Bestandssignatur

6-22-0900

Laufzeit

1939 - 1949

Umfang

11,0 lfm

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Durch Reichsgesetz vom 27. August 1939 wurden Landesernährungsämter gegründet, die dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstanden. Sie hatten die Aufgabe, die Erzeugung von Konsumgütern zu überwachen und die Versorgung der Bevölkerung im Krieg zu gewährleisten. Die Ernährungsämter waren Kriegsernährungsämter, vergleichbar mit den entsprechenden Kriegswirtschaftsämtern im I. Weltkrieg. In Thüringen wurde das Landesernährungsamt dem Ministerium des Innern unterstellt. Es war in zwei Abteilungen gegliedert, wobei die Abt. A Ernteerträge, Viehbestand, Eigenverbrauch und Saatgutmengen erfasste und regulierte und die Abt. B die Verteilung der Güter übernahm. Dazu wurden allgemeine Verbrauchsregelungen festgelegt, Haushaltslisten, Bezugskarten, Kundenlisten, Bezugsberechtigungen und Verteilungsrichtlinien für Lebens- und Futtermittel aufgestellt. Im vorliegenden Bestand sind nur Akten der Abt. B erfasst, Schriftgut der Abt. A muss als Verlust gelten.

Das Ernährungsamt wurde mit Wirkung vom 19. Juli 1945 aufgelöst. Da es seine Arbeit noch eine zeitlang nach Beendigung des II. Weltkrieges weiterführte, sind die Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung in den ersten Wochen des demokratischen Aufbaues in Thüringen dokumentiert.