Inventory signature

5-12-1080

Runtime

1419 - 1881

Extent

37,3 lfm Akten und Amtsbücher (2747 AE)

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Online-Findbuch

Content

Die Regierung zu Rudolstadt, der auch die Renterei unterstellt war, bestand im 17. Jahrhundert aus dem Kanzler und zwei oder drei Hofräten, die teilweise auch andere Funktionen in der Hof- und der Lokalverwaltung innehatten. Mitte des 17. Jahrhunderts fand ein Ausbau der Schreibstube der Rudolstädter Regierung statt. Schon 1633 erschien ein Sekretär und 1648 erstmals auch ein zweiter Sekretär.
Nach Ausformung des Geheimen Ratskollegiums, in dem politische, insbesondere außenpolitische und militärische Grundsatzentscheidungen getroffen wurden, reduzierte sich der Aufgabenkreis der Regierung Rudolstadt vermehrt auf Verwaltungsaufgaben (Justiz, "Polizei", d.h. die innere Verwaltung, und Verwaltung des Lehnwesens). Durch eine personelle Verflechtung beider Gremien war die Umsetzung der Richtlinien in die alltägliche Verwaltung abgesichert. Die Regierung selbst setzte sich am Ende der Regierung des Fürsten Johann Friedrich († 1767) aus sieben Mitgliedern, die ihr unterstellte Schreibstube, die Regierungskanzlei, aus elf Beamten zusammen. An der Spitze der Regierung stand weiterhin der Kanzler.
Die Regierung als obere Behörde für die innere Verwaltung und die Lehnsachen und als Gericht blieb weiterhin das bedeutendste Landeskollegium, nachdem sich seit 1809 ihre Zuständigkeit auch auf die Unterherrschaft ausgedehnt hatte. Eine Trennung von Verwaltung und Justiz in den Oberbehörden, wie sie in diesen Jahren die ernestinischen Staaten und 1847 auch Schwarzburg-Sondershausen durchführten, bahnte sich in Rudolstadt wenigstens durch die Errichtung einer Justiz- und einer Verwaltungsabteilung in der Regierung 1836 an.
1850 wurde die Regierung Rudolstadt zu Gunsten der modernen Ministerialverwaltung aufgegeben.

Inhalt

1 Allgemeine Verwaltung
Geschäftsgang, Registratur.- Personal.- Kassenwesen.- Verordnungen und Mandate.

2 Fürstliches Haus, Residenz

3 Auswärtiges
Staatsverträge.- Lehnsverhältnisse der Ämter.- Nationalversammlung in Frankfurt am Main.- Grenzstreitigkeiten und Jurisdiktionsirrungen.- Militärwesen.

4 Städte und Gemeinden
Städte- und Gemeindeordnungen.- Angelegenheiten der Städte Blankenburg, Frankenhausen, Kelbra, Königsee, Leutenberg, Rudolstadt, Stadtilm und Teichel.- Angelegenheiten einzelner Dörfer.

5 Fronen und Einnahmen des Fiskus
Steuern.- Frondienste.- Zinsen.- Bulisiusscher Landstreit.

6 Gerichtsbarkeit
Rittergüter, Adlige Gerichte.- Freiwillige Gerichtsbarkeit / Vormundschaftssachen.- Zivilgerichtsbarkeit.

7 Straßen, Gewässer, Post (auch Bäche, Flüsse, Brunnen und Röhrenleitungen).- 8 Kirchen, Schulen und Armenwesen, Milde Stiftungen und Hospitäler.

9 Jagd und Forstwirtschaft
Gemeindewälder.- Kirchenwälder.- Privatwälder.- Flößerei und Scheitgärten.- Bekämpfung von Forstfrevel und Schädlingen.- Wildschäden.- Jagdschutz.- Forstvermessung, Taxation.- Holzgewinnung, Holzabgabe.- Forstnebennutzung.- Hut und Trift.- Fischerei.- Jagd.

10 Polizei
Polizei und Miliz.- Einzelne Untersuchungen.- Einwohner, Aufnahme von Untertanen, Heimatscheine, Auswanderung.- Statistik (Bevölkerung und Ökonomie).- Juden.- Brandverhütung, Schornsteinfeger.- Feldmeistereien.- Schützenkompanien, Vogelschießen.- Vereine.- Lotterien, Glücksspiel.- Baugenehmigungen.

11 Landwirtschaft
Lehngüter und Vorwerke.- Domäne Seedorf und Hornsdorf.- Ackerbau.- Rodung von Wäldern zu Gunsten der Landwirtschaftlichen Nutzung.- Tierhaltung.- Viehseuchen.- Mühlen.- Unwetterschäden.- Landwirtschaftliche Vereine, Hebung der Landwirtschaft.

12 Bergbau, Handwerk und Handel
Maße und Münzen (Sparkasse Rudolstadt).- Märkte (Jahrmärkte, Viehmärkte).- Handelszölle und Zollverein.- Bergbau.- Konzessionen für Handwerk und Handel, Innungswesen.- Hausierer, Trödler, Material- und Schnittwarenhandel.- Olitätenhandel.- Druck- und Verlagswesen, Zeitungen, Bibliotheken.- Ärzte, Chirurgen, Apotheker und Hebammen.- Glockengießer.- Ziegelhütten.- Porzellanherstellung.- Brau-, Schank- und Gastgerechtigkeit.- Musikanten (Stadtmusikanten).