Inventory signature

2-16-0214

Runtime

1867-1887

Extent

1,5 lfm

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Das Verfahren der Zwangsenteignungen beim Eisenbahnbau war im Herzogtum Gotha durch das Gesetz über die Verpflichtung zur zwangsweisen Abtretung von Grundstücken und zur Aufgabe damit zusammenhängender Rechte bei Anlegung einer Eisenbahn vom 28. April 1842 geregelt. Die vom Staate erteilten Konzessionsurkunden räumten den Eisenbahngesellschaften jeweils die Befugnis ein, Zwangsenteignungen unter Maßgabe des erwähnten Gesetzes durchzuführen. Zur Führung der Verhandlungen mit den Eigentümern und zur Festsetzung der Entschädigungssumme ernannte der Staat für jeden Eisenbahnbau besondere Expropriationskommissare. Zwangsenteignungen außerhalb des Eisenbahnbaues waren in anderer Weise geregelt.
Zwangsenteignungsverfahren anläßlich des Eisenbahnbaues Arnstadt-Ilmenau, Gotha-Leinefelde und Gotha-Ohrdruf.