Preface
Allgemeines
Der weitaus größte Teil der beiden Herrschaften war grundherrlicher Besitz des Fürstenhauses. Im Gebiet des Thüringer Waldes und in den Frankenhäuser Teilen der Unterherrschaft bildet die landesherrliche Grundherrschaft ein nahezu geschlossenes Gebiet. Adlige Patrimonialgerichtsorte von Bedeutung gab es nur im Amt Leutenberg, im Vorland des Thüringer Waldes und in Schlotheim.
Die Beseitigung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Thüringen erstreckte sich über mehrere Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Nachdem ab 1810 bereits die städtischen Gerichte verstaatlicht wurden, konnte die Gerichtsbarkeit der Rittergüter von 1830 an freiwillig dem Staat abgetreten werden. Gesetzlich wurde dies erst seit 1849 verlangt, zuletzt 1868 in Reuß älterer Linie. Zumeist wurden die alten Ämter als Gerichtsbehörden weitergeführt, während sich für die innere Verwaltung neue staatliche Lokalbehörden bildeten.
In Schwarzburg-Sondershausen wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit 1849, in Schwarzburg-Rudolstadt 1850 vom Staat übernommen. Doch bereits vor diesem Zeitpunkt bemühten sich beide schwarzburgischen Fürstentümer um den gütlichen Erwerb der Patrimonialgerichtsbarkeit. Patrimonialgerichte bestanden bis Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich. In ihnen sprachen die adligen Grundherren unabhängig vom Reich Recht. In ihre Zuständigkeit fiel die niedere Gerichtsbarkeit. Dazu zählten Entscheidungen zu Familien-, Erb,- Besitz- und Gutsangelegenheiten, aber auch das niedere Strafrecht (in einigen Fällen aber auch die Gerichtsbarkeit über Hals und Hand).
Das Patrimonialgericht Geschwenda
Geschwenda liegt nordwestlich von Ilmenau am Nordrand des Thüringer Waldes am "Wirrbach", einem Nebenfluss der "Zahmen Gera" in etwa 470 Meter Höhe über NN.
Erstmals wurde Geschwenda 1302 unter dem Namen "Gyswende" urkundlich erwähnt. In diesem Jahr schenkte Graf Günther von Käfernburg den Ort dem Abt von Hersfeld. Von diesem erhielt er den Geschwenda als Lehen zurück.
Später war der Ort war ein Mannslehngut, das sich bis 1729 im Besitz der Familie von Lichtenberg befand. 1729 ging dieses Mannslehngut in den Besitz der Familie von Plassenberg über, welche es bis 1740 besaß. Von da an bis 1760 war der fürstlich württembergische Geheimrat von Röder Besitzer des Guts. Dessen Sohn verkaufte es an den Freiherren von Bellmont. Das Rittergut verblieb bis Anfang des 1829 im Besitz der Familie von Bellmont. Daraufhin erwarb die Gemeinde Geschwenda das Gut vom Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Eine Besonderheit stellen zwei Akten zu einem vor dem Patrimonialgericht geführten Hexenprozess dar, der mit einem Todesurteil endete.
Bearbeitung
Der Bestand "Patrimonialgericht Geschwenda" umfasst 112 Akten, von denen zwei Akten (Nr. 110 und 111) zu dem o.g. Hexenprozess 1994 vom Germanischen Nationalmuseum Nürnberg übernommen wurden. Der Bestand war ursprünglich in einer Findkartei erschlossen und wurde offen gelagert. 2014 wurde die Findkartei in AUGIAS übertragen und revidiert. Weiterhin wurde der Bestand etikettiert und neu verpackt.
Rudolstadt im Oktober 2014
Jonas Körtner