Inventory signature
3-34-1300
Runtime
1823 - 1955
Extent
92,00 lfm
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Content
Zum 1922 neu geschaffenen Landkreis Schleiz gehörten die Ortschaften Altengesees, Blankenstein, Blintendorf, Bucha, Burgk (mit Kammergut), Burkersdorf, Chursdorf, Crispendorf, Dittersdorf, Dobareuth, Dörflas (mit Rittergut), Dragensdorf, Dreba, Dürrenbach, Ebersdorf (Dorfgemeinde, Brüdergemeine), Eliasbrunn, Erkmannsdorf, Förthen, Frankendorf, Friesau, Frössen, Gahma, Gebersreuth, Göritz, Görkwitz, Göschitz, Göttengrün, Gräfenwarth, Grochwitz, Grumbach, Harra, Heinersdorf, Helmsgrün, Hirschberg, Karolinenfield, Kießling, Kirschkau, Knau, Kulm, Künsdorf, Langgrün, Läwitz, Lerchenhügel, Lichtenbrunn, Lobenstein, Löhma, Lössau, Lothra, Lückenmühle, Mielesdorf, Mödlareuth, Mönchgrün, Möschitz, Moßbach, Neudeck, Neundorf bei Lobenstein, Neundorf bei Schleiz, Oberböhmsdorf, Oberkoskau, Oberlemnitz, Oettersdorf, Oschitz, Oßla, Pahnstangen, Pirk, Plothen, Pöritzsch, Pörmitz, Posen, Pottiga, Raila, Rauschengesees, Remptendorf, Rödersdorf, Röppisch, Rothenacker, Röttersdorf, Ruppersdorf, Saalburg, Saaldorf, Schilbach, Schlegel, Schleiz, Schönbrunn, Schöndorf, Seibis, Seubtendorf, Spielmes, Stelzen, Tanna, Tausa, Tegau, Thierbach, Thimmendorf, Titschendorf, Ullersreuth, Unterkoskau, Unterlemnitz, Venzka, Volkmannsdorf, Weißbach, Wernsdorf, Willersdorf, Wurzbach, Zollgrün und Zoppoten. Weitisberga (anteilig) ging an den Landkreis Saalfeld verloren. Der Landkreis Schleiz gliederte sich in 18 Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk Hirschberg, 34 Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk Lobenstein und 45 Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk Schleiz.
Bis 1926 führte die Kreisverwaltung die Bezeichnung Kreisdirektor und war dem Ministerium des Innern nachgeordnet. Der Kreisdirektor stand an Spitze der Selbstverwaltung des Landkreises, mit der staatliche Aufgaben verbunden waren. Zum 1. Oktober 1922 erfolgte die Ausgliederung der Aufgaben der Wasserpolizei sowie der Bau- und Wegesachen, die auf das Vorläufige Landesbauamt Schleiz übertragen wurden. Dem Kreisdirektor war ein Kreisarzt als staatlicher Gesundheitsbeamter des Kreises beigeordnet. Dieser fungierte als fachlicher Berater der Kreis- und Gemeindebehörden in Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens, als amtlicher Gerichts-, Gefängnis- und Impfarzt und führte die Aufsicht über Schulgesundheitspflege. Zum 1. April 1924 wurden die Aufgaben der Verwaltungspolizei zugeordnet. Dazu gehörten das Meldewesen, die Pass- und Fremdenpolizei, Gewerbepolizei, Marktpolizei, Wirtschaftspolizei, Feuerpolizei, Baupolizei, Wohnungspolizei, Straßen- und Wegepolizei, Wasserpolizei, Jagd- und Fischereipolizei, Sittenpolizei, Gesundheitspolizei, Nahrungsmittelpolizei. Die Bauämter fungieren als Geschäftsabteilungen der Kreisdirektoren in Fällen der Baupolizei. Die verwaltungspolizeilichen Aufgaben der Bergämter, Gewerbeaufsichtsämter und Eisenbahnämter blieben unberührt.
1926 wurde das Thüringische Kreisamt Schleiz als nachgeordnete staatliche Verwaltungsstelle der inneren Verwaltung eingerichtet, an dessen Spitze der Landrat stand. Die Selbstverwaltung des Landeskreises blieb angegliedert.
Das Kreisamt führte die Staatsaufsicht über die Gemeinden bis zu 5.000 Einwohnern in Sachen der Auftragsverwaltung sowie über die Zweckverbände. Ihm oblag die Anweisungsbefugnis für die auf die Gemeinde übertragene Auftragsverwaltung sowie die Entscheidung über Entscheidungen, die die Gemeinden in Angelegenheiten der Auftragsverwaltung als auch Selbstverwaltungspolizei trafen. Neben dem Kreisamt existierten als besondere nachgeordnete staatliche Stellen das Bauamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt und Forstamt. Diese wurden vom Vorstand des Kreisamtes und einen technischen Leiter gemeinsam verwaltet. Die technischen Geschäfte (Fachaufgaben) oblagen ausschließlich dem technischen Leiter. Die Gendarmerie war dem Kreisamt unterstellt. Das Kreisamt war Wohnungsaufsichtsbehörde für Gemeinden bis zu 5.000 Einwohner und führte die Aufsicht über Wassergenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zum 1. Juli 1930 wurden die zwischen 1922 und 1926 geschaffenen Spezialbehörden wieder in das Kreisamt eingegliedert, im Einzelnen: Landesbauamt und Hochbauamt, Schulamt, Gesundheitsamt und Veterinäramt. In der Folge gliederte sich die Behörde in Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung, Abteilung 2 - Bauverwaltung, Abteilung 3 - Schulverwaltung, Abteilung 4 - Medizinalverwaltung und Abteilung 5 - Veterinärverwaltung. 1938 wurde eine neue Abteilung Wasser- und Kulturbauverwaltung als Nebenstelle der entsprechenden Abteilung im Kreisamt Rudolstadt geschaffen. Diese war verantwortlich für die technischen Aufgaben des Wasser- und Kulturbaus im Rahmen einer geordneten Wasserwirtschaft, die Planung und Ausführung von Landeskultur- und Wasserbauten, die gutachterliche Mitwirkung in wasserbehördlichen Angelegenheiten sowie für die Amtshilfe bei wasserkundlichen Arbeiten.
Das Kreisamt führte ab 1939 die Bezeichnung "Der Landrat des Landkreises Schleiz".
Ab 1945 wurde die Kreisverwaltung in den Kreisrat des Landkreises Schleiz überführt und schließlich 1952 auf die neu geschaffenen Landkreise Schleiz und Lobenstein aufgeteilt.
Bestandsinhalt:
Organisation.- Personal.- Wahlen.- Volkszählung.- Polizei.- Feuerwehr.- Staatsangehörigkeit.- Gemeindeangelegenheiten.- Land- und Forstwirtschaft.- Jagd und Fischerei.- Wassersachen.- Hochbau.- Postsachen.- Verkehr.- Finanzen und Steuern.- Schulangelegenheiten.- Wohlfahrtsangelegenheiten.- Gesundheitswesen.- Veterinärwesen.- Handel und Gewerbe.- Stiftungen.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-34-1300 Thüringisches Kreisamt Schleiz, Nr.