Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen
Regierung, die für Erfurt erlassen sind
(alte Signatur 1-1/19a-3)
Band 1, 1549-1759 Inhaltsverzeichnis inliegend
Band 2, 1760-1802 Inhaltsverzeichnis inliegend
Band 2/1, 1671-1747 (mit Sachregister), Inhalts-
verzeichnis inliegend
Band 3, 1690-1720
Band 4, 1700-1721
Band 5, 1724-1759
Band 6, 1730-1741
Band 7, 1742-1750
Band 8, 1751-1758
Band 9, 1761-1780
Band 10, 1786-1791
Band 11, 1791-1800
Band 12, 1702-1799 (enthält auch einige preußi-
sche Verordnungen)
Band 13, 1730-1780 (Sammlung von späteren Zugängen)
Band 14, 1696-1799 (Sammlung von späteren Zugängen)
- Archive signature: 3/010- 3
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1549 - 1800
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
(3/010- 3, Bd. 1; Verzeichnungskarte 1)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 1/1
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1549 - 1759
1. erlaß des kurfürsten wegen wiederbesetzung des vicekanzellariats in erfurt (handschriftlich);
mainz, 26. august 1549; bl. 1-1v
2. erlaß des kurfürsten an die doktoren der rechte wilhelm von harstall und jodoko helmsdorf in auseinandersetzung hans von der sachsen und dem erfurter rat (handschriftlich);
aschaffenburg, 30. juni 1611; bl. 2-2av
3. erlaß des erzbischofs in der arrestsache der witwe des sebastian birckners zu mühlhausen wegen ihrer zu melchendorf und witterda gelegenen güter (handschriftlich);
mainz, 14. november 1614; bl. 3-3v
4. kaiserliches schreiben in streitsachen der witwe des sebastian birckners zu mühlhausen;
7. februar 1614; bl. 4-4v
5. kurmainzische kapitulationsurkunde für die stadt erfurt;
erfurt, 5.(15.) oktober 1664; bl. 5-5av
6. reskript des erzbischofs an seine truppen, in dem er die untertanen evangelischer konfession in schutz nimmt und sie von der einquartierung befreit;
erfurt, 29. oktober 1664; bl. 6
7. dekret gegen das unbeaufsichtigte austreiben und hüten von ziegen (handschriftlich);
erfurt, 29.(19.) april 1670, bl. 7
8. verordnung über die zuständigkeit des stadtrates in verfassungs- und verwaltungsfragen (handschriftlich);
erfurt, 5. dezember 1670; bl. 8-11v
9. kurmainzische strafordnung das geleitwesen betreffend;
erfurt, 25.(15.) august 1671; bl. 12
10. verbot des handels mit auswärtigen kesselführern;
1.(11.) september 1671; bl. 13
11. strafordnung gotteslästerung betreffend;
erfurt, 3. november (24. oktober) 1671; bl. 14
12. verkündung des amtsantritts erzbischofs lothar friedrich von metternich;
[16. märz 1673]; bl. 15
13. erlaß des kurfürsten die wiederbesetzung des vicedomamts betreffend (handschriftlich);
mainz, 26. februar 1674; bl. 16-16av
14 andachtsgebot für den verstorben erzbischof damian hartardt von der leyen im gesamten kurmainzischen gebiet;
18.(8.) dezember 1678; bl. 17
15. verordnung zur beachtung der zinsen und rechte bei erbschaftsangelegenheiten (handschriftlich);
14. januar 1684; bl. 18-18av
16. verbot des musizierens während der fastenzeit (handschriftlich);
14. januar 1684; bl. 19-19v
17. verfügung über die aufhebung des zolls bei der ausfuhr von geringwertigen waren;
erfurt, 12. märz 1688; bl. 20
18. verbot minderwärtige münzen in umlauf zu bringen;
erfurt, 24.september.1688; bl. 21
19. verordnung über das vorrecht der erfurter gegenüber auswärtigen beim kauf von nahrungsmitteln (stark beschädigt);
erfurt, 27. januar.1689; bl. 22
20. verbot der kirche, sich bürgerliche güter anzueignen (handschriftlich);
erfurt, 15. februar 1689; bl. 22a-22bv
21. verbot der unerlaubten ein- und ausfuhr von bier;
erfurt, 20. juni, 1689; bl. 23
22. zollpflicht an erfurts toren für auswärtige und einheimische;
erfurt, 13.(3.) oktober 1689; bl. 24
23. zollordnung;
erfurt 11.(1.) oktober 1689; bl. 25-25d
24. befehl, daß korn nur in hiesigen mühlen gemahlen werden darf;
erfurt, 23.(13.) mai 1690; bl. 26
25. verordnung, daß nur maurer aus hiesigem gebiet beschäftigt werden dürfen;
erfurt, 1. dezember 1696; bl. 27
26. jagdordnung,
erfurt, 5. februar 1701; bl. 28
27. verbot des handels und der inanspruchnahme von dienstleistungen unzünftiger schuster;
erfurt, 24. april 1701; bl. 29;
28. erbschaftsordnung für das gesamte kurmainzische gebiet;
1704; bl. 30-30dv
29. beschluß der verpachtung der herrschaftlichen färberei am roßmarkt an johann christoff kolbe und johann zachariam brathfisch;
erfurt, 23. april 1704; bl. 31
30. ermahnung an die fuhrleute, nebenstraßen zu meiden und vorschriftsmäßig den zoll zu entrichten,
erfurt, 9. juli 1706; bl. 32
31. erneuerte freizinsordnung ;
1708; bl. 33-33ev
32. gebot an die gerichtshöfe, sich in handelsangelegenheiten an die entsprechende gerichtsordnung zu halten und die beamten zu kontrollieren; erfurt, 16. juli 1708; bl. 34
33. reskript, daß die beamten ihre schreiben an die richtigen instanzen schicken; erfurt, 21. august 1711; bl. 35
34. für das gesamte kurmainzische gebiet geltende verordnung über die ausweisung und bestrafung von zigeunern, betteljuden, gaunern, vagabunden sowie abgedienten soldaten;
mainz, 22. märz 1714; bl. 36
35. befehl an die erfurter, nur dienstleistungen von zünftigen handwerkern in anspruch zu nehmen;
erfurt, 14. august 1714; bl. 37
36. anweisungen für die überwachung von straßen und das aufgreifen von vagabunden;
erfurt, 2. august. 1715; bl. 38
37. beschluß, daß reiter wegen überhandnehmenden vagabundierens die straßen überwachen müssen mit instruktionen;
erfurt, 2. august 1715; bl. 39
38. schießverbot wegen feuergefahr (sylvesterknaller);
erfurt 20. januar 1722; bl. 40
39. schützenordnung für das gesamte kurmainzische gebiet;
mainz, 25. april 1722; bl. 41-42cv
40. verbot der abwerbung von personen aus dem kurmainzischen gebiet,
mainz, 25. februar 1723; bl. 42
41. verbot das vieh am 22./23. mai 1724 auszutreiben wegen einer sonnenfinsternis;
erfurt, 19. mai 1724; bl. 43
42. ausweisungsverfügung für bettler aus der stadt;
erfurt, 5. september 1724; bl. 44
43. prozessionsordnung zum jubiläum des papstes benedikt xiii;
erfurt, 19. november 1724; bl. 45
44. wiederholtes verbot des privaten getreidehandels;
erfurt, 22. november 1724; bl. 46
45. verbot des bierhandels durch gastwirte;
erfurt, 2. januar 1725; bl. 47
46. schädlingsbekämpfung in gärten und auf den feldern;
erfurt, 27. februar 1725; bl. 48
47. befehl, die almosendiener nicht dabei zu hindern bettler in das gefängnis zu bringen;
erfurt, 6. april 1725; bl. 49
48. vermeidung von unstimmigkeiten zwischen den beiden religionen ;
bamberg, 4. mai 1725; bl. 50
49. brauordnung und unvollständige liste zur verteilung der bierlose;
16. mai 1726; bl. 51-51a
50. eidesformel für den braumeister und brauknecht in zweifacher ausfertigung; bl. 52-52cv
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
(3/010- 3, Bd. 1; Verzeichnungskarte 2)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 1/2
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1549 - 1759
51. kaiserliches mandat das postwesen betreffend und zusätzliche spezielle anordnungen des kurfürsten für das kurmainzische gebiet;
verordnet:
wien, 1. märz 1726 und publiziert in erfurt, 11. september 1726; bl. 53-53av
52. gebot, nachts die gassen nur mit licht zu betreten, um diebstähle zu verhindern; erfurt 26. november 1726; bl. 54
53. verbot des nächtlichen singens auf den straßen;
erfurt, 21 februar 1724; bl. 55
54. wiederholung und verschärfung verschiedener verbote zur weihnachtszeit (z.b. das betteln betreffend); erfurt, 24. dezember 1727; bl. 56
55. reskript an die kurmainzischen beamten, daß wilddiebe bis in das fürstlich sächsische gebiet verfolgt werden können (und umgekehrt von sachsen in kurmainzisches gebiet verfolgt werden können);
erfurt, 6. februar 1728; bl. 57
56. verbot für die bürger in erfurter klöstern bier zu kaufen;
erfurt, 1. juni 1728; bl. 58
57. wach- und abführungsordnung für wiesen und heu;
erfurt, 30. juni 1728; bl. 59
58. wiederholung und verschärfung verschiedener verbote zur weihnachtszeit (z.b. das betteln betreffend); erfurt, 24. dezember 1728; bl. 60
59. proklamation für die volkstrauer zu ehren des verstorbenen erzbischofs lothar franz von schoenborn;erfurt, 5. februar 1729; bl. 61
60. schädlingsbekämpfung in gärten und auf feldern an;
erfurt, 25. februar 1729; bl. 62
61. bekanntmachung der amtlich legitimierten tötung von herrenlosen hunden; erfurt, 26. februar 1729; bl. 63
62. aufhebung des musikverbots, welches anläßlich destodes von erzbischof lothar franz von schoenborn hin verhängt wurde;
erfurt, 29. august 1729; bl. 64
63. wiederholung und verschärfung verschiedener verbote zur weihnachtszeit (z.b. dasBetteln betreffend);
Erfurt, 24. Dezember 1729; Bl. 65
64. Verordnung gegen das willkürliche Weidwerk bzw. gegen Wilderei;
Erfurt, 12. September 1730; Bl. 66
65. Edikt und Befehl gegen die Selbstjustiz, Friedensstörung, Duelle, Nachtschwärmerei und Beschimpfung;
Neis (Schlesien), 28. Oktober 1730; Bl. 67-67ev
66. Kaiserliche Verordnung zur Abstellung der Mißstände im Zunftwesen und kurmainzische Ermahnung zur Einhaltung dieser Verordnung;
verordnet: Wien, 17. August 1731 und publiziert: Erfurt, 9. November 1731; Bl. 68-68ev
67. Gebot und Befehl des Kurfürstlichen Hofgerichts zu Mainz das "beneficium restitutiones in integrum als eines remedii ordinarii" ohne Mißbräuche anzuwenden (handschriftlich);
Mainz, 16. Januar 1732; Bl. 69-69v
68. Warnung vor einer Pferde- und Horntierseuche und Rezept eines Gegenmittels; Mainz, 1. Februar 1732; Bl. 70
69. Andachtsgebot für den verstorbenen Erzbischof Franz Ludwig im gesamten kurmainzischen Gebiet; [18. April 1732]; Bl. 71
70. Aufhebung des Musikverbotes, das anläßlich des Todes von Erzbischof Franz Ludwig verordnet wurde;
Erfurt, 22. Juli 1732; Bl. 72
71. Ladung der Erfurter Bürger zur Huldigung des neuen Landesfürsten: Phillip Carl von Elz;
Erfurt, 17. September 1732; Bl. 73
72. Verordnung über das Verhalten des katholischen Klerus für das kurmainzische Gebiet; Mainz, 21. Februar 1733; Bl. 74
73. Kurfürstliche Verschärfung der Zunftordnung;
Mainz, 28. Februar 1733; Bl. 75
74. Befehl zur Kriegsdienstleistung sowie Verfügung um Fahnenflucht zu verhindern; Erfurt, 30. September 1733; Bl. 76
75. Verordnung an die Erfurter nur Dienstleistungen von zünftigen Barbieren und Badern in Anspruch zu nehmen;
