Preface
Geschichte und Umfang der Superintendentur Ichtershausen
Eine beständige Superintendentur zu Ichtershausen wurde im Jahre 1657 durch Herzog Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha errichtet. Der erste Superintendent, der bisherige Pfarrer und Adjunktus Daniel Seiler zu Mehlis, wurde am 7. Juli 1657 feierlich eingeführt. (Gelbke, Kirchen- und Schulenverfassung des Herzogtums Sachsen-Gotha, Gotha 1799, II. Teil Band 2, Seite 3).
Der Superintendentur unterstanden die Pfarrer der beiden Ämter Wachsenburg und Ichtershausen.
Das waren Pfarrer zu
Apfelstädt mit dem Filial Dietendorf
Bischleben mit dem Filial Rhoda
Crawinkel mit dem eingepfarrten Friedrichsanfang
Eischleben
Elgersburg mit dem Filial Manebach
Frankenhain
Gera (=Geraberg) mit dem eingepfarrten Arlesberg
Gossel
Gräfenroda mit dem eingepfarrten Dörrberg und Lütsche
Haarhausen
Holzhausen mit dem Filial Bittstädt und mit der eingepfarrten Wachsenburg
Ichtershausen
Liebenstein mit dem Filial Rippersroda
Molsdorf
Neudietendorf
Neuroda mit dem Filial Traßdorf
Stedten
Thörey mit dem Filial Rehestädt
Wölfis mit den eingepfarrten Herda und Tambuchshof
Außerdem gehörten hinzu:
Kettmannshausen, Filial von Oberwillingen im Arnstädtischen
Kornhochheim, Filial von Sülzenbrücken in der Gothaischen Inspektion Untergleichen
(Für 1799 vgl. Gelbke, S. 3 bis 148. Für 1810 vgl. Herzoglich Sachsen-Gotha- und Altenburgischer Hof- und Adreß-Calender auf das Jahr 1810, Seite 47 bis 50.)
Um 1800 unterstand dem Superintendenten zu Ichtershausen neben seiner "Specialinspection" noch die Adjunktur Zella (oder Schwarzwald), die sich aus den Orten Gehlberg, Mehlis, Oberhof, Stutzhaus (mit den eingepfarrten Luisenthal und Schwarzwald), sowie Zella zusammensetzte (so 1799 und 1810; Gelbke II 2, S. 3, 177 bis 214, und Kalender 1810, Seite 50).
Im Jahre 1810 beabsichtigte das Oberkonsistorium zu Gotha auf einen Vorschlag des Generalsuperintendenten Löffler die Errichtung einer zweiten Adjunktur innerhalb der Inspektion Ichtershausen mit den Orten:
Elgersburg mit Manebach
Frankenhain
Gräfenroda
Liebenstein mit Rippersroda
Neuroda mit Traßdorf,
sowie mit dem Filial Kettmannshausen.
Sitz der neuen Adjunktur sollte Gräfenroda werden (Reskript vom 25. Juni 1810 in Nr. 16 dieses Bestandes).
Tatsächlich wurde im Jahre 1811 dem Adjunkten Karl August Briegleb zu Gräfenroda die neugebildete geistliche Ephorie Gräfenroda übertragen. (August Beck, Geschichte der Gothaischen Landstädte, Marktflecken und Dörfer, Gotha 1875, Band III Teil I, Seite 291.)
Aus der noch im Jahre 1810 aus den drei Ortschaften Günthersleben, Ingersleben und Sülzenbrücken bestehenden Inspektion Untergleichen wurden bei ihrer Auflösung (vgl. Beck III, I, Seite 326) die Pfarrorte Ingersleben und Sülzenbrücken der Superintendentur Ichtershausen zugewiesen. Das geschah im Zuge der neuen Einteilung der Ämter durch Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha im Jahre 1830 (Verordnung vom 2. Januar 1830, Gesetzsammlung Gotha 1. Teil Nr. XLII).
