Bestandssignatur
4-51-3110
Laufzeit
1952-2005
Umfang
45,4 lfm
Findmittel
unerschlossen
Inhalt
Bezirksvertragsgerichte wurden als Behörden mit gerichtsähnlichen Aufgaben (Schiedsverfahren) im Bereich der Wirtschaft durch Verordnung vom 6. Dezember 1951 errichtet. Das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 12. März 1957 schrieb eine Vertragsabschlusspflicht für alle Wirtschaftsbeziehungen vor. Das Bezirksvertragsgericht unterstand dem Zentralen Vertragsgericht in Berlin. Die Bezirksvertragsgerichte führten seit dem 1.Januar 1969 auch das Register der volkseigenen Wirtschaft (Handelsregister C). Mit dem 3.Oktober 1990 stellten die Bezirksvertragsgerichte ihre Tätigkeit ein. Die Entscheidung von Handelssachen wurde den ordentlichen Gerichten gemäß der Durchführungsverordnung zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 6.Juni 1990 übertragen.
Verfahrensakten, VEB Register, Personalunterlagen, Betriebsverzeichnisse
Verfahrensakten größtenteils unerschlossen
VEB Register - Datenbank