Inventory signature

1-15-0830

Runtime

(1594) 1876-1922 (1950)

Extent

23,6 lfm

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Online-Findbuch

Content

Schulinspektionen
Im Jahre 1876 wurde die Trennung der Kirchen- und Schulverwaltung im Herzogtum Sachsen-Altenburg in der Weise eingeleitet, dass die bisherigen Kirchen- und Schulinspektionen in besondere Kircheninspektionen und besondere Schulinspektionen geteilt wurden. Die Schulinspektionen waren seitdem für die äußeren Angelegenheiten der Volksschule zuständig. Sie setzten sich aber auch weiterhin aus Ephorus (Superintendenten) und Landrat, in den Städten aus Ephorus und Bürgermeister zusammen. Den Ephoren blieb die Aufsicht über die inneren Schulangelegenheiten allein übertragen. Schließlich wurde 1889 die Trennung von Kirchen und Schulen in der mittleren Instanz abgeschlossen, als der Ephorus aus der Schulinspektion ausschied und auch sein Amt als Schulaufsichtsbeamter verlor. An seine Stelle trat der weltliche Bezirksschulinspektor. Die weiterhin für die äußeren Angelegenheiten der Volksschule tätigen Schulinspektionen setzten sich nunmehr in den Städten aus Bürgermeister und Bezirksschulinspektor, in den Landratsamtsbezirken aus Landrat und Bezirksschulinspektor zusammen. Die inneren Schulangelegenheiten leitete seit 1889 der Bezirksschulinspektor. Hierfür war das Herzogtum zuerst in zwei, schließlich aber in fünf Bezirksschulinspektor-Bezirke eingeteilt. Die Organisation der Schulverwaltung in der mittleren Instanz blieb bis zur Neuordnung der Schulbehörden in Thüringen 1922 bestehen.

Schulinspektionen Ostkreis
Im Ostkreis von Sachsen-Altenburg wurden 1876 die Schulinspektionen für die Landratsamtsbezirke Altenburg und Schmölln eingerichtet, aber bei Auflösung des Landratsamts Schmölln 1881 vereinigt. Bei Gründung des Landratsamts Ronneburg 1900 erfolgte dann die Bildung einer neuen Schulinspektion für diesen Bezirk. Fernerhin bestanden Schulinspektionen für die Städte Altenburg, Gößnitz, Meuselwitz, Ronneburg und Schmölln. Im Jahre 1889 wurde an Stelle der als Schulaufsichtsbeamte tätigen Ephoren in Altenburg-Stadt, Altenburg-Land, Schmölln und Ronneburg ein einziger weltlicher Bezirksschulinspektor für den Ostkreis eingesetzt. Die Ernennung eines besonderen Bezirksschulinspektors in Ronneburg erfolgte 1902, für die Stadt Altenburg 1909. Die Schulorganisation blieb dann bis 1922 unverändert.

Der Bestand wurde 1930 vom Schulamt Altenburg sowie 1950 und 1955 vom Kreisrat Altenburg an das Archiv abgeliefert.

Inhalt: Personalsachen sowie Schulangelegenheiten einzelner Orte unterteilt nach den o. g. Schulinspektionen: Schulaufsicht, Visitationen, Unterricht, Fortbildungsschule, Lehrerkonferenzen, Schulstellen, Schulgebäude, Schuleinrichtungen.