Die Superintendentur Ichtershausen bestand nunmehr aus den Parochien:
Apfelstädt
Bischleben
Crawinkel
Eischleben
Gossel
Haarhausen
Holzhausen
Ichtershausen
Ingersleben
Molsdorf
Neudietendorf
Stedten
Thörey
Wölfis.
Eine "Landesherrliche Verordnung, die Organisatin der geistlichen Unterbehörden im Herzogtum Gotha betreffend", vom 15. Oktober 1839 (Nr. 6 dieses Bestandes) bildete die Superintendenturen in Haupt- und Nebenephorien um. Infolgedessen hörte mit dem 1. Dezember 1839 die Benennung Superintendentur Ichtershausen auf, an ihre Stelle trat die Benennung "Hauptephorie Ichtershausen". Außerdem fielen die Adjunkturen Zella und Liebenstein mit diesem Tage als Nebenephorien von der Hauptephorie Ichtershausen endgültig ab und bildeten die selbständigen Hauptephorien Zella und Liebenstein (Reskript vom 4. November 1839 in Nr. 16 dieses Bestandes).
Die Pfarrstelle zu Neudietendorf, die schon vorher mit ausländischen Angehörigen der Bruderunion besetzt worden war, wurde 1848/49 von der Aufsicht des Oberkonsistoriums zu Gotha gänzlich befreit und nicht mehr unter die Kirchgemeinden des Landes gerechnet. Sie gehörte von da ab ausschließlich dem Verbande der übrigen Brüdergemeinden an, zählte alsonicht mehr zu Ichtershausen (Beck, Band III Teil II, Seite 33; Reskripte vom 19. März 1849 und vom 2. April 1849 in Nr. 259 dieses Bestandes). Die Neudietendorfer Pfarrer nahmen aber noch vielfach an den Ephoralkonferenzen teil.
Am 1. Juli 1854 wurden die Orte Crawinkel, Wölfis und Gossel aus der Hauptephorie Ichtershausen ausgeschieden. Die Orte Crawinkel und Wölfis traten unter die Hauptephorie Ohrdruf, der Ort Gossel unter die Ephorie Liebenstein (Verordnung vom 15. Juni 1854, Gesetzsammlung Gotha, Band IX Seite 94; auch Nr. 16 dieses Bestandes).
Nach dem Gesetz über die Verwaltungsbehörden im Herzogtum Gotha vom 11. Juni 1858 wurde der bisherige Unterschied zwischen den Haupt- und Nebenephorien aufgehoben; Ichtershausen war nunmehr eine der damals bestehenden 14 Ephorien des Landes (Gesetzsammlung Gotha, Band X, Seite 329 f.).
Der Umfang der Ephorie erlitt über das Jahr 1892 hinaus (vgl. G. Rudloff, Gothaisches Kirchen- und Pastoralrecht, 1892, Seite 5) keine Veränderung, bis ihr durch die Verordnung vom 1. Oktober 1897 die Parochien Cobstädt mit dem Filial Grabsleben, Gamstädt und Großrettbach zugewiesen wurden, die vorher dem Ephoralbezirk Uelleben angehört hatten (Verordnung, betreffend die anderweite Angrenzung der Ephoralbezirke, Gesetzsammlung Gotha, 1897, Seite 103; auch Reskript vom 28. Oktober 1897 in Nr. 16 dieses Bestandes).
Nachdem einige Pfarrstellen zusammengelegt waren, setzte sich der "Kirchenkreis" Ichtershausen zuletzt aus folgenden Pfarrstellen zusammen:
Apfelstädt mit Dietendorf
Bischleben mit Rhoda und Stedten
Cobstädt mit Grabsleben und Großrettbach
Eischleben mit Molsdorf
Gamstädt mit dem preußischen Kleinrettbach
Haarhausen
Holzhausen mit Bittstädt
Ichtershausen
Ingersleben
Sülzenbrücken
Thörey mit Kornhochheim
(Thüringer Pfarrerkalender 1925 Seite 160 f.).
