Gebührenordnung

Die Inanspruchnahme des Kreisarchivs ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung.
Frei von Gebühren sind u.a. die Benutzungen zu wissenschaftlichen u. heimatkundlichen Zwecken, zum Nachweis versorgungsrechtlicher Ansprüche und zu Zwecken der beruflichen oder verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.