Inventory signature
4-12-3030
Runtime
1860-1872
Extent
19,4 lfm
Finding aids
Findkartei
Content
Mit Gesetz vom 11. Juli 1859 wurde eine genaue Versteinung, Vermessung und Kartierung sämtlicher Liegenschaften des Herzogtums angeordnet. Die Vermessung sollte sich auf ein im Anschluß an die Landesvermessung im Königreich Bayern über das Land zu verbreitende trigonometrische Netz gründen. Die Vermessung wurde von einem Vermessungskommissar und den diesem unterstellten Geometern ausgeführt. 1873 wurde die Messungskommission aufgelöst.
Kartei von 1965, 1967, 1975