Preface

Institutionsgeschichte (nach Eberhardt)

Seit 1703/04 erscheint an der Stelle des Oberhofmeisters in den Sondershäuser Renteirechnungen ein Hofmarschall. Seit der Jahrhundertwende hatte sich in Sondershausen die Aufteilung in die drei Hofämter: Hofmarschall, Jägermeister und Stallmeister durchgesetzt. In den Akten aber tritt erst 1757 in Sondershausen ein Hofmarschallamt entgegen, das allen Hofbediensteten vorstand und über sie die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, während in Arnstadt die Hofbediensteten unter der Gerichtsbarkeit der Regierung standen. Im Jahre 1808 gingen die Befugnisse des Hofmarschallamtes einschließlich der Gerichtsbarkeit über die Hofdiener an die Kammer über. Doch blieb das Hofmarschallamt auch weiterhin bestehen, eine Änderung, die ihren Grund vor allem darin hatte, dass der Fürst die Begleitung seines Hofmarschalls auf den Fahrten zu seinen Jagdschlössern wünschte, die aber wohl bald wieder aufgehoben worden ist. Mit dem Regierungsantritt Günther Friedrich Carls II. im Jahre 1835 wurde dem Hofmarschallamt die Gerichtsbarkeit genommen, nur die Handhabung der Polizei und der Disziplin bei der Hofhaltung blieb ihm auch weiterhin übertragen.
Noch im gleichen Jahre wurde ein neues Hofmarschallamt gebildet, und seine Geschäfte gingen zunächst auf eine dreiköpfige Kommission über. Zugleich wurde dem Hofmarschallamt das Marstallamt beigeordnet. Die Befugnisse des Hofmarschallamtes betrafen das Hofzeremoniell, die Hoftheaterintendanz, die Hofpolizei und die Hofökonomie, wobei die Theaterangelegenheiten einer besonderen Abteilung, der Theaterverwaltung, übertragen waren. Erst 1844 scheint das Marstallamt zu einer besonderen Hofbehörde erhoben worden zu sein, das mit der Verwaltung der fürstlichen Marställe zu Sondershausen und Arnstadt betraut wurde. Bereits 1845 wurde das Hofmarschallamt wieder umgestaltet, indem eine besondere Abteilung für die Hofökonomie gebildet wurde, die nicht von dem Hofmarschall allein, sondern von einem Kollegium verwaltet wurde. Außer diesen beiden Abteilungen des Hofmarschallamtes wurden 1846 noch die Intendanz der fürstlichen Kapelle und des Theaters und ferner die Intendanz der fürstlichen Schlösser und Gärten errichtet, während das Marstallamt auch weiterhin in seiner bisherigen Einrichtung bestehen blieb.

Trotz dieser verschiedenen Versuche, den Hofbehörden eine bestimmte Ordnung zu geben, blieben noch mancherlei Missstände bestehen, vor allem war ihr Verhältnis zur Kammer in vieler Hinsicht ungeklärt. Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Staatsverwaltung nach dem Plane Karl Eschwin Albert von Holleuffers 1846 wurden auch die Revision der Hofhaltungsrechnungen der Rechnungskammer und damit die Hofverwaltungen in finanzieller Hinsicht einer Oberbehörde unterstellt. Zwei Jahre später, 1848, wurden dann die verschiedenen Abteilungen des Hofmarschallamtes wieder zu einem Kollegium verschmolzen, doch blieb das Marstallamt davon unberührt, zu dem seit 1854 noch das Hofjagdamt hinzutrat. Auch nach dem Absterben der Linie Schwarzburg-Sondershausen durch den Tod von Karl Günther im Jahre 1909 blieb das Hofmarschallamt bestehen. Es wurde erst 1919 als Behörde aufgelöst, Grundfunktionen des Hofmarschallamts blieben jedoch bis zum Tode der letzten Fürstin von Schwarzburg, Anna Luise im November 1951 erhalten.

Quelle: Hans Eberhardt: Die Geschichte der Behördenorganisation in Schwarzburg-Sondershausen (= Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, Beiheft 28, hg. von Willy Flach und Hans Haimar Jacobs), Jena 1943.

Bearbeitungsgeschichte

Erst in den 1930er Jahren gelangten die Unterlagen des Hofmarschallamts Sondershausen in das dortige Landesarchiv. Erste Vorarbeiten für die Erschließung wurden bereits unter Dr. Hans Eberhardt als Leiter dieses Archivs vorgenommen. Die eigentliche Erschließung des Bestandes begann jedoch erst nach der Überführung des Landesarchivs Sondershausen nach Rudolstadt.

Das 1957 erstellte Findbuch, das einige handschriftliche Korrekturen und Ergänzungen aufwies, wurde im Sommer 2007 in einem halbautomatischen Verfahren retrokonvertiert. Dabei wurden stillschweigend orthographische Fehler korrigiert und einige Schwächen der seinerzeitigen Verzeichnung korrigiert (insbesondere Fehlen von Enthält-Vermerken). Die Erstellung der bisher vermissten Orts- und Personennamenindizes wurde Frau Katrin Hertwig übertragen, dabei wurde behutsam im Sinne einer Normalisierung des Namenmaterials (Vereinheitlichung der Schreibweise) in die Vorlage eingegriffen. Deren gravierende archivfachliche Mängel konnten im Zuge dieser Bearbeitung nicht ausgeglichen werden.



Rudolstadt, im Dezember 2007


Dr. Uwe Grandke
Oberarchivrat