Bestandssignatur

1-14-0031

Laufzeit

1592-1866 (1891)

Umfang

99,1 lfm

Findmittel

Repertorium

Inhalt

Auf dem Altenburger Landtag von 1818 wurde beschlossen, die Kammer und das Obersteuerkollegium für Aufgaben, die beide Behörden betrafen, von Fall zu Fall als Finanzkollegium zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten zu lassen, ohne daß die Selbständigkeit beider Behörden dadurch berührt wurde. Seit 1831 bildeten Landesregierung als Obersteuerbehörde und Kammer das Finanzkollegium, das aber auch weiterhin ein nur gelegentlich zusammentretendes Gremium blieb. Erst bei Vereinigung von Kammer- und Landesvermögen wurden Ende 1848 die Landesregierung als Obersteuerbehörde und die Kammer aufgehoben und am 1. Januar 1849 zum Finanzkollegium als selbstständige Behörde vereint. Das Finanzkollegium hatte die Aufsicht über die Verwaltung des Domänenvermögens, der Regalien und der Steuer. Außerdem unterstand ihm die Landesbank. Es wurde 1866 aufgehoben. Seine Geschäfte wurden vom Ministerium, Abteilung für Finanzen, fortgeführt. Der Bestand kam 1934 aus dem ehemaligen Ministerialgebäude in Altenburg in das Archiv. Die Departementseinsteilung spiegelt keine strukturelle Gliederung der Behörde wider, sondern stellt lediglich eine Einteilung der Registratur dar.
Vereinzelt bis 1891 reichend.
Bei der Behörde angelegtes Repertorium, 4 Bde., und ein Dokumentenbuch, beides aus dem 19. Jh.