Inventory signature
5-12-2600
Runtime
1541 - 1866
Extent
2 lfm Akten (175 AE)
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Content
Das Amt Stadtilm war ursprünglich altschwarzburgischer Besitz, wurde aber seit 1396 wettinisches Lehen. Seit 1485 lag die Lehensherrschaft der bei ernestinischen Linie (seit 1657 bei Sachsen-Gotha). Die Lehensherrschaft wurde 1823 abgelöst. Nachfolgebehörden des zum 1. Juli 1850 aufgehobenen Amtes Stadtilm waren das Justizamt Stadtilm und das Landratsamt Rudolstadt.
Inhalt
1 Hofhaltung Stadtilm.- 2 Belehnung mit dem Amt Stadtilm, auswärtige Beziehungen.- 3 Abgaben und Fronen.- 4 Grenzen.- 5 Kirchenwesen.- 6 Militär.- 7 Haushalt und Rechnungswesen.- 8 Justizwesen.- 9 Güter und Landwirtschaft.- 10 Handwerk und Manufakturen.- 11 Gemeinden.- 12 Brau- und Schankrecht.- 13 Gesundheitswesen.