Kontakt
Postanschrift
- Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar
- PF 2726
- 99408 Weimar
Dienstanschrift
- Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar
- Marstallstraße 2
- 99423 Weimar
Öffnungszeiten
Lesesaal Marstallstraße (Neuere Archivbestände ab 1920)
Mo - Mi 8.00 - 16.00 Uhr
Do 8.00 - 18.00 Uhr
Fr geschlossen
Mehrwöchige Schließung des Lesesaals Beethovenplatz wegen Renovierungsarbeiten
Wegen Renovierungsarbeiten bleibt der Lesesaal Beethovenplatz ab Donnerstag, 17. Oktober 2024 bis voraussichtlich Freitag, 06. Dezember 2024 geschlossen.
Die umfangreichen Arbeiten in dem denkmalgeschützten Dienstgebäude dienen insbesondere dazu, den Öffentlichkeitsbereich zu modernisieren, um noch bessere Arbeitsbedingungen für Bedienstete sowie Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen.
Forscherinnen und Forscher werden gebeten, die Schließzeit bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Gerne beraten wir Sie weiterhin schriftlich wie telefonisch zu Ihrem Benutzungsvorhaben. Bei unaufschiebbaren Benutzungsvorhaben (z.B. bei termingebundener Fertigstellung von Qualifikationsarbeiten) wollen Sie bitte baldmöglichst mit uns Kontakt aufnehmen (Telefon: +49 361 57-3422 315).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Elektronische Kommunikation
Archivleiter/in
Clemens Heitmann
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22 km Akten, 16.000 Urkunden, 58.000 Karten
Bestand
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(8. Jh.) 944 bis heute
Laufzeit
Archivgeschichte
Bereits im 15. Jh. war die Burg zu Weimar Aufbewahrungsort herrschaftlicher und behördlicher Dokumente der Wettiner. Eine neue Periode der Archivgeschichte begann mit der Niederlage der ernestinischen Linie der Wettiner im Schmalkaldischen Krieg und der Etablierung Weimars als Hauptresidenz des Herzogtums Sachsen im Jahre 1547. Nach der Überfühung der bisherigen Archive nach Weimar und der Zusammenfassung der archivalischen Überlieferung der ernestinischen Regierungen und ihrer Vorgänger entstand hier das Gemeinschafltiche Hauptarchiv des Sachsen-Ernestinischen Gesamthauses (Ernestinisches Gesamtarchiv).
Für die Aufbewahrung des behördlichen Schriftgutes des Herzogtums Sachsen-Weimar, das 1741 mit dem Herzogtum Sachsen-Eisenach vereinigt und 1815 zum Großherzogtum erhoben wurde, bildete sich seit dem letzten Drittel des 16. Jh. ein eigenes Geheimes Archiv heraus. Als Geheimes Haupt- und Staatsarchiv (seit 1815) übernahm es bis zum Ende der Monarchie (1918) und des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach (1920) die kurrenten Registraturen und Behördenarchive des Weimarer und Eisenacher Landesteils. Ihm unterstellte der Großherzog 1865 auch die Verwaltung des aus den fürstlichen Nachlässen entstandenen Großherzoglichen Hausarchis, das bis heute eine gesonderte Archivabteilung des Thüringischen Hauptstaatsarchivs bildet.
Nach der 1920 erfolgten Gründung des Landes Thüringen wurden die bisherigen Archive in Weimar 1923 zum Thüringischen Staatsarchiv vereinigt, das ab 1926 mit der Direktion aller Staatsarchive in Thüringen verbunden war. Seit 1951 führte es die Bezeichnung Thüringisches Landeshauptarchiv, seit 1965 Staatsarchiv und firmiert nach der Wiederentstehung des Landes seit 1991 als Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar. Im Jahr 2016 wurden die zuvor selbständigen sechs Staatsarchive organisatorisch zu einem Landesarchiv Thüringen zusammengefasst und das Hauptstaatsarchiv Weimar eine Abteilung.
Zuständigkeit
Für die Zeit vor 1918/20 erstreckte sich die historische Zuständigkeit auf die alte Landgrafschaft Thüringen (bis 1247), das wettinische Kurfürstentum Sachsen (bis 1547) und nachfolgend auf das Gebiet des ernestinischen Herzog- und Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Im Land Thüringen (ab 1920) war das Staatsarchiv in Weimar auf der Grundlage der Thüringischen Archivordnung von 1932 für alle zentralen Landesbehörden sowie für nachgeordnete Einrichtungen in den Städten Apolda, Jena und Weimar sowie Landkreisen Stadtroda und Weimar zuständig. Nach der Auflösung des Landes (1952) blieb die Zuständigkeit auf die bezirklichen Verwaltungseinrichtungen und Staatsbetriebe des Bezirkes Erfurt beschränkt (bis 1990).
Im Freistaat Thüringen (ab 1990) ist das Hauptstaatsarchiv funktional für die Überlieferung der obersten und oberen Landesbehörden zuständig. Die regionale Zuständigkeit für nachgeordnete Behörden des Landes und solche des Bundes ist örtlich auf die Städte Erfurt und Weimar begrenzt.