Bestandssignatur
6-13-3765
Laufzeit
1823, 1870-1942
Umfang
1,2 lfm = 151 AE
Findmittel
Findkartei
Inhalt
Nach der Judenordnung vom 20. Juni 1823 wurde zur Leitung des jüdischen Gottesdienstes und des Schul- und Armenwesens im Großherzogtum ein Landrabbiner eingesetzt, der dem Konsistorium, seit 1849 dem Staatsministerium, Departement des Kultus, unterstand. Sitz des Landrabbinats war zumeist Stadtlengsfeld in der Rhön, seit 1912 entgültig Eisenach. Das Landrabbinat blieb nach 1919 als reine Kultuseinrichtung bis 1942 bestehen.- Die Akten wurden 1942 vom Thüringischen Innenministerium abgeliefert.
Personalsachen der Rabbiner und jüdischen Lehrer, Visitationen, Kultfragen und rituelle Handlungen, Stiftungen und Armenwesen, Verwaltungsangelegenheiten, Seelenregisterauszüge.