Bestandssignatur

2-13-0026

Laufzeit

1606-1879

Umfang

4,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Landesregierung zu Gotha wurde 1641 als Zentralbehörde für die Rechtspflege und die innere Verwaltung (Landespolizei) und als Lehnhof des Fürstentums Gotha eingerichtet. Sie war seit dem Ende des 17. Jahrhunderts dem Geheimen Ratskollegium in Gotha untergeordnet. Neben der Regierung bestand seit 1653 als selbständige Zentralbehörde für das Vormundschaftswesen die Vormundschaftsaufsicht, die aber im 18. Jahrhundert als Vormundschaftskommission der Landesregierung angegliedert war und 1760 aufgehoben wurde. Für die Wirtschaftsförderung im Fürstentum wurde im 18. Jahrhundert innerhalb der Regierung eine Polizeikommission errichtet, deren Anfänge bis 1697 zurückgehen, die aber erst 1729 ihre feste Einrichtung erhielt. Sie war seit 1750 als Oberpolizeidirektion selbständige Zentralbehörde neben der Landesregierung, wurde ihr aber schon 1760 als Oberpolizeikommissariat wieder angegliedert und bestand bis 1829. Der Landesregierung oblagen auch die Einquartierung fremder Truppen und die Militäraushebung. Ihr war als beratende Medizinalbehörde 1727 bis 1829 das Collegium Medicum beigegeben.
Nach Übergang der Landesherrschaft im Herzogtum Gotha an das Coburger Herzogshaus 1826 blieb die Landesregierung für das Herzogtum Gotha zuständig und wurde nunmehr dem Sachsen-Coburg und Gothaischen Ministerium unterstellt. Ihre Aufgaben als Justizbehörde und als Lehnhof gingen 1829 an das neuerrichtete Gothaer Justizkollegium über. Die Landesregierung war seitdem auf die innere Verwaltung beschränkt. Sie übernahm 1849 die Aufgaben der Kammer und des Obersteuerkollegiums, ließ sie jedoch durch eine besondere kollegiale Finanzabteilung bearbeiten. Bei Errichtung der neuen Ministerialorganisation 1858 wurde die Landesregierung aufgehoben.