Der Kirchenkreis Ichtershausen hat bis zum 1. April 1926 bestanden (vgl. das Gesetz vom 10. Oktober 1924 über die Einteilung der Kirchenkreise, das mit 1. April 1926 in Kraft trat; Verordnung vom 28. Februar 1926, Thüringer Kirchenblatt A, 1926, Nr. 2 Seite 41; Thüringer Kirchenblatt A, 1925, Nr. 1. In der Anlage zu diesem Gesetz wird Ichtershausen als Kirchenkreis nicht genannt).
Bei der Auflösung des Kirchenkreises Ichtershausen wurden seine Pfarrstellen teils dem Kirchenkreis Arnstadt und teils dem Kirchenkreis Gotha-Land zugewiesen.
Die Superintendenten
Nach Einrichtung einer beständigen Superintendentur zu Ichtershausen im Jahre 1657 lag ihre Verwaltung jahrhundertelang in den Händen des jeweiligen Inhabers der dortigen Pfarrstelle. Erst mit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurden mehrfach die Inhaber anderer Pfarrstellen mit der Verwaltung der Ephoralgeschäfte beauftragt. Das trifft auch für den letzten Superintendenten Friedrich Stichling, Pfarrer zu Ingersleben, zu, der als Oberpfarrer des Kirchenkreises Ichtershausen am 15. Oktober 1925, ein halbes Jahr vor der Auflösung des Kirchenkreises, in den Ruhestand getreten ist. Nach seinem Weggang wurden dieGeschäfte des Oberpfarramtes für den Kirchenkreis Ichtershausen dem Pfarrer Hermann Kuntz zu Thörey übertragen, der den Oberpfarrer schon früher vertreten hatte. Er übte die Geschäfte bis zur Auflösung des Kirchenkreises am 1. April 1926 aus.
Als Superintendenten (Ephoren) sind zu nennen:
1657 - 1678 Magister Daniel Seiler
1678 - 1680 Johann Adam Krebs (1674 Vize-Superintendent)
1680 - 1685 Johann Valentin Schneider
1685 - 1698 Johann Andreas Gnüge
1698 oder 1699 - 1721 Volkmar Kirchner
1721 - 1729 Johann Kaspar Buchner (Büchner)
1729 Johann Emanuel Lämbler
1729 - 1737 Sebastian Adam Behringer (Bäringer)
1737 - 1751 Johann Valentin Beumelburg
1751 - 1760 Tobias Westfeld
1761 - 1786 Balthasar Oschmann
1787 - 1791 Ernst Christian Rudolf Buddeus
1792 - 1822 Ernst Friedrich Anton Augusti
1822 - 1831 Georg Christian Kähl
1831 Johann Christian August Rudolph
Superintendenten-Vikar als Pfarrer zu Eischleben
1832 - 1854 Wilhelm Hey
1855 - 1881 Christian Wilhelm Credner
1882 - 1886 Moritz Reinhardt, vorher schon Superintendenten-Vikar, zugleich Pfarrer zu Sülzenbrücken
1889 - 1898 Reinhold Stade, seit 01.04.1898 beurlaubt und vertreten von Otto Steiner, Pfarrer zu Remstädt und Superintendent der Ephorie Gotha-Land
1899 - 1910 Dr. Hermann Krieg
1910 - 1911 Karl Lerp (vertretungsweise), zugleich Pfarrer zu Ingersleben
(Für die ältere Zeit vgl. Brückners "Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaats im Hertzogthum Gotha", III. Theil 7. Stück, Gotha 1761 S. 24 ff., Gelbke a.a.O. Seite 87, Beck a.a.O. Seite 409 f.)
