Inventory signature

6-82-3001

Runtime

1991 - 2016

Extent

180 lfm

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Das Thüringer Wirtschaftsminsterium firmierte seit seiner Bildung im Jahr 1991 als
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Technik (1991-1992)
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (1992-1994)
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur (1994-1999)
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (1999-2003) und
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (2004-2009)
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (2009-Nov. 2014)
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (ab Dez. 2014).

Es gliedert sich in die Abteilungen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftsförderung und EU-Angelegenheiten, Wirtschaftsverwaltung sowie Energie und Technologie. Die zwischenzeitlich existenten Abteilungen für Verkehr, Raumordnung und Landesplanung sowie Medien wechselten in andere Ressorts der Landesregierung. Die Aufgabenverteilung ist jeweils im Geschäftsverteilungsplan geregelt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich das Ministeriums auch des Landesbeirates sowie der Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik, des Thüringer Landesausschusses für Berufsbildung, der Vergabekammer und des Landesfachausschusses für Kur- und Bäderwesen. Das Ministerium übt die Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und anderen Handwerksorganisationen, über das Preiswesen sowie kartell- und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten aus.

Dem ersten Wirtschaftsminister Hans-Jürgen Schulz (FDP) 1990 folgte bereits Ende des Jahres 1991 Dr. Bohn (FDP) ins Amt, diesem Franz Schuster (CDU), (1994-2003). Von Juni 2003 bis Oktober 2009 stand Jürgen Reinholz (CDU) dem Ministerium vor, danach von November 2009 bis Nov. 2013 Matthias Machnig (SPD), Dezember 2013 bis November 2014 Uwe Höhn (SPD) und seit Dezember 2014 Wolfgang Tiefensee (SPD).

Seit 2003 werden die archivwürdigen Unterlagen der einzelnen Strukturteile ins Hauptstaatsarchiv Weimar übernommen und erschlossen. Der Bestand beläuft sich mittlerweile auf rund 180 lfm Archivgut einschließlich amtlicher Drucksachen. Der Bestand erhält stetigen Zuwachs.
Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten; diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.