Inventory signature

4-12-3300

Runtime

1892-1913

Extent

0,05 lfm

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Findkartei

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Die staatliche Aufsicht über die Gemeinde-, Kirchen-, Stiftungs- und Genossenschaftswaldungen sowie über die Privatwaldungen wurde in erster Instanz von Forstämtern, in zweiter Instanz von der Ministerialabteilung des Innern ausgeübt. Diese Forstämter bestanden für jedes Verwaltungsamt und seit 1872 für jeden sachsen-meiningischen Kreis sowie für die größeren Städte Meiningen, Salzungen, Hildburghausen, Eisfeld, Sonneberg, Saalfeld und Pößneck. In den Kreisen bildete seit 1890 der Landrat mit dem Forstreferenten der Ministerialabteilung des Innern, in den Städten der Forstreferenten mit dem Magistrat das Forstamt. Die Forstämter wurden nach 1921 im Gebiet des ehemaligen Einzelstaates Sachsen-Meiningen in den Kreisforstämtern Hildburghausen, Meiningen, Saalfeld und Sonneberg fortgesetzt.
Kartei von 1960/61.