Bestandssignatur

1-14-0030

Laufzeit

1524-1863

Umfang

53,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Nach der Errichtung des Fürstentums Altenburg 1603 wurde die Landsteuer der drei Landkreise Altenburg, Dornburg und Saalfeld zunächst noch von Weimar aus erhoben. Seit November 1605 war jedoch die neugebildete Obereinnahme oder Steuerobereinnahme in Altenburg hierfür zuständig. Auf dem Landtag 1673 entstand dann das Obersteuerkollegium zu Altenburg als die für die Verwaltung der landschaftlichen Steuern zuständige Landesbehörde. Es setzt sich aus landesherrlichen und ständischen Vertretern zusammen. Seine Auflösung erfolgte 1831. Die Geschäfte gingen auf die "Landesregierung als Obersteuerbehörde" über. Bei Vereinigung von Kammer- und Landesvermögen wurden 1848 die Landesregierung als Obersteuerbehörde und die Kammer aufgehoben und am 1. Januar 1849 zum Finanzkollegium vereint.
Die Registratur des Obersteuerkollegiums wurde 1831 von der Landesregierung als Obersteuerbehörde übernommen und fortgeführt. Der Bestand enthält die Akten, die beim Obersteuerkollegium und nach 1831 bei der Landesregierung als Behörde für die Verwaltung der Steuern erwachsen sind.
Zwischen 1880 und 1900 wurden umfangreiche Kassationen durchgeführt.
Der Bestand kam 1932 aus den Roten Spitzen, den Türmen des ehemaligen Bergerklosters zu Altenburg, ins Archiv.
Retrokonversion und Nachbearbeitung des Bestands 2023 durch Dr. Jörg Müller.