Preface

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1933 wurde am 8. Mai 1933 ein Reichsstatthalter in Thüringen ernannt, dem die Aufgabe oblage, die Durchführung der Reichspolitik im Lande Thüringen zu überwachen. Durch das Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935 wurden seine Befugnisse wesentlich erweitert. Ihm wurden schließlich am 1. April 1944 für den Regierungsbezirk Erfurt die Befugnisse eines Oberpräsidenten übertragen. Das Amt des Reichsstatthalters bestand bis zum April 1945.