Bestandssignatur

4-12-4020

Laufzeit

1684, 1760-1880

Umfang

14,3 lfm

Findmittel

Datenbank

Inhalt

1850 wurde das bisherige Oberlandesgericht Hildburghausen als oberes Gericht des Herzogtums Sachsen-Meiningen in Appellationsgericht Hildburghausen umbenannt. Die kollegialisch organisierte Behörde war für die Mitglieder des Herzoglichen Hauses und bei Strafentlassung von Staatsbeamten erste Instanz, im übrigen war sie Berufungsinstanz. Bei der Neuordnung der Gerichtsorganisation auf Grund des Reichgerichtsverfassungsgesetzes wurde das Appellationsgericht 1879 aufgehoben.
In den Bestand sind die Akten des Oberlandesgerichtes und seiner Vorgängerbehörden eingegangen. Er wurde 1928 übernommen. Der Bestand enthält Unterlagen zur Landesverfassung bzw. zur Verfassung des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reich und des Herzoglichen Hauses, Verhältnissen zu u. Differenzen mit anderen Staaten, Gesetzgebung, (Berggesetz, Strafgesetzgebung, Bürgerliche Gesetzgebung, Zivilprozesse), Freiwillige Gerichtsbarkeit, Prüfung der Rechtskandidaten, Errichtung, Organisation und Besetzung der Gerichte, Oberbehörden, Sammlung von Erkenntnissen der Kreisgerichte, des Appellationsgerichts Hildburghausen und des Oberappellationsgerichts Jena, Grundbuchsachen und Hypothekenwesen (Anlage der Grund- u. Hypothekenbücher, Gefängnisse und Gefangenenwesen, Kriminalsachen, Zivilsachen.
Das Findbuch ist eine computergestützte Abschrift der Kartei von 1961.