Inventory signature

2-16-0211

Runtime

1854-1918

Extent

15,6 lfm

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Durch die beiden Gesetze vom 5. November 1853 wurde im Herzogtum Gotha die Ablösung der grundherrlichen Rechte und die Zusammenlegung von Grundstücken ("Separation") eingeleitet. Die Durchführung dieser Aufgabe oblag in der oberen Instanz dem Departement II des Staatsministeriums Gotha, in der mittleren Instanz der Generalkommission und in den unteren Instanzen den von Fall zu Fall eingesetzten Spezialkommissionen. Die Generalkommission nahm 1854 ihre Tätigkeit als kollegial arbeitende Verwaltungs- und Spruchbehörde auf und wurde nach Abschluß der wesentlichen Arbeiten 1868 aufgehoben. Ihre Aufgaben übernahm das Departement II des Staatsministeriums Gotha.
Ablösungen 1855-1911.- Grundstückszusammenlegungen 1855-1918.- Insgemein 1854-1905.- Ablösungsrezesse 1854-1911.