Preface

Das Rittergut Wildenspring gelangte bereits 1459 in den Besitz der Familie von Holleben. Diese Familie erwarb 1768 zusätzlich das Rittergut Unterköditz, das vordem mehrfach seinen Besitzer gewechselt hatte: Im ausgehenden Mittelalter gehörte Unterköditz der Familie von Greußen, im 17. Jahrhundert gehörte es den von Thüna. 1725 erwarb Christian Wislizenus (Amtmann in Remda) Gericht und Gut. Ihm folgte 1746 der württembergische Hofrat Johann David von Keller. Der Gutsbesitz, mit dem bis 1850 auch die Patrimonialgerichtsbarkeit verbunden war, blieb bis 1945 in den Händen derer von Holleben.

Der Gutsbesitz einschließlich seiner dazugehörigen historischen Dokumente wurde nach der sowjetischen Besetzung Thüringens im Sommer 1945 enteignet und durch den Landkreis Rudolstadt verwaltet. 1951 und 1953 übergab der Landkreis Rudolstadt die Unterlagen dem Staatsarchiv Rudolstadt. Die Erschließung begann in den späten 1980er Jahren: Vor allem wurden die gebundenen Akten unter der Nummerierung 1 bis 307 in maschinenschriftlichen Karteikarten erfasst und eine Systematik entworfen, die noch heute Grundlage ist. Man scheint in dieser Zeit zudem eine Durchnummerierung aller physischen Einheiten von 1 bis ca. 2476 durchgeführt zu haben. 2014 konnte das Staatsarchiv ca. 30 Lehnbriefe derer von Holleben erwerben, die Archivleiter Dieter Marek unverzüglich als Urkunden mit den Nummern 1 bis 35 erfasste.
Ende 2020 begann die Neuerschließung des Bestandes.

Der Schwerpunkt lag zunächst auf den nicht erschlossenen Unterlagen. Bei dieser Abteilung wurde festgestellt:
1. Die konsequent durchnummerierten Einzelblätter konnten häufig wieder zusammengefügt werden, da sie inhaltlich zusammengehörten. Es wurden also Vorgänge rekonstruiert.
2. Es befanden sich ca. 2 lfm Unterlagen der Provenienz "Gemeinde Wüllersleben" in dem Bestand, die ausgesondert und im Jahr 2022 dem Kreisarchiv in Arnstadt übergeben wurden. Es ist unbekannt, wann, wie und warum diese gemeindlichen Unterlagen zum Gutsarchiv Unterköditz und Wildenspring gelangten. Liegt einfach ein Verwechseln der Worte "Holleben" und "Wüllersleben" vor? Man wird dies nicht mehr klären können.
3. Es wurden ca. 2 lfm Gemeinderechnungen von Unterköditz, Wildenspring und Wüllersleben isoliert und dem Bestand "Gemeinde- und Stadtrechnungen" zugefügt.
4. 0,5 lfm Amtsbücher der gerichtlichen Dokumentation von Haus- und Grundstückskäufen in Wüllersleben wurden dem Bestand "Schwarzburgisches Justizamt/Amtsgericht Stadtilm" angefügt.
5. Aus der Tätigkeit derer von Holleben in der Regierung Rudolstadt stammten dienstliche Unterlagen. Diese wurden nunmehr den richtigen Beständen der Ministerialverwaltung zugewiesen (ca. 0,5 lfm).

Bei der Bearbeitung wurde die vorhandene Nummerierung aus den 1980er Jahren nach Möglichkeit beibehalten. Durch das Herausziehen der Fremdprovenienzen reduzierte sich der Umgang des Bestandes deutlich. Gleichzeitig stieg natürlich der Umfang, da die Unterlagen in Jurismappen eingelegt wurden.

Anschließend wurden die nach 1980 mit Karteikarten erfassten Unterlagen der Nummern 1-307 archivfachlich überarbeitet. Die Urkunden wurden mit den Nummern 2184 bis 2218 an den Bestand integriert. Die zeittypische variable Schreibweise von Personennamen wurde vereinheitlicht und Ortsnamen modernisiert. Die Tatsache, dass drei Archivare an dem Bestand gearbeitet haben, erforderte ein gründliches Korrekturlesen und ein behutsames Angleichen der Erfassung. Dem nicht immer befriedigenden Ergebnis sei verziehen.

Weitere Unterlagen der Untergerichte Unterköditz und Wildenspring befinden sich im Bestand "Schwarzburgisches Justizamt/Amtsgericht Königsee".


Rudolstadt im Januar 2023


Uwe Grandke