Inventory signature

4-33-4037

Runtime

1830-1949

Extent

4,8 lfm

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Findkartei

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Die Thüringischen Forstämter waren mit der Verwaltung der Staatswaldungen betraut und unterstanden seit 1924 dem Finanzministerium bzw. Forsträten in den Forstaufsichtsbezirken. Bei der Umbildung der unteren Forstbehörden durch die thüringische Forstordnung von 1930 wurden dem Aufgabenbereich der Forstämter auch die Waldungen der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie die Genossenschaftswaldungen zugefügt. Das Forstamt Neuhaus a. Rwg. ist aus der Oberförsterei Neuhaus a. Rwg. Hervorgegangen. 1949 wurde bei der Umorganisation der unteren Forstbehörden das Forstamt der Oberförsterei Steinach des Kreisforstamtes Sonneberg zugeordnet. Der Bestand wurde 1956-1958, 1960, 1967 übernommen.
Kartei 1960-1962