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Zur Verwaltungsgeschichte des Altkreises Meiningen von 1829 bis 1952

Zwischen Rhön und Thüringer Wald befindet sich das Gebiet des ehemaligen Altkreises Meiningen.
Im Jahr 1872 erfolgte die Auflösung der Verwaltungsämter des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Meiningen. In Folge entstand der Landkreis Meiningen. Durch weitere Änderungen der Kreisgrenzen veränderten sich der Umfang und die Gestalt des Kreisterritoriums, bis schließlich 1952 durch eine Verwaltungsreform der Kreis Meiningen gebildet wurde. Zu den nachfolgenden Änderungen der Struktur zählte 1957 die Ausgliederung der Orte Wachenbrunn und Henfstädt. Diese Gemeinden wurden dem Kreis Hildburghausen zugeschlagen. Seit den fünfziger Jahren setzte sich der Kreis Meiningen aus drei Städten und 71 Gemeinden zusammen.
Durch die Verwaltungsreform 1952 fielen die Industriegebiete des unteren Werratales an die Kreise Bad Salzungen und Schmalkalden. Im Kreis Meiningen wurden überwiegend von der Landwirtschaft geprägte Orte um Römhild und das Gebiet der Rhönorte um Kaltensundheim angeschlossen. Der Altkreis Meiningen ist daher bis Anfang der der 90er Jahre ein Gebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Struktur.
22 Orte, deren Namen die Endungen "...hausen" aufweisen, bezeugen fränkische Siedlungsgebiete im Kreis Meiningen. Überlieferte Urkunden, die bis in das achte Jahrhundert die alten Marktorte nachweisen, zeugen von den Schenkungen reicher Adliger an die Abtei Fulda. Zu den größten Grundherren in unserem Siedlungsgebiet zählten die Henneberger Grafen. Deren Adelsgeschlecht ist seit dem elften Jahrhundert nachweisbar. Wiederholte Teilungen des gräflichen Hauses behinderten den Ausbau der hennebergischen Landesherrschaft stark.