Erfurt, 15. Dezember 1733; Bl. 77
76. Korrekte Handhabung der Loszettel durch die Biereign;
Erfurt, 30. März 1734; Bl. 78
77. Verschärfte Brauordnung;
Bl. 79-79v
78. Liste der Losverteilung auf die Biereigen;
Erfurt, 26. November 1734; Bl. 80-80b
79. Spendengesuch wegen Zerstörungen durch einen Brand am 21. Oktober 1736; Erfurt, 15. November 1736; Bl. 81-81a
80. Für das gesamte kurmainzische Gebiet geltende Verordnung für Trauerfälle und Begräbnisse undBeerdigungsfeierlichkeiten sowie eine Vergütungsliste für Pfarrer und Kirchenangestellte;
Mainz, 6. Dezember 1736; Bl. 82-82fv
81. Für das gesamte kurmainzische Gebiet geltende Verordnung über Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnisse;
Erfurt, 1. Februar 1737; Bl. 83-83c
82. Erfurter werden vom Fastengebot entbunden;
Mainz, 6. Februar 1738; Bl. 84
83. Prozessionsordnung zum Jubiläum des Papstes Benedikt XIV;
Mainz, 26. Februar 1741; Bl. 85
84. Eid der Erfurter Malzmesser Johann Fleischhack und Johann Joseph Zengerling; Erfurt, 16. Januar 1742; Bl. 86-86av
85. Brauordnung;
Bl. 87-87v
86. Liste der zur Verteilung der Bierlose;
Erfurt 11. September 1742; Bl. 88-88b
87. Eidesformel des Sackträgers;
Bl. 89
88. Eidesformel für Braumeister und Brauknecht (in zweifacher Ausführung);
Bl. 90-90cv
89. Beschwerden der kurmainzischen Regierung wegen Verletzung von diplomatischen Verhaltensregeln des Königshauses;
Wien, 2. Februar 1742; Bl. 91-91hv
90. Verordnung zur Ausstellung einheitlicher Rechnungen in den Zünften mit Rechnungsmodell;
Erfurt, 10. Dezember 1751; Bl. 92-92cv, 93-93cv
91. Bestimmungen, den Getreide-, Samen-, und Hülsenfrüchteverkauf betreffend; Erfurt, 8. Juli 1752; Bl. 94
92. Verbot der Waldnutzung vom 10. September - 10. Oktober 1752;
Erfurt, 30. August 1752; Bl. 95
93. Verbot der Waldnutzung vom 10. September - 10. Oktober1754;
Erfurt, 30. August 1754; Bl. 96
94. Verbot des Geldverleihs an Soldaten und Offiziere;
Erfurt, 20. Dezember 1754; Bl. 97
95 Verordnung, das Desertieren von Soldaten betreffend;
Mainz, 13. Dezember 1755; Bl. 98
96. Steuerverordnung;
Mainz, 21. März 1757; Bl. 99-99av
97. Verordnung das Schulwesen betreffend;
Erfurt, 4. April 1757; Bl. 100-100av
98. Heirats- und Sterbesocietät bzw. Mitgiftversicherung (Vertragsbedingungen und Liste der Mitglieder und absolvierende Personen);
Erfurt, 18. April 1759; Bl. 101-101x
99. Anordnung einer Vergnügungssteuer, die Wirte an die Almosenkasse entrichten müssen (handschriftlich);
Erfurt, 30. Oktober 1758; Bl. 102
100. Ankündigung der Einquartierung von Truppen,
Erfurt, 16. März 1759; Bl. 103
101. Erstattung fälliger Hypothekenzinsen;
Erfurt, 22. März 1759; Bl. 104
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
(3/010- 3, Bd. 3 Verzeichnungskarte 1)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 3/1
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1690 - 1720
1. Verordnung des Kurfürstlichen Statthalters über den Frohndienst und die davon in den Dorfschaften befreiten Personengruppen
Erfurt, 15. April 1690, Bl. 1
2. Verbot des Handels mit Büchern und Kalendern durch fahrendes Volk;
Erfurt, 4. Januar 1704; Bl.2- 3
3. Verordnung über das Schweinegölzen in der Stadt und in den
Dorfschaften
Erfurt, 3. März 1708; Bl.4-5
4. Verordnung zur Verbesserung der Qualität der Wollspinnerei in der Stadt mit Verweis auf die aufstrebende Konkurrenz aus Sömmerda
Erfurt, 16. Juni 1708; Bl. 6
5. Verbot des Handels mit im Rahmen des Frohndienstes gesammeltem Holz;
Erfurt, 20. Juni 1708; Bl.7-8
6. Verbot der Waldnutzung vom 10. Sept. - 10. Okt. und der Jagd in den Weinbergen während der Weinlese;
Erfurt, 1. September 1708; Bl. 9
7. Bekanntmachung über den Umlauf falscher Münzen;
Erfurt, 6. Februar 1709; Bl. 10
8. Verbot von Jagd und Fischfang bis Pfingsten;
Erfurt, 8. Februar 1709; Bl. 11
9. Ermahnung an Bedienstete auf dem Land zum Lesen der als Anhang beigefügten Anweisungen zur überörtlichen Hilfe im Brandfall
Erfurt, 21. April 1711, Bl. 12
10. Wiederholung des Verbots aus dem Vorjahr betreffend Handel mit während des Frohndienstes gesammeltem Holz;
Erfurt, 12. Juni 1709; Bl.13-14
11. Verordnung, den Schornstein mindestens 1 mal im Jahr reinigen zu lassen;
Erfurt, 21. Juni 1710; Bl.15-16
12. Verordnung, dass beim Kauf oder Verkauf von Pferden oder Fohlen in jedem
Fall ein Preis gezahlt und eine Steuer an die Staatskasse abgeführt werden muss
Erfurt, 30. Juli 1710; Bl. 17-18
13. Verordnung zur Abweisung und Vertreibung von Zigeunern, Vagabunden und fremden Bettlern
Erfurt, 15. Dezember 1710; Bl. 19
14. Verordnung zum Verkauf der Gewürze Anis und Safflor (Wilder Safran)
Erfurt, 18. Dezember 1710; Bl.20-21
15. Verordnung zum Schutz vor Brandstiftern;
Erfurt, 20. März 1711; Bl. 22
16. Wiederholung der Verordnung aus dem Vorjahr, daß im Lande umherziehende Zigeuner,Vagabunden und fremde Bettler das kurmainzische Land zu verlassen haben und bei Zuwiderhandeln bestraft werden
Mainz, 02. Mai 1711; Bl.23-24
17. Dekret aus Anlass der Trauer um den am 17. April 1711 verstorbenen Kaiser Joseph, dass Feierlichkeiten jeglicher Art während der nächsten 3 Monate bei Strafe zu unterlassen sind
Erfurt, 11. Mai 1711; Bl. 25
18. Verordnung: Kauf von Hausbaumaterialien nur bei der Kalk-und Ziegelhütte von Johann Valerian Böttcher und nicht in anderen Dörfern oder Hütten;
Erfurt, 19. Mai 1711; Bl. 26
19. Verordnung über das Verhalten des Militärs und der kurmainzischen Beamten beim Durchmarsch oder längeren Aufenthalt von Truppen
Erfurt, 12. März 1712; Bl. 27-28
20. Verbot der Wilderei in den Wäldern und Wiesen, wo nur der Herzog von Sachsen-Weimar jagdberechtigt ist
Erfurt, 12. Juli 1712; Bl. 29
21. Verordnung zum Schutz der Seilerzunft
Erfurt, 22. Juli 1712; Bl. 30-31
22. Verordnung zum Begraben von Tierkadavern zur Verhinderung von Seuchen
Erfurt, 30. August 1712; Bl. 32
23. Wiederholung der Verordnung des Kurfürstlichen Statthalters von 1690 über den Frohndienst und die davon in den Dorfschaften befreiten Personengruppen
Erfurt, 24. September 1712; Bl. 33-34
24. Verordnung zur Priorität des Festungs- und Stadtbaus gegenüber der Bestellung der Felder und zum materiellen Ausgleich für die dadurch überlastete Landbevölkerung
Erfurt, 24. September 1712, Bl. 35-36
25. Verordnung über den Transport des Willinger Floßholzes
Erfurt, 30. September 1712, Bl. 37-38
26. Veränderung der Verordnung vom 24. September 1712, daß diejenigen, die im Rahmen des Frohndienstes Holz transportieren, nicht zusätzlich zu Fuhren für den Festungs- und Stadtbau herangezogen werden
Erfurt, 13. Dezember 1712, Bl. 39-40
27. Verbot des Fischens, Jagens und Fallenstellens bis Pfingsten unter Androhung von Bestrafung
Erfurt,11. Februar 1713, Bl. 41
28. Verordnung zum Mahlgeldmit Verzeichnis mit befreiten und nicht befreiten Personengruppen
Erfurt, 8. Mai 1713, Bl. 42-43
29. Verordnung zur Vermeidung von Seuchen
Erfurt, 17. August 1713, Bl. 44-4530. Verbot von Musik- und Tanzveranstaltungen, Hochzeiten und Versammlungen jeglicher Art wegen Krieg und der Gefahr von Seuchen
Erfurt, 22. September 1713, Bl. 46
31. Mandat des Kaisers Karl VI. an die Bevölkerung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation über den Umgang und Kontakt mit Frankreich, veröffentlicht durch die Kurfürstlich Mainzische Regierung
Erfurt, 20. September 1713, Bl. 47-50
32. Verordnung, daß Bevölkerung sich durch Pässe und Händler ihre Ware durch Atteste bei entsprechenden Kontrollen ausweisen müssen, um zu verhindern, dass sich Seuchen ausbreiten
Erfurt, 12. Oktober 1713, Bl. 51-52
33. Verordnung, dass jeder Bewohner Erfurts sich mittels eines 4 Tage gültigen und danach zu erneuernden Passes an den Stadttoren ausweisen muss
Erfurt, 17. November 1713, Bl. 53
34. Verordnung über die Verpflegung der kaiserlichen Truppen bei Quartiermachung und eine Auflistung über das Entgelt für die verschiedenen Dienstgrade, das vom jeweiligen Truppenverbund am Ort zu entrichten ist
Rastatt, 1. Dezember 1713, Bl. 54-56
35. Verbot des übermäßigen Getreideaufkaufs und seines Verkaufs im Ausland, da Getreidemangel befürchtet wird
Erfurt, 19.Januar 1714, Bl. 57-58
36. Wiederholung des Verbotes von Fischfang und Jagd bis Pfingsten vom 11. Februar 1713
Erfurt, 11. Februar 1714, Bl. 59
37. Verordnung zum Umgang mit vagabundierendem und "schädlichem" Volk
Mainz, 22. März 1714, Bl. 60
38. Verordnung zum Schutz der Barbiere vor Konkurrenz u.a. beim Bartscheren und Kurieren (zur Ader lassen) durch Feldscherer, Bader und Pfuscher
Erfurt, 11. Juli 1714, Bl. 61-62
39. Verordnung zum Schutz der Ziegeldeckermeister vor unerlaubter Durchführung von Arbeiten durch Gesellen oder nicht ausgebildete Kräfte
Erfurt, 2. Oktober 1714, Bl.63-64
40. Patent zum Schutz des Wein- und Obstanbaus vor Dieben
Erfurt, 22. Dezember 1714, Bl. 65-66
41. Verordnung gegen Ruhestörer an christlichen Feiertagen
Erfurt, 24. Dezember 1714, Bl. 67-68
42. Verordnung mit Mandat des Kaisers Karls VI. gegen die Verbreitung von verbotenen, gegen religiöse Gebote und staatlichen Gesetze verstoßenden, Büchern und Schmähschriften
Erfurt, 27. September 1715, Bl. 69
43. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang vor Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713 und 1714
Erfurt, 11. Februar 1715, Bl. 70
44. Verbot der Hetzjagd in den Weinbergen zur Zeit der Weinlese im Herbst
Erfurt, 23. August 1715, Bl. 71
45. Dekret zur Bezahlung von Abzug-Geld, welches das kurfürstlich-mainzische Gebiet verlassende und zuvor ihren Hausrat verkaufende Personen entrichten müssen
Erfurt, 15. Oktober 1715, Bl. 72
46. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang vor Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713, 1714 und 1715
Erfurt, 11. Februar 1716, Bl. 73
47. Dekret zur Befreiung vom Real-Geschoß beim Bau von Häusern unterschiedlicher Beschaffenheit
Erfurt. 14. Februar 1716, Bl. 74-75
48. Verordnung über dieeinheitliche Festsetzung des Braugeldes, das im Landbrauwesen in den Dorfschaften zu entrichten ist
Erfurt, 18. März 1716, Bl. 76-77
49. Verordnung über die Ungültigkeit bestimmter Münzen von geringem Wert, die nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen
Erfurt, 5. Mai 1716, Bl. 78
