Preface
Bestandsgeschichte / -beschreibung:
Die Personenstandsregister des Standesamtes Schloßvippach werden seit 2010 im Zuge der Änderung des Personenstandsgesetzes von 2009 vom Kreisarchiv archiviert.
Derzeit befinden sich 7 Geburtsregister (1876 - 1899), 14 Eheregister (1876 - 1938) und 31 Sterberegister (1876 - 1985) des Standesamtsbezirks Schloßvippach im Kreisarchiv.
Geschichte des Standesamtes:
Die Errichtung von Standesämtern im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, erfolgte zum 1. Januar 1876. Damals wurden die Standesämter Schloßvippach, Dielsdorf (mit Thalborn), Eckstedt, Markvippach (mit Bachstedt), Vogelsberg und Sprötau gegründet.
Die Zuständigkeit und Struktur der Standesämter wurde mehrfach verändert. Bis heute ergaben sich folgende Änderungen:
- 1921 zum 1. Juli wird der Ort Thalborn aus dem Standesamt Dielsdorf herausgelöst und dem Standesamtsbezirk Vippachedelhausen zugeordnet (die Überlieferung des Standesamtes Vippachedelhausen befindet sich im Standesamt Berlstedt bzw. Kreisarchiv Weimarer Land)
- 1964 zum 1. Juli wird das Standesamt Dielsdorf aufgelöst und dem Standesamtsbezirk Schloßvippach zugeordnet sowie die Auflösung des Standesamtsbezirkes Markvippach (mit Bachstedt) mit Zuordnung zum Standesamt Eckstedt
- 1965 zum 1. Juli werden die Standesämter Sprötau und Vogelsberg aufgelöst und dem Standesamtsbezirk Sömmerda zugeordnet (die Überlieferung des Standesamtes Sömmerda befindet sich im Standesamt bzw. Stadtarchiv Sömmerda)
- 1978 zum 1. Januar wird der Standesamtsbezirk Eckstedt (mit Markvippach und Bachstedt) aufgelöst und dem Standesamtsbezirk Schloßvippach zugeordnet
- 1997 zum 1. Juli wird das Standesamt Schloßvippach bei der Verwaltungsgemeinschaft "An der Marke" für die Orte Schloßvippach, Markvippach, Bachstedt, Eckstedt, Dielsdorf, Vogelsberg und Sprötau errichtet
Gesetzliche Grundlagen für die Veränderung der Standesamtsstruktur:
- Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Nr. 35 vom 29. Dezember 1875
- Gesetz über das Personenstandswesen (Personenstandsgesetz) vom 16. November 1956 (Gesetzblatt der deutschen Demokratischen Republik I 1956, S. 1283) und Weisung vom Ministerium des Inneren der DDR vom 23. April 1964
- Bescheid vom Landesverwaltungsamt Weimar, Referatsgruppe Inneres vom 17.06.1997
Benutzungshinweis:
Die Eheregister enthalten Beischreibungen / Randvermerke die dem Personen- und Datenschutz unterliegen und sind daher nicht pauschal einsehbar.
Die digitalen Namensverzeichnisse sind im Internet unter https://ahnenforschung.lra-soemmerda.de recherchierbar.
Zitierweise: Kreisarchiv Sömmerda, Standesamt Schloßvippach Nr. ..., Urkundennr. Nr./Jahr