Preface

Vorgängerbehörde des Kreisrates Eisenach war ab 1922 das Thüringische Kreisamt Eisenach; Nachfolgebehörde war der Rat des Kreises Eisenach.
Gebietsveränderungen erfuhr der Landkreis in der Zeit von 1945 bis 1952 mit den vierzehn Verordnungen über die Kreiseinteilung der Provinz Thüringen ab Juli 1945 (Regierungsblatt für die Provinz Thüringen - Reg.-Bl. S. 1 ff). Förtha und Epichnellen wurden zum 24. Okto-ber 1945 (7. VO) zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen Förtha zusammengeschlossen. Zusammengelegt wurden die beiden Anteile (Landkreis Mühlhausen und thüringischer An-teil) von Schnellmannshausen zu einer neuen Gemeinde Schnellmannshausen im Landkreis Eisenach zum 21. Mai 1946. Zum gleichen Zeitpunkt kamen aus dem Landkreis Meiningen die Gemeinden Brix, Frankenheim und Melpers an den Landkreis (10. VO). Die Gemeinde Ebenau wurde zum 7. Oktober 1948 per Gesetz (Reg.-Bl. S. 102) in "Buchenau, Thüringen" umbenannt. Den größten Gebietsverlust erfuhr den Landkreis Eisenach mit der 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950 (Reg.-Bl. S. 133) vom 22. Mai 1950. Mit der Neubildung des Landkreises Bad Salzungen verlor der Landkreis 81 Gemeinden, vor allem in südlichen Kreisteil. Weiterhin gingen an den Landkreis Gotha die Gemeinden Sättelstädt und Sondra sowie an den Landkreis Mühlhausen die Gemeinde Hallungen. Hinzu kamen der Stadtkreis Eisenach und aus dem Landkreis Mühlhausen die Gemeinden Falken, Großburschla und Treffurt. Zusammengeschlossen wurden die Gemeinden und Ortsteile von Schönau an der Hörsel und Deubach zu Schönau an der Hörsel sowie die Gemeinden Vitzroda, Schweina und Abteroda zu Vitzeroda mit der 2. Verordnung vom 26. Juli 1950 (Reg.-Bl. S. 193).
Territorial- und Verwaltungsreformen und die Durchsetzung des "demokratischen Zentralismus" in der ehemaligen DDR führten faktisch zur Auflösung des Landes Thüringen und in die Einteilung des Landes in die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl. Das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Thüringen vom 25. Juli 1952 (Reg.-Bl. S. 177) wurde die Teilung ausgeführte. Der Landkreis Eisenach gehörte bis zur Neubildung des Bundeslandes Thüringen (3. Oktober 1990) zum Bezirk Erfurt. Die Akten des Kreises Eisenach sowie die der Ortschaften für den Zeitraum von 1952 bis 1990, befinden sich im Kreisarchiv Wartburgkreis und in den Gemeinden selbst.
Der Bestand kam mit den anderen thüringischen Kreisräten am 23. Oktober 1995 vom Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar ins Thüringische Staatsarchiv Gotha. Dort wurde dieser Bestand von Frau Fritze im Jahr 1985 bearbeitet. Die Kartei wurde im Aug./Sept. 2010 von der Praktikantin Carolin Kleinsteuber ins AUGIAS 8.2 übertragen.



Zeitl. Umfang: 1943-1955
Umfang: 8,0 lfm