50. Verordnung über die Ansiedelung von Betrieben zur Wollspinnerei und den damit verbundenen Anreizen für auswärtige Unternehmer, die solches in Erfurt tun
Mainz, 19. Mai 1716, Bl. 79
51. Verordnung zur Ausschaltung des Zwischenhandels beim Verkauf von Tierhäuten auf Verlangen der Zunft der Lohgerber, Kürschner und Weißgerber
Erfurt, 4. September 1716, Bl. 80-81
Band 3
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
(3/010- 3, Bd. 3 Verzeichnungskarte 2)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 3/2
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1690 - 1720
52. Verordnung zum Auftreten einer Seuche beim Horn-Vieh und Verhaltensregeln für Besitzer, Schlächter und Metzger
Erfurt, 7. November 1716, Bl. 83
53. Verordnung zum Schutz der Kupferschmiedezunft vor Kesselflickern, nicht zugelassenen Kesselführern und unzünftigen Meistern, die unerlaubt mit Kupfer handeln und an Kupferzeug Reparaturarbeiten durchführen
Erfurt, 1. Dezember 1716, Bl. 84-85
54. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang bis Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713, 1714, 1715 und 1716
Erfurt, 18. Februar 1717, Bl. 86
55. Appellationsmandat an Rechtsanwälte, Geschäftsführer und Notare, dass sie sich in Justizangelegenheiten unter Androhung von Strafe bei Zuwiderhandlung nicht an den Kurfürsten oder die Kurfürstlich Mainzische Regierung in Erfurt wenden
Erfurt, 27. Februar 1717, Bl. 87
56. Verordnung zur Abführung einer Biersteuer als Beitrag des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn zu den Kosten des Türkenkriegs
Erfurt, 19. April 1717, Bl. 88-89
57. Bestätigung der kurmainzischen Verordnung vom 19. April 1717 zur Einführung einer Biersteuer mit der Versicherung, diese nur solange, wie von der Reichversammlung verlangt, beizubehalten
Erfurt, 12. Mai 1717, Bl. 90-91
58. Verordnung zum Schutz des Reben- ,Hopfen- und Obstanbaus vor Diebstählen und mutwilliger Zerstörung
Erfurt, 5. Juni 1717, Bl. 92-93
59. Verbot der Jagd bis Bartholomäus zum Schutz des Wildbestandes mit Bezug auf Verordnung vom 18. Januar 1717
Erfurt, 5. Juni 1717, Bl. 94
60. Verbot der Einfuhr und des Umlaufs von Münzen und Abbildung derselben
Erfurt, 22. Oktober 1717, Bl. 95-96
61. Verordnung des Kurfürstlichen Stadthalters von Erfurt: Beibehaltung des Frohndienstes wie in der Verordnung vom 24. September 1712
Erfurt, 1. Dezember 1717, Bl. 97-98
62. Öffentlicher Anschlag mit Verordnung zum richtigen Verhalten bei der Holzlieferung im Rahmen des Frohndienstes, wobei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung mit Geldstrafe geahndet werden
Erfurt, 18. Juni 1720, Bl. 99-100
63. Wiederholung des Verbots der Hetzjagd in den Weinbergen zur Zeit der Weinlese im Herbst wie in Verordnungen vom 1. September 1708 und 23. August 1715
Erfurt, 24. August 1720, Bl. 101
64. Verordnung als öffentlicher Anschlag zum Schutz der Fenstermacher- und Glaserzunft in der Stadt und auf dem Land vor Konkurrenz durch Pfuscher und unzünftige Leute
Erfurt, 23. September 1719, Bl. 102-103
65. Bekräftigung der Verordnungenvom 2. Mai 1711 und 22. März 1714,
daß im Lande umherziehende Zigeuner,Vagabunden, fremde Bettler, fremde Spielleute und Betteljuden das kurmainzische Land zu verlassen haben und bei Zuwiderhandeln bestraft werden sowie Anhang zur Bemessung der Strafen für diese Personengruppen und ihre Unterstützer aus der Bevölkerung
Erfurt, 7. Oktober 1720, Bl. 104-108
66. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang bis Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713, 1714, 1715 und 1716 sowie 18. Februar 1717
Erfurt, 15. Februar 1718, Bl. 109
67. Patent gegen den Aufkauf von Pferden ohne einen vom der Reichskanzlei ausgefertigten und vom Kaiser unterschriebenen Pass unter Bezugnahme auf tausende im Türkenkrieg (1716-1718) umgekommene oder nach Ende des Krieges dienstuntaugliche Pferde
Erfurt, 11. März 1718, Bl. 110-111
68. Muster eines Dekretes der Kurfürstlich Mainzischen Kammer zur Einsetzung eines Hegeknechtes in seine Rechte und Pflichten
Erfurt, 5. April 1718, Bl. 112
69. Bekräftigung und Präzisierung der Verordnung über den Transport des Willinger Floßholzes vom 30. September 1712
Erfurt, 21. Juni 1718, Bl. 113-114
70. Bekräftigung der Verordnung vom 30. Juli 1710, dass beim Kauf oder Verkauf von Pferden in jedem Fall ein Preis gezahlt und die Pferdesteuer abgeführt werden muss
Erfurt, 22. Juni 1718, Bl. 115-116
71. Wiederholung des Patents vom 20. März 1705 wegen Beschädigung der Obst- und anderer Bäume und Verpflichtung für jeden neuen Bürger, 12 Obst- oder andere Bäume zu pflanzen
Erfurt, 4. Oktober 1718, Bl. 117
72. Verordnung, dass Fuhrleute ordnungsgemäß Zoll zu entrichten haben und nicht zur Umgehung desselben von der Hauptstraße auf Nebenstraßen ausweichen sollen
Erfurt, 7. Oktober 1718, Bl. 118
73. Wiederholung derVerordnung vom 12. März 1712 über das Verhalten des Militärs und der kurmainzischen Beamten beim Durchmarsch oder längeren Aufenthalt von Truppen
Erfurt, 17. Oktober 1718, Bl. 119-120
74. Mitteilung im Zuge der Amtshilfe durch die kurmainzische Regierung über einen Überfall einer Diebsrotteauf das Amt Neuenhoff und Schanzfels im Bereich des Kurfürsten von Hannover mit Versprechen einer Belohnung und ggf. Amnestie, falls der, der die Bande anzeigt, selbst dazugehört
Erfurt, 8. November 1718, Bl. 121
75. Steckbrief, der sich auf Mitteilung vom 8. November 1718 bezieht, mit Beschreibung noch nicht gefasster Mitglieder der Diebsrotte einschließlich ihres Anführers Samuel Rost
Erfurt, 22. November 1718, Bl. 122-123
76. Verordnung über den Einlaß an den Stadttoren außerhalb der normalen Schließzeiten mit einer Sperrordnung mit den Einlaßzeiten von Januar bis Dezember alsAnhang
Erfurt,24. November 1718, Bl. 124-12577. Verbot der militärischen Unterstützung Frankreichs durch die Ausfuhr von Munition, Bomben, Kanonenkugeln etc.
Erfurt, 3. Februar 1719, Bl. 126
78. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang bis Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713, 1714, 1715 und 1716,18. Februar 1717 und 15. Februar 1718
Erfurt, 15. Februar 1719, Bl. 127
79. Verordnung, daß Schäfer mit ihren Schafen oder Graße-Mägde, die mit ihren Sicheln die Rebknoten abschlagen, die Weinberge nach vollendeter Weinlese nicht betreten dürfen
Erfurt, 22. Februar 1719, Bl 128
80. Verbot des Hockenhandels in den Dorfschaften, vor den Stadttoren und innnerhalb der Stadtmauern vor Beginn des öffentlichen Marktes in der Stadt
Erfurt, 24. März 1719, Bl. 129-130
81. Muster einer Verordnung zur jährlichen Lieferung von Scheid- und Wellenholz aus herrschaftlichen Waldungen durch die Bewohner der Dorfschaften im Rahmen des Frohndienstes beginnend mit dem 26. Juni 1719
Erfurt, 21. Juni 1719, Bl. 131-132
82. Wiederholung des Verbots der Hetzjagd in den Weinbergen zur Zeit der Weinlese im Herbst wie in Verordnungen vom 1. September 1708 und 23. August 1715 ergänzt durch das Verbot des unbefugten Betretens zu jeder Zeit zum Durchgang, Reiten oder Ausführen der Hunde
Erfurt, 30. August 1719, Bl. 133
83. Wiederholung der Verordnungen von 1703 und 1705 mit dem Verbot, aus Dorfschaften außerhalb des kurmainzischen Besitztums Bier einzuführen, da es dadurch zu Mindereinnahmen bei der Biersteuer kommt
Erfurt, 16. September 1719, Bl. 134
84. Verbot von Würfel- und Spieltischen auf Jahrmärkten und Kirchweihen
Erfurt, 27. Oktober 1719, Bl. 135
85. Verordnung zum Schutz der Apotheker, welche den Balsamträgern verbietet, ihre Essenzen und Tinkturen in die Stadt hineinzubringen und zu verkaufen
Erfurt, 4. November 1719, Bl. 136-137
86. Dekret, dass alle Notare ihre Berufzulassung bei der kurmainzischen Regierung zu beantragen haben
Erfurt, 18. November 1719, Bl. 138
87. Wiederholung des Verbots von Jagd und Fischfang bis Pfingsten wie in den Verordnungen vom 11. Februar 1713, 1714, 1715 und 1716,18. Februar 1717 sowie 15. Februar 1718 und 1719
Erfurt, 22. Februar 1720, Bl. 139
88. Patent zum Schutz der Zunft der Huf- und Waffenschmiede vor Störern und Pfuschern, die sich, ohne das Meisterrecht von der städtischen Zunft erhalten zu haben, auf den Dörfern niedergelassen haben und denen es untersagt ist, ihre Waren auf dem Land und in der Stadt zu verkaufen
Erfurt, 27. März 1720, Bl. 140-141
89. Verordnung zur Beschleunigung von Prozessen am Hofgericht des Kurfürsten zu Mainz zur Vermeidung von unnötigen Einsprüchen gegen Urteile von Bürgern durch Einführung von Relation-Gebühren
Erfurt, 24. Mai 1720, Bl. 142-143
90. Handschriftliches Namens- und Inhaltsregister
Band 3
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
(3/010- 3, Bd. 2/1)
1. Mainzische neue Hofgerichtsordnung;
Erfurt, 16. Januar 1747; S. 1 - 60
2. Mainzische weltliche Gerichtsordnung für die Stadt Erfurt;
Erfurt, 1704; S. 61 - 108
3. Mainzische Instruktion für den Erfurter Stadtrat;
Erfurt, 1704; S. 109 - 122
4. Mainzische Instruktion des Erfurter Vormundschaftsamtes;
Erfurt, 1704; S. 123 - 136
5. Mainzische Instruktion für die Zweiermannskammer in Erfurt;
Erfurt, 1704; S. 137 - 160
6. Mainzische Statuten in Successionsangelegenheiten der Stadt Erfurt sowie der zugehörigen Ortschaften;
Erfurt, 1704; S. 161 - 170
7. Mainzische Verordnung bezüglich Retract-Sachen;
S. 171 - 176
8. Mainzische erneuerte Freizinsordnung für die Stadt Erfurt;
Erfurt, 1718; S. 177 - 184
9. Abdruck verschiedener Eide (55; S. 185 - 204):
u.a.: Eidesleistung zur Befolgung des Meineides S. 185
Vormundschafts-Eid S. 194
* Wasseramts-Eid S. 195
* Feldmeßer- und Steinsetzter-Eid S. 196
* Handwerker-Eid S. 196
* Eid der Schmiede S. 196
* Bürgerpflicht-Eid S. 197
* Feuerverordnungs-Eid S. 197
* Schleußenwärter-Eid S. 199
* Zinngießer-Eid S. 199
* Braumeister-Eid S. 200
* Braurechts-Eid S. 201
* Malzmesser-Eid S. 201
* Mälzer-Eid S. 203
* Flurschützen-Eid S. 203
* Zuchtmeister-Eid S. 204
* Eid des Nachrichters S. 204
10. Mainzische Patente und ergangene schriftliche Verordnungen (149;
S. 205 - 370), u.a.:
* Strafpatent wegen Diebstahl in Wohnungen, Gärten sowie auf offenem Felde;
20. August 1697; S. 213
* Strafpatent wegen Einreiß- oder Ausgrabung von Kellern und dass aus ihnen keine Gärten gemacht werden;
06. März 1696; S. 213
* Strafpatent, wegen Beschädigung der Obst- und anderer Bäume;
