Bestandssignatur

5-14-1160

Laufzeit

1779 - 1869

Umfang

2,4 lfm Akten (221 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Mit dem Gesetz vom 12. Dezember 1846 wurde unter gleichzeitiger Auflösung der Regierung Arnstadt die Regierung Sondershausen in eine Landesregierung umgebildet. Die Landesregierung Sondershausen nahm die Stellung einer Mittelbehörde ein, die einerseits dem Geheimratskollegium unterstand, andererseits die unmittelbar vorgesetzte Behörde der beiden gleichzeitig gebildeten Landeshauptmannschaften der Unter- und Oberherrschaft wurde. Die Instruktion für die Landesregierung vom 31. März 1847 legte innerhalb der Landesregierung drei Abteilungen fest, die Konsistorial-, die Finanz- und die Verwaltungsabteilung.
Die Errichtung der Landesregierung stieß auf heftigen Widerstand der oberherrschaftlichen Untertanen, denen auch im Zuge der Märzereignisse 1848 gewisse Zugeständnisse gemacht wurden, ohne dass es jedoch zu einer selbständigen Arnstädter Oberbehörde kam. Mit der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1850 fand die Landesregierung ihr Ende.
Der geringe Umfang des Bestands erklärt sich daraus, dass die Akten der Landesregierung in großer Zahl von dem nachfolgenden Ministerium übernommen und weitergeführt wurden.

Inhalt

1 Staats- und Amtsangelegenheiten.- 2 Beamte, Titel- und Besoldungsangelegenheiten.- 3 Landes-, Flur- und Gemeindegrenzen.- 4 Polizei (Allgemeines, Heimatwesen und Bürgeraufnahme).- 5 Gemeindeangelegenheiten.- 6 Handwerk und Gewerbe, Konzessionen.- 7 Haushalt und Finanzen, Steuern und Abgaben.- 8 Forst- und Jagdangelegenheiten.- 9 Straßen-, Wege-, Wasser- und Brückenbau.- 10 Kirche und Schule.- 11 Stiftungen, Legate und Kollekten.- 12 Waisen- und Kinderbewahranstalten.