Inventory signature
3-91-3100
Runtime
1670 - 1846
Extent
0,80 lfm
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Kleinfalke und Wüstfalke erscheinen in den Lehnsakten bis 1648 als Vorwerke, und zwar das Vorwerk Wüstfalke als Pertinenzstück des kursächsischen Rittergutes Endschütz und Kleinfalke mit Dorf Pohlen als zum kursächsischen Rittergut Wolfersdorf gehörig. Erst später findet man die Bezeichnung "Mannlehngut" und "Rittergut" für Klein- und Wüstfalke. Mit den Rittergütern Klein- und Wüstfalke war die Erb- und Obergerichtsbarkeit verbunden, und zwar mit Kleinfalke die über Kleinfalke mit Pohlen und mit dem Rittergut Wüstfalke die über den Ort Wüstfalke. Seit ca. 1810 wurden verschiedene Akten, vor allem aber die Protokolle, gemeinsam für beide Gerichte geführt. 1841 suchte der Rittergutsbesitzer Forstrat Leo um Erlaubnis nach, die Rittergutsgebäude zu Kleinfalke mit denen zu Wüstfalke zu vereinigen. Es gab dann auch nur noch ein Gericht zu Wüstfalke, das für Wüstfalke, Kleinfalke und Pohlen zuständig war. Die Jurisdiktion des kanzleischriftsässigen Ritterguts Wüstfalke wird im Jahre 1727 mit 400 Gulden bewertet.
Im Jahre 1539 werden in dem Lehnbrief des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen über die Herrschaften Gera und Schleiz die von Wolfersdorf zu Pohlen und Falke unter den Vasallen genannt. Von 1611 ist das Konzept des Lehnbriefs über das Vorwerk Wüstfalke für Heinrich von Schönberg überliefert. 1614 wurde es Heinrich von Heynitz in einem Schuldprozess gegen Heinrich von Schönberg vor der Regierung zu Gera zugesprochen, der es im gleichen Jahre an den Hauptmann Gottfried von Wolfersdorf verkaufte. 1639 teilen sich die Brüder von Wolfersdorf in die von ihrem Vater Gottfried von Wolfersdorf hinterlassenen Güter, darunter auch die Vorwerke Klein- und Wüstfalke. Bis 1665 werden die von Wolfersdorf als Besitzer von Kleinfalke genannt, bis 1672 als Besitzer von Wüstfalke. Durch einen Erbtausch über die Güter Wüstfalke und Obermarxgrün zwischen Ehrenfried von Wolfersdorf und Hans Friedrich Raab 1672 erwarb Friedrich von Raab das Gut Wüstfalke. 1673 kaufte er dazu das Rittergut Kleinfalke und das Dorf Pohlen von Wilhelm Müffling, Weiß genannt. Im Besitz der beiden Rittergüter Klein- und Wüstfalke blieb die Familie Raab bis zum Jahre 1803. Am 13. Januar 1804 gingen sie auf die Familie Leo über, die sie 1864 an Feodor Bruhm weiterverkaufte.
Das Patrimonialgericht Klein- und Wüstfalke wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3100 Patrimonialgericht Kleinfalke und Wüstfalke, Nr.