20.März 1705; S. 225
* Strafpatent, das Hausschlachten betreffend;
15. Oktober 1705; S. 229
11. Kurmainzische Verordnungen (26; S. 371 - 386), u.a.:
* Jurisdiction für das weltliche Gericht und die Universität;
12. Dezember 1701; S. 372
* Kurfürstliches Recript, die Ablegung derer gemeinen- oder
vormundschaftlichen und sonstigen Rechnungen betreffend;
29. April 1743; S. 382
12. Sachregister zu den mainzischen Ordnungen, Instruktionen, Mandaten und Patenten für die Stadt Erfurt (Anhang)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 2/1
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1696 - 1747
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 4
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1700 - 1721
Teil 2 (160 - 299)161. Verordnung zum Almosenwesen
Erfurt, n.n., Bl. 225 (identisch mit Bl. 223)
162. Verordnung zum Almosenwesen
Erfurt, n.n., Bl. 226 (identisch mit Bl. 223 u. 225)
163. Verordnung, dass Untertanen auf dem Land sich mit ihren Bittschriften zunächst an das für sie zuständige Amt zur Überprüfung wenden sollten, wonach sie dann bei der kurmainzischen Regierung eingereicht werden könnten
Erfurt, 30. Oktober 1711, Bl. 227
164. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns
(siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154-155)
Erfurt, 23. Dezember 1711, Bl. 228-229
165. Neue Almosenverordnung geltend ab 10. Januar 1712 zur Aufrechterhaltung und Erneuerung des Almosenwesens mit Verweis auf Verordnungen im Mai 1706 ( Bd. 4, Bl. 140-143) und 1707 (Bd.4, Bl. 164a-165)
Erfurt, 6. Januar 1712, Bl. 230-231
166. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie in Verordnung vom 11. Februar 1710, Bd.4, Bl. 204)
Erfurt, 11. Februar 1712, Bl. 232
167. Verordnung zum Brauwesen mit Aufstellung über "Erneuerte Braukosten bei einem Kasten Grossen Biere"
Erfurt, 12. April 1712, Bl. 233-234
168. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnung vom 4. Mai 1711, Bd.4, Bl.215)
Erfurt, 4. Mai 1712, Bl. 235
169. Verordnung zum Schutz der Parether und Strümpffstricker vor Störern und Pfuschern
Erfurt, 9. Juli 1712, Bl. 236-237
170. Verordnung gegen das Gewehrtragen in den und nahe den Waldungen und Fluren des Herzogs von Sachsen-Weimar, um Wilderei zu verhindern
Erfurt, 12 Juli 1712, Bl. 238
171. Verordnung zum Schutz der Seilerzunft gegen Krämer und Hausierer mit Verweis auf Verordnung vom 20. Oktober 1698
Erfurt, 22. Juli 1712, Bl. 239-240
172. Verordnung gegen die unerlaubte Herstellung und den nicht genehmigten Verkauf von Bier durch Geistliche, Privatpersonen und in Klöstern sowie durch Biereigen, die über das ihnen zugestandene Privileg hinaus hausgebrautes Bier eimer- oder kannenweise verkaufen
Erfurt, 16. August 1712, Bl. 242
173. Verbot des Pflückens von Haselnüssen und wildem Obstin den kurfürstlichen Waldungen
Erfurt, 13. August 1712, Bl. 243
174. Dekret zur Pferdekrankheit mit Anhang, wie sich die Pferdekrankheit darstellt und welche Mittel zu ihrer Vorbeugung und Bekämpfung einzusetzen sind
Erfurt, 16. August 1712, Bl. 244-246a
175. Dekret, daß durch Seuchen verendete Tiere wegen des Gestanks nicht mehr auf den Luderplatz zum Abdecken gebracht, sondern mit Haut und Haar 10 Schuh tief in die Erde begraben werden sollen
Erfurt, 30. August 1712, Bl. 247
176. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- und Obstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie Verordnung von 1711, Bd. 4, Bl.221)
Erfurt, 2. September 1712, Bl. 248
177. Verbot der Hetzjagd in den Weinbergen zum Schutz des Weinanbaus
Erfurt, 6. September 1712, Bl. 249
178. Patent, daß auch alle bisher vom Frondienst durch Geldabgaben befreiten Gemeinden von nun an zum auf 6 Jahre angesetzten Stadt- und Festungsbau herangezogen werden
Erfurt, 24. September 1712, Bl. 250, 250a
179. Verordnung zu einem bevorstehenden Transport des Willinger Floßholzes
Erfurt, 30. September 1712, Bl. 251-252
180. Patent, daß Untertanen, die zum Transport des Herrschaftlichen Holzes verpflichtet sind, nicht zu Festungs- und Stadtbau-Fuhren herangezogen werden (siehe Patent 24. Sept. 1712, Bd. 4, Bl. 250a, 250b)
Erfurt, 13. Dezember 1712, Bl. 253-254
181. Mandat mit Bezug auf Verordnung vom 1. Januar 1574, daß freie Personen - weltlich oder geistlich- keine bürgerlichen mit Abgaben belegten Häuser, Höfe und Grundstücke erwerben oder sonst in irgendeiner Weise an sich bringen dürfen, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung der kurmainzischen Regierung
Mainz, 19. Juni 1715, Bl. 255
182. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns (siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154-155; Bl. 228- 229)
Erfurt, 23. Dezember 1712, Bl. 255a-256
183. Dekret des Kurmainzischen Statthalters Philipp Wilhelm zu Boineburg, dass vorliegende Auszüge aus der Feuer-Ordnung von 1706(liegt leider nicht vor) publiziert werden
Erfurt, 21. April 1711, Bl. 257
184. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi
Erfurt, 11. Februar 1713, Bl. 258
185. Verordnung, dass Torwächter keinen unbegrenzten Zugriff auf die in die Stadt eingebrachten Waren haben, sondern sich an den ihnen von der kurmainzischen Regierung zugesprochenen Teil halten sollen
Erfurt, 26. April 1713, Bl. 259
186. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711 u. 1712, Bd.4, Bl.215 u. Bl. 235)
Erfurt, 6. Mai 1713, Bl. 260
187. Verordnung zum Münzwesen (siehe auch Verordnung von 1709, Bd. 4, Bl. 196)
Erfurt, 20. Mai 1713, Bl. 261
188. Patent zum Schutz der Zunft der Bader
Erfurt, 14. August 1714, Bl. 262-263
189. Verordnung zum Schutz gegen ansteckende Seuchen in Erfurt nach ihrem Auftreten in Wien und Prag
Erfurt, 17. August 1713, Bl. 264-265
190. Verordnung, dass kein Bürger oder Einwohner einen Fremden aufnehmen soll ohne Erlaubnis der kurmainzischen Regierung
Erfurt, 30. August 1713, Bl. 266
191. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- und Obstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711 und 1712, Bd. 4, Bl.221 u. 248)
Erfurt, 6. September 1713, Bl. 267
192. Öffentlicher Anschlag eines Briefes des Vizekanzlers Friedrich Carl von Schönborn im Auftrag Kaiser Karls VI. vom 18.Juli 1713 mit Wiederholung der Kriegserklärung zur Mobilisierung der Bevölkerung des Heiligen Römischen Reiches im Spanischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich (siehe Kriegserklärung 1702 Bd.4, Bl. 46-48)
Erfurt, 20. September 1713 , Bl. 268
193. Verbot von Musik und Tanz bei Feierlichkeiten und Festivitäten jeglicher Art während des Krieges mit Frankreich aus Angst vor Seuchen
Erfurt, 22. September 1713, Bl. 269
194. Verordnung, daß Fremde und ihre Waren nur noch gegen Vorzeigung eines Passes oder Passierscheins am Brühler- und Krämpfertor in die Stadt eingelassen und Bürger auf dem Weg zu einem Amt in der Umgebung nur noch gegen Passierschein hinaus- und hineingelassen sowie alle Ämter und Dorfschafften mit Schlagbäumen zur Passkontrolle versehen werden sollen
Erfurt, 12. Oktober 1713, Bl. 270-271
195. Dekret, daß jeder Einwohner sich mit einem Passierschein zu versehen hat, wenn er die Stadt verlässt, und den er vorzuzeigen hat, wenn er wieder hineinkommt
Erfurt, 17. November 1713, Bl. 272
196. Verbot des Verkaufs von Getreide zum Verbrauch außerhalb der kurmainzischen und kursächsischen Herrschaftsgebiete
Erfurt, 19. Januar 1714, Bl. 273-274
197. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, Bd.4, Bl. 258
Erfurt, 11. Februar 1714, Bl. 275
198. Patent des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn, dass ergriffene Zigeuner, Gauner, Betteljuden und Diebe wegen ihres verbotenen Lebenswandels mit dem Schwert hingerichtet oder nach Bemessen mit höherer Leibs- und Lebensstrafe getötet werden und ihr Anhang mit Ruten ausgehauen, gebrandmarkt und auf ewig des Landes verwiesen oder in Zucht- und Arbeitshäuser überwiesen wird, und zuvor genannte Personengruppen sowie Landstreicher, verwundete Soldaten und fremde Juden unter Androhung von gewaltsamer Ausweisung und Tötung bei Zuwiderhandlung das kurmainzische Herrschaftsgebiet zu verlassen haben (siehe Verordnung vom 2. Mai 1711, Bd.4, Bl. 213-214)
Erfurt, 22. März 1714, Bl. 276
199. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712 und 1713, Bd.4, Bl.215; Bl. 235 und Bl. 260)
Erfurt, 6. Mai 1714, Bl. 277
200. Verordnung zum Schutz der Zunft der Barbierer
Erfurt, 11. Juli 1714, Bl. 278
201. Verbot des Jagens von Hasen durch Unbefugte in den Weinbergen und des Betretens der Weinberge für rechtmäßige Jäger bis Ende der Weinlese
Erfurt, 4. September 1714, Bl. 279
202. Dekret, daß bei Nacht das Tragen von brennenden Pechfackeln und Windlichtern auf den Straßen wegen Brandgefahr verboten ist
Erfurt, 20. September 1714, Bl. 280
203. Verordnung, daß Gastwirte nicht zum Nachteil des Herrschaftlichen Kellers und der gesamten Zunft der Biereigen Bier und Wein in großen Mengen günstig einkaufen und über das ihnen gewährte Schank- und Zechrecht hinaus zu überhöhten Preisen ausschenken dürfen
Erfurt, 22. September 1714, Bl. 281 (weiter mit Bl. 281a)
204. Verordnung zum Schutz vor Dieben bei Nacht
Erfurt, 7. Dezember 1714, Bl. 281a (folgt auf 281)
205. Patent der kurmainzischen Regierung gegen die Entwendung und Beschädigung von Bäumen, Weinfächsern, jungen Weinstöcken, Weinpfählen, Hopfenstangen sowie Früchten aus Gärten und von Feldern
Erfurt, 22. Dezember 1714, Bl. 282-283
206. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns, Neu: Verbot des Schießens am Neujahrstag (siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154-155; Bl. 228-229, 255b-256)
Erfurt, 24. Dezember 1714, Bl. 284-285
207. Verordnung über das Schweine- und Gölzenschneiden und Aufstellung der Orte, die der Schweineschneider Melchior Cronen neben der Stadt Erfurt alle 6 Wochen zur Ausübung seiner Tätigkeit aufzusuchen hat (siehe auch Verordnung von 1708; Bd. 3, Bl.4-5)
Erfurt, 29. Dezember 1714, Bl. 286-287
208. Verordnung zum Münzwesen, daß ganze und halbe Batzen sowie Schiedmünzen bis 10. März 1715 aus dem Verkehr gezogen werden sollen und ab dann als Zahlungsmittel nicht mehr gültig sind
Erfurt, 8. Januar 1715, Bl. 288
