Inventory signature

4-12-3680

Runtime

1879-1919

Extent

0,4 lfm

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Die Akten des Bestandes Arbeitshaus Dreißigacker wurden als Fremdprovenienzen aus dem Bestand Staatsministerium, Abt. des Innern herausgelöst. Es handelt sich vorwiegend um Akten der Insassen des Hauses.
Das Arbeitshaus wurde durch Vertrag vom 6. Juli 1877 zwischen den Regierungen von S.-Meiningen, S.-Altenburg, Schwarzburg-Sonderhsuasne und Reuß älterer Linie als gemeinschaftliche Einrichtung für „Diejenigen Personen, gegen welche von den zuständigen Behörden der genannten Staaten die Unterbringung in ein Arbeitshaus (§ 362 des Reichsstrafgesetzbuchs erkannt worden ist“ eingerichtet.