Bestandssignatur

5-33-3310

Laufzeit

1838 - 1951

Umfang

1,3 lfm Akten (102 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Oberförstereien der beiden ehemaligen Einzelstaaten Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt firmierten seit April 1921 als Thüringische Forstämter. Am 30. Mai 1923 wurden die noch bestehenden Oberforstämter in Rudolstadt und Sondershausen aufgelöst und die Forstdezernate der Gebietsregierungen nach Aufhebung der Gebietsregierungen als Forstabteilungen (u.a. in Rudolstadt und Sondershausen) fortgeführt. Im Laufe des Jahres 1924 wurden jedoch die Forstämter unmittelbar dem Thüringischen Finanzministerium untertstellt. Die Forstämter führten zugleich die forsttechnische Aufsichtüber die in ihrem Bereich liegenden Körperschaftswaldungen. Mit dem In-Kraft-Treten der Thüringischen Forstordnung vom 17. September 1930 erstreckte sich der Amtsbereich der Forstämter auch über die Gemeindefluren sowie die wirtschaftliche Aufsicht über nichtstaatliche Waldungen.
Die Zahl der Forstämter verringerte sich in den 1920er Jahren durch Zusammenlegungen ständig. Im April 1946 erfolgte eine Neuaufteilung der Forstämter unter Einbeziehung der 1945 an Thüringen gelangten preußischen Gebietsteile, auf die am 1. Oktober 1949 eine grundlegende Umorganisation der unteren Forstbehörden durch die Bildung von Kreisforstämtern folgte.
Das Thüringische Forstamt Leutenberg bestand von 1921 bis 1949, zum 1. Oktober 1949 wurde es eine Oberförsterei des Kreisforstamts Saalfeld.

Inhalt

1 Allgemeines.- 2 Haushalts- und Rechnungswesen.- 3 Kauf- und Pachtsachen, Holz- und Nebennutzungen.- 4 Gemeinde- und Privatwaldungen, Bauwesen.