209. Verbot von gefährlichen Angriffen, Schlägereien, Balgereien und Mordtaten im Herrschaftlichen Stadtkeller, wobei diese bei Vorkommen sofort vom Schenk- Wirt des Kellers bei der Bürger-Wacht auf dem Rathaus anzuzeigen sind, die dann - gegebenfalls verstärkt durch die Kaiserliche Wacht auf dem Anger und die Mainzische Wacht auf dem Markt - die Täter zum Arrest bringen soll
Erfurt, 12. Januar 1715, Bl. 289-290
210. Verbot des Aufkaufens, Lagerns und Ausschenkens fremder Weine
Erfurt, 15. Januar 1715, Bl. 291
211. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713 und 1714, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275)
Erfurt, 11. Februar 1715, Bl. 292
212. Verordnung zum Schutz der Zunft der Leinweber
Erfurt, 2. März 1715, Bl. 293
213. Verordnung zum Schutz vor Dieben bei Nacht (siehe Verordnung vom 7. Dezember 1714, Bl. 4, Bl. 281b)
Erfurt, 16. April 1715, Bl. 295
214. Verordnung, dass Bürgern und Soldaten(handschriftlich in den Text eingefügt) das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühein den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712,1713 und 1714, Bd.4, Bl.215; Bl. 235, Bl. 260, Bl. 277)
Erfurt, 6. Mai 1715, Bl. 296
215. Verordnung zur Erstellung von neuen Geschoß- und Verrechtsbüchern
Erfurt, 20. April 1715, Bl. 297-298
216. Dekret zum Fischen in der Gera
Erfurt, 18. Juni 1715, Bl. 299
217. Verordnung, daß das Durchstöbern und Kriechen in den Büschen des Steigers und anderer Herrschaftlichen Waldungen zum Entwenden von dürrem Holz, wildem Obst, zur Nuß- und Grasholung unter Androhung von Geldbuße bei Zuwiderhandlung zu unterlassen ist (wie in Verordnungen von 1708, 1710, 1711, 1712, 1713 und 1714, Bd. 4, Bl. 175; Bl. 201, Bl. 221, Bl. 248, Bl. 267, Bl. 277)
Erfurt, 3. Juli 1715, Bl. 300
218. Mitteilung der Kurfürstlichen Kammer, daß ein Darlehenfonds gegründet wurde, um zu 5 Prozent Zinsen gegen Sicherheiten und Schuldschein Geld an Bürger und Handwerker zu verleihen
Erfurt, 30. Juli 1715, Bl. 301
219. Verordnung zum Kreditwesen mit Verweis auf Gründung eines Darlehenfonds (siehe Bd.4, Bl. 301)
Erfurt, 16. Juli 1715, Bl. 303
220. Verordnung des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn, daß die Bürger sich an das beigefügte Mandat des Kaisers Karl VI. vom 18. Juli 1815 zu halten haben, keine Schmähschriften und religiöse und weltliche Autorität in Frage stellende Bilder weltlichen und geistlichen Inhalts in Umlauf zu bringen sowie bedenkliche Lehren weltlichen und geistigen Inhalts zu verkünden
Erfurt, 27. September 1715, Bl. 304
221. Verordnung, daß Käufer des Besitzes von Untertanen und Fremden, die das kurzmainzische Herrschaftsgebiet verlassen wollen, sich vor Bezahlung des vereinbarten Kaufbetrages bei der jeweiligen Kämmerei erkundigen sollen, ob der Verkäufer Abzugs-Geld für den verkauften Besitz gezahlt hat, da sie ansonsten dafür in Haftung genommen werden
Erfurt, 15. Oktober 1715, Bl. 305
222. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714 und 1715, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292)
Erfurt, 11. Februar 1716, Bl. 306
223. Verordnung zur Ansiedelung von Wollmanufakturen in der Stadt Erfurt (identisch mit Bd.3, Bl. 79, zur Wollspinnerei siehe auch Verordnungen von 1703, 1708, Bd.4, Bl. 56-57, Bl. 177)
Erfurt, 19. Mai 1716, Bl. 307
224. Verordnung zum Münzwesen
Erfurt, 5. Mai 1716, Bl. 308
225. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712,1713,1714 und 1715 , Bd.4, Bl.215; Bl. 235, Bl. 260, Bl. 277, Bl. 296)
Erfurt, 6. Mai 1716, Bl. 309 (weiter mit Bl. 311)
226. Werbung der Kurmainzischen Regierung unter dem Statthalter Philipp Wilhelm von Boineburg für Ansiedlung von Wollmanufakturen in der Stadt Erfurt (identisch mit Bd.3, Bl. 79, ähnlich wie Bd. 4, Bl.307, zur Wollspinnerei siehe auch Verordnungen von 1703, 1708, Bd.4, Bl. 56-57, Bl. 177)
Erfurt, 29. Mai 1716, Bl. 311 (folgt auf Bl. 309)
227. Verbot des Einsammelns von Rechstroh bis Mitte September und des Treibens des Viehs über die Stoppelns, bevor das Rechstroh eingesammelt ist
Erfurt, 8. August 1716, Bl. 312
228. Patent gegen die Verfassung und Verbreitung von Schmähschriften (siehe auch Verordnung von 1715, Bd.4, Bl. 304)
Erfurt, 22. August 1716, Bl. 313
229. Patent zum Schutz der Zünfte der Loh-Gerber, Kürschner und Weiß-Gerber
Erfurt, 4. September 1716, Bl. 314-315
230. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- und Obstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711, 1712 und 1713,Bd. 4, Bl.221; Bl. 248; Bl. 267)
Erfurt, 4. September 1716, Bl. 316
231. Mandat zum Schutz der Zunft der Kupferschmiede
Erfurt, 1. Dezember 1716, Bl. 317-318
232. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns bei Androhung von Gefängnisstrafe(Neu)sowie Verbot des Schießens am Neujahrstag (siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154- 155; Bl. 228-229, 255b-256, 284-285)
Erfurt, 24. Dezember 1716, Bl. 319-320
233. Fortführung und Veränderung der Kurmainzischen Armen- und Almosenordnung vom Mai 1706, Bd.4, Bl. 140-143 (siehe auch Fortführungen von 1707 u. 1712, Bd. 4, Bl. 164a-165, Bl. 224-226, Bl. 230-231)
Erfurt, 16. Januar 1717, Bl. 321-322
234. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714, 1715 und 1716, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306)
Erfurt, 18. Februar 1717, Bl. 323
235. Verordnung, daß keine Eingaben in Eigenturms- und Justizangelegenheiten an den Kurfürsten persönlich gemacht werden sollen (wie Verordnungen Bd.4, Bl. 3; Bl. 101-102; Bl. 156; Bl. 180, Bl. 220, Bl. 227)
Erfurt, 27. Februar 1717, Bl. 324 (weiter mit 324a)
236. Dekret zur Sicherung der Ufer in Möbisburg und Hochheim und Warnung vor Diebstahl wegen eines Holztransportes über die Gera
Erfurt, 16. April 1717, Bl. 324a (folgt auf 324)
237. Dekret, dass die Bevölkerung des kurmainzischen Staatsgebiets verpflichtet ist, den Kaiser Karl VI mit einer Türkensteuer im Türkenkrieg finanziell zu unterstützen
Erfurt, 19. April 1717, Bl. 326
238. Verordnung zum Schutz der Zunft der Biereigen mit Verbot des Bierausschankes in den Klöstern und Kollegien
Erfurt, 7. Mai 1717, Bl. 327
239. Verordnung zur Abführung der auf das Bier gelegten Türkensteuer(siehe Verordnung vom 19. April 1717, Bd.4, Bl. 326)
Erfurt, 12. Mai 1717, Bl. 328-329
240. Verordnung, daß der Diebstahl und die Beschädigung junger und alter Bäume, Weinfächtzer, junger Weinstöcke, von Wein-Pfahlen, Hopfen-Stangen sowie Früchten aus Gärten und Feldern zu unterlassen ist und zum Zweck der Bestrafung eine besondere Kommission von der kurmainzischen Regierung eingerichtet wurde
Erfurt, 5. Juni 1717, Bl. 330-331
241. Patent zum Schutz des kurmainzischen Jagd-Regals mit dem Verbot des Schießens in den Gärten und auf den Feldern ohne Genehmigung sowie des Holzschlagens (siehe auch Verordnungen von 1713 - 1717, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323, insbesondere: Bl. 330-331)
Erfurt, 5. Juni 1717, Bl. 332-334
242. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- und Obstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711, 1712, 1713 u. 1716, Bd. 4, Bl.221; Bl. 248; Bl. 267, Bl. 316)
Erfurt, 1. September 1717, Bl. 336
243. Patent zum Schutz der zünftigen Kauf- undHandelsleute gegen Gängler und Hausierer
Erfurt, 5. Januar 1718, Bl. 337
244. Dekret, dass jeder Bürger den Platz vor seinem Haus regelmäßig durch seine Frau oder sein Dienst-Gesinde reinhält und durch sein Brot-Gesinde oder andere aus seinem Haus kein Schutt, Kehricht oder anderer Unratauf die Straße oder in die Kanäle und Gewässer getragen und dadurch deren Lauf gehindert werden
Erfurt, 18. Januar 1718, Bl. 338
245. Patent zur Einführung eines Dienstes von Trägern, die in Sänften Personen und Sachen innerhalb und außerhalb der Stadt befördern, unter der Leitung unddem Privileg des Fron-Schreibers Peter Zwicken
Erfurt, 24. Januar 1718, Bl. 339-340
246. Verbot der Schädigung oder Abholzung von Lindenbäumen, die um das Kurfürstliche Haus und den benachbarten Teich in Vieselbach gesetzt wurden bei Zuwiderhandlung nach Befindung Leibesstrafe: Staupenschlagund Abhauung der Hand
Erfurt, 25. Januar 1718, Bl. 341
247. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714, 1715, 1716 und 1717, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323)
Erfurt, 15. Februar 1718, Bl. 342
248. Verordnung zu einem bevorstehenden Transport von Floßholz (wie in Verordnungen von 1712 u. 1717, Bd. 4, Bl. 251-252, Bl. 324a)
Erfurt, 24. März 1718, Bl. 345
249. Verbot der Aufnahme von Fremden ohne Anzeige bei der Kurmainzischen Regierung (siehe auch Bd. 4, Bl. 266)
Erfurt, 29.März 1718, Bl. 346
250. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712,1713,1714,1715 und 1716, Bd.4, Bl. 215; Bl. 235, Bl. 260, Bl. 277, Bl. 296, Bl. 309)
Erfurt, 7. Mai 1718, Bl. 347
251. Verordnung zur ordnungsgemäßen Abführung der Pferdesteuer bei Verkauf oder Tausch von Pferden
Erfurt, 22. Juni 1718, Bl. 348-349
252. Patent, dass jeder neue Bürger oder Untertan auf dem Land 12 Bäume zu pflanzen hat sowie Verbot der Beschädigung und des Abhauens von Obst-, Weiden- und Lindenbäumen (siehe Verordnungen von 1704 und 1718, Bd. 4, Bl. 91, Bl. 341)
Erfurt, 4. Oktober 1718, Bl. 350
253. Kurmainzische Verordnung, daß das Befahren von Nebenstraßen zum Umgehen des kurmainzischen Zolls verboten und das, wenn dabei an diesen Nebenstraßen angebaute Feldfrüchte zerstört würden, die Verursacher durch die Flurschützen oder sonstige Untertanen gepfändet werden sollen
Erfurt, 7. Oktober 1718, Bl. 351
254. Mitteilung im Zuge der Amtshilfe durch die kurmainzische Regierung über einen Überfall einer Diebsrotte auf das Amt Neuenhoff und Schanzfels im Bereich des Kurfürsten von Hannover mit Versprechen einer Belohnung und ggf. Amnestie, falls der, der die Bande anzeigt, selbst dazugehört (identisch mit Bd. 3, Bl. 121)
Erfurt, 8. November 1718, Bl. 352
255. Steckbrief, der sich auf Mitteilung vom 8. November 1718 bezieht, mit Beschreibung noch nicht gefasster Mitglieder der Diebsrotte einschließlich ihres Anführers Samuel Rost (siehe Bd. 4, Bl. 352, identisch mit Bd. 3, Bl. 122- 123)
Erfurt, 22. November 1718, Bl. 353-354
256. Verordnung über den Einlaß an den Stadttoren außerhalb dernormalen Schließzeiten mit einer Sperrordnung mit den Einlaßzeiten von Januar bis Dezember als Anhang (identisch mit Bd. 3, Bl. 124-125)
