Inventory signature
5-92-1100
Runtime
1494 - 1854
Extent
7 lfm Akten, 16,8 lfm Amtsbücher (522 AE)
Finding aids
Content
Der Landesherr übertrug, zumeist gegen Bezahlung, Teile der Gerichtsbarkeit auf seine Städte. Die städtische Gerichtsbarkeit beinhaltete neben der Strafgerichtsbarkeit und der Zigvilgerichtsbarkeit vor allem die wegen der damit verbundenen Einnahmen lukrative freiwillige Gerichtsbarkeit. Ähnlich wie die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde seit Beginn des 19. Jahrhunderts die Gerichtsbarkeit von den Städten wieder auf den Staat übertragen. Die von den Stadtgerichten geführten Gerichtsakten und Amtsbücher wurden zur Wahrung der Kontinuität der Aufgabenführung durch die Amtsgerichte übernommen und zu einem späteren Zeitpunkt an das zuständige Staatsarchiv abgegeben. Im Zuge der Provenienztrennung wurden die Unterlagen der Provenienzen Stadtgericht Arnstadt, Stadtgericht Greußen, Stadtgericht Großenehrich und Stadtgericht Plaue in einem besonderen Bestand zusammengefasst. Unterlagen weiterer Stadtgerichte (wie Stadtgericht Rudolstadt oder Stadtgericht Teichel) sind dagegen in den Amtsgerichtsbeständen verblieben.
Inhalt
1 Allgemeines, Strafsachen.- 2 Grundstücksangelegenheiten, Privatklagen.- 3 Schulden- und Vermögenssachen.- 4 Ehe- und Familienrecht.- 5 Kaufbriefe, Handels- und Konsensbücher (Kaufkontrakte, Kaufbriefe.- Konsensbücher.- Ratshandelsbuch.- Obligationen).