Bestandssignatur

4-12-3230

Laufzeit

1745 - 1926

Umfang

2,9 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Die Forstämter übten die Aufsicht über die Gemeinde-, Kirchen-, Korporations- und Privatwaldungen aus. Sie bestanden für jedes Verwaltungsamt, seit 1872 für jeden Kreis und für jede größere Stadt und setzten sich aus dem Oberamtmann bzw. Landrat und Bürgermeister und dem zuständigen Oberforstmeister, seit 1890 aus dem Landrat und dem Forstreferenten der Ministerialabteilung des Innern zusammen. Im Jahre 1910 wurde dann die Betriebsleitung der Privat-, Gemeinde- und Korporationswaldungen in staatliche Hand genommen und in 12 Forstbezirken ausgeübt. Die Aufgaben der Forstämter wurden nach 1921 im Gebiet des ehemaligen Staates Sachsen-Meiningen durch die Kreisforstämter fortgesetzt.