Preface

Institutionsgeschichte

In Folge der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 begann sich auch in Schwarzburg-Sondershausen allmählich die Dreigewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Justiz durchzusetzen. Am 17. März 1850 machte der schwarzburg-sondershäusische Landtag den Weg für die Reorganisation der Staatsverwaltung in dem kleinen Fürstentum frei. Sie trat am 1. Juli 1850 zusammen mit dem veränderten Verfassungsgesetz aus dem Jahre 1849, einem neuen Wahlgesetz und weiteren Reformgesetzen in Kraft. Damit wurde eine Zentralverwaltung auf den Weg gebracht, für deren Gestaltung das Vorbild der Behördenorganisation des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach Pate gestanden hat. Fortan wurden die Geschäfte des bis dahin kollegial arbeitenden Ministeriums durch fünf Ministerialabteilungen übernommen. Es entstanden die Abteilungen Staatsministerium (I. Abteilung), Inneres (II. Abteilung), Kirche und Schule (III. Abteilung), Finanzen (IV. Abteilung) und Justiz (V. Abteilung). Die Abteilungen I. - II. sowie IV. - V. entsprachen somit vier der fünf klassischen Ministerien (Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz). Diesen gab man zusätzlich die Abteilung Kirche und Schule hinzu.
Mit der Errichtung des Ministeriums Sondershausen, Abteilung Inneres, wurden die Aufgaben der inneren Landesverwaltung der zweiten Abteilung übertragen. Gemäß der Verordnung über die Einrichtung des Ministeriums vom 16. August 1850 legte man die Kompetenzen nach dem Ressortprinzip fest.
Erst in Folge der durch die Novemberrevolution in Deutschland hervorgerufenen politischen Veränderungen wurde das Gesetz von 1850 im Jahr 1919 außer Kraft gesetzt. Die Abteilung Inneres arbeitete nun als Bestandteil der Gebietsregierung Rudolstadt des Landes Thüringen.
1923 erfolgte schließlich die Aufhebung der Gebietsregierung und damit endete auch die Tätigkeit ihrer zweiten Abteilung.

Bearbeitungsgeschichte

Der Bestand Ministerium Sondershausen, II. Abteilung (Inneres) gelangte in den 1920er Jahren ins Landesarchiv Sondershausen. 1952 wurde er mit den anderen sondershäusischen Beständen im Zuge der Schaffung eines schwarzburgischen Zentralarchivs in das Archiv nach Rudolstadt überführt. Die seitdem hier verwahrten Akten des Bestandes (Gesamtumfang 62,5 lfm) umfassen Vorgänge aus den Jahren 1781 bis 1929.
Der Bestand ist historisch besonders relevant und wird häufig benutzt.
Die während der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts entstandene Kartei zu den 3262 Akteneinheiten des Bestandes war bis 2001 als einziges archivisches Findhilfsmittel.
Bei ihr handelt es sich (seinerzeitigen Gepflogenheiten des Archivwesens entsprechend) um eine einfache Verzeichnung mit Angabe der vorgefundenen Aktentitel und der Laufzeit der darin enthaltenen Vorgänge. Sie ermangelte einer tiefer gehenden Erschließung (Enthält-Vermerke, Registratur- und archivische Altsignaturen) oder gar einer abschließenden redaktionellen Überarbeitung. Zu dem Bestand existierten keine Spezialkarteien bzw. Indizes zu Personen oder Orten. Dieser Umstand erschwerte bisher Recherchen aller Art.

Weil auf Grund der vom Archiv insgesamt zu erfüllenden Aufgaben eine intensive Neuerschließung des Bestandes nicht in Frage kam, erfolgte 2001 die Retrokonvertierung des Bestandes in einer „Faust“ - Datenbank. Dabei wurden die Angaben Bestand, vorhandene Klassifikation, Aktentitel, wenn vorhanden - Enthält - Vermerk, Angaben über Zeichnungen bzw. Skizzen, Laufzeit der Akte von der vorhandenen Kartei in die elektronische Datei aufgenommen. Gleichzeitig erfolgte die Indizierung der Personen- und Ortsnamen.
Im Sommer und Herbst 2007 wurde der inzwischen in die Augias-Datenbank übernommene Bestand abermals überarbeitet, um ihn als Online-Findbuch weiteren Kreisen zur Verfügung zu stellen. Dabei mussten erhebliche Eingriffe in die sprachliche Gestaltung der Akteneinträge vorgenommen werden (ca. 50% der Datensätze), um den Kontext des jeweiligen Aktentitels deutlicher werden zu lassen. Da zahlreiche Aktentitel unklar bzw. falsch erschienen, machte sich eine Neuverzeichnung (z.T. auch intensive Erschließung - mit Enthält-Vermerken bei ca. 5% der Titel) erforderlich. Dabei wurden auch zahlreiche Korrekturen in den Indizes und bei der Datierung der Akten vorgenommen.

Da zahlreiche Akten falsch bzw. unklar klassifiziert waren, machte sich eine weitere Differenzierung der Klassifikation und die entsprechende Zuordnung zahlreicher Akten erforderlich.

3. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:

LATh - StA Rudolstadt, Ministerium Sondershausen, II. Abteilung (Inneres) Nr. ...


Rudolstadt, im November 2007


Frank Esche
(Diplomarchivar FH)