Bestandssignatur

5-34-1450

Laufzeit

1945 - 1952

Umfang

2,7 lfm Akten (331 AE)

Findmittel

Findkartei

Inhalt

Durch das Kreiseinteilungsgesetz vom 16. Juni 1922 sowie die Gemeinde- und Kreisordnung vom 22. Juni 1922, die beide am 1. Oktober 1922 in Kraft traten, wurde Thüringen in neun (später zehn) Stadt- und 16 Landkreise eingeteilt. Die Landkreise waren nunmehr Selbstverwaltungskörperschaften, die staatliche Aufgaben als Auftragsangelegenheiten verwalteten. Geleitet wurden sie von einem Kreisdirektor. 1926 entstanden als untere staatliche Verwaltungsbehörde Kreisämter, die seit 1939 die Bezeichnung „der Landrat“ führten. Die weitgehenden Befugnisse der Kreise als Selbstverwaltungsorgane wurden bereits 1926 zurückgedrängt, 1933 wurde die kommunale Selbstverwaltung auch formell aufgehoben.
Das Kreisgebiet erfuhr infolge der 1945 erfolgten Eingliederung des ehemaligen preußischen Regierungsbezirks Erfurt in das Land Thüringen in seinem südlichen und westlichen Teil erhebliche Veränderungen.

Inhalt

1 Verwaltung
Protokolle des Kreistags, des Kreisrats sowie der Ausschüsse und Kommissionen.- Struktur und Arbeitsweise.- Personal.- Rechtsangelegenheiten.- Kirchenangelegenheiten.

2 Gemeindeverwaltungen
Struktur und Arbeitsweise der Gemeindeverwaltungen.- Protokolle der Gemeindeverwaltungen.

3 Demokratische Massenarbeit.- 4 Wahlen.- 5 Entnazifizierung.

6 Bodenreform
Gesetze, Befehle und Rundverfügungen.- Durchführung und Ergebnisse (nach Orten).- Bodenreform-Bauprogramm.- Ortslageplanung (nach Orten).

7 Grundstücks- und Katasterwesen.- 8 Kreis- und Gemeindehaushalt.- 9 Wirtschaft.

10 Land- und Forstwirtschaft
Acker- und Gartenbau.- Viehhaltung.- Forstwirtschaft.- Maschinen-Ausleih-Stationen.

11 Handel und Versorgung.- 12 Gesundheits- und Sozialwesen (auch Betreuung von Umsiedlern und Evakuierten).- 13 Volksbildung und Kultur.