Preface
Behördengeschichte:
Das zum Kammervermögen von Reuß ä. L. gehörige Waldgebiet wurde mit Ausnahme des Forstreviers Burgk aufgrund der Auseinandersetzung zwischen dem fürstlichen Haus von Reuß ä. L. und dem Volksstaat Reuß im Dezember 1919 an den Volksstaat Reuß abgetreten. Im Zuge der nach dem Zusammenschluss der thüringischen Staaten im Mai 1920 erfolgten Bildung einer thüringischen Forstverwaltung wurden für die Verwaltung der nunmehrigen Staatsforsten im Greizer Gebiet als untere Forstbehörden die Thüringischen Forstämter Greiz und Waldhaus eingerichtet. Diese unterstanden vom Jahre 1921 ab vorerst der Gebietsregierung Gera-Greiz, Abteilung für Grundbesitz und Forsten und seit 1924 dem Thüringischen Finanzministerium unter Beaufsichtigung durch die Forstabteilung Altenburg. Aufgrund der Thüringischen Forstordnung vom 17. September 1930 wurde der bisher nur für die Staatsforstgemarkungen zuständige Amtsbereich auf die Gemeindefluren erweitert.
Nach der Ausführungsverordnung zur Forstordnung von 16. September 1931 unterstanden dem Forstamt Greiz:
a) der Staatsforst Greiz (Gebietsteile der Forstbezirke der Landkreise Greiz und Schleiz),
b) der Stadtkreis Greiz außer Abteilung 2 f des Forstamtes Waldhaus
c) die Gemeindebezirke: Altgernsdorf, Birkenhügel, Blintendorf, Burgk mit Kammergut, Crispendorf, Daßlitz, Dobareuth, Förthen, Frössen, Gebersreuth, Göritz, Görkwitz, Göschitz, Göttendorf, Gräfenwarth, Grochwitz ( Kreis Schleiz), Hain (Kreis Greiz), Hainsberg, Hirschberg, Kauern (Kreis Greiz), Kirschkau, Kleinwolschendorf, Kulm, Kühdorf, Künsdorf, Langenwolschendorf, Langgrün, Läwitz, Leitlitz, Löhma, Lössau, Lunzig, Mielesdorf, Mödlareuth, Mönchgrün, Möschlitz, Neugernsdorf, Neundorf bei Schleiz, Nitschareuth, Oberböhmsdorf, Pahren, Pottiga, Raila, Reinsdorf, Rödersdorf, Rothenacker, Saalburg, Saaldorf, Schilbach, Schleiz, Seubtendorf, Spielmes, Stelzen (Kreis Schleiz), Tanna, Tschirma, Ullersreuth, Unterkoskau, Venzka, Waltersdorf bei Greiz-Irchwitz, Weckersdorf, Wernsdorf (Kreis Schleiz), Wildetaube, Willersdorf, Wittchendorf, Zoghaus und Zollgrün.
Zum Bezirk des Forstamtes Waldhaus gehörten:
a) der Staatsforst Waldhaus (Gebietsteil des Forstbezirks des Landkreises Greiz
b) vom Stadtkreis Greiz die Abteilung 2f
c) die Gemeindebezirke: Eula, Fraureuth, Friedmanndorf, Gottesgrün, Großkundorf, Kahmer, Katzendorf, Kleinkundorf, Kleinreinsdorf, Markersdorf bei Berga/Elster, Mohlsdorf, Obergeißendorf, Reudnitz, Sorge-Settendorf, Teichwolframsdorf, Untergeißendorf, und Waltersdorf bei Neumühle /Elster.
Im Zuge der Neugliederung der thüringischen Forstverwaltung seit 1945 wurde das Thüringische Forstamt Waldhaus mit Wirkung vom 1. April 1946 aufgelöst und dessen Aufgabenbereich des nunmehr als Einheitsforstamt organisierten Forstamtes Greiz übertragen, während der bisher zum Forstamt gehörige Forstrevierbezirk Weckersdorf dem Forstamt Pöllwitz angegliedert wurde. Das neue Einheitsforstamt Greiz hatte seitdem die Staats- und Korporationswaldungen zu bewirtschaften und die Privatholzungen zu beaufsichtigen. Bei der weiteren Umorganisation der unteren Forstbehörden Thüringens im Oktober 1949 ging aus dem Thüringischen Forstamt Greiz die Oberförsterei Greiz hervor, die dem zum gleichen Zeitpunkt eingerichteten Kreisforstamt Gera (seit 1.1.1953 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Gera in Weida) unterstellt wurde. Der Sitz der Dienstelle wurde nach Waldhaus bei Greiz verlegt (Oberförsterei Greiz in Waldhaus).
Bestandsgeschichte:
Der Bestand wurde im November 1960 von der Oberförsterei Greiz in Waldhaus in das Landesarchiv Greiz (seit 1965 Historisches Staatsarchiv Greiz) überführt. Nach Verzeichnung gemäß dem Bärschen Prinzip durch die Fachschulanwärterin Gisela Webendörfer im Monat Dezember1960 erfolgte die Ordnung mit endgültigen Signaturen unter Zugrundelegung des seit 1. Januar 1936 gültigen Aktenplans der Forstabteilung des Thüringischen Finanzministeriums und der Thüringischen Forstämter durch die Kollegen Walter Eckert und Dr. Werner Querfeld im Monat Januar 1961.