Bestandssignatur

2-13-0031

Laufzeit

1808-1897

Umfang

0,6 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Das Justizkollegium Coburg wurde mit der Trennung von Verwaltung und Justiz 1828 in der obersten Ebene gebildet. Es löste die seit dem 17. Jahrhundert bestehende Verwaltungsform ab. Ihm unterstanden die Justizämter Coburg, seit 1840 Coburg I (Verwaltung und Zivilsachen) und II (Kriminalsachen), Neustadt an der Heide und Rodach sowie die Ämter, seit 1840 Justizämter Königsberg und Sonnefeld.
Übergeordnetes Gericht war das Oberappellationsgericht in Jena. Bei der Neuordnung der Gerichtsorganisation in den Herzogtümern Coburg und Gotha 1858 wurden die Justizkollegien aufgehoben. Als Nachfolgebehörden übernahmen das Kreisgericht Coburg und das Appellationsgericht Gotha deren Aufgaben. Dem Kreisgericht Coburg unterstanden die Justizämter und staatlichen Stadtgerichte. Als Berufungsgericht war das Appellationsgericht Gotha zuständig, dessen Gerichtssprengel die Herzogtümer Coburg und Gotha umfasste. Das Oberappellationsgericht in Jena blieb oberste Gerichtsinstanz. Mit der Aufhebung des Appellationsgerichts Gotha im Jahr 1868, als die Herzogtümer der Gerichtsgemeinschaft der thüringischen Staaten beitraten, trat das Appellationsgericht in Eisenach an dessen Stelle.
Bei der Trennung von Verwaltung und Justiz 1858 entstand das Landratsamt Coburg (1920 im bayrischen Bezirksamt Coburg fortgesetzt). Das Justizamt Königsberg übte noch bis 1879 Verwaltungsfunktionen aus. Die Städte Coburg, Neustadt, Rodach und Königsberg erhielten den Status von Immediatstädten.