Preface
Die Unterlagen unterliegen einer Schutzfrist von 30 Jahren. Für die Benutzung ist ein Antragsverfahren zur Fristverkürzung gemäß § 17 Abs. 5 Thüringerarchivgesetz notwendig.
Die Unterlagen unterliegen einer Schutzfrist von 30 Jahren. Für die Benutzung ist ein Antragsverfahren zur Fristverkürzung gemäß § 17 Abs. 5 Thüringerarchivgesetz notwendig.