Erfurt, 24. November 1718, Bl. 355-356
257. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns bei Androhung von Gefängnisstrafe sowie Verbot des Schießens am Neujahrstag (siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154-155; Bl. 228-229, 255b-256, 284-285, Bl. 319-320)
Erfurt, 23. Dezember 1718, Bl. 357-358
258. Verbot der militärischen Unterstützung Frankreichs durch die Ausfuhr von Munition, Bomben, Kanonenkugeln und Pferden(identisch mit Bd. 3, Bl. 126)
Erfurt, 3. Februar 1719, Bl. 359
259. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714, 1715, 1716, 1717 und 1718, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323, Bl. 342)
Erfurt, 15. Februar 1719, Bl. 360
260. Verbot des Schafehütens und Abschneidens von Rebknoten durch Grase- Mägde in den Weinbergen (identisch mit Bd. 3, Bl 128)
Erfurt, 22. Februar 1719, Bl. 361
261. Verordnung zu einem bevorstehenden Transport von Floßholz (wie in Verordnungen von 1712, 1717 und1718, Bd. 4, Bl. 251-252, Bl. 324a, Bl. 345)
Erfurt, 14. März 1719, Bl. 362
262. Verordnung zum Schutz des kurmainzischen Marktrechts vor Hocken, die Waren vor Beginn des Marktes vor und innerhalb der Stadt aufkaufen (siehe Verordnung vom gleichen Tag, Bd. 3, Bl. 129-130)
Erfurt, 24. März 1719, Bl. 363-364
263. Dekret, daß unnötiges Schießen innerhalb und außerhalb der Stadt durch vom Petersberg abkommandierte Soldaten verfolgt wird
Erfurt, 17. Mai 1719, Bl. 365
264. Patent, daß Häuser und Gebäude hinfort nicht mehr mit Stroh gedeckt und Kamine nicht mehr aus Holz sein dürfen (siehe auch Bd. 4, Bl. 137, Bl. 280)
Erfurt, 15. Juli 1719, Bl. 366-367
265. Dekret, dass das Hetzen und Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (siehe auch Verordnungen von 1711, 1712, 1713, 1716 und 1717, Bd. 4, Bl.221; Bl. 248; Bl. 267, Bl. 316, Bl. 336)
Erfurt, 30. August 1719, Bl. 368
266. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- und Obstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711, 1712, 1713, 1716 und 1717, Bd. 4, Bl.221; Bl. 248; Bl. 267, Bl. 316, Bl. 336, Jagen 1719: Bl. 368)
Erfurt, 4. September 1719, Bl. 369
267. Verordnung zum Schutz des Fenstermacher- und Glaser-Handwerks
Erfurt, 23. September 1719, Bl. 370-371
268. Verordnung , daß Bürger, Schutz-Verwandte und Eingesessene keinstenfalls Dienstkleidung, Gewehre und Bettgeräte von kurmainzischen Soldaten kaufen sollen
Erfurt, 30. September 1719, Bl. 372
269. Dekret zum jährlichen Fang von 2 bis 3 Schock Spatzen durch jede Gemeinde, jedes Amt und Dorf und zur Ablieferung derselben bei den Ober- Cämmeren und Heimbürgen gegen Prämie (siehe Verordnung vom 27. März 1705, Bd. 4, Bl. 97)
Erfurt, 30. September 1719, Bl. 373
270. Verbot von Würfel- und Spieltischen auf Jahrmärkten und Kirchweihen
Erfurt, 27. Oktober 1719, Bl. 374 (identisch mit Bd. 3, Bl. 135)
271. Patent, daß die Markt-Ordnung unbedingt einzuhalten ist und Getreide, Lebensmittel und andere Waren zur Vermeidung von Teurung nur dort öffentlich verkauft werden dürfen (siehe Bd.3, Bl. 129-130)
Erfurt, 4. November 1719, Bl. 375-376
272. Verordnung zum Schutz der Zunft der Apotheker, die den Balsam-Trägern die Einfuhr und den Verkauf von "schlechten und falschen" Essenzen und Tinkturen verbietet (identisch mit Bd. 3, Bl. 136-137)
Erfurt, 4. November 1719, Bl. 378
273. Dekret, dass alle Notare ihre Berufzulassung bei der kurmainzischen Regierung zu beantragen haben (identisch mit Bd.3, Bl. 138)
Erfurt, 18. November 1719, Bl. 379
274. Muster (2x) eines öffentlichen Anschlags, daß auf kurfürstlichen Regierungs- Befehl niemand mit brennender Tabakspfeife aus dem Haus gehen oder außerhalb des Hauses Tabak rauchen solle
Erfurt, n.n., Bl. 380
275. Wiederholung des Verbots des Tragens von Priestergewändern und närrischen Kleidern auf den Straßen sowie des Tragens von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige sowie des Umgehens und Bettelns nach den Neujahrsverehrungen als auch des Singens von Weinachts- und Neujahrsliedern vor den Türen zum Zweck des Bettelns bei Androhung von Gefängnisstrafe sowie Verbot des Schießens am Neujahrstag (siehe Bd. 4, Bl. 30-31; 49-50, 123-124, 154-155; Bl. 228-229, 255b-256, 284-285, Bl. 319-320, Bl. 357-358)
Erfurt, 22. Dezember 1719, Bl. 381-382
276. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718 und 1719, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323, Bl. 342, Bl. 360)
Erfurt, 22. Februar 1721, Bl. 383
277. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (wie 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718, 1719, und 1721, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323, Bl. 342, Bl. 360)
Erfurt, 22. Februar 1720, Bl. 384
278. Patent zum Schutz der Zunft der Huf- und Waffenschmiede (siehe Bd.4, Bl. 5, Bl. 206, Bl. 317-318)
Erfurt, 27. März 1720, Bl. 385-386
279. Weiterführung und Ergänzung der Almosenordnung von 1712, Bd.4, Bl. 230- 231 (siehe auch Almosenordnungen von 1706, Bd. 4, Bl. 140-143, und 1707, Bd.4, Bl. 164a-165)
Erfurt, 30. März 1720, Bl. 387-388
280. Verordnung zu einem bevorstehenden Transport von Floßholz (siehe Verordnungen von 1712, 1717,1718 und 1719, Bd. 4, Bl. 251-252; Bl. 324a; Bl. 345, Bl. 362)
Erfurt, 6. April 1720(?), Bl. 389
281. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712,1713,1714,1715, 1716 und 1718, Bd.4, Bl. 215; Bl. 235, Bl. 260, Bl. 277, Bl. 296, Bl. 309, Bl. 347)
Erfurt, 7. Mai 1720, Bl. 390
282. Verordnung zu Gerichtsprozesse betreffenden Eingaben an den Kurfürsten
Erfurt, 24. Mai 1720, Bl. 391-392
283. Verordnung zur Ausweisung von den sich in der Stadt aufhaltenden "unnützen" Leuten, die von den Pfarrhauptleuten in den jeweiligen Pfarreien an die Zweiermannskammer gemeldet werden müssen
Erfurt, 19. Juni 1720, Bl. 393
284. Dekret, daß das Hetzen und Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (siehe auch Verordnungen von 1711, 1712, 1713, 1716, 1717 und 1719, Bd. 4, Bl. 221; Bl. 248; Bl. 267, Bl. 316, Bl. 336, Bl. 368)
Erfurt, 24. August 1720, Bl. 394
285. Verordnung, dass das Holzschlagen und -abtransport, das Nuß- undObstpflücken und das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Sept. bis 10. Okt. sowie das Jagen in den Weinbergen bis zum Ende der Weinlese untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711, 1712, 1713, 1716, 1717 und 1719, Bd. 4, Bl.221; Bl. 248; Bl. 267, Bl. 316, Bl. 336; Bl. 369)
Erfurt, 4. September 1720, Bl. 395
286. Verordnung zum Schutz vor Dieben bei Nacht (siehe Verordnungen vom 7. Dezember 1714 und 16. April 1715, Bl. 4, Bl. 281b; Bl. 295)
Erfurt, 7. September 1720, Bl. 396
287. Patent des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn zur Bestrafung von Zigeunern, Vaganten, fremden Spielleuten, Bettlern, Betrügern und Dieben (siehe Verordnungen vom 2. Mai 1711, Bd.4, Bl. 213-214, und vom 22. März 1714, Bl. 276)
Erfurt, 7. Oktober 1720, Bl. 395-400
288. Mitteilung, daß Berichte und Memoralien nicht an den Kurfürsten in seinem Hochstift Bamberg, sondern ausschließlich an die Kurfürstliche Regierung in Mainz geschickt werden sollen
Erfurt, 9. Oktober 1720, Bl. 401
289. Verordnung, dass auf den Feldern hinter dem Löbertor keine Wege angelegt und die Felder grundsätzlich nicht betreten werden dürfen, da ansonsten der Samen beschädigt werde
Erfurt, 18. November 1720, Bl. 402
290. Verordnung zum Münzwesen gegen die Verbreitung von Falschmünzen
Erfurt, 10. Januar 1721, Bl. 403
291. Verbot des Fischfangs und des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern
bis Pfingsten und der Jagd bis Bartholomäi (identisch mit Bd. 4, Bl. 383, wie in den Verordnungen von 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1718 und 1719, Bd.4, Bl. 258; Bl. 275, Bl. 292, Bl. 306, Bl. 323, Bl. 342, Bl. 360,)
Erfurt, 22. Februar 1721, Bl. 404
292. Verordnung zu einem bevorstehenden Transport von Floßholz (siehe Verordnungen von 1712, 1717,1718, 1719 und 1720(?), Bd. 4, Bl. 251-252; Bl. 324a; Bl. 345, Bl. 362, Bl. 389)
Erfurt, 6. April 1721, Bl. 405
293. Dekret, das daran erinnert, daß Geistlichen und Klöstern die Bierherstellung und der Bierausschank verboten ist und den Biereigen, die über das ihnen zugestandene Privileg hinaus hausgebrautes Bier eimer- oder kannenweise verkaufen, der Verlust ihres Privilegs droht, und das Gastwirten verbietet, Bier und Wein, die von außerhalb des kurmainzischen Gebiets kommen, auszuschenken, mit Wiederholung der Verordnung vom 16. August 1712, Bd. 4, Bl. 242
Erfurt, 6. April 1721, Bl. 407
294. Verordnung, dass das Holzschlagen und sein Abtransport sowie das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 10. Mai bis 10. Juni untersagt ist (wie in Verordnungen von 1711,1712,1713,1714,1715, 1716, 1718 und 1720, Bd.4, Bl. 215; Bl. 235; Bl. 260; Bl. 277; Bl. 296; Bl. 309; Bl. 347; Bl. 390)
Erfurt, 7. Mai 1721, Bl. 408
295. Patent, daß wegen Seuchengefahr jeweils ein Beauftragter beim Krämpfer-, Brühler- und Löbertor die Pässe und Waren von ankommenden Reisenden kontrolliert und Gastwirte und Privatpersonen bei ihnen einkehrende Fremde an die kurmainzische Regierung zu melden haben (siehe Verordnungen von 1713, Bd. 4, Bl. 264-265; Bl. 266, Bl. 270-271, Bl. 272, Bl. 338)Erfurt, 11. Juli 1721, Bl. 410296. Instruktion der Kontrolleure an den drei Einlasstoren der Stadt zur Verhütung von Seuchen (Anhang zur Verordnung vom 11. Juli 1721, Bd.4, Bl. 410)
Erfurt, 11. Juli 1721, Bl. 411-412 (weiter mit Bl. 415)
297. Verbot des Einsammelns von Rechstroh bis Mitte September und des Treibens des Viehs über die Stoppelns, bevor das Rechstroh eingesammelt ist (siehe Verordnungen von 1705 und 1716, Bl. 115a; Bl. 312)
Erfurt, 6. August 1721, Bl. 415 (folgt auf Bl. 412)
298. Verbot des Einsammelns von Rechstroh bis Mitte September und des Treibens des Viehs über die Stoppelns, bevor das Rechstroh eingesammelt ist (siehe Verordnungen von 1705 und 1716, Bd. 4, Bl. 115a; Bl. 312; identisch mit Bl. 415)
Erfurt, 6. August 1721, Bl. 416
299. Dekret, daß die Beschädigung und Entwendung junger Obst- und anderer Bäume sowie der Diebstahl von Feld- und Garten-Früchte unter Androhung von Staupenschlag oder der Landes-Verweisung zu unterbleiben hat (siehe Verordnungen von 1704, 1706, Bd.4, Bl. 91; Bl. 147)
Erfurt, 13. August 1721, Bl. 41
