Bestandssignatur

1-14-0001

Laufzeit

1558 - 1910

Umfang

62,2 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Unter sachsen-gothaischer Landesherrschaft bestanden 1672 bis 1826 Landesregierung, Konsistorium, Kammer und Obersteuerkollegium zu Altenburg als Landeskollegien fort. Die wichtigsten politischen Angelegenheiten wurden aber im Geheimen Ratskollegium zu Gotha entschieden. Es wurde 1808 in Geheimes Ministerium umbenannt. Nachdem Sachsen-Altenburg 1826 wieder selbstständiges Herzogtum geworden war, verlor diese oberste Zentralbehörde in Gotha ihre Zuständigkeit für das Altenburger Gebiet. An ihrer Stelle wurde deshalb hier im November 1826 das Geheime Ministerium zu Altenburg errichtet. Unter dem Vorsitz des Herzogs tagte es als Geheimes Ratskollegium. Das Geheime Ministerium wurde bei Neuordnung der Altenburger Zentralverwaltung 1866 aufgehoben und im Ministerium fortgeführt.
In den Bestand sind auch Akten aus dem Geheimen Archiv zu Gotha eingegangen, die nach dem Teilungsvertrag von 1826 an das Geheime Ministerium zu Altenburg abgegeben wurden und zumeist aus den Abteilungen UU, WW und KKK des Geheimen Archivs zu Gotha stammen. Ferner sind Akten enthalten, die bei dem 1780 errichteten Geheimen Ratskollegium zu Hildburghausen und seinen Vorgängerbehörden, der Regierung und dem Kabinett in Hildburghausen, besonders über herzogliche Familiensachen erwachsen sind und nach Übersiedlung des Herzogshauses von Hildburghausen nach Altenburg 1826 in die Registeratur des Geheimen Ministeriums gekommen sind. Der Bestand war 1826 bis 1906 im Schloß zu Altenburg aufbewahrt. Er kam dann in das neu erbaute Ministerialgebäude in Altenburg und endlich 1930 ins Archiv.