Der Aktenbestand und seine Neuordnung
Auf Veranlassung des Kirchenrats Bonsack übersandte das Pfarramt zu Ingersleben am 19. September 1930 den noch dort lagernden Aktenbestand. Zwei Aktenbände (Nr. 24 und 68 dieses Bestandes) lieferte Kirchenrat Bonsack am 8. Februar 1936 nach (A 150 d/19.9.30 und A 150 d/8.2.36)
Die mit der ersten Sendung übermittelte Aufstellung enthält anstelle eines wirklichen Verzeichnisses nur 1 Blatt mit Schlagworten für einige Sachgruppen. Überdies waren die Akten ungeordnet und bestanden in der Hauptsache aus losen Aktenschriftstücken. Darunter befanden sich, ohne Aktenzeichen, einige gebundene Bände (so Nr. 24, 37 bis 40, 68, 78, 280) und 40 geheftete Aktenstücke mit Visitationsprotokollen (Nrn. 160 bis 166 und 177 bis 209).
auch in früheren Zeiten scheint ein eigentliches Aktenverzeichnis nicht vorhanden gewesen zu sein. Nr. 23 dieses Bestandes nennt sich zwar "Repertorium des Ephoralarchivs", ist aber mehr ein Verzeichnis der eingegangenen Einzelschriftstücke für die Jahre 1837 bis 1898. Es ist im Februar 1837 von dem damaligen Superintendenten Wilhelm Hey eingerichtet worden, aus dessen einleitenden Worten sich ersehen läßt, daß damals das, was ihm unwichtig erschien, zur Raumgewinnung ausgeschieden, der Rest aber in Fächer eingeordnet wurde. Sein "Repertorium" zählt im ersten Teil nur die Namen der Orte auf, über die Akten vorhanden waren und nennt weiterhin in 39 Punkten stichwortartig nach Gegenständen geordnet ältere Sachen. Den Hauptteil des Repertoriums bilden dann die zur Ephoralrepositur gehörenden Einzelschriftstücke, jeweils nach ihrem Eingang verzeichnet. Ein nicht unerheblicher Teil der bis 1898 verzeichneten Schriftstücke läßt sich in dem abgelieferten Bestand noch nachweisen.
Der Umstand, daß seit etwa 1880 mehrere Superintendenten ihren Wohnsitz nicht mehr in Ichtershausen hatten, brachte es wohl mit sich, daß große Teile des Archivs verschleppt wurden, so daß sich die Hauptmasse gegenwärtig in Arnstadt befindet. Deren Übernahme läßt sich gegenwärtig wegen Raummangels nicht bewerkstelligen. Einer späteren Zeit ist es vorbehalten, die Bestände zu vereinigen.
Andere Teile des ehemaligen Aktenbestandes sind infolge der verschiedenen Gebietsabtretungen abgezweigt und den Nachfolgebehörden zugeführt worden (vgl. Nr. 16 dieses Bestandes).
Bei der Bearbeitung wurden die ungeordneten losen Schriftstücke zu 236 neuen Nummern zusammengefaßt. Der Archivkörper umfaßt nunmehr 295 Aktenstücke aus der Entstehungszeit von 1614 (Nr. 290) bis 1926.
Nr. 251 enthält Nachrichten über das Kloster Ichtershausen aus der Zeit von 1195 bis 1486. Vermutlich sind sie zusammengetragen von dem Gothaer Oberhofprediger Johann Georg Brückner (seit 1745, + 1769). er vermerkt in seiner "Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaats im Herzogtum Gotha" III. Teil, Siebentes Stück, Gotha, 1761, Seite 3: "Ich habe eine umständliche und mit vielen Diplomatibus versehene historische Nachricht vom Closter Ichtershausen in Manuscript liegen, und soll sobald sich ein Verleger findet, dem Druck überlassen werden". Der Band ist erst jetzt aus losen Blättern zusammengestellt worden.
Die Matrikelbände Nr. 68 und Nr. 280 nebst Nr. 295 enthalten Lebensläufe der Geistlichen und Schullehrer.
Eisenach, den 29. Dezember 1951
gez. Dr. Schäfer
(Der obige Text wurde unverändert aus dem Original-Findbuch entnommen)