Inventory signature

3-11-4210

Runtime

1865 - 1935

Extent

1,50 lfm

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Das Fürstliche Landgericht Greiz ist 1879 als für das gesamte Fürstentum Reuß älterer Linie zuständige Landgericht geschaffen worden. Der Landgerichtsbezirk umfasste die Amtsgerichte Burgk, Greiz und Zeulenroda. Nach der Begründung des Volkstaates Reuß wurde das Landgericht Greiz mit Wirkung vom 15. Juli 1919 aufgehoben. Seine Aufgaben übernahm das Landgericht Gera.

Bestandsinhalt:
Personalsachen.- Beschwerden über Beamte.- Fürstliche Testaments- und Entmündigungsangelegenheiten.
Der Bestand enthält auch Akten des Kreisgerichts Zeulenroda.
Die eigentliche Menge des Schriftgutes des Landgerichts Greiz muss als verloren gelten.

Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-11-4210 Reußisches Landgericht Greiz, Nr.