Inventory signature

4-12-3030

Runtime

1860-1872

Extent

19,4 lfm

Finding aids

Findkartei

Content

Mit Gesetz vom 11. Juli 1859 wurde eine genaue Versteinung, Vermessung und Kartierung sämtlicher Liegenschaften des Herzogtums angeordnet. Die Vermessung sollte sich auf ein im Anschluß an die Landesvermessung im Königreich Bayern über das Land zu verbreitende trigonometrische Netz gründen. Die Vermessung wurde von einem Vermessungskommissar und den diesem unterstellten Geometern ausgeführt. 1873 wurde die Messungskommission aufgelöst.
Kartei von 1965, 1967, 1975