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  • Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz
  • Friedhofstraße 1a
  • 07973 Greiz

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Opening hours

Öffnungszeiten:

Montag: 10.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen

Archive manager

Hagen Rüster


  • 4.130,0 lfm

    Inventory

  • 1323-2002

    Runtime


Archive history

Die Entstehung eines staatlichen Archivs in Greiz ist ein Ergebnis der Novemberrevolution von 1918 im Reußenland. Nach dem Sturz der Monarchie gingen aus den Fürstentümern Reuß ä.L. (Greiz) und Reuß j.L. (Gera) die Freistaaten Reuß ä.L. Reuß j.L. hervor, die sich im April 1919 zum Volksstaat Reuß mit der Hauptstadt Gera vereinigten. Für das in dessen Eigentum übergeführte Archivgut der staatlichen Vorläufer wurde im Oberen Schloß zu Greiz ein Archiv eingerichtet, das unter der Bezeichnung Reußisches Staatsarchiv am 1. April 1920 seine Tätigkeit begann.

Der Volksstaat Reuß schloß sich am 1. Mai 1920 mit den übrigen thüringischen Einzelstaaten zum Land Thüringen zusammen. In der Übergangszeit war er noch Kommunalverband höherer Ordnung unter der Bezeichnung Gebiet Gera-Greiz. Bei der im Oktober 1922 durchgeführten Kreiseinteilung des Landes Thüringen kam das vormals reußische Gebiet an die thüringischen Stadt- und Landkreise Gera und Greiz sowie an den thüringischen Landkreis Schleiz. Der Zweckbestimmung gemäß übernahm das reußische Staatsarchiv bis 1923 das in Gera untergebrachte staatliche Archivgut von Reuß j.L. sowie die Akten der Landesregierung des Volksstaates Reuß und der Gebietsregierung Gera-Greiz. Nach der Unterstellung unter das Thüringer Volksbildungsministerium wurde es Mitte 1923 in Thüringisches Staatsarchiv Greiz umbenannt und drei Jahre später dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar nachgeordnet.

Die archivalische Zuständigkeit erstreckte sich fortan auch auf die Behörden des Landes Thüringen in den oben genannten Stadt- und Landkreisen. Weitere Aufgaben erwuchsen dem Greizer Archiv seit 1945. Es erhielt beträchtliche Archivgutzugänge nach der Durchführung der Bodenreform (1945/46), der Fürstenenteignung (1948) und durch strukturelle Veränderungen im staatlichen Bereich. Hinzu kamen im Jahre 1952 die geretteten Restbestände des bei der Zerstörung des Schleizer Schlosses am 8. April 1945 zum größten Teil vernichteten Hausarchivs der jüngeren Linie Reuß.

Am 27. April 1951 beschloß der Thüringer Minister des Innern die Umbenennung in Landesarchiv Greiz. In der Folgezeit kam es bei gleicher Unterstellung zu weiteren Namensänderungen (Juli 1965 Historisches Staatsarchiv Greiz, Mai 1976 Staatsarchiv Weimar/Außenstelle Greiz und April 1991 Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar/Außenstelle Greiz). Vom 1. Januar 1993bis 30. Juni 1994 ist das Greizer Archiv die Außenstelle des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt. Gemäß der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsarchive erreicht das Greizer Archiv seine Selbständigkeit und firmiert seit 1. Juli 1994 als Thüringisches Staatsarchiv Greiz.

Zuständigkeit
Das Thüringische Staatsarchiv Greiz ist zuständig für die historische Überlieferung des ehemaligen Reußenlandes. Sie verwahrt das Archivgut der Fürstentümer und Freistaaten Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) und Reuß jüngerer Linie (Reuß-Gera), des Volksstaates Reuß sowie der nachgeordneten Behörden des Landes Thüringen in den Stadtkreisen Gera und Greiz und in den Landkreisen Gera, Greiz und Schleiz. Seit 1994 erstreckt sich die Zuständigkeit auf die nachgeordneten Behörden des Landes im Landkreis Greiz.