Im Jahr 1274 entstanden die Linien Henneberg-Schleusingen, Henneberg-Aschach und Henneberg-Hartenberg. Als schließlich im Jahr 1378 die Henneberg-Hartenbergische Linie erlosch, nannte sich die Hennberg-Aschacher Linie seit 1391 Henneberg-Römhild. Dieses Geschlecht starb 1549 aus. Die Grafen der Henneberg-Schleusinger Linie gehörten seit 1310 dem Reichsfürstenstand an. Mit Graf Georg Ernst erlosch im Jahr 1583 das Henneberger Grafengeschlecht endgültig.
Während eines langandauernden Erbschaftsstreites zwischen dem Hochstift Würzburg, der Abtei Fulda, den Landgrafen von Hessen, den Ernestinischen und Kursächsischen Fürsten wurde in Meiningen eine Gemeinschaftliche Sächsische Regierung eingesetzt. Der Teilungsvertrag vom 9. August 1660 wirkte sich bis in unser Jahrhundert auf die territoriale Entwicklung des Kreisgebietes ungünstig aus.
Der Anteil Sachsen-Altenburgs umfasste die Ämter Meiningen, Maßfeld, Themar, die Kellerei Behrungen, die Kammergüter Henneberg und Milz. An Sachsen-Gotha fielen die Ämter Frauenbreitungen, Wasungen und Sand. Meiningen und zahlreiche Orte kamen im Jahr 1672 zum Herzogtum Gotha. Mit dem Tod Ernst des Frommen von Gotha im Jahr 1675 teilten seine 7 Söhne das Land unter sich auf. Sein Sohn Bernhard begründete 1680 u.a. mit seinem Erbteil das Herzogtum Sachsen-Meiningen. Der Altkreis Meiningen setzte sich vorwiegend aus Gebietsteilen der ehemaligen Ämter Sand, Wasungen, Kaltennordheim, Meiningen, Maßfeld und Römhild zusammen.
Mit der ersten Verfassung des Herzogtums 1829 wurden "Verwaltungsämter" gebildet. Seit 1872 wurde das Land in einzelne Kreise eingeteilt.
Mit der Bildung des Landes Thüringen im Jahr 1920 entstand der thüringische Landkreis Meiningen. Wiederholt veränderten sich der Umfang und die Gestalt des Kreises, bis es 1952 zur letzten grundsätzlichen Umbildung des Gebietes kam.
Nach der Landgemeindeordnung des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach von 1816 nannte man die Gemeindevertretung "Ortsvorstand". Dieser bestand aus dem "Schultheißen" und einer Anzahl von "Gemeindevorstehern". Bis zu 500 Einwohner bestand diese Vertretung aus 6 von 501 bis 1.000 Einwohnern aus 9, von 1.001 bis 1.500 Einwohnern aus 12 Gemeinderäten.
Bis um 1650 wurden die Gemeinderechnungen von 2 "Dorfmeistern" geführt, danach von 2 "Gemeindevorstehern". Seit dem Jahr 1816 gab es in den Landgemeinden einen Rechnungsführer. Während die Gemeinderechnungen bis 1816 von Petri zu Petri geführt wurden (vom 22. Februar bis 22. Februar des Folgejahres), datierte das Rechnungsjahr mit der Einführung der Landgemeindeordnung von 1816 vom 1. Januar bis 31. Dezember (siehe Landgemeindeordnung von 1816, Seite 154.).
Das Herzogtum Sachsen-Meiningen erhielt im Jahr 1829 eine eigene Verfassung. Eine Landgemeindeordnung wurde jedoch erst durch den Erlass der Regierung vom 22. August 1840 verabschiedet. Nunmehr standen an der Spitze der Gemeinde der "Schultheiß" und der "Gemeindeeinnehmer". Die Gemeindevertretung nannte man "Gemeindeausschuß". Dieser bestand, je nach der Größe der Gemeinde, aus 3, 6 oder 9 Mitglieder. Vorab gab es in größeren Gemeinden auch Ausschüsse mit 12 Mitgliedern. Diese nannte man im Volksmund "Zwölfer", in kleineren Orten "Neuner" oder "Sechser". In manchen Gemeinden gab es in früheren Zeiten auch mehrere Schultheißen, wie z.B. in der Gemeinde Berkach - vier an der Zahl.
Das Gesetz über das Gemeindewesen vom 1. März 1848 wurde über mehrere Jahre hinweg vorbereitet. Danach gab es nur noch 2 Gruppen von Bürgern, die eine mit Gemeinderecht und die andere mit Heimatrecht. Mit dem Gesetz vom 15. April 1868 sprach man nur noch von "Einwohnern".
Nach der Gemeindeordnung von 1850 stand an der Spitze der Gemeinde der "Gemeindevorstand" bzw. der "Bürgermeister".
Mit dem Erlass der Gemeindeordnung von 1897 fand diese Entwicklung ihren Abschluss. Seither heißt die Gemeindevertretung "Gemeinderat". Dieser bestand bis zu 500 Einwohnern aus 6, von 501 bis 1.000 Einwohnern aus 9, von 1.001 bis 2.000 Einwohnern aus 12, von 2.000 bis 10.000 Einwohnern aus 18 Mitgliedern. An der Spitze der Gemeinde stand der "Gemeindevorstand". Diesem unterstellt waren die Gemeinderechnungsführer. In allen Gemeindeordnungen dominierte bis zum Jahr 1918 das Mehrstimmenrecht.
Nach dem Zusammenschluss der thüringischen Kleinstaaten trat am 10. Oktober 1922 eine neue Kreis- und Gemeindeordnung in Kraft. Danach wurde der Gemeinderat auf 3 Jahre gewählt. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern wurden 7 Mitglieder gewählt, von 1.001 bis 2.000 Einwohnern 9 Mitglieder, von 2.001 bis 3.000 Einwohnern 11 Mitgliedern, von 3.001 bis 4.000 Einwohnern 13 Mitglieder, von 4.001 bis 5.000 Einwohnern 15 Mitgliedern.
Vollzugsorgan des Gemeinderates war der Gemeindevorsteher.
Nach der neuen Kreis- und Gemeindeordnung vom 8. Juli 1926 wurden bis zu 500 Einwohner 5 Mitglieder in den Gemeinderat gewählt; von 501 bis 1.000 Einwohnern 7, von 1.0001 bis 3.000 Einwohnern 9,
von 3.001 bis 5.000 Einwohnern 11, von 5.000 bis 10.000 Einwohnern 13. Der Gemeinderat wurde fortan für 4 Jahre gewählt.
Ausführendes Organ war der Gemeindevorstand oder der Bürgermeister. Diese Bestimmungen beinhalteten auch die abgeänderte Kreis- und Gemeindeordnung vom 22. Juli 1930.
Die faschistische Regierung setzte im Jahr 1935 eine Gemeindeordnung in Kraft, die für das gesamte Deutsche Reich verbindlich war. Nunmehr wurden die Mitglieder des Gemeinderates durch die NSDAP berufen.
Bei der ersten Wahl zu den Gemeindevertretungen nach dem Zusammenbruch der Hitlerdiktatur wurden 1946 neue demokratische Bestimmungen für die Durchführung von Wahlen festgelegt.

Quelle: "Das Kreisarchiv Meiningen und seine Bestände", Teil I, bearbeitet von Adolf Ansorg, 1971, Seite 5-7.