Inventory signature

5-96-1200

Runtime

(1865) 1915 - 1930

Extent

0,5 lfm Akten (87 AE)

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Online-Findbuch

Content

Die auf Grund einer Höchsten Verordnung vom 22. November 1918 errichtete Günther-Stiftung hatte den Zweck der dauernden Erhaltung des Rudolstädter Schlosses und öffentlichen Sammlungen und Ausstellungen, doch wurde mit dem Gesetz vom 15. März 1919 ihr Aufgabenbereich wesentlich erweitert und auch über die Unterherrschaft Frankenhausen ausgedehnt, die Stiftung selbst aber in zwei selbständige rechtsfähige Stiftungen für die Ober- und Unterherrschaft aufgeteilt. Mit dem Gesetz vom 29. März 1923 über die Vermögensauseinandersetzung des Landes Thüringen mit den ehemaligen thüringischen Freistaaten wurdenbeide Stiftungen aufgehoben.

Inhalt

1 Allgemeines und Personal.- 2 Rechnungs- und Steuersachen.- 3 Grundstücksangelegenheiten, Miet-, Pacht- und Forstsachen.- 4 Bausachen, Wege- und Wasseranlagen.- 5 Kunst und Wissenschaft, Museen.