Bestandssignatur

4-51-3110

Laufzeit

1952-2005

Umfang

45,4 lfm

Findmittel

unerschlossen

Inhalt

Bezirksvertragsgerichte wurden als Behörden mit gerichtsähnlichen Aufgaben (Schiedsverfahren) im Bereich der Wirtschaft durch Verordnung vom 6. Dezember 1951 errichtet. Das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 12. März 1957 schrieb eine Vertragsabschlusspflicht für alle Wirtschaftsbeziehungen vor. Das Bezirksvertragsgericht unterstand dem Zentralen Vertragsgericht in Berlin. Die Bezirksvertragsgerichte führten seit dem 1.Januar 1969 auch das Register der volkseigenen Wirtschaft (Handelsregister C). Mit dem 3.Oktober 1990 stellten die Bezirksvertragsgerichte ihre Tätigkeit ein. Die Entscheidung von Handelssachen wurde den ordentlichen Gerichten gemäß der Durchführungsverordnung zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 6.Juni 1990 übertragen.

Verfahrensakten, VEB Register, Personalunterlagen, Betriebsverzeichnisse

Verfahrensakten größtenteils unerschlossen
VEB Register - Datenbank