes Mitglied vor. Der Chef des Ministeriums erhielt zugleich die Geschäfte der ersten Abteilung übertragen. Unmittelbar unter das Ministerium wurde die Staatshauptkasse gestellt. Damit kam das Geheimratskollegium, das bisher die Stelle der obersten Behörde des Fürstentums eingenommen hatte, in Wegfall, zugleich aber auch die Landesregierung, die Kammer, die durch das Gesetz über die Zivilliste vom 18. März 1850 und die damit erfolgte Zusammenlegung der Kammer- und Landesverwaltung überflüssig wurde, und endlich das Landesjustizkollegium.
Erst 1919 wurden die Aufgaben der einzelnen Abteilungen neu geregelt und zugleich eine sechste Abteilung, die Wirtschaftsabteilung, gebildet.

In der Verordnung die Einrichtung des Ministeriums betreffend vom 16. August 1850 wurden die von der Ersten Abteilung zu bearbeitenden Angelegenheiten im Einzelnen festgelegt, die sich nach dem Gesetz über die Reorganisation der Staatsverwaltung vom 17. März 1850 auf die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses, die Beziehungen zu anderen Staaten und zur deutschen Zentralgewalt sowie auf die Militärangelegenheiten erstrecken sollten. Der Geschäftsbereich der Ersten Abteilung blieb auch nach 1918 mit Ausnahme der herausgelösten Haus- und Hofangelegenheiten im Wesentlichen bestehen, ebenso blieb nach der Geschäftsordnung vom 22. Mai 1919 die Bezeichnung "Erste Abteilung" erhalten.

Inhalt

1 Fürstliches Haus.- 2 Hof- und Kammersachen.- 3 Staatsbehörden und Staatsverwaltung.- 4 Staatsbeamte.- 5 Bundes- und Reichssachen.- 6 Auswärtiges.- 7 Ermittlungen, Pass- und Nachlasswesen.- 8 Wissenschaft und Kultur (Vereine, Literatur, Presse, Denkmäler).- 9 Technik und Gewerbe.- 10 Auszeichnungen (Gnadensachen, Orden, Nobilitierung, Kriegsauszeichnungen).- 11 Wehrsachen (auch einzelne Personalia des Militärs).- 12 Bauliche Unterhaltung von Gebäuden.