Inventory signature

6-82-4001

Runtime

ab 1990

Extent

9,6 lfm

Finding aids

Datenbank

Content

Das Thüringer Justizministerium befasst sich mit allen Verfassungsfragen, dem Verfassungsrecht und bearbeitet die Landesgesetzgebung. Das Ministerium besteht neben dem Büro des Ministers und des Staatssekretärs aus vier Abteilungen: Zentrale Angelegenheiten (Personal, Organisation und Haushalt), öffentliches Rechts und Zivilrechts, Strafrecht und Justizvollzug, der Straffälligenhilfe und der Justizmodernisierung. Darüber hinaus gibt es ein Justizprüfungsamt, welches aus zwei Prüfungsabteilungen besteht.
Die Landesbehörde ist verantwortlich für Gnadensachen, die Bearbeitung von Gesetzesentwürfen für den Bundesrat sowie für europa- und völkerrechtlicher Vorschriften. Ferner beschäftigt sie sich mit allen Fragen des Rechts wie dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. Außerdem ist das Ministerium für die Bereinigung des Landesrechts zuständig.
Ihm obliegen die Organisation und Verwaltung der ordentlichen Gerichte, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtbarkeit, der Finanzgerichte, der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Richterdienstgerichte, der Disziplinargerichte und der Berufsgerichte.
Das Aufgabenfeld umfasst weiter die Angelegenheiten der Schiedspersonen, des Grundbuch- und Registerwesens sowie Ausbildungs-, Prüfungs- und Fortbildungswesen für die Laufbahnen des Justizdienstes und Sonderlaufbahnen. Es beteiligt sich an Verfassungsstreitigkeiten, der gesamten Landesgesetzgebung und am Erlass von Rechtsordnungen.

Seit 5. Dezember 2014 firmiert es als Thüringer Minsterium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Minister: Dieter Lauinger (geb. 5.12.1962), Staatssekretärin: Dr. Silke Albin (geb. 1969). Das Referat für Verbraucherschutz wurde aus dem (alten) Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (jetzt: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) und das Referat für Flüchtlingspolitik aus dem (alten) Thüringer Innenministerium (jetzt: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales) integriert.

Der Bestand beinhaltet bisher insbesondere Unterlagen zum Justizaufbau in Thüringen, Gesetzesvorhaben, Justizministerkonferenzen, Reden und Vorträge der Justizminister sowie Prüfungsakten der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.