Churfürstl. Mayntzische Ordnungen vor dero Stadt
Erffurth und zugehörige Lande
als
Hof-Gerichts-Ordnung von 1747;
Weltliche Gerichts-Ordnung;
Stadt-Rathsinstruktion;
Vormundschaft-Amtsinstruktion;
Zweyermanns-Kammer-Instruktion;
Statuten und Successionsfälle;
Retract-Ordnung;
Freizinsordnung;
55 verschiedene Eeyde;
149 Verschiedene Patente und
26 Verordnungen
(3 Exemplare)
- Archive signature: 3/010- 10
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: um 1748
Verordnungen usw. der Kurfürstlich-Mainzischen Regierung, die für Erfurt und das Erfurter Landgebiet erlassen wurden 1760 - 1802
(3/010- 3 Bd. 2; Verzeichnungskarte 2)
- Archive signature: 3/010- 3 Bd. 2
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1760 - 1802
Teil 2 (101 - 217)101. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd bis Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 13. Februar 1780, Bl. 105
102. Verordnung zum Schutz der Zunft der Nadler
Erfurt, 20. März 1781, Bl. 106
103. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni sowie das Abhauen von Maibäumen in den Herrschaftlichen und privaten Waldungen unter Vorgabe der Verwendung derselben für kirchliche Zwecke grundsätzlich untersagt ist
Erfurt, 18. Mai 1781, Bl. 107
104. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 15. Sept. bis 20. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 7. September 1781, Bl. 108
105. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd bis Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 15. Februar 1782, Bl. 109
106. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März zur Vorbeugung gegen Krankheiten
Erfurt, 15. Februar 1782, Bl. 110
107. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni sowie das Abhauen von Maibäumen in den Herrschaftlichen und privaten Waldungen unter Vorgabe der Verwendung derselben für kirchliche Zwecke grundsätzlich untersagt ist
Erfurt, 18. Mai 1781, Bl. 111
108. Verordnung der Kurmainzischen Regierung, daß auf bereits bestehende und neu anzulegende Weinberge eine Magazinabgabe erhoben wird, brachliegende Weinberge, die wieder für den Weinbau genutzt werden, jedoch gänzlich von dieser Abgabe befreit sein sollen
Erfurt, 15. Mai 1782, Bl. 112
109. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 20. August 1782, Bl. 113
110. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 3. September 1782, Bl.114
111. Verordnung zu Landwirtschaft, Jagd sowie Obst- und Weinanbau mit dem Verbot des Taubenschießens
Erfurt, 3. September 1782, Bl. 115-115a
112. Verordnung zu Abgaben für den angefangenen Gerabau
Erfurt, 12. November 1782, Bl. 116
113. Verordnung der kurmainzischen Regierung, daß denUntertanen das Tragen von närrischer Verkleidung im privaten Bereich und auf den Straßen an Weihnachten sowie von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige als auch den Sack- und Kohlenträgern das Betteln nach den Neujahrsverehrungen sowie das Singen von Weihnachtsliedern bei Strafe (Verhaftung durch Zweiermannskammer, Verbringung zur Haft ins Rathaus) sowie das Schießen am Neujahrstag sowie die Störung des katholischen Gottesdienstes in der Christ-Nacht durch das Tragen von ungebührlicher Kleidung und Rauchen von Tobakspfeifen weiterhin verboten sind
Erfurt, 20. Dezember 1782, Bl. 117-117a
114. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März
Erfurt, 10. Februar 1783, Bl. 118
115. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd bis Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 10. Februar 1783, Bl. 119
116. Braulosverordnung mit Verlosung der großen oder schwarzen Biere Erfurt, 7. April 1783, Bl. 120-120a
117. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport,das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni sowie das Abhauen von Maibäumen in den Herrschaftlichen und privaten Waldungen unter Vorgabe der Verwendung derselben für kirchliche Zwecke grundsätzlich untersagt ist
Erfurt, 13. Mai 1783, Bl. 121
118.Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 9. September 1783, Bl. 122
119. Verordnung der kurmainzischen Regierung an die Wildhüter, wie sie sich beim Stellen von Wilddieben zu verhalten haben
Erfurt, 12. Dezember 1783, Bl. 123-123b (handschriftlich)
120. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd bis Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 17. Februar 1784, Bl. 124
121. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März
Erfurt, 10. Februar 1784, Bl. 125
122. Verordnung, daß im Falle eines Konkurses niemandem sein Arbeitszeug abgenommen werden darf, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann
Erfurt, 17. Februar 1784, Bl. 126
123. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 17. August 1784, Bl. 127
124. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 3. September 1784, Bl. 128
125. Verordnung zu Landwirtschaft, Jagd sowie Obst- und Weinanbau mit dem Verbot des Taubenschießens
Erfurt, 14. September 1784, Bl. 129-129a
126. Mitteilung des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal über die Einrichtung einer Witwen- und Waisenkasse für die Bediensteten des Kurmainzischen Staates sowie die Satzung dieser Anstalt
Mainz, 11. Oktober 1784, Bl. 130
127. Aufforderung, basierend auf einer kurmainzischen Verordnung, an die Pfarrer und Kircheninspektoren auf dem Lande, die in Rückstand verbliebenen Kirchenrechnungen an das Evangelische Ministerium zu Erfurt zur Überprüfung zu senden
Erfurt, 9. Dezember 1784, Bl. 131
128. Verordnung der kurmainzischen Regierung, daß denUntertanen das Tragen von närrischer Verkleidung im privaten Bereich und auf den Straßen an Weihnachten sowie von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige als auch den Sack- und Kohlenträgern das Betteln nach den Neujahrsverehrungen sowie das Singen von Weihnachtsliedern bei Strafe (Verhaftung durch Zweiermannskammer, Verbringung zur Haft ins Rathaus) sowie das Schießen am Neujahrstag und die Störung des katholischen Gottesdienstes in der Christ-Nacht durch das Tragen von ungebührlicher Kleidung und Rauchen von Tobakspfeifen weiterhin verboten sind
Erfurt, 21. Dezember 1784, Bl. 132-132a
129. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd zwischen Peter-StuhlfeierBartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 17. Februar 1785, Bl. 133
130. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März
Erfurt, 15. Februar 1785, Bl. 134
131. Mitteilung der Kurfürstlich Mainzischen Kammer, daß Friedrich Staudinger das Privileg des Gölzens und Schweineschneidens im kurfürstlichen Stadtamt und dem Amt Asmannsdorf wie auch in den Gerichtsdörfern Isseroda und Hain, ausgenommen das Dorf Witterda, auf 6 Jahre gegen einen gewissen Zins gepachtet hat
Erfurt, 11. Mai 1785, Bl.135
132. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 9. September 1785, Bl. 136
133. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bisMitte März zur Vorbeugung gegen Krankheiten
Erfurt, 10. Februar 1786, Bl. 137
134. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni sowie das Abhauen von Maibäumen in den Herrschaftlichen und privaten Waldungen unter Vorgabe der Verwendung derselben für kirchliche Zwecke grundsätzlich untersagt ist
Erfurt, 12. Mai 1786, Bl. 138
135. Verordnung zum Schutz der Zunft der Gürtler (Anmerkung: hier wird im Jahr 1789 (!) von "inländischer Industrie" gesprochen)
Erfurt, 4. August 1789, Bl. 139
136. Verordnung zum Trauerläuten und Bußgebet für den verstorbenen Kaiser Joseph II.
Erfurt, 11. März 1790, Bl. 140
137. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 10. Februar 1792, Bl. 141
138. Verordnung zur Sicherung gegen den Ausbruch von Feuersbrünsten im Erfurter Landgebiet)
Erfurt, 15. Juni 1792, Bl. 142-142a
139. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 17. August 1792, Bl. 143
140. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis Pfingsten sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 7. Februar 1794, Bl. 144
141. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März
Erfurt, 7. Februar 1794, Bl. 145
142. Verordnung gegen die zu hohen Zinsen der Kreditvermittler und Festlegung auf 1 Prozent bei einer Kreditsumme von weniger als 1.000 Talern
Erfurt, 15. April 1794, Bl. 146
143. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni untersagt ist
Erfurt, 10. Mai 1794, Bl. 147
144. Dekret, daßdas Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 16. August 1794, Bl. 148
145. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens,Hetzens und Schießens in den Weinbergen
Erfurt, 13. September 1794, Bl. 149
146. Verordnung der kurmainzischen Regierung, daß den Untertanen das Tragen von närrischer Verkleidung im privaten Bereich und auf den Straßen an Weihnachten sowie von verkehrter Kleidung und gespenstischer Verkleidung zum Fest der Heiligen Drei Könige als auch den Sack- und Kohlenträgern das Betteln nach den Neujahrsverehrungen sowie das Singen von Weihnachtsliedern bei Strafe (Verhaftung durch Zweiermannskammer, Verbringung zur Haft ins Rathaus) sowie das Schießen am Neujahrstag und die Störung des katholischen Gottesdienstes in der Christ-Nacht durch das Tragen von ungebührlicher Kleidung und Rauchen von Tobakspfeifen weiterhin verboten sind
Erfurt, 19. Dezember 1794, Bl. 150-150a
147. Bekanntmachung der Kurmainzischen Regierung eines Warnungspatents der Kurfürsten, Fürsten und Stände der Kur- und Oberrheinischen Kreise vom 4. Mai 1796, daß die Bewohner der von Frankreich besetzten deutschen Reichs- Lande in den Kur- und Oberrheinischen Kreisen keine Geschäfte mit dem französischen Feind machen sollen
Frankfurt, 4. Mai 1796, Bl. 151
148. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis zum 1. Juni sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 7. Februar 1797, Bl. 152
149. Mitteilung der Kurfürstlich Mainzischen Commerciendeputation, daß die kurmainzische Regierung zu Mainz eine Anleihe über 100.000 Reichstaler ausgegeben habe
Erfurt, 10. März 1797, Bl. 153 r
150. Bekanntmachung des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal über die Ausgabe einer Anleihe in Höhe von 100.000 Reichstalernin einer Stückelung von 250 Reichstalern. Der Rückkaufzeitraum beträgt 15 Jahre, die Verzinsung beträgt 5 Prozent.
Aschaffenburg, 1. März 1797, Bl. 153 v- 153a r
151. Bekanntgabe des Dechanten Christoph Carl, Freiherr von Dienheim, und des Domkapitels zu Mainz, über die Ausgabe einer Anleihe von 100.000 Reichstalern in der Stückelung von 400 Obligationen zu 250 Reichstalern
Würzburg, 17. Februar 1797, Bl. 153a r
152. Braulosverordnung mit Verlosung der großen oder schwarzen Biere sowie des Klein- und Weißbiers und Aufzählung der Biereigen
Erfurt, 23. März 1797, Bl. 154-154c
153. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni untersagt ist
Erfurt, 5. Mai 1797, Bl. 155
154. Verordnung für das Gemeinwesen (Hegemal) in den Dorfschaften mit Bezug auf die Verwaltung,das Löschwesen, das Bauwesen, die Landwirtschaft, das Messwesen, die Hygiene und das Gesundheitswesen
Erfurt, 20. Juni 1797, Bl. 156-156a
155. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 18. August 1797, Bl. 157
156. Verordnung gegen Wild- und Holzdiebe
Erfurt, 20. Oktober 1797, Bl. 158
157. Verordnung für das Münzwesen
Erfurt, 3. November 1797, Bl. 159
158. Kurmainzische Verordnung zum Verwaltungsvorgang im städtischen Vormundschaftsamt
Erfurt, 15. Dezember 1797, Bl. 160-160c (handschriftlich)
159.Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis zum 1. Juni sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 9. Februar 1798, Bl. 161
160. Mitteilung der Kurfürstlich Mainzischen Kammer, daß Gottlob Schieffer das Privileg des Schweineschneidens in der Stadt Erfurt auf 6 Jahre bis zum Jahr 1804 gegen einen gewissen Zins gepachtet hat
Erfurt, 1. März 1798, Bl. 162
161. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, dasHüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni untersagt ist
Erfurt, 8. Mai 1798, Bl. 163
162. Verordnung des Freiherr von Frankenstein im Namen der Kurfürstlich Mainzischen Landes-Regierung zu Aschaffenburg zur Unterstützung des kurfürstlichen Zivilwitwen-Instituts
Aschaffenburg, 25. Oktober 1798, Bl. 164
163. Verordnung des Freiherr von Frankenstein im Namen der Kurfürstlich Mainzischen Landesregierung zu Aschaffenburg, daß jeder neu in den Dienst der kurmainzischen Regierung eintretende Bedienstete Pflichtmitglied beim Zivilwitwen-Institut sei und Beiträge zu entrichten habe
Aschaffenburg, 27. Oktober 1798, Bl. 164a
164. Verordnung, daß das Holzschlagen und sein Abtransport, das Hüten der Schafe und Kühe in den Wäldern und Gehölzen vom 20. Mai bis 20. Juni untersagt ist
Erfurt, 10. Mai 1799, Bl. 165
165. Verordnung zur Hilfe der Armen durch die kurmainzische Regierung wegen des gestiegenen Fruchtpreises und dem deswegen entstandenen Murren in Teilen der Bevölkerung
Erfurt, 7. Juni 1799, Bl. 166
166. Mitteilung der Kurfürstlich Mainzischen Regierung, daß nach einer Übereinkuft der kurfürstlichen Stadt Erfurt mit benachbarten Herrschaftstümern (eingeschränkt: die Kursächsichen Lande) der freie Warenverkehr mit Getreide, Brandwein, Heu und Stroh über die Herrschaftsgrenzen hinweg zum 15. August nach einer Sperre wieder erlaubt ist
Erfurt, 15. August 1799, Bl. 167a
167. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 20. August 1799, Bl. 168
168. Verordnung gegen Baumbeschädigungen, Felddiebstähle und Entwendung von Hegemälern von den Feldern
20. August 1799, Bl. 169-169a
169. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen bis nach der Weinlese
Erfurt, 3. September 1799, Bl. 170
170. Mitteilung der Kurfürstlich Mainzischen Commerciendeputation, daß die kurmainzische Regierung zu Mainz eine Anleihe über 100.000 Reichstaler ausgegeben habe
Erfurt, 15. November 1799, Bl. 171 r
171. Bekanntmachung des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal über die Ausgabe einer Anleihe in Höhe von 100.000 Reichstalern in einer Stückelung von 250 Reichstalern. Der Rückkaufzeitraum beträgt 15 Jahre, die Verzinsung beträgt 5 Prozent.
Aschaffenburg, 5. November 1799, Bl. 171 v- 171a r
172. Bekanntgabe des Dechanten Christoph Carl, Freiherr von Dienheim, und des Domkapitels zu Mainz über die Ausgabe einer Anleihe von 100.000 Reichstalern in der Stückelung von 400 Obligationen zu 250 Reichstalern
Würzburg, 8. November 1799, Bl. 171a r
173. Verordnung zur Verhütung von Bränden
Erfurt, 3. Januar 1800, Bl. 172
174. Verordnung der kurmainzischen Regierung an alle kurfürstlichen Ämter,daß die bisher gegebene Instruktion zur Hegemals-Ordnung vom 20. Juni 1797 gültig, die am 4. August 1797 gemachten Einwände der kurfürstlichen Ämter abgewiesen und aufgeführter Nachtrag hinzugekommen ist
Erfurt, 12. August 1800, Bl. 173
175. Brauverordnung für die Biereigen
Erfurt, 27.Oktober 1800, Bl. 174r-174v
176. Verlosung der großen oder schwarzen Biere sowie des Klein- und Weißbiers mit Aufzählung der Biereigen für das Jahr 1801
Erfurt, 27. Oktober 1800, Bl. 174a-174e
177. Verordnung, daß jeder Feldbesitzer 2 Metzen Korn von seiner Ernte einzubehalten hat, die imBedarfsfall zu einem festgesetzen Preis an die kurfürstliche Regierung abzugeben sind, um bei weiterhin bestehender Fruchtsperre dem Mangel an Korn und damit einhergehender Preistreiberei entgegentreten zu können
Erfurt, 8. November 1800, Bl. 175
178. Erhöhung der Verkaufspreise für Biersorten in der Stadt Erfurt nach der Erhöhung der Preise für Hopfen
Erfurt, 25. November 1800, Bl. 176
179. Verordnung zum Schutz von Kauf- und Handelsleuten und der Schmiedezunft
Erfurt, 6. Februar 1801, Bl. 177
180. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis Mitte März
Erfurt, 20. Februar 1801, Bl. 178
181. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis zum 1. Juni sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 20. Februar 1801, Bl. 179
182. Verordnung zum Tragen von Laternen auf den Straßen zur Nachtzeit und zum Schutz der von der öffentlichen Sicherheit ausgesandten Patrouillen
Erfurt, 3. März 1801, Bl. 180
183. Verordnung, die das Verbot des Pfeifenrauchens auf offener Straße bestätigt, und daß bei Zuwiderhandlung die Wegnahme der Pfeifen und eine Geldstrafe droht
Erfurt, 13. März 1801, Bl. 181
184. Wiederholung des Verbots der Bettelei und Einführung von Strafen bei Zuwiderhandlung
Erfurt, 31. März 1801, Bl. 182
185. Erneuerte Markt-Ordnung für die Stadt Erfurt und das Landgebiet mit Brottabelle als Anhang
Erfurt, 31. März 1801, Bl. 183
186. Verordnung zur Ableitung von Wasser, um die Beschädigung von Straßen zu verhindern
Erfurt, 14. April 1801, Bl. 184
187. Verordnung zum Schutz der Zunft der Biereigen und Sicherstellung des Steueraufkommens bei der herrschaftlichen Tranksteuer-Accis
Erfurt, 14. April 1801, Bl. 185
188. Wiederholung der Verordnung, daß Tabakrauchen auf öffentlicher Straße verboten ist
Erfurt, 22. April 1801, Bl. 185a
189. Festsetzung der Verkaufspreise für Biersorten in der Stadt Erfurt
Erfurt, 28. April 1801, Bl. 187
190. Verordnung, daß der Im- und Export mit Früchten und Brandwein nach Aufhebung der Fruchtsperre wieder aufgenommen werden kann
Erfurt, 9. Juni 1801, Bl. 187
191. Verordnung gegen Verkehrsgefährdung durch schnelles Reiten und Fahren auf den Straßen der Stadt Erfurt
Erfurt, 16. Juni 1801, Bl. 188
192. Öffentlicher Anschlag vor Kirchen und Wirtshäusern auf dem Land mit Verbot der Bettelei im Erfurter Landgebiet und Angleichung der Land-, Armen- und Bettelordnung an die Bettelordnung der Stadt Erfurt
Erfurt, 19. Juni 1801, Bl. 189
193. Verordnung, daß Verkäufe von Häusern, Aeckern und sonstigen Grundstücken grundsätzlich unter der Aufsicht der kurmainzischen Regierung vorgenommen werden sollen, um der Staatskasse das obligatorisch zu entrichtende Kaufgeld zu sichern
Erfurt, 11. August 1801, Bl. 190
194. Dekret, daß das Schießen und Jagen sowie das Lerchen-Streichen im Erfurter Gebiet und das Mitführen von Hunden auf die Felder bis auf weiteres verboten ist
Erfurt, 18. August 1801, Bl. 191
195. Verordnung zur Eröffnung des Erfurter Landgebietes nach Beendigung der Ernte zum Rechstrohsammeln und zur Jagd zum 7. September 1801
Erfurt, 1. September 1801, Bl. 192-192a
196. Verbot des Holzschlagens- und abtransports in den Wäldern; des Nuß- und Obstpflückens, Schaf- und Kuhhütens vom 16. Sept. bis 16. Okt. und des Grasens, Hetzens und Schießens in den Weinbergen bis nach der Weinlese
Erfurt, 11. September 1801, Bl. 193
197. Bestätigung derVerordnung, daß jeder Feldbesitzer 2 Metzen Korn von seiner Ernte auf den Winterfeldern einzubehalten hat, die im Bedarfsfall zu einem festgesetzen Preis an die kurfürstliche Regierung abzugeben sind, auch, nachdem die Fruchtsperre aufgehoben wurde (vgl. Verordnung vom 8. November 1800, Bd. 2, Bl. 175Erfurt, 16. Oktober 1801, Bl. 194
198. Brauverordnung für die Biereigen
Erfurt, 23. Oktober 1801, Bl. 195r-195v
199. Verlosungen der großen oder schwarzen Biere sowie des Klein- und Weißbiers mit Aufzählung der Biereigen für das Jahr 1801
Erfurt, 23. Oktober 1801, Bl. 195a-195e
200. Verordnung für das Münzwesen
Erfurt, 24. November 1801, Bl. 196
201. Verordnung, mit der die zuletzt festgelegten Verkaufspreise für Biersorten in der Stadt Erfurt bestätigt werden
Erfurt, 24. November 1801
202. Verordnung gegen das Schlittenfahren ohne Schellen
Erfurt, 8. Januar 1802, Bl. 198
203. Verordnung zum Erstellen einer Bittschrift an die kurmainzische Regierung
Erfurt, 22. Januar 1802, Bl. 199
204. Verbot des Fischfangs, des Entnehmens von Vogeleiern aus den Nestern und des Fangens der Nachtigallen in den Gärten bis zum 1. Juni sowie der Jagd zwischen Peter-Stuhlfeier und Bartholomäi bei Androhung der Bestrafung von Raubschützen mit Schanzarbeit
Erfurt, 22. Februar 1802, Bl. 200
205. Verordnung zur Vernichtung von Schädlingen bis 15. März
Erfurt, 23. Februar 1802, Bl. 201
206. Verordnung der kurmainzischen Regierung, was bei Verkäufen und Verpachtungen von gewerblichen und privaten Grundstücken an Bier an die Nachbarn auf dem Land gereicht werden soll
Erfurt, 5. März 1802, Bl. 202, 203 (handschriftlich)
207. Ergänzung zur Verordnung vom 5. März 1802
Erfurt, 30. März 1802
208. Verordnung der Kurfürstlichen Almosenkommission zum Almosenwesen
Erfurt, 9. März 1802, Bl. 204r
209. Rechnungsübersicht über Einnahmen und Ausgaben der Almosenkasse vom Februar bis 31. Dezember 1801
Erfurt, 9. März 1802, Bl. 204v
210. Auflistung der Almosenempfänger und ihr empfangenes Geld, alphabetisch und nach Gemeinden sortiert
Erfurt, 9. März 1802, Bl. 204a-204fv
211. Verordnung, daß alle Glücks- und Würfelspiele auf Jahrmärkten und Kirchweihen verboten sind
Erfurt, 30. März 1802, Bl. 205
212. Verordnung zum Transport von Floßholz auf der Gera
Erfurt, 17. April 1802, Bl. 206
213. Anweisungen für den Krankenwärter im Polizei-Krankenturm
Erfurt, 12. Mai 1802, Bl. 207r-207v
214. Verordnung des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal, daß alle Medizinstudenten und Promovierende der Erfurter Universität vor ihren Abschlussexamen vor der Sanitätskommission sowie Ärzte im Erfurter Landgebiet zur Erlangung der Niederlassungserlaubnis ein praktisches Jahr bei der klinischen Anstalt in der Stadt Erfurt absolvieren müssen
Aschaffenburg, 22. Mai 1802, Bl. 208
215. Mitteilung über den Tod des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal am 25. Juli 1802 um 17.30 Uhr und Verordnung, alle Feiern und Vergnügungen sofort einzustellen, sowie Verkündigung des Nachfolgers Karl Theodor Anton Maria Kämmerer von Worms genannt von Dalberg
Erfurt, 28. Juli 1802, Bl. 209
216. Schreiben (Konzept) der kurfürstlichen Regierung zu Erfurt betreffend die Trauerfeierlichkeiten des verstorbenen Kurfürsten Friedrich Karl Josef von Erthal
Erfurt, 18. August 1802, Bl. 210-210a
217. Reskript (Abschrift) des Kurfürsten Karl Theodor Anton von Dalberg zu den Trauerfeierlichkeiten anlässlich des Todes seines Vorgängers
Aschaffenburg, 15. August 1802, Bl. 211-211c
Repertorium nominale und reale aller im Kurfüstl.
Regierungs-Archiv zu Erfurt befindlichen
Landesherrlichen Gesetze, Verordnungen und Patente
Zusammengestellt von Regierungsrat Friedrich
Ludwig Döring,
2 Bände
(alte Signatur 1-1/19a-10)
- Archive signature: 3/010- 5
- Inventory signature: 3/0
- Ageing: 1773 - 1797